Common use of Preisanpassung Clause in Contracts

Preisanpassung. Der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber auszukehrende Erlös für die Verwertung des kommunalen PPK-Anteils wird ab dem 01.02.2019 jeweils monatlich angepasst. Für diesen Erlös gibt die ab Leistungsbeginn folgende, monatliche Preisgleitklausel maßgebliche Anhaltspunkte. Die Berechnungsformel lautet: Pneu= Palt * (APneu / APalt) Dabei sind: P = mengenabhängiger Verwertungserlös, der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gezahlt wird. Der nach der Anpassung auszukehrende Verwertungserlös ist als Pneu bezeichnet. Der bis zur Anpassung ausgekehrte Verwertungserlös ist als Palt bezeichnet. Der für ersten Monat der Leistungserbringung abzurechnende Verwertungserlös ist der gebotene Verwertungserlös aus dem Angebot des Bieters. AP = ein gemittelter Index aus dem „Index der Großhandelsverkaufspreise – Altpapier und Altmetalle – Lange Reihen“, darin Index für „Gemischtes Altpapier (EN 634 – 1.02) (2010=100)“ monatlich i. d. R bis zum 15. des Folgemonates veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden. Für die jeweils anzuwendenden Mittel sind folgende Angaben maßgeblich: - Als APalt ist bei einer Anpassung im Februar 2019 der Index Dezember 2018 zu Grunde zu legen, als APneu der Index Januar 2019 - Als APalt ist bei einer Anpassung im Xxxx 2019 der Index Januar 2019 zu Grunde zu legen, als APneu der Index Februar 2019. - Als APalt ist bei weiteren Anpassungen der Index aus dem vorvorigen Monat zu Grunde zu legen, als APneu der Index aus dem vorigen Monat zu Grunde zu legen.

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Samples: Vertrag Über Die Leistung Vermarktung Und Verwertung Von Papier, Pappe Und Kartonagen (Ppk)

Preisanpassung. Der vom Auftragnehmer an 1.) Bei Anwendung der Preisänderungsklauseln wer- den Auftraggeber auszukehrende Erlös für die Verwertung des kommunalen PPK-Anteils wird ab dem 01.02.2019 jeweils monatlich angepasst. Für diesen Erlös gibt die ab Leistungsbeginn folgende, monatliche Preisgleitklausel maßgebliche AnhaltspunktePreisänderungsfaktoren - wenn nicht an- ders angegeben - auf drei Dezimalstellen berech- net. Die Berechnungsformel lautet: Pneu= Palt * (APneu / APalt) Dabei sind: P = mengenabhängiger Verwertungserlös, der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gezahlt wirdermittelten Leistungs- und Arbeitspreise werden auf zwei Dezimalstellen berechnet und nach kaufmännischen Gesichtspunkten auf- bzw. Der nach der Anpassung auszukehrende Verwertungserlös ist als Pneu bezeichnet. Der bis zur Anpassung ausgekehrte Verwertungserlös ist als Palt bezeichnet. Der für ersten Monat der Leistungserbringung abzurechnende Verwertungserlös ist der gebotene Verwertungserlös aus dem Angebot des Bieters. AP = ein gemittelter Index aus dem „Index der Großhandelsverkaufspreise – Altpapier und Altmetalle – Lange Reihen“, darin Index für „Gemischtes Altpapier (EN 634 – 1.02) (2010=100)“ monatlich i. d. R bis zum 15. des Folgemonates veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, Wiesbadenabgerundet. Für die Preisregelung WSW Talwärme Classic gilt: 2.) Als jeweils anzuwendenden anzuwendender Lohn gilt das zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di) ausgehandelte Stundenentgelt in Entgelt- gruppe 9 Stufe 1 TV-V. Preisstand ist der zum Zeit- punkt der Preisanpassung gültige Lohn. Die Stun- denentgelte werden auf zwei Kommastellen be- rechnet. 3.) Der Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterpro- duzenten wird den Veröffentlichungen des Statisti- schen Bundesamtes Wiesbaden, Fachserie 17 Preise, Reihe 2 "Preise und Preisindizes für ge- werbliche Produkte“ (Erzeugerpreise) unter 1 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (In- landsabsatz), "Erzeugnisse der Investitionsgüter- produzenten“ entnommen. Maßgebend ist das arithmetische Mittel aus den sechs Monatswerten, endend zwei Monate vor dem jeweiligen Preisan- passungsmonat. Diese Zeitspanne gilt auch als je- weiliger Preisbildungszeitraum. Der Indexwert wird auf eine Kommastelle gerundet. 4.) Als THE Winter-Quartal (Q1 und Q4) und THE Xxxxxx-Quartal (Q2 und Q3) gilt die Veröffentli- chung der PEGAS (xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx- market-data) basierend auf dem Produkt „THE-Na- tural-Gas-Quarter-Futures“ für die jeweiligen Liefer- zeiträume (Januar - Juni und Juli - Dezember). Maßgebend ist das arithmetische Mittel aus den Settlementpreisen der Terminprodukte für den je- weiligen Lieferzeitraum, das auf drei Nachkomma- stellen gerundet wird. Als jeweiliger Preisbildungs- zeitraum gelten die sechs Monate, endend zwei Monate vor dem jeweiligen Preisanpassungsmo- nat. Für die Preisregelung WSW Talwärme Classic Süd gilt: 5.) Als jeweils anzuwendender Lohn gilt das zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) ausgehandelte Stundenentgelt in Entgelt- gruppe 5 Stufe 1 des Tarifvertrages Versorgungs- betriebe (TV-V). Preisstand ist der zum Zeitpunkt der Preisanpassung gültige Lohn. Die Stundenent- gelte werden auf zwei Dezimalstellen berechnet. 6.) Für die Preisregelung WSW Talwärme Classic Süd gilt das arithmetische Mittel aus sechs Monatswer- ten als maßgebend und endend drei Monate vor dem jeweiligen Preisanpassungsmonat. Die Preis- anpassung zum 1. April errechnet sich aus den Werten der vorangegangenen Monate Juli bis De- zember des Vorjahres. Die Preisanpassung zum 1. Oktober errechnet sich aus den Werten der vo- rangegangenen Monate Januar bis Juni des laufen- den Jahres. Der Indexwert wird auf eine Komma- stelle gerundet. 7.) Der jeweils anzuwendende Preis für Heizöl EL wird den Notierungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, Fachserie 17, Reihe 2: „bei Lieferung in Tankwagen an Verbraucher, 40-50 hl pro Auf- trag, Marktort Düsseldorf“ entnommen. Maßgebend ist das arithmetische Mittel aus den sechs Monats- werten, endend drei Monate vor dem jeweiligen Preisanpassungsmonat. Die Preisanpassung zum 1. April errechnet sich aus den Werten der voran- gegangenen Monate Juli bis Dezember des Vorjah- res. Die Preisanpassung zum 1. Oktober errechnet sich aus den Werten der vorangegangenen Monate Januar bis Juni des laufenden Jahres. Das arithme- tische Mittel wird auf eine Dezimalstelle berechnet. Für beide Preisregelungen gilt: 8.) Sollten die in den Preisformeln zu berücksichtigen- den Indizes/Notierungen nicht mehr veröffentlicht werden, werden die veröffentlichten Nachfolge- werte die alten Indizes/Notierungen ersetzen. Hilfs- weise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahe kommen. 9.) Wird die Erzeugung, Verteilung oder die Beliefe- rung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätz- lichen Steuern, Abgaben und/oder sonstigen ho- heitlichen Belastungen belegt, welche sich kosten- mindernd oder kostenerhöhend auswirken, ist WSW berechtigt und verpflichtet, die Preise in glei- chem Umfang zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der gesetzlichen Änderung zu erhöhen bzw. zu ver- mindern. Gleiches gilt, wenn aufgrund von gesetzli- chen Regelungen zur Verminderung der CO2-Be- lastungen Kostenminderungen oder Kostenerhö- hungen bei der WSW eintreten. Die WSW wird den Kunden rechtzeitig über die Änderung informieren und ihm die Berechnungsgrundlagen darlegen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Ver- tragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberech- nung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) dem einzelnen Vertragsver- hältnis zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenent- lastungen - z. B. der Wegfall einer anderen Steuer - sind folgende Angaben maßgeblich: - Als APalt ist bei einer anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfol- gen. Der Kunde/Anschlussnehmer wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. 10.) Ändert sich nach Vertragsschluss eine bestehende, die Erzeugung, Verteilung oder die Belieferung von Wärme betreffende Steuer, steuerliche Belastung oder Abgabe, wird WSW die Preise zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung entsprechend anpassen. 11.) Die Messpreise sind im Februar 2019 Bundesanzeiger und auf der Index Dezember 2018 zu Grunde zu legen, als APneu Homepage der Index Januar 2019 - Als APalt ist bei einer Anpassung im Xxxx 2019 der Index Januar 2019 zu Grunde zu legen, als APneu der Index Februar 2019. - Als APalt ist bei weiteren Anpassungen der Index aus dem vorvorigen Monat zu Grunde zu legen, als APneu der Index aus dem vorigen Monat zu Grunde zu legenWSW Energie & Wasser AG veröffentlicht.

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Samples: Fernwärmelieferungsvertrag

Preisanpassung. Der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber auszukehrende Erlös (1) THE DIGITALE ist berechtigt, ihre Preise jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von vier Kalendermonaten jeweils durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Kunden nach ihrem billigen Ermessen bis zu der Höhe des Prozentsatzes zu ändern, die der Änderung des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Bereich „Information und Kommunikation“ für Deutschland in der Fassung, die Verwertung das Statistische Bundesamt im Zeitpunkt des kommunalen PPK-Anteils wird ab Zugangs der Änderungsmitteilung veröffentlicht hat, gegenüber dem 01.02.2019 jeweils monatlich angepasst. Für diesen Erlös gibt entsprechenden durchschnittlichen Bruttostundenverdienst zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und im Falle einer bereits erfolgten Preisanpassung der letzten Preisanpassung entspricht. (2) Bei der Preisanpassung ist THE DIGITALE berechtigt, die ab Leistungsbeginn folgendeso berechneten Ergebnisse kaufmännisch bis auf vier Nachkommastellen zu runden. (3) Sollte die Veröffentlichung des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts (ohne Sonderzahlungen) der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Bereich „Information und Kommunikation“ für Deutschland durch das Statistische Bundesamt während der Vertragslaufzeit nicht fortgesetzt werden, monatliche Preisgleitklausel maßgebliche Anhaltspunkte. Die Berechnungsformel lautet: Pneu= Palt * (APneu / APalt) Dabei sind: P = mengenabhängiger Verwertungserlös, der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gezahlt wird. Der nach der Anpassung auszukehrende Verwertungserlös ist als Pneu bezeichnet. Der bis zur Anpassung ausgekehrte Verwertungserlös ist als Palt bezeichnet. Der für ersten Monat der Leistungserbringung abzurechnende Verwertungserlös so ist der gebotene Verwertungserlös aus dem Angebot des Bieters. AP = ein gemittelter Index aus dem „Index der Großhandelsverkaufspreise – Altpapier und Altmetalle – Lange Reihen“, darin Index für „Gemischtes Altpapier (EN 634 – 1.02) (2010=100)“ monatlich i. d. R bis zum 15. des Folgemonates veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden. Für die jeweils anzuwendenden Mittel sind folgende Angaben maßgeblich: - Als APalt ist bei einer Anpassung im Februar 2019 der Index Dezember 2018 zu Grunde Bruttostundenverdienst derjenigen Berufsgruppe zugrunde zu legen, als APneu dem die Mitarbeiter von THE DIGITALE schwerpunktmäßig angehören. (4) THE DIGITALE wird die Preisanpassung dem Kunden schriftlich mitteilen (Änderungsmitteilung). Der Kunde ist berechtigt, der Index Januar 2019 - Als APalt Preisanpassung gegenüber THE DIGITALE innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Der Widerspruch bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Die getroffene Preisanpassung ist bei einer Anpassung im Xxxx 2019 für den Kunden verbindlich, wenn der Index Januar 2019 zu Grunde zu legenKunde ihr nicht frist- und formgerecht widersprochen hat, als APneu obwohl THE DIGITALE in der Index Februar 2019. - Als APalt ist bei weiteren Anpassungen der Index aus dem vorvorigen Monat zu Grunde zu legen, als APneu der Index aus dem vorigen Monat zu Grunde zu legenÄnderungsmitteilung auf die Rechtsfolge des Unterlassens des Widerspruchs in Textform (§ 126b BGB) hingewiesen hat.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Preisanpassung. 5.1. Änderung des Stundenverrechnungssatzes| Das Arbeitsentgelt entspricht dem Stand der jeweiligen gesetzlichen und tariflichen Lohn- und Lohnnebenkosten zur Zeit des Vertragsabschlusses. Tarifliche, gesetzliche oder sonstige Änderungen, insbesondere tarifvertragliche Regelungen und / oder getroffene Vereinbarungen mit Betriebsräten, die vorgeben, dass der Personaldienstleister den Mitarbeitern zusätzliche Entgeltbestandteile gewähren muss, oder die Feststellung, dass auf die Überlassung eines Arbeitnehmers der Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden ist ( vgl. Ziffer 1 .7 bis 1 .9), berechtigen den Personaldienstleister, eine angemessene Anpassung der Stundenverrechnungssätze herbeizuführen. 5.2. Ankündigung | Mitteilungspflicht| Die Preisanpassung tritt spätestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Ankündigung der Preiserhöhung in Kraft. Im Falle der gesetzlich notwendigen Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. Ziffer 1 .4 ) tritt die Preisanpassung unmittelbar mit Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Kraft. 5.3. Sollte der Auftraggeber den Arbeitnehmer für andere Tätigkeiten als im AÜV genannt einsetzen, so ist der Auftraggeber verpflichtet dies dem Personaldienstleister umgehend schriftlich mitzuteilen. Der vom Auftragnehmer an Personaldienstleister ist für diesen Fall berechtigt, den Stundenverrechnungssatz angemessen zu erhöhen, wenn für die dem Arbeitnehmer nachträglich übertragenen Tätigkeiten weitergehende Qualifikationen und Kenntnisse erforderlich sind, als im AÜV angegeben. 5.4. Eine Anpassung des Stundenverrechnungssatzes hat ebenfalls zu erfolgen, wenn der im AÜV genannte Einsatzort durch den Auftraggeber auszukehrende Erlös für die Verwertung des kommunalen PPK-Anteils wird ab dem 01.02.2019 jeweils monatlich angepasst. Für diesen Erlös gibt die ab Leistungsbeginn folgende, monatliche Preisgleitklausel maßgebliche Anhaltspunkte. Die Berechnungsformel lautet: Pneu= Palt * (APneu / APalt) Dabei sind: P = mengenabhängiger Verwertungserlös, der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gezahlt geändert wird. Der nach der Anpassung auszukehrende Verwertungserlös ist als Pneu bezeichnet. Der bis zur Anpassung ausgekehrte Verwertungserlös ist als Palt bezeichnet. Der für ersten Monat der Leistungserbringung abzurechnende Verwertungserlös ist der gebotene Verwertungserlös aus dem Angebot des Bieters. AP = ein gemittelter Index aus dem „Index der Großhandelsverkaufspreise – Altpapier und Altmetalle – Lange Reihen“, darin Index für „Gemischtes Altpapier (EN 634 – 1.02) (2010=100)“ monatlich i. d. R bis zum 15. des Folgemonates veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden. Für die jeweils anzuwendenden Mittel Dadurch entstehende höhere Aufwendungen sind folgende Angaben maßgeblich: - Als APalt ist bei einer Anpassung im Februar 2019 der Index Dezember 2018 Rahmen des Stundenverrechnungssatzes entsprechend zu Grunde berücksichtigen bzw. sind die erhöhten Aufwendungen zu legen, als APneu der Index Januar 2019 - Als APalt ist bei einer Anpassung im Xxxx 2019 der Index Januar 2019 zu Grunde zu legen, als APneu der Index Februar 2019. - Als APalt ist bei weiteren Anpassungen der Index aus dem vorvorigen Monat zu Grunde zu legen, als APneu der Index aus dem vorigen Monat zu Grunde zu legenersetzen.

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Samples: General Terms and Conditions