Common use of Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Clause in Contracts

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, 10.2 die elektrische Energie, Erdung, geeignete Aufstellungsräume und eigene notwendige Einrichtungen für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren, 10.4 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilen. 10.10 Verwendet der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellen, dass diese die maß- geblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen erfüllt, für die Verwendung geeignet und zugelassen ist und die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 3.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, 10.2 die elektrische Energiestellt sicher, Erdungdass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, geeignete Aufstellungsräume im erforderlichen Umfang und eigene notwendige Einrichtungen kostenlos für die Installation, T-Systems MMS erbracht werden. 3.2 Der Kunde gewährt den Betrieb und die Instandhaltung Mitarbeitern von der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren, 10.4 T-Systems MMS bei deren Arbeiten im Rahmen Betrieb des Zumutbaren alle Maßnahmen Kunden jede erforderliche Unter- stützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde - sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungs- ort unterstützend zur Verfügung steht; - dafür sorgt, dass den von der T-Systems MMS eingesetzten Mitarbeitern zu treffender vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird; - zugunsten der T-Systems MMS Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen; - den T-Systems MMS Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tä- tigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt; - den T-Systems MMS Mitarbeitern soweit diese zur Ver- tragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen, ausrei- chende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließ- lich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. 3.3 Datenträger, die eine Feststellung der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhalt- lich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so er- setzt der Kunde der T-Systems MMS alle aus der Benutzung die- ser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die T-Systems MMS von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte allen Ansprüchen Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilenfrei. 10.10 Verwendet 3.4 Erbringt der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellenerforderliche Mitwirkungsleistung nicht, dass diese nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die maß- geblichen gesetzlichen hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehrauf- wand) vom Kunden zu tragen. 3.5 Die T-Systems MMS und behördlichen Bestimmungen erfülltihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtli- chen Ansprüchen Dritter freizustellen, für die auf einer rechtswidri- gen Verwendung geeignet der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtli- chen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet die T-Systems MMS un- verzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte ge- gen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behaup- tete Rechtsverletzung nicht anerkennen und zugelassen ist jegliche Auseinan- dersetzung entweder der T-Systems MMS überlassen oder nur im Einvernehmen mit T-Systems MMS führen. 3.6 Der Kunde hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schil- derung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, un- ter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hard- kopien oder sonstiger die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenMängel veranschaulichender Unterla- gen zu melden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 7.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, 10.2 die elektrische Energiestellt sicher, Erdungdass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, geeignete Aufstellungsräume im erforderlichen Umfang und eigene notwendige Einrichtungen kostenlos für die Installation, T-Systems erbracht werden. 7.2 Der Kunde gewährt den Betrieb und die Instandhaltung Mitarbeitern von der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren, 10.4 T-Systems bei deren Arbeiten im Rahmen Betrieb des Zumutbaren alle Maßnahmen Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde: – sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht – dafür sorgt, dass den von der T-Systems eingesetzten Mit- arbeitern zu treffender vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jewei- xxxxx Xxxxxxx und der Software gewährt wird – zugunsten der T-Systems Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen – den T-Systems Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt – den T-Systems Mitarbeitern soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen, ausreichende und zweck- entsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. 7.3 Datenträger, die eine Feststellung der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der T-Systems alle aus der Benutzung dieser Daten- xxxxxx entstehenden Schäden und stellt die T-Systems von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte allen Ansprüchen Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilenfrei. 