Common use of Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Clause in Contracts

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. 31.1.2 die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikation) zu nutzen. 31.1.3 durch die Nutzung der Dienste, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Telekabel Riesa zu unterlassen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungen. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat der Kunde ein Passwort/Kenn- wort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. 31.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

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Samples: Abonnementvertrag Internet & Telefon, Abonnementvertrag Internet & Telefon, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kabelanschluss, Internet Und Telefon

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 (1) Die Internet-Flatrate darf nicht zu Zwecken genutzt wer- den, deren Nutzerverhalten über das eines privaten Endver- brauchers hinausgeht. Sollte eine gewerbliche oder freiberuf- liche Nutzung festgestellt werden, so werden die Leistungen nach der jeweils gültigen Preisliste für Geschäftskunden abgerechnet. (2) Der Anschluss eines Rechners an das Kommunikations- netz von SWA als speziell hierfür ausgelegter Server oder als Rechnereinheit, die überwiegend als Server dient, ist im Privattarif nicht gestattet. Ein solcher Betrieb setzt einen Geschäftskundenanschluss voraus. Von vorstehender Xxxxxxx wird eine Endkundenbetriebsübliche Freigabe von Dateien auf dem Rechner im Rahmen persönlich bekannter Nutzer nicht erfasst. (3) Der Kunde ist verpflichtet,, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von SWA zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden: • Datenfestverbindungen wie gewerbliche oder freiberuflich genutzte VPN oder ähnliche Einrichtungen im Privattarif • Drahtloszugänge (insbesondere WLAN-Zugänge) für einen unbestimmten Nutzerkreis außerhalb des persön- lichen Umfelds des Anschlussinhabers Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Oktober 2019 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließen(4) Der Kunde ist verpflichtet, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. 31.1.2 die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß Internetzugang bestim- mungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften Rechts- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikation) zu nutzen. Der Kunde hat u. a. die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlich- keitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Wettbewerbs- rechts zu beachten. 31.1.3 durch die Nutzung der Dienste(5) Eine ggf. als E-Mail-Namen einzusetzende Zeichenfolge ist vom Kunden vorab auf ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutz- rechten zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung prüfen. Der Kunde darf keine rechts- oder sitten- widrigen Inhalte und/oder magnetische Einflüsse Informationen anbieten und keine Inhalte und/oder Informationen abrufen, übermitteln oder bereithalten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufsta-cheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu bewahrenStraftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Men- schen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 (6) Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen hat außerdem zu unter- lassen: 31.2.1 unterlassen: • Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Junk-/Spam-Mails), 31.2.2 ) • Missbräuchliches Posting von Nachrichten in News- groups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Ahrensburg vernetzt sich. Eine Marke der Ahrensburg GmbH Stadtwerke Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße un- sachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. z.B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 ) • Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 ) • Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte ) • Fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere ins- besondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten Daten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das ) • Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen Adres- sen (IPSpoofing). 31.2.7 Das ) • Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige ) • Vorsätzliches Verbreiten von Computerviren und -würmern–wür- mern (7) Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass sämtliche aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten ein- gehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen über seine Zugangskennung in Anspruch nehmen. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 8) Der Kunde ist verpflichtetgegenüber SWA und Dritten selbst verant- wortlich insbesondere für: • Inhalte und deren Rechtmäßigkeit, jede missbräuchliche Nutzung die von ihm oder über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden • Einhaltung der Leistungen anerkannten Grundsätze der Datensicher- heit gegen alle Arten von Telekabel Riesa zu unterlassen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigtDatenverlust, nach erfolgloser Abmahnung mit FristsetzungDatenbeschädi- gung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt der Kunde selbst (z.B. durch Eingabe einer be- stimmten Ziffernkombination) bestimmte Leistungsmerk- male einrichten oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungensperren kann. 31.4.2 Dritten Dienste(9) Für den Webinterface-Zugang, gleich welcher Artsofern von SWA bereit- gestellt, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat der Kunde ein nicht sprachlich naheliegendes Passwort/Kenn- wort Kennwort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang zum Web- portal erhält. . (10) Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben weiter- gegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten müssen zur Sicherheit in re- gelmäßigen regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort Passwort /Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen di- gitalen Medien dürfen sie darf es nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa SWA über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie so- wie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter verschlüs- selter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z. B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. WLAN-Zugangspunkte sind vom Kunden durch Passwort und MAC-Adressbeschränkungen (wo technisch möglich) zu sichern. 31.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

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Samples: Multimedia Terms and Conditions

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 22.1 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen Deutsche Glasfaser unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. 22.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die technischen Einrichtungen von Deutsche Glasfa- ser vor unbefugten Eingriffen eigener Mitarbeiter oder Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen, bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an solchen technischen Ein- richtungen Deutsche Glasfaser unverzüglich zu unterrichten und den Mitarbeitern bzw. Erfül- lungsgehilfen von Deutsche Glasfaser nach Anmeldung nach terminlicher Vereinbarung Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. 22.3 Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von Deutsche Glasfaser lässt der Kunde ausschließlich von Deutsche Glasfaser bzw. deren Erfüllungsgehilfen durchführen. 22.4 Der Kunde hat im Falle einer Rufumleitung des Anschlusses sicherzustellen, dass der Inha- ber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einver- standen ist verpflichtet,und seinerseits keine Rufumleitung eingelegt hat. 31.1.1 22.5 Der Kunde hat den Anschluss an das Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 22.6 Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind. Für die kundenseitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchti- gung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Leistungen führen, übernimmt Deutsche Glasfaser keine Verantwortung. 22.7 Des Weiteren muss der Kunde Deutsche Glasfaser im Hinblick auf Konfigurationsänderun- gen, Softwareupdates oder andere endgerätebezogene Maßnahmen umgehend informieren. 22.8 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung des Internets keine Gefahr für die phy- sikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 22.9 Der Kunde hat Deutsche Glasfaser für die Suche und gegebenenfalls Behebung von Fehlern die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung (vgl. Ziffer 8.2) gültigen Preisliste genannten Schadenspauschalen für Anfahrt, Abfahrt, Arbeitsstunden, Prü- fungen durch beauftragte Fremdtechniker sowie etwaige Zuschläge (Überzeiten, Nachtarbeit, Samstagsarbeit, Sonn- und Feiertag) zu ersetzen, wenn sich herausstellt, dass keine von Deut- sche Glasfaser zu vertretenden Störungen der technischen Einrichtungen von Deutsche Glasfa- ser vorliegen oder der Kunde die Ursache für die Störung selbst verschuldet hat. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Deutsche Glasfaser überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. 31.1.2 22.10 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Deutsche Glasfaser zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes, insbesondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnliche Einrich- tungen, • Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Deutsche Glasfaser ohne vorherige Zustimmung von Deutsche Glasfaser bereitzustellen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen, • Verstöße gegen Bestimmungen aus diesen AGB. 22.11 lm Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Deutsche Glasfaser berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Fristsetzung • soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder die Zusatz-Option zu sperren, • das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, • den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, • Inhalte gegebenenfalls zu löschen und • die zuständigen Behörden zu informieren. 22.12 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die TelekommunikationTele- kommunikation) zu nutzen. 31.1.3 durch 22.13 Der Kunde hat insbesondere die Nutzung der Dienstenachfolgenden Regelungen zu beachten: Die nationa- len und internationalen Urheber-, insbesondere des InternetsMarken-, keine Gefahr für die physikalische Patent-, Namens- und logische Struktur Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Funktionalität Bestim- mungen des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts. In diesem Zusammenhang ist er insbesondere dazu verpflichtet, die als Login/E-Mail-Namen einzusetzende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sons- tigen Schutzrechten zu prüfen. Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der genutzten Netze zu verursachenVerletzung einer dieser Pflichten gegen Deutsche Glasfaser erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringen kann, dass er die schaden- sursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet 22.14 Der Kunde hat darüber hinaus insbesondere belästigende und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend bedrohende Anrufe zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung un- terlassen sowie keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder magnetische Einflüsse Informationen anzubieten, insbesondere keine Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu bewahrenübermitteln oder bereitzu- halten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 Strafgesetzbuch (StGB) zum Rassenhass aufsta- cheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 22.15 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes unterlassen: • unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Junk-/Spam-Mails), 31.2.2 Missbräuchliches , missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Multi-Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung unsachgemäße Ver- breitung von Daten auf sonstige Weise (z. z.B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 Unbefugtes , • unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 , • Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die , • die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- Mail und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten Daten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das , • das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofingIP-Spoofing). 31.2.7 Das , • das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige ) und • soweit möglich, das Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält22.16 Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, ist dass sämtliche der Kunde insbesondere verpflichtetin dieser Ziffer aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglichdie die vertragsgegen- ständlichen Leistungen über seine Kennung in Anspruch nehmen. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 22.17 Der Kunde ist verpflichtetgegenüber Deutsche Glasfaser und Dritten selbst verantwortlich für • Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), jede missbräuchliche Nutzung die von ihm oder über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, • die Einhaltung der Leistungen anerkannten Grundsätze der Datensicherheit gegen alle Arten von Telekabel Riesa zu unterlassen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigtDaten- verlust, nach erfolgloser Abmahnung mit FristsetzungDatenbeschädigung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen, • Eingabefehler, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt der Kunde selbst (z.B. durch Eingabe einer bestimmten Ziffernkombi- nation) bestimmte Leistungsmerkmale einrichten oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungensperren kann. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 22.18 Für die Nutzung des Kundenden Internet-Exklusivbereichs Zugang hat der Kunde auf Anforderung von Deutsche Glasfaser ein Passwort/Kenn- wort Kennwort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen nebst Benutzernamen Zugang zum Internet erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten unbe- rechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten müssen zur Sicherheit in re- gelmäßigen regelmäßi- gen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte unberechtig- te Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Passwort/ Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa Deutsche Glasfaser über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk Netz- werk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. 22.19 Die Kommunikation zwischen Deutsche Glasfaser und dem Kunden erfolgt vorzugs- weise per E-Mail, und zwar entweder an die von Deutsche Glasfaser zur Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine andere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Der Kunde verpflichtet sich dazu, regelmäßig seine E-Mail-Accounts nach Posteingängen zu kontrollieren. Deutsche Glasfaser geht davon aus, dass E-Mail-Benachrichtigungen vom Kunden grundsätz- lich innerhalb von fünf (5) Werktagen abgerufen werden. 