Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet: 4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen, 4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist, 4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat, 4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist, 4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme, 4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen, 4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren, 4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen, 4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen, 4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste), 4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, 4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, 4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen, 4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen: 4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming), 4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen, 4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber, 4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers, 4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers, 4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc., 4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren, 4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren, 4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden, 4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben, 4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen. 4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 4 contracts
Samples: Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nachgemäß den gesetzlichen Bestimmungen rechtlich dafür verantwortlich, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht durch die Nutzung der ihm seitens mm-dsl zur Verfügung gestellten Internet-Dienste „sei es in Form der Übermittlung von Daten oder Sprache an Dritte oder den Abruf von Daten oder Sprache aus den Netzwerken oder Servern, zu vertreten hatdenen mm-dsl den Zugang vermittelt“ weder gegen die Gesetze noch gegen geschützte Rechtspositionen Dritter verstößt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlenEr verpflichtet sich, die ihm durch befugte mm-dsl bereitgestellten Dienste weder zur Veröffentlichung, Verbreitung, noch zum Abruf rechts- oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindsittenwidriger Informationen oder zur Bedrohung und Verunsicherung Anderer zu nutzen. Insbesondere hat er es zu unterlassen, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den sich Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten fremden Computersystemen zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/verschaffen oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle InhalteHandlungen vorzunehmen, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istdies vorbereiten.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Internet Dienste der mm-dsl sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
4.2.1 vollständige, Folgendes korrekte und unmissverständlich lesbare Anschriften, Rufnummern und Bankverbindungsdaten an mm-dsl zu übermitteln und diese bei Änderung zu aktualisieren, sodass die Zustellbarkeit von Rechnungen und anderer Korrespondenz (Störungsmeldungen, Ankündigung von Wartungsarbeiten), sowie die Zahlungsabwicklung im Lastschriftverfahren während der gesamten Vertragsdauer und darüber hinaus bis zur Ausstellung und Bezahlung einer entlastenden Abschlussrechnung möglich ist.
4.2.2 mm-dsl die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit dies für die Nutzung der Internet-Dienste der mm-dsl erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden können.
4.2.3 nur durch mm-dsl zugelassene Kommunikationsprotokolle, Schnittstellen und Komponenten zu verwenden bzw. mit den Systemen der mm-dsl zu verbinden und mm-dsl auf Anfrage zeitnah mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Internet-Diensten der mm-dsl verwendet wird.
4.2.4 ggf. zur Nutzung der Internet-Dienste der mm-dsl überlassene Geräte dauerhaft in betriebsbereitem Zustand zu halten, diese nur im Rahmen ggf. spezifizierter Umgebungsbedingungen einzusetzen, Hindernisse zu entfernen und, soweit dies nicht auf Anweisung von mm-dsl geschieht, jede Handhabung zu unterlassen:, die den Betriebszustand, die Beschaffenheit oder die Funktionsfähigkeit der Gerät verändern bzw. gefährden könnten.
4.2.1 4.2.5 dafür zu sorgen, dass die Systeme der mm-dsl oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet oder durch Einspeisen von Daten hinsichtlich ihrer Funktion und Leistungsfähigkeit behindert werden.
4.2.6 die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Internet Diensten der mm-dsl erforderlich sein sollten.
4.2.7 anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw, unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass Dritte, zu denen insbesondere auch Verwandte und Arbeitskollegen zählen, davon Kenntnis erlangt haben.
4.2.8 dafür zu sorgen, dass nur gemäß 5.1 nutzungsberechtigte Personen und Dritte die Leistungen der mm-dsl direkt oder indirekt in Anspruch nehmen.
4.2.9 entweder den kostenpflichtigen Versand von unerwünschten Werbe-E-MailsRechnungen auf dem Postweg zu beauftragen oder dafür zu sorgen, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren dass jederzeit ein E-Mail-Adressen ohne Zustimmung Postfach zum Empfang von Rechnungen zur Verfügung steht, dessen Adresse er mm-dsl mitteilt, sowie die zur Ansicht und zum Ausdruck der Inhaber,als E-Mail (PDF) empfangenen Rechnungen erforderliche Software zu installieren und auf dem neuesten Stand zu halten, sofern diese Software kostenlos erhältlich ist.
4.2.4 4.2.10 mm-dsl erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich als Störungsmeldung anzuzeigen, sowie im Rahmen des Zumutbaren zeitnah alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
4.2.11 vor Abgabe einer Störungsmeldung Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden nach Möglichkeit auszuschließen und nach Abgabe einer Störungsmeldung die mm-dsl durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag und mm-dsl weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist.
4.3 Verstößt der Kunde gegen die in 4.1 und 4.2 genannten Pflichten, ist mm-dsl zum Schutz des Kunden, der Rechtspositionen der mm-dsl und Dritter, sowie zur Vermeidung von Störungen der technischen Systeme der mm-dsl berechtigt, die Nutzung einzelner Protokolle oder Dienste solange zu beschränken oder zu sperren bis der Kunde den Zugriff ihm angezeigten Missstand nachhaltig beseitigt hat, Nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Frist ist mm-dsl außerdem berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
4.4 Der Kunde ist für die Datensicherheit und den Datenschutz hinsichtlich der auf ein seinem eigenen Rechner gespeicherten Informationen selbst verantwortlich, es sei denn, dass mm-dsl grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt bzw. das Abtasten eines Betriebssystems gegen wesentliche Pflichten verstößt. Erforderliche Schutzmaßnahmen hat der Kunde selbst zu treffen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen seitens mm- dsl erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung.
4.5 Der Kunde ist für alle von ihm erstellten und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie verbreiteten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle, inhaltliche Überwachung oder Überprüfung des Informationsflusses und -bestands vor oder im Zuge der Verbreitung wäre mm-dsl selbst ohne gesetzliche Bestimmungen, die unerlaubte Überwachung derartige Maßnahmen zumindest teilweise unterbinden, allein hinsichtlich des personellen oder technischen Aufwands nicht zumutbar. Eine nachträgliche Entfernung bereits verbreiteter Inhalte ist unmöglich.
4.6 mm-dsl weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass er allein durch die Nutzung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 Peer-to-Peer-Software für den Eigenbedarf häufig und möglicherweise unwissentlich gezwungen ist, einen Serverdienst für Dritte zu erbringen, der nach 5.1 nicht In allen Tarifen erlaubt ist und in der Folge die Verwendung Bestimmung 4.2.9 verletzt. Darüber hinaus warnt mm-dsl den Kunden, dass durch die Nutzung von fremden MailPeer-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Virento-Peer-Software häufig, Würmernsei es wissentlich oder unwissentlich, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten durch Konsum und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellenVerbreitung von Inhalten die Rechte Dritter verletzt werden, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer wofür er von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machendiesen belangt werden kann bzw. mm-dsl gemäß 10.2 freizustellen hat.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Internet Service Agreement, Telecommunications, Internet Service Agreement
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last Last- schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha Pauscha- le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 3 contracts
Samples: Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement, Internet and Telephone Services Agreement
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 24.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto , die empfangenen Inhalte ausschließlich privat zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzennutzen, es sei denn, es ist dem Kunden eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung ausdrücklich gestattet.
24.2 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
24.2.1 die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten,
24.2.2 die Signale für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten zu kopieren, um- zuleiten oder weiterzuleiten,
24.2.3 für die Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen,
24.2.4 andere vom Privatgebrauch urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen vorzu- nehmen.
24.3 Beim Bezug von Digital TV ist der Kunde weist nachverpflichtet
24.3.1 sicherzustellen, dass er Minderjährige keinen Zugang zu den für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten.
24.3.2 sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangs- xxxxxx Telekabel Riesa die Seriennummer und ggf. die Chip Set ID des Empfangsge- räts mitzuteilen, damit das schadenauslösende Ereignis nicht Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann.
24.3.3 den Verlust der Smartcard und den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich Te- lekabel Riesa unter Nennung der Smartcard- und der Kundennummer anzuzeigen, um Telekabel Riesa die Möglichkeit zu vertreten hatgeben, die Smartcard zu sperren. Telekabel Riesa kann dem Kunden jederzeit eine neue Smartcard überlassen und von dem Kunden verlangen, die alte Smartcard unverzüglich herauszugeben, anderenfalls einen pauschalen Schadensersatz nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,.
4.1.3 auch 24.3.4 die Entgelte auf der Smartcard und dem Empfangsgerät enthaltene Software weder ab- zuändern noch deren Funktion zu rekonstruieren oder sie zu übersetzen.
24.3.5 die ihm überlassene Smartcard und, im Falle der befristeten Überlassung des Empfangsgeräts, diese sorgsam zu behandeln.
24.3.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete des Empfangsgeräts, diese unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurück- zugeben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entneh- menden pauschalen Schadensersatz zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommenun- benommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Abonnementvertrag Internet & Telefon, Abonnementvertrag Internet & Telefon, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kabelanschluss, Internet Und Telefon
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten bei Auftragserteilung verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennJede Änderung seines Namens, der Kunde weist nachAn- schrift, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein Bankverbindung oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone Mail Adresse ist der Gesellschaft unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone die Gesellschaft berechtigt, die für die zur Adressermittlung erforderlichen angefallenen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL Verwaltungsaufwandes dem Kunden als Schadenersatz in Rechnung zu erhebenstellen, es sei denn, sein denn der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,. Bei Änderung der Bankverbindung ist der Gesellschaft unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
4.1.5 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, • die Vertragsleistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen, diese Dritten (mit Ausnahme von Haushaltsangehörigen oder Besuchern) nicht zur Nutzung zu überlassen sofern eine Nutzung für andere Zwecke nicht ausdrücklich vereinbart ist; • mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Passwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; bei vereinbarter Selbstinstallation mehrmaliger Falscheingabe dieser Zugangsdaten, ist die Gesellschaft zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Sperrung des Zugangs berechtigt; auf Anfrage wird dem Kunden nach einer erfolgten Sperrung neue Zugangsdaten zugesandt und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sindfrei geschaltet; der Kunde übernimmt hat dafür die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Kosten gemäß Preisliste zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit tragen; dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommengestattet, dass kein keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als geringere Kosten entstanden sind; in diesem Fall sind die Pauschale entstanden isttatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten zur Vornahme von erforderlichen Installations- und Deinstallationsmaßnahmen sowie erforderlichen Wartungs- und Entstörungsarbeiten während der üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache auf seine Kosten ungehinderten Zutritt zu den technischen Einrichtungen auf dem Grundstück, den darauf aufstehenden Gebäuden und seinen Räumen zu ermöglichen; Verhindert der Kunde diesen Zutritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er zum Ersatz sämtlicher hierdurch an dem TKN entstehenden Schäden sowie für die infolge der Verhinderung des Zutritts bei der Gesellschaft oder Dritten entstehenden Schäden verpflichtet; • den elektrischen Strom für den Betrieb und die Instandhaltung des Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen; • die erforderlichen Installations- und Fehlerbehebungsmaßnah- men der Gesellschaft in angemessenem und zumutbarem Um- fang zu unterstützen, z.B. durch eine möglichst genaue Fehler- beschreibung; • Störungen und Schäden unverzüglich der dem Kunden von der Gesellschaft mitgeteilten Störungshotline zu melden; Kosten für Entstörungsversuche, die vergeblich waren, da eine Störung nicht vorlag und dies für den Kunden bei einer zumutbaren Feh- lersuche erkennbar war, sowie in Bezug auf Störungen, die durch den Kunden selbst, z.B. durch Fehlbedienung, verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen; • keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszufüh- ren, die zu technischen Veränderungen des Anschlusses an das TKN oder des TKN führen können. Bei einer vom Kunden ver- schuldeten oder von einer von ihm eingesetzten Einrichtungen oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung des TKN oder im Eigentum der Gesellschaft stehenden Einrichtun- gen ist er verpflichtet, der Gesellschaft die Störungs- bzw. Scha- densermittlung zu vergüten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschädigung zu ersetzen.
4.2 3.3 Die etwaige Bereitstellung von Fernsehsignalen durch die Gesell- schaft entbindet den Kunden nicht von der Anmelde- und Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Bei- tragsservice.
3.4 In Ein- und Zweifamilienhäusern wird ggf. ein Medienkonverter in der Regel direkt an den Übergabepunkt des Glasfasernetzes im Keller ange- schlossen. Der Kunde ermöglicht der Gesellschaft dort die Installation und sorgt auf eigene Kosten für die erforderliche Stromversorgung. In der Regel wird in Mehrfamilienhäusern der bereitgestellte Medienkonverter mit Ein- verständnis des Eigentümers an eine vorhandene Telefon- oder Fernseh- kabelverteilanlage angeschlossen. Die Verfügbarkeit einer Verkabelungs- infrastruktur hinter dem von der Gesellschaft ggf. mietweise zur Verfügung gestellten Medienkonverter ist in diesem Fall alleinige Angelegenheit des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand zur Wahrung der Funktionssicherheit nur ein von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen der Gesellschaft freigegebenen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung von der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) Gesellschaft nicht geänderten Medienkonverter zu benutzen sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 all- gemein anerkannten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verwendung von fremden MailGesellschaft zum Betrieb und zur Weiterent- wicklung der Dienste Updates der Medienkonverter-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcSoftware vornimmt.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Sobald dem Kunden erstmals die Leistung von NetCologne bereit- gestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von NetCologne geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich NetCologne anzuzeigen. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 NetCologne berechtigt, dem Kunden die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste durch die Fehler- suche, Mängelbeseitigung bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die Entstörung entstandenen Kosten in Höhe Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.2 Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Strom, Erdung und Raum für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der aus vertragsgemäßen Leistung durch NetCologne er- forderlich sind.
4.3 Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu bewahren. Endein- richtungen dürfen nicht angeschlossen bzw. benutzt werden, wenn ihre Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – Bundes- republik Deutschland unzulässig ist.
4.4 Arbeiten am Leitungsnetz oder an überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinrichtungen sind ausschließlich NetCologne oder von NetCologne Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde unentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Verfügung. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist NetCologne berechtigt, die Arbei- ten zu ersetzenverweigern.
4.5 Der Kunde hat NetCologne zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren, die sich in seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, ist NetCologne bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, kann NetCologne die Sicherstellung der Leistung nicht gewährleisten. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Der Kunde hat auf Verlangen NetCologne auch die Überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis diese als Störungsursache technisch nicht zu vertreten hatin Betracht kommen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etcWeitergehende Schadensersatzan- sprüche bleiben unberührt., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Serviceleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Serviceleistungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 5.1 Technische Voraussetzung für die Nutzung des MobiLfunk-Services ist das Vorhandensein eines geeigneten MobiLfunk- endgerätes; dieses wird vom Kunden bereitgesteLLt.
5.2 Für die KompatibiLität etwaiger dem Kunden von dem MobiLfunkanbieter zur Verfügung gesteLLter Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Kunden übernimmt der MobiLfunkanbieter keine Haftung. Die Nutzung der Software unterLiegt den Lizenzbedingungen des jeweiLigen Softwareanbieters.
5.3 Der Kunde hat die SIM-Karte innerhaLb von 30 Tagen nach ErhaLt onLine auf der mit der Übersendung der SIM-Karte mitgeteiLten Internetseite des MobiLfunkanbieters oder teLefonisch bei dem Kundendienst des MobiLfunkanbieters zu aktivieren, sofern die SIM-Karte dem Kunden nicht bereits in aktiviertem Zustand übergeben wurde.
5.4 Sofern der Kunde die Aktivierung nicht innerhaLb der in Ziffer 5.3 genannten Frist vornimmt, kann der MobiLfunkanbieter den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen kündigen.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgenverpfLichtet,
4.1.2 (1) die vereinbarten Entgelte in Rechnung gesteLLten EntgeLte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zahLen;
(2) auch diejenigen EntgeLte zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlenzahLen, die durch befugte oder eine unbefugte Benutzung Nutzung der Dienstleistung MobiLfunk-Services durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung Nutzung zu vertreten hat,. Der ZahLungsanspruch entfäLLt, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentLichen TeLekommunikationsnetzen das berechnete VerbindungsentgeLt beeinfLusst haben;
4.1.4 eingetretene Änderungen (3) die bis zum Zugang seiner persönlichen Vertragsdaten MitteiLung gemäß Ziffer 5.6 (u. a. Namen2) angefaLLenen nutzungsabhängigen EntgeLte zu zahLen, Anschriftwenn er den VerLust oder das sonstige Abhandenkommen seiner SIM-Karte oder seiner Zugangsdaten zu vertreten hat, Bankverbindungsowie
(4) die ihm vom MobiLfunkanbieter zur Verfügung gesteLLte PIN (PersonaL Identification Number), die von dem Kunden ggf. geänderte PIN, die PUK (PersonaL UnLocking Key) und etwaige weitere Zugangsdaten geheim zu haLten und diese sowie die SIM-Karte vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
5.6 Der Kunde ist verpfLichtet, dem MobiLfunkanbieter unverzügLich mitzuteiLen, wenn
(1) sich sein Name (bei Unternehmen auch die Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift oder seine Bankverbindung ändert; 20001.2001 AMD01-20-X_AGB MobiL NHB
(2) er seine SIM-Karte verLiert, sie auf sonstige Weise abhandenkommt oder seine PIN, PUK oder etwaige weitere Zugangs- daten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder bekannt geworden sein können. Der Kunde soLL vorab seine MitteiLung teLefonisch gegenüber dem Kundendienst des MobiLfunkanbieters abgeben. JedenfaLLs gibt der Kunde seine MitteiLung unverzügLich in einer Lesbaren ErkLärung auf einem dauerhaften Datenträger gem. § 126 b BGB (z. B. Fax, Brief und/ oder E-MailMaiL), in der die Person des ErkLärenden genannt ist (nachfoLgend „Textform“) gegenüber der Kundenbetreuung des MobiLfunkanbieters ab.
5.7 Der Kunde darf die Dienste des MobiLfunkanbieters nicht missbräuchLich nutzen, insbesondere darf er
(1) keine sitten- oder gesetzeswidrigen InhaLte verbreiten, nicht gegen strafrechtLiche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verLetzen;
(2) unter Verwendung der SIM-Adresse) Vodafone unverzüglich Karte und/oder mithiLfe des Einsatzes von SIM-Boxen, SIM-Gateways, GSM-WandLern u. Ä. keine TeLekommunikations- oder TeLemediendienste anbieten, insbesondere die MobiLfunk-Services nur zum Aufbau seLbst gewähLter Verbindungen nutzen. Ihm ist unter anderem nicht gestattet, mitteLs der SIM-Karte von einem Dritten hergesteLLte Verbindungen über VermittLungs- oder Übertragungssysteme weiterzuLeiten oder die SIM-Karte in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenstationären Einrichtungen, ist Vodafone berechtigtgLeich weLcher Art, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erhebeneinzusetzen, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung stationäre Einrichtung ist ein Dienst des MobiLfunkanbieters;
(3) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommenöffentLichen oder kundeneigenen VermittLungs-, dass kein RufumLeitungs- oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten ZusammenschaLtungssystemen benutzen und die Rechte DritterAnrufe nicht weitervermitteLn, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm umLeiten oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet mit anderen Verbindungen zusammenschaLten Lassen (z. B. EVerwendung von CaLLthrough- oder CaLLback-MailDiensten, Newsgroups, ChatCaLLing-DiensteCards und ähnLiche Nutzungen),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, die VermittLung, RufumLeitung oder ZusammenschaLtung erfoLgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten des MobiLfunkanbieters betrieben werden;
(4) MobiLfunk-Services, die ihm unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem PauschaLpreis zur Verfügung gesteLLt wurden (z. B. im Rahmen einer FLatrate) oder die nach Erreichen einer bestimmten EntgeLtsumme für einen bestimmten Zeitraum ohne Berechnung verwendet werden können, nicht zur HersteLLung von Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer StandLeitung oder für Verbindungen, bei denen der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist Anrufer oder der Nachweis unbenommenAngerufene aufgrund des Anrufs oder der Dauer des Anrufs ZahLungen oder andere vermögenswerte GegenLeistungen Dritter erhäLt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istnutzen.
4.2 (5) Der Kunde wird über seinen MobiLfunkanschLuss keine unerLaubte Werbung betreiben oder versenden und auch sonst jede unzumutbare BeLästigung Dritter unterLassen, insbesondere ohne Zustimmung des jeweiLigen Empfängers keine Junk- oder Spamming-MaiLs oder SMS/MMS-Massensendungen verschicken.
(6) Der MobiLfunkbetreiber behäLt sich das Recht vor, den bzw. die Dienst(e) des Kunden bei Verstoß gegen die vertragLich vereinbarten Nutzungsbestimmungen nach vorheriger Abmahnung bis zum Ende des jeweiLigen Abrechnungszeitraums ganz oder teiLweise zu sperren. Bei einem schwerwiegenden Verstoß (oder mehrfachen Verstößen, die in der Summe einem schwerwiegenden Verstoß darsteLLen) steht dem MobiLfunkanbieter ein außerordentLiches Kündigungsrecht zu.
5.8 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 für aLLe von ihm oder einem Dritten über seinen MobiLfunkanschLuss pubLizierten oder übermitteLten InhaLte verantwortLich. Eine genereLLe Überwachung oder Überprüfung dieser InhaLte durch den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenMobiLfunkanbieter findet nicht statt.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät5.9 Der MobiLfunkanbieter behäLt sich vor, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlichden Zugang zu einem Angebot eines Dritten, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlicheinen rechts- oder sittenwidrigen InhaLt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen kann.
6.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter des Unternehmens oder von ihm beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf be- findlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations- Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen des Unternehmens durchzu- führen. Eine Durchführung durch den Kunden ist verpflichtet:untersagt.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat 6.3 Der Kunde stellt dem Unternehmen die für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen Installation und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,Betrieb des Teilneh- meranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtun- gen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich 6.4 Eintretende Änderungen des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennNamens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankverbindung und/oder Änderungen der E-Mail-Adresse) Vodafone Adresse sind unverzüglich in Textform mitzuteilenmit- zuteilen. Im Falle von Änderungen der Bankverbindung hat der Kunde dem Unternehmen zudem erneut ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann können daher beispielsweise vertragsrelevante Post Dokumente nicht zugestellt werden, ist Vodafone das Unternehmen berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL einer Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,, im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelungen. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann das Unternehmen bis zur (erneu- ten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bear- beitungsvergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation 6.5 Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Kunden erfolgt vor- zugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von dem Unternehmen zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine andere von dem Kunden ange- gebene E-Mailadresse. Das Unternehmen stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Post- fach in seinem Kundenportal bereit. Der Login erfolgt über die Webseite des Unternehmens. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, Informationen wie z. B. Auftrags- bestätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Posteingängen zu kontrollieren. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Kontrolle täglich erfolgt.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen mit dem Unternehmensnetz zu verwenden, die den einschlägigen AGB und aner- kannten Kommunikations-Protokollen entsprechen. Der Kunde hat durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z. B. WPA2 das Netz vor Dritten zu schützen,.
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet 6.7 Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung zur Erfüllung von Standorten bzwstrafrechtli- chen Tat beständen missbraucht werden. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei Ebenfalls hat der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßi- ge Inanspruchnahme belastet werden. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm in einem Haushalt le- benden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen An- rufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständ- nis einzuholen.
6.8 Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung/seines Passwortes oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; Zugangsdaten teilt der Kunde übernimmt unverzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlangen unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegen- heiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit. Dem Kunden obliegt es, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der erforderlichen Hardware und sonstigen Einrichtungen des Kunden, wie der Hausverkabelung, Sorge zu tragen.
6.9 Bedarf es zur Behebung einer Störung der Mitwirkung des Kunden, insbeson- dere im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Konfiguration einer CPE (siehe Leistungsbeschreibung), so hat der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme während der üblichen Geschäftszeiten zu dulden bzw. beim Austausch und/oder der Konfiguration der CPE mitzuwirken, wobei die Mitwirkung bei einer Konfiguration oder einer vergleichbaren Leistung be- vorzugt über einen telefonischen Kontakt erfolgen soll.
6.10 Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. Bei einem Überspannungsschaden wird die vorhande- ne Endeinrichtung durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte End- einrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.11 Die Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses ist nur am vertraglichen Installationsort sichergestellt. Die Nutzung an einem anderen als dem vertrag- lichen Installationsort ist nicht gestattet, da ansonsten eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt. Das Erreichen der zuständigen Notrufstelle ist nur am vertraglichen Ins- tallationsort möglich.
6.12 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle InhalteMitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbin- dungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
6.13 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das Sys- tem des Unternehmens im angemessenen Umfang mitzuwirken.
6.14 Der Kunde ist verpflichtet, in die er über den Zugang zum Internet Kundenräume eingebrachte Gegenstände, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software des Unternehmens sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fernzuhalten. Eingriffe in die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet technischen Anlagen (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),durch Öffnen) oder Veränderungen dürfen nur vom Unternehmen vorgenommen werden
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 6.15 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 bei Vertragsbeendigung ein ihm vom Unternehmen gestelltes und gegen monatliches Entgelt überlassenes Gerät vollständig in- nerhalb von zehn Werktagen, in einwandfreiem Zustand an die für den Versand Rück- versand vorgesehene Adresse zurückzusenden. Sollte im Einzelfall das Unter- nehmen den Rückbau von unerwünschten Werbe-E-Mailsfestverbauten Netzkomponenten vornehmen, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere verpflichtet, den erforderlichen Zutritt zu den Räumen zu gewähren.
6.16 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Regelungen der Ziffer 6 auch von Drit- ten beachtet werden, die den Teilnehmeranschluss nutzen. Der Kunde haftet auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichVerschulden dieser Dritten, soweit von ihm zu vertreten.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 4.1. Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Ver- fügung und ermöglicht dem ISP oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installa- tions-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
4.2. Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgerä- te anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnet- zen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.
4.3. Der Kunde wird alle Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Breitbandnetz des ISPs einschließlich des Übergabepunktes ausschließ- lich durch den ISP oder von diesen beauftragten Personen ausführen lassen.
4.4. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des ISPs die Produkte des ISPs Dritten (hierzu zählen nicht Mitglieder des eigenen Haushalts) nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.
4.5. Der Kunde wird ferner für alle Entgelte und Schäden aufkommen, die durch die von ihm zu vertretende Nutzung der Produkte durch Dritte und Mitglieder des eigenen Haushalts entstehen.
4.6. Der Kunde wird dem ISP Änderungen in der Anzahl der an den Übergabe- punkt angeschlossenen Wohneinheiten, etwaiger Änderungen der vertrag- lichen Grundlage (z. B. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nut- zung) sowie eintretende Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder des Standortes eines etwaig überlassenen Empfangsgeräts unverzüglich mitteilen. Insbesondere wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei einer Veränderung der Objektadresse ein über einen Telefonanschluss des ISPs ab- gesetzter Notruf nicht mehr der korrekten Adresse zugeordnet werden kann.
4.7. Der Kunde wird dem ISP nach vorheriger Absprache im Rahmen des ihm recht- lich und tatsächlich möglichen Zugang zum Übergabepunkt oder zum Haus- verteilernetz ermöglichen, um Sperrungen des Breitbandanschlusses oder einzelner Produkte – auch für andere Nutzer – vorzunehmen oder aufzuheben.
4.8. Der Kunde wird, die ihm von dem ISP überlassene Hardware pfleglich behan- deln und weder ihr Gehäuse öffnen noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, den ISP über sämtliche Beeinträchtigungen dessen Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich zu informieren und binnen drei Tagen nach telefonischer Meldung auch schrift- lich zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann der ISP den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
4.9. Die Installation der Hardware obliegt dem Kunden. Er stellt auch die zum Empfang des Produkts über das Empfangsgerät hinaus notwendigen End- geräte zur Verfügung.
4.10. Der Kunde nutzt die Produkte des ISPs nur in Übereinstimmung mit den ge- setzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Ein- richtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes des ISPs oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen könnten.
4.11. Der Kunde ist verpflichtet:, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu Filmen oder Inhalten gewähren, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 4.12. Der Kunde ist nicht berechtigt Eingriffe in die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste Software des von dem ISP zur Verfügung gestellten Empfangsgeräts vorzunehmen bzw. zurückgereichte Last schrift vornehmen zu lassen. Wird der Empfang der Produkte durch Eingriffe in die Software oder Hardware beeinträchtigt oder unterbrochen, ohne dass der ISP die Beein- trächtigung oder die Unterbrechung zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Leistung verpflichtet. Zudem hat der Kunde Vodafone dem ISP den Aufwand für die entstandenen Kosten Beseitigung der Beeinträchtigung zu erstatten.
4.13. Der Empfang der Produkte darf nur zur privaten Nutzung erfolgen. Ist Ver- tragsgegenstand ausdrücklich ein als „Business“ bezeichnetes Produkt, ist im Rahmen der Unternehmenstätigkeit des Kunden lediglich die eigene Nutzung gestattet. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde keinesfalls berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genann- ten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusen- den, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten.
4.14. Der Kunde wird etwaig gespeicherte eigene Aufnahmen und sonstige Datei- en stets zeitnah sichern, um etwaigen Verlust, z. B. bei Updates, Installati- ons- oder Wartungsarbeiten vorzubeugen. Eine Haftung des ISPs ist in Höhe diesen Fällen ausgeschlossen.
4.15. Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperrung des Breitbandanschlusses oder einzelner sonstiger Produkte durch den ISP zu ermöglichen. Er wird insbesondere mit dem ISP einen Termin zur Vornahme der aus der PL ersichtlichen Pauscha le Sperrung vereinbaren und Zugang zum Grundstück, Objekt und – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten soweit notwendig – zu ersetzenseiner Wohnung gestatten.
4.16. Der Kunde ist verpflichtet, es sei denninnerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbe- endigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Ver- sorgungsgebiet des ISPs, die von dem ISP bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den ISP zu- rückzusenden. Die Rückgabe der Kunde weist nachHardware vor Ablauf des Vertrags stellt kei- ne Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
4.17. Ersetzt der ISP die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass er das schadenauslösende Ereignis nicht der ISP die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Ziff. Dem 4.15 nicht nach, so kann der ISP für jede nicht zurückgesendete Hardware jeweils eine Entschädigung gemäß Preisliste berechnen. Es bleibt dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommennachzuweisen, dass dem ISP überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer niedrigerer Schaden als die Pauschale Entschädigung gemäß Preisliste entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei . In dem Fall einer Vertrags- beendigung vor Ablauf der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, Mindestvertragslaufzeit (z. B. durch Kündigung oder Rücktritt) behält der ISP sich vor, für nicht zurückgesendete Hardware wegen der geringeren Vertragslaufzeit eine erhöhte Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Vorgenanntes gilt nicht für Hardware, die Verwendung eines Passwortes auf der Kunde käuflich von dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/ISP erworben hat oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen in sons- tiger Weise in das Eigentum des Kunden zu benutzen,übergegangen ist.
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen4.18. Für den Fall, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalteeinen vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten kann der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenISP eine Anfahrtspauschale gemäß Preisliste verlangen. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit Es bleibt dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, nachzuweisen, dass dem ISP überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 13.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen (a) den Mitarbeitern von Absenderangaben SwS PL, den Mitarbeitern der von SwS PL be- auftragten Unternehmen Zugang zu gewähren, um die technischen Anschlussvoraussetzungen für die Leistungen herzustellen und In- standhaltungs- oder anderen Headerinformationen,Änderungsarbeiten durchzuführen;
4.2.3 das Sammeln (b) die technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Inanspruch- nahme der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere elekt- rische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung auf eigene Kosten bereitzustellen;
(c) die Entgelte gemäß Bestellung/Preisliste der SwS PL zu zahlen;
(d) die ihm von Informationen SwS PL angegebenen Rufnummern und Passwörter zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich ge- mäß den Hinweisen von SwS PL zu benutzen, seine Mitbenutzer ent- sprechend zu verpflichten sowie seinen Internet-Zugang und Telefon- anschluss vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die unbefugte Nut- zung von Passwörtern oder einen diesbezüglichen Verdacht hat der Kunde unverzüglich mündlich und sodann nochmals schriftlich an SwS PL zu melden;
(e) SwS PL Störungen und sonstige Beanstandungen hinsichtlich der ver- tragsgegenständlichen Leistungen sowie Umstände, die die Funktio- nalität des Netzes oder der Leistungen von SwS PL beeinträchtigen können, unverzüglich über die Rufnummer 0800/9898981 (täglich er- reichbar von 0:00 bis 24:00 Uhr) mitzuteilen;
(f) nach Mitteilung einer Störungsmeldung, die nach dem Ergebnis der Prüfung im Verantwortungsbereich des Kunden lag, alle Aufwendun- gen der SwS PL, die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen ent- standen sind, zu ersetzen, soweit der Kunde die Störung bei zumutba- rer Fehlersuche hätte erkennen können;
(g) SwS PL unverzüglich Änderungen seines Namens, seines Wohnsitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift und – im Fall der Erteilung einer Ein- zugsermächtigung – seiner Bankverbindung mitzuteilen. Für den Fall der Unterlassung kann SwS PL zusätzliche Aufwendungen, bspw. zur Adressermittlung zwecks Postzustellung, dem Kunde in Rechnung stellen;
(h) anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten und geeig- nete Maßnahmen gegen die Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte oder sittenwidriger Inhalte insbesondere durch Jugendliche unter 18 Jahren oder andere schützenswerte Personen zu treffen. Dies stellt der jeweilige Kunde insbesondere durch einen sorgfältigen Umgang mit den ihm bekannt gegebenen Zugangsdaten und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,seinen Passwör- tern sicher;
4.2.4 den (i) die angeschlossenen Geräte gegen missbräuchlichen Zugriff auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten; insbesondere durch Viren- schutzprogramme oder Firewalls;
(j) bei Internetzugängen seine Hard- und Software durch geeignete Maßnahmen vor Datenverlusten zu schützen, insbesondere regelmä- ßige Datensicherungen durchzuführen;
(k) die dem Kunden von SwS PL überlassenen Geräte und Telekommuni- kationsdienstleistungen nur an den vertraglich vereinbarten Standor- ten anzuschließen und zu betreiben. Die vollständige Notruffunktion kann von SwS PL nur am vertraglich vereinbarten Standort erbracht werden.
13.2 Dem Kunde ist es untersagt, die Leistungen von SwS PL inkl. der überlas- senen Rufnummern missbräuchlich oder entgegen der einschlägigen ge- setzlichen und behördlichen Bestimmungen zu nutzen, insbesondere dro- hende oder belästigende Anrufe bei Dritten durchzuführen, unlauter zu handeln, Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitseinrichtungen zu manipu- lieren oder zu umgehen sowie Absender- und Headerinformationen zu fäl- schen oder in sonstiger Weise zu manipulieren. Er darf ferner die empfan- genen Signale nicht für einen Gebrauch außerhalb seiner Wohnung kopie- ren, um- oder weiterleiten, ein Entgelt von Dritten für die Inanspruchnahme der empfangenen Signale verlangen oder andere vom Privatgebrauch nicht gedeckte Nutzungen vorzunehmen. Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen durch Drit- te oder den Verdacht hierauf hat der Kunde unverzüglich mündlich und so- dann nochmals schriftlich an SwS PL zu melden.
13.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine Endeinrichtungen angeschlos- sen werden, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesre- publik Deutschland unzulässig ist. Falls der Kunde nicht zugelassene End- einrichtungen verwendet, ist SwS PL berechtigt, den Netzzugang zu unter- brechen.
13.4 Vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung („Anrufweiterschaltung“) hat der Kunde durch Nachfrage sicherzustellen, dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist und dass von diesem Anschluss nicht wiederum automa- tisch weitergeschaltet wird.
13.5 Eine gewerbliche Nutzung von Leistungen, insbesondere die Weiterver- breitung oder gewerbliche bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/öffentliche Aufführung (z.B. in Gaststätten, Hotels oder eines Netzwerks (ScanningKrankenhäusern) sowie von über SwS PL bezogenen Rundfunk- und TV-Programme ist dem Kunde untersagt.
13.6 Der Kunde ist nicht berechtigt für die unerlaubte Überwachung Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen.
13.7 Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Immobilie für Leitungswege oder bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Genehmigung des Inhabers,
4.2.5 Grundstückseigentümers nach § 45a TKG bei. Ein Formular hierfür wird ihm die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den SwS PL zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenstel- len.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 11.1. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen 1&1 bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Insbesondere gelten folgende Pflichten:
11.1.1. Der Kunde beschafft von ihm ggf. zu verantwortende Genehmigungen der Grundstückseigentümer so rechtzeitig, dass Planung und Erstellung des beauftrag- ten Anschlusses termingerecht erfolgen können.
11.1.2. Der Kunde unterstützt 1&1 bei der Einholung aller von 1&1 beizubringen- den Genehmigungen, indem er für die Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und Auflagen sorgt, soweit sie den Kunden betreffen.
11.1.3. Der Kunde stellt 1&1 alle zur Abwicklung der Leistungserbringung erforder- lichen Informationen bereit.
11.1.4. Der Kunde ermöglicht Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von 1&1 den Zutritt zu Räumen und Einrichtungen, soweit dies zur Leistungserbringung erfor- derlich ist.
11.1.5. Der Kunde ist verpflichtet:, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen mit dem 1&1 Netz zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften und anerkann- ten Kommunikations-Protokollen entsprechen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung11.2. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden, insbesondere nicht zur Verbreitung von ras- sistischem, gewaltverherrlichendem oder pornographischem Material. Der Kunde haftet klarstellend für Schäden, die sich aus der schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung ergeben.
11.3. Der Kunde darf die Leistungen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, die Dritte belästigen, oder bedrohen, oder sogenannte Spam-Nach- richten und/ein SEPA-Mandat für sein bei oder sog. Schadsoftware versenden.
11.4. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden, oder der mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiter- schaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständnis einzuholen.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen11.5. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung / seines Passwortes teilt der Kunde Vodafone 1&1 unverzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlangen von 1&1 unverzüglich zu ändern.
11.6. Der Kunde hat die entstandenen Kosten weiteren in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzendiesen AGB genannten Pflichten und Obliegen- heiten einzuhalten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hatinsbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten.
11.7. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommenobliegt, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde etwas anderes vereinbart ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 in eigener Ver- antwortung die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten Einrichtung üblicher und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istangemessener Nutzungs- und Zugangs- sicherheit.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Ge- nehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Teilneh- meranschlusses termingerecht erfolgen kann.
6.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter des Unternehmens oder von ihm beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations- Instandhaltungs- und Änderungs- arbeiten an technischen Einrichtungen des Unternehmens durchzuführen. Eine Durchführung durch den Kunden ist verpflichtet:untersagt.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat 6.3 Der Kunde stellt dem Unternehmen die für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen Installation und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,Betrieb des Teilnehmer- anschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeig- nete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich 6.4 Eintretende Änderungen des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennNamens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankverbindung und/oder Änderungen der E-Mail-Adresse) Vodafone Adresse sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Im Falle von Änderungen der Bankverbindung hat der Kunde dem Unternehmen zudem er- neut ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann können daher beispielsweise vertragsrelevante Post Dokumente nicht zugestellt werden, ist Vodafone das Unternehmen berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen er- forderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL einer Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommenun- benommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,, im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelungen. Bei Nicht- erteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann das Unternehmen bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation 6.5 Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Kunden erfolgt vor- zugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von dem Unternehmen zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Ver- fügung gestellte E-Mailadresse oder an eine andere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Das Unternehmen stellt dem Kunden spätestens mit der Auftrags- bestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in seinem Kundenportal bereit. Der Login erfolgt über die Webseite des Unternehmens. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffenden Mitteilun- gen, Erklärungen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, Informationen wie z. B. Auftragsbestätigungen, Vertragsfor- mulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Posteingängen zu kontrollieren. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Kontrolle täglich erfolgt.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen mit dem Unternehmensnetz zu verwenden, die den einschlägigen AGB und an erkannten Kom- munikations-Protokollen entsprechen. Der Kunde hat durch durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z. B. WPA2 das Netz vor Dritten zu schützen,.
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet 6.7 Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung zur Erfüllung von Standorten bzwstrafrechtlichen Tat beständen missbraucht werden. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei Ebenfalls hat der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruch- nahme belastet werden Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreich- barkeit des Kunden oder der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen ein- gerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständnis einzuholen.
6.8 Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung/seines Pass- wortes oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; Zugangsdaten teilt der Kunde übernimmt unverzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlangen unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit. Dem Kunden obliegt es, für die Einrichtung und/oder Konfi- guration der erforderlichen Hardware und sonstigen Einrichtungen des Kunden, wie der Hausverkabelung, Sorge zu tragen.
6.9 Bedarf es zur Behebung einer Störung der Mitwirkung des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Konfiguration einer CPE (siehe Leistungsbeschreibung), so hat der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme während der üblichen Geschäftszeiten zu dulden bzw. beim Austausch und/oder der Konfiguration der CPE mitzuwirken, wobei die Mitwirkung bei einer Konfiguration oder einer vergleichbaren Leistung bevorzugt über einen telefoni- schen Kontakt erfolgen soll.
6.10 Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrich- tungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. Bei einem Überspannungsschaden wird die vorhandene Endeinrichtung durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt
6.11 Die Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses ist nur am vertraglichen Installations- ort sichergestellt. Die Nutzung an einem anderen als dem vertraglichen Installa- tionsort ist nicht gestattet, da ansonsten eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt. Das Erreichen der zuständigen Notrufstelle ist nur am vertraglichen Installationsort möglich.
6.12 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle InhalteMitbenutzer des An- schlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungs- nachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden
6.13 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System des Unternehmens im angemessenen Umfang mitzuwirken.
6.14 Der Kunde ist verpflichtet, in die er über den Zugang zum Internet Kundenräume eingebrachte Gegenstände, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software des Unternehmens sorgfältig und pfleglich zu be- handeln und vor schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fernzuhalten. Eingriffe in die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet technischen Anlagen (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht durch Öffnen) oder Veränderungen dürfen nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istvom Unternehmen vorgenommen werden.
4.2 6.15 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 bei Vertragsbeendigung ein ihm vom Unternehmen ge- stelltes und gegen monatliches Entgelt überlassenes Gerät vollständig innerhalb von zehn Werktagen, in einwandfreiem Zustand an die für den Versand Rückversand vorge- sehene Adresse zurückzusenden. Sollte im Einzelfall das Unternehmen den Rück- bau von unerwünschten Werbe-E-Mailsfestverbauten Netzkomponenten vornehmen, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere verpflichtet, den erforderlichen Zutritt zu den Räumen zu gewähren.
6.16 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Regelungen der Ziffer 6 auch von Dritten beachtet werden, die den Teilnehmeranschluss nutzen. Der Kunde haftet auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichVerschulden dieser Dritten, soweit von ihm zu vertreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Zugriff auf das ASP-Produkt erfolgt über eine Internet-/Telekommunikationsverbindung mittels einer Secure Socket Layer- Verschlüsselung (SSL-Zertifikat). Voraussetzungen für die Nutzung der ASP-Produkte sind ein PC mit Internetzugang sowie eine aktuelle Version des Internet-Explorers (oder ein vergleichbarer Browser). Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtetwird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung des zugrunde liegenden Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 5.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift Lastschrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzendem Umfang, es sei denn, der Kunde weist nach, dass wie er das schadenauslösende kostenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat, dem Anbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten;
5.2 die Anzahl der von ihm für die Nutzung der ASP-Produkte vorgesehenen Filialen, Standorte oder Geldautomaten benennen;
5.3 die ihm bzw. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations- Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte entstanden sind, wenn schützen und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; Formblatt K V 130 040522
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, 5.4 dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
5.5 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der ASP-Produkte personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand greift;
5.6 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen;
5.7 den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ASP-Produkte durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ASP-Produkte verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters;
5.8 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
5.9 nach Abgabe einer Störungsmeldung (vgl. Anlage LEI) dem Anbieter die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
5.10 die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte gemäß Nr. 3.2. berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,Nutzung der ASP-Produkte in den SLA (Anlage SLA) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur 5.11 sofern das Modul CashE-EDI genutzt wird, eine gültige GLN Typ 2 während der gesamten Dauer der Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istASP-Produkte bereitstellen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtethat insbesondere folgende Pflichten:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift a) Eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift sowie im Falle einer Teilnahme am Verfahren der Direktaufladung der Bankver- bindung hat der Kunde Vodafone der Telekom unverzüglich mitzuteilen.
b) Der Kunde hat den Verlust der SIM-Karte unverzüglich dem Kun- denservice anzuzeigen
c) Der Kunde hat Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Pass- wort/PIN/PUK) geheim zu halten. Er hat diese unverzüglich zu ändern, falls die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nachVermutung besteht, dass er das schadenauslösende Ereignis unberechtigte Perso- nen davon Kenntnis erlangt haben.
d) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt missbräuchlich genut- zt werden, ist Vodafone berechtigtinsbesondere – dürfen keine gesetzlich verbotenen, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten unaufgeforderten In- formationen, Sachen und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen sonstigen Leistungen (wie z.B. uner- wünschte und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. unverlangte Werbung per E-Mail, NewsgroupsFax, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig Telefon oder SMS) oder nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme übersandt werden. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das In- ternet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informa- tionen hingewiesen werden. – dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, • die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladendem Zweck dienen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern dass der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung Dritter aufgrund der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems Verbindung und/oder eines Netzwerks aufgrund der Verbin- dungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten soll (Scanningz.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines) sowie • die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur dem Zweck des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten Verbin- dungsaufbaus und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten der Verbindungsdauer – sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen ge- werblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu installieren,beachten.
4.2.8 Kopien e) Der Kunde, der Software sich über ein Altersverifikationssystem für Dritte Er- wachsenenangebote angemeldet hat, hat sicher zu erstellenstellen, weiterzugebendass die Inhalte Minderjährigen nicht zugänglich sind.
f) Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte ist unzulässig, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattensofern dies in der Leistungsbeschreibung nicht aus- drücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der SIM- Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz Verbin- dungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder teilweise zu verändernDatenübertra- gungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenunzu- lässig.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 5.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen bestellte jeweilige Art der Zertifi- katsdienste maßgeblichen Nutzungs- und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Gebrauchsbedingungen (z. B. E-Mailgemäß SigG oder CP oder CPS oder nach gesonderten Nutzungsbedingungen) zu be- achten.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten den privaten Signaturschlüssel und Zertifikate mit be- sonderer Sorgfalt aufzubewahren und diese sowie Signaturerstellungseinheiten nur unter Beachtung der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern Anforderungen der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu Einsatzumgebung zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten z.B. nur unter Verwendung sicherer Hard- und seine Gefahr zurückzugebenSoftware. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommenhat sicherzustel- len, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istDritte von seinen Identifikationsdaten für den privaten Signaturschlüs- sel unbefugt keine Kenntnis erlangen.
4.2 5.3 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes qualifizierte elektronische Signaturen erst zu unterlassen:erstellen, wenn er sich von der Freischaltung des zugehörigen qualifizier- ten Zertifikats im Verzeichnisdienst überzeugt hat. Der Kunde ist darüber infor- miert, dass rechtsgültige, qualifizierte elektronische Signaturen auf einem gülti- gen qualifizierten Zertifikat beruhen, das im Verzeichnisdienst freigeschaltet wur- de.
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein 5.4 Der Kunde wird die BDr bzw. das Abtasten eines Betriebssystems direkt die D-TRUST über etwaige Änderungen in seinem Wirkungsbereich, insbesondere den Widerruf einer an die BDr. bzw. di- rekt an die D-TRUST durch den Kunden erteilten Xxxxxxxxx, sofort informieren. Sofern der Kunde die BDr informiert, sorgt diese für die unverzügliche Weiterlei- tung der entsprechenden Information an die D-TRUST. Soweit der Kunde direkt die D-TRUST informiert, ist diese zum Empfang der Information auch im Namen der BDr berechtigt.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, Zertifikate unverzüglich sperren zu lassen, wenn die darin enthaltenen Angaben nicht oder nicht mehr den Tatsachen entsprechen oder der Kunde seinen privaten Signaturschlüssel, Zertifikaten und/oder eines Netzwerks (Scanning) zugehö- rige Identifikationsdaten verloren hat, ein Dritter unbefugt Kenntnis genommen hat oder ein begründeter Verdacht der unbefugten Kenntnisnahme Dritter be- steht.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, bestehende Nutzungsbeschränkungen sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Verschlüsselungstechniken und –produkte in Dritt- länder zu beachten.
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail5.7 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, der BDr bzw. direkt der D-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von VirenTRUST jegli- xxxx Xxxxxxx zu ersetzen, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als der durch den vertragswidrigen oder gesetzeswidri- gen Gebrauch der dem Kunden zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer Zertifikatsdienste ent- steht (z. B. durch das Signieren von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenelektronischen Daten des Kunden, die ge- gen Gesetz oder sonstige staatliche Bestimmungen verstoßen), sofern und so- weit er dies zu vertreten hat.
5.8 Soweit der Kunde nicht gleichzeitig mit dem Zertifikatsträger gemäß 4.2 die von D-TRUST passend gemäß des Angebots der BDr zu liefernde Hard- und Soft- ware bestellt, obliegt es allein dem Kunden, für die Kompatibilität der erworbenen Zertifikatsdienste mit der von ihm eingesetzten Hard- und Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machensorgen.
4.3 Nutzt 5.9 Soweit eine Gutschrift und / oder eine erneute Rechnungserstellung aufgrund vom Kunden im Bestellformular unzutreffend angegebener Daten bezüglich des Rechnungsempfängers erforderlich sind (Ziff. 4.5 dieser AGB), berechnet die BDr hierfür dem Kunden eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zzgl. der Kunde ein kundeneigenes Endgerätjeweils im Zeitpunkt der Erhebung gültigen Umsatzsteuer, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und um den damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichverbundenen Aufwand abzudecken.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Der Kunde hat bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass der Inhaber desje- nigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seinerseits keine Rufumlei- tung veranlasst hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:, die Leistungen von SWA bestim- mungsgemäß und im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu nutzen und jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgen- de Verhaltensweisen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes der SWA, insbesondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbin- dungen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale)
4.1.1 (3) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerbli- chen oder sonstigen nicht-privaten Zwecken genutzt werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzel- verbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mit- wirkung erforderlich ist.
(6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezu- lassung umgehend nachzukommen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Einzugsermächtigung/ein SEPANut- zung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Multimedia-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen AGB und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,dieser ergänzenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingung hinzuweisen.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat (8) Verstößt der Kunde Vodafone gegen die entstandenen Kosten in Höhe der Abs. (2) und/oder (3) genannten Pflichten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
(9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenVerletzung einer der vorgenannten Pflichten gegen SWA erhoben werden, es sei denn, der Kunde weist nachsofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er das schadenauslösende Ereignis die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten verschul-det hat.
(10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragensicherzustellen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Gefahr zufällig aus- gelöster Notrufe (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf über mobile Endgeräte in Kleidungsstü- cken) über seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden Anschluss minimiert ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Multimedia Terms and Conditions
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 4.1. Der Kunde ist verpflichtet:,
4.1.1 4.1.1. eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 4.1.2. die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. :
a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift Lastschrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,.
4.1.3 b) Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Vodafone berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß PL für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben.
4.1.3. auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 4.1.4. eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-E- Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,.
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 4.1.5. den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss von Ihm benutzten Service vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. z.B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 4.1.6. Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw4.1.7. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 4.1.8. die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragensicherzustellen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten die von Vodafone zur Verfügung gestellten Produkte oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. z.B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 4.1.9. regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC seine benutzten, internetfähigen Endgeräte (z.B. Computer, Tablet, Smartphone) herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 4.1.10. die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung im Rahmen der gesetzlichen Regeln vorgeschriebenen Angaben auf seiner Website zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzenmachen,
4.1.13 4.1.11. die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere HotspotWebhosting-Dienste), oder Leistungen Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder Als Dritte gelten nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils die mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istim selben Haushalt wohnenden Familienangehörigen.
4.2 4.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 4.2.1. den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten Verteilerlisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming)) oder Massen- Faxe,
4.2.2 4.2.2. das Fälschen von Absenderangaben oder anderen HeaderinformationenHeader-Informationen,
4.2.3 4.2.3. das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Mail- Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 4.2.4. den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 4.2.5. die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen Mittellungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 4.2.6. die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/4.2.7. Dritten die Produkte zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten an Dritte weiterzuvermieten. Der Kunde verantwortet die Nutzung von Homepage durch befugte oder unbefugte Dritte, wenn und soweit er diese Nutzung zu installierenvertreten hat,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 4.2.8. die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 4.2.9. die von Vodafone erbrachten Leistungen Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung zu stellen oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt weiterzugeben und, sofern der Kunde ein kundeneigenes EndgerätPrivatkunde ist, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion diese Leistungen nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichzu gewerblichen Zwecken zu nutzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 5.1 Soweit für die betreffende Leistung von epcan die Installation eines separaten Übertragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde epcan bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen.
5.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adressea) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation den überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetzenutzen, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., bedrohende und belästigende Anrufe zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, unterlassen
b) dafür Sorge zu tragen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Telefonnetzes nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
c) epcan unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von ihm epcan dem Kunden übergebenen Hardware- Komponenten zu informieren.
5.3 Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet:
a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder über seinen Internetanschluss eingestellten Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von epcan, oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte deren Beauftragten ausführen zu lassen;
b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen Anrufe nicht zu gewerblichen Zwecken einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses zu nutzen,dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstanden ist;
4.1.13 c) dem Beauftragten von epcan den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen, insbesondere zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges Ermittlung tariflicher Bemessungsgrundlagen oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden epcan zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist.
4.2 5.4 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand bei der Aufklärung von unerwünschten Werbe-E-MailsAngriffen Dritter auf das System von epcan mitzuwirken, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machensoweit diese Mitwirkung erforderlich ist.
4.3 Nutzt 5.6 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von epcan ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen und dieser Besonderen Geschäftsbedingungen hinzuweisen..
5.8 Verstößt der Kunde ein kundeneigenes Endgerätgegen die in Abs. 5.2 a) und b) genannten Pflichten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde epcan berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichsofortiger Wirkung zu kündigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Der Kunde hat bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anruf- weiterschaltung“ sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seinerseits keine Rufumleitung ver- anlasst hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:, die Leistungen von SWA bestim- mungsgemäß und im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu nutzen und jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes der SWA, insbesondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021 • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindun- gen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale)
4.1.1 (3) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu un- terlassen. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerblichen oder sonstigen nicht-privaten Zwecken genutzt werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbin- dungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mit- wirkung erforderlich ist.
(6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulas- sung umgehend nachzukommen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Einzugsermächtigung/ein SEPANut- zung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Multimedia-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen AGB und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,dieser ergänzenden Allgemeinen Ge- schäftsbedingung hinzuweisen.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat (8) Verstößt der Kunde Vodafone gegen die entstandenen Kosten in Höhe der Abs. (2) und/oder (3) genannten Pflichten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
(9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenVerletzung einer der vorgenannten Pflichten gegen SWA erhoben werden, es sei denn, der Kunde weist nachsofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er das schadenauslösende Ereignis die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten verschuldet hat.
(10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragensicherzustellen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Gefahr zufällig ausgelöster Notrufe (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf über mobile Endgeräte in Kleidungsstücken) über seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden Anschluss minimiert ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 13.1) Der Kunde hat alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen MTEL Deutschland-Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlusses eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu schützen. Hierzu gehört insbesondere – soweit technisch möglich – die Einrichtung/Verwendung von vertraulichen PINs oder Passwörtern zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter sowie das Durchführen regelmäßiger Software-Updates auf dem Endgerät.
13.2) Sofern für den MTEL Deutschland-Vertrag ein Kundenkennwort besteht, dient dieses Kundenkennwort zur Legitimation insbesondere bei telefonischen Kontakten. Der Kunde wird das Kennwort vor unberechtigten Zugriffen Dritter schützen.
13.3) Der Kunde informiert MTEL Deutschland unverzüglich über jede Änderung seiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung usw.), die er zur Vertragserfüllung bei MTEL Deutschland hinterlegt hat und hat alle Angaben immer wahrheitsgemäß zu machen.
13.4) Soweit einzelne Dienste/Angebote erst ab einem bestimmten Mindestalter genutzt werden dürfen, ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenverpflichtet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren Minderjährigen unterhalb dieses Mindestalters den Zugang zu jugendgefährdenden den betreffenden Diensten/Angeboten zu verwehren,. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, PINs oder Passwörter, die den Zugang zu solchen Diensten ermöglichen, vor dem Zugriff durch Minderjährige zu schützen.
4.1.8 13.5) Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen und auch Dritten einer solche Nutzung nicht zu gestatten, insbesondere • das MTEL Deutschland-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen; • keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen; • keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen; • die Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines); • die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen sowie den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 , • leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Netz Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen; • die vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Vodafone Standleitungen und/oder andere Netze nicht Datenfestverbindungen zu stören, nutzen; • keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass erbringen sowie die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten MTEL Deutschland erbrachten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile an Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 stellen; • die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,; • sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, • die Leistung nicht ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit MTEL Deutschland für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine) einzusetzen.
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben13.6) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. Andernfalls 13.5), ist Vodafone MTEL Deutschland berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu berechnen, es sei denn, ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber MTEL Deutschland auf Schadenersatz und MTEL Deutschland ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommennach erfolgloser Abmahnung, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istin besonders schwerwiegenden Fällen auch ohne Abmahnung, zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Telecommunications
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 13.1 Der Kunde wird unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglichen Leistungen der Ratiodata erforderlich sind.
13.2 Der Kunde wird sämtliche Rechte, Genehmigungen und Ermächtigungen einholen oder erwerben und während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten, die erforderlich sind, um die Leistungen in seinem Ein- flussbereich zu erbringen.
13.3 Der Kunde stellt für Installation und Betrieb der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrich- tungen der Ratiodata unentgeltlich und rechtzeitig eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Auf- stellungsräume bzw. Grundstücke sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ord- nungsgemäßen Zustand. Der Kunde ermöglicht der Ratiodata und deren Gehilfen den jederzeitigen Zu- tritt zu den technischen Einrichtungen zwecks Durchführung des Vertrages.
13.4 Der Kunde ist verpflichtet:für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsunterla- gen und Arbeitsmittel, die die Ratiodata für die Durchführung der Leistungen benötigt, verantwort- lich.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat 13.5 Der Kunde ist für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,die Sicherheit der Betriebsumge- bung verantwortlich, in der die Hard- beziehungs- weise Software betrieben wird.
4.1.2 13.6 Der Kunde wird von ihm geplante Veränderungen an seiner Betriebsumgebung rechtzeitig mit der Ra- tiodata abstimmen, sofern diese einen Einfluss auf die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift Leistungen haben können.
13.7 Der Kunde hat der Ratiodata unverzüglich schrift- lich jede Art von Änderung, die das Vertragsverhält- nis betrifft, mitzuteilen (insbesondere Name, Firma, Geschäftssitz und ggf. Rechnungsanschrift, Bank- verbindung, Rechtsform und Rufnummer). Unter- lässt der Kunde Vodafone diese Mitteilung, so hat er die entstandenen Kosten Kos- ten für die Ermittlung der zur Vertragserfüllung not- wendigen Daten zu tragen.
13.8 Der Kunde benennt mindestens einen fachkundi- gen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter und hat sicher zu stellen, dass mindestens einer dieser Ansprechpartner erreichbar ist.
13.9 Der Kunde ist für sämtliche Beschädigungen und/ oder Verluste von Einrichtungen der Ratiodata in Höhe seinem Risiko- und Verantwortungsbereich verant- wortlich und hat der Ratiodata den dadurch entste- henden Schaden zu ersetzen. Ausgenommen sind die Schäden, die Ratiodata oder Dritte zu vertreten haben.
13.10 Es obliegt allein dem Kunden, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehler und Betriebsstö- rungen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, soweit nicht einzelvertraglich etwas an- deres vereinbart wurde. Ratiodata haftet insofern nicht.
13.11 Der Kunde darf nur Endgeräte an das Netz der Ra- tiodata anschließen, die gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen geltenden Normen (DIN, EN) entsprechen.
13.12 Der Kunde darf die bereitgestellten Leistungen der Ratiodata nur bestimmungsgemäß und nach Maß- gabe der Gesetze in der jeweils gültigen Fassung benutzen.
13.13 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit Ratiodata ver- einbarten individuellen Informationen zur Nutzung eines Dienstes, wie beispielsweise Kennwörter jeg- licher Art, im Falle von Mobilfunkleistungen insbe- sondere die Personal Identification Number (PIN) und den Personal Unlocking Key (PUK), geheim zu halten und vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu ver- tretenden Schäden, die aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich unzulässigen Nut- zung des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenZugangs oder der Nutzung durch Dritte entstehen. Entsprechendes gilt für die infolge der Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.
13.14 Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, es sei denndie aus der Nutzung der Leistung durch Dritte ent- stehen, soweit der Kunde weist nachdiese Nutzung zu vertre- ten hat.
13.15 Bei der Leistungserbringung ist die Ratiodata da- von abhängig, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung seine Mitwirkungs- pflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers entstehen dadurch Verzögerungen und/oder für Mehr- aufwand, kann die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen Ratiodata – unbeschadet weiter- gehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung Zeitplans oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenPreise verlangen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 6.1 Der Kunde hat hinsichtlich der Funktionsfä- higkeit der von Telenec vertraglich geschuldeten
6.2 Der Kunde darf den ihm zur Verfügung ge- stellten Anschluss nur zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen und nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmun- gen nutzen.
6.3 Verursacht der Kunde vorsätzlich oder fahr- lässig eine Störung im Betrieb des Netzwerkes o- der der Netzwerkdienste der Telenec, so ist der Kunde verpflichtet, Telenec die Kosten für die Stö- rungsbeseitigung zu ersetzen.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgenweiterhin insbesondere ver- pflichtet,
4.1.2 a) die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenzah- len. Für jede Die Kosten für nicht eingelöste bzw. für zurückgereichte Last schrift Lastschriften hat der Kunde Vodafone Telenec zu erstatten (siehe Ziffer 19.10),
b) Telenec unverzüglich über Änderungen in der Anzahl der an den Übergabepunkt der Wohnung angeschlossenen Wohneinheiten zu informieren (siehe Ziffer 5),
c) Telenec Gelegenheit zu geben, durch techni- sche Maßnahmen in der Hausverteileranlage ihr Recht zu verwirklichen, den Kabelan- schluss bzw. den Internetzugang eines ande- ren zu sperren bzw. die Sperre aufzuheben,
d) nach Abgabe einer Störungsmeldung die Te- lenec durch die Überprüfung ihrer techni- schen Einrichtungen entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – Aufwen- dungen zu ersetzen, es sei denn, wenn keine Störung der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht technischen Einrichtungen der Telenec vor- lag (siehe Ziffer 7.7)
e) Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten ab Übergabepunkt nur von einem eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb durchführen zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istlassen,
4.1.3 auch die Entgelte f) den der Telenec entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglichen Zuwiderhandlun- gen zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten haterstatten,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresseg) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und Zugriffsmöglichkeiten auf die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone Telenec- Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
h) bei Verlust oder Beschädigung der ihm über- lassenen Einrichtungen diese Telenec zu er- setzen, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, die Beschädigung o- der Zerstörung dieser Einrichtungen der Te- lenec unverzüglich mitzuteilen,
i) nach Ablauf des Vertrages das Modem und Zubehör binnen einer Woche an Telenec zu- rück zu geben,
j) nur Endgeräte an das Netz der Telenec an- zuschließen, die gesetzlichen Vorgaben ent- sprechen.
6.5 Das öffentliche Telekommunikationsnetz der Telenec endet gegenüber dem Kunden am passi- ven Netzabschlusspunkt. Kundenseitige Schnitt- stellen sind der Funktionsherrschaft des Kunden zugewiesen. Daher kann der Kunde wählen, wel- che Telekommunikationsendeinrichtungen (Rou- ter, Modem) hinter dem passiven Netzabschluss- punkt angeschlossen werden. Telenec ist jedoch frei, das Übertragungsverfahren dem technischen Fortschritt anzupassen.
6.6 Telenec kann dem Kunden Telekommunika- tionsendeinrichtungen im Rahmen des Vertrags- verhältnisses zur Verfügung stellen, der Kunde ist in diesem Fall aber frei, diese nicht anzuschließen und zu nutzen, sondern stattdessen eigene Tele- kommunikationsendeinrichtungen.
6.7 Schließt der Kunde eigene Telekommunikati- onsendeinrichtungen an das öffentliche Telekom- munikationsnetz der Telenec an, so
a) darf er nur solche Endeinrichtungen anschlie- ßen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
b) hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vor- kehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
c) haftet er für alle Schäden, die allge- meinen GesetzeTelenec aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, insbesondere Strafgesetzesowie für Schäden, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragenTelenec dadurch entstehen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für End- einrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zu- stand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle Inhaltevom Hersteller angebotenen Updates instal- liert hat,
d) hat er gegenüber Telenec keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die an- geschlossene, die er eigene Endeinrichtung.
6.8 In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum Internet öffentlichen Telekommunikations- netz der Telenec hinaus von Telenec gemanagte Dienste oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Systeme (z. B. E-Mailbeispielsweise „gema- nagte“ Router) in Anspruch nimmt, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig hat der Kunde die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladenTelenec zur Erfüllung ihrer diesbezügli- chen Vertragspflichten dem Kunden zur Verfü- gung gestellte Telekommunikationsendeinrich- tung zu nutzen und Telenec jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) gewähren, da ansonsten um Telenec die Funktionalitäten Ver- tragserfüllung und/ oder den Service zu ermögli- chen. Telenec wird den Kunden rechtzeitig dar- über unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nö- tig wird.
6.9 Um Endeinrichtungen seiner Xxxx anzu- schließen, benötigt der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile Kunde entsprechende Zu- gangsdaten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Textform kostenfrei zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenge- stellt. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes diese Zugangs- daten geheim zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen halten und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den vor unberechtigtem Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigungschützen. Er ist dafür verantwortlichverpflichtet, Telenec un- verzüglich in Textform den Verlust der Zugangs- daten oder den begründeten Verdacht des unbe- rechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzutei- len. Der Kunde haftet für die Folgen einer unbe- rechtigten Verwendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenzt.
6.10 Da die Telekommunikationsendeinrichtung nicht mehr zum Telekommunikationsnetz der Te- lenec gehört, hat der Kunde selbst für eine fach- gerechte Anschaltung Sorge zu tragen. Zur sach- gemäßen Inbetriebnahme ist er verpflichtet, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichdiesbezüglichen Hinweise des Herstellers einzu- halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Breitbandkabelanschlüsse
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Der Kunde hat die vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:, in dem durch ihn erteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat SWA unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes und im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung seiner Kontodaten mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, SWA den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der anerkannten Grundsät- ze der Datensicherheit gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen. Auch liegen in seiner Verantwortung Eingabefeh- ler, mit denen man bestimmte Leistungsmerkmale einrichten oder sperren kann.
(4) Der Kunde hat den Anschluss an das Teilnehmernetz von SWA vor Beeinflussung durch elektri- sche Fremdspannung und/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto oder magnetische Einflüsse zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenbewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift die kunden- seitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Leistungen führen, übernimmt SWA keine Verantwortung.(5) Die für den Be- trieb und die Installation der für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenunentgeltlich und rechtzeitig nebst allen erforderlichen Informationen, es sei denneigenen notwendigen Einrichtungen, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn geeig- neten Aufstellungsräumen sowie Elektrizität und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile Erdung zur Verfügung zu stellen und während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
(6) Der Kunde hat technische Einrichtungen von SWA vor
(7) Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen.
(8) Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, den Beauftragten von SWA den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Juni 2018
(9) Der Kunde hat SWA die in der Preisliste genannten Scha- denspauschalen für Anfahrt, Abfahrt, Arbeitsstunden, Prüfun- gen durch beauftragte Fremdtechniker sowie evtl. Zuschläge (Überzeiten, Nachtarbeit, Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) zu ersetzen, wenn sich herausstellt, dass keine von SWA zu vertretenden Störungen der technischen Einrich- tungen von SWA vorliegen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen Ursache für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,Störung selbst verschuldet hat. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass SWA keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist.
4.1.14 (10) Der Kunde hat SWA oder ihren Beauftragten unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte Vertrages den Zugang zu den technischen Einrichtungen von SWA oder denen der beauftragten Dritten zum Zwecke der Deinstallation zu gewähren und die technischen Einrich- tungen unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istherauszugeben.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der 7.1 Über die Bestimmungen der NetCologne AGB hinaus ist der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste a) alle ihm zur Verfügung gestellten Kennwörter bzw. zurückgereichte Last schrift Identifikationsnummern, insbesondere seine PIN- und seine PUK-Nummern, die ihm von NetCologne mitgeteilt werden sowie seine Kundennummer und sein Kunden- kennwort geheim zu halten, vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen
b) die ihm überlassene SIM-Karte sorgfältig zu verwahren, vor Missbrauch durch Dritte, Verlust und Beschädigung zu schützen und angemessene Maßnahmen zur Schadens- abwehr und -minderung zu treffen
c) die Software und Schnittstellen seines Mobilfunkend- gerätes, die mit der SIM-Karte betrieben werden, vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen
d) den Verlust bzw. das Abhandenkommen der SIM-Karte unverzüglich dem Kundenservice telefonisch über die Ruf- nummer 0000 0000-000 (aus dem Ausland kostenpflichtig unter +49157 71002060) unter Angabe seiner Rufnummer und Kundennummer anzuzeigen. Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenzahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass wenn er den Verlust oder das schadenauslösende Ereignis nicht Abhandenkommen zu vertreten hat. Dem NetCologne wird die SIM-Karte sofort sperren und dem Kunden bleibt auf Wunsch eine neue SIM-Karte NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH – Am Coloneum 9 – 00000 Xxxx – Tel: 0000 0000-000 – Fax: 0000 0000-000 – Geschäftsführung: Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx – Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xx. Xxxxxxx Xxxxx HRB 25580, AG Köln – Leistungsbeschreibung und besondere Bedingungen Mobilfunk – Stand 01/14 – Version 4 – Änderungen vorbehalten
e) ergänzend zu den Regelungen nach Ziff. 5 der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 AGB auch die Entgelte Preise zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung die von ihm zugelassene Nutzung der Dienstleistung SIM-Karte durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere 7.2 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge insbesondere
a) vor der Einrichtung einer Rufumleitung auf den Anschluss eines Dritten dessen Einverständnis einzuholen
b) keine Verbindungen herzustellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben
c) keine NetCologne Mobilfunkdienstleistungen zu tragen, dass gewerblichen Zwecken zu vermarkten
d) die von ihm zur Nutzung überlassene SIM-Karte nicht Dritten zur dauerhaften oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle auch nur vorübergehenden gewerb- lichen Nutzung zu überlassen
e) Inhalte, die er über ein Mobilfunkendgerät per SMS, MMS oder WAP abruft unter Ausschluss einer gewerblichen Nutzung ausschließlich zum eigenen, privaten Gebrauch zu nutzen
f) die Leistungen nur zum Aufbau selbst gewählter Verbin- dungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere nicht gestattet, mit- tels seiner Mobilfunkkarte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder Mobilfunkkarten in stationären Einrich- tungen, gleich welcher Art, zu installieren. Gleiches gilt für den Zugang zum Internet Anschluss von betrieblichen Telefonanlagen oder Datennetzen (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM- Boxen, LeastCostRouter) an das NetCologne-Mobilfunknetz sowie die Dienste Erbringung von Vodafone überträgt Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder sonst wie verbreitet IP-Netzen
g) die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z. B. E-Mailim Rahmen einer Flatrate), Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die (1) für den Betrieb von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzenMehrwert- oder Massenkommunika- tionsdiensten (z. B. Call-Center-Leistungen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern Telemarke- tingleistungen oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen Faxbroadcastdienste)
(insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen 2) für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikati- onsdienstleistungen für Dritte
(3) für die Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält
(4) in einer Weise, die zu stellen,einer solchartigen Belegung einzel- ner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere Kunden von NetCologne von der Inanspruchnahme der Mobilfunk- dienstleistungen dauerhaft ausgeschlossen werden
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben(5) für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automati- scher mehrfacher Wahlwiederholung. Andernfalls Im Falle eines Ver- stoßes gegen die Regelungen in Ziff. 7.2 ist Vodafone NetCologne berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale die SIM-Karte sofort zu berechnen, es sei denn, sperren und den Ver- trag fristlos zu kündigen. Zudem kann NetCologne einen pauschalen Schadensersatz gemäß Ziff. 10.3 der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. AGB verlangen.
7.3 Dem Kunden ist der Nachweis unbenommenbekannt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istnicht alle Mobilfunkendgeräte alle von NetCologne angebotenen Mobilfunkdienstleistungen unterstützen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Leistungsbeschreibung Und Besondere Geschäftsbedingungen Mobilfunk
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Der Kunde hat die vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:, in dem durch ihn erteilten Auf- trag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat SWA unverzüglich jede Änderung seines Namens, sei- nes Wohnsitzes und im Falle einer erteilten Einzugsermäch- tigung seiner Kontodaten mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, SWA den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ggf. gekündigt wer- den soll, mitzuteilen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungs- fehlern oder sonstigen Störungen. Auch liegen in seiner Verantwortung Eingabefehler, mit denen man bestimmte Leistungsmerkmale einrichten oder sperren kann.
(4) Der Kunde hat den Anschluss an das Teilnehmernetz von SWA vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto oder magnetische Einflüsse zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenbewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift die kundenseitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Leistungen führen, übernimmt SWA keine Verantwortung.
(5) Die für den Betrieb und die Installation der für die Inan- spruchnahme der Leistungen erforderlichen technischen Ein- richtungen hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenunentgeltlich und rechtzeitig nebst allen erforderlichen Informationen, es sei denneigenen notwendigen Einrichtungen, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn geeigneten Aufstellungsräumen sowie Elektri- zität und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile Erdung zur Verfügung zu stellen und während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
(6) Der Kunde hat technische Einrichtungen von SWA vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, selbst – außer in Notfällen – keine Eingriffe vorzunehmen oder weiterzugeben und, sofern durch Dritte vornehmen zu lassen. Bei Auftreten ihm erkennbarer Schä- den oder Mängel an technischen Einrichtungen von SWA hat der Kunde Privatkunde istSWA unverzüglich zu unterrichten und den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von SWA Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen soweit dies für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung der Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von SWA werden ausschließlich von SWA oder deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu stellen,unterlassen.
4.1.14 (8) Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, den Beauftragten von SWA den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu den üb- lichen Geschäftszeiten nach angemessener Anmeldung zu gestatten, soweit dies für die Installation oder Prüfung der technischen Einrichtungen und Endgeräte oder sonstigen Einrichtungen erforderlich ist, um die Leistungen von SWA vertragsgemäß zu erbringen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021
(9) Der Kunde hat SWA die in der Preisliste genannten Schadenspauschalen für Anfahrt, Abfahrt, Arbeitsstunden, Prüfungen durch beauftragte Fremdtechniker sowie evtl. Zuschläge (Überzeiten, Nachtarbeit, Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) zu ersetzen, wenn sich herausstellt, dass keine von SWA zu vertretenden Störungen der techni- schen Einrichtungen von SWA vorliegen oder der Kunde die Ursache für die Störung selbst verschuldet hat. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass SWA keinen Schaden er- litten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist.
(10) Der Kunde hat SWA oder ihren Beauftragten unverzüg- lich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte Vertrages den Zugang zu den tech- nischen Einrichtungen von SWA oder denen der beauftragten Dritten zum Zwecke der Deinstallation zu gewähren und die technischen Einrichtungen unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istherauszugeben.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung für seine Bestellung erforderlichen Daten vollständig und richtig, d.h. der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindWahrheit entsprechend, wenn anzugeben, insbesondere in die über die Website von STREAMING/WL bereitgestellten Eingabefelder einzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Angaben zur Firma, zu Vorname und soweit er diese Benutzung Nachname, zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. NamenStraße und Hausnummer, Anschriftzu Postleitzahl, BankverbindungOrt und Land, zu Telefon und E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilenAdresse sowie zu den Bankdaten, soweit diese für die Einzugsermächtigung von Belang sind. Kommt Verstößt der Kunde dieser Verpflichtung gegen die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Erklärung, ist STREAMING/WL berechtigt, das Vertragsverhältnis einschließlich der Domain mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4.2 Veränderungen hinsichtlich der durch den Kunden erklärten Daten wird der Kunde unverzüglich berichtigen bzw. aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet, seine gegenüber STREAMING/WL in der Bestellmaske angegebene E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig E-Mail-Eingänge von STREAMING/WL abzurufen.
4.3 Die vom Kunden in die von STREAMING/WL überlassenen Speichermedien eingestellten Inhalte sind in regelmäßigen Abständen durch den Kunden auf eigenen Speichermedien, welche nicht nach solche von STREAMING/WL sind, zu sichern (Backup- Pflicht). Der Kunde ist zudem gehalten, seine sonstigen Daten eigenständig zu sichern. Dies gilt insbesondere – auch für Zwecke einer eventuellen steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht – für E-Mails der durch STREAMING/WL vertragsgemäß bereit gehaltenen Postfächer. STREAMING/WL übernimmt eine Pflicht zur Datensicherung nur, wenn dies als Leistungspflicht zu einem Tarif ausdrücklich versprochen wird. Auch für diesen Fall bleibt der Kunde zu einer regelmäßigen Datensicherung auf eigenen Speichermedien verpflichtet.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart ist. Stellt STREAMING/WL fest, dass das Mengenvolumen („Traffic“/Speicherplatz) eines Kunden den für den entsprechenden Tarif vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird STREAMING/WL den Kunden hierüber informieren und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt dem Kunden anbieten, einen Vertrag mit einem entsprechend höheren Mengenvolumen abzuschließen. Sollte dieses Angebot durch den Kunden abgelehnt werden, ist Vodafone STREAMING/WL berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu erheben, es sei denn, der kündigen.
4.5 Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 – insbesondere bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung Inanspruchnahme von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragenshared Servern - sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle InhalteSTREAMING/WL, die er über Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden.
4.6 Informationen von STREAMING/WL an den Zugang zum Internet oder Kunden, welche den Vertragsabschluss, die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Vertragsabwicklung, insbesondere die Rechnungstellung sowie das Mahnwesen betreffen, einschließlich die Vertragsbeendigung (z. B. Kündigung), erfolgen in aller Regel in Textform (d.h. per E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig . Lediglich in Ausnahmefällen bzw. in Fällen gesetzlicher Verpflichtung erstellt STREAMING/WL Texte in Schriftform und richtet diese an die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung ihm genannte Adresse des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenKunden. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren STREAMING/WL ausschließlich gültige E-Mail-Adressen ohne Zustimmung zu hinterlegen, unter welchen der Inhaber,Kunde elektronische Post empfangen kann und diese Post regelmäßig abzurufen.
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und4.7 Aus wichtigem Grund kann STREAMING/WL vom Kunden verlangen, dass dieser für Zwecke der Kommunikation, insbesondere des Support und des Zusendens von Rechnungen, die E-Mail-Adresse von STREAMING/WL oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mailanderen E-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von VirenMail- Providers benutzt, Würmernals diejenige, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält welche der Kunde mit seiner Bestellung angegeben oder in der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichFolge hinterlegt hat.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Zugriff auf das ASP-Produkt erfolgt über eine Internet-/Telekommunikationsverbindung mittels einer Secure Socket Layer- Verschlüsselung (SSL-Zertifikat). Voraussetzungen für die Nutzung der ASP-Produkte sind ein PC mit Internetzugang sowie eine aktuelle Version des Internet-Explorers (oder ein vergleichbarer Browser). Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtetwird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung des zugrunde liegenden Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 5.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift Lastschrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzendem Umfang, es sei denn, der Kunde weist nach, dass wie er das schadenauslösende kostenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat, dem Anbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten;
5.2 die Anzahl der von ihm für die Nutzung der ASP-Produkte vorgesehenen Filialen, Standorte oder Geldautomaten benennen;
5.3 die ihm bzw. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations- Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte entstanden sind, wenn schützen und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; Formblatt K V 118 080222
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, 5.4 dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
5.5 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der ASP-Produkte personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand greift;
5.6 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen;
5.7 den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ASP-Produkte durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ASP-Produkte verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters;
5.8 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
5.9 nach Abgabe einer Störungsmeldung (vgl. Anlage LEI) dem Anbieter die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
5.10 die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte gemäß Nr. 3.2. berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,Nutzung der ASP-Produkte in den SLA (Anlage SLA) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur 5.11 eine gültige GLN Typ 2 während der gesamten Dauer der Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istASP-Produkte bereitstellen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 7.1 Der Kunde ist verpflichtet:stellt AVAYA alle für den Betrieb und die Installation der vertragsgegenständli- chen Leistungen erforderlichen Informationen vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Der Kunde beauftragt die Leistungen der AVAYA für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, soweit er den Vertrag ausschließlich als Verbraucher für seine private Nutzung abschließt, hat er AVAYA vor Vertragsschluss besonders darauf hinzuweisen. Der Kunde hat AVAYA jede Änderung, insbesondere seines Namens, seiner Firma, seiner Unter- nehmereigenschaft, seiner Adresse, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, sei- ner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) unverzüglich bekanntzugeben.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat 7.2 Der Kunde stellt AVAYA rechtzeitig alle notwendigen technischen Einrichtungen, die zur Leistungserbringung erforderlich, aber vertragsgemäß nicht von AVAYA zu stellen sind, wie z.B. geeignete Aufstellungsräume, Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit in einem funktionsfähigen und ord- nungsgemäßen Zustand.
7.3 Hat AVAYA auf dem Grundstück des Kunden oder in dessen Räumlichkeiten technische Einrichtungen (einschließlich Übertragungswege) installiert, gewährt der Kunde den Mitarbei- tern bzw. Erfüllungsgehilfen von AVAYA nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen, soweit dies für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen die Erbringung der Leistungen erforderlich und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx den Kunden zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern nach Vertragsbeendigung die Deinstallation der techni- schen Einrichtungen der AVAYA notwendig ist.
7.4 Der Kunde hat die technischen Einrichtungen der AVAYA vor unbefugten Eingriffen eigener Mitarbeiter oder Dritter zu sorgen,schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen und bei erkennba- ren Schäden oder Mängeln an solchen technischen Einrichtungen AVAYA unverzüglich zu unterrichten. Jede Maßnahme oder Handlung, insbesondere am Grundstück oder den Räum- lichkeiten (z.B. Bau- und Renovierungsarbeiten), die geeignet ist, den Betrieb der techni- schen Einrichtungen von AVAYA zu beeinträchtigen, ist mit AVAYA rechtzeitig abzustimmen.
4.1.2 7.5 Der Kunde verpflichtet sich, keine Hardware-Endeinrichtung und/oder Software, die vereinbarten Entgelte fristgerecht nicht den einschlägigen rechtlichen Vorschriften entspricht oder deren Anschluss an öffentliche Tele- kommunikationsnetze unzulässig ist, an die technischen Einrichtungen der AVAYA anzu- schließen oder darüber anzuwenden. Der Kunde hat den Anschluss von AVAYA vor Beein- flussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu zahlenbewahren und verpflichtet sich, durch die Nutzung der AVAYA Leistungen keine Gefahr für die physika- lische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen.
7.6 Der Kunde hat ihm gegebenenfalls überlassene Benutzernamen sowie Pass- und Kennwör- ter nicht an Dritte weiterzugeben und muss sie vor dem unberechtigten Zugriff Dritter ge- schützt aufbewahren. Für jede nicht eingelöste Der Kunde hat Pass- und Kennwörter unverzüglich zu ändern bzw. zurückgereichte Last schrift hat Än- derungen zu veranlassen, wenn Anlass zu der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nachVermutung besteht, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht unberechtigte Per- sonen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben. Es wird empfohlen, Pass- und Kennwörter zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu vertreten hatändern.
7.7 Der Kunde stellt die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen eigenverantwortlich sicher. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die Eine Sicherung von Kundendaten durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindAVAYA gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,ausdrücklich vereinbart ist.
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen7.8 Der Kunde darf Dritten, Anschriftsoweit nicht ausdrücklich im Vertrag oder den sonstigen produktspe- zifischen Unterlagen vorgesehen, Bankverbindungdie vertraglichen Leistungen nicht ohne vorherige schriftli- che Zustimmung von AVAYA zur ständigen Alleinnutzung überlassen und keine Dienste, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilengleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von AVAYA bereitstellen. Kommt Die nicht genehmigte Nutzungsüberlassung und der ungenehmigte Weiterverkauf berechtigen AVAYA nach erfolg- loser Abmahnung zur fristlosen Kündigung.
7.9 Der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er Dritten zugänglich macht, selbst verantwortlich, auch wenn er dazu technische Leistungen der AVAYA nutzt; diese Inhalte sind für AVAYA grund- sätzlich fremde Informationen. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen ge- stellten Leistungen rechts- oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems sittenwidrige Inhalte und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie Informationen anzubieten, ab- zurufen, zu übermitteln, bereitzuhalten oder auf derartige Angebote hinzuweisen, insbeson- dere wenn diese im Sinne der §§ 130, 130 a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt und Krieg verherrlichen oder verharmlosen, andere zu Straftaten anleiten, sexuell an- stößig oder im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung Würde des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten Menschen miss- achten und/oder nach geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Unzulässig ist auch die Nutzung der Leistungen von AVAYA für ein Verhalten, das als Bedrohung oder Belästigung empfunden wird oder AVAYA oder Dritten Schäden zufügt.
7.10 Der Kunde darf die bereitgestellten Leistungen nicht missbräuchlich oder gesetzeswidrig nutzen, insbesondere - keine Informationen, Sachen oder sonstigen Leistungen (z.B. unerlaubte Werbung, Scha- den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten verursachende Programme) übersenden oder übermitteln deren Übersendung oder Übermittlung gesetzlich verboten ist, z.B. keine Anrufe tätigen und/oder Daten übermitteln, durch die andere geschädigt, belästigt oder bedroht werden. - bei abgehenden Verbindungen auf die Ortsnetzrufnummer keine weitere Rufnummer auf- setzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn er ein Nutzungs- recht an der entsprechenden Rufnummer nicht hat oder diese nicht als aufgesetzte Ruf- nummer zugelassen ist. Deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrs- dienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl- Sprachdienste dürfen von Teilnehmern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. - hat er jede Handlung zu installieren,unterlassen, die zu einer Überlastung der Netzkapazität des Te- lekommunikationsnetzes von AVAYA oder deren Lieferanten oder damit zusammenge- schalteter Telekommunikationsnetze, z.B. des Internets, führen (z.B. durch Nutzung des AVAYA Sprachanschlusses zum systematischen und automatisierten Verbindungsaufbau um geschaltete Anschlüsse zu scannen). - Sprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen und Datenmodule ausschließlich für Datenverbindungen nutzen.
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen7.11 Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer dass sämtliche ihm obliegenden Verpflich- tungen auch von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatteneingehalten werden, die Software zu kopieren,die ihm bereitgestellten vertragsgegen- ständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
4.2.9 7.12 Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten schuldhaft nicht nach, darf AVAYA Ersatz für den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendun- gen, verlangen. Darüber hinaus ist AVAYA bei jeder missbräuchlichen und/oder rechtswidri- gen Handlung sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche Pflichtver- letzung berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassenjeweilige Leistung bzw. Funktionalität von der die Verletzung ausgeht, zu übersetzensperren, entsprechende Inhalte zu vermieten, löschen und die zuständigen Behörden zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt unterrichten. Über eine derartige Sperre/Löschung wird der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlichvon AVAYA unverzüglich unterrichtet. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlichstellt AVAYA von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann Dritten aus der Ver- letzung einer dieser Pflichten gegen AVAYA erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringen kann, dass er die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion schadensursächliche Pflichtverletzung nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichverschuldet hat.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 13.1. Der Kunde wird alle zur Abwicklung des Vertrags- verhältnisses auf Kundenseite erforderlichen Mit- wirkungshandlungen vornehmen. Er ist insbeson- dere verpflichtet:
a) Sämtliche vom Provider zugeteilten Kennwör- ter unverzüglich in nur ihm bekannte Kenn- wörter zu ändern, die ihm zugeordneten Nut- zungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch ge- eignete, wirksame Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt gewor- den sein könnten;
b) die in der Leistungsbeschreibung beschriebe- nen Systemvoraussetzungen zu schaffen;
c) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hin- blick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 8 ein- zuhalten sowie Verstöße gegen diese Ver- pflichtungen effektiv und mit dem Ziel der Ver- hinderung weiterer Verstöße zu verfolgen;
d) eine erforderliche Einwilligung des jeweils Be- troffenen einzuholen, soweit bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erho- ben, verarbeitet oder genutzt werden und kein gesetzlicher oder sonstiger Erlaubnistat- bestand eingreift;
e) vor der Versendung von Daten und Informati- onen an den Provider diese auf Viren oder sonstige Schadsoftware zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Viren- schutzprogramme einzusetzen; und
f) Mängel an Vertragsleistungen dem Provider unmittelbar (spätestens am Folgearbeitstag) nach Kenntnisnahme per E-Mail anzuzeigen.
13.2. Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto a) sich Zugriff auf nicht öffentliche Bereiche der Anwendung oder die ihr zugrundeliegenden technische Systeme zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx verschaffen;
b) Robots, Spider, Scraper oder andere ver- gleichbare Tools zur Datensammlung oder Extraktion, Programme, Algorithmen oder Methoden zur Suche, zum Zugriff, zum Er- werb, zum Kopieren oder zum Kontrollieren der Anwendung außerhalb der dokumentier- ten API Endpunkte zu sorgen,nutzen;
4.1.2 c) wissentlich Kundendaten mit Viren oder Wür- mern, Trojanern oder anderen verseuchten oder schädlichen Bestandteilen zu übermit- teln oder anderweitig in die vereinbarten Entgelte fristgerecht ordentliche Funk- tionsweise der Anwendung einzugreifen;
d) den Source Code, jegliche Software oder ge- nutzte proprietären Algorithmen zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCdechiffrie- ren, zu schützen,dekompilieren, zu zerlegen, zu rekon- struieren oder anderweitig versuchen dies herauszufinden, soweit dies nicht aufgrund zwingender nicht unabdingbarer Vorschriften gestattet ist;
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang e) die Anfälligkeit der Anwendung zu jugendgefährdenden Angeboten testen, zu verwehren,scannen oder zu untersuchen; oder
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/f) absichtlich Geräte, Software oder für Routinen zu nutzen die dauerhafte Vernetzung sich störend auf die Applikatio- nen, Funktionen oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone die Nutzbarkeit der An- wendung auswirken oder andere Netze nicht zu sonstige Daten, Systeme und Kommunikation vorsätzlich zer- stören, zu ändern übermäßige Last generieren, schäd- lich eingreifen, betrügerisch abfangen oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etcübernehmen., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Saas Nutzungsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Der Kunde hat die vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto , in dem durch ihn erteilten Auf- trag wahrheitsgemäße Angaben zu erteilen seinen Daten zu machen. Er hat SWA unverzüglich jede Änderung seines Firmenna- mens, den Sitz der Firma, der Rechnungsanschrift, über grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung seine Kontodaten mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, SWA den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlendem der Vertrag ggf. Für jede nicht eingelöste gekündigt bzw. zurückgereichte Last schrift hat umgeschaltet werden soll, mitzuteilen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Oktober 2019
(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten anerkannten Grundsätze der Datensicherheit gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungs- fehlern oder sonstigen Störungen. Auch liegen in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenseiner Verantwortung Eingabefehler, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hatmit denen man bestimmte Leistungsmerkmale einrichten oder sperren kann. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die Eine Si- cherung von Kundendaten durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindSWA gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn diese zwischen den Parteien aus- drücklich vereinbart wurde.
(4) Der Kunde darf Dritten die vertraglichen Leistungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SWA zur ständigen Alleinnutzung überlassen und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,keine Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von SWA bereitstellen. Die nicht genehmigte Nutzungsüberlassung und der ungeneh- migte Weiterverkauf führen nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung durch SWA.
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse5) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich den Anschluss an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss das Teilnehmernetz von SWA vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. Beeinflussung durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für die kundenseitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Leistungen führen, übernimmt SWA keine Verantwortung.
(6) Der Kunde ist für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er Dritten zugänglich macht, selbst verantwortlich, auch wenn er dazu technische Leistungen von SWA nutzt. Diese stellen für SWA fremde In- formationen dar. Es ist nicht erlaubt, über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke gestellten Leistungen rechts- oder sittenwidrige Inhalte oder Informationen anzubieten, abzurufen, zu stellen übermitteln, bereit- zuhalten oder auf derartige Angebote hinzuweisen, insbeson- dere wenn diese im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt und Krieg verherrlichen oder verharmlosen, andere zu Straftaten anleiten, sexuell anstößig oder im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, die Würde des Menschen missachten und/oder geeignet sind, Minderjährige sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Auch ein Verhalten, das als Bedrohung oder Belästigung empfunden wird oder SWA oder Dritten Schäden zufügt ist mit den Leistungen von SWA un- zulässig.
(7) Der Kunde hat die ihm überlassenen Benutzernamen so- wie Pass- und Kennwörter nicht an Dritte weiterzugeben undund muss diese vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen. Sollte der Anlass zu der Vermutung bestehen, sofern dass unbe- rechtigte Personen von dem Pass- oder Kennwort Kenntnis erlangt haben, so hat der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht unverzüglich die Pass- und Kennwörter zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,ändern. Pass- und Kennwörter sollten in regelmäßigen Abständen geändert werden.
4.1.13 (8) Die für den Betrieb und die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen Installation der für die Erbringung dieser Dienste Inan- spruchnahme der Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen hat der Kunde unentgeltlich und rechtzeitig nebst allen erforderlichen Informationen, eigenen notwen- digen Einrichtungen, geeigneten Aufstellungsräumen sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung zu stellen,, und während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemä- ßen Zustand zu erhalten.
4.1.14 (9) Der Kunde hat technische Einrichtungen von SWA vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, selbst – außer in Notfällen – keine Eingriffe vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Bei ihm erkennbare Schäden oder Mängel an technischen Einrichtungen von SWA hat der Kun- de SWA unverzüglich zu unterrichten und den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von SWA Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde verpflichtet sich die Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von SWA werden ausschließlich von SWA oder deren Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen.
(10) Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen.
(11) Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, den Mitarbei- tern oder Erfüllungsgehilfen von SWA den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten nach an- gemessener Anmeldung zu gestatten, soweit dieses für die Installation oder Prüfung der technischen Einrichtungen und Endgeräte oder sonstigen Einrichtungen erforderlich ist, um die Leistungen von SWA vertragsgemäß zu erbringen.
(12) Der Kunde hat SWA die in der Preisliste genannten Schadenspauschalen für Anfahrt, Abfahrt, Arbeitsstunden, Prüfungen durch beauftragte Fremdtechniker sowie evtl. Zuschläge (Überzeiten, Nachtarbeit, Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) zu ersetzen, wenn sich herausstellt, dass keine von SWA zu vertretenden Störungen der techni- schen Einrichtungen von SWA vorliegen oder der Kunde die Ursache für die Störung selbst verschuldet hat. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass SWA keinen Schaden erlit- ten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist.
(13) Der Kunde hat sicherzustellen und steht auch dafür ein, dass sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die ihm zur Verfügung gestellten vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
(14) Der Kunde hat SWA oder seinen Beauftragten unver- züglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte Vertrages, den Zugang zu den technischen Einrichtungen von SWA oder denen der beauf- tragten Dritten zum Zwecke der Deinstallation zu gewähren, und die technischen Einrichtungen unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der herauszuge- ben.
(15) Der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommenhat sicherzustellen, dass Kindern und Ju- gendlichen unter 18 Jahren kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istZugang zu ihrem Alter nicht angemessenen Angeboten gewährt wird.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Multimedia Terms and Conditions
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 5.1. Der Kunde ist entsprechend seiner Mitwirkungshandlung verpflichtet, IT-Systeme Schuller bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Es gelten folgende Pflichten:
4.1.1 5.1.1. Der Kunde hat für die Einmessung durch den technischen Service sicherzustellen, dass zu seinem Grundstück und seinem Gebäude (Außenwand, Balkon, Dach, etc…) ein ungehinderter Zugang möglich ist. Darüber hinaus ist zur Einmessung ein für Elektrokleingeräte üblicher Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.
5.1.2. Sofern ein geeigneter Gerätestandort am Gebäude oder auf dem Grundstück per Einmessung ermittelt wurde, hat der Kunde dort auf eigene Rechnung das Gerät gemäß den technischen Spezifikationen der IT-Systeme Schuller aufzustellen und anzuschließen inkl. der für Elektrokleingeräte notwendigen Stromversorgung.
5.1.3. Wir empfehlen das Einbinden der Richtfunkanlage an eine Einzugsermächtigung/Erdung oder ein SEPABlitzschutzsystem. Die tatsächliche Realisierung der Ausführung obliegt dem Kunden und ist nicht Bestandteil der über die IT-Mandat Systeme Schuller bestellten Dienstleistung.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet eine Einzugsermächtigung für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für eine ausreichende Deckung dieses Xxxxxx auf dem Konto zu sorgen,. Ausgenommen sind Sondervereinbarungen.
4.1.2 die 5.3. Der Kunde ist zur fristgerechten Bezahlung seiner vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenverpflichtet. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone zurückgezogene Lastschrift sind die entstandenen entstanden Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – vom Kunden zu ersetzen, es sei denntragen. Ausgenommen, der Kunde weist nachkann nachweisen, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat.
5.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommenDer Kunde hat sicherzustellen, dass kein oder ein geringerer Schaden als keine Nutzung durch Dritte an seinem Anschluss stattfindet. Er ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Anschluss und die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zur Nutzung dieses Anschlusses verwendeten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu zahlenschützen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,missbräuchlichen Nutzung seines Anschlusses ergeben.
4.1.4 eingetretene Änderungen 5.5. Der Kunde ist verpflichtet IT-Systeme Schuller unverzüglich jede Änderung seiner persönlichen Vertragsdaten schriftlich mitzuteilen (u. a. wie Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen).
5.6. Kommt der Der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenist verpflichtet, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden jugendgefährdeten Angeboten zu verwehren,.
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw5.7. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu störenDer Kunde verpflichtet sich, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone IT-Systeme Schuller nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der deren Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., allgemeinen Gesetze zu beachten und sowie die Rechte Dritter.
5.8. Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladenseinem Router durchzuführen, da ansonsten sonst die Funktionalitäten Funktionalität der vereinbarten Leistungen Leistung nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,. Sofern gewünscht, leistet die IT-Systeme Schuller hierfür entgeltlichen Support.
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich5.9. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommenobliegt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Pauschale entstanden istEinrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet5.10. Dem Kunden obliegt es, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems für die Einrichtung und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von VirenKonfiguration der erforderlichen Hardware und sonstigen Einrichtungen, Würmernwie der Hausverkabelung, Trojanischen Pferden etcSorge zu tragen.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung für seine Bestellung erforderlichen Daten vollständig und richtig, d.h. der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindWahrheit entsprechend, wenn anzugeben, insbesondere in die über die Website von NORDSEITE MEDIA GMBH bereitgestellten Eingabefelder einzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Angaben zur Firma, zu Vorname und soweit er diese Benutzung Nachname, zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. NamenStraße und Hausnummer, Anschriftzu Postleitzahl, BankverbindungOrt und Land, zu Telefon und E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilenAdresse sowie zu den Bankdaten, soweit diese für die Einzugsermächtigung von Belang sind. Kommt Verstößt der Kunde dieser Verpflichtung gegen die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Erklärung, ist NORDSEITE MEDIA GMBH berechtigt, das Vertragsverhältnis einschließlich der Domain mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4.2 Veränderungen hinsichtlich der durch den Kunden erklärten Daten wird der Kunde unverzüglich berichtigen bzw. aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet, seine gegenüber NORDSEITE MEDIA GMBH in der Bestellmaske angegebene E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig E-Mail-Eingänge von NORDSEITE MEDIA GMBH abzurufen.
4.3 Der Kunde erhält in der Regel bereits mit der Auftragsbestätigung einen Benutzernamen und ein Kennwort, also Buchstaben- und/oder Zahlenfolgen bzw. Sonderzeichen, welche dem Zweck dienen, die Nutzung durch unberechtigte Personen auszuschließen, um sich in das Kundenadministrationssystem (KAS), die MembersArea und in sein durch NORDSEITE MEDIA GMBH zur Verfügung gestelltes Webmail-Programm einzuwählen. Benutzernamen und Kennwort sind vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. In digitalen Medien darf der Kunde Benutzernamen und Kennwörter nur in verschlüsselter Form speichern.
4.4 Bei mehrmaliger falscher Eingabe eines Kennwortes kann dies zum Schutze des Kunden zu einer Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten, für die das Kennwort gilt, führen.
4.5 Die vom Kunden in die von NORDSEITE MEDIA GMBH überlassenen Speichermedien eingestellten Inhalte sind in regelmäßigen Abständen durch den Kunden auf eigenen Speichermedien, welche nicht nach solche von NORDSEITE MEDIA GMBH sind, zu sichern (Backup-Pflicht). Der Kunde ist zudem gehalten, seine sonstigen Daten eigenständig zu sichern. Dies gilt insbesondere – auch für Zwecke einer eventuellen steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht – für E-Mails der durch NORDSEITE MEDIA GMBH vertragsgemäß bereit gehaltenen Postfächer. NORDSEITE MEDIA GMBH übernimmt eine Pflicht zur Datensicherung nur, wenn dies als Leistungspflicht zu einem Tarif ausdrücklich versprochen wird. Auch für diesen Fall bleibt der Kunde zu einer regelmäßigen Datensicherung auf eigenen Speichermedien verpflichtet.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart ist. Stellt NORDSEITE MEDIA GMBH fest, dass das Mengenvolumen („Traffic“/Speicherplatz) eines Kunden den für den entsprechenden Tarif vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird NORDSEITE MEDIA GMBH den Kunden hierüber informieren und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt dem Kunden anbieten, einen Vertrag mit einem entsprechend höheren Mengenvolumen abzuschließen. Sollte dieses Angebot durch den Kunden abgelehnt werden, ist Vodafone NORDSEITE MEDIA GMBH berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu erheben, es sei denn, der kündigen.
4.7 Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 – insbesondere bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung Inanspruchnahme von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragenshared Servern - sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle InhalteNORDSEITE MEDIA GMBH, die er über Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden.
4.8 Informationen von NORDSEITE MEDIA GMBH an den Zugang zum Internet oder Kunden, welche den Vertragsabschluss, die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Vertragsabwicklung, insbesondere die Rechnungstellung sowie das Mahnwesen betreffen, einschließlich die Vertragsbeendigung (z. B. Kündigung), erfolgen in aller Regel in Textform (d.h. per E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig . Lediglich in Ausnahmefällen bzw. in Fällen gesetzlicher Verpflichtung erstellt NORDSEITE MEDIA GMBH Texte in Schriftform und richtet diese an die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung ihm genannte Adresse des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenKunden. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren NORDSEITE MEDIA GMBH ausschließlich gültige E-Mail-Adressen ohne Zustimmung zu hinterlegen, unter welchen der Inhaber,Kunde elektronische Post empfangen kann und diese Post regelmäßig abzurufen.
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/4.9 Aus wichtigem Grund kann NORDSEITE MEDIA GMBH vom Kunden verlangen, dass dieser für Zwecke der Kommunikation, insbesondere des Support und des Zusendens von Rechnungen, die E-Mail-Adresse von NORDSEITE MEDIA GMBH oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden anderen E-Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von VirenProviders benutzt, Würmernals diejenige, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält welche der Kunde mit seiner Bestellung angegeben oder in der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichFolge hinterlegt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten bei Auftragserteilung verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennJede Änderung seines Namens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankverbindung oder der E-Mail-Adresse) Vodafone Mail Adresse ist der Gesell- schaft unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone die Gesellschaft berechtigt, die für die zur Adressermittlung erforderlichen angefallenen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL Verwaltungsaufwandes dem Kunden als Schadenersatz in Rechnung zu erhebenstellen, es sei denn, sein denn der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,. Bei Änderung der Bankverbindung ist der Gesellschaft unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
4.1.5 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, • die Vertragsleistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen, diese Dritte (mit Ausnahme von Haushaltsangehörigen oder Besuchern) nicht zur Nutzung zu überlassen sofern eine Nutzung für andere Zwecke nicht ausdrücklich vereinbart ist; • mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Passwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; bei vereinbarter Selbstinstallation mehrmaliger Falschein- gabe dieser Zugangsdaten, ist die Gesellschaft zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Sperrung des Zugangs berechtigt; auf Anfrage wird dem Kunden nach einer erfolgten Sperrung neue Zugangsdaten zugesandt und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sindfrei geschaltet; der Kunde übernimmt hat dafür die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Kosten gemäß Preisliste zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit tragen; dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommengestattet, dass kein keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als geringere Kosten entstanden sind; in diesem Fall sind die Pauschale entstanden isttatsäch- lichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten zur Vornahme von erforderlichen Installations- und Deinstallationsmaßnahmen sowie erforderlichen Wartungs- und Entstörungsarbeiten während der üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache ungehinderten Zutritt zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen zu ermöglichen; Verhindert der Kunde diesen Zutritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er zum Ersatz sämtlicher hierdurch an dem BKN entstehenden Schäden sowie für die infolge der Verhinde- rung des Zutritts bei der Gesellschaft oder Dritten entstehenden Schäden verpflichtet; • die erforderlichen Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen der Gesellschaft in angemessenem und zumutbarem Umfang zu unterstützen, z.B. durch eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung; • Störungen und Schäden unverzüglich der dem Kunden von der Gesellschaft mitgeteilten Störungshotline zu melden; Kosten für Entstörungsversuche, die vergeblich waren, da eine Störung nicht vorlag und dies für den Kunden bei einer zumutbaren Fehlersuche erkennbar war, sowie in Bezug auf Störungen, die durch den Kunden selbst, z.B. durch Fehlbedienung, verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen; • keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu technischen Veränderungen des Anschlusses an das BKN oder des BKN führen können. Bei einer vom Kunden verschuldeten oder von einer von ihm eingesetzten Einrichtungen oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung des BKN oder im Eigentum der Gesellschaft stehenden Einrichtungen ist er verpflich- tet, der Gesellschaft die Störungs- bzw. Schadensermittlung zu vergüten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschä- digung zu ersetzen.
4.2 3.3 Die Nutzung des Anschlusses an das BKN der Gesellschaft entbindet den Kunden nicht von der Anmelde- und Zahlungspflicht des Rundfunkbei- trags gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
3.4 In Ein- und Zweifamilienhäusern wird ggf. ein Medienkonverter in der Regel direkt an den Übergabepunkt des Glasfasernetzes im Keller ange- schlossen. Der Kunde ermöglicht der Gesellschaft dort die Installation und sorgt auf eigene Kosten für die erforderliche Stromversorgung. In der Regel wird in Mehrfamilienhäusern der bereitgestellte Medienkonverter mit Ein- verständnis des Eigentümers an eine vorhandene Telefon- oder Fernseh- kabelverteilanlage angeschlossen. Die Verfügbarkeit einer Verkabelungs- infrastruktur hinter dem von der Gesellschaft ggf. mietweise zur Verfügung gestellten Medienkonverter ist in diesem Fall alleinige Angelegenheit des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand zur Wahrung der Funktionssicherheit nur ein von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen der Gesellschaft freigegebenen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung von der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) Gesellschaft nicht geänderten Medienkonverter zu benutzen sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 all- gemein anerkannten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verwendung von fremden MailGesellschaft zum Betrieb und zur Weiterent- wicklung der Dienste Updates der Medienkonverter-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcSoftware vornimmt.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen rechtlich dafür verantwortlich, dass er durch die Nutzung der ihm seitens TKN zur Verfügung gestellten Dienstleistungen – sei es in Form der Übermittlung von Daten an Dritte oder dem Abruf von Daten aus den durch TKN vermittelten Netzwerken - weder gegen die Gesetze noch gegen geschützte Rechtspositionen Dritter verstößt. Er verpflichtet sich, die ihm durch TKN bereitgestellten Dienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechtswidriger Informationen im Internet zu nutzen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die über TKN vermittelten Daten – soweit diese nicht entsprechend gekennzeichnet sind - durch TKN nicht auf ihren Inhalt überprüft werden können. Daher kann TKN den Abruf möglicherweise auch jugendgefährdender Schriften und Bilder nicht vollständig ausschließen. Der Kunde ist daher verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen gegen die Kenntnisnahme derartiger Inhalte durch Jugendliche zu treffen. Soweit TKN wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen die vorgenannten gesetzlichen Regelungen in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, diese von allen denkbaren Ansprüchen Dritter freizustellen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, wird TKN den Kunden zunächst auf den Verstoß hinweisen. Nimmt der Kunde schuldhaft rechtswidrige Handlungen vor, ist TKN zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Gibt der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung, ist TKN auch ohne Hinweis berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.2 Der Nutzer verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung der TKN-Dienste. Die Netz-Infrastruktur oder Teile davon dürfen nicht durch übermäßige oder unsachgemäße Inanspruchnahme belastet werden. Darunter ist unter anderem Spamming in Mails und News, Junk-Mails, Cross-Posting und/oder ähnliches zu verstehen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist TKN zur fristlosen Kündigung des Vertrages, zur Einschränkung der Übertragungskapazitäten und/oder sofortigen Sperrung des Nutzerkontos berechtigt.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass die PC’s bzw. das Netzwerk des Kunden gegen das Eindringen unberechtigter Personen, Software, Viren, etc. geschützt ist. Der Kunde ist verpflichtet:, Kennwörter / Passwörter ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Er hat Schutzmaßnahmen zu verwenden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Insbesondere beim Einsatz von lokalen WLAN-Installationen verpflichtet sich der Kunde, das Netz gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
4.1.1 3.4 Der Betrieb von Serverdiensten (z.B. Webserver, Filesharing-Dienste und ähnliches) ist nicht gestattet.
3.5 Die gewerbliche Nutzung der Leistungen von TKN ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Ausnahme sind ausdrückliche gewerbliche Produkte der TKN.
3.6 Verletzt der Kunde eine Einzugsermächtigungoder mehrere der oben genannten Pflichten, so ist TKN zur sofortigen Sperrung des Breitbandzuganges berechtigt. Das Recht zur Einleitung weiterer rechtlicher Schritte – insbesondere auch Schadensersatzansprüche – bleibt vorbehalten.
3.7 Hat sich der Kunde für ein Internet- und/oder Telefonieprodukt der TKN entschieden, welches einen Preisvorteil bietet, sofern der Kunde auch einen TKN-Breitbandkabel-TV-Anschluss am Anschlussort gegen Entgelt nutzt, ist dieser Preisvorteil nur gegeben, solange die entgeltpflichtige Nutzung des Breitbandkabel-TV-Anschlusses gegeben ist. Der Preisvorteil für das Internet- und/oder Telefonieprodukt der TKN erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem die entgeltpflichtige Nutzung des Breitbandkabel-TV-Anschlusses beendet wird. Ab Beendigung der entgeltpflichtigen Nutzung des Breitbandkabel-TV- Anschlusses wird das höhere Entgelt für ein SEPAreines Internet- und/oder Telefonieprodukt der TKN, gemäß der gültigen Preisliste, dem Kunden berechnet.
3.8 Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre bzw. Wohnung alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von TKN die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen;
b) zur Vornahme von Servicemaßnahmen oder zur Rücknahme von Eigentum der TKN, für den ungehinderten Zutritt von Servicetechnikern der TKN oder von durch TKN beauftragten Unternehmen zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu sorgen,
c) die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemessenem Umfang zu unterstützen und eigene Eingriffe jeglicher Art in die von TKN installierten Anschlusskomponenten und Verlegungen zu unterlassen,
d) neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von TKN einzuführen.
3.9 Sofern in einem Anwesen mit mehreren Häusern oder Wohnungen ein betriebsbereiter Anschlusspunkt vorhanden ist (z. B. in einem Hausanschlussraum im Keller), aber die betroffene Wohnung über keinen direkten TKN-Mandat Anschluss verfügt, muss der interessierte Endkunde die Genehmigung (z. B. eine Grundstückseigentümererklärung ) zum Einbau der für den Wohnungsanschluss erforderlichen Kabel und Anlagenkomponenten vom Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten einholen.
3.10 Der Kunde wird nur die durch TKN vorgegebenen Standard-Schnittstellen nutzen. Andere Schnittstellen können nur nach vorheriger Zustimmung von TKN genutzt werden.
3.11 Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung der in der Protokollfamilie TCP/IP verabschiedeten Standards übermitteln. TKN behält sich das Recht vor, bestimmte Anwendungen dieser Protokollfamilie nicht zu unterstützen, wenn durch diese die Sicherheit der TKN nicht gewahrt wird.
3.12 Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des TKN-Netzes führen können.
3.13 Der Kunde ist verpflichtet, TKN gegenüber unverzüglich alle erkennbaren Mängel oder Schäden, die die Funktion des TKN-Netzes beeinträchtigen können, anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen können. Ebenfalls sind Übertragungs- und Systemfehler, die für den Kunden erkennbar sind, gegenüber TKN unverzüglich anzuzeigen.
3.14 Der Kunde ist verpflichtet, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere das persönliche Kennwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren und unverzüglich zu ändern oder die Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
3.15 Der Kunde ist verpflichtet, TKN eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und zur Zahlung der aus dem Vertrag fällig werdenden Entgelte für eine ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für 3.16 Der Kunde hat TKN unverzüglich jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat Änderung der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenpersönlichen Daten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namenwie Name, Anschrift, BankverbindungFirma, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform Rechtsform, Kontoverbindung u. ä., mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der 7.1 Über die Bestimmungen der NetAachen AGB hinaus ist der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste a) alle ihm zur Verfügung gestellten Kennwörter bzw. zurückgereichte Last schrift Identifikationsnummern, insbesondere seine PIN- und seine PUK-Nummern, die ihm von NetAachen mitgeteilt werden sowie seine Kundennummer und sein Kunden- kennwort geheim zu halten, vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen
b) die ihm überlassene SIM-Karte sorgfältig zu verwahren, vor Missbrauch durch Dritte, Verlust und Beschädigung zu schützen und angemessene Maßnahmen zur Schadens- abwehr und -minderung zu treffen
c) die Software und Schnittstellen seines Mobilfunkend- gerätes, die mit der SIM-Karte betrieben werden, vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen
d) den Verlust bzw. das Abhandenkommen der SIM-Karte unverzüglich dem Kundenservice telefonisch über die Ruf- nummer 0000 0000-000 (aus dem Ausland kostenpflichtig unter +49157 71002060) unter Angabe seiner Rufnummer und Kundennummer anzuzeigen. Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenzahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass wenn er den Verlust oder das schadenauslösende Ereignis nicht Abhandenkommen zu vertreten hat. Dem NetAachen wird die SIM-Karte sofort sperren und dem Kunden bleibt auf Wunsch eine neue SIM-Karte
e) ergänzend zu den Regelungen nach Ziff. 5 der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 AGB auch die Entgelte Preise zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung die von ihm zugelassene Nutzung der Dienstleistung SIM-Karte durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere 7.2 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge insbesondere
a) vor der Einrichtung einer Rufumleitung auf den Anschluss eines Dritten dessen Einverständnis einzuholen
b) keine Verbindungen herzustellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben NetAachen GmbH – Xxxxxx Xxx 000 – 00000 Xxxxxx – Tel.: 0000 0000-000 – Fax: 0000 00000-000 – Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxxxxxx – HRB 15383, AG Aachen Leistungsbeschreibung und besondere Bedingungen Mobilfunk – Stand 01/14 – Version 3 – Änderungen vorbehalten
c) keine NetAachen Mobilfunkdienstleistungen zu tragen, dass gewerblichen Zwecken zu vermarkten
d) die von ihm zur Nutzung überlassene SIM-Karte nicht Dritten zur dauerhaften oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle auch nur vorübergehenden gewerb- lichen Nutzung zu überlassen
e) Inhalte, die er über ein Mobilfunkendgerät per SMS, MMS oder WAP abruft unter Ausschluss einer gewerblichen Nutzung ausschließlich zum eigenen, privaten Gebrauch zu nutzen
f) die Leistungen nur zum Aufbau selbst gewählter Verbin- dungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere nicht gestattet, mit- tels seiner Mobilfunkkarte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder Mobilfunkkarten in stationären Einrich- tungen, gleich welcher Art, zu installieren. Gleiches gilt für den Zugang zum Internet Anschluss von betrieblichen Telefonanlagen oder Datennetzen (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM- Boxen, LeastCostRouter) an das NetAachen-Mobilfunknetz sowie die Dienste Erbringung von Vodafone überträgt Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder sonst wie verbreitet IP-Netzen
g) die Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z. B. E-Mailim Rahmen einer Flatrate), Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die (1) für den Betrieb von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzenMehrwert- oder Massenkommunika- tionsdiensten (z. B. Call-Center-Leistungen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern Telemarke- tingleistungen oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen Faxbroadcastdienste)
(insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen 2) für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikati- onsdienstleistungen für Dritte
(3) für die Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält
(4) in einer Weise, die zu stellen,einer solchartigen Belegung einzel- ner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere Kunden von NetAachen von der Inanspruchnahme der Mobilfunk- dienstleistungen dauerhaft ausgeschlossen werden
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben(5) für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automati- scher mehrfacher Wahlwiederholung. Andernfalls Im Falle eines Ver- stoßes gegen die Regelungen in Ziff. 7.2 ist Vodafone NetAachen berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale die SIM-Karte sofort zu berechnen, es sei denn, sperren und den Ver- trag fristlos zu kündigen. Zudem kann NetAachen einen pauschalen Schadensersatz gemäß Ziff. 10.3 der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. AGB verlangen.
7.3 Dem Kunden ist der Nachweis unbenommenbekannt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istnicht alle Mobilfunkendgeräte alle von NetAachen angebotenen Mobilfunkdienstleistungen unterstützen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 6.1 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von GELSEN-NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von GELSEN-NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Bei einer Störungsmeldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto , im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx seinen Daten zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenmachen. Für jede nicht eingelöste Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Adresse bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenseiner Rechnungsanschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, Esowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) GELSEN-MailNET unverzüglich bekannt zu geben.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen an den telefonischen Kundenservice der GELSEN-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilenNET zu melden. Kommt der Rufnummer und Servicezeiten werden dem Kunden entweder mitgeteilt oder sind unter xxx.xxxxxx-xxx.xx abrufbar. Der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme wird GELSEN-NET bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch Feststellung der Störungsursache sowie bei beauftragter Rufnummernübernahme,der Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen.
4.1.6 6.4 Der Kunde nutzt die von GELSEN-NET erbrachten Leistungen ausschließlich in Übereinstimmung mit den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Drittergesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung der GELSEN-NET-Leistungen keine Gefahr für die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten physikalische und logische Struktur und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., Funktionalität der genutzten Netze zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istverursachen.
4.2 6.5 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: • sicherzustellen, Folgendes dass zu unterlassen:
4.2.1 den Versand SmartCards und zu seinen persönlichen PIN-Codes kein Unbefugter Zugang hat; • GELSEN-NET unverzüglich telefonisch mitzuteilen, wenn er vermutet, dass unbefugte Dritte von unerwünschten Werbeeinem PIN-ECode Kenntnis erlangt haben, damit die entsprechende SmartCard gegen gesondertes Entgelt gesperrt werden kann; • die ihm überlassenen SmartCards nur in Verbindung mit einem der jeweiligen SmartCard zugeordneten Receiver zu verwenden; • Receiver am Stromnetz (Spannung = 230 Volt) und am Kabelnetz angeschlossen zu halten, damit die Freischaltung der SmartCards möglich ist und die von GELSEN-Mails, JunkNET gebuchten Digital TV-EAngebote empfangen werden können; • sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei späteren Wechseln des Receivers die Seriennummer des neuen Receivers mitzuteilen; • Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von GELSEN-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenNET, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscodenur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone bereitgestellten SmartCards zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich ständigen Alleinnutzung zu machenüberlassen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung für seine Bestellung erforderlichen Daten vollständig und richtig, d.h. der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindWahrheit entsprechend, wenn anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Angaben zur Firma, zu Vorname und soweit er diese Benutzung Nachname, zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. NamenStraße und Hausnummer, Anschriftzu Postleitzahl, BankverbindungOrt und Land, zu Telefon und E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilenAdresse sowie zu den Bankdaten, soweit diese für die Einzugsermächtigung von Belang sind. Kommt Verstößt der Kunde dieser Verpflichtung gegen die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Erklärung, ist OTB berechtigt, das Vertragsverhältnis einschließlich der Domain mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4.2 Veränderungen hinsichtlich der durch den Kunden erklärten Daten wird der Kunde unverzüglich berichtigen bzw. aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet, seine gegenüber OTB angegebene E-Mail- Adresse aktuell zu halten und regelmäßig E-Mail-Eingänge von OTB abzurufen.
4.3 Der Kunde erhält einen Benutzernamen und ein Kennwort, also Buchstaben- und/oder Zahlenfolgen bzw. Sonderzeichen, welche dem Zweck dienen, die Nutzung durch unberechtigte Personen auszuschließen, um sich in das Kundenadministrationssystem (KAS) und sein durch OTB zur Verfügung gestelltes Webmail-Programm einzuwählen. Benutzernamen und Kennwort sind vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. In digitalen Medien darf der Kunde Benutzernamen und Kennwörter nur in verschlüsselter Form speichern.
4.4 Bei mehrmaliger falscher Eingabe eines Kennwortes kann dies zum Schutze des Kunden zu einer Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten, für die das Kennwort gilt, führen.
4.5 Die vom Kunden in die von OTB überlassenen Speichermedien eingestellten Inhalte sind in regelmäßigen Abständen durch den Kunden auf eigenen Speichermedien, welche nicht nach solche von OTB sind, zu sichern (Backup-Pflicht). Der Kunde ist zudem gehalten, seine sonstigen Daten eigenständig zu sichern. Dies gilt insbesondere – auch für Zwecke einer eventuellen steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht – für E-Mails der durch OTB vertragsgemäß bereit gehaltenen Postfächer. OTB übernimmt eine Pflicht zur Datensicherung nur, wenn dies als Leistungspflicht zu einem Tarif ausdrücklich versprochen wird. Auch für diesen Fall bleibt der Kunde zu einer regelmäßigen Datensicherung auf eigenen Speichermedien verpflichtet. xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart ist. Stellt OTB fest, dass das Mengenvolumen („Traffic“/Speicherplatz) eines Kunden den für den entsprechenden Tarif vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird OTB den Kunden hierüber informieren und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt dem Kunden anbieten, einen Vertrag mit einem entsprechend höheren Mengenvolumen abzuschließen. Sollte dieses Angebot durch den Kunden abgelehnt werden, ist Vodafone OTB berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu erheben, es sei denn, der kündigen.
4.7 Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragensicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle InhalteOTB, die er über Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden.
4.8 Informationen von OTB an den Zugang zum Internet oder Kunden, welche den Vertragsabschluss, die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Vertragsabwicklung, insbesondere die Rechnungstellung sowie das Mahnwesen betreffen, einschließlich die Vertragsbeendigung (z. B. Kündigung), erfolgen in aller Regel in Textform (d.h. per E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig . Lediglich in Ausnahmefällen bzw. in Fällen gesetzlicher Verpflichtung erstellt OTB Texte in Schriftform und richtet diese an die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung ihm genannte Adresse des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenKunden. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren OTB ausschließlich gültige E-Mail-Adressen ohne Zustimmung zu hinterlegen, unter welchen der Inhaber,Kunde elektronische Post empfangen kann und diese Post regelmäßig abzurufen.
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/4.9 Aus wichtigem Grund kann OTB vom Kunden verlangen, dass dieser für Zwecke der Kommunikation, insbesondere des Support und des Zusendens von Rechnungen, die E-Mail-Adresse von OTB oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden anderen E-Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von VirenProviders benutzt, Würmernals diejenige, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält welche der Kunde mit seiner Bestellung angegeben oder in der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichFolge hinterlegt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 a) cloudmanufaktur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten richtig und vollständig mitzuteilen und cloudmanufaktur unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von cloudmanufaktur binnen 4 Tagen ab Zugang der Anfrage die vereinbarten Entgelte fristgerecht aktuelle Richtigkeit erneut zu zahlenbestätigen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Dies betrifft insbesondere Namen, AnschriftRechtsform, Geschäftssitz, Bankverbindung, Rechnungsanschrift und ladungsfähige sowie postalische Anschrift des Kunden sowie Namen, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet Adresse sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch Telefon- und Telefax- Nummern des technischen Ansprechpartners. Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung gelten die Verwendung eines Passwortes vom Kunden mitgeteilten Daten. Cloudmanufaktur weist insbesondere auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzwbesondere Bedeutung der Mailkommunikation hin: cloudmanufaktur wickelt verschiedene Kommunikationsprozesse per E- Mail ab. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, bei der Anmeldung bei cloudmanufaktur eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und zudem seine E-Mails regelmäßig abzurufen;
b) seine Stammdaten, insbesondere Standortdaten hinsichtlich deren Einfluss auf Notrufe (siehe Leistungsbeschreibung), laufend zu aktualisieren, soweit diese Einfluss auf die von cloudmanufaktur zu erbringenden Leistungen haben; Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass bei einem räumlich ungebundenen oder verteilten Einsatz von Telefonie- Endgeräten eine Vermittlung von Notrufen immer nur zu der Notrufannahmestelle erfolgt, die für die genutzte Rufnummer zuständig ist. Auf die ergänzenden Regelungen zu »Nomadische Nutzung« in der Leistungsbeschreibung wird hingewiesen;
c) von cloudmanufaktur zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Zugangsdaten und/oder Passwörter streng geheim zu halten und cloudmanufaktur unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten und/oder das Passwort bekannt geworden sind. Der Kunde wird hierbei die üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten und angemessene Maßnahmen treffen, um den unberechtigten Zugriff Dritter auf Passwörter und Zugangsdaten zu verhindern. cloudmanufaktur haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch dieser Daten entstehen. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen und haftet gegenüber cloudmanufaktur für Schäden, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der cloudmanufaktur-Dienste durch Dritte entstanden sind;
d) keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, welche zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur, der von cloudmanufaktur zur Verfügung gestellten Infrastruktur führen können. Er wird insbesondere die cloudmanufaktur-Dienstleistung ausschließlich mit von cloudmanufaktur zertifizierten Endgeräten betreiben - die jeweils aktuelle Liste der zertifizierten Endgeräte ist unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx einsehbar. Bei Gebrauch nicht zertifizierter Endgeräte übernimmt cloudmanufaktur keine Haftung und/oder Gewährleistung sowie Support für Mängel und Schäden, die aus dieser Benutzung resultieren;
e) die cloudmanufaktur-Dienste nicht zu Zwecken zu missbrauchen oder missbrauchen zu lassen, die den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass unter Nutzung der durch cloudmanufaktur zur Verfügung gestellten Leistungen keine ungesetzlichen Inhalte versandt werden. Dieses Verbot gilt beispielsweise für die Versendung von unerwünschter Werbung sowie für Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten. Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vorschrift kann cloudmanufaktur die vertragsgegenständliche Leistung sperren.
3.2 Für etwaige Inhalte von Mehrwertdiensten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde versichert, dass Dienste, die er anbietet, rechtmäßig angeboten werden und keine Rechte Dritter verletzen. Ferner sichert der Kunde zu, dass die von ihm auf dem Markt angebotenen 3.3 Informationen und Dienste wettbewerbsrechtlich konform sind. Der Kunde wird gegenüber den Nutzern durch geeignete Maßnahmen zur Gestaltung des Dienstes klarstellen, dass die angebotenen Inhalte ausschließlich eigene Inhalte des Kunden oder vom Kunden als Vorleistung bezogene fremde Inhalte darstellen. Es darf in keiner Weise der Eindruck erweckt werden, dass cloudmanufaktur diese Inhalte als eigene Inhalte anbietet. cloudmanufaktur trifft keinerlei Verantwortung für die Inhalte des Kunden oder seiner Unteranbieter. Der Kunde versichert, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter anbietet oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde wird jeden Unteranbieter zur Einhaltung der Pflichten anhalten und hat für deren Einhaltung einzustehen.
3.4 Der Kunde wird den Nutzern bei der Erbringung etwaiger Mehrwertdienste die ladungsfähige Anschrift, einschließlich Namen und Anschrift der Vertretungsberechtigen, sowie sämtliche erforderlichen Informationen vorhalten. Cloudmanufaktur ist berechtigt, Nutzern auf Anfrage die ladungsfähige Anschrift des Kunden mitzuteilen.
3.5 Der Kunde sichert zu, dass er als Inhaber von Telefonnummern berechtigt ist, cloudmanufaktur mit deren Übernahme zu beauftragen.
3.6 Die Instanz wird einmal pro Tag gesichert. Diese Sicherung erfolgt in der Nacht zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr CET. Diese Sicherung wird durch cloudmanufaktur bei Ausfall der Systeme, Problemen bei Updates oder Fehlmanipulation durch den Kunden oder unbefugter Dritte verwendet. Sollte die Ursache für den Ausfall beim Kunden liegen, kann der Aufwand durch die cloudmanufaktur in Rechnung gestellt werden. Der Kunde selbst kann über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; den Adminzugang jederzeit Sicherungen folgender Funktionen vornehmen: Export Nutzer/ Nebenstellenübersicht Export Telefonverzeichnis (Telefonbuch) Export Anruflisten Export eingehende Regeln
3.7 Begeht der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalteeinen schwerwiegenden Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen oder stellt er einen solchen Verstoß durch Dritte trotz Aufforderung von cloudmanufaktur nach Ablauf einer hierfür gesetzten angemessenen Frist nicht ab, obwohl er hierzu in der Lage wäre, so ist cloudmanufaktur berechtigt, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten vertragsgegenständliche Leistung zu sperren. Der Kunde bleibt auch nach Sperrung einer Leistung weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Entgelte verpflichtet. Darüber hinaus behält sich cloudmanufaktur vor, weitere Schadensersatzforderungen geltend zu stellen oder weiterzugeben und, sofern machen. Zudem wird der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die cloudmanufaktur von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste allen Ansprüchen Dritter bereitzustellenfreistellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren.
3.8 Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus dem SLA und den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste)Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten für cloudmanufaktur unentgeltlich. Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden.
3.9 Soweit cloudmanufaktur Leistungen unentgeltlich erbringt, oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden, gleichaus welchem Rechtsgrund, ergeben sich daraus nicht.
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls 3.10 cloudmanufaktur ist Vodafone jederzeit berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges zur Verbesserung der Dienstleistungen neue Hard- oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Software beim Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für einzurichten und kann hierbei die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem angemessene Mitwirkung des Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istverlangen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 13.1 Der Kunde wird alle zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Kundenseite erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a) Sämtliche vom Provider sowie der Xxxxx.XX GmbH zugeteilten Kennwörter unverzüglich in nur ihm bekannte Kennwörter zu ändern, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete, wirksame Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
b) die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen;
c) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 8 einzuhalten sowie Verstöße gegen diese Verpflichtungen effektiv und mit dem Ziel der Verhinderung weiterer Verstöße zu verfolgen;
d) eine erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und kein gesetzlicher oder sonstiger Erlaubnistatbestand eingreift;
e) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Provider diese auf Viren oder sonstige Schadsoftware zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen; und
f) Mängel an Vertragsleistungen dem Provider unmittelbar (spätestens am Folgearbeitstag) nach Kenntnisnahme per E-Mail anzuzeigen.
13.2 Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto a) sich Zugriff auf nicht öffentliche Bereiche der Anwendung oder die ihr zugrundeliegenden technische Systeme zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx verschaffen;
b) Robots, Spider, Scraper oder andere vergleichbare Tools zur Datensammlung oder Extraktion, Programme, Algorithmen oder Methoden zur Suche, zum Zugriff, zum Erwerb, zum Kopieren oder zum Kontrollieren der Anwendung außerhalb der dokumentierten API Endpunkte zu sorgen,nutzen;
4.1.2 c) wissentlich Kundendaten mit Viren oder Würmern, Trojanern oder anderen verseuchten oder schädlichen Bestandteilen zu übermitteln oder anderweitig in die vereinbarten Entgelte fristgerecht ordentliche Funktionsweise der Anwendung einzugreifen;
d) den Source Code der Anwendung, jegliche Software oder genutzte proprietären Algorithmen zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCdechiffrieren, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu störendekompilieren, zu ändern zerlegen, zu rekonstruieren oder anderweitig versuchen dies herauszufinden, soweit dies nicht aufgrund zwingender nicht unabdingbarer Vorschriften gestattet ist;
e) die Anfälligkeit der Anwendung zu testen, zu scannen oder zu beschädigen,untersuchen; oder
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich f) absichtlich Geräte, Software oder Routinen zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetzesich störend auf die Applikationen, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet Funktionen oder die Dienste von Vodafone überträgt Nutzbarkeit der Anwendung auswirken oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mailsonstige Daten, NewsgroupsSysteme und Kommunikation vorsätzlich zerstören, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladenübermäßige Last generieren, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht schädlich eingreifen, betrügerisch abfangen oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istübernehmen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Der Kunde hat die vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:, in dem durch ihn erteilten Auftrag wahr- heitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat SWA unver- züglich jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes und im Falle einer erteilten Einzugsermächtigung seiner Kontodaten mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, SWA den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ggf. gekündigt wer- den soll, mitzuteilen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung(3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der anerkann- ten Grundsätze der Datensicherheit gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen. Auch liegen in seiner Verantwortung Eingabefehler, mit denen man be- stimmte Leistungsmerkmale einrichten oder sperren kann. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: November 2021
(4) Der Kunde hat den Anschluss an das Teilnehmernetz von SWA vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto oder magneti- sche Einflüsse zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenbewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift die kundenseitige An- schaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebo- tenen Leistungen führen, übernimmt SWA keine Verantwortung.
(5) Die für den Betrieb und die Installation der für die Inanspruchnah- me der Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenunentgeltlich und rechtzeitig nebst allen erforderlichen Informa- tionen, es sei denneigenen notwendigen Einrichtungen, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn geeigneten Aufstellungs- räumen sowie Elektrizität und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile Erdung zur Verfügung zu stellen und wäh- rend der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
(6) Der Kunde hat technische Einrichtungen von SWA vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, selbst – außer in Notfällen – keine Ein- griffe vorzunehmen oder weiterzugeben und, sofern durch Dritte vornehmen zu lassen. Bei Auftre- ten ihm erkennbarer Schäden oder Mängel an technischen Einrichtun- gen von SWA hat der Kunde Privatkunde istSWA unverzüglich zu unterrichten und den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von SWA Zutritt zu den techni- schen Einrichtungen zu gewähren, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen soweit dies für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung der PRO Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Allgemeine Geschäftsbedingungen für Multimediadienste (Multimedia-AGB) Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Instandhal- tungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von SWA werden ausschließlich von SWA oder deren Erfüllungsgehilfen durch- geführt.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leis- tungen von SWA zu stellen,unterlassen.
4.1.14 (8) Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, den Beauftragten von SWA den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Anmeldung zu gestatten, soweit dies für die Instal- lation oder Prüfung der technischen Einrichtungen und Endgeräte oder sonstigen Einrichtungen erforderlich ist, um die Leistungen von SWA vertragsgemäß zu erbringen.
(9) Der Kunde hat SWA die in der Preisliste genannten Schadenspau- schalen für Anfahrt, Abfahrt, Arbeitsstunden, Prüfungen durch beauf- tragte Fremdtechniker sowie evtl. Zuschläge (Überzeiten, Nachtarbeit, Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) zu ersetzen, wenn sich herausstellt, dass keine von SWA zu vertretenden Störungen der tech- nischen Einrichtungen von SWA vorliegen oder der Kunde die Ursache für die Störung selbst verschuldet hat. Der Kunde ist berechtigt, nach- zuweisen, dass SWA keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist.
(10) Der Kunde hat SWA oder ihren Beauftragten unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten Vertrages den Zugang zu den technischen Einrichtun- gen von SWA oder denen der beauftragten Dritten zum Zwecke der Deinstallation zu gewähren und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden isttechnischen Einrichtungen unver- züglich herauszugeben.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung für seine Bestellung erforderlichen Daten vollständig und richtig, d.h. der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindWahrheit entsprechend, wenn anzugeben, insbesondere in die über die Website von Pukka+ bereitgestellten Eingabefelder einzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Angaben zur Firma, zu Vorname und soweit er diese Benutzung Nachname, zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. NamenStraße und Hausnummer, Anschriftzu Postleitzahl, BankverbindungOrt und Land, zu Telefon und E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilenAdresse sowie zu den Bankdaten, soweit diese für die Einzugsermächtigung von Belang sind. Kommt Verstößt der Kunde dieser Verpflichtung gegen die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Erklärung, ist Pukka+ berechtigt, das Vertragsverhältnis einschließlich der Domain mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erfolglosen Abmahnung bedarf.
4.2 Veränderungen hinsichtlich der durch den Kunden erklärten Daten wird der Kunde unverzüglich gegenüber Pukka+ berichtigen bzw. aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet, seine gegenüber Pukka+ in der Bestellmaske angegebene E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig E-Mail-Eingänge von Pukka+ abzurufen.
4.3 Der Kunde erhält einen Benutzernamen und ein Kennwort, also Buchstaben- und/oder Zahlenfolgen bzw. Sonderzeichen, welche dem Zweck dienen, die Nutzung durch unberechtigte Personen auszuschließen, um sich in das Kundenadministrationssystem (KAS), die MembersArea und in sein durch Pukka+ zur Verfügung gestelltes Webmail-Programm einzuwählen. Benutzernamen und Kennwort sind vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen geändert werden. In digitalen Medien darf der Kunde Benutzernamen und Kennwörter nur in verschlüsselter Form speichern.
4.4 Bei mehrmaliger falscher Eingabe eines Kennwortes kann dies zum Schutze des Kunden zu einer Sperrung der Nutzungsmöglichkeiten, für die das Kennwort gilt, führen.
4.5 Die vom Kunden in die von Pukka+ überlassenen Speichermedien eingestellten Inhalte sind in regelmäßigen Abständen durch den Kunden auf eigenen Speichermedien, welche nicht nach solche von Pukka+ sind, zu sichern (Backup-Pflicht). Der Kunde ist zudem gehalten, seine sonstigen Daten eigenständig zu sichern. Dies gilt insbesondere – auch für Zwecke einer eventuellen steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht – für E-Mails der durch Pukka+ vertragsgemäß bereit gehaltenen Postfächer. Pukka+ übernimmt eine Pflicht zur Datensicherung nur, wenn dies als Leistungspflicht zu einem Tarif ausdrücklich versprochen wird. Auch für diesen Fall bleibt der Kunde zu einer regelmäßigen Datensicherung auf eigenen Speichermedien verpflichtet.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart ist. Stellt Pukka+ fest, dass das Mengenvolumen („Traffic“/Speicherplatz) eines Kunden den für den entsprechenden Tarif vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird Pukka+ den Kunden hierüber informieren und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt dem Kunden anbieten, einen Vertrag mit einem entsprechend höheren Mengenvolumen abzuschließen. Sollte dieses Angebot durch den Kunden abgelehnt werden, ist Vodafone Pukka+ berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu erheben, es sei denn, der kündigen.
4.7 Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 – insbesondere bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung Inanspruchnahme von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragenshared Servern - sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle InhaltePukka+, die er über Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden.
4.8 Informationen von Pukka+ an den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-MailKunden, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellenwelche den Vertragsabschluss, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen Vertragsabwicklung, insbesondere die Rechnungstellung sowie das Mahnwesen betreffen, einschließlich die Vertragsbeendigung (insbesondere Hotspot-DiensteKündigung), oder Dritten erfolgen in aller Regel in Textform (d.h. per E- Mail). Lediglich in Ausnahmefällen bzw. in Fällen gesetzlicher Verpflichtung erstellt Pukka+ Texte in Schriftform und richtet diese an die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung ihm genannte Adresse des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenKunden. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren Xxxxx+ ausschließlich gültige E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Virenzu hinterlegen, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt unter welchen der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten elektronische Post empfangen kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichdiese Post regelmäßig abzurufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde hat die Preise gemäß der vereinbarten Preisliste zu zahlen. 4.2 Eine Preisliste mit den aktuell gültigen Tarifen kann der Kunde jederzeit unter der in der Kopfzeile dieses Dokuments genannten Internetadresse oder in den Geschäftsräu- men der NYNEX satellite OHG einsehen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet die vertragsgegenständlichen Leistungen bestimmungs- gemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der je- weils gültigen Fassung zu benutzen. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche seiner Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständli- chen Leistungen in Anspruch nehmen.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leis- tungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionali- tät der genutzten Netze zu verursachen.
4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von NYNEX satellite OHG Drit- ten Dienste gleich welcher Art auf Basis der von NYNEX satellite OHG bereitgestellten Dienstleistungen bereitzustellen.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto , im Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu erteilen seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste geschäftlichen Adresse bzw. zurückgereichte Last schrift hat seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankver- bindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich finanziellen Ver- hältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Nachweises entstandener höherer Kosten – Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) NYNEX satellite OHG unverzüglich bekannt zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,geben.
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. 4.8 Kommt der Kunde dieser Verpflichtung der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenverletzt er diese schuldhaft, darf NYNEX satellite OHG Ersatz für den ihr entstan- denen Xxxxxxx, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hin- aus ist Vodafone NYNEX satellite OHG bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflich- ten berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten jeweilige Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung aus- geht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, derartige Sperre/Löschung wird der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte von NYNEX satel- lite OHG unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etcunterrichtet., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienste
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten tech- nischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für Strom und Potenzialausgleich gemäß VDE.
4.2 Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelungen über elektro- magnetische Verträglichkeit entsprechen.
4.3 Der Kunde wird alle Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Breitbandkabelnetz des Kabelnetzbe- treibers einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch den Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen ausführen lassen.
4.4 Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Kabelnetzbetreibers, die dieser nur aus sachlichen Gründen verweigern darf, die Produkte des Kabelnetzbetreibers Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen. Der Kunde wird ferner für alle Entgelte und Schäden aufkommen, die durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung der Produkte durch Dritte entstehen.
