Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 3.1. Mitwirkung des Kunden, Frist zur Mitwirkung. Bei vielen der vom Kunden buchbaren 00000.xxx Leistungen ist die Mitwirkung des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der Services durch 00000.xxx im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, indem er insbesondere sämtliche Daten, die für die Einrichtung der jeweiligen 00000.xxx Leistung benötigt werden (z. B. Zugangsdaten zu Webseite, Kontaktdaten des Webmasters) zur Verfügung stellt und die notwendigen Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf die Services bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mitwirkungshandlungen in angemessener Zeit und Form vorzunehmen; vereinbarte Fristen oder von 00000.xxx gesetzte, angemessene Fristen zur Mitwirkung sind einzuhalten. Soweit nicht anders im Vertrag vereinbart, ist unter einer angemessenen Frist/Zeit für die Mitwirkung des Kunden ein Zeitraum von fünf Werktagen zu verstehen. Für Verzögerungen, die sich aus der Sphäre des Kunden ergeben, trägt 00000.xxx nicht die Verantwortung.
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