22.20 Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermittelnüber- mitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z.B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. 31.6 22.21 Der Kunde hat sicherzustellenist verpflichtet, dass sämtliche Verpflichtungen im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner privaten und Obliegenhei- ten geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) Deutsche Glasfaser unverzüglich bekanntzugeben. 22.22 Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrags wird der Kunde Deutsche Glasfaser den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von Deutsche Glasfa- ser stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch Deutsche Glasfaser unverzüglich auf Kosten des Kunden bei Deutsche Glasfaser abzugeben oder zurückzusenden. 22.23 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von Deutsche Glasfaser, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, von Deutsche Glasfaser bereitgestellte Anschlüsse nicht zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmenständigen Alleinnutzung überlassen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. 31.1.2 die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikationa) zu nutzen. 31.1.3 durch die Nutzung der Dienste, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Leistungen der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, i. der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG unverzüglich mitzuteilen, wenn sich bei ihm die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung ändern; ii. der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG jede missbräuchliche Änderung der von ihm im Vertrag gemachten Angaben (insbesondere Name, Bankverbindung) unverzüglich anzuzeigen; iii. der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste und Leistungen von Telekabel Riesa erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; iv. der P&W Netzwerk GmbH & Co KG auf dessen Anforderung mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Leistungen und Diensten der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG verwendet wird; v. dafür zu sorgen, dass die Leistungen oder Teile davon nichtdurch Willkür oder grob fahrlässig Dritten ohne Zustimmung der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG zugänglich gemacht werden; vi. die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht missbräuchlich und nur gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; vii. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzungdie Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit technisch möglichdiese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der P&W Netzwerk GmbH & Co KG erforderlich sein sollten; viii. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, das missbräuchlich benutzte Produkt insbesondere Passworte geheim zuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Zusatzmodul Änderungen zu sperrenveranlassen, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch falls die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungen. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat der Kunde ein Passwort/Kenn- wort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt nicht berechtigte Dritte davon Kenntniserlangt haben; ix. der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG erkannte Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen(Störungsmeldung); x. alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, hat die eine Festlegung der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; xi. nach Abgabe einer Störungsmeldung der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG die durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung oder der Schaden im Verantwortungsbereich des Kunden lag. b) Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien die Entgelte gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form die individuell vereinbarten Entgelte, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer - soweit nicht Bruttoentgelte vereinbart und ausgewiesen sind - fristgerecht zu speichern oder zu übermittelnzahlen. 31.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließenDIENST richtet sich an einen exklusiven Nutzerkreis (Personen mit höherem Haushaltseinkommen). Um den gehobenen Standards des DIENSTES hinsichtlich der Qualität, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in Aufmachung und Darstellung der Bundesrepublik Deutschland zulässig istProdukte zu gewährleisten, behält PROMEDIA sich vor, einzelne Produkte abzulehnen oder die Änderung/Anpassung bestimmter Produktinformationen zu verlangen. SHOPS, die nach Art oder Präsentation nicht dem Standard des DIENSTES entsprechen, können von PROMEDIA nach vorheriger Rücksprache mit dem KUNDEN vom DIENST ausgeschlossen werden. 31.1.2 4.2 Der KUNDE versichert, dass er im Besitz aller erforderlichen Nutzungsrechte für die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und von ihm im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikation) zu nutzendes DIENSTES verwendeten Texte und Bilder ist. Der KUNDE stellt PROMEDIA von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen durch das Angebot seiner Produkte im Rahmen des DIENSTES frei. 31.1.3 4.3 Der KUNDE überträgt PROMEDIA die zur Durchführung ihrer Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den verwendeten Texten und Bildern. Dies umfasst insbesondere die Rechte zur körperlichen und unkörperlichen öffentlichen Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG) z.B. im STILPUNKTE Magazin, auf der Website, den Social-Media-Kanälen und in der App einschließlich der dazu notwendigen Vervielfältigungsrechte (§ 16 UrhG). 4.4 Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass PROMEDIA beabsichtigt, über ein in den DIENST integriertes Bewertungstool, den Nutzern eine Möglichkeit zur Bewertung der Produkte und des Einkaufserlebnisses zu ermöglichen. Der KUNDE hat jedoch keinen Anspruch auf die Einrichtung des Bewertungstools. 4.5 Als Teilnehmer des DIENSTES ist der KUNDE zur aktiven Mitwirkung bei der Förderung der Bekanntheit des DIENSTES durch die Nutzung der Dienste, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachenin Anlage 1 bezeichneten Marketingmaßnahmen verpflichtet. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw4.6 Der DIENST darf vom KUNDEN nur im vertraglich festgelegten Umfang und nur unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 Der Kunde KUNDE verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen keine beleidigenden, verleumderischen, volksverhetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte über den DIENST zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an verbreiten oder einer solchen Verbreitung, Zugriff oder Bereithaltung durch Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting ermöglichen. Bei Verstößen kann PROMEDIA den KUNDEN von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner)Nutzung des DIENSTES unmittelbar ausschließen. 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem 4.7 Sofern Anzeichen vorliegen, dass der KUNDE den DIENST nicht im vertraglich festgelegten Umfang nutzt - insbesondere bei Umgehung des Provisionsanspruches - wird der KUNDE Auskunft über die konkrete Nutzung des DIENSTES geben (Hackingz.B. durch Einsicht ins Warenwirtschafts-System). Für jeden Fall der nachgewiesenen Umgehung des Provisionsanspruches wird eine vom Gläubiger im Einzelfall festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbare Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe beträgt mindestens 5.000,- €. 