Common use of Nutzungsrechtseinräumung Clause in Contracts

Nutzungsrechtseinräumung. 6.1 Soweit dem Anbieter oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Anbieter dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung beschränkt auf die Vertragslaufzeit alle für die vertragsgegenständliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte. 6.2 Jegliche Nutzung überlassener Inhalte einschließlich überlassener Texte, Fotos oder Grafiken über die Vertragslaufzeit und/oder das durch den Anbieter erstellte Banner hinaus ist dem Auftraggeber untersagt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Werbemittel in Verzeichnis Portalen Und Apps