10.10 Verwendet 7.4 Erbringt der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellenerforderliche Mitwirkungsleistung nicht, dass diese nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die maß- geblichen gesetzlichen hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 7.5 Die T-Systems und behördlichen Bestimmungen erfülltihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen An- sprüchen Dritter freizustellen, für die Verwendung geeignet auf einer rechtswidrigen Verwen- dung der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitig- keiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet die T-Systems unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht an- erkennen und zugelassen ist jegliche Auseinandersetzung entweder der T-Sys- tems überlassen oder nur im Einvernehmen mit T-Systems führen. 7.6 Der Kunde hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilde- rung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hard- copy oder sonstiger die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenMängel veranschaulichender Unterlagen zu melden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 5.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: 10.1 : - die vereinbarten Entgelte fristgerecht von der SIS zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich zu zahlen, 10.2 die elektrische Energie, Erdung, geeignete Aufstellungsräume und eigene notwendige Einrichtungen für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand privaten Zwecken bestimmungsgemäß zu halten, 10.3 nutzen; - den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder Fremdspannung, magnetische Einflüsse und unzulässig hohe Fremdeinwirkungen, egal welcher Art, zubewahren. - mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Kennwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu bewahren, 10.4 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung halten; - zur Vornahme von Mängeln Installations-/Deinstallationsmaßnahmen sowie Wartungs- und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an Entstörungsarbeiten der SIS oder den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den ihr beauftragten Dritten ungehinderten Zutritt zu den Anlagen technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen; - die Installations- und Einrichtungen Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemessenem Umfang zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung unterstützen; - der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS SIS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firmader Anschrift, seines Wohn- der Bankverbindung oder Geschäftssitzes der E-Mail-Adresse mitzuteilen; - bei Änderung der Bankverbindung der SIS unverzüglich eine neue Einzugsermächti- gung zu erteilen; - Störungen und Schäden unverzüglich der SIS zu melden. Kosten für eine unbegründete Entstörung bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für eine Störung, die Vertragsabwicklung durch den Kunden selbst z. B. durch Fehlbedienung verursacht wurde, sind vom Kunden zu tragen; - keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen des digitalen Zugangs führen können; - die ihm unentgeltlich oder entgeltlich überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und für weder Eingriffe in die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteileninstallierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch in die darin befindliche Software vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; - bei einer selbst verschuldeten Beschädigung oder Verlust eines Endgeräts der SIS Schadenersatz gemäß Preisliste zu leisten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat. 10.10 Verwendet 5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in der KA der SIS fernmelde- bzw. telekommunikationsrechtlich nicht zulässig sind. Der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung darf alle Einrichtungen, Anlagenteile bzw. Endgeräte nicht seiner jeweiligen ursprünglich angedachten Verwendung missbräuchlich benutzen. Insbesondere ist er verpflichtet sicherzustellenes dem Kunden unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 5.000,00 untersagt einen DHCP- Server zu betreiben. 5.3 Es obliegt allein dem Kunden, sich gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungs- fehlern, Betriebsstörungen und Angriffen, die auf die Funktionsfähigkeit seiner Anlage abzielen, mit notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu schützen, soweit nicht einzelver- traglich etwas anderes mit der SIS vereinbart wurde. 5.4 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass diese durch die maß- geblichen gesetzlichen Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Dienstleistungen weder gegen Gesetze noch gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Er verpflichtet sich, die ihm durch die SIS bereitgestellten Dienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechtswidriger Informationen im Internet zu benutzen. Volljähri- ge Kunden, insbesondere Eltern sind daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen dafür zu treffen, dass durch Kinder und behördlichen Bestimmungen erfülltJugendliche unbefugt Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, für welche den Kinder- und Jugendschutzvorschriften widersprechen. 5.5 Der Nutzer ist nicht berechtigt die Verwendung geeignet Leistungen der SIS Dritten entgeltlich oder unentgelt- lich zu überlassen. Dritte sind auch verbundene Unternehmen im Sinne des §15ff Aktienge- setz. Eine Übertragung der Rechte und zugelassen Pflichten aus diesem Vertrag durch den Nutzer auf Dritte ist nur mit dem ausdrücklichen und die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend schriftlichen Einverständnis der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenSIS zulässig.

