Common use of Pflichten und Haftung des Kunden Clause in Contracts

Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellen, die durch oder aufgrund einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche Dritter, die wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. g) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind6.1 Der Kunde hat newsim unverzüglich jede Änderung seines Namens, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter seiner postali- schen und elektronischen Adresse an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im die von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbartnewsim benannten E-Mail-Adresse mitzuteilen. Stellt Leistet der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/seine Zah- lungen per Lastschrift oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt Kreditkarte, so- fern diese Zahlungsarten angeboten wer- den, hat er unverzüglich sämtliche Änderun- gen der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck Konto- und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger HöheKreditkartendaten mit- zuteilen. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern seine Mobil- funkkarte sowie ihm mitgeteilte oder von allen Verpflichtungen freizustellenihm eingerichtete PIN und Kennwörter vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Soweit die ihm vom Diensteanbieter über- gebene Mobilfunkkarte durch eine PIN vor unbefugter Einbuchung in das Netz ge- schützt ist, wird er die Mobilfunkkarte und die PIN getrennt aufbewahren und die Karte durch das Erfordernis einer PIN-Ein- gabe vor unbefugter Drittnutzung schützen. 6.3 Zur Nutzung von Mobilfunkdienstleistungen des Diensteanbieters newsim obliegt dem Kunden die Beschaffung des jeweils erfor- derlichen Endgerätes. Der Kunde ist ver- pflichtet, alle zumutbaren Sicherheits- maßnahmen zu ergreifen, um eine un- befugte Drittnutzung auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Zu- gang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere − das genutzte Mobilfunknetz und an- dere Netze nicht zu stören, zu verän- dern oder zu beschädigen; − keine Schadsoftware oder rechtswid- rigen Spam an Dritte zu übertragen; − die gesetzlichen Bestimmungen, ins- besondere strafrechtliche Bestim- mungen zu beachten und keine Rechte Dritter, insbesondere Schutz- rechte (z.B. Urheber- und Marken- rechte) zu verletzen; − Dienstleistungen des Diensteanbie- ters newsim nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere vermögens- werte Gegenleistungen Dritter erhält (z. B. Verbindungen zu Werbehot- lines); − keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zu- sammenschaltungsleistungen zu er- bringen; − die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Diensteanbieter für den automati- sierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (M2M, Machine-to-Ma- chine) einzusetzen, es sei denn, der Datenaustausch ist eine verkehrsüb- liche Endkunden-anwendung seitens eines Verbrauchers (z.B. Integration der SIM-Karte in Fahrzeug-Multime- dia- Anwendungen); − die Leistungen des Diensteanbieters nicht entgegen Ziff. 7.1 an Dritte wei- terzugeben oder Dritten überlassen. Der Kunde wird newsim und seine Er- füllungsgehilfen von sämtlichen An- sprüchen Dritter freistellen, die auf ei- ner rechtswidrigen Verwendung der be- reitgestellten Leistungen durch den Kunden selbst beruhen oder aufgrund einer solchen Maßnahme bestehenvon ihm zu vertreten sind. Dasselbe gilt für alle Ansprüche Dritter, Verstößt der Kunde gegen die wegen des Inhaltes Pflich- ten gemäß Ziff. 7 ist der Plakate oder Werbemittel gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter ist nicht Diensteanbie- ter berechtigt, ohne Zustimmung alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Kunden mit Miss- brauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde ge- genüber dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen zu treffenDiensteanbieter auf Schadenersatz, insbesondere einen Vergleich abzuschließenund der Diensteanbie- ter ist zur außerordentlichen Kündi- gung des Vertrags berechtigt. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. g) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunk Dienstleistungen

Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung 7.1 Der Kunde informiert Diensteanbieter unverzüglich über jede Änderung seiner bei Diensteanbieter hinterlegten Daten. 7.2 Der Kunde hat Diensteanbieter das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Diensteanbieter-Karte unverzüglich - bei telefonischer Mitteilung unter Angabe seines Kundenkennwortes - mitzuteilen. Diensteanbieter wird die Diensteanbieter-Karte sofort sperren. Der Kunde haftet für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte nur für Leistungen, die bis zur Sperrung der Karte angefallen sind. Die Sperrung der Karte kann aus technischen Gründen, wie z.B. bei Verwendung der Karte im Ausland, erst einige Zeit später wirksam werden, nachdem die Meldung durch den Kunden erfolgte. 7.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Diensteanbieter nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere das Diensteanbieter-Netz und seine logische Struktur und/oder Bilderdaten andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber-und Markenrechte) zu verletzen; nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; Dienstleistungen nur als Endkunde sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen Diensteanbieter Dienstleistungen unabhängig von der genutzten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z.B. Flatrate-Tarife); die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; leitungsgebundene Telekommunikationsdienstleistungen nur innerhalb einer Wohneinheit zu nutzen; leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen; keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist und/oder bekannt ist dass das Zustandekommen der Verbindung -insbesondere auch durch technische Vorkehrungen -vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird; keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammen- schaltungsleistungen zu erbringen. 7.4 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 7.3, ist Diensteanbieter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verfügung Beseitigung des Missbrauchs zu stellen sind, sind sie spätestens zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Diensteanbieter auf Schadenersatz. 7.5 Bei Streitigkeiten aus dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt Vertrag hat der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt Möglichkeit, bei der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen. 8.1 Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten kann die Rechte und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger HöhePflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Diensteanbieter übertragen. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellen, die durch oder aufgrund einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche Dritter, die wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. g) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.

