Preis. a) Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart. b) Die Preise verstehen sich für Lieferung zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und sonstiger Kosten. c) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). d) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet. e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (mindestens EUR 29,-) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis. a) Für unsere Produkte 10.1 Die vereinbarten Preise sind Netto-Preise in CHF, unverzollt, ohne Verpackung, ohne Trans- portversicherung, ab Werk und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preislistezzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Soweit Steuern, es sei dennZölle oder sonstige Abgaben ausgewiesen sind, es wurden mit uns anderespiegeln diese jeweils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wider. Werden CELSIO oder deren Zulieferer weitere Abgaben auferlegt oder die im Angebot ausgewiesenen nach Angebotsabgabe er- höht, schriftlich bestätigte Preise vereinbarthat der Geschäftspartner diese Abgaben bzw. die Erhöhung zu tragen.
b) 10.2 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, sind die Kosten für Stemm- und Verputzar- beiten, Ausschachtungs- und Verfüllarbeiten, Bauprovisorien sowie Strom- und Wasserver- brauch anlässlich der Montage, allfällige Anschluss- und Überprüfungsgebühren sowie sons- tige, nicht ausdrücklich angeführte Leistungen in den vereinbarten Preisen nicht enthalten.
10.3 Hat CELSIO die Aufstellung, Montage oder Serviceleistungen übernommen, trägt der Ge- schäftspartner neben der vereinbarten Vergütung alle hierfür erforderlichen Nebenkosten. Hierzu zählen insbesondere Reise-, Transport- und Nächtigungskosten sowie Überstunden- vergütung, Zulagen und dergleichen in Höhe der jeweils bei CELSIO hierfür geltenden Sätze. Soweit Nebenkosten ausgewiesen wurden, spiegeln diese die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wider. Bei nachträglichen Änderungen der Rechtslage ist CELSIO berech- tigt, die Vergütung entsprechend anzupassen. Gleiches gilt bei nachfolgend eingetretenen Lohnerhöhungen.
10.4 Die vereinbarten Preise haben nur bei Ausführung der gesamten Leistung Gültigkeit. Falls seitens des Geschäftspartners für die Ausführung Materialien beigestellt werden, was nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CELSIO möglich ist, ist CELSIO berechtigt, einen pauscha- len Ausgleich in Höhe von 15% des CELSIO-Listenpreises der vom Geschäftspartner beige- stellten Materialien zu berechnen.
10.5 Die Preise verstehen sich von CELSIO sind auf der Grundlage kalkuliert, dass die Lieferung bzw. Montage in einem Arbeitsvorgang vorgenommen wird. Entstehen CELSIO durch Unterbrechungen der Montage, die auf für Lieferung zuzüglich Umsatzsteuersie nicht vorhersehbare Umstände oder auf Umstände, Verpackung und sonstiger Kostendie von ihr nicht verursacht wurden, zurückzuführen sind, Mehrkosten, können diese dem Geschäftspartner ohne gesonderte Anzeige in Rechnung gestellt werden.
c) Nachträglich10.6 Wenn durch Verzögerungen Mehrkosten, d. h. beispielsweise durch wiederholte Entsendung und Wartezeiten von Monteuren, entstehen, die nicht von CELSIO verursacht oder sonst zu ver- treten sind, oder der Geschäftspartner Überstunden anordnet oder Arbeiten an Geräten, die nicht von CELSIO geliefert wurden, durchgeführt werden, können die diesbezüglichen Mehr- kosten auch im Falle einer Pauschalmontage nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden den üblichen Sätzen von CELSIO in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.)Rech- nung gestellt werden.
d10.7 Bei Abrechnung nach Aufmass hat dieses sofort nach Ausführung der Leistung zu erfolgen. Beteiligt sich der Geschäftspartner hieran nicht, erkennt er damit die von CELSIO festgestell- ten Mengen an.
10.8 Soll die Leistung von CELSIO vertraglich erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss ge- liefert werden oder erfolgt die Leistung aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses, ist CELSIO berechtigt, den Preis anzupassen, wenn sich die Bezugskosten (insbes. Material- und Lohn- kosten) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeitenöffentlichen Abgaben wesentlich verändern. Die Preisanpassung ist auf den Umfang der Veränderung der Bezugskosten bzw. öffentlichen Abgaben beschränkt. Die Gründe hierfür sind auf Verlangen des Geschäftspartners schriftlich darzulegen. Führt die Preisanpassung zu einer Erhöhung um mehr als 5% des Gesamtpreises, steht dem Geschäfts- partner ein Recht zur ausserordentlichen Kündigung zu.