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Samples: Privatkundenvertrag

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) Der Kunde hat sich über die Verwendbarkeit der Software-Funktionalitäten für sein Unternehmen und seine Bedürfnisse hinreichend vor Vertragsschluss zu informieren. b) Der Kunde benennt schriftlich einen zentralen Ansprechpartner für itmX mit den entsprechenden Kontaktdaten. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für itmX die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Bei einer Änderung des Ansprechpartners hat der Kunde itmX zu informieren. c) Bestimmte Softwareprodukte erfordern eine Verbindung mit dem Internet, damit sie ordnungsgemäß funktionieren. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:für das Herstellen der Internetverbindung verantwortlich. itmX trägt keine Verantwortung für Funkti- onsverluste bei Ausfällen der Internetverbindung. 10.1 d) Für die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, 10.2 Ferndiagnose (Remote-Zugriff) hat der Kunde die elektrische Energie, Erdung, geeignete Aufstellungsräume benötigten Tele- kommunikationsanschlüsse und eigene notwendige Einrichtungen für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten -leitungen sowie das erforderliche Equipment bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand Betrieb zu halten,. DOK-ID: Allgemeine_Geschäftsbedingungen_für_Softwareüberlassung_und-pflege_Stand-01.2020 10.3 e) Der Kunde hat nicht selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in einem über den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/in Ziffer 4 hinausgehenden Umfang in Programme oder magnetische Einflüsse Daten einzugrei- fen oder eingreifen zu bewahren,lassen. 10.4 f) Der Kunde testet die Software gründlich auf Mangelfreiheit und auf Ver- wendbarkeit, bevor er mit der operativen Nutzung der Software beginnt. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln der Nacherfüllung und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an der Pflege er- hält. g) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellenFall, dass die Anrufe Software ganz oder teilweise nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werdenordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensiche- rung, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werdenStörungsdiagnose, und regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können die einge- setzten Mitarbeiter von itmX immer davon ausgehen, dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wirdalle Daten, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namensde- nen sie in Berührung kommen können, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilengesichert sind. 10.10 Verwendet h) itmX und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist oder muss er verpflichtet sicherzustellenerkennen, dass diese ein solcher Verstoß droht, besteht die maß- geblichen gesetzlichen Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von itmX. i) Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und behördlichen Bestimmungen erfüllt, für Leistungen der itmX eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB. Für Mängelrügen gilt Ziffer 13.4. j) Der Kunde trägt die Verwendung geeignet Nachteile und zugelassen ist und die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenMehrkosten aus einer Verletzung seiner Pflichten.

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Samples: Agb Für Softwareüberlassung Und Pflege

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 7.1 Der Kunde wird unentgeltlich alle Voraussetzun- gen im Bereich seiner Betriebssphäre schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der ver- traglichen Leistungen der CompuKöln erforderlich sind. 7.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen erforderlichen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind sowie Maßnahmen zu ergreifen, um seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Schadsoftware wie Viren und Trojaner zu schützen. 7.3 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsun- terlagen und Arbeitsmittel, die die CompuKöln für die Durchführung der Leistungen benötigt, verant- wortlich. 10.1 7.4 Der Kunde wird von ihm geplante Veränderungen an seiner Betriebsumgebung rechtzeitig mit der CompuKöln abstimmen, sofern diese einen Ein- fluss auf die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen,Leistungen haben kön- nen. 10.2 7.5 Der Kunde hat der CompuKöln unverzüglich schriftlich jede Art von Änderung, die elektrische Energiedas Ver- tragsverhältnis betrifft, Erdungmitzuteilen (insbesondere Firma, geeignete Aufstellungsräume Geschäftssitz und eigene notwendige Einrichtungen ggf. Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Rechtsform und Kontaktdaten). Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, so hat er die Kosten für die InstallationErmittlung der zur Vertragserfül- lung notwendigen Daten zu tragen. 7.6 Der Kunde ist für sämtliche Beschädigungen und/ oder Verluste von Einrichtungen der CompuKöln in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich ver- antwortlich und hat der CompuKöln den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Ausgenom- men sind die Schäden, den Betrieb die CompuKöln oder Dritte zu vertreten haben. 