Preise, Zahlungen. 1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe sowie Verpackung, Fracht und Versicherung.
2. Wir sind zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Zulieferanten oder Hersteller, die für den Vertrag maßgeblichen Währungsparitäten oder etwaige Zoll- und Einführungsgebühren erhöhen. Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so gilt unser am Liefertag gültiger Preis. Ergibt sich dadurch zu Lasten des Kunden eine Preissteigerung von mehr als 1 % pro angefangenen Monat, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt wird hinfällig, wenn wir innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung dem Kunden die Lieferung bzw. Leistung zu einem im vorgenannten Rahmen liegenden Preis anbieten.
3. Die Verpackung wird nach bestem Ermessen vorgenommen und zum Selbstkostenpreis von uns berechnet.
4. Etwaige Rabatte, Nachlässe und Sonderkonditionen entfallen rückwirkend, falls sich nach Vertragsschluss das vereinbarte Auftragsvolumen verringert oder der Kunde in Abnahme- oder Zahlungsverzug kommt.
5. Unsere Lieferungen sind spätestens binnen 14 Tagen netto nach Rechnungsdatum zahlbar bzw. nach gesonderter Vereinbarung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber entgegengenommen.
6. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 3 % p.A. über den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
7. Anrechnungsbestimmungen des Kunden, die § 366 Abs. 2 bzw. § 367 Abs. 1 BGB zuwiderlaufen, sind unwirksam.
8. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselnichteinlösung, bei Konkurs- bzw. Vergleichsantrag, Zahlungseinstellung oder falls uns Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Wirtschaftslage des Kunden schließen lassen, können wir Vorkasse verlangen und alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen, auch wenn für diese Schecks oder Wechsel entgegengenommen wurden.
9. Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung ist der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgehaltenen Forderungen berechtigt.
10. Auslandslieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse oder unwiderrufliches, bei unserer Bank zu unseren Gunsten zu erstellendes, bestätigtes, übertragbares und mehrmals teilbares ...
Preise, Zahlungen. (1) Die vom Vertragspartner zu entrichtenden Preise richten sich nach der im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei PAYONE gültigen Preisliste. Hat PAYONE dem Vertragspartner ein verbindliches Angebot unterbreitet, welches von den Konditionen der Preisliste abweicht, so hat dieses Vorrang. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Reisekosten und Spesen sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden gesondert zu den bei PAYONE üblichen Sätzen berechnet.
(2) PAYONE kann die Preise nach billigem Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen erhöhen oder senken, insbesondere wenn PAYONE selbst von Preisanpassungen Dritter (z. B. der Zulieferer, seiner Erfüllungsgehilfen oder der Transporteure) betroffen ist und seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner noch nicht erbracht ist. Der Vertragspartner erhält für den Fall einer Preiserhöhung das innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab der Bekanntgabe der Preiserhöhung auszuübende Recht, den Vertrag mit einer weiteren Frist von sechs (6) Wochen zu kündigen, es sei denn, die Preiserhöhung erfolgt nachweislich ausschließlich aufgrund von Preisanpassungen Dritter im Sinne des Satzes 1 dieser Ziffer 5. (2).
(3) Abrechnungszeitraum ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Kalendermonat.
(4) PAYONE wird im Hinblick auf die nutzungsabhängige Vergütung monatlich bis zur Mitte des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats eine Rechnung über die im Abrechnungszeitraum angefallene Vergütung erstellen.
(5) Sämtliche Beträge sind mit Rechnungseingang beim Vertragspartner zur Zahlung fällig, sofern die Rechnung nicht anderweitige Fälligkeit ausweist. Der Eingang der Rechnung gilt mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ihm die Rechnung nicht oder später zugegangen ist.
(6) Alle Zahlungen des Vertragspartners sind in Euro (€) zu leisten, es sei denn, die Parteien haben Zahlungen in einer anderen Währung vereinbart.
