Common use of Preisanpassung Clause in Contracts

Preisanpassung. 5.1 Nach einer Vertragsdauer von einem Jahr ist Konica Minolta berechtigt, die Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Ka- lendermonaten zum Monatsende durch schriftliche Ände- rungsanzeige zu erhöhen, wenn und soweit dies durch einen Gesamtanstieg der Kosten gerechtfertigt ist, die Konica Minol- ta für die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, den Vertrieb und die Entsorgung von Verbrauchsmaterialien oder Ersatztei- len sowie für die Vorhaltung seines Servicepersonals aufzu- wenden hat.

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Preisanpassung. 5.1 8.1 Nach einer Vertragsdauer von einem Jahr ist Konica Minolta berechtigt, die Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Ka- lendermonaten Kalendermonaten zum Monatsende durch schriftliche Ände- rungsanzeige Änderungsanzeige zu erhöhen, wenn und soweit dies durch einen Gesamtanstieg der Kosten folgenden Kostenfaktoren gerechtfertigt ist: Herstellungs- und Lieferkosten für Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile; Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben, die von Konica Minol- ta Minolta für die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, den Vertrieb und oder die Entsorgung von Verbrauchsmaterialien oder Ersatztei- len sowie für die Vorhaltung seines Servicepersonals aufzu- wenden hatErsatzteilen zu entrichten sind.

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Preisanpassung. 5.1 Nach einer Vertragsdauer von einem Jahr ist Konica Minolta berechtigt, die Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Ka- lendermonaten Kalendermonaten zum Monatsende durch schriftliche Ände- rungsanzeige Änderungsanzeige zu erhöhen, wenn und soweit dies durch einen Gesamtanstieg der Kosten folgenden Kostenfaktoren gerechtfertigt ist: Herstellungs- und Lieferkosten für Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile; Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben, die von Konica Minol- ta Minolta für die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, den Vertrieb und oder die Entsorgung von Verbrauchsmaterialien oder Ersatztei- len sowie für die Vorhaltung seines Servicepersonals aufzu- wenden hatErsatzteilen zu entrichten sind.

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Preisanpassung. 5.1 9.1 Nach einer Vertragsdauer von einem Jahr ist Konica Minolta berechtigt, die Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Ka- lendermonaten Kalendermonaten zum Monatsende durch schriftliche Ände- rungsanzeige Änderungsanzeige zu erhöhen, wenn und soweit dies durch einen Gesamtanstieg der Kosten gerechtfertigt ist, die Konica Minol- ta Minolta für die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, den Vertrieb und die Entsorgung von Verbrauchsmaterialien oder Ersatztei- len Ersatzteilen sowie für die Vorhaltung seines Servicepersonals aufzu- wenden Service- personals aufzuwenden hat.

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Preisanpassung. 5.1 Nach einer Vertragsdauer von einem Jahr ist Konica Minolta berechtigt, die Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Ka- lendermonaten Kalendermonaten zum Monatsende durch schriftliche Ände- rungsanzeige Änderungsanzeige zu erhöhen, wenn und soweit dies durch einen Gesamtanstieg der Kosten folgenden Kostenfaktoren gerechtfertigt ist: Einkaufspreise und Lieferkosten für die unter Punkt 2.2 aufgeführten Produkte; Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben, die von Konica Minol- ta Minolta für die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, Einfuhr oder den Vertrieb und die Entsorgung von Verbrauchsmaterialien oder Ersatztei- len sowie für die Vorhaltung seines Servicepersonals aufzu- wenden hatder unter Punkt 2.2 aufgeführten Produkte zu entrichten sind.

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Preisanpassung. 5.1 6.1 Nach einer Vertragsdauer von einem Jahr ist Konica Minolta berechtigt, die Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Ka- lendermonaten zum Monatsende durch schriftliche Ände- rungsanzeige zu erhöhen, wenn und soweit dies durch einen Gesamtanstieg der Kosten gerechtfertigt ist, die Konica Minol- ta für die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, den Vertrieb und die Entsorgung von Verbrauchsmaterialien oder Ersatztei- len Ersatzteilen sowie für die Vorhaltung seines Servicepersonals aufzu- wenden aufzuwenden hat.

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Preisanpassung. 5.1 Nach einer Vertragsdauer von einem Jahr ist Konica Minolta berechtigt, die Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Ka- lendermonaten Kalendermonaten zum Monatsende durch schriftliche Ände- rungsanzeige Änderungsanzeige zu erhöhen, wenn und soweit dies durch einen Gesamtanstieg der Kosten gerechtfertigt ist, die Konica Minol- ta Minolta für die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, den Vertrieb und die Entsorgung von Verbrauchsmaterialien oder Ersatztei- len Ersatzteilen sowie für die Vorhaltung seines Servicepersonals aufzu- wenden Service- personals aufzuwenden hat.

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