4.5 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber Änderungen in der Anzahl der an den Übergabepunkt angeschlossenen Wohn- einheiten, etwaiger Änderungen der vertraglichen Grundlage (z. B. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) sowie eintretende Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder des Standortes eines etwaig überlassenen Kabelmodems unverzüglich mitteilen. Insbesondere wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei einer Veränderung der Objektadresse ein über einen Telefonanschluss des Kabelnetzbetreibers abgesetzter Notruf nicht mehr der korrekten Adresse zugeordnet werden kann.
4.6 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber nach vorheriger Absprache im Rahmen des ihm rechtlich und tatsächlich Möglichen Zugang zum Übergabepunkt oder zum Hausverteilernetz ermöglichen, um Sperrungen des Kabelanschlusses oder einzelner Produkte – auch für andere Nutzer – vorzunehmen oder aufzuheben. 20031.1504_ADT11-14-N_AGB
4.7 Der Kunde wird die ihm von dem Kabelnetzbetreiber überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, den Kabelnetzbetreiber über sämtliche Beeinträchtigungen dessen Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch schrift- lich zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann der Kabelnetzbetreiber den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
4.8 Die Installation der Hardware obliegt dem Kunden. Er stellt auch die zum Empfang des Produkts über das Empfangs- gerät hinaus notwendigen Endgeräte (insbesondere das Fernsehgerät) zur Verfügung.
4.9 Der Kunde nutzt die Produkte des Kabelnetzbetreibers nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Einrichtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes des Kabelnetzbetreibers oder eines anderen Telekommunikations- netzes führen könnten.
4.10 Der Kunde ist verpflichtet:, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Insbesondere stellt er hierzu sicher, dass sämtliche ihm überlassenen PIN nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben werden und dass Unbefugte keinen Zugang zu den PIN haben. Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu Filmen oder Inhalten gewähren, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte von der dem Kunden überlassenen gesonderten PIN gemäß Ziffer 3.13 erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, muss der Kunde den Kabelnetzbetreiber unverzüglich informieren und die ihm überlassene SmartCard an den Kabelnetzbetreiber zurücksenden. Der Kunde kann unter den Voraussetzungen der Ziffer 3.13 eine neue SmartCard für die geschlossene Benutzergruppe erhalten. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Bei begründetem Verdacht des Missbrauchs ist der Kabelnetzbetreiber berechtigt, den Kunden von der Mitgliedschaft in der geschlossenen Nutzergruppe auszuschließen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/4.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, die SmartCard Dritten ohne entsprechende Gestattung zum Empfang der Produkte über einen Kabelanschluss außerhalb seines privaten Haushalts – bzw., soweit Vertragsgegenstand ausdrücklich ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto als „Business“ bezeichnetes Produkt ist, außerhalb seiner Geschäftsräume – zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 überlassen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, Eingriffe in die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste Software des von dem Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellten Empfangsgeräts vorzunehmen bzw. zurückgereichte Last schrift hat vornehmen zu lassen. Wird der Kunde Vodafone Empfang der Produkte durch Eingriffe in die entstandenen Kosten in Höhe Software oder Hardware beeinträchtigt oder unterbrochen, ohne dass der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht Kabelnetzbetreiber die Beeinträchtigung oder die Unterbrechung zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Leistung verpflichtet.
4.12 Der Empfang der Produkte darf nur zur privaten Nutzung erfolgen. Dem Ist Vertragsgegenstand ausdrücklich ein als „Business“ bezeichnetes Produkt, ist im Rahmen der Unternehmenstätigkeit des Kunden lediglich die eigene Nutzung gestattet. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde keinesfalls berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genannten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten.
4.13 Der Kunde wird etwaig gespeicherte eigene Aufnahmen und sonstige Dateien stets zeitnah sichern, um etwaigen Verlust, z. B. bei Updates, Installations- oder Wartungsarbeiten vorzubeugen.
4.14 Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperrung des Kabelanschlusses oder einzelner sonstiger Produkte durch den Kabelnetzbetreiber zu ermöglichen. Er wird insbesondere mit dem Kabelnetzbe- treiber einen Termin zur Vornahme der Sperrung vereinbaren und Zugang zum Grundstück, Objekt und – soweit notwendig – zu seiner Wohnung gestatten.
4.15 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet des Kabelnetzbetreibers, die von dem Kabelnetzbetreiber bereitgestellte Hard- ware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden. Dies gilt nicht für SmartCards, sofern der Kunde auf diesen Produkte anderer Anbieter nutzt und nicht für sonstige Hardware, die im Eigentum des Kunden steht. Die Rückgabe der Hardware vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
4.16 Ersetzt der Kabelnetzbetreiber die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass der Kabelnetzbetreiber die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 4.15 nicht nach, so kann der Kabelnetzbetreiber für jede nicht zurückgesendete Hardware jeweils eine Entschädigung gemäß Preisliste berechnen. Es bleibt der Nachweis dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein oder ein geringerer wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte . In dem Fall einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (z. B. durch Kündigung oder Rücktritt) behält der Kabelnetzbetreiber sich vor, für nicht zurückgesendete Hardware wegen der geringeren Vertragslaufzeit eine erhöhte Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlenverlangen. Vorgenanntes gilt nicht für Hardware, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenkäuflich von dem Kabelnetzbetreiber erworben hat oder die in sonstiger Weise in das Eigentum des Kunden übergegangen ist.
4.17 Für den Fall, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, dass der Kunde hat die gescheiterte Zustellung einen vereinbarten und nicht zu vertretenmindestens 24 Stunden zuvor abgesagten Termin schuldhaft nicht einhält, kann der Kabelnetzbetreiber eine Anfahrtspauschale gemäß Preisliste verlangen. Dem Es bleibt dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 1. Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindDienste des müller mess wärme Kundenportals sachgerecht und ausschließlich zur Übermittlung von abrechnungsrelevanten Daten und Informationen zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, - sämtliche für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten Nutzung des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL Internets allgemein geltenden Regelungen zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritterwahren, z. B. das Verbot „Spams“ oder „Mail-Bomben“ zu versenden oder in fremde Netze unter Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen einzudringen oder deren Betrieb zu manipulieren; - die Zugriffsmöglichkeiten nicht missbräuchlich, insbesondere entgegen den Nutzungsbedingungen zu nutzen; - den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, z. B. Passworte geheim zu halten oder bei Erfordernis für deren Änderung Sorge zu tragen sowie dem Missbrauch eigener Anlagen durch Dritte vorzubeugen; - ausgehende E-Mails und Datenbankabfragen mit größtmöglicher Sorgfalt auf Viren zu überprüfen; - die Verwendung eines Kundennummer und das Passwort geheim zu halten und dieses unverzüglich von xxxxxx mess wärme ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; - den Verlust des Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen unverzüglich müller mess wärme mitzuteilen; - erkennbare Mängel und auftretende Störungen unverzüglich mitzuteilen; - sich bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., der Dienste des müller mess wärme Kundenportals jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., enthalten; - keine Maßnahmen zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalteergreifen, die er über den Zugang zum Internet zu einer technischen oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung funktionalen Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlichKundenportals führen könnten. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, Mechanismen oder Software zu verwenden, die die Funktionstauglichkeit der Nachweis unbenommenKundenportal Dienste stören.
2. Der Kunde verpflichtet sich, xxxxxx mess wärme von jeder Haftung Dritten gegenüber und von sämtlichen sonstigen Schäden und Aufwendungen freizuhalten, die darauf beruhen, dass kein die Nutzung der Dienste des müller mess wärme Kundenportals durch den Kunden Rechte Dritter oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istgesetzliche Vorschriften verletzt.
4.2 Der Kunde 3. müller mess wärme ist insbesondere nicht verpflichtet, Folgendes vom Kunden übermittelte Daten zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mailsprüfen. Jedoch behält sich müller mess wärme vor, Junk-E-Mailsunzulässige Daten zu entfernen sowie, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt falls der Kunde ein kundeneigenes Endgerätden Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt, ist er selbst für die Konfiguration den Zugang des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichKunden zu sperren.
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Samples: Nutzungsvereinbarung
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen kann.
6.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter des Unternehmens oder von ihm beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations- Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen des Unternehmens durchzuführen. Eine Durchführung durch den Kunden ist verpflichtet:untersagt.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat 6.3 Der Kunde stellt dem Unternehmen die für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen Installation und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,Betrieb des Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich 6.4 Eintretende Änderungen des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennNamens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankverbindung und/oder Änderungen der E-Mail-Adresse) Vodafone Adresse sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Im Falle von Änderungen der Bankverbindung hat der Kunde dem Unternehmen zudem erneut ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann können daher beispielsweise vertragsrelevante Post Dokumente nicht zugestellt werden, ist Vodafone das Unternehmen berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL einer Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,, im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelungen. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann das Unternehmen bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation 6.5 Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von dem Unternehmen zur Installation überlassenen Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine andere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Das Unternehmen stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in seinem Kundenportal bereit. Der Login erfolgt über die Webseite des Unternehmens. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und Informationen wie z.B. Auftragsbestätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Posteingängen zu kontrollieren. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Kontrolle täglich erfolgt.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone Anwendungen zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 verwenden, die den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. einschlägigen AGB und anerkannten Kommunikations-Protokollen entsprechen. Der Kunde hat durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA2 das Netz vor Dritten schützen.
6.7 Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Ebenfalls hat der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme belastet werden. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständnis einzuholen.
6.8 Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung/ seines Passwortes oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; Zugangsdaten teilt der Kunde übernimmt unverzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlangen unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit. Dem Kunden obliegt es, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der erforderlichen Hardware und sonstigen Einrichtungen des Kunden, wie der Hausverkabelung, Sorge zu tragen.
6.9 Bedarf es zur Behebung einer Störung der Mitwirkung des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Konfiguration einer CPE (siehe Leistungsbeschreibung), so hat der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme während der üblichen Geschäftszeiten zu dulden bzw. beim Austausch und/ oder der Konfiguration der CPE mitzuwirken, wobei die Mitwirkung bei einer Konfiguration oder einer vergleichbaren Leistung bevorzugt über einen telefonischen Kontakt erfolgen soll.
6.10 Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. Bei einem Überspannungsschaden wird die vorhandene Endeinrichtung durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.11 Die Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses ist nur am vertraglichen Installationsort sichergestellt. Die Nutzung an einem anderen als dem vertraglichen Installationsort ist nicht gestattet, da ansonsten eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt.
6.12 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle Inhaltezu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
6.13 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System des Unternehmens im angemessenen Umfang mitzuwirken.
6.14 Der Kunde ist verpflichtet, in die er über den Zugang zum Internet Kundenräume eingebrachte Gegenstände, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software des Unternehmens sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fernzuhalten. Eingriffe in die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet technischen Anlagen (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht durch Öffnen) oder Veränderungen dürfen nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istvom Unternehmen vorgenommen werden.
4.2 6.15 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 bei Vertragsbeendigung ein ihm vom Unternehmen gestelltes und gegen monatliches Entgelt überlassenes Gerät vollständig innerhalb von zehn Werktagen, in einwandfreiem Zustand an die für den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sogRückversand vorgesehene Adresse zurückzusenden. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt Macht der Kunde ein kundeneigenes Endgerätvon seinem Widerrufsrecht Gebrauch, ist hat er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlichunmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlichSollte im Einzelfall das Unternehmen den Rückbau von festverbauten Netzkomponenten vornehmen, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere verpflichtet, den erforderlichen Zutritt zu den Räumen zu gewähren.
6.16 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Regelungen der Ziffer 6 auch von Dritten beachtet werden, die den Teilnehmeranschluss nutzen. Der Kunde haftet auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichVerschulden dieser Dritten, soweit von ihm zu vertreten.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde hat die Preise gemäß der vereinbarten Preisliste zu zahlen.
3.2 Eine Preisliste mit den aktuell gültigen Tarifen kann der Kunde jederzeit unter der in der Fußzeile dieses Dokuments genannten Internetadresse oder in den Geschäftsräumen der NETZWERK UNTERMAIN einsehen.
3.3 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Vorrichtungen der NETZWERK UNTERMAIN (vgl. Ziffer 5 und 6) unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung. Der Kunde hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Er verpflichtet sich ferner, die technischen Vorrichtungen vor unbefugten Eingrif fen Dritter zu schützen, insbesondere durch regelmäßige Installation von Updates des Routerherstellers und sichere Verwahrung von Zugangsdaten, selbst keinerlei physische Eingriffe vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, welche geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der technischen Vorrichtungen zu beeinträchtigen, und bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Vorrichtungen NETZWERK UNTERMAIN unverzüglich zu unterrichten und derenMitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zu-tritt zu den technischen Vorrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich, für den Kunden zumutbar ist und den Eigentumsrechten des Kunden nicht ent- gegensteht. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an techni- schen Vorrichtungen kann der Kunde von NETZWERK UNTERMAIN oder von dieser beauftragter Subunternehmer durchführen lassen. Sofern der Kunde erforderliche Zugänge oder Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist NETZWERK UNTERMAIN berechtigt, Arbeiten zu verweigern.
3.4 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von NETZWERK UNTERMAIN vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind. Für die kundenseitige Anschaltung von eigenen Endeinrichtungenund Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, übernimmt NETZWERK UNTERMAIN keine Verantwortung.
3.5 Zur Vermeidung von Überlastungen des Netzes von NETZWERK UNTERMAINist der Kunde nicht berechtigt, Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnliche Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, zu nutzen.Der Kunde darf die Sprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen nutzen. Im Falle der Missachtung ist NETZWERK UNTERMAIN berechtigt, das Vertragsverhältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. NETZWERK UNTERMAIN behält sich in- soweit die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet die vertragsgegenständlichen Leistun- gen bestimmungsgemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche seiner Ver- pflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die ver- tragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
3.7 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen.
3.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von NETZWERK UNTERMAIN Dritten Dienste gleich welcher Art auf Basis der von NETZWERK UNTERMAIN bereitgestellten Dienstleistungen bereitzustellen.
3.9 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto , im Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu erteilen seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste geschäftlichen Adresse bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenseiner Rechnungsanschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresseseiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziel- len Verhältnisse (z. X. Xxxxxx auf Eröffnung des Insolvenzverfah- rens, Zwangsvollstreckung) Vodafone NETZWERK UNTERMAIN unverzüglich in Textform mitzuteilen. bekannt zu geben.
3.10 Kommt der Kunde dieser Verpflichtung der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenhei- ten nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenverletzt er diese schuldhaft, darf NETZWERK UNTERMAIN Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hinaus ist Vodafone NETZWERK UNTERMAIN bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und jeweilige Leistung bzw. Funktionalität, von der die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschenund die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, derartige Sperre/Löschung wird der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte von NETZWERK UNTERMAIN unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etcunterrichtet., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 10.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Preise gemäß der Preisliste zu zahlen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, in dem durch ihn erteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat epcan unverzüglich jede Änderung seines Namens und seines Wohnsitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, epcan den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die epcan-Dienste bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto (1) epcan unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (bspw. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,informieren;
4.1.2 (2) die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone Zugriffsmöglichkeiten auf die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und bei rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(3) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten;
(4) anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Nutzung Datensicherheit insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
(5) epcan erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die allge- meinen Gesetzeeine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(6) nach Abgabe einer Störungsmeldung, insbesondere Strafgesetzeepcan durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, Wettbewerbsbestimmungen etcwenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
(7) nur Endgeräte an das Netz der epcan anzuschließen, zu beachten und die Rechte Drittergesetzlichen Vorgaben entsprechen.
(8) Da die Telekommunikationsendeinrichtung nicht mehr zum Telekommunikationsnetz der epcan gehört, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich hat der Kunde, dafür Kunde selbst für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte. Zur sachgemäßen Inbetriebnahme ist er verpflichtet, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung diesbezüglichen Hinweise des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istHerstellers einzuhalten.
4.2 10.4 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassenKunde:
4.2.1 (1) darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am vorgelagerten Breitbandverteilnetz von epcan bis zum Übergabepunkt selbst oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die Anschaltung der Hausverteilanlage an den Versand von unerwünschten Werbe-E-MailsÜbergabepunkt;
(2) hat epcan gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, Junk-E-Mailsdurch technische Maßnehmen in der Hausverteilanlage ihr Recht zu verwirklichen, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein Anschluss eines Anderen zu sperren bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcSperre aufzuheben.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für Strom und Potenzialausgleich gemäß VDE.
4.2 Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.
4.3 Der Kunde wird alle Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Breitbandkabelnetz des Kabelnetz- betreibers einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch den Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen ausführen lassen.
4.4 Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Kabelnetzbetreibers, die dieser nur aus sachlichen Gründen verweigern darf, die Produkte des Kabelnetzbetreibers Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen. Der Kunde wird ferner für alle Entgelte und Schäden aufkommen, die durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung der Produkte durch Dritte entstehen.
4.5 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber Änderungen in der Anzahl der an den Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten, etwaiger Änderungen der vertraglichen Grundlage (z. B. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) sowie eintretende Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder des Standortes eines etwaig überlassenen Kabelmodems unverzüglich mitteilen. Insbesondere wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei einer Veränderung der Objektadresse ein über einen Telefonanschluss des Kabelnetzbetreibers abgesetzter Notruf nicht mehr der korrekten Adresse zugeordnet werden kann.
4.6 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber nach vorheriger Absprache im Rahmen des ihm rechtlich und tatsächlich Möglichen Zugang zum Übergabepunkt oder zum Hausverteilernetz ermöglichen, um Sperrungen des Kabelanschlusses oder einzelner Produkte – auch für andere Nutzer – vorzunehmen oder aufzuheben. 20031.2004 ADT04-20-X_AGB NHB
4.7 Der Kunde wird die ihm von dem Kabelnetzbetreiber überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, den Kabelnetzbetreiber über sämtliche Beeinträchtigungen dessen Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch in Form einer lesbaren Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger gem. § 126 b BGB (z. B. Fax, Brief und/oder E-Mail), in der die Person des Erklärenden genannt ist (nachfolgend „Textform“) zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann der Kabelnetzbetreiber den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
4.8 Die Installation der Hardware obliegt dem Kunden. Er stellt auch die zum Empfang des Produkts über das Empfangs- gerät hinaus notwendigen Endgeräte (insbesondere das Fernsehgerät) zur Verfügung.
4.9 Der Kunde nutzt die Produkte des Kabelnetzbetreibers nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertrag- lichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Einrichtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes des Kabelnetzbetreibers oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen könnten.
4.10 Der Kunde ist verpflichtet:, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Insbesondere stellt er hierzu sicher, dass sämtliche ihm überlassenen PIN nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben werden und dass Unbefugte keinen Zugang zu den PIN haben. Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu Filmen oder Inhalten gewähren, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte von der dem Kunden überlassenen gesonderten PIN gemäß Ziffer 3.13 erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, muss der Kunde den Kabelnetzbetreiber unverzüglich informieren und die ihm überlassene Smartcard an den Kabel- netzbetreiber zurücksenden. Der Kunde kann unter den Voraussetzungen der Ziffer 3.13 eine neue Smartcard für die geschlossene Benutzergruppe erhalten. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Bei begründetem Verdacht des Missbrauchs ist der Kabelnetzbetreiber berechtigt, den Kunden von der Mitgliedschaft in der geschlossenen Nutzergruppe auszuschließen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/4.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Smartcard Dritten ohne entsprechende Gestattung zum Empfang der Produkte über einen Kabelanschluss außerhalb seines privaten Haushalts – bzw., soweit Vertragsgegenstand ausdrücklich ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto Produkt von „Vodafone Business“ ist, außerhalb seiner Geschäftsräume – zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 überlassen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, Eingriffe in die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste Software des von dem Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellten Empfangsgeräts vorzunehmen bzw. zurückgereichte Last schrift hat vornehmen zu lassen. Wird der Kunde Vodafone Empfang der Produkte durch Eingriffe in die entstandenen Kosten in Höhe Software oder Hardware beeinträchtigt oder unterbrochen, ohne dass der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht Kabelnetzbetreiber die Beeinträchtigung oder die Unterbrechung zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Leistung verpflichtet.
4.12 Der Empfang der Produkte darf nur zur privaten Nutzung erfolgen. Dem Ist Vertragsgegenstand ausdrücklich ein Produkt von „Vodafone Business“, ist im Rahmen der Unternehmenstätigkeit des Kunden lediglich die eigene Nutzung gestattet. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde keinesfalls berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genannten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten.
4.13 Der Kunde wird etwaig gespeicherte eigene Aufnahmen und sonstige Dateien stets zeitnah sichern, um etwaigen Verlust, z. B. bei Updates, Installations- oder Wartungsarbeiten vorzubeugen.
4.14 Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperrung des Kabelanschlusses oder einzelner sonstiger Produkte durch den Kabelnetzbetreiber zu ermöglichen. Er wird insbesondere mit dem Kabel- netzbetreiber einen Termin zur Vornahme der Sperrung vereinbaren und Zugang zum Grundstück, Objekt und – soweit notwendig – zu seiner Wohnung gestatten.
4.15 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet des Kabelnetzbetreibers, die von dem Kabelnetzbetreiber bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurück- zusenden. Dies gilt nicht für Smartcards, sofern der Kunde auf diesen Produkte anderer Anbieter nutzt und nicht für sonstige Hardware, die im Eigentum des Kunden steht. Die Rückgabe der Hardware vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
4.16 Ersetzt der Kabelnetzbetreiber die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass der Kabelnetzbetreiber die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 4.15 nicht nach, so kann der Kabelnetzbetreiber für jede nicht zurückgesendete Hardware jeweils eine Entschädigung gemäß Preisliste berechnen. Es bleibt der Nachweis dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein oder ein geringerer wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte . In dem Fall einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (z. B. durch Kündigung oder Rücktritt) behält der Kabelnetzbetreiber sich vor, für nicht zurückgesendete Hardware wegen der geringeren Vertragslaufzeit eine erhöhte Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlenverlangen. Vorgenanntes gilt nicht für Hardware, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenkäuflich von dem Kabelnetzbetreiber erworben hat oder die in sonstiger Weise in das Eigentum des Kunden übergegangen ist.
4.17 Für den Fall, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, dass der Kunde hat die gescheiterte Zustellung einen vereinbarten und nicht zu vertretenmindestens 24 Stunden zuvor abgesagten Termin schuldhaft nicht einhält, kann der Kabelnetzbetreiber eine Anfahrtspauschale gemäß Preisliste verlangen. Dem Es bleibt dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde 3.1. Die von CLEVERNET zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere TV- und Videoinhalte sowie Radioinhalte) dürfen weder für gewerbliche Zwecke ver- wendet noch öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht werden (z. B. in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern).
3.2. Es ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto nicht gestattet, die von CLEVERNET zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben außerhalb des nach diesem Vertrag gestatteten priva- ten Gebrauchs zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx bearbeiten, zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht vervielfältigen, zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu ersetzenwerben oder sie sonst zu nutzen, es sei denn, der CLEVERNET hat dies zuvor mittels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
3.3. Der Kunde weist nachhat persönliche Zugangsdaten (Passwort/PIN) geheim zu hal- ten. Er hat diese unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hatunberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben. Dem Kunden bleibt ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten (bspw. seinen Vor- oder Familiennamen oder den seiner Familienangehörigen bzw. Xxxxxxxxxxx etc.). als Zugangsdaten zu verwenden. Der Kunde, der Nachweis unbenommensich über ein Altersverifikationssystem für Erwachsenenangebote angemeldet hat, hat si- cher zu stellen, dass kein die Inhalte Minderjährigen nicht zugänglich sind.
3.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Betriebssystem- und Anwendungssoftware des Empfangsgeräts oder ein geringerer Schaden als darauf gespeicherte Daten sowie die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die CLEVERNET TV App kostenfrei durch befugte Änderung oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt Ergänzung aktualisiert werden, soweit dies für CLEVERNET zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde ist Vodafone nicht berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß Veränderungen an dem Empfangsgerät oder der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff DritterCLEVERNET TV App, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PCAufspielen von Software, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istvorzunehmen.
4.2 3.5. Der Kunde ist insbesondere verpflichtetdamit einverstanden, Folgendes dass bei einer Rückkanalnutzung die auf dem Empfangsgerät gespeicherten Daten von CLEVERNET zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcAbrechnungszwecken elektronisch abgefragt werden.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten bei Auf- tragserteilung verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennJede Änderung seines Namens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankverbindung oder der E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform Adresse ist der Gesellschaft unver- züglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone die Gesellschaft berechtigt, die für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten angefallenen Ko- sten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL Verwaltungsaufwandes dem Kunden als Schadenersatz in Rechnung zu erhebenstellen, es sei denn, sein denn der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,. Bei Änderung der Bankverbindung ist der Gesellschaft unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
4.1.5 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, · Ddie Vertragsleistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen, diese Dritten (mit Ausnahme von Haushaltsangehörigen oder Besuchern) nicht zur Nutzung zu überlassen, sofern eine Nutzung für andere Zwecke nicht ausdrücklich vereinbart ist; · mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Passwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; bei vereinbarter Selbstinstallation mehrmaliger Falscheingabe dieser Zugangsdaten, ist die Gesellschaft zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Sperrung des Zugangs berechtigt; auf Anfrage werden dem Kunden nach einer erfolgten Sperrung neue Zugangsdaten zugesandt und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sindfrei geschaltet; der Kunde übernimmt hat dafür die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Kosten gemäß Preisliste zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit tragen; dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommengestattet, dass kein keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als geringere Kosten entstanden sind; in diesem Fall sind die Pauschale entstanden isttatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; · der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten zur Vornahme von erforderlichen Installations- und Deinstallationsmaßnahmen sowie erforderlichen Wartungs- und Entstörungsarbeiten während der üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache ungehin- derten Zutritt zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen zu ermöglichen; verhindert der Kunde diesen Zutritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er zum Ersatz sämtlicher hierdurch an dem BKN entstehenden Schäden sowie für die infolge der Verhin- derung des Zutritts bei der Gesellschaft oder Dritten entstehenden Schäden verpflichtet; · die erforderlichen Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen der Gesellschaft in angemessenem und zumutbarem Umfang zu unterstützen, z.B. durch eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung; · Störungen und Schäden unverzüglich der dem Kunden von der Gesellschaft mitgeteilten Störungshotline zu melden; Kosten für Entstörungsversuche, die vergeblich waren, da eine Störung nicht vorlag und dies für den Kunden bei einer zumutbaren Fehlersuche erkennbar war, sowie in Bezug auf Störungen, die durch den Kunden selbst, z.B. durch Fehlbedienung, verursacht werden, sind vom Ku den zu tragen; · keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu technischen Veränderungen des Anschlusses an das BKN oder des BKN führen können. Bei einer vom Kunden verschuldeten oder durch eine von ihm eingesetzten Einrichtung oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung des BKN oder im Eigentum der Gesellschaft stehenden Einrichtungen ist er ver- pflichtet, der Gesellschaft die Störungs- bzw. Schadenser- mittlung zu vergüten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschädigung zu ersetzen.
4.2 3.3 Die Nutzung des Anschlusses an das BKN der Gesellschaft entbin- det den Kunden nicht von der Anmelde- und Zahlungspflicht des Rund- funkbeitrags gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsser- vice.
3.4 In Ein- und Zweifamilienhäusern wird ggf. ein Medienkonverter in der Regel direkt an den Übergabepunkt des Glasfasernetzes im Keller ange- schlossen. Der Kunde ermöglicht der Gesellschaft dort die Installation und sorgt auf eigene Kosten für die erforderliche Stromversorgung. In der Regel wird in Mehrfamilienhäusern der bereitgestellte Medienkonverter mit Einverständnis des Eigentümers an eine vorhandene Telefon- oder Fernseh-kabelverteilanlage angeschlossen. Die Verfügbarkeit einer Ver- kabelungsinfrastruktur hinter dem von der Gesellschaft ggf. mietweise zur Verfügung gestellten Medienkonverter ist in diesem Fall alleinige Angelegenheit des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand zur Wahrung der Funktionssicherheit nur ein von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen der Gesellschaft freigegebenen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung von der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) Gesellschaft nicht geänderten Medienkonverter zu benutzen sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 allgemein anerkannten Sicherheitsbestimmun- gen einzuhalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verwendung von fremden MailGesell- schaft zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Dienste Updates der Medienkonverter-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcSoftware vornimmt.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 29.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils aktuell vereinbarten Preisliste zu zahlen.
29.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adressea) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation den überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetzebenutzen, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etcbedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen (siehe im Detail Abs. 6 ff., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, );
b) dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm Netz-Infrastruktur oder über seinen Internetanschluss eingestellten Teile davon bzw. Bestandteile des Telefonnetzes nicht durch missbräuchliche oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenübermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt Standleitungen oder Datenfestverbindungen, Power Dialer oder ähnliche Einrichtungen einzurichten oder zu nutzen;
c) SWOM unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von SWOM oder von dieser beauftragten Dritten dem Kunden übergebenen Hardware-Komponenten zu informieren.
29.3. Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet:
a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von SWOM oder deren Beauftragten ausführen zu lassen;
b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstanden ist;
c) den Beauftragten von SWOM kostenlos den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Anmeldung zu gestatten, soweit dieses für die Installation oder Prüfung der technischen Einrichtungen und Endgeräte, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach den Multimedia-AGB und diesen Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere zur Ermittlung tariflicher Bemessungsgrundlagen oder SWOM zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist.
29.4. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 2a) und b) genannten Pflichten, ist SWOM sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
29.5. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
29.6. Der Kunde ist verpflichtet, Folgendes keine rechtswidrigen Inhalte zu unterlassen:verbreiten. Insbesondere dürfen keine Inhalte über den Netzzugang verbreitet werden, die den gesetzlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzgesetzes (JSchG), des Jugendmedienstaatsvertrags (JMStV), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetze widersprechen. Das Verbot umfasst insbesondere solche Inhalte, die
4.2.1 a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen;
b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB);
c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die einer Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB);
d) den Versand Krieg verherrlichen;
e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von unerwünschten WerbeKindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB);
f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen die „Freiwillige Selbstkontrolle Multimediadienste-SWOM e.V.“ (abrufbar unter xxxxx://xxx.xxx.xx/) verstoßen. Das Verbot erfasst auch das Heraufladen von Daten auf den Server, die einen Virus enthalten oder in anderer Weise infiziert sind.
29.7. Das in Ziffer 29.6 enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Inhalte, zu denen der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte mittels Hyperlink eröffnet. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyperlinks der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und einer zivilrechtlichen Verantwortung aussetzt.
29.8. Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Inhalte (siehe die beispielhafte Aufzählung in Ziffer 29.6 vom Server herunterzuladen.
29.9. Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von SWOM dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen.
29.10. Außerdem ist es dem Kunden verboten, E-Mails, die nicht an ihn adressiert sind, abzufangen oder dieses zu versuchen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, sein E-Mail-Postfach regelmäßig zu kontrollieren und empfangene E-Mails vom Server mindestens alle 3 Monate herunterzuladen und keine Massenpostwurfsendungen (so genannte Junk-E-Mails), sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups auch nicht zu Werbezwecken (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen sogenannte "SPAMS") und deren keine massenhaft gleich adressierten E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,Mails ("Mailbomben") zu versenden.
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw29.11. das Abtasten eines Betriebssystems und/Falls SWOM in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software in anderer Weise für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenInhalte verantwortlich gemacht werden sollte, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerätin seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu denen er auf andere Art und Weise (beispielsweise durch Setzen eines Hyperlinks) einen Zugang eröffnet hat, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere verpflichtet, SWOM bei Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. Bei schuldhaft verursachten Verletzungen hat der Kunde SWOM im Außenverhältnis von einer Haftung freizustellen und SWOM einen verbleibenden von ihm schuldhaft verursachten Schaden auch in Form von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
29.12. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWOM mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist.
29.13. Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen.
29.14. Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von SWOM ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehenden gesetzlichen Grundlagen und dieser Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Andernfalls gilt Absatz 11 entsprechend.
29.15. Verstößt der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichin diesen Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWOM berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 5.1. Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenCOM-IN unverzüglich jede Änderung, es sei dennwelche das Vertrags- verhältnis betrifft, insbesondere seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner
5.2. Nimmt der Kunde weist nachdie von COM-IN angebotene Internet- und/oder Telefonflat- rate in Anspruch, dass ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der COM-IN- Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll („Fair Usage“) und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon wird ausgegangen, wenn der Kunde die COM-IN-Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittli- ches Nutzungsverhalten belastet. Ein weit überdurchschnittliches Nutzungs- verhalten ist gegeben, wenn ein Kunde das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommenmonatliche Nutzungsvolumen um mehr als einhundert Prozent des monatlichen Nutzungsvolumens überschrei- tet, dass kein oder ein geringerer Schaden das sich im Vormonat als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlendurchschnittliches monatliches Nutzungsvolumen derjenigen COM-IN-Privatkunden ergibt, die durch befugte oder unbefugte Benutzung sich vom Nutzungsvolumen in den oberen dreißig Prozent aller COM-IN-Privatkunden befinden.
5.3. Der Kunde darf die überlassenen Leistungen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere - nicht zum Zwecke der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindin Ziffer 4.2 genannten Tätigkeiten, wenn - dürfen nicht unaufgefordert Informationen, Sachen und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten sonstigen Leis- tungen (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail-Adresse, Fax, Telefon oder SMS) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt oder Einwahlprogramme übersandt werden, ist Vodafone berechtigtsoweit ge- setzlich verboten. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sit- tenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden. - sind die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Na- mens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
5.4. Die überlassenen Leistungen dürfen nicht genutzt werden für den Einsatz in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertretenVerbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten.
5.5. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben Der Betrieb eines Servers und/(z.B. für Filesharing) oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen sind nicht gestattet. Ein solcher Betrieb setzt einen Geschäftskundenanschluss voraus.
5.6. Sollte eine gewerbliche Nutzung der Internetflatrate festgestellt werden, so werden die Leistungen nach der jeweils gültigen Preisliste für Geschäftskunden abgerechnet. COM-IN ist darüber hinaus berechtigt, den Internetanschluss ge- mäß Ziffer 13 dieser AGB zu sperren oder gemäß Ziffer 15.4. Satz 1 dieser AGB fristlos zu kündigen.
5.7. Im Falle der übermäßigen (Ziffer 5.2. dieser AGB) oder missbräuchlichen (Ziffer 5.3. bis 5.5. dieser AGB) Nutzung der Internet- oder Telefonflatrate oder eines Telefon-Sonderproduktes durch den Kunden ist COM-IN berechtigt, den Ver- trag außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnah- me Entgelte in der Höhe in Rechnung zu stellen, wie sie angefallen wären, wenn der Kunde keine Internet- oder Telefonflatrate oder kein Telefon- Sonderprodukt von COM-IN bezogen hätte. COM-IN ist darüber hinaus berech- tigt, den Internet- oder Telefonanschluss gemäß Ziffer 13 dieser AGB zu sper- ren oder gemäß Ziffer 15.4 Satz 1 dieser AGB fristlos zu kündigen.
5.8. Der Kunde ist verpflichtet, die COM-IN-Leistung nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine beleidigenden, verleumderischen, sitten- oder ge- setzeswidrigen Inhalte über die von COM-IN überlassenen Kommunikations- wege zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Der Kunde stellt COM-IN von allen eventuellen und tatsächlichen Ansprüchen Drit- ter frei, die aus der tatsächlichen oder angeblichen schuldhaften Verletzung der vorgenannten Pflichten oder sonstigen Obliegenheiten gegen COM-IN er- hoben werden. COM-IN behält sich das Recht vor, bei ihr zur Kenntnis gelangenden Verstößen gegen diese Pflichten den Anschluss des Kunden gemäß Ziffer 13 dieser AGB zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone sperren. COM-IN wird den Kunden unverzüglich über die Sperre und ihre Gründe benachrichtigen und auffordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhal- te zu entfernen oder andere Netze nicht aber ihre Rechtmäßigkeit darzulegen und zu störenbeweisen. COM-IN wird die Sperre aufheben, sobald der rechtswidrige Inhalt entfernt ist oder der Kunde den Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet hat. Schafft der Kunde keine Abhilfe oder gibt er keine Stellungnahme ab, ist COM-IN berech- tigt, nach angemessener Fristsetzung und Androhung der Löschung und fristlo- sen Kündigung den Vertrag fristlos zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten kündigen und die Rechte Dritterrechtswidrigen Inhalte zu löschen.
