Common use of Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Clause in Contracts

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird ins- besondere: (1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- gramme, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDS. (6) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich, um bei Verlust der Daten diese rekonstruieren zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird ins- besondere: (1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- gramme, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDS. (6) 15.1 Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlichverpflichtet, um bei Verlust der in dem durch ihn erteilten Auf- trag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten diese rekonstruieren zu könnenmachen. Er hat ins- besondere der Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seines Namens und seines Wohnsitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der Gesellschaft den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohnsitz des Kunden fortgeführt bzw. unter Einhaltung der Fristen von § 22 Abs. 2 dieser AGB ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. 15.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der Gesell- schaft bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von ihm übermittelten Daten regelmäßig der Gesellschaft geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich der Gesellschaft anzuzeigen. Bei einer Störungs- meldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und gefahrentsprechend per Export-Funktion ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. 15.3 Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der Gesellschaft bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere des pureMDM TKG und den aufgrund dieses Gesetzes er- lassenen Rechtsverordnungen, zu sichern nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: a) die Gesellschaft unverzüglich über Änderungen der vertrag- lichen Grundlage (bspw. Änderung der privaten Nutzung in ge- werbliche Nutzung) zu informieren; b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuch- lich zu nutzen und eigene Sicherungskopien rechtswidrige Handlungen zu erstellen.unterlassen; c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auf- lagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten; d) den anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Daten- sicherheit insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem TKG Rech- nung zu tragen und diese zu befolgen;

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Samples: Vorvertragliche Informationen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 16.1 Der Kunde wird die ist verpflichtet, in dem durch ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenerteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er wird hat der net services unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder seiner Rechnungsan- schrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Zwangs- vollstreckung) unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der net services den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Kunden fortgeführt bzw. un- ter Einhaltung der Fristen von Ziffer 23.2 ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. 16.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der net services bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festge- stellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von der net services geschul- deten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich der net services anzuzeigen. Bei einer Stö- rungsmeldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleich- tern und beschleunigen. 16.3 Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der net services bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, ins- besonderebesondere des TKG und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: (1a) die ihm zugeordneten Nutzungs- net services unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (insbesonde- re Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu informieren, b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- rechtswidri- ge Handlungen zu unterlassen, c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste er- forderlich sein sollten, (2d) den Versuch unterlassenanerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammenach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen;tragen und diese zu befolgen, (3e) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS Störungsmeldung, der net services die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen tatsächlich entstandenen Auf- wendungen ersetzenAufwendung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisliste der net services in Rech- nung zu stellen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag. f) die technischen Vorrichtungen vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, insbesonde- re durch regelmäßige Installation von Updates des Routerherstellers, soweit ein Update nicht von der net services durchgeführt wird, selbst keinerlei physische Eingriffe vorzu- nehmen oder vornehmen zu lassen, welche geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der tech- nischen Vorrichtungen zu beeinträchtigen, und bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Vorrichtungen net services unverzüglich zu unterrichten und deren Mitarbei- tern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Vor- richtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich, für den Kunden zumutbar ist und den Eigentumsrechten des Kunden nicht entgegensteht, g) durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen keine Störung Gefahr für die physika- lische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 16.4 Der Kunde darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück selbst oder von Dritten ausführen lassen. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Vorrichtungen kann der Kunde von net services oder von diesem beauftrag- ten Subunternehmer durchführen lassen. Sofern der Kunde erforderliche Zugänge oder Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist net services berechtigt, Arbeiten zu verwei- gern. Zu den Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten gehört insbesondere auch die An- schaltung einer Hausverteilanlage an den Übergabepunkt. Der Kunde stellt für die Ver- tragsdauer auf seine Kosten eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellräume sowie Elektrizität und Erdung für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Er- bringung der vertragsgemäßen Leistung durch die net services erforderlich sind. Der Kun- de hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zu- stand. 16.5 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von RDS vorlag net services vor Beeinflussung durch elek- trische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde ver- pflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Net- zen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für die kundenseitige Anschaltung von eigenen Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchti- gung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, über- nimmt net services keine Verantwortung. Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl strom- seitig als auch datenseitig) zu trennen. Die net services empfiehlt hier den Abschluss einer Hausratsversicherung mit Schutz gegen Überspannungsschäden. Bei einem Überspan- nungsschaden wird die vorhandene Endeinrichtung - soweit diese nicht im Eigentum des Kunden steht - durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung ver- bleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 16.6 Die nomadische Nutzung eines VoIP-Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Be- nutzung an einem anderen Ort als der gemeldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbeson- dere ist der Kunde dies nicht bzw. lediglich eingeschränkt berechtigt, Notrufe bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen könnennomadischer Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse abzusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergeb- nis führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneingeschränkt möglich. 16.7 Soweit für die betreffende Leistung der net services die Installation eines separaten Über- tragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kun- de die net services bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäfts- zeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen. 16.8 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu benutzen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen; (4b) dafür Sorge zu tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Netzes der net services nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen. Im Falle der Missachtung ist net services berechtigt, das Vertragsver- hältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. net services behält sich insoweit die auf einer rechtswidrigen Verwendung Geltendmachung des pureMDM ihr durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor. Der Kunde darf die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSSprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen nutzen. (6c) die net services unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von der net services dem Kunden übergebenen Hardware-Komponenten zu informieren. 16.9 Der Kunde ist selbst des Weiteren verpflichtet, a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von der net services, oder deren Beauftragten ausführen zu lassen; b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die An- rufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungs- merkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschal- tung einverstanden ist; c) den Beauftragten der net services den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit dieses für die Datensicherung verantwortlichPrüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach den AGB, insbesondere zur Ermittlung tariflicher Bemessungs- grundlagen oder der net services zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 16.10 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 16.9 a) und b) genannten Pflichten, oder in schwer- wiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich aufgeführten Pflichten ist die net services sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündi- gen. 16.11 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehören- den Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit einem ungekürzten Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden. 16.12 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der net services mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist. 16.13 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 16.14 Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, darf der Inter- net-Zugang nicht zum Angebot von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit ge- nutzt werden. 16.15 Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Informationen zu verbreiten. Insbesonde- re dürfen auf der Homepage oder in E-Mails keine Inhalte oder Informationen enthalten sein, die den gesetzlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzge- setzes (JSchG), des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), des Bürgerlichen Ge- setzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheber- rechtsgesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetze widersprechen. Das Verbot umfasst insbesondere solche Informationen, die a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen; b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnah- men gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB); c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schil- dern, die einer Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB); d) den Krieg verherrlichen; e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB); f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen den Kodex der „Freiwillige Selbstkon- trolle Multimedia e.V.“ verstoßen. Das Verbot umfasst auch das Heraufladen von Daten auf den Server, die einen Virus enthalten oder in anderer Weise infiziert sind. 16.16 Das in Ziffer 16.15 enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Informationen, zu denen der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte mittels Hyperlink eröffnet. Der Kunde wird hier- mit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyperlinks der Gefahr einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung aussetzt. 16.17 Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Informationen (siehe die beispielhafte Aufzählung Ziffer 16.15 dieser AGB vom Server herunterzuladen. 16.18 Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von net services dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen. 16.19 Außerdem ist es dem Kunden verboten, E-Mails, die nicht an ihn adressiert sind, abzufan- gen oder dieses zu versuchen. 16.20 Falls die net services in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder in anderer Weise für Informationen verantwortlich gemacht werden sollte, die der Kunde in seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu denen er auf andere Art und Weise (bspw. durch Setzen eines Hyperlinks) einen Zugang eröffnet hat, ist der Kunde verpflichtet, die net services bei Verlust der Daten diese rekonstruieren Abwehr dieser Ansprüche zu könnenunterstüt- zen. Er Der Kunde hat ins- besondere die net services auf erste Anforderung hin im Außenverhältnis von ei- ner Haftung freizustellen. Einen verbleibenden, von ihm übermittelten Daten regelmäßig schuldhaft verursachten Schaden, auch in Form von Gerichts- und gefahrentsprechend per ExportRechtsanwaltskosten, hat der Kunde der net services zu ersetzen. 16.21 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 16.22 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen der net services ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehen- den gesetzlichen Grundlagen und dieser AGB hinzuweisen. Andernfalls gilt Ziffer 14.8 ent- sprechend. 16.23 Verstößt der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich auf- geführten Pflichten ist die net services berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 16.24 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu ver- hindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 16.25 Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Netzzugang fest, so hat er dies der net services unverzüglich mitzuteilen. 16.26 Die Anbindung von WLAN-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellenGeräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Netzzugang der net services zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kun- de durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten, ausgenommen Personen im Sinne der Ziffer 14.11 dieser AGB, zugänglich macht wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 2.1 Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird ins- besonderehat insbesondere folgende Pflichten: (1a) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und Die Leistungen dürfen nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassenmissbräuchlich genutzt werden, selbst insbesondere – dürfen keine Informationen mit rechts- oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in Pro- grammedas Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die von RDS betrieben werdenim Sin- ne der §§ 130, einzugreifen 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder eingreifen Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder o- der Jugendliche sittlich schwer zu lassen gefährden oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen;ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der T-Systems MMS schädigen können. Die Bestimmungen des Jugend- medienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. – sind die nationalen und internationalen Urheber- und Mar- ken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlich- keitsrechte Dritter zu beachten. (3b) etwaige Störungsmeldungen Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbe- sondere über die Rechte und Fragen Pflichten nach Kräften präzi- sierenMaßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterrichten. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstelltnicht den Nach- weis führt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat. c) Soweit der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;im Rahmen der Nutzung der Applikation personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erfor- derliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen. (4d) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- Die T-Systems MMS und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellenfreizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM der Applikation und der hiermit verbundenen Leistungen durch ihn den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM der Applikation verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSder T-Systems MMS. e) Persönliche Zugangsdaten (6Kennwort und Passwort) Der dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zu- griff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie müssen zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme sowie sodann in regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Auf PC, USB-Stick und CD- ROM dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. f) Sollen von der T-Systems MMS besondere Kategorien per- sonenbezogener Daten im Sinne Artikel 9 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, hat der Kun- de die T-Systems MMS hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. 2.2 Die T-Systems MMS ist selbst berechtigt, bei schwerwiegenden Verstö- ßen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei be- gründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtver- letzung nach Ziffer 2.1 die Datensicherung verantwortlich, um bei Verlust der Daten diese rekonstruieren Leistung auf Kosten des Kunden zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellensperren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 16.1 Der Kunde wird die ist verpflichtet, in dem durch ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenerteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er wird hat der net services unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder seiner Rechnungsan- schrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Zwangs- vollstreckung) unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der net services den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Kunden fortgeführt bzw. un- ter Einhaltung der Fristen von Ziffer 23.2 ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. 16.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der net services bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festge- stellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von der net services geschul- deten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich der net services anzuzeigen. Bei einer Stö- rungsmeldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleich- tern und beschleunigen. 16.3 Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der net services bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, ins- besonderebesondere des TKG und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: (1a) die ihm zugeordneten Nutzungs- net services unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (insbesonde- re Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu informieren, b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- rechtswidri- ge Handlungen zu unterlassen, c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste er- forderlich sein sollten, (2d) den Versuch unterlassenanerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammenach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen;tragen und diese zu befolgen, (3e) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS Störungsmeldung, der net services die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen tatsächlich entstandenen Auf- wendungen ersetzenAufwendung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisliste der net services in Rech- nung zu stellen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag. f) die technischen Vorrichtungen vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, insbesonde- re durch regelmäßige Installation von Updates des Routerherstellers, soweit ein Update nicht von der net services durchgeführt wird, selbst keinerlei physische Eingriffe vorzu- nehmen oder vornehmen zu lassen, welche geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der tech- nischen Vorrichtungen zu beeinträchtigen, und bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Vorrichtungen net services unverzüglich zu unterrichten und deren Mitarbei- tern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Vor- richtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich, für den Kunden zumutbar ist und den Eigentumsrechten des Kunden nicht entgegensteht, g) durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen keine Störung Gefahr für die physika- lische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 16.4 Der Kunde darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück selbst oder von Dritten ausführen lassen. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Vorrichtungen kann der Kunde von net services oder von diesem beauftrag- ten Subunternehmer durchführen lassen. Sofern der Kunde erforderliche Zugänge oder Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist net services berechtigt, Arbeiten zu verwei- gern. Zu den Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten gehört insbesondere auch die An- schaltung einer Hausverteilanlage an den Übergabepunkt. Der Kunde stellt für die Ver- tragsdauer auf seine Kosten eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellräume sowie Elektrizität und Erdung für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Er- bringung der vertragsgemäßen Leistung durch die net services erforderlich sind. Der Kun- de hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zu- stand. 16.5 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von RDS vorlag net services vor Beeinflussung durch elek- trische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde ver- pflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Net- zen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für die kundenseitige Anschaltung von eigenen Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchti- gung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, über- nimmt net services keine Verantwortung. Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl strom- seitig als auch datenseitig) zu trennen. Die net services empfiehlt hier den Abschluss einer Hausratsversicherung mit Schutz gegen Überspannungsschäden. Bei einem Überspan- nungsschaden wird die vorhandene Endeinrichtung - soweit diese nicht im Eigentum des Kunden steht - durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung ver- bleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 16.6 Die nomadische Nutzung eines VoIP-Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Be- nutzung an einem anderen Ort als der gemeldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbeson- dere ist der Kunde dies nicht bzw. lediglich eingeschränkt berechtigt, Notrufe bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen könnennomadischer Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse abzusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergeb- nis führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneingeschränkt möglich. 16.7 Soweit für die betreffende Leistung der net services die Installation eines separaten Über- tragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kun- de die net services bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäfts- zeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen. 16.8 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu benutzen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen; (4b) dafür Sorge zu tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Netzes der net services nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen. Im Falle der Missachtung ist net services berechtigt, das Vertragsver- hältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. net services behält sich insoweit die auf einer rechtswidrigen Verwendung Geltendmachung des pureMDM ihr durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor. Der Kunde darf die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSSprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen nutzen. (6c) die net services unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von der net services dem Kunden übergebenen Hardware-Komponenten zu informieren. 16.9 Der Kunde ist selbst des Weiteren verpflichtet, a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von der net services, oder deren Beauftragten ausführen zu lassen; b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die An- rufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungs- merkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschal- tung einverstanden ist; c) den Beauftragten der net services den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit dieses für die Datensicherung verantwortlichPrüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach den AGB, insbesondere zur Ermittlung tariflicher Bemessungs- grundlagen oder der net services zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 16.10 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 14.9 a) und b) genannten Pflichten, oder in schwer- wiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich aufgeführten Pflichten ist die net services sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündi- gen. 16.11 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehören- den Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit einem ungekürzten Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden. 16.12 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der net services mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist. 16.13 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 16.14 Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, darf der Inter- net-Zugang nicht zum Angebot von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit ge- nutzt werden. 16.15 Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Informationen zu verbreiten. Insbesonde- re dürfen auf der Homepage oder in E-Mails keine Inhalte oder Informationen enthalten sein, die den gesetzlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzge- setzes (JSchG), des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), des Bürgerlichen Ge- setzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheber- rechtsgesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetze widersprechen. Das Verbot umfasst insbesondere solche Informationen, die a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen; b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnah- men gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB); c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schil- dern, die einer Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB); d) den Krieg verherrlichen; e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB); f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen den Kodex der „Freiwillige Selbstkon- trolle Multimedia e.V.“ verstoßen. Das Verbot umfasst auch das Heraufladen von Daten auf den Server, die einen Virus enthalten oder in anderer Weise infiziert sind. 16.16 Das in Ziffer 16.15 enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Informationen, zu denen der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte mittels Hyperlink eröffnet. Der Kunde wird hier- mit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyperlinks der Gefahr einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung aussetzt. 16.17 Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Informationen (siehe die beispielhafte Aufzählung Ziffer 14.15 dieser AGB vom Server herunterzuladen. 16.18 Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von net services dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen. 16.19 Außerdem ist es dem Kunden verboten, E-Mails, die nicht an ihn adressiert sind, abzufan- gen oder dieses zu versuchen. 16.20 Falls die net services in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder in anderer Weise für Informationen verantwortlich gemacht werden sollte, die der Kunde in seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu denen er auf andere Art und Weise (bspw. durch Setzen eines Hyperlinks) einen Zugang eröffnet hat, ist der Kunde verpflichtet, die net services bei Verlust der Daten diese rekonstruieren Abwehr dieser Ansprüche zu könnenunterstüt- zen. Er Der Kunde hat ins- besondere die net services auf erste Anforderung hin im Außenverhältnis von ei- ner Haftung freizustellen. Einen verbleibenden, von ihm übermittelten Daten regelmäßig schuldhaft verursachten Schaden, auch in Form von Gerichts- und gefahrentsprechend per ExportRechtsanwaltskosten, hat der Kunde der net services zu ersetzen. 16.21 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 16.22 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen der net services ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehen- den gesetzlichen Grundlagen und dieser AGB hinzuweisen. Andernfalls gilt Ziffer 14.8 ent- sprechend. 16.23 Verstößt der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich auf- geführten Pflichten ist die Gesellschaft berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 16.24 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu ver- hindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 16.25 Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Netzzugang fest, so hat er dies der net services unverzüglich mitzuteilen. 16.26 Die Anbindung von WLAN-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellenGeräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Netzzugang der Gesell- schaft zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA si- cherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten, ausgenommen Personen im Sinne der Ziffer 14.11 dieser AGB, zugänglich macht wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird ins- besonderehat insbesondere folgende Pflichten: a) Es ist ein SEPA-Lastschriftenmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Last- schrift deren Grund sewikom nicht zu vertreten hat, hat der Kunde sewikom die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 5,00 € pro Vorgang gilt als vereinbart. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass sewikom ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. sewikom behält sich vor gegen entsprechenden Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen. b) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere - nicht zum Zwecke der in Ziffer 2 aufgeführten Tätigkeiten. - dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwahlprogramme. - darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen (1§ 238 Strafgesetzbuch - StGB -). - dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volks- verhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des §184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugend- liche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von sewikom schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. - ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchti- gungen für sewikom, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen. - dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. - sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kenn- zeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. c) Sofern der Kunde Rechnung nicht per Papier und Post oder per Email erhält, hat er mindes- tens einmal monatlich seine Rechnung im sewikom-Kundenprotal abzurufen. d) Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern von sewikom Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die ihm zugeordneten Nutzungs- Durchführung von Prüf-, Installations- und Zugangsberechtigungen Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. e) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie Identifikations- der ggf. erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung ist auf eigene Kosten des Kunden bereitzustellen. f) Alle Instandhaltungs- und AuthentifikationsÄnderungsarbeiten am Anschluss dürfen nur von sewikom oder von sewikom beauftragten Dritten ausgeführt werden. g) Die Bestandteile des Netzes von sewikom sind nicht durch übermäßige Inanspruchnahme des Anschlusses zu überlasten. h) Vor Inanspruchnahme der Anrufweiterschaltung oder automatischen Email-Sicherungen Weiterleitung ist sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses bzw. Email-Postfaches, zu dem die Anrufe bzw. Emails weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist. i) Persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort / Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- gramme, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstelltVermutung besteht, dass keine Störung der technischen Einrichtungen unberechtigte Personen von RDS vorlag und den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;diese unverzüglich zu ändern. Auf elektronischen Speichermedien (z. B. PC, USB-Stick und CD-ROM) dürfen sie nur in verschlüsselter Form gespeichert werden. (4j) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- sewikom und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellenfreizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM der o.g. Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen durch ihn den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM der o.g. Produkte verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennener- kennen, dass ein solcher Ver- stoß Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSsewikom. (6k) Es ist nicht gestattet, die von sewikom zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zweckes in irgendeiner Form zu nutzen, vorbehaltlich der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von sewikom. Die Inhalte können und dürfen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland abgerufen werden. 4.2 sewikom ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegen- den Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung nach Ziffer 4.1 b) und 4.1 k) die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde ist selbst für bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Datensicherung verantwortlichvereinbarten monatlichen Preise zu zahlen. Die Regelung in § 45o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt. Für die Sperre und deren Aufhebung wird ein Schadenersatz in Höhe des entstandenen Aufwandes nach Zeit- gebühr gem. Preisliste berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu nachzuweisen, um bei Verlust dass die der Daten diese rekonstruieren zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellensewikom entstandenen Kosten geringer ausfallen oder gar nicht entstanden sind.