10.9 Werden bei Vertragsabschluss die vom Auftraggeber veranlasst sindPreise nicht bestimmt, so werden separat die im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung gültigen Preise von CELSIO berechnet.
e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (mindestens EUR 29,-) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preis. a) Für unsere Produkte 3.1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart wurde, versteht sich der angegebene Preis als Nettopreis. Der Preis versteht sich zzgl. aller Steuern, Zölle und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preislistesonstiger Gebühren, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbartdie beim Abschluss oder bei Vertragserfüllung anfallen.
b3.2. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart wurde, versteht sich der angegebene Preis „Ex Works (EXW) Die Preise verstehen sich für Lieferung zuzüglich UmsatzsteuerPietrzykowice, Verpackung und sonstiger Kosten.
c) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten Poland” (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.Incoterms 2010).
d3.3. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Käufer dem Vertreter einen bestimmten Betrag für die Lieferung des Produktes bezahlt, erfolgt die Lieferung ebenfalls „Ex Works (EXW) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten Wroclaw, Poland” (Incoterms 2010), wobei die Organisation der Lieferung selbst dem Herstellers obliegt. In diesem Fall gilt der vom Käufer an den Vertreter für die Produktlieferung zu zahlende Betrag als Vergütung des Herstellers für die Organisation der Lieferung und als Rückerstattung der ihm bei der Organisation des Lieferung entstandenen Kosten. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten auch für den Fall, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass die Produktlieferung im Produktpreis enthalten ist.
3.4. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart wurde, sind die Installation des Produktes, Schulungen der künftiger Benutzer des Produktes, Servicereparaturen und sonstige ähnliche VorarbeitenLeistungen im Preis nicht enthalten.
3.5. Wenn die Pflichten laut Vertrag auch die Installation umfassen und vertraglich nicht anders vereinbart wurde, trägt der Vertreter die Reise- und Unterkunftskosten für Personen, die vom Auftraggeber veranlasst sindim Namen des Herstellers die Dienstleistung der ersten Installation erbringen und die erste Schulung für die das Produkt beim Käufer bedienenden Personen durchführen. Die vorstehende Regelung gilt nicht für andere Dienstleistungen des Vertreters oder Herstellers, werden separat berechnetinsbesondere für Serviceleistungen, darunter im Rahmen der Garantieleistungen.
e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers3.6. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgenvertraglich vereinbarte Preis - und bei der Zahlung nur von einem Preisteil ist es der bezahlte Teil - bestimmt die Grenze der Schadenersatzhaftung des Vertreters gegenüber dem Käufer für die Nichterfüllung oder für eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflicht. Eine Reklamation Die Haftung des Vertreters für entgangene Vorteile des Käufers und negative Vertragsinteressen ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (mindestens EUR 29,-) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
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Samples: Kaufvertrag
Preis. a) Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart.
b) Die Preise verstehen sich netto ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Lieferung zuzüglich UmsatzsteuerLieferungen ab unserem Geschäftssitz Hagen ausschließlich Verpackung, Verpackung Transport, Versicherung und sonstiger Kosten, welche gesondert berechnet werden.
c) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von EUR 12,-- zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
d) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (Auftragswertes, mindestens EUR 29,-) 25,-- zzgl. Umsatzsteuer, übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
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Preis. a) Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässige, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich/rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen. Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preislistediesen Fall sind wir im Falle der Erhöhung der Verkaufspreise unseres Lieferanten berechtigt, es sei denndie Differenz auf die vereinbarten Verkaufspreise aufzuschlagen, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart.
b) sofern dies für den Besteller zumutbar ist. Die Preise verstehen sich für Lieferung zuzüglich sich, soweit nicht anders vereinbart, ab unserem Lager Immenstadt ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Umsatzsteuer. Kosten, Verpackung die durch Fertigungs- oder Konstruktionsänderungen durch den Auftraggeber zusätzlich entstehen und sonstiger Kosten.
c) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahmedie durch Bauteile oder Lieferanten entstehen, veranlasste Änderungen des Auftrages die durch den Auftraggeber vorgeschrieben sind, aber nicht erforderlichen Funktion bzw. Qualität entsprechen, sind in unserem Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Bei Nichtabnahme der vereinbarten Menge, soweit sich für die Mindermenge aufgrund der Preisliste ein höherer Stückpreis ergibt oder bei Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).
d) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten Ausführung auf Veranlassung des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse kann eine Nachberechnung des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko Differenzbetrages - unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruches - erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten Bei Freistellung 0,00 EUR kann der Preis wegen fehlender Unterlagen nicht kalkuliert werden oder er wird nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen Für diesen Fall wird dies vor Rechnungsstellung dem Auftraggeber hierdurch Mehrkostenmitgeteilt und gilt als anerkannt, die zehn Prozent wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (mindestens EUR 29,-) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholenPreises diesem schriftlich widerspricht.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preis. a) Für unsere Produkte 14.1. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager des AN ohne Verladung, Verpackung, Entsorgung, Zölle und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbartVersicherung exkl. MwSt.
b14.2. Die in den allgemeinen Unterlagen des Auftragnehmers aufgeführten Preise (Preislisten) können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
14.3. Im Angebot enthaltene Preise gelten 90 Tage ab Angebotsdatum. Die Preise verstehen werden in EURO angegeben. Die Preise basieren auf den heutigen Material- und Lohnkosten. Sollten sich für diese bis zur Lieferung zuzüglich Umsatzsteuerändern, Verpackung und sonstiger Kostenbehält sich der AN eine Berichtigung vor.
c14.4. Angebote werden vorbehaltlich der Abklärung der Steuerschuld gelegt. Eventuelle Steuern (inkl. Ertragssteuern) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.)und Gebühren sind im Angebotspreis nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen und zu entrichten.
d) 14.5. Sofern der Auftraggeber Änderungen angelieferter oder übertragener Daten im Liefer- und ähnliche VorarbeitenLeistungsumfang wünscht, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisänderung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sofern diese Leistungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses keine Berücksichtigung gefunden haben, gelten die vom Auftraggeber veranlasst sindmarktüblichen Preise als angemessen. Preise für allfällige Nachträge sind immer neu zu vereinbaren. Dies gilt für Mehrleistungen jedweder Art, werden separat berechnetAbänderungen von bereits gefertigten Anlagenteilen als auch für den Planungsmehraufwand der durch nachträgliche Änderungen von Maschinen- und Geräteaufstellungen sowie Plänen hervorgerufen wird. Liefer- und Pönale Termine ändern sich daher entsprechend und sind im beiderseitigen Einvernehmen neu festzulegen.
e) Wir sind berechtigt14.6. Bei vollständigen oder mehr als 50%igem Entfall einzelner Leistungen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages in der Höhe von 25% des geschätzten Leistungsausfalls bzw. 35% bei vollständigen Leistungsausfall und es steht dem Auftragnehmer desweiteren frei, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (mindestens EUR 29,-) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholenvom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preis. a) Für unsere Produkte 1. Der Preis für die Verkaufsware wird jeweils im Handelsangebot, in der Vereinbarung im Sinne von Abschnitt II Abs. 3 der AVB oder in der Bestellbestätigung festgelegt.
2. Die Preise, die vom Verkäufer angegebenen werden, sind Nettopreise und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preislisteverstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlungen des Bruttopreises in der Währung zu leisten, in welcher der Warenpreis vom Verkäufer im Handelsangebot oder in der Bestellbestätigung angegeben wurde. Ist der Preis in einer Fremdwährung festgelegt, darf der Käufer die Zahlung in PLN nicht leisten, es sei denn, es wurden mit uns anderedass der Verkäufer im Handelsangebot oder in der Bestellbestätigung darauf hingewiesen hat, schriftlich bestätigte Preise vereinbartdass die Zahlung für die Ware in PLN zu leisten ist, und die Grundsätze für die Umrechnung der Fremdwährung in PLN festgelegt hat.
