Common use of Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Clause in Contracts

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. PRO Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachtelefonie (Sprachtelefonie-AGB) (1) Der Kunde hat bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschal- tung“ sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seiner- seits keine Rufumleitung veranlasst hat. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von SWA bestimmungsgemäß und im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu nutzen und jede miss- bräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen. Missbräuch- lich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes der SWA, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale) (3) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerblichen oder sonstigen nicht-pri- vaten Zwecken genutzt werden. (4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Ver- kehrsdaten bekannt gegeben werden. (5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung er- forderlich ist. (6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nach- zukommen. (7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Multimedia-AGB und dieser er- gänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung hinzuweisen. (8) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. (2) und/oder (3) genannten Pflich- ten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündi- gen. (9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der Verletzung einer der vorgenannten Pflichten gegen SWA erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. (10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Gefahr zufällig ausgelöster Notrufe (z. B. über mo- bile Endgeräte in Kleidungsstücken) über seinen Anschluss minimiert ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Multimediadienste

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. PRO Ahrensburg vernetzt sichBesondere Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit den FUN Optionen sind: • die persönlichen Identifikationsnummern (PIN, Jugendschutz-PIN, Erwachsenen-PIN) geheim zu halten, insbe- sondere gegenüber Minderjährigen, • den Verlust der FUN Settop Box und/oder den Verdacht des Missbrauchs dieses unverzüglich an LEONET AG zu melden, um LEONET AG die Möglichkeit zu geben, den Dienst zu sperren, • die in der FUN Settop Box enthaltene Software nicht abzuändern, zu decodieren oder zu übersetzen, sowie die überlassenen Settop Boxen sorgsam zu behandeln, • LEONET AG stellt für die FUN Mobile App die Zugangsdaten zum Service zur Verfügung. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Zugangsdaten sind nur für Sprachtelefonie den FUN Mobile App Service im jeweiligen Haushalt zu nutzen und dürfen nicht an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden. 01636_2022 | Leistungsbeschreibung LEONET FUN Optionen | LEONET AG – Änderungen vorbehalten – Stand 11.2022 – Seite 6/7 • im Miet- und Leihstellungsfall die genutzte Systemhardware (Sprachtelefonie-AGB) (1Settop Box / Fernbedienung) Der Kunde hat bei Nutzung nach Beendigung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschal- tung“ sicherzustellenVertrages zeitnah und auf eigene Kosten an die LEONET AG zurückzugeben. • alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten nur von LEONET AG bzw. deren Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen, • dafür Sorge zu tragen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seiner- seits Minderjährige keine Rufumleitung veranlasst hat. (2) Der Kunde ist verpflichtetSendungen wahrnehmen, die als ungeeignet für das jeweilige Alter gekennzeichnet sind, • Der Vertragsschluss mit LEONET AG entbindet die Kunden nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrags bei “ARD ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher GEZ). • Das überlassene Empfangsgerät FUN Settop Box(en) darf nicht außerhalb des Verbreitungsgebietes der LEONET AG installiert werden LEONET AG erbringt die Leistungen für seine Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung; d.h. dem Kunden ist insbesondere nicht gestattet • die Sender-Signale zur öffentlichen Vorführung und/oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten, • die Signale für den Gebrauch außerhalb seiner Wohneinheit zu kopieren, umzuleiten oder weiterzuleiten, • für die Inanspruchnahme der Signale durch Dritte ein Entgelt zu verlangen. • Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genannten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Soweit die LEONET AG von SWA bestimmungsgemäß und einem Dritten, insbesondere einem Vorlieferanten oder Lizenzgeber aufgrund einer vertragswidrigen Nutzung oder eines Pflichtverstoßes nach den vorstehenden Absätzen durch den Kunden in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die LEONET AG soweit dies zulässig ist, auf erstes Anfordern von allen solchen Ansprüchen frei. Die LEONET AG beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu nutzen technischen und jede miss- bräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassenbetriebli- chen Möglichkeiten. Missbräuch- lich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen Voraussetzung ist die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Mitwirkung des Kunden. Unter einer Störung des Dienstes FUN Mobile App ist definiert: • Überlastungen Vollständiger Ausfall des Dienstes / Services für den jeweiligen Kunden Eine Störung liegt nicht vor, wenn einzelne TV- / Radio Sender, Sendergruppen oder Senderprogramme nicht dargestellt oder nicht verfügbar sind, aber die Grundfunktion des Dienstes verfügbar ist. Eine Störung im Sinne eines Ausfalls des Dienstes liegt in diesem Fall erst vor, wenn mehr als 50% der Netzkapazität des Teilnehmernetzes gemäß der SWASenderliste der LEONET AG bereitzustellenden Sender/Radioprogramme nicht verfügbar sind oder eine über alle Sender übergreifende Störung (Bildfehler, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale) (3Tonstörung) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassenvorliegt. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerblichen oder sonstigen nichtLEONET AG nimmt Störungsmeldungen telefonisch unter der Servicenummer 0800 – 8045 990 entgegen. Die Kundenbetreuung ist ebenfalls per E-pri- vaten Zwecken genutzt werden. (4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Ver- kehrsdaten bekannt gegeben werden. (5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung er- forderlich ist. (6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nach- zukommen. (7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Multimedia-AGB und dieser er- gänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung hinzuweisen. (8) Verstößt der Kunde gegen die in AbsMail unter xxxxxxx@xxxxxx.xx erreichbar. (2) und/oder (3) genannten Pflich- ten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündi- gen. (9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei01636_2022 | Leistungsbeschreibung LEONET FUN Optionen | LEONET AG – Änderungen vorbehalten – Stand 11.2022 – Seite 7/7 Die Servicezeiten unserer Hotline, die von Dritten aus Entstörfristen, die Wartungszeiten sowie die Verfügbarkeit entnehmen Sie der Verletzung einer der vorgenannten Pflichten gegen SWA erhoben Leistungsbeschreibung des zugrundeliegenden Telefon- und Internettarifs. Diese finden Sie unter www.leonet. de/downloads LEONET AG kann die FUN Optionen auf den zentralen Netzelementen und den genutzten FUN Settop Boxen und TV Fellow Apps bei Bedarf automatisch ändern. Die Änderungen können ohne vorherige Information des Kunden durchführt werden, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er die . LEONET AG übernimmt keine Garantie für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung fehlerfreien Betrieb der bereitgestellten Soft- ware. Bei einem Software-Update kann es zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Sendungen kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen nicht verschuldet hatmehr möglich sein. (10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Gefahr zufällig ausgelöster Notrufe (z. B. über mo- bile Endgeräte in Kleidungsstücken) über seinen Anschluss minimiert ist.

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Samples: Leistungsbeschreibung

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. PRO Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachtelefonie (Sprachtelefonie-AGB) (1) Der Kunde hat bei Nutzung ist insbesondere verpflichtet, • gemäß der ihm ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschal- tung“ ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz- PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht an anderer Stelle zu notieren. • sicherzustellen, dass zur Smartcard und zur persönlichen PIN kein Unbefugter Zugang hat. Er darf Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu nicht jugendfreien Sendungen nicht gewähren, die PIN geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihr Kenntnis erlangt haben. • die auf der Smartcard enthaltene Software weder abzuändern, noch zurück zu entwickeln, weiterzuentwickeln oder zu übersetzen. Dekompilierungsrechte auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleiben davon unberührt. Das schriftliche Material darf weder vervielfältigt werden, noch dürfen aus der Dokumentation abgeleitete Werke hergestellt werden. TELTA, der Vorlieferant von TELTA und der Schöpfer der Software bleiben Inhaber desjenigen Anschlussesdes Urheber-Rechts und daraus abgeleiteter Rechte an der Software und der Dokumentation. Wird der Empfang des digitalen PayTV-Angebotes durch Eingriffe des Kunden in die Software oder Hardware der SmartCard beeinträchtigt oder unterbrochen, bleibt der Kunde weiterhin zur Leistung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. • den Verlust oder das Abhandenkommen der Smartcard und den Verdacht des Missbrauchs unverzüglich telefonisch TELTA unter Nennung der Smartcard- und Kunden-Nummer anzuzeigen, um TELTA die Möglichkeit zu dem geben, die Anrufe weitergeschaltet werden sollenSmartcard zu sperren. • mindestens zwei Monate vor einem Wohnungswechsel TELTA unter Xxxxxx der neuen Adresse hierüber schriftlich zu informieren. Sollte die neue Adresse in einem nicht versorgbaren Wohnobjekt liegen, hat TELTA, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung das Recht, diesen Vertrag bis zum Ende der Laufzeit aufrecht zu halten. • bei Vertragsbeginn sowie bei einem späteren Wechsel des Receivers deren Herstellerfirma, den Serientyp und die Seriennummer an TELTA zu melden, damit einverstanden ist der Receiver der SmartCard zugeordnet werden kann. • eine Vermarktung, Weitergabe und seiner- seits keine Rufumleitung veranlasst hat. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von SWA bestimmungsgemäß und im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu nutzen und jede miss- bräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA Verbreitung an Dritte außerhalb des eigenen Haushalts zu unterlassen. Missbräuch- lich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen • die Smartcard binnen 14 Tagen nach Beendigung des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes der SWA, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale) (3) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerblichen oder sonstigen nicht-pri- vaten Zwecken genutzt werdenVertragsverhältnisses unbeschadet zurückzugeben. (4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Ver- kehrsdaten bekannt gegeben werden. (5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung er- forderlich ist. (6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nach- zukommen. (7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Multimedia-AGB und dieser er- gänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung hinzuweisen. (8) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. (2) und/oder (3) genannten Pflich- ten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündi- gen. (9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der Verletzung einer der vorgenannten Pflichten gegen SWA erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. (10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Gefahr zufällig ausgelöster Notrufe (z. B. über mo- bile Endgeräte in Kleidungsstücken) über seinen Anschluss minimiert ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. PRO Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachtelefonie (Sprachtelefonie-AGB) (1) Der Kunde hat bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschal- tung“ sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seiner- seits keine Rufumleitung veranlasst hat. (2) Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere verpflichtet - die Leistungen von SWA bestimmungsgemäß und im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu nutzen und jede miss- bräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen. Missbräuch- lich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes der SWA, ins- besondere durch Stromversorgung für die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale) (3) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerblichen oder sonstigen nicht-pri- vaten Zwecken genutzt werden. (4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Ver- kehrsdaten bekannt gegeben werden. (5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung er- forderlich ist. (6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nach- zukommen. (7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen RegelungenInstallation, den Multimedia-AGB Betrieb und dieser er- gänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung hinzuweisen. die Instandhaltung der beim Kunden notwendigen technischen Anlagen (8) Verstößt Netzabschluss, CPE) bereitzustellen und den erforderlichen Potentialausgleich inklusive der Kunde gegen zugehörigen Erdung auf eigene Kosten herzustellen, - Die zur Verfügung gestellten technischen Anlagen (Netzabschluss /CPE) betriebsbereit zu halten. Bei Stromausfall sind Notrufverbindungen (110, 112) nicht möglich, - die in Abs. (2) und/oder (3) genannten Pflich- ten oder in schwerwiegender Weise gegen Kosten für die in diesen ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten PflichtenBearbeitung einer Störungsmeldung durch Rehnig BAK Breitbanddienste zu ersetzen, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündi- gen. (9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der Verletzung einer der vorgenannten Pflichten gegen SWA erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. (10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Der Kunde hat sicherzustellenfalls sich nach Prüfung herausstellt, dass die Gefahr zufällig ausgelöster Notrufe (z. B. Ursache für die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, - alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an der Leistung nur von Rehnig BAK Breitbanddienste bzw. deren Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen, - technische Anlagen von Rehnig BAK Breitbanddienste nicht