Common use of Preisanpassung Clause in Contracts

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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Samples: www.vodafone.de, www.vodafone.de, www.vodafone.de

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement Abonne- ment entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss Vertrags- schluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderungGe- samtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine VerwaltungskostenVerwaltungs- kosten.

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Samples: www.sky.de, business.sky.de

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderungGesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („KostenelementeKosten- elemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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Samples: www.bsg.international, www.sky.de

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden Regelungen folgenden Re- gelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten Gesamt- kosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderungGesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement Abonne- ment entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine allge- meine Verwaltungskosten.

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Samples: business.sky.de, business.sky.de

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten Ge- samtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderungGesamtkostenver- änderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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Samples: business.sky.de

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderungGesamtko- stenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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Samples: business.sky.de

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnik- leistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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Samples: www.vodafone.de

Preisanpassung. 4.1 3.2.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassenan- passen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreteneintre- ten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderungGesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte Ent- gelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnikleistungen, Kundenservice- Kundenser- vice-und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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Samples: ws.lpz1.net

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden Abonnenten vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden entfal- lenden Gesamtkosten auf Grund aufgrund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderungGesamtkostenverände- rung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („KostenelementeKo- stenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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Samples: business.sky.de

Preisanpassung. 4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnikleis- tungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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Samples: www.vodafone.de

Preisanpassung. 4.1 3.2.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der fol- genden folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkos- tenveränderungGesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei- stungenTechnikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

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