Common use of Preisanpassung Clause in Contracts

Preisanpassung. 3.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Er enthält der- zeit die Kosten der WNE für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der WNE in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netznutzungsentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopp- lung (KWKG), die Sonderkundenumlage nach§ 19 Verordnung über die Entgelte für den Zu- gang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Strom-NEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Kon- zessionsabgaben.

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Samples: www.watzmann-natur-energie.de, www.watzmann-natur-energie.de

Preisanpassung. 3.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Er enthält der- zeit derzeit die Kosten der WNE ADE für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der WNE ADE in Rechnung gestellt ge- stellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netznutzungsentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopp- lung Kopplung (KWKG), die Sonderkundenumlage nach§ nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zu- gang Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Strom-NEVStromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Kon- zessionsabgabenKonzessi- onsabgaben.

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Samples: www.abens-donau-energie.de

Preisanpassung. 3.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Er enthält der- zeit die Kosten der WNE EBG für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der WNE EBG in Rechnung gestellt ge- stellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netznutzungsentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopp- lung Kopplung (KWKG), die Sonderkundenumlage nach§ nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zu- gang Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Strom-NEVStromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Kon- zessionsabgabenKonzessi- onsabgaben.

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Samples: www.energieversorgung-burghausen.de

Preisanpassung. 3.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Er enthält der- zeit derzeit die Kosten der WNE ALE für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der WNE ALE in Rechnung gestellt ge- stellt werden – sowie für die Abrechnung, die Netznutzungsentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopp- lung Kopplung (KWKG), die Sonderkundenumlage nach§ nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zu- gang Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Strom-NEVStromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Kon- zessionsabgabenKonzessi- onsabgaben.

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Samples: www.ammer-loisach-energie.de