Preisänderungen. Wir behalten uns vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Treibstoffkosten und Kosten anderer Energieträger oder der Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Flughafensteuern etc.), sowie bei Änderungen der Wechselkurse zu erhöhen, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände nach Vertragsschluss eingetreten und bis Vertragsschluss für uns nicht vorherseh- bar sind und sich die Preiserhöhung auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben beschränkt. Bei einer auf den Sitzplatz bezo- genen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fäl- len werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli- chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungs- betrag für den Einzelplatz können wir von Ih- nen verlangen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx klar und verständlich über die Preis- erhöhung und deren Gründe zu unterrich- ten und hierbei die Berechnung der Preiser- höhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn ver- langt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden. Bei einer Preiser- höhung von mehr als 8% des Reisepreises können wir von Ihnen verlangen, dass Sie in- nerhalb einer von uns zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preis- erhöhung über 8% annehmen oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr gemäß Ziffer 7.3. erklären. Nach Ablauf der von uns be- stimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhö- hung als angenommen. Wir können Ihnen xxxx- weise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen. Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, soweit sich die vorstehend genann- ten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach ge- schuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag tatsächlich entstandene Verrechnungskosten abziehen, müssen aber auf Ihr Verlangen nachweisen, in welcher Höhe die- se entstanden sind.
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Samples: Data Privacy & Security
Preisänderungen. a) Wir behalten es uns vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Treibstoffkosten und Kosten anderer Energieträger der Beförde- rungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen entsprechend den nachfolgenden Bestimmun- gen zu ändern:
b) Eine Erhöhung von Steuern des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und sonstigen Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Flughafensteuern etc.), sowie bei Änderungen der Wechselkurse zu erhöhen, wenn dem ver- einbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände nach Vertragsschluss vor Ver- tragsabschluss noch nicht eingetreten und bis Vertragsschluss bei Vertragsabschluss für uns nicht vorherseh- bar sind und vorhersehbar waren.
c) Erhöhen die sich bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Preiserhöhung auf die Weitergabe Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der erhöhten Kosten und Abgaben beschränkt. nachfolgenden Berechnung er- höhen:
aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezo- genen bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen vom Reisenden den Erhöhungsbetrag Erhöhungs- betrag verlangen. In anderen Fäl- len .
bb) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli- chen zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels Beförderungs- mittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungs- betrag Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ih- nen vom Reisenden verlangen. .
cc) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx klar und verständlich über die Preis- erhöhung und deren Gründe den Reisenden unver- züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu unterrich- ten und hierbei die Berechnung der Preiser- höhung mitzuteileninformieren. Preiserhöhungen können sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn ver- langt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung eingehend beim ReisendenKunden zulässig. Bei einer Preiser- höhung Preiserhöhungen von mehr als 85 % des Reisepreises können wir von Ihnen verlangenist der Reisende berechtigt, dass Sie in- nerhalb einer von uns zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preis- erhöhung über 8% annehmen ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr gemäß Ziffer 7.3. erklären. Nach Ablauf der von uns be- stimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhö- hung als angenommen. Wir können Ihnen xxxx- weise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen. Sie können eine Senkung des Reisepreises mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, soweit sich wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die vorstehend genann- ten Preise, Abgaben oder Wechselkurse zuvor genannten Rechte unverzüglich nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies unserer Mitteilung über die Preis- erhöhung uns gegenüber geltend zu niedrigeren Kosten bei uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach ge- schuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag tatsächlich entstandene Verrechnungskosten abziehen, müssen aber auf Ihr Verlangen nachweisen, in welcher Höhe die- se entstanden sindmachen.