7.7 Bei der Leistungserbringung ist die CompuKöln davon abhängig, dass der Kunde seine Mitwir- kungspflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und die Instandhaltung der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung entstehen dadurch Verzögerungen und/oder magnetische Einflüsse Mehraufwand, kann die CompuKöln – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans und/oder der Preise verlangen. 7.8 Die von der CompuKöln beim Kunden für die Be- reitstellung der Leistung installierten und überlas- senen Einrichtungen, Geräte, Software und Unter- lagen bleiben Eigentum der CompuKöln, soweit kein Eigentumsübergang gesondert vereinbart wird. Die überlassenen Einrichtungen dürfen kei- nem Dritten dauerhaft überlassen werden und nur an den vereinbarten Standorten zu bewahren, 10.4 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffendem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die eine Feststellung von Mängeln installierten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und deren Ursachen ermöglichen vor dem unbefugten Zugriff und erkennbare Mängel Eingriff durch Dritte zu schützen. 7.9 Der Kunde wird ihm überlassene Zugangsdaten (Kundenkennung, Benutzername, Passwort u.ä.) vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schüt- zen und nicht an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung unberechtigte Nutzer weiterge- ben. Sobald der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellenKunde Anzeichen dafür hat, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werdenZugangsdaten von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden und/oder missbräuchlich verwen- det werden könnten, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilen. 10.10 Verwendet wird der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellen, dass diese die maß- geblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen erfüllt, für die Verwendung geeignet und zugelassen ist und die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenCompu- Köln hierüber unverzüglich informieren.

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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 7.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, 10.2 die elektrische Energiestellt sicher, Erdungdass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, geeignete Aufstellungsräume und eigene notwendige Einrichtungen für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren, 10.4 im Rahmen erforderlichen Umfang und kostenlos für Cloudkasten erbracht werden. 7.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von Cloudkasten bei deren Arbeiten im Betrieb des Zumutbaren alle Maßnahmen Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde: – sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht – dafür sorgt, dass den von Cloudkasten eingesetzten Mitarbeitern zu treffender vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird – zugunsten der Cloudkasten Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen – den Cloudkasten Mitarbeitern soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. – den Cloudkasten Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt 7.3 Datenträger, die eine Feststellung der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der Cloudkasten alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die Cloudkasten von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte allen Ansprüchen Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilenfrei. 10.10 Verwendet 7.4 Erbringt der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellenerforderliche Mitwirkungsleistung nicht, dass diese nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die maß- geblichen gesetzlichen hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. 7.5 Cloudkasten und behördlichen Bestimmungen erfülltihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, für die auf einer rechtswidrigen Verwendung geeignet der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet Cloudkasten unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht an-erkennen und zugelassen ist jegliche Auseinandersetzung entweder Cloudkasten überlassen oder nur im Einvernehmen mit Cloudkasten führen. 7.6 Der Kunde hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardcopy oder sonstiger die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenMängel veranschaulichender Unterlagen zu melden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 3.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, 10.2 a) DTS alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten richtig und vollständig mitzuteilen und DTS unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von DTS binnen 4 Tagen ab Zugang der Anfrage die elektrische Energieaktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere Namen, ErdungRechts- form, geeignete Aufstellungsräume Geschäftssitz, Bankverbindung, Rechnungsan- schrift und eigene notwendige Einrichtungen für ladungsfähige sowie postalische Anschrift des Kunden sowie Namen, postalische Anschrift, E-Mail- Adresse sowie die InstallationTelefon- und Telefax-Nummern des technischen Ansprechpartners. Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung gelten die vom Kunden mitgeteil- ten Daten. DTS weist insbesondere auf die besondere Bedeutung der Mailkommunikation hin: DTS wickelt ver- schiedene Kommunikationsprozesse per E-Mail ab. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, den Betrieb und die Instandhaltung bei der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren, 10.4 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die Anmeldung bei DTS eine Feststellung von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei gültige E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-Adresse an- zugeben und zudem seine E-Mails senden regelmäßig abzurufen; b) seine Stammdaten, insbesondere Standortdaten hin- sichtlich deren Einfluss auf Notrufe (siehe Leistungs- beschreibung), laufend zu aktualisieren, soweit diese Einfluss auf die von DTS zu erbringenden Leistungen haben; Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass bei einem räum- lich ungebundenen oder solche mit Schadsoftwareverteilten Einsatz von Tele- fonie-Endgeräten eine Vermittlung von Notrufen immer nur zu der Notrufannahmestelle erfolgt, die für die genutzte Rufnummer zuständig ist. Auf die ergänzenden Regelungen zu »Nomadische Nutzung« in der Leistungs- beschreibung wird hingewiesen; c) von DTS zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Zugangsdaten und/oder Passwörter streng geheim zu halten und keine sitten- DTS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten und/oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreitendas Passwort bekannt geworden sind. Der Kunde wird hierbei die üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten und an- gemessene Maßnahmen treffen, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend um den unberechtigten Zugriff Dritter auf Passwörter und Zugangsdaten zu ver- stoßen hindern. DTS haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch dieser Daten entstehen. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen und haftet gegenüber DTS für Schäden, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der DTS-Dienste durch Dritte entstanden sind; d) keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, welche zu Veränderungen an der physi- kalischen oder logischen Struktur der von DTS zur Ver- fügung gestellten Infrastruktur führen können. Er wird insbesondere die DTS-Dienstleistung ausschließlich mit von DTS zertifizierten Endgeräten betreiben - die jeweils aktuelle Liste der zertifizierten Endgeräte ist unter www. xxxxxxxx-xxxxxxx.xx einsehbar. Bei Gebrauch nicht zertifizierter Endgeräte übernimmt DTS keine Haftung und/oder Gewährleistung sowie Support für Mängel und Schäden, die aus dieser Benutzung resultieren; e) die DTS-Dienste nicht zu Zwecken zu missbrauchen oder missbrauchen zu lassen, die den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten insbesondere dafür Sorge tragen, dass unter Nutzung der durch DTS zur Verfügung gestellten Leistungen keine ungesetzlichen Inhalte ver- sandt werden. Dieses Verbot gilt beispielsweise für die Versendung von unerwünschter Werbung sowie für In- halte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten. Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen die vor- liegende Vorschrift kann DTS die vertragsgegenständ- liche Leistung sperren. 3.2 Für etwaige Inhalte von Mehrwertdiensten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde versichert, dass Dienste, die er anbietet, rechtmäßig angeboten werden und keine Rechte Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme . Ferner sichert der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellenKunde zu, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet von ihm auf dem Markt angebotenen Informationen und Dienste wettbewerbs- rechtlich konform sind. Der Kunde wird gegenüber den Nutzern durch geeignete Maßnahmen zur Gestaltung des Dienstes klar- stellen, dass die angebotenen Inhalte ausschließlich eigene Inhalte des Kunden oder vom Kunden als Vorleistung bezogene fremde Inhalte darstellen. Es darf in keiner Weise der Eindruck erweckt werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzwDTS diese Inhalte als eigene Inhalte an- bietet. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner DTS trifft keinerlei Verantwortung für die Vertragsabwicklung Inhalte des Kunden oder seiner Unteranbieter. Der Kunde versichert, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter anbietet oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde wird jeden Unteranbieter zur Einhaltung der Pflichten anhalten und hat für deren Einhaltung einzustehen. 3.3 Der Kunde wird den Nutzern bei der Erbringung etwaiger Mehr- wertdienste die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse ladungsfähige Anschrift, einschließlich Name und Anschrift der Vertretungsberechtigen, sowie sämtliche erforderlichen Informationen vorhalten. DTS ist berechtigt, Nutzern auf Anfrage die ladungsfähige Anschrift des Kunden mitzuteilen. 10.10 Verwendet 3.4 Der Kunde sichert zu, dass er als Inhaber von Telefonnummern berechtigt ist, DTS mit deren Übernahme zu beauftragen. 3.5 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Daten- sicherung durch DTS vorzunehmen ist, trägt der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellendafür Sorge, dass diese seine Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, gesichert werden, um bei Verlust der Daten die maß- geblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen erfülltRekonstruktion derselben zu ermög- lichen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, für die Verwendung geeignet und zugelassen ist und die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten dass Archi- vierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, eingehalten werden. 