Preise, Zahlungen Musterklauseln

Preise, Zahlungen. (1) Die vom Vertragspartner zu entrichtenden Preise richten sich nach der im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei PAYONE gültigen Preisliste. Hat PAYONE dem Vertragspartner ein verbindliches Angebot unterbreitet, welches von den Konditionen der Preisliste abweicht, so hat dieses Vorrang. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Reisekosten und Spesen sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und werden gesondert zu den bei PAYONE üblichen Sätzen berechnet. (2) PAYONE kann die Preise nach billigem Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen erhöhen oder senken, insbesondere wenn PAYONE selbst von Preisanpassungen Dritter (z. B. der Zulieferer, seiner Erfüllungsgehilfen oder der Transporteure) betroffen ist und seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner noch nicht erbracht ist. Der Vertragspartner erhält für den Fall einer Preiserhöhung das innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen ab der Bekanntgabe der Preiserhöhung auszuübende Recht, den Vertrag mit einer weiteren Frist von sechs (6) Wochen zu kündigen, es sei denn, die Preiserhöhung erfolgt nachweislich ausschließlich aufgrund von Preisanpassungen Dritter im Sinne des Satzes 1 dieser Ziffer 5. (2). (3) Abrechnungszeitraum ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Kalendermonat. (4) PAYONE wird im Hinblick auf die nutzungsabhängige Vergütung monatlich bis zur Mitte des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats eine Rechnung über die im Abrechnungszeitraum angefallene Vergütung erstellen. (5) Sämtliche Beträge sind mit Rechnungseingang beim Vertragspartner zur Zahlung fällig, sofern die Rechnung nicht anderweitige Fälligkeit ausweist. Der Eingang der Rechnung gilt mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ihm die Rechnung nicht oder später zugegangen ist. (6) Alle Zahlungen des Vertragspartners sind in Euro (€) zu leisten, es sei denn, die Parteien haben Zahlungen in einer anderen Währung vereinbart. (7) Unabhängig von den Bestimmungen unter Ziffer 5. (8) ist PAYONE bei Zahlungsverzug des Vertragspartners nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen. Dies gilt nicht, wenn sich der Vertragspartner nur mit einem unwesentlichen Teil in Verzug befindet. Bei wiederholtem Zahlungsverzug mit einem nicht nur unwesentlichen Teil ist PAYONE darüber hina...
Preise, Zahlungen. 1.5.1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Skonti, Rabatte oder Boni werden nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt. 1.5.2. Von uns eingeräumte Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich ist die entsprechende Gutschrift auf unserem Geschäftskonto. 1.5.3. Zahlungen sind in EURO abzugs-, spesen- und kostenfrei an ein von uns bezeichnetes Bankinstitut zu zahlen. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sich der Kunde nicht im Verzug mit einer anderen Forderung aus unserer Geschäftsbeziehung befindet. 1.5.4. Wir berechnen im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit zunächst Fälligkeitszinsen von 5 Prozentpunkten p.a.; ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. 1.5.5. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen, wenn für uns eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden erkennbar wird oder unser Kunde unrichtige oder unvollständige oder trotz Aufforderung keine Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht. Ferner können wir unsere Sicherungsrechte geltend und ausstehende Lieferungen oder Leistungen von der Leistung angemessener Sicherheit oder der Bezahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. Leistung abhängig machen. Verweigert der Kunde diese, können wir, soweit wir unsere Leistung noch nicht erbracht haben, vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann. 1.5.6. Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Tilgung der ältesten fälligen Rechnungsposten einschließlich der angefallenen Zinsen und Kosten zu verwenden in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
Preise, Zahlungen. 1. Unsere Preise gelten ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer, jeweils „ab Werk“. Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet und nicht zurückgenommen. 2. Werden neben den vertraglich festgesetzten Leistungen zusätzlich Leistungen vereinbart (z.B. Montagearbeiten, Leistungen außerhalb der Gewährleistungspflicht) so werden diese gesondert berechnet. 3. Werden Waren oder Leistungen nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert und erbracht, so behalten wir uns das Recht vor, alle Kostenerhöhungen dem Vertragspartner aufzuerlegen. 4. Soweit nicht etwas anderes vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 20 Werktagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sie gelten zu dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. 5. Der Abzug von 2 % Skonto ist zulässig, wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum veranlasst wird. Es wird kein Skonto auf Teilleistungen gewährt. 6. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
Preise, Zahlungen. 1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, einschließlich Verpackung, Fracht bis zum Lieferort, aller Nebenkosten und gegebenenfalls einschließlich Verzollung. 2. Rechnungen müssen der Reihenfolge des Textes und den Preisen unserer Bestellung entsprechen und sind nach erfolgter Lieferung unter Angabe von Bestellnummer und Bestelldatum einzureichen. Sie sind in Euro auszustellen und in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Etwaige Mehr- oder Minderleistungen beziehungsweise sonstige Abweichungen von der Bestellung sind in der Rechnung gesondert aufzuführen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der Rechnung separat auszuweisen. 3. Eingereichte, nicht den Vorgaben der vorgenannten Ziffer 2 entsprechende Rechnungen, gelten erst zum Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen. Etwaige Zahlungsfristen laufen frühestens ab Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, nicht jedoch vor Eingang der ordnungsgemäßen Ware. 4. Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg und zwar entweder innerhalb 14 Kalendertagen abzüglich 3 % Skonto oder nach 30 Tagen netto, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.
Preise, Zahlungen. Der Lieferant liefert Produkte oder Dienstleistungen an Syngenta zu den in der Bestellung festgelegten Preisen. Die Preise sind als Festpreise zu verstehen. Der Lieferant hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für etwaige Zusatzkosten. Betrifft der Vertrag den Bezug von Produkten, so gelten, sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, die Preise DDP (von Syngenta in der Bestellung angegebener Lieferort) Incoterms® 2020. Stehen die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht fest, müssen sie zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung angegeben und von Syngenta vor der Lieferung schriftlich genehmigt werden. Ist vereinbart, dass eine bestimmte Menge vom Lieferanten nur auf Abruf o.ä. geliefert werden soll, so müssen Kosten, die nicht im Voraus vereinbart wurden oder die über die vereinbarte Spanne hinausgehen, vor der Lieferung von Syngenta schriftlich genehmigt werden. Sofern in der Bestellung nicht anders vereinbart, bezahlt Syngenta unbestrittene Rechnungen neunzig (90) Tage nach Erhalt der jeweils gültigen und korrekten Rechnung, es sei denn, die lokalen Vorschriften des Lieferanten verlangen zwingend eine kürzere Frist.
Preise, Zahlungen. Preisangaben ohne Zusatz sind stets Nettopreise ausschließlich Mehrwertsteuer, sonstige Abgaben, Gebühren und Steuern. Jede Zahlung ist in EURO geschuldet. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Warenlieferung zur Zahlung fällig. Jegliche Leistungsverweigerungs- und/ oder Aufrechnungsrechte des Vertragspartners gegen den Kaufpreis- zahlungsanspruch von Amtico sind ausgeschlossen; es sei denn, Recht und Gegenrecht der Parteien beruhen auf demselben Vertragsverhältnis oder das Recht des Vertragspartners zur Leistungsverweigerung und/oder Aufrechnung ist von Amtico anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Preise, Zahlungen. 1. Die Preise sind Festpreise. Sie verstehen sich immer einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonti werden nicht gewährt. 2. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leis- tungen hinausgehende zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Dekorations- und Montage- oder Abbau- oder Räumarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen. Dasselbe gilt für Beratungs- und Planungsleistungen. 3. Wenn nichts anderes vereinbart ist erfolgt die Zahlung zu 20 % bei Vertragsschluss und zu 80 % bei Lieferung. 4. Unsere Lieferer und Monteure sind zum Inkasso berechtigt.
Preise, Zahlungen. 3.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO zu- züglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 3.2 Die monatlichen Sendepreise sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Werbesendung, zur Zahlung fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug. 3.3 Nebenleistungen wie Produktionskosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. 3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Absatz 2 BGB steht dem Auf- traggeber nicht zu. 3.5 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen
Preise, Zahlungen. Angaben von TREYSSE zu Preisen verstehen sich - soweit nicht anders angegeben - als Nettobeträge, auf diese ist zusätzlich die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum 5. Kalendertag zu zahlen. Zahlungen des Mieters gelten erst dann als geleistet, wenn Wertstellung auf dem Konto von TREYSSE erfolgt ist. Der vereinbarte Mietzins bezieht sich nur auf die Maschinenmiete als solche. Sonstige Leistungen, insbesondere Verlade- und Frachtkosten, Verpackung, Montage, Inbetriebnahme, Versicherungen, Zölle, Einfuhrabgaben, Betriebsstoffe, Personal etc. sind in dem Mietzins nicht enthalten, diese Leistungen hat der Mieter gesondert zu vereinbaren und die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen; diesbezüglich erforderliche Auslagen von TREYSSE sind diesem durch den Mieter zu erstatten.
Preise, Zahlungen. 1.Unsere Preise verstehen sich stets ab Lager Ratingen. Sie gelten nur für das jeweilige Angebot. Verpackung, Fracht sowie ggf. Zollgebühren und Versicherungsprämien werden gesondert berechnet. 2.Falls eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, versteht sich diese als inklusive Standardtransport. Sollte jedoch eine Kurierlieferung vom Kunden gewünscht werden, sind wir berechtigt, die anfallenden