b) 4. Der Käufer verpflichtet sich, den Preis innerhalb der im Handelsangebot genannten Frist oder, wenn die Frist im Handelsangebot nicht genannt wurde, innerhalb einer Frist, die in der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung genannt wurde, zu zahlen. Die Preise verstehen sich für Lieferung zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und sonstiger KostenZahlung gilt mit dem Eingang der Geldmittel auf dem Bankkonto des Verkäufers als geleistet.
c5. Der Verkäufer behält sich vor, dass bei Verkauf von Waren deren Menge (Gewicht) Nachträglichauf Grundlage des theoretischen Gewichts ermittelt wird und der Preis auf Grundlage des theoretischen Gewichts berechnet wird. Die Berechnung des theoretischen Gewichts erfolgt auf Grundlage des Warenvolumens und des spezifischen Gewichts für Aluminium von 2,70 kg/dm3.
6. Es wird vorbehalten, d. h. nach unserer Auftragsannahmedass die Waren mit einer Mengenabweichung (Gewichtsabweichung) von +/-20% bei Bestellmengen von 500 bis 1000kg und mit einer Mengenabweichung (Gewichtsabweichung) von +/-10% bei Bestellmengen über 1000kg gegenüber der in der Bestellbestätigung genannten Menge vom Verkäufer geliefert werden können. Bei Differenzen, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestelltdie über die im vorangehenden Satz genannte Mengenabweichung nicht hinausgehen, gilt die Bestellung als ordnungsgemäß ausgeführt und der Käufer ist verpflichtet, eine solche Lieferung anzunehmen. Unter diesen Umständen ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Preis für die tatsächlich gelieferte Warenmenge zu bezahlen. Als Änderung eines Auftrages Grundlage für die Ermittlung der tatsächlich gelieferten Warenmenge, die in den die Herausgabe der Waren betreffenden Dokumenten und in der MwSt.-Rechnung angegeben wird, gilt auch jede Änderung die beim Verkäufer vor der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.)Beladung der Ware durchgeführte Messung.
d) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten7. Sollte der Käufer mit einer beliebigen Forderung des Verkäufers in Verzug geraten, ist der Verkäufer berechtigt, die vom Auftraggeber veranlasst sindErfüllung aller bisher abgeschlossenen Verträge (darunter Herausgabe der Ware sowie Annahme und Ausführung weiterer Bestellungen) vorübergehend einzustellen, bis der Käufer alle fälligen Forderungen samt Zinsen bezahlt hat. Sollte der Käufer mit einer beliebigen Zahlung an den Verkäufer über 30 Tage im Rückstand stehen, ist der Verkäufer berechtigt, von jedem für die Parteien verbindlichen Einzelvertrag zurückzutreten, ohne dass eine Nachfrist gesetzt werden separat berechnetmuss. Der Verkäufer übernimmt für den aus diesen Gründen entstandenen Schaden keine Haftung.
e8. Für die Ausstellung von Werkstoffzertifikaten werden Gebühren nach den beim Verkäufer geltenden Preisen erhoben.
9. Hat der Verkäufer dem Käufer einen Lieferantenkredit (Zahlung für die Ware mit einem aufgeschobenen Zahlungstermin) Wir sind eingeräumt, ist er berechtigt, nicht verpflichtetdiesen Lieferantenkredit jederzeit durch eine einseitige Entscheidung zu ändern oder zu widerrufen, notwendige Vorarbeiten insbesondere gilt dies für die Zahlungsverzüge des Käufers für die Ware oder wenn gegen den Käufer ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren eröffnet wird oder wenn der Verkäufer begründete Bedenken an der Finanzlage des Käufers hat. Dieses Recht gilt für alle Verträge, deren Gegenstand an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführenKäufer noch nicht herausgegeben wurde. Wurde das Kreditlimit ausgeschöpft, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung ist der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch MehrkostenVerkäufer berechtigt, die zehn Prozent Herausgabe der Ware einzustellen, bis der Käufer eine vom Verkäufer anerkannte Sicherheit bestellt hat.
10. Sollte die Zahlung als Vorauszahlung geleistet werden oder sollte der Käufer eine Anzahlung geleistet haben, so wird der Verkäufer durch den Verzug des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigenKäufers mit der Zahlung dazu ermächtigt, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (mindestens EUR 29,-) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholenvom Vertrag ohne zusätzliche Aufforderung ganz oder teilweise zurückzutreten.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale