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Common use of Preis Clause in Contracts

Preis. 4.1. Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung verstehen sich die Preise, inklusive aller Abgaben, Zölle und Nebenkosten. Nebenkosten sind insbesondere die Kosten der Verpackung, der Verladung, des Transportes und der Einholung von Export- und Importgenehmigungen. Der Preis ist ein unveränderlicher Festpreis und schließt alles ein, was der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflicht zu bewirken hat; dies beinhaltet jegliche Dokumentation im Sinne von Art. 8 dieser Einkaufsbedingungen und bezieht sich auch auf sämtliche für einen allenfalls erforderlichen einwandfreien Fertigungs- und Montageablauf notwendigen Leistungen; dies selbst dann, wenn diese in der Bestellung nicht ausdrücklich angeführt wurden. Der Preis versteht sich mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung stets DAP (genannter Lieferort) gemäß Incoterms 2010. 4.2. Preisgleitklauseln werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert, solange sie im Einzelfall nicht gesondert ausgehandelt und schriftlich vereinbart wurden. 4.3. Der Preis umfasst insbesondere auch, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber das uneingeschränkte Eigentumsrecht an sämtlichen Unterlagen, Plänen und Dokumentationen, an den sonstigen für Neuanfertigung, Wartung und Betrieb erforderlichen Unterlagen sowie an allen Immaterialgüterrechten (Patent-, Marken-, Urheber-, Musterrechte, etc.), die zum ordnungsgemäßen, vertraglich vereinbarten und freien Gebrauch der Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind, überträgt, und zwar auch hinsichtlich jener Leistungen, die durch etwaige Sublieferanten erbracht werden. Bei Verletzung fremder Schutzrechte im Zusammenhang mit der bestellten Lieferung/Leistung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber gänzlich schad- und klaglos zu halten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preis. 4.1. Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung 8.1 Für unsere Produkte und Dienstleistungen gelten unsere Preislisten, es sei denn, dass es sich um kundenspezifische Preisvereinbarungen handelt. 8.2 Die Preise verstehen sich die Preiseexcl. Umsatzsteuer, inklusive aller sonstiger Abgaben, Zölle evtl. Verpackungsund Versandkosten. 8.3 Nachträglich, nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden gesondert in Rechnung gestellt. 8.4 Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und Nebenkostenähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet. 8.5 Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Nebenkosten sind insbesondere Sofern die Kosten Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der VerpackungDruckdaten, der VerladungFehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Transportes und der Einholung von Export- und ImportgenehmigungenAuftragnehmers. Der Preis Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist ein unveränderlicher Festpreis und schließt alles ein, was der Auftragnehmer folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten ist vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Erfüllung seiner Leistungspflicht zu bewirken hat; dies beinhaltet jegliche Dokumentation im Sinne von Art. 8 Berechnung dieser Einkaufsbedingungen und bezieht sich auch auf sämtliche für einen allenfalls erforderlichen einwandfreien Fertigungs- und Montageablauf notwendigen Leistungen; dies selbst dann, wenn diese in der Bestellung nicht ausdrücklich angeführt wurden. Der Preis versteht sich mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung stets DAP (genannter Lieferort) gemäß Incoterms 2010Kosten einzuholen. 4.2. Preisgleitklauseln werden vom 8.6 Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber nicht akzeptiertoder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, solange sie im Einzelfall nicht gesondert ausgehandelt und schriftlich vereinbart wurden. 4.3. Der Preis umfasst insbesondere auch, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber das uneingeschränkte Eigentumsrecht an sämtlichen Unterlagen, Plänen und Dokumentationen, an den sonstigen für Neuanfertigung, Wartung und Betrieb erforderlichen Unterlagen sowie an allen Immaterialgüterrechten (Patent-, Marken-, Urheber-, Musterrechte, etc.), die zum ordnungsgemäßen, vertraglich vereinbarten und freien Gebrauch der Leistungen ist eine Bearbeitungs- gebühr seitens des Auftragnehmers erforderlich sind, überträgt, und zwar auch hinsichtlich jener Leistungen, die in angemessener Höhe durch etwaige Sublieferanten erbracht werden. Bei Verletzung fremder Schutzrechte im Zusammenhang mit der bestellten Lieferung/Leistung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber gänzlich schad- und klaglos zu haltenbegleichen. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preis. 4.1. Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung verstehen sich die Preise, inklusive aller Abgaben, Zölle und Nebenkosten. Nebenkosten sind insbesondere die Kosten der Verpackung, der Verladung, des Transportes und der Einholung von Export- und Importgenehmigungen. a) Der Preis ist ein unveränderlicher Festpreis und schließt alles ein, was der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflicht zu bewirken hat; dies beinhaltet jegliche Dokumentation im Sinne von Art. 8 dieser Einkaufsbedingungen und bezieht sich auch auf sämtliche für einen allenfalls erforderlichen einwandfreien Fertigungs- und Montageablauf notwendigen Leistungen; dies selbst dann, wenn diese in der Bestellung bzw. Einkaufsbestätigung / Entsorgungsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in dem ausgewiesenen Preis nicht ausdrücklich angeführt wurden. Der Preis enthalten. b) Bei der Anlieferung von Abfall versteht sich mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung stets DAP der Preis - soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - „geliefert verzollt“ (genannter LieferortDDP – Incoterms 2020), ausschließlich Verpackung gemäß den verbrieften Materialspezifikationen. Im Falle des Verstoßes gegen die vereinbarte Materialbeschaffenheit verstän- digen sich die Parteien über eine angemessene Anpassung des Preises. Wir behalten uns das Recht vor, stattdessen das Material gemäß Ziffer 9 b) gemäß Incoterms 2010zurückzuweisen und gegebenenfalls die Lieferung Materials einwandfreier Beschaffenheit zu verlangen. 4.2c) Beim Einkauf anderer Waren versteht sich der Preis – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – „geliefert verzollt“ (DDP – Incoterms 2020), einschließlich Verpackung. Preisgleitklauseln werden vom Auftraggeber nicht akzeptiertDie Rückgabe der Verpackung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. d) Für Stückzahlen, solange sie Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderen Nachweises, die von uns bei der Wareneingangskontrolle im Einzelfall nicht gesondert ausgehandelt und schriftlich vereinbart wurdenEmpfangswerk ermittelten Werte maßgebend. 4.3e) Rechnungen sind an uns zu übersenden. Der Preis umfasst insbesondere auchSie sind stets getrennt von dem Material zu stellen.Auf den Rechnungen müssen unsere Bestellnummer und - datum sowie Positions- und Artikelnummer des Lieferanten aufgeführt sein. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber das uneingeschränkte Eigentumsrecht an sämtlichen Unterlagen, Plänen und Dokumentationen, an den sonstigen für Neuanfertigung, Wartung und Betrieb erforderlichen Unterlagen sowie an allen Immaterialgüterrechten (Patent-, Marken-, Urheber-, Musterrechte, etcer diese nicht zu vertreten hat.), die zum ordnungsgemäßen, vertraglich vereinbarten und freien Gebrauch der Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind, überträgt, und zwar auch hinsichtlich jener Leistungen, die durch etwaige Sublieferanten erbracht werden. Bei Verletzung fremder Schutzrechte im Zusammenhang mit der bestellten Lieferung/Leistung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber gänzlich schad- und klaglos zu halten.

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Samples: Einkaufs Und Entsorgungsvertrag