Nutzungsvoraussetzung Musterklauseln

Nutzungsvoraussetzung. Für die Nutzung der WLAN-Hotspot-Flat ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop oder Smart- phone) mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle nach IEEE 802.11n/g/b/a Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, ein Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein.
Nutzungsvoraussetzung. Für die Nutzung von Hotspots ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop oder Smartphone) mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerk- protokoll installiert und das System muss als DHCP-Client konfiguriert sein. Die Schaffung der Nutzungsvoraussetzungen obliegt dem Nutzer.
Nutzungsvoraussetzung. 4.1 Zulassungsverfahren und Händlerportal
Nutzungsvoraussetzung. Voraussetzung für die Nutzung der Testverfahren ist, dass der Kunde vorab eine ausschließlich von der Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH autorisiert angebotene Anwenderschulung in Anspruch genommen hat. Diese Anwenderschulung ist zwingend erforderlich für eine fachgerechte Durchführung, Auswertung und Interpretation der hamet Testverfahren und Module. Eine institutionelle interne Informationsweitergabe über das Testverfahren berechtigt weitere Personen lediglich zur Testassistenz - nicht aber zur verantwortlichen Durchführung, Auswertung und Interpretation der Verfahren.
Nutzungsvoraussetzung. 2.1 Voraussetzung für die Nutzung des Kundenportals und der hierüber zur Verfügung gestellten Dienstleistungen ist die Durchführung des Registrierungsprozesses. Im Rahmen der Registrierung werden vom Netz Halle-Kund*innen Daten zur Nutzung angelegt. 2.2 Mit der Registrierung für die Nutzung des Kundenportals erklärt sich die nutzende Person mit diesen „Nutzungsbedingungen für das Kundenportal der Energieversorgung Halle Netz GmbH“ einverstanden. Die Nutzungsbedingungen gelten mit der Freischaltung für das Kundenportal sofort. 2.3 Die in Punkt 1 beschriebene Nutzung des Kundenportals setzt zwingend voraus, dass die nutzende Person zu jeder Zeit über eine gültige E-Mail-Adresse und den Zugang zu dieser verfügt, an die für sie bestimmte Informationen und Benachrichtigungen aus dem Kundenportal versendet werden können. Für die Richtigkeit, Erreichbarkeit und ggf. erforderliche Änderung der hinterlegten E-Mail-Adresse ist die nutzende Person selbst verantwortlich. 2.4 Zur Nutzung des Kundenportals sind nur voll geschäftsfähige Personen berechtigt. Zur Nutzung des Kundenportals berechtigt ist die registrierte, nutzende Person selbst oder eine dritte Person, diese die nutzende Person bevollmächtigt und ggf. durch die Weitergabe der hierfür benötigten Zugangsdaten autorisiert hat. 2.5 Dritte, die von Netz Halle-Kund*innen bevollmächtigt sind, für diese das Kundenportal zu nutzen, sind nach Nachweis der Vollmacht berechtigt, sich in Stellvertretung für den Netz Halle-Kund*innen im Kundenportal zur Nutzung zu registrieren. Für sie gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen für das Kundenportal uneingeschränkt.
Nutzungsvoraussetzung. 1.1 Voraussetzung für die Nutzung des Indoor-KletterParks XxxxXxxx.Xxxxxx ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages. Mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes und dem Betreten der Anlage bestätigt der Teilnehmer, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos einverstanden ist. 1.2 Der Teilnehmer hat das komplette Eintrittsgeld vor der Nutzung des Indoor- Kletterparks XxxxXxxx.Xxxxxx zu entrichten. 1.3 Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljäh- rigen Aufsichtsperson müssen zur Nutzung des Indoor-KletterParks XxxxXxxx.Xxxxxx eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten Person unterschrieben ist. Der Unterzeichnende bestätigt, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages des in seiner Obhut befindlichen Kindes. Die Benutzung des Indoor-KletterParks durch unter 18-jährige ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich. Eltern- bzw. Betreuerformulare sind zu unterzeichnen. 1.4 Der Parcours XxxxXxxx.xxxx im XxxxXxxx.Xxxxxx darf nur von Kindern begangen werden und ist optimal für ein Alter zwischen 3 und 5 Jahren konzipiert. Eine er- wachsene Person muss die Kinder hierbei zu Fuß begleiten und die Kinder betreuen, optimal ist ein Schlüssel von max. drei Kindern zu einem Erwachsenen. Kindern, die größer als 1,30 m sind, ist das Klettern im XxxxXxxx.xxxx nicht mehr gestattet. 1.5 Der Parcours BergWerk.BigJunior kann von jedem Kind begangen werden, das eine Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,30 m aufweist. Das optimale Alter für den BergWerk.BigJunior liegt zwischen 6 und 7 Jahren. Bei Kindern unter 12 Jahren muss ein Erwachsener (Mindestalter 16 Jahre) die Kinder aktiv beim Klettern beglei- ten, wobei ein Erwachsener maximal fünf Kinder begleiten kann. 1.6 Für den Parcours BergWerk.Gipfelstürmer und den KletterSteig BergWerk.Alpi- nista muss der Teilnehmer eine Körpergröße von mindestens 1,30 m aufweisen und darf nicht schwerer als 125 kg sein. Die Benutzung der Parcours ist größen- bzw. altersabhängig. Bei Kindern unter 12 Jahren muss ein Erwachsener (Mindestalter 16 Jahre) die Kinder aktiv beim Klettern begleiten, wobei ein Erwachsener maximal fünf Kinder begleiten kann. Die einzelnen Parcours sind nur bei Erfüllung der ausgewie- senen Benutzungsbedingungen (Körpergröße, Alter, Gewicht) zugänglich. 1.7 Für die Benutzung des Freifallgerätes Berg...
Nutzungsvoraussetzung. 1.1. Voraussetzung für die Nutzung des Sportgeländes Arboretum Naturparcours ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages. Mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes und dem Betreten der Anlage bestätigt der Teilnehmer, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltslos damit einverstanden ist.
Nutzungsvoraussetzung. Voraussetzung für die Nutzung der Testverfahren ist, dass der Kunde vorab eine ausschließlich vom Diakonie Stetten e.V. autorisiert angebotene Schulung in Anspruch genommen hat. Diese Schulung ist zwingend erforderlich für eine fachgerechte Durchführung, Auswertung und Interpretation der hamet Testverfahren. Eine institutionelle interne Informationsweitergabe über das Testverfahren berechtigt weitere Personen lediglich zur Testassistenz - nicht aber zur verantwortlichen Durchführung, Auswertung und Interpretation der Verfahren.
Nutzungsvoraussetzung. Voraussetzung für die Nutzung eines Fahrzeugs ist, dass • der Nutzer eine für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. • bei Teilnehmern gemäß Ziff. 1.1a) der Nutzungsanteil auf ein Konto des CU eingezahlt ist. Über Ausnah- men, insbesondere über die ratenweise Einzahlung des Nutzungsanteils entscheidet der Vorstand. • der Nutzungsberechtigte die Nutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung anerkannt hat. • das genutzte Fahrzeug für den Nutzungszeitraum reserviert ist.
Nutzungsvoraussetzung. Zur Nutzung des Kundenportals werden ein Benutzername und ein Passwort benötigt. Bei der Registrierung wird ein individuelles Passwort vergeben. Der Zugang zum Kundenportal erfolgt direkt, wenn der Versicherungsnehmer den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat. Alle Vertragsunterlagen werden ausschließlich über das Kundenportal bereitgestellt. Der Zugang ist damit unverzichtbar. Eine elektronische Zustellung ist ausgeschlossen, soweit die Zustellung per Post aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder sonstiger Umstände zwingend ist.