Preis. 14.1. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager des AN ohne Verladung, Verpackung, Entsorgung, Zölle und Versicherung exkl. MwSt. 14.2. Die in den allgemeinen Unterlagen des Auftragnehmers aufgeführten Preise (Preislisten) können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. 14.3. Im Angebot enthaltene Preise gelten 90 Tage ab Angebotsdatum. Die Preise werden in EURO angegeben. Die Preise basieren auf den heutigen Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese bis zur Lieferung ändern, behält sich der AN eine Berichtigung vor. 14.4. Angebote werden vorbehaltlich der Abklärung der Steuerschuld gelegt. Eventuelle Steuern (inkl. Ertragssteuern) und Gebühren sind im Angebotspreis nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen und zu entrichten. 14.5. Sofern der Auftraggeber Änderungen im Liefer- und Leistungsumfang wünscht, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisänderung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sofern diese Leistungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses keine Berücksichtigung gefunden haben, gelten die marktüblichen Preise als angemessen. Preise für allfällige Nachträge sind immer neu zu vereinbaren. Dies gilt für Mehrleistungen jedweder Art, Abänderungen von bereits gefertigten Anlagenteilen als auch für den Planungsmehraufwand der durch nachträgliche Änderungen von Maschinen- und Geräteaufstellungen sowie Plänen hervorgerufen wird. Liefer- und Pönale Termine ändern sich daher entsprechend und sind im beiderseitigen Einvernehmen neu festzulegen. 14.6. Bei vollständigen oder mehr als 50%igem Entfall einzelner Leistungen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages in der Höhe von 25% des geschätzten Leistungsausfalls bzw. 35% bei vollständigen Leistungsausfall und es steht dem Auftragnehmer desweiteren frei, vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preis. 14.11. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager des AN ohne Verladung, Verpackung, Entsorgung, Zölle und Versicherung exkl. MwStsind Marktpreise entsprechend VO PR 30/53.
14.22. Die in Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den allgemeinen Unterlagen des Auftragnehmers aufgeführten Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise (Preislisten) können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werdensind verbindlich.
14.33. ISoweit im Angebot enthaltene Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise gelten 90 Tage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Warenannahmestelle des Käufers. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer.
4. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab AngebotsdatumRechnungsdatum sofort rein netto ohne jeden Abzug zu leisten. Ausgenommen von jeglichen anderen Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich einer Gewährung von Skonto, sind Rechnungen für Dienstleistungen jeglicher Art; diese sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen.
5. Die Preise werden Vero Software GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; Die Vero Software GmbH ist es im übrigen unbelassen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und zu fordern. Bei Aufträgen über die Lieferung von Systemen sind 80% bei Lieferung und der Rest nach Aufstellung und Mitteilung der Betriebsbereitschaft fällig. –
6. Der Mindestauftragswert beträgt EURO angegeben200,-. Die Preise basieren auf den heutigen Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese bis zur Lieferung ändern, behält sich der AN Darunter wird eine Berichtigung vorVersandpauschale von EURO 5 berechnet.
14.47. Angebote werden vorbehaltlich Wird die Aufstellung der Abklärung der Steuerschuld gelegt. Eventuelle Steuern (inkl. Ertragssteuern) und Gebühren sind im Angebotspreis Systeme zum vorgesehenen Liefertermin aus Gründen, die dieVero Software GmbH nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen und zu entrichten.
14.5. Sofern der Auftraggeber Änderungen im Liefer- und Leistungsumfang wünschtvertreten hat, um mehr als einen Monat verzögert, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisänderung (Rest-) Kaufpreis einen Monat nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.
8. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung auf Grund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben – insbesondere Zölle, Abschöpfung, Währungsausgleich – anfallen, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtetden vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Sofern diese Leistungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses keine Berücksichtigung gefunden haben, gelten die marktüblichen Preise als angemessen. Preise für allfällige Nachträge sind immer neu zu vereinbaren. Dies Gleiches gilt für Mehrleistungen jedweder Art, Abänderungen von bereits gefertigten Anlagenteilen als auch für den Planungsmehraufwand der durch nachträgliche Änderungen von Maschinen- und Geräteaufstellungen sowie Plänen hervorgerufen wird. Liefer- und Pönale Termine ändern sich daher entsprechend und sind im beiderseitigen Einvernehmen neu festzulegenUntersuchungsgebühren.
14.6. Bei vollständigen oder mehr als 50%igem Entfall einzelner Leistungen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages in der Höhe von 25% des geschätzten Leistungsausfalls bzw. 35% bei vollständigen Leistungsausfall und es steht dem Auftragnehmer desweiteren frei, vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preis. 14.15.1. Der Preis für die Leistungen des AN ist in dem Einzelauftrag anzugegeben und von beiden Parteien zu unterzeichnen.
5.2. Die Preise geltensind Festpreise und beinhalten alle Kosten, die zur Erbringung der fertigen Leistung notwendig sind mit Ausnahme der vom AG aufgrund anderer Bestimmungen dieser AGB zu tragenden Kosten.
5.3. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass der tats‰chlich erbrachten Leistung oder nach vereinbarten Stundens‰tzen.
5.4. Leistungen, für die in der Leistungsverzeichnis keine Einheitspreise vereinbart wurden, oder solche deren Ausführung in wesentlichem Mafle von der Leistungsbeschreibung abweicht, sind erst nach vorheriger Preisabstimmung auszuführen. Grunds‰tzlich obliegt es dem AN vor Arbeitsbeginn Nachtragsangebote dem AG zu unterbreiten.
5.5. Der AG hat innerhalb von 3 Werktagen zu Nachtragsangeboten des AN Stellung zu nehmen. Tut er das nicht dann gilt der Inhalt des Nachtrags ab dem 4. Tag als vereinbart.
5.6. Arbeiten, für die keine Preisvereinbarung getroffen wird, sind nach Stundenlohn abzurechnen.
5.7. Stundennachweise sind grunds‰tzlich zum Folgetag, jedoch sp‰testens zum Ende der jeweiligen Woche zur Unterschrift vorzulegen. Bleibt der Bevollm‰chtigte des AG von der Baustelle fern, genügt die ‹bersendung per Telefax an den Betriebssitz des AG. Gleiches gilt für die Nachtragsangebote.
5.8. Ist eine Abrechnung der gesamten Leistung nach Aufwand vereinbart, dann sind die Stunden- nachweise wˆchentlich zu best‰tigen.
6.1. Grundlage für die Zahlungen sind die Abschlagsrechnungen des AN, welche anhand des Aufmasses und der Einheitspreise bzw. sonstiger Abrechnungsgrundlagen (z.B. Arbeitsstunden) erstellt werden. Jeder Abschlagsrechnung ist eine Aufstellung der erbrachten Leistungen (oder des Arbeitsaufwands, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager des AN ohne Verladung, Verpackung, Entsorgung, Zölle und Versicherung exkl. MwStRegiearbeiten vereinbart waren) zugrunde zu legen.
14.26.2. Die in den allgemeinen Unterlagen des Auftragnehmers aufgeführten Preise (Preislisten) können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert Abschlagsrechnungen kˆnnen mindestens alle 14 Kalendertage ausgestellt werden und sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Andere Zahlungstermine, Skontovereinbarungen etc. müssen gesondert vereinbart werden.
14.36.3. Im Angebot enthaltene Preise gelten 90 Tage ab AngebotsdatumZahlungen erfolgen auf das Bankkonto des AN. Gelegentliche a-konto / bar Zahlungen kˆnnen an die Mitarbeiter des AN nur mit seiner Zustimmung geleistet werden. Die Preise werden in EURO angegebenZahlungsquittungen sind dem AN sofort zukommen zu lassen.
6.4. Die Preise basieren auf den heutigen Material- Schlussrechnung ist nach Fertigstellung auszustellen und Lohnkosteninnerhalb von 21 Kalendertagen nach Eingang zu bezahlen. Sollten sich diese bis zur Lieferung ändernDie endgültige Abrechnung erfolgt anhand einer prüff‰higen Zusammenstellung, behält sich aus der alle Leistungen seit Baubeginn ersichtlich sein sollen.
6.5. Bei Gegenansprüchen kann nur der strittige Betrag zurückbehalten werden. Der unstrittige Betrag ist termingerecht auszuzahlen.
6.6. Bei ‹berschreitung der Zahlungsfristen ist der AN eine Berichtigung vorberechtigt, Zinsen in Hˆhe banküblichen Kreditzinsen in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch 2 % über Diskontsatz der für den Ort der Leistung zust‰ndigen staatlichen Zentralbank.
14.46.7. Angebote werden vorbehaltlich Erfolgen innerhalb der Abklärung Frist gem. 6.4 keine konkreten Vorbehalte, gilt die Schlussrechnung des AN als endgültig anerkannt. Auch Kürzungen und Gegenforderungen, mit Ausnahme von Garantieansprüchen, kˆnnen nach dem F‰lligkeitsdatum der Steuerschuld gelegt. Eventuelle Steuern (inkl. Ertragssteuern) und Gebühren sind im Angebotspreis Schluflrechnung nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen und zu entrichtenmehr geltend gemacht werden.
14.5. Sofern der Auftraggeber Änderungen im Liefer- und Leistungsumfang wünscht, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisänderung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sofern diese Leistungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses keine Berücksichtigung gefunden haben, gelten die marktüblichen Preise als angemessen. Preise für allfällige Nachträge sind immer neu zu vereinbaren. Dies gilt für Mehrleistungen jedweder Art, Abänderungen von bereits gefertigten Anlagenteilen als auch für den Planungsmehraufwand der durch nachträgliche Änderungen von Maschinen- und Geräteaufstellungen sowie Plänen hervorgerufen wird. Liefer- und Pönale Termine ändern sich daher entsprechend und sind im beiderseitigen Einvernehmen neu festzulegen.
14.6. Bei vollständigen oder mehr als 50%igem Entfall einzelner Leistungen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages in der Höhe von 25% des geschätzten Leistungsausfalls bzw. 35% bei vollständigen Leistungsausfall und es steht dem Auftragnehmer desweiteren frei, vom Vertrag zurückzutreten.
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Preis. 14.16.1 Ohne ausdrückliche andere Abmachung verstehen sich die Preise netto im Allgemeinen frei Baustelle, zahlbar in angegebener Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Die Preise geltenKosten aus Sonderwünschen des Auftraggebers, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager des AN ohne Verladungwie z.B. zusätzliche Fracht, Verpackung, EntsorgungVersicherung, Zölle allfällige Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso hat der Auftraggeber alle Arten von Steuern, Abgaben und Versicherung exkl. MwStGebühren zu tragen.
14.26.2 Die P2 Parksysteme GmbH behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt der Anbotsstellung und der Übergabe der Löhne, die Lohnnebenkosten, die Materialpreise oder Steuern und Abgaben usw. ändern. Die in den allgemeinen Unterlagen Anpassung erfolgt entsprechend folgender Preisgleitformel. Den angegebenen Preisen sind die Kosten zum Stichtag der Abgabe des Auftragnehmers aufgeführten Preise (Preislisten) können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
14.3Angebots zugrunde gelegt. IFalls nicht andere Anteile im Angebot enthaltene Preise gelten 90 Tage ab Angebotsdatum. Die Preise werden in EURO angegeben. Die Preise basieren auf den heutigen Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese bis zur Lieferung ändern, behält sich der AN eine Berichtigung vor.
