Preise, Preisänderungen Musterklauseln

Preise, Preisänderungen. 3.1 Im Strompreis sind folgenden Kosten enthal- ten: Die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Erneu- erbare-Energien-Umlage, die Netzentgelte (ein- schließlich der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage, der
Preise, Preisänderungen. 3.1 Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Die Umsatzsteuer, die Energiesteuer (Regelsatz), die Netzentgelte, die Konzessionsabgaben sowie die Entgelte für Messung und Mess- stellenbetrieb, die Abrechnungskosten und die Beschaffungs- und Vertriebskosten.
Preise, Preisänderungen. 1.3.1 Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen wer- den, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Linde Preis- und Konditionenliste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben.
Preise, Preisänderungen. 6.1 Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. In den Preisen sind enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die an den Netzbe- treiber zu entrichtenden Entgelte, die Entgelte für Messung und Messstellenbetriebe, die Kosten der Ab- rechnung und die Konzessionsangaben. Beim Strom ist zusätzlich die Stromsteuer sowie gesetzlichen Um- lagen (KWKG-Umlage, § 19 Strom-NEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Las- ten, EEG Umlagen) enthalten. Bei Erdgas die Energiesteuer (Regelsatz) und die Regelenergieumlage.
Preise, Preisänderungen. 3.1. Die Berechnung der Lieferung erfolgt auf Grundlage zu dem am Liefertag bei uns gültigen Preis.
Preise, Preisänderungen. 8.1. Es gelten die jeweils vereinbarten Preise (Grundpauschale, Ener- giepreis). Dabei gelten die vom Kunden zum Zeitpunkt des Ver- tragsbeginns bekannt gegebenen Umstände und die tatsächlichen Verbrauchsverhältnisse (z. B. Ausmaß des Energiebezugs, Energie- eigenerzeugung, Energiespeicherung, Energieverbrauch nur zu bestimmten Zeiten oder eine bestimmte Abnahmecharakteristik) als fix vereinbart und werden von go green energy der Preisbemessung zugrunde gelegt. Bei Strom gilt gegenüber Unternehmern, die keine Kleinunternehmen sind, dass go green energy diesfalls berechtigt ist, die Preise bei Bedarf nach billigem Ermessen anzupassen. Bei Gas gilt gegenüber Unternehmern, dass go green energy diesfalls berechtigt ist, die Preise bei Bedarf nach billigem Ermessen anzupassen.
Preise, Preisänderungen. 5.1. Das Entgelt für die Lieferung von elektrischer Energie richtet sich nach dem mit dem Kun- den vereinbarten Energiepreis. Der Kunde hat dem Lieferanten alle für die Bemessung des Energiepreises notwendigen Angaben zu machen (Ausmaß des Energiebezugs, Energieei- generzeugung, Energiespeicherung, Energieverbrauch nur zu bestimmten Zeiten oder eine bestimmte Abnahmecharakteristik). Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG sind verpflichtet, dem Lieferanten rechtzeitig über beabsichtigte Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die eine Änderung der Bezugsgrößen zur Bemessung des Energiepreises zur Folge haben, zu informieren.
Preise, Preisänderungen. 8.1. Es gelten die jeweils vereinbarten Preise (Grundpauschale, Ener- giepreis). Dabei gelten die vom Kunden zum Zeitpunkt des Ver- tragsbeginns bekannt gegebenen Umstände und die tatsächlichen Verbrauchsverhältnisse (z. B. Ausmaß des Energiebezugs, Energieeigenerzeugung, Energiespeicherung, Energieverbrauch nur zu bestimmten Zeiten oder eine bestimmte Abnahmecharakteristik) als fix vereinbart und werden von Lidl Energie der Preisbemessung zugrunde gelegt. Gegenüber Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist Lidl Energie diesfalls berechtigt, die Preise bei Bedarf nach billigem Ermessen anzupassen.
Preise, Preisänderungen. 6.1. 6.1Welche Preise gelten? Das vom Kunden für die Lieferung von elektrischer Energie geschul- dete Entgelt richtet sich nach den jeweils vereinbarten Preisen (Grundpreis, Verbrauchspreis, Nebenleistungen, etc). Sofern mit dem Kunden keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, gelten die Preise laut den jeweiligen Preisblättern. dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisblatt, welche dem Kunden im Zuge des Vertragsschlusses vor Vertragsabschluss in geeigneter Form bekanntgegeben werden. Die Preisbemessung basiert auf den vom Kunden zu Vertragsbeginn bekannt gegebenen preisrelevanten Umständen. Preisrelevante Umstände sind (i) verbrauchsbezogene Umstände, zu denen der Stromlieferant im Zuge des Vertragsabschlusses Angaben vom Kunden verlangt und (ii) preisrelevante Umstände, die der Stromlie- ferant gegenüber dem Kunden im Zuge des Vertragsabschlusses als solche bezeichnet (zB.: Installation einer PV-Anlage oder La- destation für Elektrofahrzeuge, Teilnahme an Energiegemeinschaf- ten, etc). Der Kunde hat gegenüber dem Stromlieferanten alle not- wendigen und erforderlichen Angaben zu den preisrelevanten Um- ständen zu machen. Der Kunde hat den Stromlieferanten über be- absichtigte und tatsächliche Änderungen der preisrelevanten Um- stände zu informieren. Das Produktblatt und das Preisblatt für Nebenleistungen liegenliegt zudem am Firmensitz zur Einsicht auf und sindist auf der Webseite des StromEnergielieferanten abrufbar. Es wird dem Kunden auf des- sen Wunsch kostenlos postalisch zugesandt oder auf elektroni- schem Weg zur Verfügung gestellt. Die in den Preisblättern ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten sämtliche Zuschläge und weiterverrechnete Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gelten- den gesetzlichen Höhe (derzeit 20% des Nettobetrages). Die auf Grund des StromlieferungsvertragesEnergieliefervertrages zu verrechnenden Preise beziehen sich ausschließlich auf die Liefe- rung von elektrischer Energie einschließlich Ausgleichsenergie und auf Herkunftsnachweise sowie alle darauf auf Grund von Gesetzen oder anderen hoheitlichen Akten entfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle vom Netzbetreiber zu verrechnenden Kostenbe- standteile, wie z.B. Netzzutrittsentgelte, Systemnutzungsentgelte, Messpreise, Ökostrompauschale, ÖkostromförderbeitragErneuer- baren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag, sowie durch Gesetz begründete oder auf andere hoheitliche Akten entfallenden Steuern, Abgaben od...
Preise, Preisänderungen. 1.3.1 Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getrof- fen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeit- punkt der Lieferung gültigen SWF Preis- und Konditionenliste exklusi- ve Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben.