Pausen. Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen: a. eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden; b. eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden; c. eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Pausen gelten nur als Arbeitszeit, wenn die AN ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Pausen. Artikel Kommentar
1. Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender folgen- der Mindestdauer zu unterbrechen:
a. eine Viertelstunde bei einer täglichen tägli- chen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
. b. eine halbe Stunde bei einer täglichen tägli- chen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
c. eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Pausen gelten nur als Arbeitszeit, wenn die AN ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Pausen. 1. Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. eine Viertelstunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb fünfein- halb Stunden;.
b. eine halbe Stunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;.
c. eine volle Stunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden; Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
2. Die Pausen gelten nur werden als ArbeitszeitArbeitszeit angerechnet und ausbezahlt, wenn die AN ihren Arbeitsplatz der Mitarbeitende sei- nen Arbeitsort während der Pausen nicht verlassen dürfenkann.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Pausen. 1. Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. eine Viertelstunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;.
b. eine halbe Stunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;.
c. eine volle Stunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden; Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
2. Die Pausen gelten nur werden als ArbeitszeitArbeitszeit angerechnet und ausbezahlt, wenn die AN ihren Arbeitsplatz der Mitarbeitende sei- nen Arbeitsort während der Pausen nicht verlassen dürfenkann.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Pausen. 1. Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. eine Viertelstunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb fünfein- halb Stunden;.
b. eine halbe Stunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;.
c. eine volle Stunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden; Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
2. Die Pausen gelten nur werden als ArbeitszeitArbeitszeit angerechnet und ausbezahlt, wenn die AN ihren Arbeitsplatz der Mitarbeitende sei- nen Arbeitsort während den Pausen nicht verlassen dürfenkann.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Pausen. 1. Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. eine Viertelstunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;.
b. eine halbe Stunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;.
c. eine volle Stunde bei einer täglichen ununterbrochenen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden; Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
2. Die Pausen gelten nur werden als ArbeitszeitArbeitszeit angerechnet und ausbezahlt, wenn die AN ihren Arbeitsplatz der Mitarbei- tende seinen Arbeitsort während der Pausen nicht verlassen dürfenkann.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Pausen. 1 Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
b. eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
c. eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. .
2 Die Pausen gelten nur als Arbeitszeit, wenn die AN Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Pausen. Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. a) eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb 5½ Stunden;
b. b) eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben 7 Stunden;
c. c) eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden8 Stunden und mehr. Im Einverständnis mit den Mitarbeitenden kann die Pause auf 45 Minuten verkürzt werden. Die Pausen gelten nur als Arbeitszeit, wenn die AN ihren Pause darf nicht am Ende der Arbeitszeit angehängt werden. Darf der Arbeitsplatz nicht verlassen dürfenwerden, gelten Pausen als bezahlte Arbeitszeit.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Pausen. a. Bezahlte Pausen
1 Die Arbeit ist durch unbezahlte Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. : – eine Viertelstunde bei einer geplanten täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb 4 Stunden;
b. eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
c. eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Pausen gelten nur als Arbeitszeit, wenn die AN ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)