(7) Unabhängig von den Bestimmungen unter Ziffer 5. (8) ist PAYONE bei Zahlungsverzug des Vertragspartners nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Dies gilt nicht, wenn sich der Vertragspartner nur mit einem unwesentlichen Teil in Verzug befindet. Bei wiederholtem Zahlungsverzug mit einem nicht nur unwesentlichen Teil ist PAYONE darüber hina...
Preise, Zahlungen. 2.1 Unsere Preise sind Nettopreise in EUR und verstehen sich gemäß EXW Auslieferungswerk des Liefe- ranten (Incoterms 2010®). Das Auslieferungswerk des Lieferanten wird in der jeweiligen Auftragsbes- tätigung genannt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
2.2 Soweit sich bei einer Lieferfrist von mehr als 2 Monaten unsere Material-, Energie-, Arbeits- oder Rohstoffkosten nach Vertragsschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erheblich erhö- hen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzugleichen. Sollte eine Preiserhö- hung 5 % überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zu lösen.
2.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unseres Bank- xxxxxx zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der unwiderrufliche Zahlungs- eingang auf unserem Konto. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber und auch nur nach schriftlicher Vereinbarung an; Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.
2.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 10 %.
2.5 Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Ge- genforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.6 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie beispielsweise durch schleppende Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest, so können wir Sicher- heitsleistungen oder Barzahlung Zug um Zug gegen Leistung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, können wir vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten. Die Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde zur Sicherheitsleistung er- kennbar nicht imstande ist, beispielsweise wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wurde.
Preise, Zahlungen. 1. Unsere Preise gelten ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer, jeweils „ab Werk“. Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet und nicht zurückgenommen.
2. Werden neben den vertraglich festgesetzten Leistungen zusätzlich Leistungen vereinbart (z.B. Montagearbeiten, Leistungen außerhalb der Gewährleistungspflicht) so werden diese gesondert berechnet.
3. Werden Waren oder Leistungen nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert und erbracht, so behalten wir uns das Recht vor, alle Kostenerhöhungen dem Vertragspartner aufzuerlegen.
4. Soweit nicht etwas anderes vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 20 Werktagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sie gelten zu dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht.
5. Der Abzug von 2 % Skonto ist zulässig, wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum veranlasst wird. Es wird kein Skonto auf Teilleistungen gewährt.
6. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
Preise, Zahlungen. 1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, einschließlich Verpackung, Fracht bis zum Lieferort, aller Nebenkosten und gegebenenfalls einschließlich Verzollung.
2. Rechnungen müssen der Reihenfolge des Textes und den Preisen unserer Bestellung entsprechen und sind nach erfolgter Lieferung unter Angabe von Bestellnummer und Bestelldatum einzureichen. Sie sind in Euro auszustellen und in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Etwaige Mehr- oder Minderleistungen beziehungsweise sonstige Abweichungen von der Bestellung sind in der Rechnung gesondert aufzuführen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der Rechnung separat auszuweisen.
3. Eingereichte, nicht den Vorgaben der vorgenannten Ziffer 2 entsprechende Rechnungen, gelten erst zum Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen. Etwaige Zahlungsfristen laufen frühestens ab Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, nicht jedoch vor Eingang der ordnungsgemäßen Ware.
4. Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg und zwar entweder innerhalb 14 Kalendertagen abzüglich 3 % Skonto oder nach 30 Tagen netto, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.
Preise, Zahlungen. Der Lieferant liefert Produkte oder Dienstleistungen an Syngenta zu den in der Bestellung festgelegten Preisen. Die Preise sind als Festpreise zu verstehen. Der Lieferant hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für etwaige Zusatzkosten. Betrifft der Vertrag den Bezug von Produkten, so gelten, sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, die Preise DDP (von Syngenta in der Bestellung angegebener Lieferort) Incoterms® 2020. Stehen die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht fest, müssen sie zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung angegeben und von Syngenta vor der Lieferung schriftlich genehmigt werden. Ist vereinbart, dass eine bestimmte Menge vom Lieferanten nur auf Abruf o.ä. geliefert werden soll, so müssen Kosten, die nicht im Voraus vereinbart wurden oder die über die vereinbarte Spanne hinausgehen, vor der Lieferung von Syngenta schriftlich genehmigt werden. Sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, bezahlt Syngenta unbestrittene Rechnungen neunzig (90) Tage nach Erhalt der jeweils gültigen und korrekten Rechnung, es sei denn, die lokalen Vorschriften des Lieferanten verlangen zwingend eine kürzere Frist.