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Samples: Reisebedingungen
Preisänderungen. Wir behalten uns vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Treibstoffkosten und Kosten anderer Energieträger oder der Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Flughafensteuern etc.), sowie bei Änderungen der Wechselkurse zu erhöhen, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände nach Vertragsschluss eingetreten und bis Vertragsschluss für uns nicht vorherseh- bar vorhersehbar sind und sich die Preiserhöhung auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben beschränkt. Bei einer auf den Sitzplatz bezo- genen bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag Erhö- hungsbetrag verlangen. In anderen Fäl- len Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Beförde- rungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli- chen zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungs- betrag Erhöhungsbe- trag für den Einzelplatz können wir von Ih- nen Ihnen verlangen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich un- verzüglich auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger klar und verständlich über die Preis- erhöhung Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrich- ten unterrichten und hierbei hier- bei die Berechnung der Preiser- höhung Preiserhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn ver- langt verlangt werden. Maßgeblich Maß- geblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden. Bei einer Preiser- höhung Prei- serhöhung von mehr als 8% des Reisepreises können wir von Ihnen verlangen, dass Sie in- nerhalb innerhalb einer von uns zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preis- erhöhung Preiserhöhung über 8% annehmen an- nehmen oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr gemäß Ziffer 7.3. erklären. Nach Ablauf der von uns be- stimmten bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhö- hung Preiserhöhung als angenommen. Wir können Ihnen xxxx- weise wahlweise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen. Sie können eine Senkung des Reisepreises verlangen, soweit sich die vorstehend genann- ten genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach ge- schuldeten geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstattenerstat- ten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag tatsächlich entstandene Verrechnungskosten abziehen, müssen aber auf Ihr Verlangen nachweisen, in welcher Höhe die- se diese entstanden sind.
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Samples: Reisebedingungen
Preisänderungen. Wir behalten uns vor, EF kann den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Treibstoffkosten und Kosten anderer Energieträger oder der Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Flughafensteuern etc.), sowie bei Änderungen der Wechselkurse zu einseitig erhöhen, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände nach Vertragsschluss eingetreten und bis Vertragsschluss des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer Änderung der für uns nicht vorherseh- bar sind und die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Die Wechselkurse müssen sich jedoch mindestens um 3% verändert haben. Der Reisepreis wird in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Preiserhöhung auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben beschränktReise dadurch für EF verteuert hat. Bei einer auf EF hat den Sitzplatz bezo- genen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fäl- len werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli- chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungs- betrag für den Einzelplatz können wir von Ih- nen verlangen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich Reisenden auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger klar und verständlich über die Preis- erhöhung Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrich- ten unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiser- höhung Preiserhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 21. Tag wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn ver- langt werdenerfolgt. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden. Bei einer Preiser- höhung von mehr als 8% des Reisepreises können wir von Ihnen verlangen, dass Sie in- nerhalb einer von uns zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preis- erhöhung über 8% annehmen oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr gemäß Ziffer 7.3. erklären. Nach Ablauf der von uns be- stimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhö- hung als angenommen. Wir können Ihnen xxxx- weise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen. Sie können Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die vorstehend genann- ten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn um mindestens 3 % geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei uns für EF führt. Haben Sie Hat der Reisende mehr als den hiernach ge- schuldeten geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns EF zu erstatten. Wir dürfen EF darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandene Verrechnungskosten entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen, müssen aber . EF hat dem Reisenden auf Ihr dessen Verlangen nachweisennachzuweisen, in welcher Höhe die- se Verwaltungsausgaben entstanden sind. Übersteigt die im Vertrag nach §651f Abs. 1 BGB vorbehaltene Preiserhöhung 8% des Reisepreises, dann kann EF dem Reisenden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer von EF bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Kunde hat die Xxxx, auf die Mitteilung von EF zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber EF reagiert, dann kann er entweder der Preiserhöhung zustimmen, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde. Wenn der Kunde gegenüber EF nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen. Hierauf ist der Kunde unverzüglich nach Kenntnis von der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Hatte EF für die Durchführung der Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend §651m Abs. 2 BGB zu erstatten. EF behält sich das Recht vor, Erhöhungen staatlicher Steuern in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisänderungen. Wir behalten uns vor, EF kann den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Treibstoffkosten und Kosten anderer Energieträger oder der Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Flughafensteuern etc.), sowie bei Änderungen der Wechselkurse zu einseitig erhöhen, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände nach Vertragsschluss eingetreten und bis Vertragsschluss des Reisepreises sich unmittelbar aus einer Änderung der für uns nicht vorherseh- bar sind und die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Preiserhöhung auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben beschränktReise dadurch für EF verteuert hat. Bei einer auf EF hat den Sitzplatz bezo- genen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fäl- len werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli- chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungs- betrag für den Einzelplatz können wir von Ih- nen verlangen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich Reisenden auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx Datenträger klar und verständlich über die Preis- erhöhung Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrich- ten unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiser- höhung Preiserhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 21. Tag wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn ver- langt werdenerfolgt. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden. Bei einer Preiser- höhung von mehr als 8% des Reisepreises können wir von Ihnen verlangen, dass Sie in- nerhalb einer von uns zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preis- erhöhung über 8% annehmen oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr gemäß Ziffer 7.3. erklären. Nach Ablauf der von uns be- stimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhö- hung als angenommen. Wir können Ihnen xxxx- weise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen. Sie können Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die vorstehend genann- ten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss Vertragsschluß und vor Reisebeginn um mindestens 3 % geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei uns für EF führt. Haben Sie Hat der Reisende mehr als den hiernach ge- schuldeten geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns EF zu erstatten. Wir dürfen EF darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandene Verrechnungskosten entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen, müssen aber . EF hat dem Reisenden auf Ihr dessen Verlangen nachweisennachzuweisen, in welcher Höhe die- se Verwaltungsausgaben entstanden sind. Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Abs. 1 BGB vorbehaltene Preiserhöhung 8% des Reisepreises, dann kann EF dem Reisenden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer von EF bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Kunde hat die Xxxx, auf die Mitteilung von EF zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber EF reagiert, dann kann er entweder der Preiserhöhung zustimmen, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde. Wenn der Kunde gegenüber EF nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen. Hierauf ist der Kunde unverzüglich nach Kenntnis von der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Hatte EF für die Durchführung der Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. EF behält sich das Recht vor, Erhöhungen staatlicher Steuern in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisänderungen. 6.1. Wir behalten uns vorsind berechtigt, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Treibstoffkosten und Kosten anderer Energieträger oder der Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Flughafensteuern etc.), sowie bei Änderungen der Wechselkurse bis zu 8 % zu erhöhen, wenn wir Sie spätestens bis zum 20. Tag vor Reisebeginn in Textform klar und verständlich über die zur Erhöhung führenden Umstände nach Vertragsschluss eingetreten Preiserhöhung, deren Gründe und bis Vertragsschluss deren Berechnung unterrichtet haben und soweit
a. sich der Preis für uns nicht vorherseh- bar sind und sich die Preiserhöhung auf die Weitergabe der erhöhten Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten und Abgaben beschränktfür Treibstoff oder andere Energieträger erhöht. Bei einer auf den Sitzplatz bezo- genen Erhöhung bezogenen Preiserhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fäl- len werden Fällen können wir die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli- chen Beförderungskosten geforderten zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den teilen und den sich so ergebenden Erhöhungs- betrag Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen;
b. sich die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren erhöhen. In diesem Fall können wir von Ih- nen verlangenden Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen;
c. sich eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben In diesem Fall können wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Daten- xxxxxx klar und verständlich über den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Preis- erhöhung und deren Gründe zu unterrich- ten und hierbei Reise für uns verteuert hat.
6.2. Übersteigt die Berechnung der Preiser- höhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn ver- langt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden. Bei einer Preiser- höhung von mehr als 8Preiserhöhung 8 % des Reisepreises können wir von Ihnen verlangenReisepreises, dass sind Sie in- nerhalb berechtigt, innerhalb einer von uns zu bestimmenden und gesetzten angemessenen Frist das Angebot zur Preis- erhöhung über 8% annehmen entweder die Änderung anzunehmen oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr gemäß Ziffer 7.3Reisevertrag zurückzutreten. erklären. Nach Ablauf Wenn Sie sich innerhalb der von uns be- stimmten Frist nicht äußern, gilt das Angebot zur Preiserhö- hung die Änderung als angenommen. Wir können Ihnen xxxx- weise mit dem Angebot der Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen.
6.3. Sie können sind berechtigt, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, wenn und soweit sich die vorstehend genann- ten in Ziffer 6.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach ge- schuldeten geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen sind berechtigt, von dem den zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandene Verrechnungskosten abziehen, müssen aber entstandenen und auf Ihr Verlangen nachweisen, in welcher Höhe die- se entstanden sindhin nachzuweisenden Verwaltungsausgaben abziehen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen