Anträge. Anteile werden gegenwärtig und zukünftig zum Nettoinventarwert pro Anteil der jeweiligen Anteilsklasse des jeweiligen Portfolios an jedem betreffenden Bewertungstag für dieses Portfolio (wie in Anhang B näher erläutert) angeboten. Anträge können von Anlegern entsprechend einer der nachstehend beschriebenen Methoden erfolgen: • durch schriftlichen Antrag an die Gesellschaft in Luxemburg mit dem diesem Prospekt beigefügten Antragsformular, oder • durch schriftlichen Antrag an die Vertriebsgesellschaft, der die im Antragsformular erforderlichen Informationen enthält. Vorbehaltlich einschlägiger Gesetze und Bestimmungen können Anteile an der Gesellschaft direkt oder mithilfe von Vertreterdiensten, die Vertriebstellen oder lokale Zahlstellen anbieten, gezeichnet werden. Anleger, die auf Vertreterdienste zurückgreifen, können direktes Eigentum beantragen, indem sie bei der jeweiligen Vertriebsstelle oder lokalen Zahlstelle, die diese Dienste anbieten, einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Sie dürfen dem Vertreterdienst ebenfalls Anweisungen zum Ausüben von Stimmrechten erteilen, die ihre Anteile gewähren. Die Gesellschaft macht die Anleger darauf aufmerksam, dass jeder Anleger nur dann vollständig seine Rechte als Anteilinhaber, insbesondere das Recht auf Teilnahme an Hauptversammlungen der Anteilinhaber, direkt gegenüber der Gesellschaft ausüben kann, wenn der Anleger selbst und in eigenem Namen im Verzeichnis der Anteilinhaber der Gesellschaft registriert ist. Erfolgt die Anlage des Anlegers in der Gesellschaft über einen Intermediär, der in eigenem Namen, aber im Auftrag des Anlegers in der Gesellschaft anlegt, so kann es für den Anleger unter Umständen nicht möglich sein, bestimmte Anteilinhaberrechte direkt gegenüber der Gesellschaft auszuüben. Den Anlegern wird empfohlen, sich über ihre Rechte beraten zu lassen. Entscheidet sich ein Anleger, einen Vertreterdienst einzuschalten, zeichnet und hält eine Vertriebsstelle oder lokale Zahlstelle, die sich in einem Land befindet, das der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche (FATF - Financial Action Task Force) angehört, die Anteile als Vertreter im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Anlegers. Die Vertriebsstelle oder die lokale Zahlstelle bestätigt dem Anleger dann mit einem Bestätigungsschreiben die Zeichnung der Anteile. Vertriebsstellen und lokale Zahlstellen, die Vertreterdienste anbieten, befinden sich entweder in Ländern, die die von der FATF gefassten Beschlüsse ratif...
Anträge. Anträge an die Jugendvollversammlung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern, allen Organen und Abteilungen der Vereinsjugend gestellt werden.
5.1. Dem Jugendvorstand gehören an: - Jugendleiter/in; - Stellvertretender Jugendleiter/in; - Jugendsprecher/in; - Jugendkassenwart; - bis zu 3 weitere Mitglieder nach Bedarf. Mitglieder des Jugendvorstandes dürfen bei ihrer Xxxx das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgenommen hiervon sind der Jugendleiter und dessen Stellvertreter. Bei Bedarf können für unterschiedliche Disziplinen (Waffengattungen) auch unterschiedliche Jugendsprecher gewählt werden. Dies muss zuvor von der Jugendvollversammlung mit einer einfachen Mehrheit genehmigt werden.
5.2. Aufgaben: - Vertretung der Vereinsjugend im Gesamtverein; - Vertretung der Vereinsjugend außerhalb des Vereines, insbesondere bei Sportkreisjugend (SKJ), Württembergische Sportjugend (WSJ), Stadt- und Kreisjugendring (SJR bzw.KJR); - Beantragung von Zuschüssen für die Vereinsjugendarbeit; - Qualifizierung der Jugendmitarbeiter/innen durch Bekanntgabe von Weiterbildungsmaß- nahmen; - Planung von Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen; - Sicherstellung des Informationsflusses an die Vereinsjugendmitarbeiter/innen; - Sicherstellung des Informationsflusses zwischen den Jugendmitarbei- tern/Jugendmitarbeiterinnen; - Behandlung bzw. Delegation von Aufgaben und Fragen, die nicht zweifelsfrei einem an- deren Organ zugeordnet werden können. - Beratung und Beschlussfassung des Jugendetats; - Nachberufung ausgeschiedener Mitglieder des Jugendvorstandes; - Führung der Jugendkasse; - Einsetzung von Kommissionen für zeitlich begrenzte Aufgaben; - Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit einschließ- lich der Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Gesamtverein; - Umsetzung von Beschlüssen der Jugendvollversammlung; - Planung von Aktivitäten der Vereinsjugend; - Gewinnung von weiteren Mitarbeitern/innen für die Jugendarbeit.
5.3. Arbeitsweise; - der oder die Jugendleiter/in leitet die Sitzungen des Jugendvorstandes und lädt dazu ein. Die Sitzungen finden nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich statt; - bei Bedarf können zu den Sitzungen des Jugendvorstandes zur Beratung zusätzlich weitere Personen eingeladen werden.
5.4. Zusätzliche Mitarbeiter/innen: Der Jugendvorstand hat die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen abweichend von der Jugendordnung weitere Jugendvorstandsmitglieder zu berufen. Der oder die Jugendleit...
Anträge. Anträge für die Herstellung, Verlängerung, Umschreibung oder Abän- derung einer Flüssiggasversorgung sowie für die Errichtung eines Liefer- abkommens müssen bei FLAGA schriftlich eingehen. FLAGA behält sich vor, eingehende Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nur für Verbraucher im Sinne des §1 KSchG gilt: Der Kunde kann von seinem Antrag ohne Angabe von Gründen bis eine Woche nach Ver- tragsannahme durch FLAGA durch schriftlichen Widerruf zurücktreten. Sollte eine behördliche Genehmigung der Flüssiggasversorgung nicht möglich sein, kann der Vertrag von beiden Seiten (Kunde oder FLAGA) als unwirksam erklärt werden. Sollten auf ausdrücklichen Kundenwunsch vor einer behördlichen Ge- nehmigung von FLAGA schon Leistungen erbracht worden sein, werden dafür angefallene Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Anträge. 5.1 Anträge auf Aufbruchgestattung sind unter Angabe der Rechtsgrundlage (Rahmenvertrag, TKG etc.) für jede Baustelle gesondert spätestens zwei Wochen vor geplantem Baubeginn bei der KKB GmbH zur Genehmigung einzureichen. Der Antragsteller hat dem schriftlichen Antrag auf Aufbruchgenehmigung aktuelle Lagepläne der betroffenen Wegeflächen mit genauen Angaben zur Straßenbezeichnung, Abschnittnummer, Streckenstationierung und Lage und Abmessungen des geplanten Aufbruchs in jeweils 2-facher Ausfertigung beizufügen. Zudem ist eine Ausfertigung in digitaler Form (PDF-Format) an die KKB GmbH zu übersenden.
5.2 Für Anträge auf Trassen- und Aufbruchgestattung gilt Ziffer 5.1 entsprechend. Der Antrag ist jedoch spätestens vier Wochen vor geplantem Baubeginn einzureichen. Der Lageplan mit genauen Angaben zu Art, Lage und Abmessungen der geplanten Trasse, Schächte und sonstigen Betriebseinrichtungen ist bei Punktaufbrüchen in jeweils 2-facher Ausfertigung beizufügen. Die bauausführenden Firmen sind vor Baubeginn zu benennen und der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist vorzulegen. Ist die zugewiesene Trasse tatsächlich nicht frei von anderen Leitungen, wird die vorhandene Trassenzuweisung nach Vorlage von Alternativtrassen entsprechend geändert. Für größere Baumaßnahmen mit Auswirkung auf die öffentlichen Verkehrsflächen können Trassengenehmigungen von der Vorlage eines abgestimmten Gesamtleitungstrassenplanes abhängig gemacht werden.
5.3 Ist für die Herstellung der Anlage eine behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder dgl. oder eine privatrechtliche Zustimmung Dritter erforderlich, so holt der Antragsteller sie ein.
Anträge. Der/die Beschwerdeführer/in beantragt hiermit, dass die zuständige Aufsichtsbehörde aufgrund der in Artikel 58 DSGVO vorgesehenen Befugnisse
Anträge. Der/die Beschwerdeführer/in beantragt hiermit, dass die zuständige Aufsichtsbehörde aufgrund der in Artikel 58 DSGVO vorgesehenen Befugnisse
(1) die Beschwerde gemäß Artikel 58(1) DSGVO umfassend untersucht und feststellt
(a) welche personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen und/oder von Facebook Ireland an Facebook Inc. in den authority (Article 56 GDPR) there is no main establishment of Facebook Inc. in the European Union. Therefore, any European data protection authority has direct jurisdiction over Facebook Inc. in its function as sub-processor.
Anträge. Die Antragstellung erfolgt über das Portal „easy-Online“ (xxxxx://xxxxxxxxxxxxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxx.xxx?x=XXX&x=XXX_XXXX&x=XXX). Anträge für die Teilnahme am Gebotsverfahren sind unter Verwendung der vorgegebenen und vollständig ausgefüllten Vordrucke einzureichen (Nummer 8.2(a) FRL KSV). Die auszufüllenden Dokumente werden zum Beginn des Gebotsverfahrens unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx allgemein zugänglich gemacht. Eine Übersicht über die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen und Nachweise enthält die Checkliste in Anhang 3. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist eine Rücknahme über easy-Online möglich. Anträge, die ganz oder teilweise auf die Förderung desselben Vorhabens gerichtet sind, sind innerhalb eines Förderaufrufs nicht zulässig. Sind mehrere Anträge ganz oder teilweise auf die Förderung desselben Vorhabens gerichtet, geht ausschließlich der zuletzt eingereichte Antrag in die Prüfung und Wertung ein. Alle weiteren, früher eingereichten Anträge werden abgelehnt. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los (Nummer 8.3(b) FRL KSV). Die Anträge enthalten das Angebot auf Abschluss des Klimaschutzvertrags (Nummer 8.2(e)(xv) FRL KSV). Im Falle des Zuschlags kommt der Klimaschutzvertrag zustande. In den Anträgen sind alle Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen, die für die Prüfung und die Entscheidung über das Vorliegen der Mindestanforderungen und sonstiger zwingender Voraussetzungen der Förderung sowie die Wertung der Gebote erforderlich sind (Nummer 8.2(c) FRL KSV). Die Anträge sind über das Portal „easy-Online“ in Textform inklusive eingescannter handschriftlicher Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen. Hierzu ist nach Eingabe der Angaben in die Eingabemaske ein PDF zu generieren. Das PDF muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer handschriftlichen Unterschrift versehen und in „easy-Online“ hochgeladen werden. Alternativ kann eine Verifizierung per TAN-Verfahren erfolgen. Für die Fristwahrung genügt der fristgemäße Eingang sämtlicher Unterlagen über das Portal „easy-Online“. (Nur) der Nachweis über eine Sicherheit gemäß Nummer 8.2(e)(v) FRL KSV und der ausgefüllte und unterschriebene Klimaschutzvertrag (samt allen Anhängen) sind zusätzlich zur Einreichung einer digitalen Kopie über das Portal „easy-Online“ im Original spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der materiellen Ausschlussfrist in Schriftform an den Projektträger Jülich, Fachbereich: Transformation...
Anträge sind bis zum 15.10. des laufenden Jahres auf dem Formblatt „Antrag auf Sportförderung – Projekt C - Aus- und Fortbildung“ einzureichen.
Anträge. (1) Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die ein konkretes Konzept für eine Maßnahme einreichen, die erkennbar einen nicht werblichen Charakter hat.
(2) Von dem Antragsteller/der Antragstellerin ist eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung für die Förderung vorzulegen. Er/Sie muss über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Maßnahme verfügen. Sämtliche Antragsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
(3) Einzelheiten über die einzureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichungstermine ergeben sich aus diesen Richtlinien sowie den Antragsformularen und Merkblättern. Der jeweils verbindliche aktuelle Stand wird im Internet-Auftritt der Saarland Medien dargestellt.
(4) Abgelehnte Fördermaßnahmen dürfen ein zweites Mal beantragt werden.
Anträge. 1 Anträge von Trainer-Innen und Funktionären für die finanzielle Unterstützung (z.B. Trainingslager, Mannschaftsabschluss) und Materialbestellungen2 müssen in schriftlicher oder elektronischer Form an den Vorstand gestellt werden.