14.4. Angebote werden vorbehaltlich der Abklärung der Steuerschuld gelegt. Eventuelle Steuern (inkl. Ertragssteuern) und Gebühren sind im Angebotspreis nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen und zu entrichten.
14.5. Sofern der Auftraggeber Änderungen im Liefer- und Leistungsumfang wünschtangegeben sind, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisänderung berechtigtvon einem Lohnanteil von 40%, aber nicht verpflichtet. Sofern diese Leistungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses keine Berücksichtigung gefunden haben, gelten die marktüblichen Preise als angemessen. Preise für allfällige Nachträge sind immer neu zu vereinbaren. Dies gilt für Mehrleistungen jedweder Art, Abänderungen einem Materialanteil von bereits gefertigten Anlagenteilen als auch für den Planungsmehraufwand der durch nachträgliche Änderungen 35% und von Maschinen- und Geräteaufstellungen sowie Plänen hervorgerufen wird. Liefer- und Pönale Termine ändern sich daher entsprechend und sind im beiderseitigen Einvernehmen neu festzulegen.
14.6. Bei vollständigen oder mehr als 50%igem Entfall einzelner Leistungen des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages in der Höhe einem Montageanteil von 25% des geschätzten Leistungsausfalls bzwauszugehen. 35% bei vollständigen Leistungsausfall Die Kostenerhöhungen sind von der P2 Parksysteme GmbH nachzuweisen. Der Lohnanteil der Lieferung und es steht dem Auftragnehmer desweiteren frei, der Anteil der Montage verändern sich im selben Maße wie der kollektivvertragliche Stundenlohn (Tariflohn) eines qualifizierten Facharbeiters und die damit im Zusammenhang stehenden Zulagen und Auslösen der eisen- und metallerzeugenden und – verarbeitenden Industrie Österreichs. Preisberichtigungen infolge von Änderungen der Materialkosten werden nach Xxxx der P2 Parksysteme GmbH entweder im Nachweisverfahren oder unter heranziehen eines offiziellen Index vorgenommen.
6.3 Lohnzuschläge für vom Vertrag zurückzutretenAuftraggeber gewünschte Überstunden- und Sonntagsarbeit werden separat berechnet.
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Samples: Lieferbedingungen
Preis. 14.13.1. Die Preise gelten, wenn Sofern vertraglich nicht anders vereinbartvereinbart wurde, ab Werk bzwversteht sich der angegebene Preis als Nettopreis. Lager des AN ohne Verladung, Verpackung, EntsorgungDer Preis versteht sich zzgl. aller Steuern, Zölle und Versicherung exkl. MwStsonstiger Gebühren, die beim Abschluss oder bei Vertragserfüllung anfallen.
14.23.2. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart wurde, versteht sich der angegebene Preis „Ex Works (EXW) Pietrzykowice, Poland” (Incoterms 2010).
3.3. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Käufer dem Hersteller einen bestimmten Betrag für die Lieferung des Produktes bezahlt, erfolgt die Lieferung ebenfalls „Ex Works (EXW) Pietrzykowice, Poland” (Incoterms 2010), wobei die Organisation der Lieferung selbst dem Herstellers obliegt. In diesem Fall gilt der vom Käufer an den Hersteller für die Produktlieferung zu zahlende Betrag als Vergütung des Herstellers für die Organisation der Lieferung und als Rückerstattung der ihm bei der Organisation des Lieferung entstandenen Kosten. Die in den allgemeinen Unterlagen des Auftragnehmers aufgeführten Preise (Preislisten) können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
14.3. Im Angebot enthaltene Preise Bestimmungen dieser Ziffer gelten 90 Tage ab Angebotsdatum. Die Preise werden in EURO angegeben. Die Preise basieren auf den heutigen Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese bis zur Lieferung ändern, behält sich der AN eine Berichtigung vor.
14.4. Angebote werden vorbehaltlich der Abklärung der Steuerschuld gelegt. Eventuelle Steuern (inkl. Ertragssteuern) und Gebühren sind im Angebotspreis nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen und zu entrichten.
