Common use of Nutzungsrechte Clause in Contracts

Nutzungsrechte. 1.1.3.1. Software ist urheberrechtlich geschützt. 1.1.3.2. Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Vertrag und diesen AGB. 1.1.3.3. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen. 1.1.3.4. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist. 1.1.3.5. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. 1.1.3.6. Die Nutzung in einer anderen als einer vereinbarten Systemumgebung bedarf der Zustimmung von TIS. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung zulässig. 1.1.3.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig ist. 1.1.3.8. TIS teilt dem Kunden in der Software enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie bekannt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Nutzungsrechte. 1.1.3.1. Software ist urheberrechtlich geschützt. 1.1.3.2. Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Vertrag und diesen AGB. 1.1.3.3. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen erst- maligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen. 1.1.3.4. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erst- maligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen. 1.1.3.5. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße bestim- mungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist. 1.1.3.51.1.3.6. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung Datensiche- rung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. 1.1.3.61.1.3.7. Die Nutzung in einer anderen als einer vereinbarten Systemumgebung bedarf der Zustimmung von TIS. pure media Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung System- umgebung zulässig. 1.1.3.71.1.3.8. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig ist. 1.1.3.81.1.3.9. TIS pure media teilt dem Kunden in der Software enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie bekannt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrechte. 1.1.3.1. 10.3.1 Software ist urheberrechtlich geschützt. 1.1.3.2. Die Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt ergeben sich aus dem Vertrag. Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsrechtsvereinbarungen getroffen, räumt das REIMER SYSTEMHAUS dem Kunden folgende Nutzungsrechte an der Software ein: - das nicht ausschließliche Nutzungsrecht, - das Nutzungsrecht in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung, - das nicht übertragbare Nutzungsrecht, - das zeitlich befristete und diesen AGBkündbare Nutzungsrecht. 1.1.3.3. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen. 1.1.3.4. 10.3.2 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist. 1.1.3.5. 10.3.3 Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. 1.1.3.6. 10.3.4 Die Nutzung in einer anderen als einer der vereinbarten Systemumgebung bedarf der vorherigen Zustimmung von TISREIMER SYSTEMHAUS. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung gegen gesonderte Vergütung zulässig. 1.1.3.7. 10.3.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig ist. 1.1.3.8. TIS teilt dem Kunden in der Software enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie bekannt sind.

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Samples: Service Agreement

Nutzungsrechte. 1.1.3.1. Software ist urheberrechtlich geschützt. 1.1.3.2. Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Vertrag und diesen AGB. 1.1.3.2. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen. 1.1.3.3. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen. 1.1.3.4. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist. 1.1.3.5. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. 1.1.3.6. Die Nutzung in einer anderen als einer vereinbarten Systemumgebung bedarf der Zustimmung von TIS. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung zulässig. 1.1.3.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig ist. 1.1.3.8. TIS teilt dem Kunden in der Software enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie bekannt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrechte. 1.1.3.18.3.1. Software ist urheberrechtlich geschützt. 1.1.3.2. Die Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt ergeben sich aus dem Vertrag. Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsrechtsvereinbarungen getroffen, räumt der Auftragnehmer dem Kunden folgende Nutzungsrechte an der Software ein: − das nicht ausschließliche Nutzungsrecht, − das Nutzungsrecht in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung, − das nicht übertragbare Nutzungsrecht, − das zeitlich befristete und diesen AGBkündbare Nutzungsrecht. 1.1.3.3. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen. 1.1.3.48.3.2. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist. 1.1.3.58.3.3. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. 1.1.3.68.3.4. Die Nutzung in einer anderen als einer der vereinbarten Systemumgebung bedarf der vorherigen Zustimmung von TISdes Auftragnehmers. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung gegen gesonderte Vergütung nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zulässig. Der Auftragnehmer ist hiervon unverzüglich und umfänglich zu unterrichten. 1.1.3.78.3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig ist. 1.1.3.8. TIS teilt dem Kunden in der Software enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie bekannt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrechte. 1.1.3.1. Software ist urheberrechtlich geschützt. 1.1.3.2. Software wird 7.1 Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt GFAD dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Vertrag und diesen AGB. 1.1.3.3. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software jeweils zum Zeitpunkt der erstmaligen ÜberlassungÜbergabe bzw. IÜberlassung eines Werkes das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte und dauerhafte Recht ein, die Software/Leistungen vertragsgemäß für eigene Zwecke zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Für jede weitere, nicht notwendige Kopie oder Virtualisierung benötigt der Kunde ein separates Nutzungsrecht. 7.2 Bei Mietleistungen von GFAD gilt als Ausnahme zu Ziffer 7.1, dass lediglich ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht gewährt wird. 7.3 Soweit u.a. Open Source Software Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, überträgt GFAD in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software, die GFAD im Falle der Portierung Zurverfügungstellung mitliefert. 7.4 Im Fall der Lieferung bzw. zur Verfügungstellung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, Dritter gelten ergänzend die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssenLizenzbestimmungen des Softwareherstellers bzw. des Dritten. 1.1.3.47.5 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller oder der Dritten gelten ausschließlich für die Leistung und die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen AGB. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist. 1.1.3.5. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. 1.1.3.6. Die Nutzung in einer anderen als einer vereinbarten Systemumgebung bedarf der Zustimmung von TIS. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung zulässig. 1.1.3.7. Der Kunde verpflichtet sich, erhält die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig istDritter oder Leistungen Dritter entsprechend der veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Herstellers für die Software. 1.1.3.8. TIS teilt dem Kunden in der Software enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie bekannt sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)