3.6 Begeht der Kunde einen schwerwiegenden Verstoß gegen vor- stehende Verpflichtungen oder stellt er einen solchen Verstoß durch Dritte trotz Aufforderung von DTS nach Ablauf einer hier- für gesetzten angemessenen Frist nicht ab, obwohl er hierzu in der Lage wäre, so ist DTS berechtigt, die vertragsgegenständ- liche Leistung zu sperren. Der Kunde bleibt auch nach Sperrung einer Leistung weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Darüber hinaus behält sich DTS vor, weitere Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Zudem wird der Kunde DTS von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren. 3.7 Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus dem SLA und den Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten für DTS unentgeltlich. Mitwirkungs- pflichten sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 7.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, 10.2 die elektrische Energiestellt sicher, Erdungdass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzei- tig, geeignete Aufstellungsräume im erforderlichen Umfang und eigene notwendige Einrichtungen kostenlos für die Installation, Verwenderin erbracht werden. 7.2 Der Kunde gewährt den Betrieb und die Instandhaltung Mitarbeitern der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren, 10.4 Verwenderin bei deren Arbeiten im Rahmen Betrieb des Zumutbaren alle Maßnahmen Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde: • sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht • dafür sorgt, dass den von der Verwenderin eingesetzten Mitarbeitern zu treffender vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird • zugunsten der Mitarbeiter der Verwenderin dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeits- schutzvorschriften erfüllen • den Mitarbeitern der Verwenderin rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informatio- nen zur Verfügung stellt • den Mitarbeitern der Verwenderin soweit diese zur Vertragserfüllung im Betreib des Kunden sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. 7.3 Datenträger, die eine Feststellung der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der Verwenderin alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehende Schäden und stellt die Verwenderin von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte allen Ansprüchen Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilenfrei. 10.10 Verwendet 7.4 Erbringt der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellenerforderliche Mitwirkungsleistung nicht, dass diese nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die maß- geblichen gesetzlichen hieraus entstandenen Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehrauf- wand) vom Kunden zu tragen. 7.5 Die Verwenderin und behördlichen Bestimmungen erfülltihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, für die auf einer rechtswidrigen Verwendung geeignet der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet die Verwenderin unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und zugelassen ist jegliche Auseinandersetzung entweder der Verwenderin überlassen oder nur im Einvernehmen mit der Verwenderin führen. 7.6 Der Kunde hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardcopy oder sonstiger die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenMängel veranschaulichender Unterlagen zu melden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 2.1 Die T-Systems MMS und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtli- chen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidri- gen Verwendung der Software und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten er- geben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:unterrichtet die T-Systems MMS unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend xx- xxxx. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverlet- zung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entwe- der der T-Systems MMS überlassen oder nur im Einvernehmen mit der T-Systems MMS führen. 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen,2.2 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programm- identifikation dienende Merkmale dürfen auch keinen Fall ent- fernt oder verändert werden, Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. 10.2 die elektrische Energie2.3 Der Kunde stellt sicher, Erdungdass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, geeignete Aufstellungsräume im erforderlichen Umfang und eigene notwendige Einrichtungen kostenlos für die InstallationT-Systems MMS erbracht werden. 2.4 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von der T-Systems MMS bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unter- stützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde - sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungs- ort unterstützend zur Verfügung steht; - dafür sorgt, dass den von der T-Systems MMS eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird; - zugunsten der T-Systems MMS Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen; - den T-Systems MMS Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tä- tigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt; - den T-Systems MMS Mitarbeitern soweit diese zur Ver- tragserfüllung im Betrieb des Kunden tätig sein müssen, aus- reichende und die Instandhaltung zweckentsprechende Arbeitsräume ein- schließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. 