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Samples: Mobilfunkvertrag

Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellenTELCAT unverzüglich über jede Änderung seiner bei TELCAT hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung und/oder vertragsgemäße Erbringung beeinflussen können. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer TELCAT SIM-Karte unverzüglich dem TELCAT Kundenservice mitzuteilen, um diese sperren zu lassen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Beträge nur bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR; diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung bei vorsätzlicher oder aufgrund grob fahrlässiger Verursachung oder Ermöglichung der Nutzung durch Dritte seitens des Kunden. 6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von TELCAT nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche miss- bräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden: a) das TELCAT Netz sowie TELCAT-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; b) keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; c) keine Rechte Dritter, die wegen insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; d) nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; e) Dienstleistungen nur als Endkunde im vertraglich vereinbarten und zu diesem Zweck erforderlichen und üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Inhaltes Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Plakate Dauer der Verbindung, Zahlungen oder Werbemittel gegen Sutter geltend gemacht werdenandere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Sutter ist nicht berechtigtDies gilt insbesondere für Tarife, ohne Zustimmung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen bei denen TELCAT Leistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife); f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungendie Leistungen nicht dazu zu nutzen, die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen.Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; g) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahrekeine Zielrufnummern anzuwählen, gerechnet ab Vertragsschlusswenn das Zustandekommen einer Verbindung des Kunden nicht gewünscht ist; h) keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen. Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde, die dafür in der Leistungsbeschreibung enthaltenen besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich TELCAT insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Kündigung der Flatrate unberührt. 6.4 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6.3, ist TELCAT berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Zudem stellt der Kunde TELCAT von sämtlichen aus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber TELCAT zudem auf Schadenersatz. 6.5 Der Kunde ist verpflichtet, soweit für die Erbringung der Leistung durch TELCAT erforderlich, einen Grundstücksei- gentümernutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. 6.6 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellennuvola7 unverzüglich über jede Änderung seiner bei nuvola7 hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die durch die technische Realisierung beeinflussen können. 7.2 Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder aufgrund die unbefugte Drittnutzung einer solchen Maßnahme bestehennuvola7 SIM-Karte unverzüglich dem nuvola7 Kundenservice mit, um diese sperren zu lassen. 7.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von nuvola7 nicht missbräuchlich zu nutzen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche Zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden: Das nuvola7 Netz sowie nuvola7-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen nuvola7 Dienstleistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife); die wegen Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist; keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen; Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthalten besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich nuvola7 insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Inhaltes Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Plakate Kündigung der Flatrate unberührt; Ein Kundenkennwort, Passwort oder Werbemittel eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, bzw. durch nuvola7 sperren zu lassen, wenn der Anlass zur Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte von dieser Kenntnis erlangt haben; 7.4 Verstößt der Kunde gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter die Pflichten gemäß Ziffer 7.3 ist nicht nuvola7 berechtigt, ohne Zustimmung alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen Missbrauchs zu treffenergreifen. Zudem stellt der Kunde nuvola7 von sämtlichen, insbesondere einen Vergleich abzuschließenaus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber nuvola7 zudem auf Schadenersatz. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, 7.5 Der Kunde ist verpflichtet soweit für die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder Erbringung der Inanspruchnahme Leistung durch nuvola7 erforderlich einen Dritten erwachsenGrundstückseigentümer-nutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. g7.6 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschlusseinen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellenKloppe Media unverzüglich über jede Änderung seiner bei Kloppe Media hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung beeinflussen können. 6.2 Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer Kloppe Media SIM-Karte unverzüglich dem Kloppe Media Kundenservice mit, um diese sperren zu lassen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Beträge nur bis zu 100,00 EUR. Bei vorsätzlicher oder aufgrund grob fahrlässiger Verursachung oder Ermöglichung der Nutzung durch Dritte seitens des Kunden, entfällt diese Haftungsbegrenzung. 6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Xxxxxx Media nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche missbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden: • das Kloppe Media Netz sowie Kloppe Media-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; • keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; • keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; • Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen Kloppe Media Dienstleistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife); • die wegen Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; • keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist; • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen. • Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthalten besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich Kloppe Media insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Inhaltes Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Plakate oder Werbemittel Kündigung der Flatrate unberührt. 6.4 Verstößt der Kunde gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter die Pflichten gemäß Ziffer 6.3 ist nicht Kloppe Media berechtigt, ohne Zustimmung alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen Missbrauchs zu treffenergreifen. Zudem stellt der Kunde Kloppe Media von sämtlichen, insbesondere einen Vergleich abzuschließenaus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Xxxxxx Media zudem auf Schadenersatz. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, 6.5 Der Kunde ist verpflichtet soweit für die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder Erbringung der Inanspruchnahme Leistung durch Kloppe Media erforderlich einen Dritten erwachsenGrundstückseigentümer-nutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. g6.6 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschlusseinen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungs-verfahrens zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellenXxxxxxx TK unverzüglich über jede Änderung seiner bei Xxxxxxx TK hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung beeinflussen können. 6.2 Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer Steffel TK SIM-Karte unverzüglich dem Steffel TK Kundenservice mit, um diese sperren zu lassen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Beträge nur bis zu 100,00 EUR. Bei vorsätzlicher oder aufgrund grob fahrlässiger Verursachung oder Ermöglichung der Nutzung durch Dritte seitens des Kunden, entfällt diese Haftungsbegrenzung. 6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Xxxxxxx TK nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche missbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden: • das Steffel TK Netz sowie Steffel TK-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; • keine Viren, unzulässige Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; • keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; • Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen Steffel TK Dienstleistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife); • die wegen Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; • keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist; • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen. • Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthaltenen besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich Xxxxxxx TK insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Inhaltes Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Plakate oder Werbemittel Kündigung der Flatrate unberührt. 6.4 Verstößt der Kunde gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter die Pflichten gemäß Ziffer 6.3 ist nicht Steffel TK berechtigt, ohne Zustimmung alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen Missbrauchs zu treffenergreifen. Zudem stellt der Kunde Xxxxxxx TK von sämtlichen, insbesondere einen Vergleich abzuschließenaus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Xxxxxxx TK zudem auf Schadenersatz. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen6.5 Der Kunde ist verpflichtet, soweit für die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder Erbringung der Inanspruchnahme Leistung durch Steffel TK erforderlich, einen Dritten erwachsenGrundstückseigentümernutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. g6.6 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschlusseinen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellenTell-Phone unverzüglich über jede Änderung seiner bei Tell-Phone hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung beeinflussen können. 6.2 Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer Tell-Phone SIM- Karte unverzüglich dem Tell-Phone Kundenservice mit, um diese sperren zu lassen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Beträge nur bis zu 100,00 EUR. Bei vorsätzlicher oder aufgrund grob fahrlässiger Verursachung oder Ermöglichung der Nutzung durch Dritte seitens des Kunden, entfällt diese Haftungsbegrenzung. 6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Tell-Phone nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche missbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden: • das Tell-Phone Netz sowie Tell-Phone-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; • keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; • keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; • Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen Tell-Phone Dienstleistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate-Tarife); • die wegen Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; • keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist; • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen. • Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthalten besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich Tell-Phone insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate- Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Inhaltes Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Plakate oder Werbemittel Kündigung der Flatrate unberührt. 6.4 Verstößt der Kunde gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter die Pflichten gemäß Ziffer 6.3 ist nicht Tell-Phone berechtigt, ohne Zustimmung alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen Missbrauchs zu treffenergreifen. Zudem stellt der Kunde Tell-Phone von sämtlichen, insbesondere einen Vergleich abzuschließenaus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Tell-Phone zudem auf Schadenersatz. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, 6.5 Der Kunde ist verpflichtet soweit für die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder Erbringung der Inanspruchnahme Leistung durch Tell-Phone erforderlich einen Dritten erwachsenGrundstückseigentümer-nutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. g6.6 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschlusseinen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungs-verfahrens zu stellen.

