Preisanpassung. 16.1 NEVARIS ist berechtigt, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung jährlich zum 01.01. anzupassen. Diese Anpassung wird per E- Mail und/oder auf andere Weise, beispielsweise über das Kundenportal, bekannt gegeben. 16.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit einer jährlichen Anpassung einverstanden, wenn diese (maximal) mit dem vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (ausgehend von dem letzten vor Vertragsabschluss festgestellten Basisjahr = 100 Punkte) Schritt hält. 16.3 Zudem ist NEVARIS berechtig, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung anzupassen, sofern und soweit sich der Bezugspreis einer Drittanbietersoftware für NEVARIS verändert. Jedoch nur insoweit als sich die bei der jeweiligen Drittanbietersoftware eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis der Software oder Leistung auswirkt. 16.4 Bei Preiserhöhungen, die (i) den Preisindex übersteigen oder (ii) im Falle der Preiserhöhung aufgrund der Erhöhung des Bezugspreises für Drittanbietersoftware, kann der Kunde die entsprechende Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an NEVARIS innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung kündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen auf eine bekanntgegebene Preiserhöhung reagiert, gelten die neuen Preisbedingungen von NEVARIS als vom Kunden angenommen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Preisanpassung. 16.1 NEVARIS 123erfasst ist berechtigt, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung jährlich zum 01.01. anzupassen. Diese Anpassung wird per E- Mail und/oder auf andere Weise, beispielsweise über das Kundenportal, bekannt gegeben.
16.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit einer jährlichen Anpassung einverstanden, wenn diese (maximal) mit dem vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (ausgehend von dem letzten vor Vertragsabschluss festgestellten Basisjahr = 100 Punkte) Schritt hält.
16.3 Zudem ist NEVARIS 123erfasst berechtig, die Höhe der ihr zustehenden Vergütung anzupassen, sofern und soweit sich der Bezugspreis einer Drittanbietersoftware für NEVARIS 123erfasst verändert. Jedoch nur insoweit als sich die bei der jeweiligen Drittanbietersoftware eingetretene Preisänderung anteilig auf den Preis der Software oder Leistung auswirkt.
16.4 Bei Preiserhöhungen, die (i) den Preisindex übersteigen oder (ii) im Falle der Preiserhöhung aufgrund der Erhöhung des Bezugspreises für Drittanbietersoftware, kann der Kunde die entsprechende Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an NEVARIS 123erfasst innerhalb von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung kündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen auf eine bekanntgegebene Preiserhöhung reagiert, gelten die neuen Preisbedingungen von NEVARIS 123erfasst als vom Kunden angenommen.
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