14.5. Sofern der Auftraggeber Änderungen im Liefer- und Leistungsumfang wünscht, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisänderung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sofern diese Leistungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses keine Berücksichtigung gefunden haben, gelten die marktüblichen Preise als angemessen. Preise für allfällige Nachträge sind immer neu zu vereinbaren. Dies gilt für Mehrleistungen jedweder Art, Abänderungen von bereits gefertigten Anlagenteilen als auch für den Planungsmehraufwand der durch nachträgliche Änderungen von Maschinen- und Geräteaufstellungen sowie Plänen hervorgerufen wird. Liefer- und Pönale Termine ändern sich daher entsprechend und sind Fall, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass die Produktlieferung im beiderseitigen Einvernehmen neu festzulegenProduktpreis enthalten ist.
14.63.4. Bei vollständigen Sofern vertraglich nicht anders vereinbart wurde, sind die Installation des Produktes, Schulungen der künftiger Benutzer des Produktes, Servicereparaturen und sonstige ähnliche Leistungen im Preis nicht enthalten.
3.5. Wenn die Pflichten laut Vertrag auch die Installation umfassen und vertraglich nicht anders vereinbart wurde, trägt der Hersteller die Reise- und Unterkunftskosten für Personen, die im Namen des Herstellers die Dienstleistung der ersten Installation erbringen und die erste Schulung für die das Produkt beim Käufer bedienenden Personen durchführen. Die vorstehende Regelung FIAB Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością spółka komandytowa Pietrzykowice, ul. Fabryczna 20D xxxx@XXXXxxxxxxxx.xxx 55-080 Kąty Wrocławskie xxx.XXXXxxxxxxxx.xxx Tel.: + 00 00 000 00 00 / 18 / 19 VAT: PL8942999829 Fax: +00 00 000 00 00 KRS: 0000357875 gilt nicht für andere Dienstleistungen des Herstellers, insbesondere für Serviceleistungen, darunter im Rahmen der Garantieleistungen.
3.6. Der vertraglich vereinbarte Preis - und bei der Zahlung nur von einem Preisteil ist es der bezahlte Teil - bestimmt die Grenze der Schadenersatzhaftung des Herstellers gegenüber dem Käufer für die Nichterfüllung oder mehr als 50%igem Entfall einzelner Leistungen für eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer sich aus dem Vertrag ergebenden Pflicht. Die Haftung des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages in der Höhe von 25% Herstellers für entgangene Vorteile des geschätzten Leistungsausfalls bzw. 35% bei vollständigen Leistungsausfall Käufers und es steht dem Auftragnehmer desweiteren frei, vom Vertrag zurückzutretennegative Vertragsinteressen ist ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag
Preis. 14.12.1. Die Preise geltenergeben sich aufgrund der entsprechenden Vereinbarung mit der Eisenwa- gen Baumaschinen GmbH und ihrem Vertragspartner. Die von dem Vertragspartner der Eisenwagen Baumaschinen GmbH zu zahlenden Preise und Vergütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Die Preise der Eisenwagen Baumaschinen GmbH beziehen sich auf verzollte Ware ab dem inländischen Auslieferungslager, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk bzw. Lager des AN ohne Verladung, Verpackung, EntsorgungVerladung und Versicherung, Zölle und Versicherung exkl. MwStbei vereinbarter Zustellung ohne Abladen und Vertragen.
14.22.3 Die Eisenwagen Baumaschinen GmbH behält sich Preisänderungen zwischen Bestel- lung und Lieferung, z.B. wegen einer Änderung der Einstandspreise oder Gestehungs- kosten der Eisenwagen Baumaschinen GmbH, vor. Die in den allgemeinen Unterlagen des Auftragnehmers aufgeführten Preise (Preislisten) können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werdenDiese Änderungen werden dem Vertragspartner – sowohl bei Erhöhung als auch Reduzierung – linear weiter verrechnet.