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports4.8 Der KUNDE verpflichtet sich, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration PROMEDIA auf erstes Anfordern von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten)sämtlichen Ansprüchen Dritter, die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche wegen der Verletzung vorstehender Pflichten oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Telekabel Riesa zu unterlassen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen , etwa der Netzkapazität des Telekabel Riesa-TeilnehmernetzesVerletzung der Rechte Dritter, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungen. 31.4.2 Dritten Diensteinsbesondere Urheber-, gleich welcher ArtDatenschutz und Wettbewerbsrechtsverletzungen, auf Basis gegen PROMEDIA im Rahmen der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat der Kunde ein Passwort/Kenn- wort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. 31.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten DIENSTES erhoben werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmenfreizustellen.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 4.1 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von DNS:NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüg- lich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von DNS:NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich DNS:NET anzuzeigen. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließenstellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von DNS:NET erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialaus- gleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung. Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflus- sung durch elektrische Fremdspannung oder magnetische Wirkungen zu bewahren. Endeinrichtungen dürfen nicht angeschlossen bzw. benutzt werden, deren wenn ihre Verwendung in öffentlichen Netzen Telekommu- nikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig unzulässig ist. 31.1.2 die Leistungen 4.3 Arbeiten am Leitungsnetz oder an überlassenen Netzabschlüssen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und Datenübertragungsein- richtungen sind ausschließlich DNS:NET oder von DNS:NET Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde unentgeltlich im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre, deren Lage und Verlauf zur Verfügung. Stellt der Bundesrepublik Deutschland Kunde die erfor-derlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist DNS:NET berechtigt, die Arbeiten zu verweigern (insbesondere über die Telekommunikation) zu nutzen. 31.1.3 durch die Nutzung der Dienste, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzwErgänzendes unter Ziff. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner10 dieser AGB). 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem 4.4 Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vor- gaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Hackingnach- folgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommuni- kationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von DNS:NET vorgegebenen Standard-Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von DNS:NET schädigen können. 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports4.5 Weitere Pflichten regeln die Ergänzenden AGB der jeweiligen Produkte. Soweit der Kunde die ver- tragsgemäßen Leistungen von DNS:NET zur Versendung von Daten nutzt und durch fehlerhafte Leis- tungen der DNS:NET Daten beim Kunden selbst verloren gehen oder beschädigt werden können, also Zugängen ist er zur vorsorglichen Schadensminderung verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen so zu Rechnersystemen (Port Scanning)sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 4.6 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Telekabel Riesa zu unterlassen. IÄnderung seines Namens, seiner Wohn oder Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der missbräuchlichen Nutzung erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich DNS:NET in Textform unter Angabe der Leistungen betroffenen Kundennummer(n) oder soweit dort möglich, im Online-Service anzuzeigen. DNS:NET ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt einen Nachweis des Namens durch Ausweiskopie oder Zusatzmodul einen entsprechenden Registerauszug zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungenfordern. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat 4.7 Kommt der Kunde ein Passwort/Kenn- wort diesen Verpflichtungen nicht nach, ist DNS:NET berechtigt, die für die Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt iststellen. Ferner ist der Kunde verpflichtetgehindert, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form sich auf einen späteren Zugang zu speichern berufen, wenn DNS:NET rechtzeitig Erklärungen an die letzte bekannte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder erforderlicher Ermitt- lungen der neuen Anschrift zu übermittelnVerzögerungen kommt. 31.6 Der 4.8 Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde hat sicherzustellendie Ge- nehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werdensoweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, welche unverzüglich die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmenGenehmigung des Grundstückseigentümers bei. Erwei- ternd wird auf Ziffer 15 dieser AGB verwiesen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 4.1. Der Kunde verpflichtet sich die erbrachten Stunden zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich Rechnungen die sich aus dem Hosting ergeben zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich Änderungen an seiner Webseite auf rechtliche Aspekte hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich Rechnungen für abgesprochene Beschaffungen zu bezahlen und den Abschluss des Kaufvertrags zu ermöglichen und einzuhalten. 4.2. Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. 31.1.2 verpflichtet die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikation) zu nutzen. 31.1.3 durch die Nutzung der Dienste, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zur Verfügung gestellten Systeme sachgerecht zu nutzen. Verstößt Wenn nicht, erstattet der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, die BSNSoft IT Dienstleistungen dadurch entstandenen sachlichen und personellen Kosten. Wir sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Telekabel Riesa zu unterlassenbei zuwiderhandeln zur außerordentlichen Kündigung befugt. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungen. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat der Kunde ein Passwort/Kenn- wort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen : (WLANa) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermittelnÄnderungen der vertraglichen Grundlagen umgehend mitzuteilen. 31.6 (b) Die Systeme nicht missbräuchlich, rechts- oder gesetzwidrig zu verwenden. (c) Sich Zugang zu nicht im Vertrag angedachten Leistungen zu erschleichen. (d) Strafbare Inhalte über die Systeme zu verbreiten. Insbesondere: Pornografische-, Gewaltverherrlichende-, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßende-, nationalsozialistische-, terroristische- oder böswillige Inhalte. (e) Kinder und Jugendliche sind explizit vor ungeeigneten Inhalten zu schützen! (f) Gesetzliche Auflagen und Vorschriften einzuhalten und zukünftige zeitnah umzusetzen! (g) Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz einzuhalten und folge zu leisten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde mit BSNSoft IT Dienstleistungen einen AV-Vertrag nach Art. 28 (DSGVO) zu schließen, sobald dies erforderlich wird und diesen regelmäßig zu aktualisieren. (h) Die Server nicht unsachgemäß zu überlasten (z.B. durch unsachgemäße Skripte oder Aufgaben). Dies gilt insbesondere für Arbeitsspeicher und Netzwerkbandbreite. (i) Störungen umgehend zu beseitigen, sofern diese im Verantwortungsbereich des Kunden liegen. (j) Aufwände von BSNSoft IT Dienstleistungen zur Störungsbeseitigung zu erstatten, sofern sich nach einer Störungsmeldung herausstellt, dass diese im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. 4.3. Der Kunde hat sicherzustelleninformiert BSNSoft IT Dienstleistungen umgehend, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche sofern die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmenSysteme eine Störung aufweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 22.1 Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderlichen technischen Einrichtungen Deutsche Glasfaser unentgelt- lich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. 22.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die technischen Einrichtungen von Deutsche Glasfaser vor unbefugten Eingriffen eigener Mitarbeiter oder Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen, bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an solchen tech- nischen Einrichtungen Deutsche Glasfaser unverzüglich zu unterrichten und den Mitarbei- tern bzw. Erfüllungsgehilfen von Deutsche Glasfaser nach Anmeldung nach terminlicher Vereinbarung Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. 22.3 Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von Deut- sche Glasfaser lässt der Kunde ausschließlich von Deutsche Glasfaser bzw. deren Erfül- lungsgehilfen durchführen. 22.4 Der Kunde hat im Falle einer Rufumleitung des Anschlusses sicherzustellen, dass der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeschaltet werden sollen, damit einverstanden ist verpflichtet,und seinerseits keine Rufumleitung eingelegt hat. 31.1.1 22.5 Der Kunde hat den Anschluss an das Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elekt- rische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 22.6 Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind. Für die kunden- seitige Anschaltung von Endeinrichtungen und Verwendung von Endgeräten, die zur Be- einträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Leistungen führen, übernimmt Deutsche Glasfaser keine Verantwortung. 22.7 Des Weiteren muss der Kunde Deutsche Glasfaser im Hinblick auf Konfigurations- änderungen, Softwareupdates oder andere endgerätebezogene Maßnahmen umgehend informieren. 22.8 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung des Internets keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu ver- ursachen. 22.9 Der Kunde hat Deutsche Glasfaser für die Suche und gegebenenfalls Behebung von Fehlern die in der jeweils bei Vertragsschluss oder nach einer Preisänderung (vgl. Ziffer 8.2) gültigen Preisliste genannten Schadenspauschalen für Anfahrt, Abfahrt, Arbeitsstun- den, Prüfungen durch beauftragte Fremdtechniker sowie etwaige Zuschläge (Überzeiten, Nachtarbeit, Samstagsarbeit, Sonn- und Feiertag) zu ersetzen, wenn sich herausstellt, dass keine von Deutsche Glasfaser zu vertretenden Störungen der technischen Einrichtungen von Deutsche Glasfaser vorliegen oder der Kunde die Ursache für die Störung selbst ver- schuldet hat. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Deutsche Glasfaser überhaupt keinen Schaden erlitten hat oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. 31.1.2 22.10 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Deut- sche Glasfaser zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltenswei- sen des Kunden: • Überlastungen der Netzkapazität des Teilnehmernetzes, insbesondere durch die Einrich- tung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnliche Einrichtungen, • Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Deutsche Glasfaser ohne vorherige Zustimmung von Deutsche Glasfaser bereitzustellen, • Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen, • Verstöße gegen Bestimmungen aus diesen AGB. 22.11 lm Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Deutsche Glasfaser be- rechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Fristsetzung • soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder die Zusatz-Option zu sperren, • das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, • den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, • Inhalte gegebenenfalls zu löschen und • die zuständigen Behörden zu informieren. 22.12 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz Teilnehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils je- weils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikation) zu nutzen. 31.1.3 durch 22.13 Der Kunde hat insbesondere die Nutzung der Dienstenachfolgenden Regelungen zu beachten: Die nati- onalen und internationalen Urheber-, insbesondere des InternetsMarken-, keine Gefahr für die physikalische Patent-, Namens- und logische Struktur Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Funktionalität Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts. In diesem Zu- sammenhang ist er insbesondere dazu verpflichtet, die als Login/E-Mail-Namen einzu- setzende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten zu prüfen. Der Kunde stellt Deutsche Glasfaser von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der genutzten Netze zu verursachenVerletzung einer dieser Pflichten gegen Deutsche Glasfaser erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringen kann, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet 22.14 Der Kunde hat darüber hinaus insbesondere belästigende und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend bedrohende Anrufe zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung unterlassen sowie keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder magnetische Einflüsse Informationen anzubieten, insbesondere keine Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu bewahrenübermit- teln oder bereitzuhalten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 Strafgesetzbuch (StGB) zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherr- lichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Men- schen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 22.15 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes xxxxxxxx- xxx: • unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Junk-/Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches , missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Multi-Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße un- sachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. z.B. Verbot der Blockade fremder frem- der Rechner). 31.2.3 Unbefugtes , • unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 , • Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die , • die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- Mail und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten Daten führen (DupesDu- pes, Mail Relaying). 31.2.6 Das , • das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofingIP-Spoofing). 31.2.7 Das , • das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige ) und • soweit möglich, das Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält22.16 Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, ist dass sämtliche der Kunde insbesondere verpflichtetin dieser Ziffer aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglichdie die ver- tragsgegenständlichen Leistungen über seine Kennung in Anspruch nehmen. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 22.17 Der Kunde ist verpflichtetgegenüber Deutsche Glasfaser und Dritten selbst verantwortlich für • Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), jede missbräuchliche Nutzung die von ihm oder über seine Ken- nung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, • die Einhaltung der Leistungen anerkannten Grundsätze der Datensicherheit gegen alle Arten von Telekabel Riesa zu unterlassen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigtDatenverlust, nach erfolgloser Abmahnung mit FristsetzungDatenbeschädigung, Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen, • Eingabefehler, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt der Kunde selbst (z.B. durch Eingabe einer bestimmten Ziffern- kombination) bestimmte Leistungsmerkmale einrichten oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungensperren kann. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 22.18 Für die Nutzung des Kundenden Internet-Exklusivbereichs Zugang hat der Kunde auf Anforderung von Deutsche Glasfaser ein Passwort/Kenn- wort Kennwort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen nebst Benutzernamen Zugang zum Internet erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten müssen zur Sicherheit in re- gelmäßigen regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Passwort/ Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme In- anspruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa Deutsche Glasfaser über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen Per- sonen geschützt ist. 22.19 Die Kommunikation zwischen Deutsche Glasfaser und dem Kunden erfolgt vor- zugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von Deutsche Glasfaser zur Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine andere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Der Kunde verpflichtet sich dazu, regelmäßig seine E-Mail-Accounts nach Posteingängen zu kontrollieren. Deutsche Glasfaser geht davon aus, dass E-Mail-Benachrichtigungen vom Kunden grundsätzlich innerhalb von 5 Werktagen abgerufen werden. 22.20 Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie so- wie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z.B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. 31.6 22.21 Der Kunde hat sicherzustellenist verpflichtet, dass sämtliche Verpflichtungen im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner priva- ten und Obliegenhei- ten geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) Deutsche Glasfaser unverzüglich bekanntzugeben. 22.22 Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrags wird der Kunde Deutsche Glasfaser den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihrer Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten und im Eigentum von Deutsche Glasfaser stehenden Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch Deutsche Glasfaser unverzüglich auf Kosten des Kunden bei Deutsche Glasfaser abzugeben oder zurückzusenden. 22.23 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von Deutsche Glas- faser, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, von Deutsche Glasfaser bereitgestellte Anschlüsse nicht zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmenständigen Alleinnutzung überlassen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließen9.1 Die vereinbarten Preise sind fristgerecht innerhalb 14 Tagen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen spätestens zu dem in der Bundesrepublik Deutschland zulässig istRechnung angegebenen Zahlungsziel, zu zahlen. Für jede Zahlungsverspätung oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Fa. Sowado die entstandenen Kosten zu erstatten. Eine Rücklastschrift wird mit 10.00 Euro und jede Zahlungserinnerung mit 5.00 Euro berechnet. Nach Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. 31.1.2 9.2 Erfüllung der soft- und hardwaretechnischen Voraussetzungen von Seiten des Kunden für die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den InternetNutzung des MitarbeiterForums: DSL-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften Geschwindigkeit von mind. 2 Mbit/s, die Einsatzgeräte arbeiten mit mind. einem Pentium Dual Core oder sind nicht älter als 5 Jahre. Die Einsatzgeräte sind mit einem aktuellen Anti-Virenprogramm zu schützen, z. B. Avira Free Antivirus. Bis auf Weiteres ist der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikation) Internet Explorer 8 als Standardbrowser zu nutzen. 31.1.3 9.3 Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die der Fa. Sowado entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn durch die Nutzung Überprüfung der DiensteFa. Sowado festgestellt wurde, dass keine der Fa. Sowado gehörende Hard- oder Software die Störung verursacht hat und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. 9.4 Die ihm zugeordneten Daten, insbesondere des InternetsZugangsdaten, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend Zugriff durch Dritte zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an 9.5 Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten eindringen in Datennetze oder für das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/Versenden von bedrohenden oder magnetische Einflüsse zu bewahrenbelästigenden Nachrichten. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör 9.6 In den Systemen und sämtliche anderen GeräteWeb-Auftritten dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten aufgenommen werden und es darf nicht auf Angebote mit solchen Inhalten hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Inhalte im Sinne §130, welche ihm zum Zwecke 130 a und 131 StGB die der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurdenVolksverhetzung dienen, unverzüglich auf seine Kosten zu Straftaten anleiten und Gefahr zurückzu- gebenGewalt verherrlichen oder deutsches, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein europäisches oder ein geringerer Schaden entstanden istUS-amerikanisches Exportrecht verletzt. 31.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E9.7 Die Fa. Sowado wird als Dienstleistung laut Artikel 9.2 e der 6. EU-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzwMehrwertsteuer-Richtlinie klassifiziert. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten)Käufer, die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Telekabel Riesa zu unterlassen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungen. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat der Kunde ein Passwort/Kenn- wort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. 31.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen dieser Art in Anspruch nehmen, sind dafür verantwortlich Mehrwertsteuer in dem Land abzuführen, in dem der Kauf statt gefunden hat. Aus diesem Grund erfolgt die Rechnungsstellung exklusive Mehrwertsteuer, sofern der Kunde eine USt-IdNr verfügt und außerhalb Deutschlands veranlagt wird. Bei Lizenzierung ist daher zwingend die USt-IdNr anzugeben.

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Samples: Software as a Service (Saas) Agreement

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. 31.1.2 die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikation) zu nutzen. 31.1.3 durch die Nutzung der Dienste, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw15.1. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- geben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 Der Kunde ist verpflichtet, in dem durch ihn erteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er hat YplaY unverzüglich jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Telekabel Riesa zu unterlassenÄnderung seines Namens bzw. Firmierung und seiner Wohn- bzw. Geschäftsanschrift mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der missbräuchlichen Kunde verpflichtet, YplaY den Zeitpunkt des Umzu- ges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohn- bzw. Geschäfts- sitz des Kunden fortgeführt bzw. unter Einhaltung der Fristen aus Ziffer 27.1 ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, YplaY unverzüglich über eine Änderung der Art der Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Zusatzmodul Dienste von privater Nutzung zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche gewerblicher Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen Behörden um- gekehrt zu informieren. 15.3. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-TeilnehmernetzesSobald dem Kunden erstmalig eine Leistung von YplaY bereitgestellt wird, ins- besondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder Daten- festverbindungen oder ähnliche Einrichtungenfestgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der Leistung hat er ebenfalls unverzüglich gegenüber YplaY anzuzeigen. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs 15.4. Bei einer Störungsmeldung hat der Kunde ein Passwort/Kenn- wort alle zumutbaren Maßnahmen zu wählentreffen, mit die eine Analyse der betreffenden Störung inklusive ihrer Ursachen er- möglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. 15.5. Der Kunde wird ihm von YplaY für die Nutzung eines Dienstes evtl. miet- oder leihweise zur Verfügung gestellte Endgeräte ausschließlich für die Inanspruch- nahme dieses Dienstes nutzen. 15.6. Der Kunde wird ihm von YplaY zur Verfügung gestellte Zugangskennungen vor dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen Zugriff durch Dritte schützen und nicht an Dritte weitergegeben werden weitergeben. Der Kunde wird diese Zugangskennungen bei Gefahr der Kenntnisnahme durch Dritte un- verzüglich ändern. 15.7. Der Kunde ist für die Sicherung der Daten auf seinen Endgeräten und den sonstigen, vom Kunden genutzten IT-Systemen selbst verantwortlich. 15.8. Der Kunde darf die Leistungen ausschließlich in Übereinstimmung mit dem je- weils geltenden Recht nutzen. Der Kunde darf die Leistungen nicht rechtswidrig nutzen. Der Kunde wird es insbesondere unterlassen, die Leistungen für fol- gende Aktivitäten zu nutzen: (i) Verletzung des Datenschutzrechts, (ii) Werbe- maßnahmen, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, (iii) Begehung von oder Teilnahme an Straftaten, (iv) Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten, (v) Verletzung von Persön- lichkeitsrechten, (vi) Verletzung von gesetzlichen Informationspflichten, (vii) Verletzung des Jugendschutzrechts. 15.9. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Netz-Infrastruktur von YplaY oder Teile davon nicht durch unsachgemäße oder übermäßige Inanspruch- nahme überlastet oder anderweitig negativ beeinträchtigt werden. 15.10. Der Kunde duldet während der Vertragsdauer in seinen Räumen die Installa- tion derjenigen technischen Einrichtungen, die bei ihm zur Erbringung der Leis- tung durch YplaY erforderlich sind. 15.11. Der Kunde stellt den für die Leistungen notwendigen elektrischen Strom und notwendige Erdungen auf eigen Kosten bereit. 15.12. Der Kunde lässt an den ihm von YplaY überlassenen Einrichtungen und Gerä- ten automatische Softwareupdates zu. 15.13. Zum Schutz von Überspannungsschäden an den von YplaY überlassenen Ein- richtungen und Geräten sind vor diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. YplaY empfiehlt den Abschluss einer Haus- ratsversicherung mit Schutz gegen Überspannungsschäden. Bei einem Über- spannungsschaden ersetzt YplaY die davon betroffenen, von YplaY überlas- senen Einrichtungen und Geräte auf Wunsch und auf Kosten des Kunden durch neue Einrichtungen / Geräte. YplaY ist berechtigt, dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahrenKunden den Auf- wand für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) in Rechnung zu stellen. 15.14. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen Abständen geändert werdenDer Kunde wird YplaY unverzüglich über evtl. Beschädigungen, Störungen oder den Verlust der von YplaY beim Kunden installierten technischen Einrich- tungen informieren. 15.15. Die nomadische Nutzung eines Voice-over-IP-Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Benutzung an einem anderen Ort als der gemeldeten Ad- resse, ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Notrufe bei nomadischer Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse ab- zusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneingeschränkt möglich. 15.16. Soweit Anlass für die betreffende Leistung von YplaY die Installation von technischen Einrichtungen oder sonstige Maßnahmen in den Räumen des Kunden erfor- derlich sind, wird der Kunde YplaY bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Ter- mins ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Vorausset- zungen in seinen Räumen schaffen. 15.17. Der Kunde ist verpflichtet, alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprü- fungsarbeiten am Anschluss nur von YplaY oder deren Beauftragten ausführen zu lassen. 15.18. Der Kunde hat den Beauftragten von YplaY Zutritt zu seinen Räumen zu ge- statten, soweit dieses für die Erbringung der Vermutung bestehtLeistungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dem Gesetz, dem Vertrag oder diesen AGB, einschließlich der Ermittlung tariflicher Bemessungsgrundlagen oder der YplaY zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 15.19. Der Kunde wird bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ si- cherstellen, dass unberechtigte Personen von die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde ebenfalls das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werdenLeistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme der Inhaber des Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstanden ist. 15.20. Der Kunde darf die Leistungen nicht für die Steuerung technischer Abläufe ein- setzen, welche unmittelbar oder mittelbar die Gesundheit oder das Leben von Menschen oder Tieren gefährden können. 15.21. Der Kunde darf die Leistungen nicht für Machine-to-Machine-Verbindungen oder Machine-to-Machine-Anwendungen verwenden. 15.22. Der Kunde darf ihm von Telekabel Riesa über YplaY bereitgestellte TV-und Video-Inhalte nicht öf- fentlich wiedergeben oder geschäftlich verwerten. 15.23. Soweit im Einzelfall nicht anderweitig vereinbart, dürfen die Dienste nicht zum Angebot von Telekommunikationsdiensten an Dritte genutzt werden. 15.24. Die Anbindung von WLAN-Geräten (Wireless-LAN-Geräte) an den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt istvon YplaY zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. Ferner ist nur zulässig, wenn der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen hierfür ein geeignetes Verschlüsselungsverfahren (WLANwie z.B. WPA3) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermittelnnutzt. 31.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. 31.1.2 die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz Teilnehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere über die Telekommunikation) zu nutzen. 31.1.3 durch die Nutzung der Dienste, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses Anschlus- ses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- gebenzurückzugeben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den entnehmenden pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommenunbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Junk-/Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten Daten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Tarifierung ausgenommen. 31.4 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Telekabel Riesa zu unterlassen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen zuständigen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen Verhaltensweisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere insbe- sondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen Datenfestver- bindungen oder ähnliche Einrichtungen. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat der Kunde ein Passwort/Kenn- wort Kennwort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. 31.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Obliegenheiten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen vertrags- gegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 31.1 Der Kunde ist verpflichtet, 31.1.1 nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. 31.1.2 die Leistungen und insbesondere den Anschluss an das Telekabel Riesa- Teil- nehmernetz Teilnehmernetz sowie den Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen aller jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere insbeson- dere über die Telekommunikation) zu nutzen. 31.1.3 durch die Nutzung der Dienste, insbesondere des Internets, keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. 31.1.4 sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend entspre- chend zu schützen. 31.1.5 den Anschluss an das Telekabel Riesa-Teilnehmernetz vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. 31.1.6 nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Modem einschließlich Zubehör und sämtliche anderen Geräte, welche ihm zum Zwecke der Bereitstellung des An- schlusses Anschlusses überlassen wurden, unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzu- gebenzurückzugeben, anderenfalls den jeweils mit ihm vereinbarten bzw. der Preisliste zu entnehmen- den entnehmenden pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbe- nommenunbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 31.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unter- lassenunterlassen: 31.2.1 Unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk- /Spam- Mails), 31.2.2 Missbräuchliches Posting von Nachrichten zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachge- mäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner). 31.2.3 Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking). 31.2.4 Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning). 31.2.5 Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Da- ten Daten führen (Dupes, Mail Relaying). 31.2.6 Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IPSpoofingIPSpoo- fing). 31.2.7 Das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing). 31.2.8 Das vorsätzliche oder fahrlässige Verbreiten von Computerviren und -würmern. 31.3 Soweit das vom Kunden beauftragte Produkt eine Flatrate enthält, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, nachfolgende Handlungen zu unterlassen: 31.3.1 Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen oder ähnlichen Einrichtungen, welche zu einer missbräuchlichen Nutzung und Überlastung der Netzkapazitäten führen, aufzubauen. Bei Gesprächen ins deutsche nationale Festnetz behält Telekabel Riesa sich daher das Recht einer Zwangstrennung vor. Der Aufbau einer neuen Verbindung ist sofort wieder möglich. 31.3.2 Produkte, Pakete und Optionen für Wiederverkaufstätigkeiten (Resale) oder die Durchführung gewerblicher Telekommunikations-Dienstleistungen (z. B. Call Center, Tele-Marketing oder Fax-Dienste) zu nutzen. Verstößt der Kunde gegen diese Nut- zungsregelnNutzungsregeln, sind die hierdurch entstandenen Verbindungen von einer Flatrate- Flatrate-Tarifierung ausgenommen. 31.4 Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung der Leistungen von Telekabel Riesa zu unterlassen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Leistungen Leistun- gen ist Telekabel Riesa berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Zusatzmodul zu sperren, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, den durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schaden geltend zu machen, Inhalte ggf. zu löschen und die zuständi- gen zuständigen Behörden zu informieren. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltens- weisen Verhaltensweisen des Kunden: 31.4.1 Überlastungen der Netzkapazität des Telekabel Riesa-Teilnehmernetzes, ins- besondere insbesondere durch die Einrichtung oder Nutzung von Standleitungen und/oder Daten- festverbindungen Datenfestverbindungen oder ähnliche Einrichtungen. 31.4.2 Dritten Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von Telekabel Riesa ohne vorherige Zustimmung von Telekabel Riesa bereitzustellen. 31.4.3 Nutzung der Sprachmodule für andere als Sprachverbindungen. 31.5 Für die Nutzung des Kunden-Exklusivbereichs hat der Kunde ein PasswortPass- wort/Kenn- wort Kennwort zu wählen, mit dem er über xxxx://xxxxxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx einen Zugang erhält. Passwörter/Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sie sollten zur Sicherheit in re- gelmäßigen regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich zu ändern. In digitalen Medien dürfen sie nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inan- spruchnahme Inanspruchnahme von Leistungen von Telekabel Riesa über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. 31.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Verpflichtungen und Obliegenhei- ten Dritten zur Kenntnis gegeben und von diesen eingehalten werden, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen in Anspruch nehmen.

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Samples: Kabelanschlussvertrag