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Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung 8.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, die gekauften Adressen in Einklang mit sämtlichen nationalen und internationalen Gesetzen und Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, der DSGVO sowie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgennutzen. Der Kunde bleibt gleichwohl verpflichtet sich überdies mit dem Kauf, die Adressen nicht zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtetVerbreitung von Inhalten zu nutzen, die gegen geltende Jugendschutzbestimmungen, Strafvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt Ebenso dürfen Rechte Dritter nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) verletzt werden. Der Kunde ist für Sutter gegenüber sämtliche Vorgänge verantwortlich, die unter seinem Eintrag getätigt werden. 8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Adressen nicht zu "Spamzwecken" zu nutzen und beim Einsatz des Adressmaterials auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung von Telefon, Telefax und E-Mail zu achten. Verstößt der Kunde gegen das Spam- Verbot und verwendet er die Adressen zur Werbung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, so hat er für jede schuldhafte Zuwiderhandlung eine von REBE Solutions UG (haftungsbeschränkt) nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu leisten. Verwirkte Vertragsstrafansprüche sind auf geltend gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä..Schadensersatzansprüche anzurechnen. c) 8.3 Der Kunde stellt Xxxxxx die REBE Solutions UG (haftungsbeschränkt) im Innen- und eventuelle Leistungspartner Außenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in bei der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und Nutzung des Adressmaterials sowie der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung Ausführung der anderen Leistungen frei. d) Der Kunde ist informiert8.4 E-Mail Marketing ohne Double-Opt-in verstößt in Deutschland gegen das UWG und EU- weit in Teilen gegen die DSGVO und birgt ein erhöhtes bis hohes rechtliches Risiko für den Werbetreibenden (unter anderem Abmahngefahr). Double-Opt-ins können nicht veräußert und daher nicht von uns an Sie verkauft werden, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zuda dies immer für den Werbetreibenden und den Angeschriebenen bzw. Anzuschreibenden vorliegen muss. Sollten Sie E-Mail Marketing ohne Double-Opt-in betreiben wollen, diese vorab einzuholenübernehmen wir keinerlei Haftung oder Gewährleistungen, sowie evtl. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten Forderungen (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische rechtlicher oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.zivilrechtlicher Art). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellen, die durch oder aufgrund einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche Dritter, die wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließensich daraus ergeben könnten. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. g) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.

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Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung 7.1 Der Kunde informiert DIENSTEANBIETER unverzüglich über jede Änderung seiner bei DIENSTEANBIETER hinterlegten Daten. 7.2 Der Kunde hat DIENSTEANBIETER das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der SIM-Karte unverzüglich - bei telefonischer Mitteilung unter Angabe seines Kundenkennwortes - mitzuteilen. DIENSTEANBIETER wird die SIM-Karte sofort sperren. Der Kunde haftet für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte nur für Leistungen, die bis zur Sperrung der Karte angefallen sind. Die Sperrung der Karte kann aus technischen Gründen, wie z.B. bei Verwendung der Karte im Ausland, erst einige Zeit später wirksam werden, nachdem die Meldung durch den Kunden erfolgte. 7.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von DIENSTEANBIETER nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere das DIENSTEANBIETER -Netz und seine logische Struktur und/oder Bilderdaten andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber-und Markenrechte) zu verletzen; nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; Dienstleistungen nur als Endkunde sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/ oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen DIENSTEANBIETER Dienstleistungen unabhängig von der genutzten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z.B. Flatrate- Tarife); die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; leitungsgebundene Telekommunikationsdienstleistungen nur innerhalb einer Wohneinheit zu nutzen; leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen; keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist und/oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung -insbesondere auch durch technische Vorkehrungen -vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert werden wird; keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen. 7.4 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 7.3, ist DIENSTEANBIETER berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verfügung Beseitigung des Missbrauchs zu stellen sind, sind sie spätestens zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber DIENSTEANBIETER auf Schadenersatz. 7.5 Bei Streitigkeiten aus dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt Vertrag hat der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt Möglichkeit, bei der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird Schlichtungsstelle der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger HöheBundesnetzagentur mit Hilfe eines dort erhältlichen Formulars einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu stellen. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellen, die durch oder aufgrund einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche Dritter, die wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. g) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.

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Pflichten und Haftung des Kunden. a) Sofern Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind sie spätestens zu dem im Bestellschein angegebenen Termin Sutter an xxxxx@xxxxxx.xxxx unaufgefordert und im von Sutter vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Stellt der Kunde die erforderlichen Motive/Motivgestaltung und/oder Bilderdaten nicht fristgemäß zur Verfügung oder erbringt der Kunde sonstige erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgemäß, kann kein Plakatdruck und kein Aushang erfolgen. Der Kunde bleibt gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, Kosten und Aufwendungen seien überhaupt nicht entstanden oder in nicht unwesentlich niedriger Höhe. b) Der Kunde ist für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbezügliche Nutzungs- recht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Inter- net-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. c) Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechts- verfolgung frei. d) Der Kunde ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; der Kunde sichert zu, diese vorab einzuholen. Zudem ist ihm bekannt, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ z. B. Zeitungen/Zeitschriften oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.). e) Wird Sutter wegen des Inhaltes der Plakate oder Werbemittel des Kunden durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung dazu verpflichtet, die Plakate oder Wer- bemittel zu entfernen, bleibt der Kunde gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxx auf erstes Anfordern von allen Verpflichtungen freizustellenTele Thorwarth GmbH unverzüglich über jede Änderung seiner bei Tele Thorwarth GmbH hinterlegten Daten zu informieren. Dies gilt insbesondere für die abrechnungsrelevanten Daten sowie Informationen, die die technische Realisierung beeinflussen können. 6.2 Der Kunde teilt das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung einer Tele Thorwarth GmbH SIM-Karte unverzüglich dem Tele Thorwarth GmbH Kundenservice mit, um diese sperren zu lassen. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Beträge nur bis zu 100,00 EUR. Bei vorsätzlicher oder aufgrund grob fahrlässiger Verursachung oder Ermöglichung der Nutzung durch Dritte seitens des Kunden, entfällt diese Haftungsbegrenzung. 6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Tele Thorwarth GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen. Zur Vermeidung einer solchen Maßnahme bestehen. Dasselbe gilt für alle Ansprüche m issbräuchlichen Nutzung gehört insbesondere die Pflicht des Kunden: • das Tele Thorwarth GmbH Netz sowie Tele Thorwarth GmbH-Partnernetze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; • keine Viren, unzulässigen Werbesendungen, Kettenbriefe oder sonstigen belästigenden Nachrichten zu übertragen; • keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutze der Jugend zu verstoßen; • Dienstleistungen nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang sowie nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen der Anrufer aufgrund des Anrufs und/oder in Abhängigkeit von der Dauer der Verbindung, Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines). Dies gilt insbesondere für Tarife, bei denen Tele Thorwarth GmbH Dienstleistungen unabhängig vom direkten Nutzungsaufkommen zu einem Pauschalpreis zur Verfügung stellt (z. B. Flatrate -Tarife); • die wegen Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen; • keine Zielrufnummern anzuwählen, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht gewünscht ist; • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen. • Im Rahmen der Nutzung von Flatrates hat der Kunde die dafür in der Leistungsbeschreibung enthalten besonderen Regelungen zu beachten. Bei offensichtlichem Missbrauch durch den Kunden behält sich Tele Thorwarth GmbH insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung der Flatrate-Option vor. Es gelten dann die ihm Rahmen des Inhaltes Vertragsschlusses vereinbarten Minutenpreise. Der Bestand des Vertrages im Übrigen bleibt von der Plakate oder Werbemittel Kündigung der Flatrate unberührt. ThorTel AGB Tele Thorwarth GmbH, 01.12.2021 An der Xxxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxxxx 9.5 Verstößt der Kunde gegen Sutter geltend gemacht werden. Sutter die Pflichten gemäß Ziffer 6.3 ist nicht Tele Thorwarth GmbH berechtigt, ohne Zustimmung alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Kunden Missbrauchs zu ergreifen. Zudem stellt der Kunde Tele Thorwarth GmbH von sämtlichen, aus der Missbrauchshandlung entstandenen Ansprüchen Dritter frei. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Tele Thorwarth GmbH zudem auf Schadenersatz. Der Kunde ist verpflichtet soweit für die Erbringung der Leistung durch Tele Thorwarth GmbH erforderlich einen Grundstückseigentümernutzungsvertrag gemäß § 45a TKG vorzulegen und während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen Hilfe eines dort erhältlichen Formulars (auch online, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) einen Antrag auf Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungs verfahrens zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließenstellen. f) Die Freistellungspflicht des Kunden betrifft auch alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. g) Die Freistellungspflicht verjährt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.

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