zu stören oder zu beschädigen, - Account- und Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben, - vertragsrelevante Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten, etc. Rehnig BAK Breitbanddienste unverzüglich mitzuteilen, - die Leistung nur für eigene Zwecke innerhalb der vertraglich vereinbarten Wohneinheit/en bzw. Räumlichkeiten zu nutzen. Es ist nicht gestattet, bezogene Leistungen oder Teile hiervon, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Rehnig BAK Breitbanddienste, ganz oder teilweise Dritten zu überlassen. - im Falle einer gewünschten Rufnummernportierung die erforderlichen Angaben über mo- bile Endgeräte alle An- schlussinhaber beim abgebenden Anbieter, zu Portierende Rufnummer(n) und Portierungstermin vollständig an Rehnig BAK Breitbanddienste zu übermitteln. - seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Er hat Rehnig BAK Breitbanddienste unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind oder bekannt sein können oder ihm diese abhandengekommen sind. Mit Zugang einer solchen Mitteilung bei Rehnig BAK Breitbanddienste wird der Kunde von einer etwaigen Haftung aufgrund einer Nutzung durch unbefugte Dritte gegenüber Rehnig BAK Breitbanddienste frei. - seine Zugangsdaten zum Rehnig BAK Breitbanddienste Kundenportal beim ersten Login und das Passwort in Kleidungsstücken) über seinen Anschluss minimiert istregelmäßigen Abständen abzuändern.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für Internet Und Telefondienste

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. PRO Ahrensburg vernetzt sichDer Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) Die Einhaltung der aktuell geltenden Gesetze, Regularien und Tarifstruk- turen ist durch den Dienstebetreiber eigenständig sicherzustellen. Eine Marke Bei der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen Nutzung auch von nicht deutschen Diensten sind demnach die lokal jeweils aktuell geltenden Gesetze, Regularien und Tarifstrukturen in der Landes- währung je Minute oder je Inanspruchnahme einschließlich der USt vom Dienstebetreiber eigenständig einzuhalten. b) Die Einhaltung der aktuell geltenden Bewerbungsregularien, insbeson- dere die Tarihennzeichnung, ist gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes durch den Dienstebetreiber sicherzustellen. Die Preisangabe ist gut lesbar, deutlich sichtbar und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ser- vicerufnummer anzugeben. Auf den Abschluss eines Dauerschuldverhält- nisses ist hinzuweisen. Soweit für Sprachtelefonie Anrufe aus den Mobilnetzen abweichen- de Preise gelten, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilnetzen anzugeben. c) Für die übermittelten Inhalte ist ausschließlich der Dienstebetreiber ver- antwortlich. Es dürfen keine Informationsangebote mit rechts- oder sitten- widrigen Inhalten angeboten werden und es darf nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Inhalte, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, geeignet sind, Kinder oder Ju- gendliche sittlich in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der TeleForte schädigen können. Die Inhaltskontrolle hat durch den Dienstebe- treiber zu erfolgen. d) Es muss sichergestellt werden, dass keine gesetzlich verbotenen, unauf- geforderte Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt wer- den, Die Verbindung zu kostenpflichtigen Servicerufnummern darf zudem nicht missbräuchlich verlängert werden. e) Für die Schaltung deutscher Premium Rate Servicerufnummern bedient sich die TeleForte zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung ge- genüber dem Kunden verschiedener Netzbetreibern als Subunternehmen, die die Anbietervergütung bei anderen Teilnehmernetzbetreibern im eige- nen Namen, aber auf Rechnung des Kunden einziehen. Diese gesamte kaufmännische Abwicklung mit dem Netzbetreiber (SprachtelefonieSchal- tungspartner der TeleForte), der sich wiederum Dritter zur Einbringung von Kunden Forderungen bedienen und dabei selbst säumige Anrufer in einen Sperr-, Mahn- sowie Inkassoprozess überführen kann, wird allein durch die TeleForte durchgeführt. Der Kunde verzichtet darauf, sich bei Fragen zur kaufmännischen Abwick- lung einer bestehenden Schaltung direkt an den Netzbetreiber und dessen Erfüllungsgehilfen zu wenden. Entsprechende Anfragen von Seiten des Kunden sind ausschließlich an die TeleForte zu richten. f) Voraussetzung für die Freischaltung/Erbringung der einzelnen Dienste durch die TeleForte ist die schriftliche Beauftragung der jeweiligen Dienst- leistungsbeschreibung mittels des gesondert dafür vorgesehenen Auf- tragsformulars nebst etwaiger Anhänge (BGB, Preisliste, etc.). Der Vertrag kommt zustande, wenn die TeleForte diesen Auftrag schriftlich bestätigt oder die gewünschte Dienstleistung freischaltet. Die TeleForte kann den Kunden – im Rahmen der Beauftragung einzelner Leistungen im Bereich Mehrwertdienste-AGB)Rufnummern - verpflichten, eine schriftliche Dienstebeschreibung zu übermitteln. Die TeleForte ist überdies