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Samples: Bestellung Für Neukunden (Privatkundenanschluss)

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 15.1 Der Kunde wird die ist verpflichtet, in dem durch ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenerteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er wird ins- besonderehat der Telemark unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und seines Wohn‐ bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der Telemark den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohn‐ bzw. Geschäftssitz des Kunden fortgeführt bzw. unter Einhaltung der Fristen von § 22 Abs. 2 dieser AGB ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. 15.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der Telemark bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von der Telemark geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich der Telemark anzuzeigen. Bei einer Störungs‐ meldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. 15.3 Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der Telemark bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere des TKG und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: (1a) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergebenTelemark unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (bspw. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu informieren; (2b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht miss‐ bräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten; d) den Versuch unterlassenanerkannten und aktuellen Grundsätzen der Daten‐ sicherheit insbesondere nach dem Bundesdatenschutz‐ gesetz (BDSG), selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- gramme, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem TKG Rechnung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringentragen und diese zu befolgen; (3e) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS Störungsmeldung, der Telemark die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen tatsächlich entstandenen Auf- wendungen ersetzenAufwendung nach dem tatsächlichen Material‐ und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisverzeichnis der Telemark in Rechnung zu stellen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag. 15.4 Der Kunde darf keine Störung der Instandhaltungs‐ und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück selbst oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört z. B. auch die Anschaltung einer Hausverteilanlage an den Übergabepunkt. Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Raum für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch die Telemark erforderlich sind. 15.5 Zum Schutz von RDS vorlag Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. Die Telemark empfiehlt hier den Abschluss einer Hausrats‐ versicherung mit Schutz gegen Überspannungsschäden. Bei einem Überspannungsschaden wird die vorhandene End‐ einrichtung durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 15.6 Die nomadische Nutzung eines VoIP‐Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Benutzung an einem anderen Ort als der gemeldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde dies nicht bzw. lediglich eingeschränkt berechtigt, Notrufe bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen könnennomadischer Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse abzusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneingeschränkt möglich. 15.7 Soweit für die betreffende Leistung der Telemark die Installation eines separaten Übertragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde die Telemark bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen. 15.8 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu be‐ nutzen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen; (4b) dafür Sorge zu tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet die Netz‐Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Netzes der Telemark nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; (5c) RDS die Telemark unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSTelemark dem Kunden übergebenen Hardware‐Komponenten zu informieren. (6) 15.9 Der Kunde ist selbst des Weiteren verpflichtet, a) alle Instandhaltungs‐, Änderungs‐ oder Überprüfungs‐ arbeiten am Anschluss nur von der Telemark, oder deren Beauftragten ausführen zu lassen; b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstanden ist; c) den Beauftragten der Telemark den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit dieses für die Datensicherung verantwortlichPrüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach den AGB, insbesondere zur Ermittlung tariflicher Bemessungsgrundlagen oder der Telemark zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 15.10 Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 9 a) und b) genannten Pflichten, oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich aufgeführten Pflichten ist die Telemark sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 15.11 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden. 15.12 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der Telemark mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist. 15.13 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Geräte‐ zulassung umgehend nachzukommen. 15.14 Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, darf der Internet‐Zugang nur von Haushaltsan‐ gehörigen des Kunden genutzt werden. Insbesondere darf der Internet‐Zugang nicht zum Angebot von Telekommunikations‐ diensten für die Öffentlichkeit genutzt werden. 15.15 Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Informationen zu verbreiten. Insbesondere dürfen auf der Homepage oder in E‐ Mails keine Inhalte oder Informationen enthalten sein, die den gesetzlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzgesetzes (JSchG), des Jugendmedienschutz‐ Staatsvertrags (JMStV), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetze widersprechen. Das Verbot umfasst insbesondere solche Informationen, die a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechts‐ widrigen Tat dienen; b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB); c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die einer Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätig‐ keiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB); d) den Krieg verherrlichen; e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB); f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen den Kodex der „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia e.V.“ oder gegen den Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien des DVTM verstoßen. Das Verbot umfasst auch das Heraufladen von Daten auf den Server, die einen Virus enthalten oder in anderer Weise infiziert sind. 15.16 Das in Absatz (15) enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Informationen, zu denen der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte mittels Hyperlink eröffnet. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyperlinks der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und einer zivilrechtlichen Verantwortung aussetzt. 15.17 Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Informationen (siehe die beispielhafte Aufzählung in Absatz (15)) vom Server herunterzuladen. 15.18 Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von Telemark dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen. 15.19 Außerdem ist es dem Kunden verboten, E‐Mails, die nicht an ihn adressiert sind, abzufangen oder dieses zu versuchen. 15.20 Falls die Telemark in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wett‐ bewerbsrechtlicher oder in anderer Weise für Informationen verantwortlich gemacht werden sollte, die der Kunde in seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E‐Mails gemacht hat oder zu denen er auf andere Art und Weise (bspw. durch Setzen eines Hyperlinks) einen Zugang eröffnet hat, ist der Kunde verpflichtet, die Telemark bei Verlust der Daten diese rekonstruieren Abwehr dieser Ansprüche zu könnenunterstützen. Er Der Kunde hat ins- besondere die Telemark auf erste Anforderung hin im Außenverhältnis von einer Haftung freizustellen. Einen verbleibenden, von ihm übermittelten Daten regelmäßig schuldhaft verursachten Schaden, auch in Form von Gerichts‐ und gefahrentsprechend per Export-Funktion Rechtsanwaltskosten, hat der Kunde der Telemark zu ersetzen. 15.21 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der Telemark mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist. 15.22 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Geräte‐ zulassung umgehend nachzukommen. 15.23 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen der Telemark ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehenden gesetzlichen Grundlagen und dieser AGB hinzuweisen. Andernfalls gilt Absatz 8 entsprechend. 15.24 Verstößt der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich aufgeführten Pflichten ist die Telemark berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 15.25 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des pureMDM Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu sichern und eigene Sicherungskopien verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu erstelleneiner unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 15.26 Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Netzzugang fest, so hat er dies der Telemark unverzüglich mitzuteilen. 15.27 Die Anbindung von WLAN‐Geräten (Wireless‐LAN‐Geräte) an den Netzzugang der Telemark zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN‐Zugang nicht Dritten, ausgenommen Personen im Sinne des § 15 Abs. 11 dieser AGB, zugänglich macht wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 29.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils aktuell vereinbarten Preisliste zu zahlen. 29.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu benutzen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen (siehe im Detail Abs. 6 ff.); b) dafür Sorge zu tragen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Telefonnetzes nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt Standleitungen oder Datenfestverbin- dungen, Power Dialer oder ähnliche Einrichtungen einzurichten oder zu nutzen; c) SWP unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von SWP oder von dieser beauftragten Dritten dem Kunden übergebenen Hardware-Komponenten zu informie- ren. 29.3. Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet: a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von SWP oder deren Beauftragten ausführen zu lassen ; b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die An- rufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerk- mal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einver- standen ist; c) den Beauftragten von SWP kostenlos den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu den üb- lichen Geschäftszeiten nach angemessener Anmeldung zu gestatten, soweit dieses für die Installation oder Prüfung der technischen Einrichtungen und Endgeräte, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach den Multimedia-AGB und diesen Ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere zur Ermittlung tariflicher Bemessungs- grundlagen oder SWP zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 29.4. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 2a) und b) genannten Pflichten, ist SWP sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 29.5. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt ge- hörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden. 29.6. Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten. Insbesondere dürfen keine Inhalte über den Netzzugang verbreitet werden, die den gesetzlichen Vorschrif- ten des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzgesetzes (JSchG), des Jugendmedien- staatsvertrags (JMStV), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetzes widersprechen. Das Verbot umfasst insbesondere solche Inhalte, die a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen; b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnah- men gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB); c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schil- dern, die einer Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verlet- zenden Weise darstellt (§ 131 StGB); d) den Krieg verherrlichen; e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB); f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen die „Freiwillige Selbstkontrolle Multi- mediadienste-SWP e.V.“ (abrufbar unter xxxxx://xxx.xxx.xx/) verstoßen. Das Verbot erfasst auch das Heraufladen von Daten auf den Server, die einen Virus enthalten oder in anderer Weise infiziert sind. 29.7. Das in Ziffer 29.6 enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Inhalte, zu denen der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte mittels Hyperlink eröffnet. Der Kunde wird hiermit aus- drücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyperlinks der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und einer zivilrechtlichen Verantwortung aussetzt. 29.8. Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Inhalte (siehe die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenbeispielhafte Aufzählung in Ziffer 29.6 vom Server herunterzuladen. 29.9. Er wird ins- besondere:Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von SWP dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen. (1) 29.10. Außerdem ist es dem Kunden verboten, E-Mails, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassenihn adressiert sind, selbst ab- zufangen oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- gramme, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen dieses zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sierenversuchen. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDS. (6) Der Kunde ist selbst außerdem verpflichtet, sein E-Mail-Post- fach regelmäßig zu kontrollieren und empfangene E-Mails vom Server mindestens alle 3 Monate herunterzuladen und keine Massenpostwurfsendungen (so genannte Junk-E-Mails), auch nicht zu Werbezwecken (sogenannte "SPAMS") und keine massenhaft gleich adres- sierten E-Mails ("Mailbomben") zu versenden. 29.11. Falls SWP in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder in anderer Weise für Inhalte verantwortlich gemacht werden sollte, die Datensicherung verantwortlichder Kunde in seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu denen er auf andere Art und 29.12. Der Kunde ist verpflichtet, um bei Verlust der Daten Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System von SWP mitzuwirken, soweit diese rekonstruieren Mitwirkung erforderlich ist. 29.13. Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 29.14. Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von SWP ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehenden gesetzlichen Grundlagen und dieser Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin- zuweisen. Andernfalls gilt Absatz 11 entsprechend. 29.15. Verstößt der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die in diesen Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Pflichten, ist SWP berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellenkündigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Multimediadienste

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Soweit erforderlich, stellt der Kunde für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen von DOKOM21 unentgeltlich und rechtzeitig ei- gene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungs- räume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem Zu- stand. DEW21 kann den Abschluss des Vertrages von der Vorlage einer Grundstückseigentümererklärung abhängig machen, die die Benutzung des Grundstücks sicherstellt. Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung gestattet den Mitarbeitern von DEW21 oder beauf- tragten Dritten jederzeit das Betreten des Grundstückes und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenden Zutritt zu den Anschlüssen zwecks Durchführung des Vertrages. Er wird ins- besondere: (1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor Ist ein Zugang zum vereinbarten Termin nicht mög- lich, kann DEW21 dies dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassenKunden gemäß Preisliste in Rechnung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammeauftretende Störungen jeder Art un- verzüglich DEW21 zu melden. Aufwendungen, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen DEW21 nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die des Kunden durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung Überprü- fung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und DEW21 entstehen, hat der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; zu ersetzen, wenn keine Störung der techni- schen Einrichtungen von DEW21 vorlag. Der Kunde wird ausschließlich solche Einrichtungen, Zu- gangsendgeräte (4Modem, Router, etc.) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS Anwendungen mit dem Netz von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellenDOKOM21 verbinden, die auf einer rechtswidrigen Verwendung den einschlägigen Vorschriften, insbesondere des pureMDM durch ihn beruhen Telekommunikationsrechts, entsprechen und zum Anschluss an öffentliche Telekommuni- kationsnetze zugelassen sind. Der Kunde darf die vertraglichen Dienstleistungen nicht rechtsmissbräuchlich nutzen. Unzulässig ist insbesondere das Abrufen, Übermitteln und Anbieten von Inhalten unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und Verbote oder mit seiner Billigung erfolgen ge- gen Schutzrechte oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen Persönlichkeitsrechte Dritter. Kindern oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit Jugendlichen dürfen keine Angebote im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat bei der Nutzung insbesondere auch den Urhe- ber- und Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht zu wah- ren. Der Kunde verpflichtet sich, DEW21 von Ansprüchen Drit- ter freizustellen, soweit sie von diesen wegen eines Verstoßes des pureMDM verbunden sindKunden gegen gesetzliche Regelungen in Anspruch ge- nommen wird. Erkennt der Der Kunde oder muss er erkennendarf weder entgeltlich noch unentgeltlich die ver- traglichen Dienstleistungen Dritten weiter überlassen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDS. (6) insbe- sondere ist eine gewerbliche Überlassung an andere Nutzer in jeder Form verboten. Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlichverpflichtet, um bei Verlust geeignete Vorkehrungen gegen eine unbefugte Nutzung der Daten diese rekonstruieren vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte zu könnentreffen. Er hat ins- besondere insbesondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig überlas- senen Benutzeridentifikationen und gefahrentsprechend per Export-Funktion Passwörter geheim zu halten. Besteht ein plausibler Verdacht, dass der Kunde die Pflichten nach Ziff. 14 Abs. 4 verletzt, kann DEW21 die Nutzung des pureMDM Kunden vorläufig sperren bzw. beschränken. Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellenvertreten hat.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Das Bündelprodukt web.kumpel

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.1 Der Kunde wird ist verpflichtet, die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenDienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Er wird ins- besondere:Insbesondere ist er verpflichtet, (1a) den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren b) die ihm zugeordneten Nutzungs- Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsberechtigungen rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen anderer Teilnehmer der Anbieterdienste unberechtigt zu nutzen; nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Identifikations- Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Anbieterdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern; einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist; strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zumachen; dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Authentifikations-Sicherungen vor Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen; sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben. Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Zugriff durch Dritte schützen Anbieter entstandenen sachlichen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergebenpersonellen Aufwand sowie entstandene Auslagen. c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Anbieternetz einschlägig sein sollten; (2d) den Versuch unterlassengeltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; e) seine Internet-Seiten so zu gestalten, selbst dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder Daten unbefugt abzurufen überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden; f) für den Anbieter erkennbare Mängel oder in Pro- grammeSchäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die von RDS betrieben werden, einzugreifen eine Feststellung der Mängel oder eingreifen Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringenerleichtern und zu beschleunigen; (3g) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Auf- wendungen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine eine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag. 5.2 Verstößt der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4gegen die in Absatz 1.b) dafür Sorge tragenund 1.c) genannten Pflichten, dass alle gewerblichen Schutz- ist der Anbieter sofort und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS in den übrigen Fällen mit Ausnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDS. (6) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich, um bei Verlust der Daten diese rekonstruieren zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen.Absatz

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Samples: Webhosting Agreement

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen und Lieferungen von SVO sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, a. dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch eine Inanspruchnahme, die über das mit SVO vertraglich vereinbarte Maß und einem fair-use-Maßstab hinausgeht, überlastet werden; b. die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienstleistungen von SVO bzw. auf Geräte, nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unter- lassen, bzw. sich auf Geräte, die sich im Eigentum von SVO befinden oder die von SVO gemanaged werden, keinen administrativen Zugang zu ver- schaffen oder Dritten zu ermöglichen; c. Der Kunde wird keine beleidigenden, verleumderischen, sittenoder geset- zeswidrigen Inhalte, insbesondere keine die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenUrheberrechte Dritter verlet- zenden Inhalte, über die von SVO überlassenen Dienste verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub leisten. Er wird ins- besondere: (1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammestellt SVO auf erstes Anfor- dern von allen Ansprüchen Dritter frei, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach aus der Prüfung herausstellt, dass keine Störung angeblichen Verletzung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet Pflichten gegen SVO erhoben werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellend. dem Kunden zur Verfügung gestellte Serviceund Technikeinrichtungen dauerhaft in sicherer Arbeitsumgebung zu halten und insbesondere gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus ausreichend zu sichern; e. SVO und ihren Subunternehmern den Zugang zu den Serviceund Technik- einrichtungen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen, in dem Kunden- leistung oder Teilleistungen installiert werden sollen, wenn und soweit dieses für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich ist und die Arbeiten nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; f. wahrheitsgemäße Angaben zu den Vertragsdaten zu machen und diese bei Änderung unverzüglich zu aktualisieren. g. SVO innerhalb eines Monats über alle Änderungen der Vertragsdaten wie Kontoverbindungen, Rechnungsadressen, Wohnort, Namensänderungen, besondere Umstände, die ggf. zur Inanspruchnahme spezieller Tarife be- rechtigen und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf einer rechtswidrigen Verwendung Eröffnung des pureMDM durch ihn beruhen Insolvenzverfahrens oder mit seiner Billigung erfolgen Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) usw. informieren. h. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, ins- besondere Passworte und Datenschlüssel geheim zu halten bzw. unver- züglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, wenn die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; i. SVO erkennbare Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzei- gen. Stellt sich insbesondere aus urheberrechtlichen hierbei heraus, dass die Störung nicht von SVO zu vertreten ist oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergebennicht auf einem Fehler der von SVO erbrachten Leistung beruht, die mit der Nutzung ist SVO berechtigt, dem Kunden den hierbei verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen; j. im Rahmen des pureMDM verbunden sind. Erkennt Vertragsverhältnisses alle Anweisungen von SVO zu be- achten; 9.2 Verstößt der Kunde oder muss gegen die in 9.1 a. bis c. genannten Pflichten, ist SVO so- fort, verstößt er erkennengegen die in 9.1 d. bis j. genannten Pflichten, dass ein solcher Ver- stoß drohtso ist SVO nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSdas Vertragsverhältnis fristlos zu kündi- gen. (6) 9.3 Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlichdes Weiteren verpflichtet, um bei Verlust der seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form zu sichern, damit diese rekonstruieren zu mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig . 9.4 SVO bleibt Eigentümerin aller etwaig aufgebauten und gefahrentsprechend per Export/ oder installierten SVO-Funktion des pureMDM zu sichern Service- und eigene Sicherungskopien zu erstellenTechnikeinrichtungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Nebenleistungspflicht der MM-INFOTEC aus Vertrag, soweit dies nicht abweichend schriftlich vereinbart worden ist. Es obliegt ohne entsprechende Vereinbarung ausschließlich dem Kunden selbst, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und insb. für die Herstellung von Sicherungskopien in einem auf seine Bedürfnisse angepassten Zeitintervall Sorge zu tragen. Erbringt der Kunde den Nachweis, dass er die vertragsgemäßen Leistungen der MM-INFOTEC zur Versendung von Daten nutzt und seine Daten ausschließlich durch fehlerhafte Leistungen der MM-INFOTEC verloren gegangen oder beschädigt worden sind, ist er im Rahmen einer vorsorglichen Schadensminderung dazu verpflichtet, seine Daten in täglichen oder zumindest in anwendungsadäquaten Intervallen in der Weise zu sichern, als dass diese bei Verlust aus 1. Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird ins- besondere: (1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationshat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von MM-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder INFOTEC vertraglich in Pro- gramme, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDS. (6) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich, um bei Verlust der Daten diese rekonstruieren zu könnenvertretbarem Aufwand geschuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Er hat ins- besondere Mängel an den von MM- INFOTEC geschuldeten Leistungen gegenüber dieser unverzüglich xxxxxxxxxx.Xx rekonstruiert werden können. Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit nach § 254 Abs. 2 BGB hat der Kunde 9. Der Kunde darf die Leistungen von ihm übermittelten Daten regelmäßig MM-INFOTEC nicht nutzen, um Dritten unverzüglich alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, welche zu einem Schutz der Leitungswege und gefahrentsprechend per ExportNetzabschlüsse geeignet, erforderlich und zumutbar sind. 2. Wird durch den Kunden eine Störung im Betrieb des Netzwerkes oder der Netzwerkdienste der MM-Funktion INFOTEC vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, so ist der Kunde verpflichtet, der MM-INFOTEC die Kosten für die Störungsbeseitigung zu ersetzen. 3. Der Kunde verpflichtet sich, den VoIP-Dienst nebst einer evtl. überlassenen Abschlusseinrichtung (Endgerät) nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der gegenüber Telekommunikations- dienste zu erbringen. Er darf die Leistungen ausschließlich als Endkunde nutzen. Der Kunde darf die Leistungen der MM-INFOTEC weder dauerhaft noch zeitweise Dritten im Rahmen des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellengewerblichen Weiterverkaufs (Resale) zur Verfügung stellen, es sei denn, er ist registrierter Partner der MM-INFOTEC.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.1 Der Kunde wird ist verpflichtet, die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenDienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Er wird ins- besondere:Insbesondere ist er verpflichtet, (1a) den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren b) die ihm zugeordneten Nutzungs- Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsberechtigungen rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen anderer Teilnehmer der Anbieterdienste unberechtigt zu nutzen; nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Identifikations- Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Anbieterdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern; einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist; strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zumachen; dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Authentifikations-Sicherungen vor Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen; sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben. Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Zugriff durch Dritte schützen Anbieter entstandenen sachlichen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergebenpersonellen Aufwand sowie entstandene Auslagen. c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Anbieternetz einschlägig sein sollten; (2d) den Versuch unterlassengeltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; e) seine Internet-Seiten so zu gestalten, selbst dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder Daten unbefugt abzurufen überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden; f) für den Anbieter erkennbare Mängel oder in Pro- grammeSchäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die von RDS betrieben werden, einzugreifen eine Feststellung der Mängel oder eingreifen Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringenerleichtern und zu beschleunigen; (3g) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Auf- wendungen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine eine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag. 5.2 Verstößt der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4gegen die in Absatz 1.b) dafür Sorge tragenund 1.c) genannten Pflichten, dass alle gewerblichen Schutz- ist der Anbieter sofort und Urheberrechte beachtet werden; (5in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Absatz 1.g) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellennach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die auf das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSFrist zu kündigen. (65.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden. 5.4 In den Fällen des Absatzes 1.c) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlichder Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, um bei Verlust Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der Daten diese rekonstruieren dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellensperren.

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Samples: Webhosting Agreement