2.5 Erforderlich für eine ordnungsgemäße Fehlerbeseitigung ist, dass - der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen Fehler vom Kunden ausreichend beschrieben wird und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und T-Systems MMS bestimmbar ist; - festgestellte Fehler mit einer Fehlermeldung der vorgesehe- nen Form gemeldet werden; - erforderliche Unterlagen für die Fehlerbeseitigung der T-Sys- tems MMS zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden - der Kunde nicht in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten,die Software eingegriffen oder sie geän- dert hat; - die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbe- dingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird. 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren, 10.4 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen2.6 Datenträger, die eine Feststellung der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhalt- lich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so er- setzt der Kunde der T-Systems MMS alle aus der Benutzung die- ser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die T-Systems MMS von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte allen Ansprüchen Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilenfrei. 10.10 Verwendet 2.7 Erbringt der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellenerforderliche Mitwirkungsleistung nicht, dass diese nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die maß- geblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen erfüllthieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, für die Verwendung geeignet und zugelassen ist und die Mehrauf- wand) vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenKunden zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 4.1 Soweit für die betreffende Leistung von VSE NET die Installation eines separaten Über- tragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen (z.B. Zugang zum Hausanschluss) erforderlich sind, wird der Kunde VSE NET bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen. Ist die Installation zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat nicht möglich, ist er der VSE NET gegenüber für den hierdurch entstandenen Schaden und eventuell anfallende Mehraufwendungen verantwortlich. 4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu zahlenbenutzen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen, 10.2 b) dafür Sorge zu tragen, dass die elektrische Energie, Erdung, geeignete Aufstellungsräume und eigene notwendige Einrichtungen für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu haltenTelefonnetzes/ISDN nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/c) VSE NET unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder magnetische Einflüsse Verlust der von VSE NET dem Kunden übergebenen Hardware-Komponenten zu bewahren,informieren. 10.4 im Rahmen 4.3 Der Kunde ist des Zumutbaren Weiteren verpflichtet: a) alle Maßnahmen zu treffenInstandhaltungs-, die eine Feststellung von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men Änderungs- oder Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von SWS VSE NET oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen deren Beauftragten ausführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleistenlassen, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internetb) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werdendas Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, und dass der Inhaber des An- schlusses, dieses Anschlusses zu dem ein Anruf weitergeschaltet wirddie Anrufe weitergeleitet werden, mit der Wei- terschaltung Anrufweiterschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Änderung seines Namensc) die Anwahl einer Zielrufnummer zu unterlassen, seiner Firmasofern das Zustandekommen der Verbindung von demjenigen, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner der Inhaber der Zielrufnummer ist, nicht gewünscht ist, d) dem Beauftragten von VSE NET den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit die für die Vertragsabwicklung Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und für die elekt- ronische Rechnung benannten E-Mail Adresse mitzuteilenPflichten, nach den AGB und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen, insbesondere zur Ermittlung tarif- licher Bemessungsgrundlagen oder VSE NET zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist. 10.10 Verwendet 4.4 Verstößt der Kunde eine eigene Telekommunikationsendein- richtung gegen die in Absatz 2 a) und b) genannten Pflichten, ist VSE NET sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4.5 Hat der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beantragt, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass diese die maß- geblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen erfülltjederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, für die Verwendung geeignet und zugelassen ist und die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend dass ihm mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden. Entsprechendes gilt, wenn der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenKunde Mitarbeiter beschäftigt.

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Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 3.1 Der Kunde ist insbesondere zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten bei Auftragserteilung verpflichtet: 10.1 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen, 10.2 die elektrische Energie, Erdung, geeignete Aufstellungsräume und eigene notwendige Einrichtungen für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen und für die Dauer des Vertrages funktionsfähig und in ordnungsge- mäßem Zustand zu halten, 10.3 den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspan- nung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren, 10.4 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und deren Ursachen ermöglichen und erkennbare Mängel an den Anlagen und Einrichtungen von SWS in seinem Herrschaftsbereich unverzüglich SWS mitzuteilen, 10.5 alle Bereitstellungs-, Instandhaltungs- und Änderungsmaßnah- men am Anschluss nur von SWS oder ihrem Erfüllungsgehilfen durchführen zu lassen und dabei den Zutritt zu den Anlagen und Einrichtungen zu gewährleisten, 10.6 eine Verlängerung der Leitungen zwischen Netzabschlusseinrich- tung und WLAN-Router (Telefonie/-Internet) sowie WLAN-Router und PC nur mit konfektionierten bzw. von SWS bereitgestellten oder installierten Kabeln durchzuführen, 10.7 den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Anrufe zu tätigen, durch die Dritte bedroht oder belästigt werden (bei E-Mail-Nutzung insbesondere keine Spam-E-Mails senden oder solche mit Schadsoftware) und keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten, nicht gegen strafrechtli- che Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend zu ver- stoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen, 10.8 vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung (Anrufweiter- schaltung) sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des An- schlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Wei- terschaltung einverstanden ist, 10.9 SWS unverzüglich jede Jede Änderung seines Namens, seiner Firmader Anschrift, seines Wohn- der Bankverbindung oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsan- schrift sowie seiner für die Vertragsabwicklung und für die elekt- ronische Rechnung benannten der E-Mail Adresse ist der Gesell- schaft unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, ist die Gesellschaft berechtigt, die für die Adresser- mittlung angefallenen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes dem Kunden als Schadenersatz in Rechnung zu stellen, es sein denn der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein ge- ringerer Schaden entstanden ist. Bei Änderung der Bankverbindung ist der Gesellschaft unverzüglich ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 10.10 Verwendet 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, • die Vertragsleistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen, diese nicht an Dritte zur Nutzung zu überlassen sofern eine Nutzung für andere Zwecke nicht ausdrücklich vereinbart ist; • mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Passwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; • der Kunde Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten zur Vornahme von erforderlichen Installations- und Deinstallationsmaßnahmen sowie erforderlichen Wartungs- und Entstörungsarbeiten während der üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache ungehinderten Zutritt zu den technischen Ein- richtungen in seinen Räumen zu ermöglichen; • die erforderlichen Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen der Gesellschaft in angemesse- nem und zumutbarem Umfang zu unterstützen, z.B. durch eine eigene Telekommunikationsendein- richtung ist er verpflichtet sicherzustellenmöglichst genaue Fehlerbeschrei- bung; • Störungen und Schäden unverzüglich der dem Kunden von der Gesellschaft mitgeteilten Stö- rungshotline zu melden; Kosten für Entstörungsversuche, dass diese die maß- geblichen gesetzlichen vergeblich waren, da eine Störung nicht vorlag und behördlichen Bestimmungen erfülltdies für den Kunden bei einer zumutbaren Fehlersuche erkennbar war, für sowie in Bezug auf Störungen, die Verwendung geeignet durch den Kunden selbst, z.B. durch Fehlbedienung, verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen; • keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu technischen Veränderun- gen des Anschlusses an das BKN oder des BKN führen können. 3.3 Die Nutzung des Anschlusses an das BKN der Gesellschaft entbindet den Kunden nicht von der An- melde- und zugelassen ist und die vom An- bieter hierfür geforderten technischen Parameter entsprechend der Leistungsbeschreibung bzw. Produktinformationsblätter ein- gehalten werdenZahlungspflicht des Rundfunkbeitrags gegenüber dem ARD ZDF Deutschlandradio Bei- tragsservice.

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