Common use of Pausen Clause in Contracts

Pausen. 5.8.1. Dem Filmschaffenden steht bei einer Arbeitszeit bis zu 8 Stunden eine Pause zu, die in der Regel zwischen der 4. und 5. Arbeitsstunde liegen soll. Die Pausenlänge ist so zu bemessen, dass der Filmschaffende ausreichend Gelegen- heit hat, eine warme Mahlzeit einzunehmen, sie muss mindestens 45 Minuten betragen. Aus zwingenden produktionstechnischen Gründen kann im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes die Pause verlegt werden.

Appears in 3 contracts

Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag, Tarifvertrag

Pausen. 5.8.1. Dem Dem/der Filmschaffenden steht bei einer Arbeitszeit bis zu 8 Stunden eine Pause zu, die in der Regel zwischen der 4. und 5. Arbeitsstunde liegen soll, jedenfalls darf länger als sechs Stunden nicht ohne Pause gearbeitet werden. Die Pausenlänge ist so zu bemessen, dass die/der Filmschaffende ausreichend Gelegen- heit Gelegenheit hat, eine warme Mahlzeit einzunehmen, sie muss mindestens 45 Minuten betragen. Aus zwingenden zwin- genden produktionstechnischen Gründen kann im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes die Pause verlegt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.bffs.de, filmunion.verdi.de

Pausen. 5.8.1. Dem Filmschaffenden steht bei einer Arbeitszeit bis zu 8 Stunden eine Pause zu, die in der da Regel zwischen der 4. und 5. Arbeitsstunde liegen soll. Die Pausenlänge ist so zu bemessen, dass der Filmschaffende ausreichend Gelegen- heit Gelegenheit hat, eine warme Mahlzeit einzunehmen, sie muss mindestens 45 Minuten mindes- tens 1/2 Stunde betragen. Aus zwingenden produktionstechnischen Gründen kann im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes die Pause verlegt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag

Pausen. 5.8.1. Dem Filmschaffenden steht bei einer Arbeitszeit bis zu 8 Stunden eine Pause Pau- se zu, die in der Regel zwischen der 4. und 5. Arbeitsstunde liegen soll. Die Pausenlänge ist so zu bemessen, dass der Filmschaffende ausreichend Gelegen- heit Gele- genheit hat, eine warme Mahlzeit einzunehmenein- zunehmen, sie muss mindestens 45 Minuten betragen. Aus zwingenden produktionstechnischen Gründen kann im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes Ar- beitszeitgesetzes die Pause verlegt werdenwer- den.

Appears in 1 contract

Samples: www.produzentenallianz.de

Pausen. 5.8.1. 5.8.1 Dem Filmschaffenden steht bei einer Arbeitszeit bis zu 8 Stunden eine Pause zu, die in der da Regel zwischen der 4. und 5. Arbeitsstunde liegen soll. Die Pausenlänge ist so zu bemessen, dass der Filmschaffende ausreichend Gelegen- heit Gelegenheit hat, eine warme Mahlzeit einzunehmen, sie muss mindestens 45 Minuten '/: Stunde betragen. Aus zwingenden produktionstechnischen Gründen kann im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes die Pause verlegt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende

Pausen. 5.8.1. Dem Filmschaffenden steht bei einer Arbeitszeit bis zu 8 Stunden eine Pause zu, die in der Regel zwischen der 4. und 5. Arbeitsstunde liegen soll. Die Pausenlänge ist so zu bemessen, dass der Filmschaffende ausreichend Gelegen- heit Gelegenheit hat, eine warme Mahlzeit einzunehmen, sie muss mindestens 45 Minuten betragen. Aus zwingenden produktionstechnischen Gründen kann im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes Arbeits- zeitgesetzes die Pause verlegt werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.produzentenallianz.de