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, GELSEN-NET oder von ihr beauftragten Dritten während üblicher Geschäftszeiten zum Zwecke der Errichtung, des Betriebes, der Unterhaltung und der Wartung der Anlage oder sonstiger im Zusammenhang mit dem Vertrag stehender Maßnahmen Zutritt zum Grundstück, zum Gebäude bzw. zur Wohnung zu gewähren. Verhindert er diesen Zutritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der infolge der Zutrittsverweigerung an der Anlage ent- standen ist. Ferner sorgt er für Stromversorgung und Erdung der Netzabschlussgeräte. 4.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von GELSEN-NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von GELSEN-NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Bei einer Störungsmeldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. 4.3 Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Hausinstallationen und Endeinrichtungen anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig ist und die insbesondere den Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. 4.4 Der Kunde wird alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Netz bzw. am Netzabschluss der GELSEN-NET ausschließlich durch GELSEN-NET oder die ihn von ihr Beauftragten ausführen lassen. 4.5 Der Kunde ist verpflichtet, GELSEN-NET oder dem von ihr benannten Entstördienst alle Störungen und Schäden am Netz bzw. am Netzabschluss der GELSEN-NET unverzüglich anzuzeigen. Entstörungsmaßnahmen am Netz bzw. am Netzabschluss dürfen nur durch den Entstördienst von GELSEN-NET vorgenommen werden. 4.6 Der Kunde wird ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der GELSEN-NET, den Anschluss Dritten nicht zur Leistungserbringung ständigen Alleinnutzung (bspw. durch Um- oder Weiterleitung des Signals) überlassen. Bei Zuwiderhandlung ist GELSEN-NET berechtigt, den Vertrag außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen. Der Kunde hat den aus dem vertragswidrigen Verhalten resultierenden Schaden zu tragen. 4.7 Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung in zumutbarer Weise mitwirken, um eine Sperrung des Anschlusses durch GELSEN-NET zu ermöglichen (Terminvereinbarung/ Zugang zu Grundstück/ Wohnung). Ist eine rechtzeitige Sperrung des Anschlusses aufgrund fehlendem schulhaften Mitwirken des Kunden nicht möglich, ist das vertraglich geschuldete Entgelt durch den Kunden solange zu entrichten, wie die Sperrung des Anschlusses aufgrund seiner mangelnden Mitwirkung nicht durchgeführt werden kann. 4.8 Der Kunde nutzt die von GELSEN-NET erbrachten Leistungen ausschließlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenvertraglichen Bestimmungen. Er Insbesondere darf er keine Einrichtungen nutzen oder Anwendungen ausführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes der GELSEN-NET oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen könnten. 4.9 Der Empfang der Produkte darf nur zur eigenen privaten Nutzung erfolgen. Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genannten Online-Streamings oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten. Der Kunde darf abgerufene Inhalte nicht unter Umgehung/Überwindung vorhandener Kopierschutz- oder Verschlüsselungsmechanismen wahrnehmbar machen oder sonst verwerten. Der Kunde wird ins- besondere:hiermit darauf hingewiesen, dass ihm im Falle der Verletzung von Urheberrechten unter anderem Schadensersatzansprüche des Verletzten und eine strafrechtliche Verfolgung drohen. (1) 4.10 Der Kunde ist ferner verpflichtet, die ihm zugeordneten Nutzungs- Regelungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Kunde darf Kindern und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- Jugendlichen nur solche Inhalte zugänglich machen, die nach den Prüfungen der FSK für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass die ggf. hierfür mitgeteilten PIN keinem Unbefugten bekannt gemacht und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und diese nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst umgangen oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammeunzulässige Maßnahmen aufgehoben wird. 4.11 Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die GELSEN-NET von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen allen Ersatz- ansprüchen Dritter freistellensowie allen Aufwendungen, die auf einer rechtswidrigen schuldhaften, unzulässigen Verwendung des pureMDM der abgerufenen Inhalte durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder den Kunden beruhen, freizustellen. 4.12 Der Kunde hat die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergebenKosten der Anfahrt gemäß Preisliste für Sonder- und Serviceleistungen TV-Produkte zu zahlen, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sindwenn er einen Technikertermin schuldhaft nicht einhält. Erkennt der Kunde oder muss Dies gilt nicht, wenn er erkennenden Termin mindestens 24 Stunden absagt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der GELSEN-NET überhaupt kein oder ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSgeringerer Schaden entstanden ist. (6) 4.13 Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlichhat XXXXXX-NET über eine Änderung seines Namens, um bei Verlust der Daten diese rekonstruieren seiner Anschrift und seiner Bankverbindung unverzüglich zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstelleninformieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 7.1 Der Kunde stellt TeGe alle für den Betrieb und die Installation der ver- tragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Der Kunde beauftragt die Leistungen der TeGe für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, so- weit er den Vertrag ausschließlich als Verbraucher für seine private Nutzung abschließt, hat er TeGe besonders darauf hinzuweisen. Der Kunde hat XxXx jede Änderung, insbesondere seines Namens, seiner Firma, seiner Unterneh- mereigenschaft, seiner Adresse, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankver- bindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsun- fähigkeit) unverzüglich bekanntzugeben. 7.2 Der Kunde stellt TeGe rechtzeitig alle notwendigen technischen Einrich- tungen, die zur Leistungserbringung erforderlich, aber vertragsgemäß nicht von TeGe zu stellen sind, wie z.B. geeignete Aufstellungsräume, Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese wäh- rend der Vertragslaufzeit in einem funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. 7.3 Hat TeGe auf dem Grundstück des Kunden oder in dessen Räumlichkeiten technische Einrichtungen (einschließlich Übertragungswege) installiert, ge- währt der Kunde den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von TeGe nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern nach Vertragsbeendigung die Deinstallation der techni- schen Einrichtungen der TeGe notwendig ist. 7.4 Der Kunde hat die technischen Einrichtungen der TeGe vor Eingriffen eigener Mitarbeiter oder Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzu- nehmen und bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an solchen technischen Einrichtungen TeGe unverzüglich zu unterrichten. Jede Maßnahme oder Hand- lung, insbesondere am Grundstück oder den Räumlichkeiten (z.B. Bau- und 7.5 Der Kunde verpflichtet sich, keine Hardware-Endeinrichtung und/oder Software, die nicht den einschlägigen rechtlichen Vorschriften entspricht oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, an die technischen Einrichtungen der TeGe anzuschließen oder darüber anzu- wenden. Der Kunde hat den Anschluss von TeGe vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren und verpflichtet sich, durch die Nutzung der TeGe Leistungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Net- ze zu verursachen. 7.6 Der Kunde hat ihm gegebenenfalls überlassene Benutzernamen sowie Pass- und Kennwörter nicht an Dritte weiterzugeben und muss sie vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufbewahren. Der Kunde hat Pass- und Kennwörter unverzüglich zu ändern bzw. Änderungen zu veranlassen, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben. Es wird empfohlen, Pass- und Kennwörter zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. 7.7 Der Kunde stellt die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensi- cherheit gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermitt- lungsfehlern oder sonstigen Störungen eigenverantwortlich sicher. Eine Siche- rung von Kundendaten durch TeGe gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn und soweit diese ausdrücklich vereinbart ist. 7.8 Der Kunde darf Dritten, soweit nicht ausdrücklich im Vertrag oder den sonstigen produktspezifischen Unterlagen vorgesehen, die vertraglichen Leis- tungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TeGe zur ständigen Alleinnutzung überlassen und keine Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von TeGe bereitstellen. Die nicht genehmigte Nutzungsüberlas- sung und der ungenehmigte Weiterverkauf berechtigen TeGe nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung. 7.9 Der Kunde ist für die Inhalte, die er Dritten zugänglich macht, selbst ver- antwortlich, auch wenn er dazu technische Leistungen der TeGe nutzt; diese Inhalte sind für TeGe grundsätzlich fremde Informationen. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, über die zur Verfügung gestellten Leistungen rechts- oder sitten- widrige Inhalte und/oder Informationen anzubieten, abzurufen, zu über- mitteln, bereitzuhalten oder auf derartige Angebote hinzuweisen, insbesonde- re wenn diese im Sinne der §§ 130, 130 a und 131 StGB zum Rassenhass auf- stacheln, Gewalt und Krieg verherrlichen oder verharmlosen, andere zu Straftaten anleiten, sexuell anstößig oder im Sinne des § 184 StGB pornogra- phisch sind, die Würde des Menschen missachten und/oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Unzulässig ist auch die Nutzung der Leistungen von TeGe für ein Verhalten, das als Bedrohung oder Belästigung empfunden wird oder TeGe oder Dritten Schäden zufügt. 7.10 Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung bereitgestellten Leistungen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere 7.11 Der Kunde hat sicherzustellen und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird ins- besondere: (1) steht dafür ein, dass sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die ihm zugeordneten Nutzungs- bereitgestellten vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch neh- men. 7.12 Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Zugangsberechtigungen Obliegenheiten schuldhaft nicht nach, darf TeGe Ersatz für den entstandenen Schaden, ein- schließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hinaus ist XxXx bei jeder missbräuchlichen und/oder rechtswidrigen Handlung sowie Identifikations- bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine solche Pflichtverletzung berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammedie zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Sperre/Löschung wird der Kunde von TeGe unverzüglich unterrichtet. Der Kunde stellt XxXx von allen begründeten Ansprüchen frei, die von RDS betrieben Dritten aus der Verletzung einer dieser Pflichten gegen TeGe erhoben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird sofern er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstelltnicht den Nachweis erbrin- gen kann, dass keine Störung er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. 7.13 Soweit von der technischen Einrichtungen von RDS vorlag TeGe Leistungen und Dienste im Ausland bereitgestellt werden, hat der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sindneben den in den Ziff. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen7.9, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDS. (6) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich, um bei Verlust der Daten diese rekonstruieren zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen.7.10 und

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Samples: Agb Business Services

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.1 Der Kunde wird ist verpflichtet: die ihn von der MCH zur Leistungserbringung Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Nutzung der Leistungen außerhalb der Wohnung ist weder entgeltlich noch unentgeltlich gestattet; den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung, magnetische Einflüsse und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenunzulässig hohe Fremdeinwirkungen, egal welcher Art, zu bewahren; mit den ihm überlassenen PIN und Kennwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; zur Vornahme von Installations- und Deinstallationsmaß- nahmen sowie Wartungs- und Entstörungsarbeiten der MCH oder den von ihr beauftragten Dritten, ungehinderten Zutritt zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen; die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemessenem Umfang zu unterstützen; der MCH unverzüglich jede Änderung seines Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder der E-Mail- Adresse mitzuteilen; bei Änderung der Bankverbindung der MCH unverzüglich eine neue Einzugsermächtigung (Lastschriftmandat) zu erteilen; Störungen und Schäden unverzüglich der MCH zu melden. Er wird ins- besondere: (1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammeKosten für eine unbegründete Entstörung bzw. eine Störung, die durch den Kunden selbst 5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die überlassenen Leistungen missbräuchlich zu nutzen sowie Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung fern- melde- bzw. telekommunikationsrechtlich nicht zulässig ist. 5.3 Es obliegt allein dem Kunden, sich gegen alle Arten von RDS betrieben werdenDatenverlust, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellenAngriffen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder die Funk- tionsfähigkeit seiner Anlage abzielen, mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergebennotwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu schützen, die soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSMCH vereinbart wurde. (6) 5.4 Der Kunde ist selbst für die Datensicherung allein dafür verantwortlich, um bei Verlust dass durch die Nutzung der Daten diese rekonstruieren zu könnenihm zur Verfügung gestellten Dienstleistungen weder gegen Gesetze noch gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Er hat ins- besondere verpflichtet sich, die von ihm übermittelten Daten regelmäßig durch die MCH bereitgestellten Dienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechtswidriger Informationen im Internet zu benutzen. Volljährige Xxxxxx, insbesondere Eltern, sind daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen dafür zu treffen, dass durch Kinder und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern Jugendliche keine Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, welche den Kinder und eigene Sicherungskopien zu erstellenJugendschutz- vorschriften widersprechen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.1 Der Kunde wird ist verpflichtet, die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenDienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Er wird ins- besondere:Insbesondere ist er verpflichtet, (1a) den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren b) die ihm zugeordneten Nutzungs- Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsberechtigungen rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen anderer Teilnehmer der Anbieterdienste unberechtigt zu nutzen; nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Identifikations- Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Anbieterdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern; einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist; strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zu machen; dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Authentifikations-Sicherungen vor Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen; sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben. Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Zugriff durch Dritte schützen Anbieter entstandenen sachlichen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergebenpersonellen Aufwand sowie entstandene Auslagen. c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Anbieternetz einschlägig sein sollten; (2d) den Versuch unterlassengeltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; e) seine Internet-Seiten so zu gestalten, selbst dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder Daten unbefugt abzurufen überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden; f) für den Anbieter erkennbare Mängel oder in Pro- grammeSchäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die von RDS betrieben werden, einzugreifen eine Feststellung der Mängel oder eingreifen Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringenerleichtern und zu beschleunigen; (3g) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Auf- wendungen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine eine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag. 5.2 Verstößt der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4gegen die in Absatz 1.b) dafür Sorge tragenund 1.c) genannten Pflichten, dass alle gewerblichen Schutz- ist der Anbieter sofort und Urheberrechte beachtet werden; (5in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Absatz 1.g) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellennach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die auf das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSFrist zu kündigen. (65.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden. 5.4 In den Fällen des Absatzes 1.c) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlichder Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, um bei Verlust Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der Daten diese rekonstruieren dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellensperren.

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Samples: Webhosting Agreement

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.1 Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird ins- besonderehat insbesondere folgende Pflichten: a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde die der Zenk SystemPartner GmbH entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. b) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere – dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen übersandt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwahlprogramme. - darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen (1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations§ 238 Strafgesetzbuch - StGB -Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst ). - dürfen keine Informationen mit rechts- oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in Pro- grammedas Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Zenk SystemPartner schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten. - ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von RDS betrieben Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für Zenk SystemPartner, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen. - dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, einzugreifen die Auszahlungen oder eingreifen andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. - sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu lassen beachten. c) Die Zenk SystemPartner GmbH ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Internetanbindung auf Basis CompanyConnect durch den Kunden beruhen oder in Datennetze mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus den mit der Beanspruchung oder Nutzung von RDS unbefugt einzudringen;Internetanbindung auf Basis CompanyConnect verbundenen namens-, marken-, urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten ergeben. d) Die für Teledienste oder Mediendienste geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die dort geltenden Informationspflichten, sind zu beachten. e) Für den vom Kunden gewünschten international routbaren IP-Adressraum ist gemäß den jeweils gültigen Bestimmungen des Réseaux IP Européens Network Coordination Centre (3RIPE NCC) etwaige Störungsmeldungen rechtzeitig, d. h. mit der Auftragserteilung von Internetanbindung auf Basis CompanyConnect, die geforderte Dokumentation zur Verfügung zu stellen. f) Dem Kunden ist es untersagt – unaufgefordert E-Mail zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder – unaufgefordert Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spamming) an Dritte zu versenden. g) Der Kunde hat E-Mails, die er als Spam-Mails definiert nicht nur abzuweisen, sondern selbst zu löschen bzw. mit einem permanenten Reply-Code zu versehen, insbesondere wenn er die Leistung “Zwischenspeicherung von E-Mails“ nutzt. h) Wenn der Kunde ein eigenes Netzwerk (LAN) betreibt, ist ein Grenzrouter einzusetzen bzw. das LAN so zu konfigurieren, dass der interne Verkehr die Schnittstelle des Kundenrouters nicht überschreitet. Weiterhin sind geeignete Schutzmaß-nahmen gegen unberechtigte Zugriffe Dritter (z. B. durch eine Firewall) zu treffen. Eine erhöhte Abrechnung der monatlich übertragenen Datenvolumina durch den Nichteinbau eines Grenzrouters bzw. einer unsachgemäßen Konfiguration des LAN sowie durch fehlende Schutzmaßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe Dritter geht zu Lasten des Kunden. i) Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern der Zenk SystemPartner oder deren beauftragten Service Dienstleister z.B. die Telekom Zugang zum Grundstück und Fragen nach Kräften präzi- sierenden darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. j) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie der ggf. Er muss hierfür gegebenenfalls erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung, ist auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. eigene Kosten bereitzustellen. k) Die Anschalteeinrichtung ist ständig betriebsbereit zu halten. l) Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS sind die der Zenk SystemPartner durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Auf- wendungen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von RDS der Zenk SystemPartner vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;. (4m) dafür Sorge tragenNach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der IP-Adressraum nicht weiter zu nutzen oder der Adressraum ist nach Zustimmung durch die Zenk SystemPartner und der Telekom auf eine andere, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;ihm überlassene Internetanbindung auf Basis CompanyConnect-Anbindung zu übertragen. (55.2 Die Zenk SystemPartner GmbH ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung nach Ziffer 5.1 b) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellendie jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sindmonatlichen Preise zu zahlen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht Die Regelung in § 45 o TKG zur unverzüglichen Unterrichtung Sperre von RDSRufnummern bleibt hiervon unberührt. (6) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich, um bei Verlust der Daten diese rekonstruieren zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 16.1 Der Kunde wird die ist verpflichtet, in dem durch ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenerteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er wird hat der net services unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder seiner Rechnungsan- schrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Zwangs- vollstreckung) unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der net services den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Kunden fortgeführt bzw. un- ter Einhaltung der Fristen von Ziffer 23.2 ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. 16.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der net services bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festge- stellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von der net services geschul- deten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich der net services anzuzeigen. Bei einer Stö- rungsmeldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleich- tern und beschleunigen. 16.3 Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der net services bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, ins- besonderebesondere des TKG und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: (1a) die ihm zugeordneten Nutzungs- net services unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (insbesonde- re Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu informieren, b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- rechtswidri- ge Handlungen zu unterlassen, c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste er- forderlich sein sollten, (2d) den Versuch unterlassenanerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammenach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen;tragen und diese zu befolgen, (3e) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS Störungsmeldung, der net services die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen tatsächlich entstandenen Auf- wendungen ersetzenAufwendung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisliste der net services in Rech- nung zu stellen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag. f) die technischen Vorrichtungen vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, insbesonde- re durch regelmäßige Installation von Updates des Routerherstellers, soweit ein Update nicht von der net services durchgeführt wird, selbst keinerlei physische Eingriffe vorzu- nehmen oder vornehmen zu lassen, welche geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der tech- nischen Vorrichtungen zu beeinträchtigen, und bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Vorrichtungen net services unverzüglich zu unterrichten und deren Mitarbei- tern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Vor- richtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich, für den Kunden zumutbar ist und den Eigentumsrechten des Kunden nicht entgegensteht, g) durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen keine Störung Gefahr für die physika- lische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 16.4 Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung der net services keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den vertragsgegenständlichen technischen Vorrichtungen ausfüh- ren oder von Dritten ausführen lassen. Zu den Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten gehört insbesondere auch die Anschaltung einer Hausverteilanlage an den Übergabe- punkt. Derartige Arbeiten kann der Kunde von net services oder einem von net services beauftragten Subunternehmer durchführen lassen. Sofern der Kunde erforderliche Zu- gänge oder Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist net services berechtigt, Arbeiten zu verweigern. Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellräume sowie Elektrizität und Erdung für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch die net services erforderlich sind. Der Kunde hält diese auf Dauer des Vertrages im funktions- fähigen und ordnungsgemäßen Zustand. 16.5 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von RDS vorlag net services vor Beeinflussung durch elek- trische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde ver- pflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Net- zen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind. Für die kundenseitige Anschaltung von eigenen Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchti- gung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, über- nimmt net services keine Verantwortung. Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (stromseitig) zu trennen. Die net services empfiehlt hier den Abschluss einer Hausratsversicherung mit Schutz gegen Überspannungsschäden. Bei einem Überspannungsschaden wird die vor- handene Endeinrichtung - soweit diese nicht im Eigentum des Kunden steht - durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kos- ten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung ge- stellt. 16.6 Die nomadische Nutzung eines VoIP-Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Be- nutzung an einem anderen Ort als der gemeldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbeson- dere ist der Kunde dies nicht bzw. lediglich eingeschränkt berechtigt, Notrufe bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen könnennomadischer Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse abzusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergeb- nis führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneingeschränkt möglich. 16.7 Soweit für die betreffende Leistung der net services die Installation eines separaten Über- tragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kun- de die net services bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäfts- zeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen. 16.8 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu benutzen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen; (4b) dafür Sorge zu tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Netzes der net services nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen. Im Falle der Missachtung ist net services berechtigt, das Vertragsver- hältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. net services behält sich insoweit die auf einer rechtswidrigen Verwendung Geltendmachung des pureMDM ihr durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor. Der Kunde darf die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSSprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen nutzen. (6c) die net services unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von der net services dem Kunden übergebenen Hardware-Komponenten zu informieren. 16.9 Der Kunde ist selbst des Weiteren verpflichtet, a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von der net services, oder deren Beauftragten ausführen zu lassen; b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die An- rufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungs- merkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschal- tung einverstanden ist; c) den Beauftragten der net services den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit dieses für die Datensicherung verantwortlichPrüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach den AGB, insbesondere zur Ermittlung tariflicher Bemessungs- grundlagen oder der net services zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 16.10 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 16.9 a) und b) genannten Pflichten, oder in schwer- wiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich aufgeführten Pflichten ist die net services sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündi- gen. 16.11 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehören- den Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit einem ungekürzten Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden. 16.12 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der net services mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist. 16.13 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 16.14 Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, darf der Inter- net-Zugang nicht zum Angebot von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit ge- nutzt werden. 16.15 Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Informationen zu verbreiten. Insbesonde- re dürfen auf der Homepage oder in E-Mails keine Inhalte oder Informationen enthalten sein, die den gesetzlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzge- setzes (JSchG), des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), des Bürgerlichen Ge- setzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheber- rechtsgesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetze widersprechen. Das Verbot umfasst insbesondere solche Informationen, die a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen; b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnah- men gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB); c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schil- dern, die einer Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB); d) den Krieg verherrlichen; e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB); f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen den Kodex der „Freiwillige Selbstkon- trolle Multimedia e.V.“ verstoßen. Das Verbot umfasst auch das Heraufladen von Daten auf den Server, die einen Virus enthalten oder in anderer Weise infiziert sind. 16.16 Das in Ziffer 16.15 enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Informationen, zu denen der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte mittels Hyperlink eröffnet. Der Kunde wird hier- mit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyperlinks der Gefahr einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung aussetzt. 16.17 Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Informationen (siehe die beispielhafte Aufzählung Ziffer 16.15 dieser AGB vom Server herunterzuladen. 16.18 Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von net services dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen. 16.19 Außerdem ist es dem Kunden verboten, E-Mails, die nicht an ihn adressiert sind, abzufan- gen oder dieses zu versuchen. 16.20 Falls die net services in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder in anderer Weise für Informationen verantwortlich gemacht werden sollte, die der Kunde in seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu denen er Internet . Telefon . Fernsehen auf andere Art und Weise (bspw. durch Setzen eines Hyperlinks) einen Zugang eröffnet hat, ist der Kunde verpflichtet, die net services bei Verlust der Daten diese rekonstruieren Abwehr dieser Ansprüche zu könnenunterstüt- zen. Er Der Kunde hat ins- besondere die net services auf erste Anforderung hin im Außenverhältnis von ei- ner Haftung freizustellen. Einen verbleibenden, von ihm übermittelten Daten regelmäßig schuldhaft verursachten Schaden, auch in Form von Gerichts- und gefahrentsprechend per ExportRechtsanwaltskosten, hat der Kunde der net services zu ersetzen. 16.21 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 16.22 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen der net services ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehen- den gesetzlichen Grundlagen und dieser AGB hinzuweisen. Andernfalls gilt Xxxxxx 16.8 ent- sprechend. 16.23 Verstößt der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich auf- geführten Pflichten ist die net services berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 16.24 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu ver- hindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 16.25 Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Netzzugang fest, so hat er dies der net services unverzüglich mitzuteilen. 16.26 Die Anbindung von WLAN-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellenGeräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Netzzugang der net services zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kun- de durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten, ausgenommen Personen im Sinne der Ziffer 24.11 dieser AGB, zugänglich macht wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.1 Der Kunde wird ist verpflichtet, die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenDienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Er wird ins- besondere:Insbesondere ist er verpflichtet, (1a) den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren b) die ihm zugeordneten Nutzungs- Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsberechtigungen rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, - nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Identifikations- Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Anbieterdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern; - einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten, - Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist; - strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zumachen; - dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Authentifikations-Sicherungen vor Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen; - sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben. - Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Zugriff durch Dritte schützen Anbieter entstandenen sachlichen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergebenpersonellen Aufwand sowie entstandene Auslagen. c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Anbieternetz einschlägig sein sollten; (2d) den Versuch unterlassengeltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; e) seine Internet-Seiten so zu gestalten, selbst dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder Daten unbefugt abzurufen überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden; f) für den Anbieter erkennbare Mängel oder in Pro- grammeSchäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die von RDS betrieben werden, einzugreifen eine Feststellung der Mängel oder eingreifen Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringenerleichtern und zu beschleunigen; (3g) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Auf- wendungen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine eine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag. 5.2 Verstößt der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4gegen die in Absatz 1.b) dafür Sorge tragenund 1.c) genannten Pflichten, dass alle gewerblichen Schutz- ist der Anbieter sofort und Urheberrechte beachtet werden; (5in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Absatz 1.g) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellennach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die auf das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSFrist zu kündigen. (65.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden. 5.4 In den Fällen des Absatzes 1.c) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlichder Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, um bei Verlust Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der Daten diese rekonstruieren dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellensperren.