14.32.4 Reparaturvoranschläge sind unverbindlich; in Rechnung gestellt wird der tatsächliche Material- und Arbeitsaufwand.
2.5 Die Eisenwagen Baumaschinen GmbH ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen und ist der Vertragspartner der Eisenwagen Baumaschinen GmbH verpflichtet, diese Zwischenabrechnungen umgehend und ohne Abzug zu begleichen.
2.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges auch von Teilrechnungen und Akontozahlungen ist die Eisenwagen Baumaschinen GmbH nach einmaliger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 1 Woche berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Im Angebot enthaltene Preise gelten 90 Tage ab Angebotsdatum. Die Preise werden in EURO angegeben. Die Preise basieren auf Falle von Teilzahlungen ist die Eisenwagen Baumaschinen GmbH weiters berechtigt, Terminsverlust geltend zu machen und den heutigen Material- und Lohnkosten. Sollten sich diese bis zur Lieferung ändern, behält sich der AN eine Berichtigung vorBetrag fällig zu stellen.
14.4. Angebote werden vorbehaltlich der Abklärung der Steuerschuld gelegt. Eventuelle Steuern (inkl. Ertragssteuern) und Gebühren sind i2.7 Im Angebotspreis Falle des Zahlungsverzuges oder nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen und zu entrichten.
14.5. Sofern der Auftraggeber Änderungen im Liefer- und Leistungsumfang wünscht, ist der Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisänderung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sofern diese Leistungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses keine Berücksichtigung gefunden haben, gelten die marktüblichen Preise als angemessen. Preise für allfällige Nachträge sind immer neu zu vereinbaren. Dies gilt für Mehrleistungen jedweder Art, Abänderungen von bereits gefertigten Anlagenteilen als auch für den Planungsmehraufwand der durch nachträgliche Änderungen von Maschinen- und Geräteaufstellungen sowie Plänen hervorgerufen wird. Liefer- und Pönale Termine ändern sich daher entsprechend und sind im beiderseitigen Einvernehmen neu festzulegen.
14.6. Bei vollständigen oder mehr als 50%igem Entfall einzelner Leistungen des Leistungsverzeichnisses gänzlicher Zahlungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages Vertragspartner der Eisenwagen Baumaschinen GmbH Verzugszinsen in der Höhe von 25% 9,2 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz p.a. an die Eisenwagen Baumaschinen GmbH zu be- zahlen. Darüber hinaus ist der Vertragspartner der Eisenwagen Baumaschinen GmbH für den Fall des geschätzten Leistungsausfalls Verzuges verpflichtet, die entsprechenden Mahn- und Inkassokosten, sowie ähnliche sonstige mit dem Zahlungsverzug im kausalem Zusammenhang stehen- den Nebenkosten zu ersetzen.
2.8 Die Eisenwagen Baumaschinen GmbH ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen oder Lieferungen von einer Akontozahlung durch den Vertragspartner der Eisenwagen Baumaschinen GmbH oder Beibringung von sonstigen Sicherheiten in angemessener Höhe abhängig zu machen.
2.9 Jegliche Kostensteigerungen oder zB die Einschränkung von Fördermitteln können in einem der Erhöhung adäquaten Umfang an den Vertragspartner der Eisenwagen Bau- maschinen GmbH weitergegeben werden. Sollten sich gesetzliche Grundlagen für Ein- fuhrabgaben, Steuern, sonstige Abgaben oder Ähnliches zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Vertragsleistung ändern, ist die Eisenwagen Baumaschinen GmbH berechtigt, diese Preise bzw. 35% bei vollständigen Leistungsausfall Vergütungen in entsprechender Höhe anzupassen und es steht dem Auftragnehmer desweiteren frei, vom Vertrag zurückzutretenVertragspartner der Eisenwagen Baumaschinen GmbH zu verrechnen.
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Samples: General Terms and Conditions