Preise, Zahlungen. 1. Die Preise sind Festpreise. Sie verstehen sich immer einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonti werden nicht gewährt.
2. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leis- tungen hinausgehende zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Dekorations- und Montage- oder Abbau- oder Räumarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen. Dasselbe gilt für Beratungs- und Planungsleistungen.
3. Wenn nichts anderes vereinbart ist erfolgt die Zahlung zu 20 % bei Vertragsschluss und zu 80 % bei Lieferung.
4. Unsere Lieferer und Monteure sind zum Inkasso berechtigt.
Preise, Zahlungen. Preisangaben ohne Zusatz sind stets Nettopreise ausschließlich Mehrwertsteuer, sonstige Abgaben, Gebühren und Steuern. Jede Zahlung ist in EURO geschuldet. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Warenlieferung zur Zahlung fällig. Jegliche Leistungsverweigerungs- und/ oder Aufrechnungsrechte des Vertragspartners gegen den Kaufpreiszahlungs- anspruch von Amtico sind ausgeschlossen; es sei denn, Recht und Gegenrecht der Parteien beruhen auf demselben Vertragsverhältnis oder das Recht des Vertragspartners zur Leistungsverweigerung und/oder Aufrechnung ist von Amtico anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Preise, Zahlungen. 1. Die Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und Verladung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
2. Die Ware wird soweit nach unserem Ermessen erforderlich handelsüblich und auf Kosten des Bestellers verpackt.
3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar frei Zahlstelle von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER.
4. Für abgeschlossene Teile des herzustellenden Werkes oder für eigens angeschaffte oder gelieferte Materialien und Bauteile kann ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER mit Legung von Teilrechnungen angemessene Teilzahlungen verlangen.
5. Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung wobei in jedem Fall Zinsen und Kosten der Diskontierung vom Besteller zu tragen sind. Die Bezahlung der Rechnungen tritt erst bei endgültiger Gutschrift ein.
6. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Termins Verlust gelten Verzugszinsen nach § 456 UGB als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungskosten, insbesondere gemäß § 1333 ABGB zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden unabhängig von der Widmung des Kunden zuerst auf Kosten, sodann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital, und zwar zuerst auf die jeweils älteste Fälligkeit, angerechnet.
7. Dem Besteller stehen keine Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu, ausgenommen seine Gegenansprüche sind schriftlich von ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER als unbestritten festgestellt und anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden.
8. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von behaupteten Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen, auch in Form von Haft- oder Deckungsrücklässen, zurückzuhalten.
9. Für den Fall, dass ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER aus vergangenen Vertragsbeziehungen noch offene Forderungen gegen den Besteller zustehen, ist ELEKTROTECHNIK ECKLBAUER berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anderslautender Widmung entsprechend der Bestimmungen des § 1416 ABGB zu tilgen.
10. Ein etwaig gewährtes Skonto oder sonstige Nachlässe, werden nur unter der Bedingung gewährt, dass bereits ältere fällige Forderungen gänzlich beglichen sind.
Preise, Zahlungen. Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die monatlichen Sendepreise sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Werbesendung, zur Zahlung fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Nebenleistungen wie Produktionskosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Absatz 2 BGB steht dem Auftraggeber nicht zu. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von 2 Monatsraten in Zahlungsverzug, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Werbevertrages berechtigt. Änderungen sind gesondert festzulegen. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug zu bezahlen.