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Samples: Webhosting Agreement

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 3.1. Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird ins- besondere: (1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammeist verpflichtet, die für die Installation und die Leistungserbringung von RDS betrieben werdenseiner Seite erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, einzugreifen oder eingreifen insbesondere bei Bedarf den Zugang zum Anschluss zum vereinbarten Installationstermin zu lassen oder gewähren. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die elektrische Energie für Installation, Betrieb und Instandhaltung des Anschlusses samt dafür erforderlicher Geräte (z. B. Glasfaser-Abschlussgerät) auf eigene Kosten bereitzustellen. 3.2. Der Kunde gewährleistet die Sicherung des Glasfaseranschlusses, insbeson- dere des Abschlusspunktes der Linientechnik (APL), gegen unberechtigten Zugriff Dritter. Der Endkunde wird nur Hausinstallationen und Endgeräte an- schließen, die zur Verwendung in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen;öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland geeignet sind. (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen 3.3. Aufwendungen, die wirsNET nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die des Kunden durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen der technischen Einrichtungen entstehen, hat der Kunde zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstelltkeine Störung dieser Einrichtungen vorlag und die Störung auf ein vom Kunden verwendetes eigenes Endgerät zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist wirsNET berechtigt, eine Pauschale gemäß Preisliste in Rechnung zu stellen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass durch die ungerechtfertigte Störmeldung kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. 3.4. Der Kunde darf die vertraglichen Dienstleistungen nicht rechtsmissbräuch- lich nutzen. Unzulässig ist insbesondere das Abrufen, Übermitteln und Anbieten von Inhalten unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und Verbote oder gegen Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter. Kindern oder Jugendlichen dürfen keine Störung Angebote im Widerspruch zu den gesetz- lichen Vorschriften zugänglich gemacht werden. 3.5. Der Kunde ist verpflichtet, für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte (SEPA-)Lastschrift wirsNET die entstandenen Kosten in dem Umfang zu er- statten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat. 3.6. Der Kunde hat wirsNET unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung mitzuteilen, sofern diese Daten für die Inanspruchnahme und Erbringung der technischen Einrichtungen Leistungen nach diesem Vertrag erforderlich sind. 3.7. Der Kunde darf weder entgeltlich noch unentgeltlich die vertraglichen Dienstleistungen Dritten weiter überlassen, insbesondere ist eine gewerb- liche Überlassung an andere Nutzer in jeder Form verboten. Der Kunde ist für seinen Anschluss voll verantwortlich und verpflichtet sich, ge- eignete Vorkehrungen gegen eine unbefugte Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte zu treffen. Er hat hierfür insbesondere die ihm von RDS vorlag wirsNET überlassenen Benutzeridentifikationen und Passwörter geheim zu halten. Für die Nutzung durch Dritte ist er gegenüber wirsNET verantwort- lich, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat insbesondere auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung des vertraglichen Anschlusses durch Dritte entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. 3.8. Der Kunde hat bei der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen dafür Sorge zu tragen, dass alle gewerblichen Schutz- er keine Daten überträgt, welche die ordnungsgemä- ße Funktion des Netzes oder technischer Einrichtungen der wirsNET oder Dritter stören können. Der Kunde muss insbesondere darauf achten, dass er keine Viren versendet und Urheberrechte beachtet werden;Serverdienste so programmieren, dass sie kei- ne Daten unbeabsichtigt vervielfältigen oder Einrichtungen wirsNETs oder Dritter überlasten. (5) RDS 3.9. Dem Kunden obliegen angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um seine Geräte und Daten gegen schadenstiftende Daten und Angriffe von sämtlichen außen zu schützen. 3.10. Werden Dritte durch eine unzulässige Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen geschädigt, hat der Kunde wirsNET von hieraus resultie- renden Ansprüchen Dritter freistellenfreizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt soweit der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSdiese Nutzung zu vertreten hat. (6) Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich, um bei Verlust der Daten diese rekonstruieren zu können. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen.

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Samples: Service Agreement

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 16.1 Der Kunde wird die ist verpflichtet, in dem durch ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenerteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er wird hat der net services unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder seiner Rechnungsan- schrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Zwangs- vollstreckung) unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der net services den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Kunden fortgeführt bzw. un- ter Einhaltung der Fristen von Ziffer 23.2 ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. 16.2 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung der net services bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festge- stellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von der net services geschul- deten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich der net services anzuzeigen. Bei einer Stö- rungsmeldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleich- tern und beschleunigen. 16.3 Der Kunde ist verpflichtet die Dienste der net services bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, ins- besonderebesondere des TKG und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: (1a) die ihm zugeordneten Nutzungs- net services unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (insbesonde- re Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu informieren, b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- rechtswidri- ge Handlungen zu unterlassen, c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste er- forderlich sein sollten, (2d) den Versuch unterlassenanerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammenach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen;tragen und diese zu befolgen, (3e) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS Störungsmeldung, der net services die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen tatsächlich entstandenen Auf- wendungen ersetzenAufwendung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisliste der net services in Rech- nung zu stellen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag. f) die technischen Vorrichtungen vor unbefugten Eingriffen Dritter zu schützen, insbesonde- re durch regelmäßige Installation von Updates des Routerherstellers, soweit ein Update nicht von der net services durchgeführt wird, selbst keinerlei physische Eingriffe vorzu- nehmen oder vornehmen zu lassen, welche geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der tech- nischen Vorrichtungen zu beeinträchtigen, und bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an technischen Vorrichtungen net services unverzüglich zu unterrichten und deren Mitarbei- tern bzw. Erfüllungsgehilfen nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Vor- richtungen zu gewähren, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich, für den Kunden zumutbar ist und den Eigentumsrechten des Kunden nicht entgegensteht, g) durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen keine Störung Gefahr für die physika- lische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 16.4 Der Kunde darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück selbst oder von Dritten ausführen lassen. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Vorrichtungen kann der Kunde von net services oder von diesem beauftrag- ten Subunternehmer durchführen lassen. Sofern der Kunde erforderliche Zugänge oder Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist net services berechtigt, Arbeiten zu verwei- gern. Zu den Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten gehört insbesondere auch die An- schaltung einer Hausverteilanlage an den Übergabepunkt. Der Kunde stellt für die Ver- tragsdauer auf seine Kosten eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellräume sowie Elektrizität und Erdung für die technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Er- bringung der vertragsgemäßen Leistung durch die net services erforderlich sind. Der Kun- de hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zu- stand. 16.5 Der Kunde hat den Anschluss an das Netz von RDS vorlag net services vor Beeinflussung durch elek- trische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde ver- pflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Net- zen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für die kundenseitige Anschaltung von eigenen Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchti- gung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, über- nimmt net services keine Verantwortung. Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl strom- seitig als auch datenseitig) zu trennen. Die net services empfiehlt hier den Abschluss einer Hausratsversicherung mit Schutz gegen Überspannungsschäden. Bei einem Überspan- nungsschaden wird die vorhandene Endeinrichtung - soweit diese nicht im Eigentum des Kunden steht - durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung ver- bleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 16.6 Die nomadische Nutzung eines VoIP-Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Be- nutzung an einem anderen Ort als der gemeldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbeson- dere ist der Kunde dies nicht bzw. lediglich eingeschränkt berechtigt, Notrufe bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen könnennomadischer Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse abzusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergeb- nis führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneingeschränkt möglich. 16.7 Soweit für die betreffende Leistung der net services die Installation eines separaten Über- tragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kun- de die net services bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäfts- zeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen. 16.8 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu benutzen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen; (4b) dafür Sorge zu tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Netzes der net services nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen. Im Falle der Missachtung ist net services berechtigt, das Vertragsver- hältnis – grundsätzlich nach erfolgloser Abmahnung – fristlos zu kündigen. net services behält sich insoweit die auf einer rechtswidrigen Verwendung Geltendmachung des pureMDM ihr durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, missbräuchliche Nutzung ihres Netzes entstandenen Schadens vor. Der Kunde darf die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSSprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen nutzen. (6c) die net services unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von der net services dem Kunden übergebenen Hardware-Komponenten zu informieren. 16.9 Der Kunde ist selbst des Weiteren verpflichtet, a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von der net services, oder deren Beauftragten ausführen zu lassen; b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die An- rufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungs- merkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschal- tung einverstanden ist; c) den Beauftragten der net services den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit dieses für die Datensicherung verantwortlichPrüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach den AGB, insbesondere zur Ermittlung tariflicher Bemessungs- grundlagen oder der net services zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 16.10 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 14.9 a) und b) genannten Pflichten, oder in schwer- wiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich aufgeführten Pflichten ist die net services sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündi- gen. 16.11 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehören- den Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit einem ungekürzten Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden. 16.12 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der net services mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist. 16.13 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 16.14 Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, darf der Inter- net-Zugang nicht zum Angebot von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit ge- nutzt werden. 16.15 Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Informationen zu verbreiten. Insbesonde- re dürfen auf der Homepage oder in E-Mails keine Inhalte oder Informationen enthalten sein, die den gesetzlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzge- setzes (JSchG), des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), des Bürgerlichen Ge- setzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheber- rechtsgesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetze widersprechen. Das Verbot umfasst insbesondere solche Informationen, die a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen; b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnah- men gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB); c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schil- dern, die einer Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB); d) den Krieg verherrlichen; e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB); f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen den Kodex der „Freiwillige Selbstkon- trolle Multimedia e.V.“ verstoßen. Das Verbot umfasst auch das Heraufladen von Daten auf den Server, die einen Virus enthalten oder in anderer Weise infiziert sind. 16.16 Das in Ziffer 16.15 enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Informationen, zu denen der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte mittels Hyperlink eröffnet. Der Kunde wird hier- mit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyperlinks der Gefahr einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortung aussetzt. 16.17 Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Informationen (siehe die beispielhafte Aufzählung Ziffer 14.15 dieser AGB vom Server herunterzuladen. 16.18 Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von net services dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen. 16.19 Außerdem ist es dem Kunden verboten, E-Mails, die nicht an ihn adressiert sind, abzufan- Internet . Telefon . Fernsehen gen oder dieses zu versuchen. 16.20 Falls die net services in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder in anderer Weise für Informationen verantwortlich gemacht werden sollte, die der Kunde in seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu denen er auf andere Art und Weise (bspw. durch Setzen eines Hyperlinks) einen Zugang eröffnet hat, ist der Kunde verpflichtet, die net services bei Verlust der Daten diese rekonstruieren Abwehr dieser Ansprüche zu könnenunterstüt- zen. Er Der Kunde hat ins- besondere die net services auf erste Anforderung hin im Außenverhältnis von ei- ner Haftung freizustellen. Einen verbleibenden, von ihm übermittelten Daten regelmäßig schuldhaft verursachten Schaden, auch in Form von Gerichts- und gefahrentsprechend per ExportRechtsanwaltskosten, hat der Kunde der net services zu ersetzen. 16.21 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 16.22 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen der net services ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehen- den gesetzlichen Grundlagen und dieser AGB hinzuweisen. Andernfalls gilt Ziffer 14.8 ent- sprechend. 16.23 Verstößt der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich auf- geführten Pflichten ist die Gesellschaft berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 16.24 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu ver- hindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. 16.25 Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Netzzugang fest, so hat er dies der net services unverzüglich mitzuteilen. 16.26 Die Anbindung von WLAN-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellenGeräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Netzzugang der Gesell- schaft zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA si- cherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten, ausgenommen Personen im Sinne der Ziffer 14.11 dieser AGB, zugänglich macht wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 15.1 Der Kunde wird die ist verpflichtet, in dem durch ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenerteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er wird ins- besondere:hat der Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seines Namens, ggf. sei- ner Firma und seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, der Gesellschaft den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Kunden fortgeführt bzw. unter Einhaltung der Fristen von § 22 Abs. 2 dieser AGB ggf. gekün- digt werden soll, mitzuteilen. (1) 15.2 Sobald dem Kunden erstmalig die ihm zugeordneten Nutzungs- Leistung der Gesellschaft bereit- gestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzu- zeigen. Später festgestellte Mängel der von der Gesellschaft ge- schuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich der Gesellschaft anzuzeigen. (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- gramme, die von RDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzi- sieren15.3 Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach ist insbesondere gehalten, vor Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS an die Gesellschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Störung möglicherweise außerhalb des Verantwortungsbe- reichs der Gesellschaft liegt (z. B. Störungsursache in den Endge- räten des Kunden). Ferner hat der Kunde bei einer Störungsmel- dung alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseiti- gung der Störung erleichtern und beschleunigen. 15.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der Gesellschaft bestim- mungsgemäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere des TKG und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverord- nungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: a) die Gesellschaft unverzüglich über Änderungen der vertragli- chen Grundlage (bspw. Änderung der privaten Nutzung in ge- werbliche Nutzung) zu informieren; b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auf- lagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste erfor- derlich sein sollten; d) den anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicher- heit insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Tele- dienstedatenschutzgesetz (TDDSG)und dem TKG Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; e) nach Abgabe einer Störungsmeldung, der Gesellschaft die durch die Überprüfung entstandenen Auf- wendungen ersetzenseiner Einrichtungen tatsächlich ent- standenen Aufwendung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Preisver- zeichnis der Gesellschaft zu vergüten, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verant- wortlichkeitsbereich des Kunden vorlag. In diesem Fall ent- fällt das Recht des Kunden, nach Ziffer 20.4 eine Entschädi- gung zu verlangen. 15.5 Der Kunde darf keine Störung der Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück selbst oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört z. B. auch die Anschaltung einer Hausverteilanlage an den Übergabepunkt. Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Raum für die technischen Einrichtungen von RDS vorlag bereit, die bei ihm zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch die Gesellschaft erforderlich sind. 15.6 Zum Schutz vor Überspannungsschäden an den überlassenen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (so- wohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. Die Gesellschaft empfiehlt hier den Abschluss einer Hausratversicherung mit Schutz gegen Überspannungsschäden. Bei einem Überspan- nungsschaden wird die vorhandene Endeinrichtung durch eine neue Endeinrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 15.7 Die nomadische Nutzung eines VoIP-Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Benutzung an einem anderen Ort als der ge- meldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde dies nicht bzw. lediglich eingeschränkt berechtigt, Notrufe bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen könnennomadi- scher Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse ab- zusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneinge- schränkt möglich. 15.8 Soweit für die betreffende Leistung der Gesellschaft die Installa- tion eines separaten Übertragungsweges oder Systems oder sons- tige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde die Gesellschaft bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins wäh- rend der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räu- men schaffen. 15.9 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu benut- zen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen; (4b) dafür Sorge zu tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Netzes der Gesellschaft nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; (5c) RDS die Gesellschaft unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder Verlust der von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSGesellschaft dem Kunden übergebe- nen Hardware-Komponenten zu informieren. (6) 15.10 Der Kunde ist selbst des Weiteren verpflichtet, a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungsarbei- ten am Anschluss nur von der Gesellschaft oder deren Beauf- tragten ausführen zu lassen; b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss wei- tergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses, zu dem die Anrufe wei- tergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstan- den ist; c) den Beauftragten der Gesellschaft den Zutritt zu seinen Räu- men jederzeit zu gestatten, soweit dieses für die Datensicherung verantwortlichPrüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach den AGB, insbesondere zur Ermitt- lung tariflicher Bemessungsgrundlagen oder der Gesellschaft zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 15.11 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu sei- nem Haushalt bzw. Betrieb gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gege- ben werden. 15.12 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der Gesellschaft mitzuwirken, soweit diese Mitwir- kung erforderlich ist. 15.13 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmel- dung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 15.14 Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, darf der Internet-Zugang nur von Haushalts- bzw. Be- triebsangehörigen des Kunden genutzt werden. Insbesondere darf der Internet-Zugang nicht zum Angebot von Telekommunikations- diensten für die Öffentlichkeit genutzt werden. 15.15 Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Informationen zu verbreiten. Insbesondere dürfen auf der Homepage oder in E-Mails keine Inhalte oder Informationen enthalten sein, die den gesetzli- chen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzge- setzes (JSchG), des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den un- lauteren Wettbewerb (UWG), des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetze widerspre- chen. Das Verbot umfasst insbesondere solche Informationen, die a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechtswidrigen Tat dienen; b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB); c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB); d) den Krieg verherrlichen; e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Ge- genstand haben (§ 184 StGB); f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen den Kodex der „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia e.V.“ oder gegen den Kodex “Deutschland für Telekommunikation und Me- dien” des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien e.V. (DVTM) verstoßen. Das Verbot umfasst auch das Heraufladen von Daten auf den Server, die einen Virus enthal- ten oder in anderer Weise infiziert sind. 15.16 Das in Ziffer 15.15 enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Infor- mationen, zu denen der Kunde eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte mittels Hyperlink eröffnet. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyper- links der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und einer zivil- rechtlichen Verantwortung aussetzt. 15.17 Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Informatio- nen (siehe die beispielhafte Aufzählung in Ziffer 15.15 vom Server herunterzuladen. 15.18 Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von der Gesellschaft dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen. 15.19 Außerdem ist es dem Kunden verboten, E-Mails, die nicht an ihn adressiert sind, abzufangen oder dieses zu versuchen. 15.20 Falls die Gesellschaft in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wettbe- werbsrechtlicher oder in anderer Weise für Informationen verant- wortlich gemacht werden sollte, die der Kunde in seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu de- nen er auf andere Art und Weise (bspw. durch Setzen eines Hyper- links) einen Zugang eröffnet hat, ist der Kunde verpflichtet, die Ge- sellschaft bei Verlust der Daten diese rekonstruieren Abwehr dieser Ansprüche zu könnenunterstützen. Er Der Kunde hat ins- besondere die Gesellschaft auf erste Anforderung hin im Außenver- hältnis von einer Haftung freizustellen. Einen verbleibenden, von ihm übermittelten Daten regelmäßig schuldhaft verursachten Schaden, auch in Form von Gerichts- und gefahrentsprechend per ExportRechtsanwaltskosten, hat der Kunde der Gesellschaft zu er- setzen. 15.21 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der Gesellschaft mitzuwirken, soweit diese Mitwir- kung möglich und erforderlich ist. 15.22 Der Kunde ist verpflichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen der Gesellschaft ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehenden gesetzlichen Grundlagen und dieser AGB hinzuweisen. 15.23 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu än- dern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Haushalts- bzw. Betriebsangehörige oder andere Dritte, zu verhindern. Der Kunde ist insbesondere be- reits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes ver- pflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis von einem Passwort erlangt haben. 15.24 Die Anbindung von WLAN-Funktion Geräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Netz-zugang der Gesellschaft zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwen- dung eines entsprechenden Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten, ausge- nommen Personen im Sinne des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellenZiffer 15.11 dieser AGB, zugäng- lich macht wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 6.1 Der Kunde wird die ist verpflichtet, in dem durch ihn zur Leistungserbringung und -abwick- lung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllenerteilten Auftrag wahr- heitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er wird hat die Stadt- werke unverzüglich jede Änderung seines Namens und seines Wohn- sitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, den Stadtwerken den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Mediavertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet die Stadtwerke-Dienste bestimmungsge- mäß, sachgerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere dem Telekommu- nikationsgesetz (TKG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: • die Stadtwerke unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlage (bspw. Änderung der privaten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu informieren; • die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inan- spruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten; • anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit ins- besondere: besondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (1BDSG), nach dem Telemediengesetz (TMG) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu tragen und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen diese zu befolgen; • den Stadtwerken erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (2) den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Pro- grammealle Maßnahmen zu treffen, die von RDS betrieben werden, einzugreifen eine Feststellung der Mängel oder eingreifen zu lassen Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder in Datennetze von RDS unbefugt einzudringen; (3) etwaige Störungsmeldungen die Beseitigung der Störung erleichtern und Fragen be- schleunigen; • nach Kräften präzi- sieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mit- arbeiter zurückgreifen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung wird er RDS die Störungsmeldung, den Stadtwerken durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Auf- wendungen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine eine Störung der technischen Einrichtungen von RDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können; (4) dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden; (5) RDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung im Verantwortlichkeitsbereich des pureMDM durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des pureMDM verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Ver- stoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von RDSKunden vorlag. (6) 6.3 Der Kunde ist • darf keine Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am vorgelagerten Breitbandverteilnetz der Stadtwerke bis zum Übergabepunkt selbst für oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die Datensicherung verantwortlichAnschaltung der Hausverteilanlage an den Übergabepunkt, um bei Verlust • hat den Stadtwerken ggf. Gelegenheit zu geben, durch technische Maßnahmen in der Daten diese rekonstruieren Hausverteilanlage ihr Recht zu könnenverwirklichen, den Kabelanschluss eines Anderen zu sperren bzw. Er hat ins- besondere die von ihm übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend per Export-Funktion des pureMDM zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellenSperre auf- zuheben.

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Samples: Telecommunications