berechtigt die Freischaltung des Dienstes bzw. der Rufnummer vom Vorlie- gen/Inhalt einer solchen Dienstebeschreibung abhängig zu machen. Bei ei- ner Änderung der Inhalte des jeweiligen Dienstes muss der TeleForte ohne Aufforderung eine geänderte Dienstebeschreibung vorgelegt werden. g) Die TeleForte ist berechtigt die Bonität des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck können Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden. h) Die TeleForte ist berechtigt zur Deckung etwaiger Zahlungsausfälle des Kunden die Erbringung ihrer Leistungen von der Stellung einer Sicherheits- leistung in angemessener Höhe durch den Kunden abhängig zu machen. i) Der Kunde darf das Nutzungsrecht an der ihm zugeteilten Telekommuni- kationsdienste und Servicerufnummer in keinem Fall rechtsgeschäftlich an Dritte übertragen. j) Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die der TeleForte durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Stö- rung der über TeleForte vermittelten technischen Einrichtungen vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Als Berechnungsgrundlage hierfür gilt ein Aufwandsersatz in Höhe von 24,95 EUR zzgl. MwSt. je angefangene Viertelstunde. k) TeleForte ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Ver- dachtsmomenten für die Pflichtverletzung nach Ziffer 3 die Telekommu- nikationsdienste und Servicerufnummer auf Kosten des Kunden zu sper- ren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. l) Der Kunde wird von der TeleForte gegenüber Behörden, wie z. B. in Deutschland gegenüber der Bundesnetzagentur (1BNA) nach § 66h TKG, als Anbieter der Dienstleistung genannt. Hieraus ergibt sich die Pflicht des Kunden, Beschwerden, Anfragen u. ä. von Endverbrauchern eigenverant- wortlich zu bearbeiten. m) Sollte eine Behörde, wie z. B. in Deutschland die BNA nach § 149 TKG, gegenüber TeleForte Geldbußen verhängen, weil der Kunde den öffentli- chen Pflichten/Gesetzen nicht nachgekommen ist, ist dieser Betrag der Te- leForte vom Kunden zuzüglich einer Aufwandspauschale von 500,00 EUR zzgl. MwSt. zu erstatten. n) Bei Auskunftsersuchen von öffentlichen Institutionen (Ämtern, Polizei, Justiz, etc.) sowie von Endkunden bedingt durch einen vom Kunden be- triebenen Dienst erhebt TeleForte eine pauschale Bearbeitungsgebühr i. H. von 65,00 Euro zzgl. MwSt. je Fall. o) Der Kunde hat bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschal- tung“ sicherzustellenTeleforte unverzüglich jede Änderung seiner Firma, dass seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform mitzuteilen, ebenso eine Änderung der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem Nutzungs- berechtigung für eine durch die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist und seiner- seits keine Rufumleitung veranlasst hatTeleForte verwaltete Rufnummer. (2p) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von SWA bestimmungsgemäß und im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu nutzen und jede miss- bräuchliche Nutzung Bei Portierung der Leistungen von SWA aus dem Vertragsverhältnis behält sich TeleForte das Recht vor, etwaige dadurch entstandene oder entstehende Kosten an den Kunden weiter zu unterlassen. Missbräuch- lich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes der SWA, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen oder ähnlichen Einrichtungen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen und • Dienstangebote für Dritte wie Weiterverkauf von Leistungen der SWA (Resale) (3) Der Kunde hat belästigende und bedrohende Anrufe zu unterlassen. Die private Telefonflatrate darf nicht zu gewerblichen oder sonstigen nicht-pri- vaten Zwecken genutzt werdenverrechnen. (4) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Ver- kehrsdaten bekannt gegeben werden. (5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWA mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung er- forderlich ist. (6) Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nach- zukommen. (7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von SWA ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, den Multimedia-AGB und dieser er- gänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung hinzuweisen. (8) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. (2) und/oder (3) genannten Pflich- ten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWA berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündi- gen. (9) Der Kunde stellt XXX xxx xxxxx begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der Verletzung einer der vorgenannten Pflichten gegen SWA erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass er die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. (10) Die Notruffunktionalität darf nicht missbraucht werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Gefahr zufällig ausgelöster Notrufe (z. B. über mo- bile Endgeräte in Kleidungsstücken) über seinen Anschluss minimiert ist.

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Samples: Telecommunications