5.9. Der Kunde stellt für Installation und Betrieb der den Vertragszwecken dienen- den technischen Einrichtungen der COM-IN unentgeltlich und rechtzeitig eigene Einrichtungen, insbesondere Urheberrechtegeeignete Aufstellungsräume bzw. Grundstücke, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen geeignete Lei- tungswege sowie Elektrizität und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile gegebenenfalls erforderlichen Potential- ausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, und hält diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste Dauer des Vertrags in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand. Der Kunde ermöglicht der COM-IN und von COM-IN beauftragten Dritten zur Verfügung Durch- führung dieses Vertrags kostenfrei nach Vorankündigung den Zutritt zu stellen,den technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäftszeiten bzw. bei akuter Ge- fahr oder Gefahr im Verzug jederzeit.
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich5.10. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der Innenhausverkabelung gemäß den technischen Anforderungen von COM-IN. Der Kunde hat selbst die eventuell er- forderliche Zustimmung des dinglich Berechtigten (Grundstückseigentümer) zur Innenhausverkabelung einzuholen.
5.11. Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dürfen nur durch COM-IN oder von COM-IN beauftragte Dritte ausgeführt werden. Der Kunde ist der Nachweis unbenommenverpflichtet, dass kein COM-IN oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden einem von COM-IN beauftragten Dritten nach vorhe- riger Ankündigung bzw. Terminabsprache kostenfrei zu den üblichen Geschäfts- zeiten, bei akuter Gefahr oder Gefahr im Verzug jederzeit Zutritt zu gewähren, wenn dies aus technischen Gründen zur Durchführung von Instandhaltungs- oder Änderungsarbeiten notwendig ist.
4.2 5.12. Der Kunde ist wird COM-IN unverzüglich über von ihm wahrgenommene oder vermutete Störungen und Sicherheitsmängel aller von ihm genutzten Leistun- gen von COM-IN unterrichten (Störungsmeldung) und COM-IN bei der Feststel- lung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unter- stützen (z.B. durch die Gewährung von Zutritt). Dies gilt insbesondere verpflichtetfür er- kennbare Schäden und Mängel an den im Besitz des Kunden befindlichen Anla- gen oder Abschlusseinrichtungen von COM-IN.
5.13. Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes im Falle einer Störung der COM-IN die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen und der Einrichtungen des Kunden entstande- nen Aufwendungen zu unterlassen:ersetzen, sofern keine Störung vorliegt oder die Störung nicht von COM-IN zu vertreten ist, sondern aus dem Risiko- oder Verantwor- tungsbereich des Kunden herrührt und insbesondere vom Kunden zu vertreten ist. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Störung trägt COM-IN.
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails5.14. Der Kunde verpflichtet sich, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems keine Einrichtungen zu benutzen und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenAnwen- dungen auszuführen, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz Veränderungen an der physikalischen und logi- schen Struktur des COM-IN-Netzes führen können oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenBundesrepublik Deutschland nicht zulässig ist.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste ,
10.2 die elektrische Energie, Erdung, geeignete Aufstellungsräume und eigene notwendige Einrichtungen für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten,
10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren,
10.4 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und er- kennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen,
10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten,
10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen TAD-Dose und Kabel-Modem (Kabeltelefonie/-Internet) sowie Kabel-Modem und PC nur mit konfektionierten bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein von SWS bereitgestellten oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istinstallierten Kabeln durchzuführen,
4.1.3 auch 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte Dritte bedroht oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten belästigt werden (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, bei E-Mail-AdresseNutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) Vodafone und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu verstoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen,
10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung ein- verstanden ist,
10.9 SWS unverzüglich in Textform jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform mitzuteilen. Kommt .
10.10 Verwendet der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach eine eigene Telekommunikationsendeinrichtung ist er verpflichtet sicherzustellen, dass diese die maßgeblichen ge- setzlichen und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigtbehördlichen Bestimmungen erfüllt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten Verwen- dung geeignet und zugelassen ist und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß vom Anbieter hierfür gefor- derten technischen Parameter entsprechend der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten Leistungsbeschrei- bung bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etcProduktinformationsblätter eingehalten werden., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 14.1. Der Kunde ist verpflichtet, in dem durch ihn erteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat SWOM – auch in seinem eigenen Interesse – unverzüglich jede Änderung seines Namens und seines Wohnsitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, SWOM den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Multimediavertrag gegebenenfalls gekündigt werden soll, mitzuteilen.
14.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der SWOM bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto a) SWOM unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (bspw. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,informieren;
4.1.2 b) die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone Zugriffsmöglichkeiten auf die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und bei rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten;
d) anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Nutzung die allge- meinen GesetzeDatensicherheit insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet dem Telekommunikationsgesetz (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungenTKG) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern anwendbar, nach der Kunde Privatkunde ist, DS-GVO Rechnung zu tragen und diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken befolgen;
e) SWOM erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellentreffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
f) nach Abgabe einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste)Störungsmeldung, oder Dritten SWOM die Internetzugangsleistungen für durch die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu stellen,
4.1.14 ersetzen, wenn und soweit sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommenPrüfung herausstellt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden isteine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
4.2 14.3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassenKunde:
4.2.1 den Versand a) darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am vorgelagerten Breitbandverteilnetz von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten SWOM bis zum Übergabepunkt oder an mehrere Newsgroups (Spamming),der von SWOM überlassenen Hard- und Software selbst oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die Anschaltung der Hausverteilanlage an den HÜP.
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung b) hat SWOM gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, durch technische Maßnahmen in der Inhaber,
4.2.4 Hausverteilanlage ihr Recht zu verwirklichen, den Zugriff auf ein Kabelanschluss eines Anderen zu sperren bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcSperre aufzuheben.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde hat die Preise gemäß der vereinbarten Preisliste zu zahlen.
4.2 Eine Preisliste mit den aktuell gültigen Tarifen kann der Kunde jederzeit unter der in der Fußzeile dieses Dokuments genannten Internetadresse oder in den Geschäftsräumen der GREENFIBER einsehen.
4.3 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Vorrichtungen der GREENFIBER (vgl. Ziffer 5 und 6) unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtun- gen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung. Der Kunde hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Er verpflichtet sich ferner, die technischen Vorrichtungen vor unbefugten Eingrif- fen Dritter zu schützen, insbesondere durch regelmäßige Installa- tion von Updates des Routerherstellers und sichere Verwahrung von Zugangsdaten, selbst keinerlei physische Eingriffe vorzuneh- men oder vornehmen zu lassen, welche geeignet sind, die Funk- tionsfähigkeit der technischen Vorrichtungen zu beeinträchtigen, und bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Vor- richtungen GREENFIBER unverzüglich zu unterrichten und deren Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zu- tritt zu den technischen Vorrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich, für den Kunden zumutbar ist und den Eigentumsrechten des Kunden nicht ent- gegensteht. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an techni- schen Vorrichtungen kann der Kunde von XXXXXXXXXX oder von dieser beauftragter Subunternehmer durchführen lassen. Sofern der Kunde erforderliche Zugänge oder Informationen nicht zur Ver- fügung stellt, ist GREENFIBER berechtigt, Arbeiten zu verweigern.
4.4 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von GREENFIBER vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder mag- netische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffent- lichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind. Für die kundenseitige Anschaltung von eigenen Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Ein- schränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, übernimmt GREENFIBER keine Verantwortung.
4.5 Zur Vermeidung von Überlastungen des Netzes von GREENFIBER ist der Kunde nicht berechtigt, Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung der Netzkapazitäten führen, zu nutzen. Der Kunde darf die Sprachmodule ausschließlich für Sprachver- bindungen nutzen. Im Falle der Missachtung ist XXXXXXXXXX berechtigt, das Vertragsverhältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. GREENFIBER behält sich in- soweit die Geltendmachung des ihr durch die missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet die vertragsgegenständlichen Leistun- gen bestimmungsgemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche seiner Ver- pflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die ver- tragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
4.7 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen.
4.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von GREENFIBER Dritten Dienste gleich welcher Art auf Basis der von GREENFIBER bereitgestellten Dienstleistungen bereitzustellen.
4.9 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto , im Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu erteilen seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste geschäftlichen Adresse bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenseiner Rechnungsanschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresseseiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziel- len Verhältnisse (z. X. Xxxxxx auf Eröffnung des Insolvenzverfah- rens, Zwangsvollstreckung) Vodafone GREENFIBER unverzüglich in Textform mitzuteilen. bekannt zu geben.
4.10 Kommt der Kunde dieser Verpflichtung der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenhei- ten nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenverletzt er diese schuldhaft, darf XXXXXXXXXX Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigtXXXXXXXXXX bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten be- rechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten jeweilige Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, derartige Sperre/Löschung wird der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte von GREENFIBER unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etcunterrichtet., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Xxxxxx dem Kunden erstmalig die Leistung von Goetel bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und otfensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von Goetel geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich Goetel anzuzeigen.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 a) den Mitarbeitern von Goetel bzw. xxx Xxxxxx beauftragten Subunternehmern Zugang zu gewähren, um die vereinbarten Entgelte fristgerecht technischen Anschlussvoraussetzungen für die Leistungen herzustellen und Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten am Netz der Goetel, den Zuführungen und des Übergabepunktes durchzuführen;
b) die technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung auf eigene Kosten bereitzustellen;
c) sofern für die Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich ist, die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Immobilie für Leitungswege zu zahlenerteilen, oder, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers beizubringen. Ein Formular hierfür wird ihm Goetel zur Verfügung stellen;
d) die von Goetel etwaig überlassenen Geräte vor Beeinflussung durch elekt- rische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen oder sonstigen schäd- lichen Einflüssen zu bewahren. Der Kunde darf keine Endeinrichtungen nutzen, wenn die Nutzung dieser in ötfentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist;
e) nur die von Goetel vorgegebenen Standardschnittstellen und die üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung zu nutzen.;
f) Goetel unverzüglich Änderungen seines Namens, seines Wohnsitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift und – im Fall der Erteilung einer Einzugsermäch- tigung – seiner Bankverbindung mitzuteilen. Für jede den Fall, dass der Kunde dieser Pflicht nicht eingelöste bzwnachkommt, kann Goetel zusätzliche Aufwendungen bspw. zurückgereichte Last schrift zur Adressermittlung zwecks Postzustellung dem Kunden gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen;
g) die von Goetel angegebenen Rufnummern und Passwörter zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich gemäß den Hinweisen von Goetel zu benutzen, etwaige Mitbenutzer entsprechend zu verpflichten sowie den kundeneigenen Internet-Zugang vor unbefugter Nutzung zu schützen. Im Falle der unbefugten Nutzung von Passwörtern oder einem entsprechenden Verdacht hat der Kunde Vodafone unverzüglich Goetel über diesen Umstand zu informieren;
h) anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten und geeignete Maßnahmen gegen die entstandenen Kosten in Höhe Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte oder sitten- widriger Inhalte insbesondere durch Jugendliche unter 18 Jahren oder andere schützenswerte Personen zu tretfen. Dies stellt der aus jeweilige Kunde insbe- sondere durch einen sorgfältigen Umgang mit den ihm bekannt gegebenen Zugangsdaten und seinen Passwörtern sicher;
i) die angeschlossenen Geräte gegen missbräuchlichen Zugritf auf dem aktu- ellen Stand der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – Technik zu ersetzenhalten; insbesondere durch Virenschutzprogramme oder Firewalls, es sei denn, der Kunde Softwareupdates und durch die Xxxx geeigneter Passwörter und deren regelmäßiger Wechsel. Goetel weist nachden Kunden darauf hin, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden auch zur Zahlung aller Entgelte verpflichtet ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch die befugte oder unbefugte Benutzung unbe- fugte Nutzung der Dienstleistung Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung Nutzung zu vertreten hat,;
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten j) bei Internetzugängen seine Hard- und Software durch geeignete Maßnahmen vor Datenverlusten zu schützen; insbesondere regelmäßige Datensicherungen durchzuführen;
(u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse3) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Der Kunde dieser Verpflichtung ist nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung Konfiguration eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, Goetel bereitge- stellten Routers zu ändern oder diesen an einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Standorten anzuschließen und zu beschädigen,betreiben. Goetel weist den Kunden darauf hin, dass sonst die Notrutfunktion gar nicht oder aber nur beschränkt zur Verfügung steht, da ein abgesetzter Notruf nicht mehr der korrekten Adresse zugeordnet werden kann.
4.1.10 (4) Dem Kunden ist es untersagt, die Dienstleistungen Leistungen von Vodafone nicht Goetel inkl. der überlas- senen Rufnummern missbräuchlich oder entgegen der einschlägigen gesetz- lichen und behördlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahrennutzen; insbesondere verpflichtet sich der Kundedrohende oder belästigende Anrufe bei Dritten durchzuführen, dafür Sorge unlauter zu tragenhandeln, dass die von ihm Zugritfsbeschränkungen und Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen zu umgehen sowie Absender- und nicht strafbar, sittenwidrig Headerinformationen zu fälschen oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; zu manipulieren. Der Kunde darf insbesondere keine Einrichtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes der Goetel oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen könnten. Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen durch Dritte oder den Verdacht hierauf hat der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet unverzüglich mündlich und sodann nochmals schriftlich an Goetel zu melden.
(z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten 5) Vor Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen Leistung „Rufumleitung“ (insbesondere Internetzugangs- leistungen„Anrufweiterschal- tung“) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern hat der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommendurch Nachfrage sicherzustellen, dass kein oder der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istAnruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist und dass von diesem Anschluss nicht wiederum automatisch weitergeschaltet wird.
4.2 (6) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattennicht berechtigt, die Software vertragsgegenständliche Leistung an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu kopieren,
4.2.9 überlassen. Dritte sind hierbei nicht die Software ganz im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen Besucher des Kunden oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscodesolche Dritte, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten aus der Sicht eines objektiven Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenvom Vertragszweck erfasst sein sollen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Telecommunications
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 4.1. Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 a) PhoneRecorder alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten richtig und vollständig mitzuteilen und PhoneRecorder unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von PhoneRecorder binnen l4 Tagen ab Zugang der Anfrage die vereinbarten Entgelte fristgerecht aktuelle Richtigkeit erneut zu zahlenbestätigen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Dies betrifft insbesondere Namen, AnschriftRechtsform, Geschäftssitz, Bankverbindung, Rechnungsanschrift und die postalische Anschrift des Kunden sowie Namen, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet Adresse sowie die weiteren Telefon- und Telefax-Nummern des technischen Ansprechpartners;
b) seine Stammdaten, besonders bezüglich Standorten laufend zu aktualisieren, soweit diese Einfluss auf die von PhoneRecorder zu erbringenden Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch haben;
c) die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, und/oder nutzen zu lassen. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass unter Nutzung der durch PhoneRecorder zur Verfügung gestellten Leistungen keine ungesetzlichen Inhalte versandt werden. Dieses Verbot gilt beispielsweise für die Versendung von ihm unerwünschter Werbung sowie für Inhalte mit rechts- oder über seinen Internetanschluss eingestellten sittenwidrigen Inhalten. Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vorschrift kann PhoneRecorder die vertragsgegenständliche Leistung sperren;
d) von PhoneRecorder zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Zugangsdaten und/oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte Passwörter streng geheim zu halten und PhoneRecorder unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbarZugangsdaten und/oder das Passwort bekannt geworden sind. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten und/oder Passwörter Leistungen von PhoneRecorder nutzen, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; haftet der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhaltegegenüber PhoneRecorder auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz;
e) Zur kontinuierlichen Verbesserung der Sprachqualität ist PhoneRecorder berechtigt, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-MailTelefonnetzbetreiber nach eigenem Ermessen auszusuchen und zu wechseln. Falls regulierte Prozesse dies erfordern, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern ermächtigt der Kunde Privatkunde istPhoneRecorder zur Abgabe entsprechender Willenserklärungen im Namen des Kunden, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 um die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste Umstellung zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenermöglichen. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere auf Nachfrage verpflichtet, Folgendes diese Willenserklärungen ggf. schriftlich zu unterlassen:bestätigen.
4.2.1 den Versand f) Begeht der Kunde einen schwerwiegenden Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen oder stellt er einen solchen Verstoß durch Dritte trotz Aufforderung von unerwünschten Werbe-E-MailsPhoneRecorder nach Ablauf einer hierfür gesetzten angemessenen Frist nicht ab, Junk-E-Mailsobwohl er hierzu in der Lage wäre, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenso ist PhoneRecorder berechtigt, die Software vertragsgegenständliche Leistung zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machensperren.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindDienste des SKIBATRON Onlineportals sachge- recht und ausschließlich zur Übermittlung von abrechnungsrelevanten Daten und Informationen zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, - sämtliche für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten Nutzung des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL Internets allgemein geltenden Regelungen zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritterwahren, z. B. das Verbot „Spams“ oder „Mail-Bomben“ zu versenden oder in fremde Netze unter Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen ein- zudringen oder deren Betrieb zu manipulieren; - die Zugriffsmöglichkeiten nicht missbräuchlich, insbesondere entgegen den Nutzungsbedingungen zu nutzen; rung Sorge zu tragen sowie dem Missbrauch eigener Anlagen durch Drit- te vorzubeugen; - ausgehende E-Mails und Datenbankabfragen mit größtmöglicher Sorgfalt auf Viren zu überprüfen; - die Verwendung eines Kundennummer und das Passwort geheim zu halten und dieses un- verzüglich von SKIBATRON ändern zu lassen, falls die Vermutung be- steht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; - den Verlust des Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen unverzüglich SKIBATRON mitzuteilen; - erkennbare Mängel und auftretende Störungen unverzüglich mitzuteilen; - sich bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., der Dienste des SKIBATRON Onlineportals jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., enthal- ten; - keine Maßnahmen zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalteergreifen, die er über den Zugang zum Internet zu einer technischen oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung funktiona- len Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlichOnlineportals führen könnten. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, Mechanismen oder Software zu verwenden, die die Funktionstauglichkeit der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istOnlineportal Dienste stören.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtetverpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand SKIBATRON von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, jeder Haftung Dritten gegenüber und von sämtlichen sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen Schäden und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenAufwendungen freizuhalten, die Software zu kopieren,
4.2.9 da- rauf beruhen, dass die Software ganz Nutzung der Dienste des SKIBATRON Onlineportals durch den Kunden Rechte Dritter oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machengesetzliche Vorschriften verletzt.
4.3 Nutzt SKIBATRON ist nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte Daten zu prüfen. Je- doch behält sich SKIBATRON vor, unzulässige Daten zu entfernen sowie, falls der Kunde ein kundeneigenes Endgerätden Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt, ist er selbst für die Konfiguration den Zugang des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichKunden zu sperren.
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Samples: Nutzungsvereinbarung
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Der Kunde hat bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seinerseits keine Rufumleitung veranlasst hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:, die Leistungen von SWA bestimmungsgemäß und im Rahmen der gültigen Rechtsvor- schriften zu nutzen und jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes der SWA, insbesondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindun- gen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale)
4.1.1 (3) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerbli- chen oder sonstigen nicht-privaten Zwecken genutzt werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jeder- zeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von An- griffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist.
(6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezu- lassung umgehend nachzukommen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Einzugsermächtigung/ein SEPANutzung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigne- ter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Multimedia-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen AGB und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,dieser ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung hinzuweisen.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat (8) Verstößt der Kunde Vodafone gegen die entstandenen Kosten in Höhe der Abs. (2) und/oder (3) genannten Pflichten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
(9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenVerletzung einer der vorgenann- ten Pflichten gegen SWA erhoben werden, es sei denn, der Kunde weist nachsofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er das schadenauslösende Ereignis die für den Schaden ursächli- che Pflichtverletzung nicht zu vertreten verschuldet hat.
(10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragensicherzustellen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Gefahr zufällig ausge- löster Notrufe (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf über mobile Endgeräte in Kleidungsstü- cken) über seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden Anschluss minimiert ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 Sobald dem Kunden erstmalig die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift Leistung von der SWN bereitgestellt wird, hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung unverzüg- lich auf ihre Vertragsgemäßheit zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach prüfen und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers offensichtliche und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung festgestellte Mängel anzu- zeigen. Später festgestellte Mängel der von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich SWN geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istSWN anzuzeigen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes stellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von der SWN erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialaus- gleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung. Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sogbewahren. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein Endeinrichtungen dürfen nicht angeschlossen bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die benutzt werden, wenn ihre Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenBundesrepublik Deutschland unzulässig ist.
4.3 Nutzt Arbeiten am Leitungsnetz oder an überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinrich- tungen sind ausschließlich der SWN oder von der SWN Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde ein kundeneigenes Endgerätunentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Verfügung. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist die SWN berechtigt, die Arbeiten zu verweigern (Ergänzendes unter Ziff. 10).
4.4 Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der BNetzA, nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommuni- kationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von der SWN vorgegebenen Standard-Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von der SWN schädigen können.
4.5 Weitere Pflichten regeln die Leistungsbeschreibungen. Soweit der Kunde die vertragsgemäßen Leistungen von der SWN zur Versendung von Daten nutzt und durch fehlerhafte Leistungen der SWN Daten beim Kunden selbst verloren gehen oder beschädigt werden können, ist er selbst zur vorsorglichen Schadensminderung verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertret- barem Aufwand rekonstruiert werden können.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Wohn oder Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich der SWN in Textform unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n) oder soweit dort möglich, im Online-Service anzuzeigen. Soweit es sich nicht um Namen natürlicher Personen handelt, ist der Kunde zum Nachweis des Namens durch entsprechenden Registerauszug verpflichtet.
4.7 Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist der SWN berechtigt, die für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werdenRechnung zu stellen. Ferner ist der Kunde insbesondere auch gehindert, sich auf einen späteren Zugang zu berufen, wenn der SWN rechtzeitig Erklärungen an die letzte bekannte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt. Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichGenehmigung des Grundstückseigentümers bei. Weiteres regelt hierzu Ziff. 15 dieser AGB.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 5.1 Der Kunde ist verpflichtet:, nur solche Endgeräte für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständ- lichen Mobilfunkleistungen zu verwenden, die den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige Typzulassung aufweisen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA5.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine SIM-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto Karte vor missbräuchlicher Nutzung sowie gegen Abhanden- kommen zu erteilen sichern und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,sie sorgfältig aufzubewahren. Die Pflicht zur Eingabe der persönlichen Iden- tifikationsnummer (PIN) zur Inbetriebnahme des Mobiltelefons darf vom Kunden nicht abgeschaltet werden. Die PIN darf nicht zusammen mit dem Telefon aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift 5.3 Der Kunde hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe Gesellschaft eine missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der aus ihm von der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich Gesellschaft überlassenen SIM-Karte unter Nennung der Rufnummer und der persönlichen Sperr-PIN zwecks Sperrung der SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Dies kann insbesondere entweder telefo- nisch bei der Hotline der Gesellschaft oder elektronisch im Kundenportal erfolgen.
5.4 Im Falle des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte bleibt der Kunde weist nachzur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, dass er die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das schadenauslösende Ereignis nicht Abhandenkommen angefallen sind, wenn der Kunde den Verlust oder das Abhandenkommen bei der Gesellschaft zu vertreten hat. Dem Dies gilt auch für Verbindungen, die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind, und wenn der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mitteilung an die Gesellschaft unterlässt. Die Zahlungspflicht des Kunden bezüglich des monatlichen Entgeltes und des Mindestverbrauchs bleibt hiervon unberührt.
5.5 Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. Auch in diesem Fall bleibt der Nachweis unbenommenKunde Vertragspartner der Gesellschaft und haftet uneingeschränkt für sämt- liche, dass kein sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltzahlungspflicht. Für das Verhalten Dritter, denen der Kunde die Benutzung der/des SIM-Karte in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, haftet der Kunde also wie für eigenes Verhalten. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustim- mung der Gesellschaft auf Dritte übertragen.
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen5.6 Der Kunde verpflichtet sich, die durch befugte aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung zum Betrieb von Standleitungen) oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch gewerbliche Nutzung zur Erbrin- gung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte entstanden sindist untersagt und berechtigt die Gesellschaft zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr. 34 TKG sowie für den systemgesteuerten Massenversand von elektronischen Mitteilungen und Nachrichten (SMS, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, BankverbindungMMS, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilenan Kunden der Gesellschaft. Kommt der Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
5.7 Der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenist verpflichtet, ist Vodafone berechtigtdie Mobilfunkdienstleistungen, für die dem Kunden unabhängig von einer Ab- nahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erhebenVerfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet • nicht zum Betreiben eines Servers Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistun- gen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), • nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte und • nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen der Dauer des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone Anrufs Zahlungen oder andere Netze nicht zu störenvermögenswerte Gegenleistungen erhält, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 5.8 Sämtliche SMS-Versandleistungen sind ausschließlich zur privaten Nutzung vorgesehen. Der Kunde SMS-Versand muss durch persönliche Eingabe des Textes durch den Nutzer über das Endgerät er- folgen. Ein Massenversand ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 unzulässig. Für den Versand von unerwünschten WerbeSMS dürfen keine automatisierten Verfahren (z.B. ausführbare Routinen, Apps, Programme) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet werden. Die SMS-EVersandleistungen gelten nicht für den Massenversand von SMS über einem Direktanschluss von EDV-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. Systemen an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups Kurzmitteilungszentrale (SpammingSMSC-DA),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E. Zudem ist jegliche Nutzung der SMS-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenVersandleistungen unzulässig, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz Auszahlungen oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 andere Gegenleistungen Dritter an den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone Kunden zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenFolge hat.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Der Kunde hat bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschal- tung“ sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seinerseits keine Rufumleitung veranlasst hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet:, die Leistungen von SWA bestimmungsge- mäß und im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu nutzen und jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen. Miss- bräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes der SWA, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale)
4.1.1 (3) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerblichen oder sonstigen nicht-privaten Zwecken genutzt werden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Ver- kehrsdaten bekannt gegeben werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist.
(6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nach- zukommen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Einzugsermächtigung/ein SEPANutzung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Multimedia-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen AGB und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,dieser ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung hinzuweisen.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat (8) Verstößt der Kunde Vodafone gegen die entstandenen Kosten in Höhe der Abs. (2) und/oder (3) genannten Pflichten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen ergänzen- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflich- ten, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
(9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzenVerletzung einer der vorgenannten Pflichten gegen SWA erhoben werden, es sei denn, der Kunde weist nachsofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er das schadenauslösende Ereignis die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten verschuldet hat.
(10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragensicherzustellen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet Gefahr zufällig ausgelöster Notrufe (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf über mobile Endgeräte in Kleidungsstücken) über seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden Anschluss minimiert ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für a) für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat Lastschrift der Kunde Vodafone Telekom die entstandenen ihr ent- standenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – dem Umfang zu ersetzenerstatten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass wie er das schadenauslösende kostenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen b) im Falle der Nutzung von RechnungOnline: - auf seine Kosten die technische Voraussetzung dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß ab- rufen kann und diese so regelmäßig abzurufen, dass er seinen Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsver- hältnis über Mobilfunk-Leistungen der Telekom nachkom- men kann, - mindestens einmal monatlich seine Mobilfunk-Rechnung auf den Internetseiten von RechnungOnline abzurufen, sofern er RechnungOnline nicht per E-Mail erhält, - für den Fall der Nutzung der Funktion „Rechnung per E-Mail“ eine Änderung seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-AdresseAdresse unverzüglich im Kundencenter vorzunehmen.
c) Vodafone den Verlust bzw. das Abhandenkommen der SIM-Karte un- verzüglich dem Kundenservice anzuzeigen,
d) der Telekom unverzüglich in Textform mitzuteilenschriftlich eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbindung oder des Rechnungsempfängers mitzuteilen bzw. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung durch einen hierzu bevollmächtigten Dritten mitteilen zu lassen,
e) Informationen, die er über eine Mobilfunk-Endeinrichtung per SMS abruft unter Ausschluss einer gewerblichen Nutzung ausschließlich zum eigenen, privaten Gebrauch zu nutzen.
4.2 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt missbräuchlich ge- nutzt werden, ist Vodafone berechtigtinsbesondere
a) dürfen keine gesetzlich verbotenen, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten unaufgeforderten Infor- mationen, Sachen und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erhebensonstige Leistungen übersandt wer- den, es sei dennwie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istgeset- zeskonforme Einwählprogramme,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahmeb) darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekom- munikationsmittel erfolgen (§238StGB),
4.1.6 den Zugang ins c) dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen In- halten übermittelt oder in das Internet sowie eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritterim Sinne der §§ 130, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu schützenStraftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlo- sen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB porno- grafisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Telekom schädigen können. Die Be- stimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Ju- gendschutzgesetzes sind zu beachten,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, d) ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Ein- stellung oder das Versenden von ihm Nachrichten keinerlei Be- einträchtigungen für die Telekom, andere Anbieter oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhaltesonstige Dritte entstehen,
e) dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die er über Auszah- lungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste)Kunden zur Folge haben,
4.1.11 regelmäßig f) ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladenSIM-Kar- te unzulässig, da ansonsten sofern dies in der Leistungsbeschreibung Mobilfunk nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertra- gungssystemen, die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht Verbindungen eines Dritten (Sprachver- bindungen oder nur eingeschränkt nutzbar sindDatenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig,
4.1.12 g) sind die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung nationalen und internationalen Urheber- und Mar- ken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonsti- gen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istbeachten.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilfunk (Geschäftskunden)
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat , nur solche Endgeräte für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto die Inanspruch- nahme der vertragsgegenständlichen Mobilfunkleistungen zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlenverwen- den, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istgültige Typzulassung aufweisen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes seine SIM-Karte vor missbräuchlicher Nutzung sowie gegen Abhandenkommen zu unterlassen:sichern und sie sorgfältig aufzubewahren. Die Pflicht zur Eingabe der persönlichen Identifikations- nummer (PIN) zur Inbetriebnahme des Mobiltelefons darf vom Kunden nicht abgeschaltet werden. Die PIN darf nicht zusammen mit dem Telefon aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.2.1 4.3 Der Kunde hat der Gesellschaft eine missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der ihm von der Gesellschaft überlassenen SIM-Karte unter Nennung der Rufnummer und der persönlichen Sperr-PIN zwecks Sper- rung der SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Dies kann insbesondere entweder telefonisch bei der Hotline der Gesellschaft oder elektronisch im Kundenportal erfolgen.
4.4 Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte ver- pflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das Abhandenkommen an- gefallen sind, wenn der Kunde den Verlust oder das Abhandenkommen bei der Gesellschaft zu vertreten hat. Dies gilt auch für Verbindungen, die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind, und wenn der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mitteilung an die Gesellschaft unterlässt. Die Zahlungspflicht des Kunden bezüglich des monatlichen Entgeltes und des Mindestverbrauchs bleibt hiervon unberührt.
4.5 Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunk- anschlusses zu gestatten. Auch in diesem Fall bleibt der Kunde Ver- tragspartner der Gesellschaft und haftet uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltzahlungspflicht. Für das Verhalten Dritter, denen der Kunde die Be- nutzung der/des SIM-Karte in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, haftet der Kunde also wie für eigenes Verhalten. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag insgesamt nur nach vorhe- riger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft auf Dritte übertragen.
4.6 Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages über- lassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienst- leistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung zum Betrieb von Standleitungen) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt die Gesellschaft zur außerordentlichen Kündi- gung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr. 34 TKG sowie für den systemgesteuerten Massen- versand von elektronischen Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, E-Mail) an Kunden der Gesellschaft. Die Geltendmachung von Scha- densersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), • nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikations- diensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), • nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusam- menschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistun- gen für Dritte und • nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Stand- leitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder Ange- rufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlun- gen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, zu nutzen.
4.8 Sämtliche SMS-Versandleistungen sind ausschließlich zur priva- ten Nutzung vorgesehen. Der SMS-Versand muss durch persönliche Eingabe des Textes durch den Nutzer über das Endgerät erfolgen. Ein Massenversand ist unzulässig. Für den Versand von unerwünschten WerbeSMS dürfen keine automatisierten Verfahren (z.B. ausführbare Routinen, Apps, Program- me) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet werden. Die SMS-EVersandleistungen gelten nicht für den Massenver- sand von SMS über einem Direktanschluss von EDV-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. Systemen an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups Kurzmitteilungszentrale (SpammingSMSC-DA),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E. Zudem ist jegliche Nutzung der SMS-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenVersandleistungen unzulässig, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz Auszahlungen oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 andere Ge- genleistungen Dritter an den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone Kunden zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenFolge hat.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 24.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto , die empfangenen Inhalte ausschließlich privat zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzennutzen, es sei denn, es ist dem Kunden eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung ausdrücklich gestattet.
24.2 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
24.2.1 die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten,
24.2.2 die Signale für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten zu kopieren, umzuleiten oder weiterzuleiten,
24.2.3 für die Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen,
24.2.4 andere vom Privatgebrauch urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen vorzu- nehmen.
24.3 Beim Bezug von Digital TV ist der Kunde weist nachverpflichtet
24.3.1 sicherzustellen, dass er Minderjährige keinen Zugang zu den für den Jugendschutz vergebenen PIN erhalten.
24.3.2 sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangs- xxxxxx Telekabel Riesa die Seriennummer und ggf. die Chip Set ID des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit das schadenauslösende Ereignis nicht Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann.
24.3.3 den Verlust der Smartcard und den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich Telekabel Riesa unter Nennung der Smartcard- und der Kundennummer anzuzeigen, um Telekabel Riesa die Möglichkeit zu vertreten hatgeben, die Smartcard zu sperren. Telekabel Riesa kann dem Kunden jederzeit eine neue Smartcard überlassen und von dem Kunden verlangen, die alte Smartcard unverzüglich herauszugeben, anderenfalls einen pauscha- len Schadensersatz nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,.
4.1.3 auch 24.3.4 die Entgelte auf der Smartcard und dem Empfangsgerät enthaltene Software weder abzuändern noch deren Funktion zu rekonstruieren oder sie zu übersetzen.
24.3.5 die ihm überlassene Smartcard und, im Falle der befristeten Überlassung des Empfangsgeräts, diese sorgsam zu behandeln.
24.3.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete des Empfangsgeräts, diese unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmenden pauschalen Schadensersatz zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Abonnementvertrag Extra HDTV
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen können.
6.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter des Unter- nehmens oder des Netzbetreibers oder von ihnen beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations- Instandhaltungs- und Änderungs- arbeiten an technischen Einrichtungen des Unternehmens durchzu- führen. Eine Durchführung durch den Kunden ist verpflichtet:untersagt.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat 6.3 Der Kunde stellt dem Unternehmen und dem Netzbetreiber die für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen Installation und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,Betrieb des Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zu- stand.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich 6.4 Eintretende Änderungen des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennNamens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankverbin- dung und/oder Änderungen der E-Mail-Adresse) Vodafone Adresse sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Im Falle von Änderungen der Bankverbindung hat der Kunde dem Unternehmen zudem erneut ein SEPA-Lastschrift- mandat zu erteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann können daher beispielsweise vertragsrelevante Post Dokumente nicht zugestellt werden, ist Vodafone das Unternehmen berechtigt, für die zur Adressermittlung Adres- sermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes entste- henden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL einer Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,, im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelun- gen. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann das Unternehmen bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungs- gemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gülti- gen Preisliste erheben.
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation 6.5 Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von dem Unternehmen zur Installation überlassenen Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine an- dere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Das Unternehmen stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in seinem Kundenpor- tal bereit. Der Login erfolgt über die Webseite des Unternehmens. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffen- den Mitteilungen, Erklärungen und Informationen wie z.B. Auftragsbe- stätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regel- mäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Postein- gängen zu kontrollieren. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Kontrolle täglich erfolgt.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone Anwen- dungen zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 verwenden, die den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. einschlägigen AGB und anerkannten Kommunikations-Protokollen entsprechen. Der Kunde hat durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA2 das Netz vor Dritten zu schützen,.
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet 6.7 Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung zur Erfüllung von Standorten bzwstrafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei Ebenfalls hat der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile da- von nicht durch übermäßige Inanspruchnahme belastet werden. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständnis einzuholen.
6.8 Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung / seines Passwortes oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; Zugangsdaten teilt der Kunde übernimmt un- verzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlan- gen unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas ande- res vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit. Dem Kunden obliegt es, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der erforder- lichen Hardware und sonstigen Einrichtungen des Kunden, wie der Hausverkabelung, Sorge zu tragen.
6.9 Bedarf es zur Behebung einer Störung der Mitwirkung des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Konfiguration einer CPE (siehe Leistungsbeschreibung), so hat der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme während der üblichen Geschäftszeiten zu dulden bzw. beim Austausch und/ oder der Konfiguration der CPE mitzuwirken, wobei die Mitwirkung bei einer Konfiguration oder einer vergleichbaren Leistung bevorzugt über einen telefonischen Kontakt erfolgen soll.
6.10 Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen tech- nischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. Bei einem Überspan- nungsschaden wird die vorhandene Endeinrichtung durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.11 Die Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses ist nur am vertrag- lichen Installationsort sichergestellt. Die Nutzung an einem anderen als dem vertraglichen Installationsort ist nicht gestattet, da ansonsten eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt.
6.12 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle Inhaltezu sei- nem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber in- formiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
6.13 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System des Unternehmens im angemessenen Umfang mitzuwir- ken.
6.14 Der Kunde ist verpflichtet, in die er über den Zugang zum Internet Kundenräume eingebrachte Gegen- stände, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software des Unternehmens oder des Netzbetreibers sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder ma- gnetischer Wirkung fernzuhalten. Eingriffe in die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet technischen Anlagen (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht durch Öffnen) oder Veränderungen dürfen nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich vom Unterneh- men oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istNetzbetreiber vorgenommen werden.
4.2 6.15 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes bei Vertragsbeendigung ein ihm vom Un- ternehmen gestelltes und gegen monatliches Entgelt überlassenes Gerät vollständig innerhalb von zehn Werktagen, in einwandfreiem Zustand an die für den Rückversand vorgesehene Adresse zurück- zusenden. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sogtragen. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 Sollte im Einzelfall das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung Unternehmen oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes EndgerätNetzbetrei- ber den Rückbau von festverbauten Netzkomponenten vornehmen, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere verpflichtet, den erforderlichen Zutritt zu
6.16 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Regelungen der Ziffer 6 auch von Dritten beachtet werden, die den Teilnehmeranschluss nutzen. Der Kunde haftet auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichVerschulden dieser Dritten, soweit von ihm zu vertreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 4.1. Der Kunde ist verpflichtet:,
4.1.1 4.1.1. eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 4.1.2. die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. :
a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift Lastschrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,.
4.1.3 b) Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Vodafone berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß PL für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben.
4.1.3. auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 4.1.4. eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,.
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 4.1.5. den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss von Ihm benutzten Service vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. z.B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 4.1.6. Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw4.1.7. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 4.1.8. die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragensicherzustellen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten die von Vodafone zur Verfügung gestellten Produkte oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. z.B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 4.1.9. regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC seine benutzten internetfähigen Endgeräte (z.B. Computer, Tablet, Smartphone) herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die 4.1.10. seine persönlichen Zugangsdaten (Passwort/Kennwort) geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern oder von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung ändern zu stellen oder weiterzugeben undlassen, sofern wenn Anlass zu der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommenVermutung besteht, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istunbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
4.2 4.1.11. seine Daten in regelmäßigen Abständen in geeigneter Form zu sichern.
4.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 4.2.1. den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten Verteilerlisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming)) oder Massen-Faxe,
4.2.2 4.2.2. das Fälschen von Absenderangaben oder anderen HeaderinformationenHeader-Informationen,
4.2.3 4.2.3. das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 4.2.4. den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 4.2.5. die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen Mittellungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 4.2.6. die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/4.2.7. Dritten die Produkte zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten an Dritte weiterzuvermieten. Der Kunde verantwortet die Nutzung von Kabel E-Mail und Komfort Cloud durch befugte oder unbefugte Dritte, wenn und soweit er diese Nutzung zu installierenvertreten hat,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 4.2.8. die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtethat insbesondere folgende Pflichten:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto 7.1. Die vereinbarten Preise sind fristgerecht innerhalb von 14 Kalendertagen, spätestens zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel, zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. Zahlungsverspätung oder zurückgereichte Last schrift Lastschrift hat der Kunde Vodafone NETZkultur die entstanden Kosten zu erstatten. Eine Rücklastschrift wird mit 15,00 EUR und jede Zahlungserinnerung mit 5,00 EUR berechnet. Nach Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Zah- lungsverzug.
7.2. Der Kunde darf nicht selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in einem über den in Ziff. 6 hinausgehenden Umfang in Programme oder Daten eingreifen oder eingreifen lassen.
7.3. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die bei NETZkultur entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennwenn durch die Überprüfung festgestellt wurde, dass keine der Leistungen von NETZkultur die Störung verursacht hat und der Kunde weist nachdies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
7.4. Die dem Kunden zugeordneten Daten, dass er insbesondere Zugangsdaten, sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
7.5. Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere nicht
a) für den unaufgeforderten Versand von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Spams) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News- Spams)
b) für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze
c) für das schadenauslösende Ereignis Versenden von bedrohenden oder belästigenden Nachrichten
7.6. In den Systemen dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten aufgenommen oder / und gespeichert werden und es darf nicht auf Angebote mit solchen Inhalten hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Inhalte im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB die der Volksverhetzung dienen, zu vertreten hatStraftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder die das Ansehen der NETZkultur schädigen können. Dem Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugend- schutzgesetzes sind zu beachten.
7.7. Die für Teledienste oder Mediendienste geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die dort geregelten Informationspflichten, sind zu beachten.
7.8. Die Mail-Postfächer sind mindestens wöchentlich zu sichten und die Inhalte zu sichern. NETZkultur ist bei Störungen unverzüglich zu benachrichtigen.
7.9. NETZkultur ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter durch den Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlenfreizustel- len, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Leistungen durch befugte den Kunden beruhen oder unbefugte Benutzung mit seiner Billigung erfolgen oder die sich ins- besondere aus der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindrechtswidrigen Nutzung der mit den Leistungen verbunde- nen namens-, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,marken-, urheber-, oder sonstigen immateriellen Schutzrechte ergeben.
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen7.10. Der Kunde ist verpflichtet, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen NETZkultur über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm veranlasste Zugriffs- steigerungen (Userzahl), Steigerungen des Datentransfervolumens und Stei- gerung des Speicherplatzbedarfes rechtzeitig zu unterrichten, damit NETZ- kultur die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lieferungen und Leistungen von NETZkultur ergreifen kann. Erfolgt die Unterrichtung des Kunden nicht oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte nicht rechtzeitig und werden dadurch die Rechte Dritter nicht verletzen Lieferungen und nicht strafbarLeistungen von NETZkultur beeinträchtigt, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; kann der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhaltedaraus keine Rechte herleiten.
7.11. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig und macht er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht rückgän- gig, so kann NETZkultur ihre Leistungen auf Kosten des Kunden vorüberge- hend einstellen oder den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde bleibt in die- sem Fall verpflichtet, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Preise zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istzahlen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht dem Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für Strom und Potenzialausgleich gemäß VDE.
4.2 Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgeräte anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.
4.3 Der Kunde wird alle Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Breitbandkabelnetz des Kabelnetz- betreibers einschließlich des Übergabepunktes ausschließlich durch den Kabelnetzbetreiber oder von diesem beauftragten Personen ausführen lassen.
4.4 Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Kabelnetzbetreibers, die dieser nur aus sachlichen Gründen verweigern darf, die Produkte des Kabelnetzbetreibers Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen. Der Kunde wird ferner für alle Entgelte und Schäden aufkommen, die durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung der Produkte durch Dritte entstehen.
4.5 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber Änderungen in der Anzahl der an den Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten, etwaiger Änderungen der vertraglichen Grundlage (z. B. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) sowie eintretende Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder des Standortes eines etwaig überlassenen Kabelmodems unverzüglich mitteilen. Insbesondere wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei einer Veränderung der Objektadresse ein über einen Telefonanschluss des Kabelnetzbetreibers abgesetzter Notruf nicht mehr der korrekten Adresse zugeordnet werden kann.
4.6 Der Kunde wird dem Kabelnetzbetreiber nach vorheriger Absprache im Rahmen des ihm rechtlich und tatsächlich Möglichen Zugang zum Übergabepunkt oder zum Hausverteilernetz ermöglichen, um Sperrungen des Kabelanschlusses oder einzelner Produkte – auch für andere Nutzer – vorzunehmen oder aufzuheben. 20031.2001 ADT01-20-X_AGB NHB
4.7 Der Kunde wird die ihm von dem Kabelnetzbetreiber überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, den Kabelnetzbetreiber über sämtliche Beeinträchtigungen dessen Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch in Form einer lesbaren Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger gem. § 126 b BGB (z. B. Fax, Brief und/oder E-Mail), in der die Person des Erklärenden genannt ist (nachfolgend „Textform“) zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann der Kabelnetzbetreiber den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
4.8 Die Installation der Hardware obliegt dem Kunden. Er stellt auch die zum Empfang des Produkts über das Empfangs- gerät hinaus notwendigen Endgeräte (insbesondere das Fernsehgerät) zur Verfügung.
4.9 Der Kunde nutzt die Produkte des Kabelnetzbetreibers nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertrag- lichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Einrichtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes des Kabelnetzbetreibers oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen könnten.
4.10 Der Kunde ist verpflichtet:, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Insbesondere stellt er hierzu sicher, dass sämtliche ihm überlassenen PIN nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben werden und dass Unbefugte keinen Zugang zu den PIN haben. Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu Filmen oder Inhalten gewähren, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Dritte von der dem Kunden überlassenen gesonderten PIN gemäß Ziffer 3.13 erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, muss der Kunde den Kabelnetzbetreiber unverzüglich informieren und die ihm überlassene Smartcard an den Kabel- netzbetreiber zurücksenden. Der Kunde kann unter den Voraussetzungen der Ziffer 3.13 eine neue Smartcard für die geschlossene Benutzergruppe erhalten. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Bei begründetem Verdacht des Missbrauchs ist der Kabelnetzbetreiber berechtigt, den Kunden von der Mitgliedschaft in der geschlossenen Nutzergruppe auszuschließen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/4.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Smartcard Dritten ohne entsprechende Gestattung zum Empfang der Produkte über einen Kabelanschluss außerhalb seines privaten Haushalts – bzw., soweit Vertragsgegenstand ausdrücklich ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto Produkt von „Vodafone Business“ ist, außerhalb seiner Geschäftsräume – zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 überlassen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, Eingriffe in die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste Software des von dem Kabelnetzbetreiber zur Verfügung gestellten Empfangsgeräts vorzunehmen bzw. zurückgereichte Last schrift hat vornehmen zu lassen. Wird der Kunde Vodafone Empfang der Produkte durch Eingriffe in die entstandenen Kosten in Höhe Software oder Hardware beeinträchtigt oder unterbrochen, ohne dass der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht Kabelnetzbetreiber die Beeinträchtigung oder die Unterbrechung zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Leistung verpflichtet.
4.12 Der Empfang der Produkte darf nur zur privaten Nutzung erfolgen. Dem Ist Vertragsgegenstand ausdrücklich ein Produkt von „Vodafone Business“, ist im Rahmen der Unternehmenstätigkeit des Kunden lediglich die eigene Nutzung gestattet. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde keinesfalls berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genannten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten.
4.13 Der Kunde wird etwaig gespeicherte eigene Aufnahmen und sonstige Dateien stets zeitnah sichern, um etwaigen Verlust, z. B. bei Updates, Installations- oder Wartungsarbeiten vorzubeugen.
4.14 Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperrung des Kabelanschlusses oder einzelner sonstiger Produkte durch den Kabelnetzbetreiber zu ermöglichen. Er wird insbesondere mit dem Kabel- netzbetreiber einen Termin zur Vornahme der Sperrung vereinbaren und Zugang zum Grundstück, Objekt und – soweit notwendig – zu seiner Wohnung gestatten.
4.15 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet des Kabelnetzbetreibers, die von dem Kabelnetzbetreiber bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurück- zusenden. Dies gilt nicht für Smartcards, sofern der Kunde auf diesen Produkte anderer Anbieter nutzt und nicht für sonstige Hardware, die im Eigentum des Kunden steht. Die Rückgabe der Hardware vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
4.16 Ersetzt der Kabelnetzbetreiber die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass der Kabelnetzbetreiber die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 4.15 nicht nach, so kann der Kabelnetzbetreiber für jede nicht zurückgesendete Hardware jeweils eine Entschädigung gemäß Preisliste berechnen. Es bleibt der Nachweis dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein oder ein geringerer wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte . In dem Fall einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (z. B. durch Kündigung oder Rücktritt) behält der Kabelnetzbetreiber sich vor, für nicht zurückgesendete Hardware wegen der geringeren Vertragslaufzeit eine erhöhte Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlenverlangen. Vorgenanntes gilt nicht für Hardware, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdenkäuflich von dem Kabelnetzbetreiber erworben hat oder die in sonstiger Weise in das Eigentum des Kunden übergegangen ist.
4.17 Für den Fall, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, dass der Kunde hat die gescheiterte Zustellung einen vereinbarten und nicht zu vertretenmindestens 24 Stunden zuvor abgesagten Termin schuldhaft nicht einhält, kann der Kabelnetzbetreiber eine Anfahrtspauschale gemäß Preisliste verlangen. Dem Es bleibt dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 4.1. Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Ver- fügung und ermöglicht dem ISP oder von diesem beauftragten Personen nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installa- tions-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturzwecken.
4.2. Der Kunde wird nur Hausinstallationen und Endeinrichtungen sowie Endgerä- te anschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnet- zen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.
4.3. Der Kunde wird alle Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Breitbandnetz des ISPs einschließlich des Übergabepunktes ausschließ- lich durch den ISP oder von diesen beauftragten Personen ausführen lassen.
4.4. Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des ISPs die Produkte des ISPs Dritten (hierzu zählen nicht Mitglieder des eigenen Haushalts) nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.
4.5. Der Kunde wird ferner für alle Entgelte und Schäden aufkommen, die durch die von ihm zu vertretende Nutzung der Produkte durch Dritte und Mitglieder des eigenen Haushalts entstehen.
4.6. Der Kunde wird dem ISP Änderungen in der Anzahl der an den Übergabe- punkt angeschlossenen Wohneinheiten, etwaiger Änderungen der vertrag- lichen Grundlage (z. B. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nut- zung) sowie eintretende Änderungen seines Namens, seiner Anschrift oder des Standortes eines etwaig überlassenen Empfangsgeräts unverzüglich mitteilen. Insbesondere wird der Kunde darauf hingewiesen, dass bei einer Veränderung der Objektadresse ein über einen Telefonanschluss des ISPs ab- gesetzter Notruf nicht mehr der korrekten Adresse zugeordnet werden kann.
4.7. Der Kunde wird dem ISP nach vorheriger Absprache im Rahmen des ihm rechtlich und tatsächlich möglichen Zugang zum Übergabepunkt oder zum Hausverteilernetz ermöglichen, um Sperrungen des Breitbandanschlusses oder einzelner Produkte – auch für andere Nutzer – vorzunehmen oder auf- zuheben.
4.8. Der Kunde wird, die ihm von dem ISP überlassene Hardware pfleglich behan- deln und weder ihr Gehäuse öffnen noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, den ISP über sämtliche Beeinträchtigungen dessen Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich zu informieren und binnen drei Tagen nach telefonischer Meldung auch schrift- lich zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann der ISP den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
4.9. Die Installation der Hardware obliegt dem Kunden. Er stellt auch die zum Empfang des Produkts über das Empfangsgerät hinaus notwendigen End- geräte zur Verfügung.
4.10. Der Kunde nutzt die Produkte des ISPs nur in Übereinstimmung mit den ge- setzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Insbesondere darf er keine Ein- richtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes des ISPs oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen könnten.
4.11. Der Kunde ist verpflichtet:, die Regelungen für den Jugendschutz einzuhalten. Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu Filmen oder Inhalten gewähren, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 4.12. Der Kunde ist nicht berechtigt Eingriffe in die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste Software des von dem ISP zur Verfügung gestellten Empfangsgeräts vorzunehmen bzw. zurückgereichte Last schrift vornehmen zu lassen. Wird der Empfang der Produkte durch Eingriffe in die Software oder Hardware beeinträchtigt oder unterbrochen, ohne dass der ISP die Beein- trächtigung oder die Unterbrechung zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Leistung verpflichtet. Zudem hat der Kunde Vodafone dem ISP den Aufwand für die entstandenen Kosten Beseitigung der Beeinträchtigung zu erstatten.
4.13. Der Empfang der Produkte darf nur zur privaten Nutzung erfolgen. Ist Ver- tragsgegenstand ausdrücklich ein als „Business“ bezeichnetes Produkt, ist im Rahmen der Unternehmenstätigkeit des Kunden lediglich die eigene Nutzung gestattet. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde keinesfalls berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genann- ten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusen- den, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten.
4.14. Der Kunde wird etwaig gespeicherte eigene Aufnahmen und sonstige Datei- en stets zeitnah sichern, um etwaigen Verlust, z. B. bei Updates, Installati- ons- oder Wartungsarbeiten vorzubeugen. Eine Haftung des ISPs ist in Höhe diesen Fällen ausgeschlossen.
4.15. Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperrung des Breitbandanschlusses oder einzelner sonstiger Produkte durch den ISP zu ermöglichen. Er wird insbesondere mit dem ISP einen Termin zur Vornahme der aus der PL ersichtlichen Pauscha le Sperrung vereinbaren und Zugang zum Grundstück, Objekt und – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten soweit notwendig – zu ersetzenseiner Wohnung gestatten.
4.16. Der Kunde ist verpflichtet, es sei denninnerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbe- endigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Ver- sorgungsgebiet des ISPs, die von dem ISP bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den ISP zu- rückzusenden. Die Rückgabe der Kunde weist nachHardware vor Ablauf des Vertrags stellt kei- ne Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
4.17. Ersetzt der ISP die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass er das schadenauslösende Ereignis nicht der ISP die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß § 4 Absatz 15 nicht nach, so kann der ISP für jede nicht zurückgesendete Hardware jeweils eine Entschädigung gemäß Preisliste berechnen. Dem Es bleibt dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommennachzuweisen, dass dem ISP überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer niedrigerer Schaden als die Pauschale Entschädigung gemäß Preisliste entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei . In dem Fall einer Vertrags- beendigung vor Ablauf der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, Mindestvertragslaufzeit (z. B. durch Kündigung oder Rücktritt) behält der ISP sich vor, für nicht zurückgesendete Hardware wegen der geringeren Vertragslaufzeit eine erhöhte Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Vorgenanntes gilt nicht für Hardware, die Verwendung eines Passwortes auf der Kunde käuflich von dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/ISP erworben hat oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen in sons- tiger Weise in das Eigentum des Kunden zu benutzen,übergegangen ist.
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen4.18. Für den Fall, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalteeinen vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten kann der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugebenISP eine Anfahrtspauschale gemäß Preisliste verlangen. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit Es bleibt dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, nachzuweisen, dass dem ISP überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 24.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto , die empfangenen Inhalte ausschließlich privat zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzennutzen, es sei denn, es ist dem Kunden eine andere Nutzung durch gesonderte Vereinbarung ausdrücklich gestattet.
24.2 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
24.2.1 die Signale zur öffentlichen Vorführung oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten,
24.2.2 die Signale für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten zu kopieren, umzuleiten oder weiterzuleiten,
24.2.3 für die Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen,
24.2.4 andere vom Privatgebrauch urheberrechtlich nicht gedeckte Nutzungen vorzunehmen.
24.3 Beim Bezug von Digital TV ist der Kunde weist nachverpflichtet
24.3.1 sicherzustellen, dass er Minderjährige keinen Zugang zu den für den Jugend- schutz vergebenen PIN erhalten.
24.3.2 sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Emp- fangsgeräts Telekabel Riesa die Seriennummer und ggf. die Chip Set ID des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit das schadenauslösende Ereignis nicht Empfangsgerät der Smartcard zugeordnet werden kann.
24.3.3 den Verlust der Smartcard und den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich Telekabel Riesa unter Nennung der Smartcard- und der Kundennummer anzuzeigen, um Telekabel Riesa die Möglichkeit zu vertreten hatgeben, die Smartcard zu sperren. Teleka- bel Riesa kann dem Kunden jederzeit eine neue Smartcard überlassen und von dem Kunden verlangen, die alte Smartcard unverzüglich herauszugeben, anderenfalls einen pauschalen Schadensersatz nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,.
4.1.3 auch 24.3.4 die Entgelte auf der Smartcard und dem Empfangsgerät enthaltene Software weder abzuändern noch deren Funktion zu rekonstruieren oder sie zu übersetzen.
24.3.5 die ihm überlassene Smartcard und, im Falle der befristeten Überlassung des Empfangsgeräts, diese sorgsam zu behandeln.
24.3.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete des Empfangsgeräts, diese unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurück- zugeben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entneh- menden pauschalen Schadensersatz zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Kabelanschlussvertrag
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 12.1 Der Kunde ist verpflichtetwird insbesondere:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen (a) die zur erstmaligen Bereitstellung und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,Wartung nötigen Zugangsvoraussetzungen schaffen;
4.1.2 (b) die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone Software über einen von Flowers unterstützen Internet Browser nutzen.
(c) die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nachBeschränkungen / Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte einhalten;
(d) dafür Sorge tragen, dass alle Rechte Dritter an von ihm verwendeten Material beachtet werden;
(e) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
(f) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechend Virenschutzprogramme einsetzen;
(g) Passwörter regelmäßig zu ändern und die Geheimhaltung der ihm und den weiteren Nutzern zugeordneten Benutzernamen und Benutzerpasswörter sicherzustellen. Die Nutzung eines Benutzers durch mehrere Personen (d.h. Teilen eines Accounts / Multi- Accounting) ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Flowers zulässig.
12.2 Alle Angaben zur Firma von Xxxxxxx durch den Kunden sind im Voraus schriftlich abzustimmen und von ihm freizugeben. Der Kunde stimmt zu, dass Flowers berechtigt ist, die Firma und das schadenauslösende Ereignis Logo des Kunden als Referenz auf seiner Homepage zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, Xxxxxxx eine geeignete Grafik seines Firmenlogos zur Verfügung zu stellen.
12.3 Die technischen (System-)Voraussetzungen für die Nutzung der Software, wie insbesondere Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenz sowie die eigene Hard- und Software-Ausstattung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Nutzung der Software setzt eine dem aktuellen Stand der Technik entprechende Hardware und Software (insbesondere Betriebssystem) voraus, das von den jeweiligen Herstellern noch unterstützt und mit Updates versorgt wird. Andernfalls kann es zu einem fehlerhaften Betrieb führen, den Flowers nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt Durch Updates der Nachweis unbenommenSoftware kann es vorkommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als sich die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung Systemvoraussetzungen während der Dienstleistung durch Dritte entstanden sindVertragslaufzeit ändern, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilenHard- oder Software von den jeweiligen Herstellern nicht mehr unterstützt wird. Kommt In diesem Fall trägt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werdendafür Sorge, seine Systeme dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Darüber hinaus ist Vodafone berechtigtder Kunde verpflichtet, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß Sicherheit der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, dass das heißt insbesondere auch die Nutzung von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (ScanningVPN) sowie die unerlaubte Überwachung Sicherstellung der Nutzung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden MailVPN-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcVerbindungen in öffentlichen Netzwerken.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich lie- genden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen kann.
6.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter des Unter- nehmens oder von ihm beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations- Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an techni- schen Einrichtungen des Unternehmens durchzuführen. Eine Durch- führung durch den Kunden ist verpflichtet:untersagt.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat 6.3 Der Kunde stellt dem Unternehmen die für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen Installation und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,Betrieb des Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene not- wendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizi- tät und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ord- nungsgemäßen Zustand.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich 6.4 Eintretende Änderungen des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennNamens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankver- bindung und/oder Änderungen der E-Mail-Adresse) Vodafone Adresse sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Im Falle von Änderungen der Bankverbindung hat der Kunde dem Unternehmen zudem erneut ein SEPA-Lastschrift- mandat zu erteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann können daher beispielsweise vertragsrelevante Post Dokumente nicht zugestellt werden, ist Vodafone das Unternehmen berechtigt, für die zur Adressermittlung Adres- sermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes entste- henden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL einer Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,, im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelungen.
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation 6.5 Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von dem Unternehmen zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine an- dere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Das Unternehmen stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in seinem Kundenpor- tal bereit. Der Login erfolgt über die Webseite des Unternehmens.Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffen- den Mitteilungen, Erklärungen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, Informationen wie z. B. Auftragsbe- stätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regel- mäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Postein- gängen zu kontrollieren. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Kontrolle einmal monatlich erfolgt. Das Unternehmen informiert den Kunden über die Einstellung von Dokumenten per E-Mail.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte und Anwen- dungen zu verwenden, die den einschlägigen AGB und anerkannten Kommunikations-Protokollen entsprechen. Der Kunde hat durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,die
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet 6.7 Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung zur Erfüllung von Standorten bzwstrafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei Ebenfalls hat der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme belastet werden. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständnis einzuholen.
6.8 Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung/ seines Passwortes oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; Zugangsdaten teilt der Kunde übernimmt un- verzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlan- gen unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas ande- res vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit. Dem Kunden obliegt es, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der erforder- lichen Hardware und sonstigen Einrichtungen des Kunden, wie der Hausverkabelung, Sorge zu tragen.
6.9 Bedarf es zur Behebung einer Störung der Mitwirkung des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Konfiguration einer CPE (siehe Leistungsbeschreibung), so hat der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme während der üblichen Geschäftszeiten zu dulden bzw. beim Austausch und/ oder der Konfiguration der CPE mitzuwirken, wobei die Mitwirkung bei einer Konfiguration oder einer vergleichbaren Leistung bevorzugt über einen telefonischen Kontakt erfolgen soll.
6.10 Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen techni- schen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl strom- seitig als auch datenseitig) zu trennen. Bei einem Überspannungs- schaden wird die vorhandene Endeinrichtung durch eine neue End- einrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kun- den. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) wer- den dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.11 Die Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses ist nur am vertrag- lichen Installationsort sichergestellt. Die Nutzung an einem anderen als dem vertraglichen Installationsort ist nicht gestattet, da ansonsten eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt.
6.12 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle Inhaltezu sei- nem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber in- formiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
6.13 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System des Unternehmens im angemessenen Umfang mitzuwirken.
6.14 Der Kunde ist verpflichtet, in die er über den Zugang zum Internet Kundenräume eingebrachte Gegen- stände, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software des Unternehmens sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fernzuhalten. Eingriffe in die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet technischen Anlagen (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht durch Öffnen) oder Veränderungen dürfen nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istvom Unternehmen vorgenommen werden.
4.2 6.15 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 bei Vertragsbeendigung ein ihm vom Unternehmen gestelltes und gegen monatliches Entgelt überlassenes Gerät vollständig innerhalb von zehn Werktagen, in einwandfreiem Zustand an die für den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sogRückversand vorgesehene Adresse zurückzusenden. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt Macht der Kunde ein kundeneigenes Endgerätvon seinem Widerrufs- recht Gebrauch, ist hat er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlichunmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlichSollte im Einzelfall das Unternehmen den Rückbau von festverbauten Netzkomponenten vornehmen, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere verpflichtet, den erforderlichen Zutritt zu den Räumen zu gewähren.
6.16 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Regelungen der Ziffer 6 auch von Dritten beachtet werden, die den Teilnehmeranschluss nutzen. Der Kunde haftet auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichVerschulden dieser Dritten, soweit von ihm zu vertreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten bei Auftragserteilung verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennJede Änderung seines Namens, der Kunde weist nachAn- schrift, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein Bankverbindung oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone Mail Adresse ist der Gesellschaft unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone die Gesellschaft berechtigt, die für die zur Adressermittlung erforderlichen angefallenen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL Verwaltungsaufwandes dem Kunden als Schadenersatz in Rechnung zu erhebenstellen, es sei denn, sein denn der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden Kun- den bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,. Bei Änderung der Bankverbindung ist der Ge- sellschaft unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
4.1.5 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, • die Vertragsleistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen, diese Dritte (mit Ausnahme von Haushaltsangehörigen oder Besuchern) nicht zur Nutzung zu überlassen sofern eine Nutzung für andere Zwecke nicht ausdrücklich vereinbart ist; • mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Passwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; bei vereinbarter Selbstinstallation mehrmaliger Falschein- gabe dieser Zugangsdaten, ist die Gesellschaft zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Sperrung des Zugangs berechtigt; auf Anfrage wird dem Kunden nach einer erfolgten Sperrung neue Zugangsdaten zugesandt und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sindfrei geschaltet; der Kunde übernimmt hat dafür die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Kosten gemäß Preisliste zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit tragen; dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommengestattet, dass kein keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als geringere Kosten entstanden sind; in diesem Fall sind die Pauschale entstanden isttatsäch- lichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten zur Vornahme von erforderlichen Installations- und Deinstallationsmaßnahmen sowie erforderlichen Wartungs- und Entstörungsarbeiten während der üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache ungehinderten Zutritt zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen zu ermöglichen; Verhindert der Kunde diesen Zutritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er zum Ersatz sämtlicher hierdurch an dem BKN entstehenden Schäden sowie für die infolge der Verhinde- rung des Zutritts bei der Gesellschaft oder Dritten entstehenden Schäden verpflichtet; • die erforderlichen Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen der Gesellschaft in angemessenem und zumutbarem Umfang zu unterstützen, z.B. durch eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung; • Störungen und Schäden unverzüglich der dem Kunden von der Gesellschaft mitgeteilten Störungshotline zu melden; Kosten für Entstörungsversuche, die vergeblich waren, da eine Störung nicht vorlag und dies für den Kunden bei einer zumutbaren Fehlersuche erkennbar war, sowie in Bezug auf Störungen, die durch den Kunden selbst, z.B. durch Fehlbedienung, verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen; • keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu technischen Veränderungen desAnschlusses an das BKN oder des BKN führen können. Bei einer vom Kunden verschuldeten oder von einer von ihm eingesetzten Einrichtungen oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung des BKN oder im Eigentum der Gesellschaft stehenden Einrichtungen ist er verpflich- tet, der Gesellschaft die Störungs- bzw. Schadensermittlung zu vergüten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschä- digung zu ersetzen.
4.2 3.3 Die Nutzung des Anschlusses an das BKN der Gesellschaft entbindet den Kunden nicht von der Anmelde- und Zahlungspflicht des Rundfunkbei- trags gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
3.4 In Ein- und Zweifamilienhäusern wird ggf. ein Medienkonverter in der Regel direkt an den Übergabepunkt des Glasfasernetzes im Keller ange- schlossen. Der Kunde ermöglicht der Gesellschaft dort die Installation und sorgt auf eigene Kosten für die erforderliche Stromversorgung. In der Regel wird in Mehrfamilienhäusern der bereitgestellte Medienkonverter mit Ein- verständnis des Eigentümers an eine vorhandene Telefon- oder Fernseh- kabelverteilanlage angeschlossen. Die Verfügbarkeit einer Verkabelungs- infrastruktur hinter dem von der Gesellschaft ggf. mietweise zur Verfügung gestellten Medienkonverter ist in diesem Fall alleinige Angelegenheit des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand zur Wahrung der Funktionssicherheit nur ein von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen der Gesellschaft freigegebenen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung von der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) Gesellschaft nicht geänderten Medienkonverter zu benutzen sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 allgemein anerkannten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verwendung von fremden MailGesellschaft zum Betrieb und zur Weiter- entwicklung der Dienste Updates der Medienkonverter-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcSoftware vornimmt.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten bei Auftragserteilung verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennJede Änderung seines Namens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankverbindung oder der E-Mail-Adresse) Vodafone Adresse ist der Gesellschaft unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone die Gesellschaft berechtigt, die für die zur Adressermittlung erforderlichen angefallenen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL Verwaltungsaufwands dem Kunden als Schadensersatz in Rechnung zu erhebenstellen, es sei denn, denn der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,. Bei Änderung der Bankverbindung ist der Gesellschaft unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
4.1.5 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsleistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen, diese Dritten (mit Ausnahme von Haushaltsangehörigen oder Besuchern) nicht zur Nutzung zu überlassen, sofern eine Nutzung für andere Zwecke nicht ausdrücklich vereinbart ist; mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Passwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; bei vereinbarter Selbstinstallation mehrmaliger Falscheingabe dieser Zugangsdaten, ist die Gesellschaft zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Sperrung des Zugangs berechtigt; auf Anfrage werden dem Kunden nach einer erfolgten Sperrung neue Zugangsdaten zugesandt und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sindfreigeschaltet; der Kunde übernimmt hat dafür die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Kosten gemäß Preisliste zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlichtragen. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommengestattet, dass kein keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als geringere Kosten entstanden sind; in diesem Fall sind die Pauschale entstanden isttatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten zur Vornahme von erforderlichen Installations- und Deinstallationsmaßnahmen sowie erforderlichen Wartungs- und Entstörungsarbeiten während der üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache ungehinderten Zutritt zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen zu ermöglichen. Verhindert der Kunde diesen Zutritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er zum Ersatz sämtlicher hierdurch an dem BKN entstehenden Schäden sowie für die infolge der Verhinderung des Zutritts bei der Gesellschaft oder Dritten entstehenden Schäden verpflichtet; die erforderlichen Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen der Gesellschaft in angemessenem und zumutbarem Umfang zu unterstützen, z. B. durch eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung; Störungen und Schäden unverzüglich der dem Kunden von der Gesellschaft mitgeteilten Störungshotline zu melden; Kosten für Entstörungsversuche, die vergeblich waren, da eine Störung nicht vorlag und dieses für den Kunden bei einer zumutbaren Fehlersuche erkennbar war sowie Bezug auf Störungen, die durch den Kunden selbst, z. B. durch Fehlbedienung, verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen; keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu technischen Veränderungen des Anschlusses an das BKN oder des BKN führen können. Bei einer vom Kunden verschuldeten oder von einer von ihm eingesetzten Einrichtung oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung des BKN oder im Eigentum der Gesellschaft stehenden Einrichtungen ist er verpflichtet, der Gesellschaft die Störungs- bzw. Schadensermittlung zu vergüten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschädigung zu ersetzen.
4.2 3.3 Die Nutzung des Anschlusses an das BKN der Gesellschaft entbindet den Kunden nicht von der Anmelde- und Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrages gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
3.4 In Ein- und Zweifamilienhäusern wird ggf. ein Medienkonverter in der Regel direkt an den Übergabepunkt des Glasfasernetzes im Keller angeschlossen. Der Kunde ermöglicht der Gesellschaft dort die Installation und sorgt auf eigene Kosten für die erforderliche Stromversorgung. In der Regel wird in Mehrfamilienhäusern der bereitgestellte Medienkonverter mit Einverständnis des Eigentümers an eine vorhandene Telefon- oder Fernseh- kabelverteilungsanlage angeschlossen. Die Verfügbarkeit einer Verkabelungsinfrastruktur hinter dem von der Gesellschaft ggf. mietweise zur Verfügung gestellten Medienkonverters ist in diesem Fall alleinige Angelegenheit des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand zur Wahrung der Funktionssicherheit nur ein von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen der Gesellschaft freigegebenen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung von der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) Gesellschaft nicht geänderten Medienkonverter zu benutzen sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 allgemein anerkannten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verwendung von fremden MailGesellschaft zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Dienste Updates der Medienkonverter-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcSoftware vornimmt.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 dem Kunden erstmalig die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift Leistung von SOCO bereitgestellt wird, hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach prüfen und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers offensichtliche und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die SOCO geschuldeten Leistung hat er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte ebenfalls unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istSOCO anzuzeigen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes stellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von SOCO erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung. Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sogbewahren. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein Endeinrichtungen dürfen nicht angeschlossen bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die benutzt werden, wenn ihre Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenBundesrepublik Deutschland unzulässig ist.
4.3 Nutzt Arbeiten am Leitungsnetz oder an überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinrichtungen sind ausschließlich SOCO oder von SOCO Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde ein kundeneigenes Endgerätunentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Verfügung. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist SOCO berechtigt, die Arbeiten zu verweigern (Ergänzendes zu Leistungsstörungen und Regelentstörung ist unter Ziff. 10 dieser AGB beschreiben).
4.4 Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von SOCO vorgegebenen Standard-Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von SOCO schädigen können.
4.5 Weitere Pflichten regeln die Ergänzenden AGB. Soweit der Kunde die vertragsgemäßen Leistungen von SOCO zur Versendung von Daten nutzt und durch fehlerhafte Leistungen der SOCO Daten beim Kunden selbst verloren gehen oder beschädigt werden können, ist er selbst zur vorsorglichen Schadensminderung verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich SOCO in Textform unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n) oder soweit dort möglich, im Online- Service anzuzeigen. Soweit es sich nicht um Namen natürlicher Personen handelt, ist der Kunde zum Nachweis des Namens durch entsprechenden Registerauszug verpflichtet.
4.7 Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist SOCO berechtigt, die für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werdenRechnung zu stellen. Ferner ist der Kunde insbesondere auch gehindert, sich auf einen späteren Zugang zu berufen, wenn SOCO rechtzeitig Erklärungen an die letzte bekannte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt. Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichGenehmigung des Grundstückseigentümers bei. SOCO erteilt dem Grundstückseigentümer vorgesehene Gegenerklärung. Näheres zu den Nutzungsrechten von Grundstücken sind unter Ziff. 15 dieser AGB beschrieben.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat , nur solche Endgeräte für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto die Inanspruch- nahme der vertragsgegenständlichen Mobilfunkleistungen zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlenverwen- den, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istgülti- ge Typzulassung aufweisen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes seine SIM-Karte vor missbräuchlicher Nutzung sowie gegen Abhandenkommen zu unterlassen:sichern und sie sorgfältig aufzubewahren. Die Pflicht zur Eingabe der persönlichen Identifikations- nummer (PIN) zur Inbetriebnahme des Mobiltelefons darf vom Kunden nicht abgeschaltet werden. Die PIN darf nicht zusammen mit dem Telefon aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.2.1 4.3 Der Kunde hat der Gesellschaft eine missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der ihm von der Gesellschaft überlassenen SIM-Karte unter Nennung der Rufnummer und der persönlichen Sperr-PIN zwecks Sper- rung der SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Dies kann insbesondere entweder telefonisch bei der Hotline der Gesellschaft oder elektronisch im Kundenportal erfolgen.
4.4 Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte ver- pflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das Abhandenkommen an- gefallen sind, wenn der Kunde den Verlust oder das Abhandenkommen bei der Gesellschaft zu vertreten hat. Dies gilt auch für Verbindungen, die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind, und wenn der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mitteilung an die Gesellschaft unterlässt. Die Zahlungspflicht des Kunden bezüglich des monatlichen Entgeltes und des Mindestverbrauchs bleibt hiervon unberührt.
4.5 Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunk- anschlusses zu gestatten. Auch in diesem Fall bleibt der Kunde Ver- tragspartner der Gesellschaft und haftet uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltzahlungspflicht. Für das Verhalten Dritter, denen der Kunde die Be- nutzung der/des SIM-Karte in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, haftet der Kunde also wie für eigenes Verhalten. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag insgesamt nur nach vorhe- riger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft auf Dritte übertragen.
4.6 Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages über- lassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienst- leistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung zum Betrieb von Standleitungen) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt die Gesellschaft zur außerordentlichen Kündi- gung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr. 34 TKG sowie für den systemgesteuerten Massen- versand von elektronischen Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, E-Mail) an Kunden der Gesellschaft. Die Geltendmachung von Scha- densersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), • nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikations- diensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), • nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusam- menschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistun- gen für Dritte und • nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Stand- leitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder Ange- rufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlun- gen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, zu nutzen.
4.8 Sämtliche SMS-Versandleistungen sind ausschließlich zur priva- ten Nutzung vorgesehen. Der SMS-Versand muss durch persönliche Eingabe des Textes durch den Nutzer über das Endgerät erfolgen. Ein Massenversand ist unzulässig. Für den Versand von unerwünschten WerbeSMS dürfen keine automatisierten Verfahren (z.B. ausführbare Routinen, Apps, Program- me) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet werden. Die SMS-EVersandleistungen gelten nicht für den Massenver- sand von SMS über einem Direktanschluss von EDV-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. Systemen an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups Kurzmitteilungszentrale (SpammingSMSC-DA),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E. Zudem ist jegliche Nutzung der SMS-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattenVersandleistungen unzulässig, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz Auszahlungen oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 andere Ge- genleistungen Dritter an den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone Kunden zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenFolge hat.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last Last- schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha Pauscha- le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Erhält Vodafone berechtigtdie Geräte nicht oder in einem erheb- lich beschädigten Zustand zurück, der eine ordnungsgemäße Verwendung ohne Reparatur oder Ersatz unmöglich macht, so kann Vodafone bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte einen Schadensersatzanspruch die vereinbarte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde hat den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten. In jedem Fall ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem es dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Vodafone behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 7.1 Der Kunde ist verpflichtet:stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für die Telekom erbracht werden.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/7.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von der Telekom bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde: – sicherstellt, dass ein SEPA-Mandat qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht – dafür sorgt, dass den von der Telekom eingesetzten Mit- arbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jewei- xxxxx Xxxxxxx und der Software gewährt wird – zugunsten der Telekom Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Bei- stellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen – den Telekom Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt – den Telekom Mitarbeitern soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen müssen, ausreichende und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,zweck- entsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.
4.1.2 7.3 Datenträger, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der Telekom alle aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, Benutzung dieser Daten- xxxxxx entstehenden Schäden und stellt die Telekom von allen An- sprüchen Dritter frei.
7.4 Erbringt der Kunde weist nacheine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt rechtzeitig oder nicht in der Nachweis unbenommenvereinbarten Weise, dass kein oder ein geringerer Schaden als so sind die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet hieraus entstandenen Folgen (z. B. E-MailVerzögerungen, NewsgroupsMehraufwand) vom Kunden zu tragen.
7.5 Die Telekom und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen An- sprüchen Dritter freizustellen, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die auf einer rechtswidrigen Verwen- dung der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitig- keiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet die Telekom unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht an- erkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder der vereinbarten Leistungen nicht Tele- kom überlassen oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils im Einvernehmen mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istTelekom führen.
4.2 7.6 Der Kunde ist insbesondere verpflichtethat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilde- rung der Fehlersymptome schriftlich, Folgendes und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hard- copy oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etcmelden.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet:,
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. :
a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift Lastschrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstandener entstan- dener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende schadenaus- lösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
b) Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Vodafone berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß PL für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
Appears in 1 contract
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 3.1 Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten bei Auftragserteilung verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennJede Änderung seines Namens, der Kunde weist nachAn- schrift, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein Bankverbindung oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone Mail Adresse ist der Gesellschaft unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone die Gesellschaft berechtigt, die für die zur Adressermittlung erforderlichen angefallenen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL Verwaltungsaufwandes dem Kunden als Schadenersatz in Rechnung zu erhebenstellen, es sei denn, sein denn der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden Kun- den bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,. Bei Änderung der Bankverbindung ist der Ge- sellschaft unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
4.1.5 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, • die Vertragsleistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen, diese Dritte (mit Ausnahme von Haushaltsangehörigen oder Besuchern) nicht zur Nutzung zu überlassen sofern eine Nutzung für andere Zwecke nicht ausdrücklich vereinbart ist; • mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Passwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; bei vereinbarter Selbstinstallation mehrmaliger Falschein- gabe dieser Zugangsdaten, ist die Gesellschaft zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen Sperrung des Zugangs berechtigt; auf Anfrage wird dem Kunden nach einer erfolgten Sperrung neue Zugangsdaten zugesandt und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sindfrei geschaltet; der Kunde übernimmt hat dafür die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung Kosten gemäß Preisliste zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit tragen; dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommengestattet, dass kein keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als geringere Kosten entstanden sind; in diesem Fall sind die Pauschale entstanden ist.
4.2 Der tatsäch- lichen Kosten vom Kunden zu ersetzen; • der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten zur Vornahme von erforderlichen Installations- und Deinstallationsmaßnahmen sowie erforderlichen Wartungs- und Entstörungsarbeiten während der üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache ungehinderten Zutritt zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen zu ermöglichen; Verhindert der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattendiesen Zutritt aus Gründen, die Software er zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerätvertreten hat, ist er selbst zum Ersatz sämtlicher hierdurch an dem BKN entstehenden Schäden sowie für die Konfiguration infolge der Verhinde- rung des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält Zutritts bei der Kunde mit Gesellschaft oder Dritten entstehenden Schäden verpflichtet; • die erforderlichen Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlichGesellschaft in angemessenem und zumutbarem Umfang zu unterstützen, z.B. durch eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung; • Störungen und Schäden unverzüglich der dem Kunden von der Gesellschaft mitgeteilten Störungshotline zu melden; Kosten für Entstörungsversuche, die vergeblich waren, da eine Störung nicht vorlag und dies für den Kunden bei einer zumutbaren Fehlersuche erkennbar war, sowie in Bezug auf Störungen, die durch den Kunden selbst, z.B. durch Fehlbedienung, verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen; • keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu technischen Veränderungen desAnschlusses an das BKN oder des BKN führen können. Bei einer vom Kunden verschuldeten oder von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sogeiner von ihm eingesetzten Einrichtungen oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung des BKN oder im Eigentum der Gesellschaft stehenden Einrichtungen ist er verpflich- tet, der Gesellschaft die Störungs- bzw. SIP-Account(s)) in Schadensermittlung zu vergüten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschä- digung zu ersetzen.
3.3 Die Nutzung des Anschlusses an das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- BKN der Gesellschaft entbindet den Kunden nicht von der Anmelde- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichZahlungspflicht des Rundfunkbei- trags gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 11.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein , im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat VSE NET unverzüglich jede Änderung seiner Rufnummer und seines Namens (bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 Firmen auch die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. zurückgereichte Last schrift des Geschäftssitzes), der vertrag- lichen Grundlage (Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) und seiner Adresse, seiner Bankverbindung (Vertragsdaten) und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhält- nisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtigten mitteilen zu lassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Im Falle eines Umzuges ist der Kunde verpflichtet, VSE NET den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. Sollten VSE NET Kosten dadurch entstehen, dass der Kunde eine der vorgenannten Änderungen und Informationen vorher nicht rechtzeitig mitteilt, behält sich VSE NET vor, diese Kosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
11.2 Die für die Bereitstellung erforderliche Hardware hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zum vereinbarten Termin betriebsbereit bereit zu ersetzen, es sei denn, halten und VSE NET bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Von VSE NET überlassene Einrichtungen hat der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die vor Beeinflussung durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers elektrische Fremdspannungen und/oder magnetische Wirkungen zu bewahren. Für seine eigenen technischen Ausstattungen, die die Nutzung der Dienste von VSE NET ermöglichen, ist der Kunde selbst verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere auch Router oder sonstige Geräte im Sinne des Gesetzes über Funk- anlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) des Kunden. Derartige Endein- richtungen dürfen nicht angeschlossen werden, wenn sie sich technisch nicht in einem ein- wandfreien Zustand befinden und/oder ihre Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundes- republik Deutschland unzulässig ist. Unter Verwendung der von VSE NET kostenfrei zur Verfügung gestellten Zugangsdaten und Schnittstellenbeschreibungen hat der Kunde seine Tele- kommunikationsendeinrichtungen so zu konfigurieren, dass es zu keinen störenden Rück- wirkungen im Netz der VSE NET kommt. Soweit nicht anders vereinbart und erforderlich, hat der Kunde für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten den Betrieb und die Rechte DritterInstallation der den Vertragszwecken dienlichen und technischen Einrichtungen von VSE NET unentgeltlich und rechtzeitig auch eigene notwendige Einrichtungen, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile Erdung zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, und hält diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung Dauer des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten Vertrages in funktionsfähigem und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istordnungsgemäßem Zustand.
4.2 11.3 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes die beauftragten Dienste bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere den anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit nach der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften zu nutzen und rechts- widrige Handlungen zu unterlassen:.
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails11.4 Arbeiten an der Leitung, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems am Leitungsnetz und/oder an überlassenen Netzabschlüssen sind ausschließlich VSE NET oder von VSE NET beauftragten Dritten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde – soweit vorhanden – unentgeltlich im erforderlichen Umfang eigene Informationen und Pläne sowie Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Verfügung. Soweit erforder- lich, hat der Kunde VSE NET den Zutritt zu den Anschlüssen zu ermöglichen. Desweiteren hat der Kunde VSE NET die Gelegenheit zu geben, durch technische Maßnahmen in der Hausverteiler- anlage ihr Recht zu verwirklichen, den Kabelanschluss eines Netzwerks anderen zu sperren bzw. die Sperre aufzuheben.
11.5 Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Störungen der von VSE NET geschuldeten Leistungen unverzüglich anzuzeigen (Scanning) sowie Störungsmeldung). Im Rahmen der Schadensminderungs- pflicht hat der Kunde unverzüglich alle Vorkehrungen zu treffen, die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen bzw. eine Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren11.6 Persönliche Passwörter und Nutzer- bzw. Zugangskennung hat der Kunde vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten um jeglichen Missbrauch seiner Passwörter und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten Kennungen – auch durch Angehörige – zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigungverhindern. Er ist dafür verantwortlichverpflichtet, Passwörter und Kennungen unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erhalten haben. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung des Zugangs durch Dritte entstehen.
11.7 Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme zu verwenden, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die regelmäßige Datensicherung sowie die regelmäßige Änderung von Vodafone weiter Passwörtern und eine übliche Zugangskontrolle vorzunehmen.
11.8 Der Kunde wird keine beleidigenden, verleumderischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über die von VSE NET überlassenen Anschlussdaten (sogDienste verbreiten oder einer solchen Verbreitung- Vorschub leisten. SIPEr stellt VSE NET auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der angeblichen Verletzung der Pflichten gegen VSE NET erhoben werden.
11.9 Der Kunde verpflichtet sich auch, VSE NET von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus den mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichNamens verbundenen Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 5.1 Der Kunde ist verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins in das Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. Dritter z.B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, PC zu schützen,.
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren 5.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Dienstleistungen weder gegen Gesetze noch gegen Rechte Dritter verstoßen wird.
5.3 Er verpflichtet sich, die ihm durch die Firma Garthoff bereitgestellten Dienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechtswidriger Informationen im Internet zu benutzen. Er ist daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen dafür zu treffen, dass durch Kinder und Jugendliche unbefugt Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, welche den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,Kinder- und Jugendschutzvorschriften widersprechen.
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für 5.4 Erweiterungen und Änderungen der Kundenanlagen sind, soweit sich dadurch tarifliche Berechnungsgrößen ändern, der Firma Garthoff mitzuteilen.
5.5 Die Kundenanlage muss technisch die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung Schutzanforderungen gemäß dem Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Standorten Geräten (EMVG) erfüllen bzw. Telekommunikationsanlagen die Vorschriften über die technischen Spezifikationen für Empfangs- und Verteilanlagen für Rundfunksignale einhalten. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Kunden zu benutzenVertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Firma GARTHOFF, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx, Telefon-Nr.: 00000-0000, Fax: 00000-00000, E-Mail: garthoff- xxxxxxxxxxx@x-xxxxxx,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, Newsgroupsdiesen Vertrag zu widerrufen, Chatinformieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladenWiderrufsformular verwenden, da ansonsten die Funktionalitäten das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, Widerrufsfrist reicht es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommenaus, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als Sie die Pauschale entstanden istMitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Telecommunications
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 (1) Xxxxxx dem Kunden erstmalig die Leistung von Goetel bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und otfensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von Goetel geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich Goetel anzuzeigen.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 a) den Mitarbeitern von Goetel bzw. xxx Xxxxxx beauftragten Subunternehmern Zugang zu gewähren, um die vereinbarten Entgelte fristgerecht technischen Anschlussvoraussetzungen für die Leistungen herzustellen und Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten am Netz der Goetel, den Zuführungen und des Übergabepunktes durchzuführen;
b) die technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung auf eigene Kosten bereitzu- stellen;
c) sofern für die Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich ist, die Genehmigung zur Inanspruchnahme der Immobilie für Leitungswege zu zahlenerteilen, oder, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Geneh- migung des Grundstückseigentümers beizubringen. Ein Formular hierfür wird ihm Goetel zur Verfügung stellen;
d) die von Goetel etwaig überlassenen Geräte vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen oder sonstigen schädlichen Einflüssen zu bewahren. Der Kunde darf keine Endeinrichtungen nutzen, wenn die Nutzung dieser in ötfentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesre- publik Deutschland unzulässig ist;
e) nur die von Goetel vorgegebenen Standardschnittstellen und die üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung zu nutzen.;
f) Goetel unverzüglich Änderungen seines Namens, seines Wohnsitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift und – im Fall der Erteilung einer Einzugsermächtigung – seiner Bankverbindung mitzuteilen. Für jede den Fall, dass der Kunde dieser Pflicht nicht eingelöste bzwnachkommt, kann Goetel zusätzliche Aufwendungen bspw. zurückgereichte Last schrift zur Adress- ermittlung zwecks Postzustellung dem Kunden gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen;
g) die von Goetel angegebenen Rufnummern und Passwörter zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich gemäß den Hinweisen von Goetel zu benutzen, etwaige Mitbenutzer entsprechend zu verpflichten sowie den kundeneigenen Internet-Zugang vor unbefugter Nutzung zu schützen. Im Falle der unbefugten Nutzung von Passwörtern oder einem entsprechenden Verdacht hat der Kunde Vodafone unverzüglich Goetel über diesen Umstand zu infor- mieren;
h) anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten und geeignete Maßnahmen gegen die entstandenen Kosten in Höhe Kenntnisnahme rechtswidriger Inhalte oder sittenwidriger Inhalte insbesondere durch Jugendliche unter 18 Jahren oder andere schützens- werte Personen zu tretfen. Dies stellt der aus jeweilige Kunde insbesondere durch einen sorgfältigen Umgang mit den ihm bekannt gegebenen Zugangsdaten und seinen Passwörtern sicher;
i) die angeschlossenen Geräte gegen missbräuchlichen Zugritf auf dem aktuellen Stand der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – Technik zu ersetzenhalten; insbesondere durch Virenschutzprogramme oder Firewalls, es sei denn, der Kunde Softwareupdates und durch die Xxxx geeigneter Passwörter und deren regelmäßiger Wechsel. Goetel weist nachden Kunden darauf hin, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden auch zur Zahlung aller Entgelte verpflichtet ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch die befugte oder unbefugte Benutzung Nutzung der Dienstleistung Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung Nutzung zu vertreten hat,;
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten j) bei Internetzugängen seine Hard- und Software durch geeignete Maßnahmen vor Datenverlusten zu schützen; insbesondere regelmäßige Datensicherungen durchzuführen;
(u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse3) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Der Kunde dieser Verpflichtung ist nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung Konfiguration eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, Goetel bereitge- stellten Routers zu ändern oder diesen an einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Standorten anzuschließen und zu beschädigen,betreiben. Goetel weist den Kunden darauf hin, dass sonst die Notrutfunktion gar nicht oder aber nur beschränkt zur Verfügung steht, da ein abgesetzter Notruf nicht mehr der korrekten Adresse zugeordnet werden kann.
4.1.10 (4) Dem Kunden ist es untersagt, die Dienstleistungen Leistungen von Vodafone nicht Goetel inkl. der überlassenen Rufnummern missbräuchlich oder entgegen der einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahrennutzen; insbesondere verpflichtet sich der Kundedrohende oder belästigende Anrufe bei Dritten durchzuführen, dafür Sorge unlauter zu tragenhandeln, dass die von ihm Zugritfsbe- schränkungen und Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen zu umgehen sowie Absender- und nicht strafbar, sittenwidrig Headerinformationen zu fälschen oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; zu manipulieren. Der Kunde darf insbesondere keine Einrichtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes der Goetel oder eines anderen Telekommunikati- onsnetzes führen könnten. Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Inanspruch- nahme der bereitgestellten Leistungen durch Dritte oder den Verdacht hierauf hat der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet unverzüglich mündlich und sodann nochmals schriftlich an Goetel zu melden.
(z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten 5) Vor Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen Leistung „Rufumleitung“ (insbesondere Internetzugangs- leistungen„Anrufweiterschaltung“) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern hat der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommendurch Nachfrage sicherzustellen, dass kein oder der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istAnruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist und dass von diesem Anschluss nicht wiederum automatisch weitergeschaltet wird.
4.2 (6) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestattennicht berechtigt, die Software vertragsgegenständliche Leistung an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu kopieren,
4.2.9 überlassen. Dritte sind hierbei nicht die Software ganz im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen Besucher des Kunden oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscodesolche Dritte, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten aus der Sicht eines objektiven Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machenvom Vertragszweck erfasst sein sollen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: Telecommunications
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 11.1 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen die MAINGAU bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Dies gilt insbesondere auch für die Einholung eventuell erforderlicher Genehmigung und die Erfüllung dort genannter Auflagen.
11.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von MAINGAU bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von MAINGAU geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich MAINGAU anzuzeigen. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor und hätte der Kunde dies erkennen können, ist MAINGAU berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11.3 Der Kunde unterstützt die MAINGAU bei der Einholung aller von der MAINGAU beizubringenden Genehmigungen, indem er für die Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und Auflagen sorgt, soweit sie ihn betreffen.
11.4 Der Kunde trägt die Obliegenheit, im Rahmen seiner Verantwortungssphäre die möglichen und zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit die Dienste der MAINGAU nicht missbräuchlich durch Dritte genutzt werden können. Zu dieser Obliegenheit zählt, dass der Kunde verfügbare Updates für die von ihm betrieben Geräte und Systeme einspielt und die Verfügbarkeit dieser Updates regelmäßig prüft.
11.5 Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Strom, Erdung und Raum für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch MAINGAU erforderlich sind.
11.6 Der Kunde ist verpflichtet:, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen mit dem Netz zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften und aner- kannten Kommunikations-Protokollen entsprechen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto 11.7 Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenbewahren. Für jede Endeinrichtungen dürfen nicht eingelöste angeschlossen bzw. zurückgereichte Last schrift hat benutzt werden, wenn ihre Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist.
11.8 Arbeiten am Leitungsnetz oder an überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinrichtungen sind ausschließlich MAINGAU oder von MAINGAU Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde Vodafone unentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Verfügung. Stellt der Kunde die entstandenen Kosten erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist MAINGAU berechtigt, die Arbeiten zu verweigern.
11.9 Der Kunde hat MAINGAU zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren, die sich in Höhe seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der aus Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, kann MAINGAU die Sicherstellung der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – Leistung nicht gewährleisten und ist bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu ersetzentrennen. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Der Kunde hat auf Verlangen MAINGAU auch die Überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, dass diese als Störungsursache technisch nicht in Betracht kommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11.10 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde weist nachkeine strafbaren und insbesondere keine beleidigenden, dass er verleumderischen, volksverhetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt Netz der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers MAINGAU und/oder für die dauerhafte Vernetzung das Internet verbreiten oder Verbindung von Standorten bzweiner solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und Der Kunde hat bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten auch den Urheber- und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, . Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von seinen Endgeräten keine Störungen im Netz der MAINGAU oder der sonstigen Netzteilnehmer verursacht werden. Bei einem Verstoß gilt Ziff. 9.1.
11.11 Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden, oder der mit ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbarin einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; hat er dessen Einverständnis einzuholen.
11.12 Einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung / seines Passwortes teilt der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalteunverzüglich mit und wird in diesem Fall sein Passwort ändern.
11.13 Der Kunde hat MAINGAU auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die er über den Zugang zum Internet wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziffer 11.10 dieser AGB oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mailaufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden erhoben werden.
11.14 Besteht ein plausibler Verdacht, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern dass der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 Pflichten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istZiff.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Samples: DSL Dienstleistungsvertrag
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 11.1 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen die MAINGAU bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Dies gilt insbesondere auch für die Einholung eventuell erforderlicher Genehmigung und die Erfüllung dort genannter Auflagen.
11.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von MAINGAU bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von MAINGAU geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich MAINGAU anzuzeigen. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor und hätte der Kunde dies erkennen können, ist MAINGAU berechtigt, dem Kunden die durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11.3 Der Kunde unterstützt die MAINGAU bei der Einholung aller von der MAINGAU beizubringenden Genehmigungen, indem er für die Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und Auflagen sorgt, soweit sie ihn betreffen.
11.4 Der Kunde trägt die Obliegenheit, im Rahmen seiner Verantwortungssphäre die möglichen und zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit die Dienste der MAINGAU nicht missbräuchlich durch Dritte genutzt werden können. Zu dieser Obliegenheit zählt, dass der Kunde verfügbare Updates für die von ihm betrieben Geräte und Systeme einspielt und die Verfügbarkeit dieser Updates regelmäßig prüft.
11.5 Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Strom, Erdung und Raum für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch MAINGAU erforderlich sind.
11.6 Der Kunde ist verpflichtet:, ausschließlich solche Geräte und Anwendungen mit dem Netz zu verbinden, die den einschlägigen Vorschriften und aner- kannten Kommunikations-Protokollen entsprechen.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto 11.7 Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenbewahren. Für jede Endeinrichtungen dürfen nicht eingelöste angeschlossen bzw. zurückgereichte Last schrift hat benutzt werden, wenn ihre Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist.
11.8 Arbeiten am Leitungsnetz oder an überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinrichtungen sind ausschließlich MAINGAU oder von MAINGAU Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde Vodafone unentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre zur Verfügung. Stellt der Kunde die entstandenen Kosten erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist MAINGAU berechtigt, die Arbeiten zu verweigern.
11.9 Der Kunde hat MAINGAU zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren, die sich in Höhe seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der aus Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, kann MAINGAU die Sicherstellung der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – Leistung nicht gewährleisten und ist bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu ersetzentrennen. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Der Kunde hat auf Verlangen MAINGAU auch die Überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, dass diese als Störungsursache technisch nicht in Betracht kommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11.10 Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde weist nachkeine strafbaren und insbesondere keine beleidigenden, dass er verleumderischen, volksverhetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt Netz der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Vodafone unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist Vodafone berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation die zur Installation überlassenen Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers MAINGAU und/oder für die dauerhafte Vernetzung das Internet verbreiten oder Verbindung von Standorten bzweiner solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 das Netz von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und Der Kunde hat bei der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten auch den Urheber- und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, . Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von seinen Endgeräten keine Störungen im Netz der MAINGAU oder der sonstigen Netzteilnehmer verursacht werden. Bei einem Verstoß gilt Ziff.
11.11 Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden, oder der mit ihm oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbarin einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; hat er dessen Einverständnis einzuholen.
11.12 Einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung / seines Passwortes teilt der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Inhalteunverzüglich mit und wird in diesem Fall sein Passwort ändern.
11.13 Der Kunde hat MAINGAU auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die er über den Zugang zum Internet wegen der Verletzung der Pflichten nach Ziffer 11.10 dieser AGB oder die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet (z. B. E-Mailaufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden erhoben werden.
11.14 Besteht ein plausibler Verdacht, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern dass der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 Pflichten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istZiff.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlich.
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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Teilnehmeranschlusses termingerecht erfolgen kann.
6.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter des Unter- nehmens oder von ihm beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations- Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an techni- schen Einrichtungen des Unternehmens durchzuführen. Eine Durch- führung durch den Kunden ist verpflichtet:untersagt.
4.1.1 eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat 6.3 Der Kunde stellt dem Unternehmen die für sein bei einem Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen Installation und für ausreichende Deckung dieses Xxxxxx zu sorgen,Betrieb des Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene not- wendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizi- tät und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ord- nungsgemäßen Zustand.
4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last schrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauscha le – vorbehaltlich 6.4 Eintretende Änderungen des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei dennNamens, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,
4.1.3 auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat,
4.1.4 eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, der Bankver- bindung und/oder Änderungen der E-Mail-Adresse) Vodafone Adresse sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Im Falle von Änderungen der Bankverbindung hat der Kunde dem Unternehmen zudem erneut ein SEPA-Lastschrift- mandat zu erteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann können daher beispielsweise vertragsrelevante Post Dokumente nicht zugestellt werden, ist Vodafone das Unternehmen berechtigt, für die zur Adressermittlung Adres- sermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes entste- henden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der PL einer Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist,, im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelungen. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann das Unternehmen bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemä- ßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
4.1.5 bei vereinbarter Selbstinstallation 6.5 Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Kunden er- folgt vorzugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von dem Unternehmen zur Installation überlassenen Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine an- dere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Das Unternehmen stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in seinem Kundenpor- tal bereit. Der Login erfolgt über die Webseite des Unternehmens.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Geräte unverzüglich anzu- schließen und mögliche Probleme bei der Installation unverzüglich an Vodafone Anwen- dungen zu melden; dies gilt auch bei beauftragter Rufnummernübernahme,
4.1.6 verwenden, die den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem Zugriff Dritter, z. B. einschlägigen AGB und anerkannten Kommunikations-Protokollen entsprechen. Der Kunde hat durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.7 Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.8 den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers und/oder für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen des Kunden zu benutzen,
4.1.9 entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA2 das Netz vor Dritten schützen.
6.7 Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von Vodafone oder andere Netze nicht zu stören, zu ändern oder zu beschädigen,
4.1.10 die Dienstleistungen von Vodafone nicht missbräuchlich zu nutzen und bei strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Ebenfalls hat der Nutzung die allge- meinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren; insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme belastet werden. Eine Anrufweiterleitung darf nur zum Zweck der Erreichbarkeit des Kunden oder der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen eingerichtet werden. Vor der Einrichtung einer solchen Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten, hat er dessen Einverständnis einzuholen.
6.8 Den Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Benutzerkennung/ seines Passwortes oder über seinen Internetanschluss eingestellten oder sonst wie verfügbar gemachten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; Zugangsdaten teilt der Kunde übernimmt un- verzüglich mit. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort auf Verlan- gen unverzüglich zu ändern. Der Kunde hat die weiteren in diesen AGB genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten. Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung üblicher und angemessener Nutzungs- und Zugangssicherheit. Dem Kunden ob- liegt es, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der erforderlichen Hardware und sonstigen Einrichtungen des Kunden, wie der Hausver- kabelung, Sorge zu tragen.
6.9 Bedarf es zur Behebung einer Störung der Mitwirkung des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Austausch und/oder der Konfiguration einer CPE (siehe Leistungsbeschreibung), so hat der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme während der üblichen Geschäftszeiten zu dulden bzw. beim Austausch und/ oder der Konfiguration der CPE mitzuwirken, wobei die Mitwirkung bei einer Konfiguration oder einer vergleichbaren Leistung bevorzugt über einen telefonischen Kontakt erfolgen soll.
6.10 Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen techni- schen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl strom- seitig als auch datenseitig) zu trennen. Bei einem Überspannungs- schaden wird die vorhandene Endeinrichtung durch eine neue End- einrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kun- den. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) wer- den dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.11 Die Funktionsfähigkeit des Telefonanschlusses ist nur am vertrag- lichen Installationsort sichergestellt. Die Nutzung an einem anderen als dem vertraglichen Installationsort ist nicht gestattet, da ansonsten eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt.
6.12 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle Inhaltezu sei- nem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber in- formiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
6.13 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System des Unternehmens im angemessenen Umfang mitzuwirken.
6.14 Der Kunde ist verpflichtet, in die er über den Zugang zum Internet Kundenräume eingebrachte Gegen- stände, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software des Unternehmens sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fernzuhalten. Eingriffe in die Dienste von Vodafone überträgt oder sonst wie verbreitet technischen Anlagen (z. B. E-Mail, Newsgroups, Chat-Dienste),
4.1.11 regelmäßig die von Vodafone aktualisierten Updates auf seinen PC herunterzuladen, da ansonsten die Funktionalitäten der vereinbarten Leistungen nicht durch Öffnen) oder Veränderungen dürfen nur eingeschränkt nutzbar sind,
4.1.12 die von Vodafone erbrachten Telekommunikationsleistungen (insbesondere Internetzugangs- leistungen) Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben und, sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
4.1.13 die von Vodafone erbrachten Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzer- gruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen,
4.1.14 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihm zur Nutzung überlassene Geräte unverzüglich auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzugeben. Andernfalls ist Vodafone berechtigt, für ein beschä- digtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Gerät eine jeweils mit dem Kunden verein- barte Pauschale zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich. Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden istvom Unternehmen vorgenommen werden.
4.2 6.15 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1 bei Vertragsbeendigung ein ihm vom Unternehmen gestelltes und gegen monatliches Entgelt überlassenes Gerät vollständig innerhalb von zehn Werktagen, in einwandfreiem Zustand an die für den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sogRückversand vorgesehene Adresse zurückzusenden. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming),
4.2.2 das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen,
4.2.3 das Sammeln von Informationen über Personen und deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber,
4.2.4 den Zugriff auf ein bzw. das Abtasten eines Betriebssystems und/oder eines Netzwerks (Scanning) sowie die unerlaubte Überwachung von Datenverkehrsflüssen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.5 die Verwendung von fremden Mail-Servern (Relay) zum Versand von Mitteilungen ohne Zustimmung des Inhabers,
4.2.6 die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc.,
4.2.7 überlassene Software auf anderen als den zur Verfügung gestellten und/oder nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Geräten zu installieren,
4.2.8 Kopien der Software für Dritte zu erstellen, weiterzugeben, auf elektronischem Weg auf Computer von Dritten zu übertragen oder Dritten zu gestatten, die Software zu kopieren,
4.2.9 die Software ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verteilen oder als Ausgangsbasis für ähnliche Produkte zu verwenden,
4.2.10 den für die Installation der Software bereitgestellten Autorisierungscode, die Abonnementnummer oder den Registrierungsschlüssel an Dritte weiterzugeben,
4.2.11 die von Vodafone zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
4.3 Nutzt Macht der Kunde ein kundeneigenes Endgerätvon seinem Widerrufs- recht Gebrauch, ist hat er selbst für die Konfiguration des Endgeräts ver- antwortlichunmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlichSollte im Einzelfall das Unternehmen den Rückbau von festverbauten Netzkomponenten vornehmen, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruf- funktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere verpflichtet, den erforderlichen Zutritt zu den Räumen zu gewähren.
6.16 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Regelungen der Ziffer 6 auch von Dritten beachtet werden, die den Teilnehmeranschluss nutzen. Der Kunde haftet auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheits- lücken selbst verantwortlichVerschulden dieser Dritten, soweit von ihm zu vertreten.
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