Preisänderungen. Hurtigruten behält sich vor, den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss eines der folgenden Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt: i. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger; ii. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder iii. Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Wenn sich die Transportkosten aufgrund von Erhöhungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach Abschluss des Reisevertrages erhöhen, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis gemäß der folgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter den Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen. b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten durch die Anzahl der Sitz- oder Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert. Die sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Wenn die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhen, kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sind. Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind. Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich um mehr als 8 % erhöht, haben Sie nach Ihrer Xxxx die Möglichkeit, i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag zu zahlen; ii. unser Angebot zur Änderung in eine andere Urlaubsreise anzunehmen, soweit wir eine solche anbieten können (wenn diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie die Preisdifferenz erstattet), oder iii. vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausüben. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugeht, gilt die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert. Sollte sich der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach Vertragsschluss, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzieren, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise niederschlagen.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen, Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen, Allgemeine Reisebedingungen Für Pauschalreisen
Preisänderungen. Hurtigruten behält sich vorEs gibt Fälle, in welchen die in den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhenAusschreibungen von VTOI angegebenen Preise bei Pauschalarrangements und eigenen Einzelleistungen aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wenn nach Vertragsschluss eines der folgenden Ereignisse eintritt und wie zum Beispiel: • nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen) • Wechselkursänderungen • ausserordentliche Preiserhöhungen von Leistungsträgern (z.B. Hotels) • plausibel erklärbare Fehler in den Angeboten / Ausschreibungen. Falls VTOI Preiserhöhungen aus den oben aufgeführten Gründen vornehmen muss, wird sie diese Preiserhöhungen bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. Erhöhung 10% des Preises für die Beförderung ausgeschriebenen und von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger;
ii. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
iii. Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Wenn sich die Transportkosten aufgrund von Erhöhungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach Abschluss des Reisevertrages erhöhen, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis gemäß der folgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter den Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten durch die Anzahl der Sitz- oder Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert. Die sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Wenn die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhen, kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sind. Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind. Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich um mehr als 8 % erhöhtuns bestätigten Arrangementpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Ihrer Xxxx Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von VTOI alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen rückerstattet. Auf Wunsch können Sie aber auch ein anderes von VTOI offeriertes Reisearrangement buchen. VTOI bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen, und wird die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den geforderten Betrag zu zahlen;
iiPreis anrechnen. unser Angebot zur Änderung in eine andere Urlaubsreise anzunehmenFalls Sie sich weigern, soweit wir eine solche anbieten können (wenn diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie die Preisdifferenz erstattet)innert der von VTOI gesetzten Frist zu begleichen, oder
iii. hat VTOI das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen Ihnen die geleistete Zahlung – soweit möglich – zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Fälle in voller Höhe erstattet zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise denen eine Rückerstattung nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausüben. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugeht, gilt die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert. Sollte sich der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach Vertragsschluss, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzieren, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt. Hierbei möglich ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher oder sonstiger Absicherungen nicht (z.B. bereits bezahlte Flugtickets) sowie Ausnahmen im Preis für Ihre Reise niederschlagenSinne von Art. 15 des Pauschalreisegesetzes.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Vertrags Und Reisebedingungen, Allgemeine Vertrags Und Reisebedingungen
Preisänderungen. Hurtigruten behält sich vor, den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen9.1. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages durch einseitige Erklärung durch uns nur zulässig, wenn • die Preiserhöhung 8% des Reisepreises nicht übersteigt und • sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und • wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und • sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss eines der folgenden Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. erfolgten ⮚ Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger;
ii. , ⮚ Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
9.2. Wir können von Xxxxx nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer Preiserhöhung, oder
iii. Änderung welche 8% des Reisepreises übersteigt, oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn unser Angebot auf Preisänderung • nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und • wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und • sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten ⮚ Erhöhung des Preises für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Wenn sich die Transportkosten Beförderung von Personen aufgrund von Erhöhungen der höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach Abschluss des Reisevertrages erhöhenEnergieträger, kann ⮚ Erhöhung der Reiseveranstalter den Reisepreis gemäß der folgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter den Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten durch die Anzahl der Sitz- oder Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert. Die sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Wenn die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhenFlughafengebühren. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, kann gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Preiserhöhung als erteilt. Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Maße erhöht werdenVerhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem die für den Reiseveranstalter mit Wert der urprünglich gebuchten Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sindgegenübersteht. Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis in dem Maße erhöht werdenunverzüglich, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind. Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich um mehr als 8 % erhöht, haben Sie nach Ihrer Xxxx die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag zu zahlen;
ii. unser Angebot zur Änderung in eine andere Urlaubsreise anzunehmen, soweit wir eine solche anbieten können (wenn diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie längstens jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie die Preisdifferenz erstattet), oder
iii. vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von binnen 14 Tagen nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausübendem Rücktritt, zurückerstatten. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugehtEtwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
9.3. Sie haben das Recht, gilt eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, sofern sich unsere Kosten für die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert. Sollte sich gebuchte Reise nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern aufgrund einer • Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund geänderter Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, • Änderung der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach VertragsschlussSteuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzierenwie Touristenabgaben, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher Hafen- oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise niederschlagenFlughafengebühren.
Appears in 1 contract
Preisänderungen. Hurtigruten behält sich Wir behalten uns die Änderungen der in den Katalogen/Foldern und sonstigen Ausschreibungen angegebenen Preise vor. Eine Änderung kann insbesondere bei Inanspruchnahme preishöherer Zusatzkontingente, bei Änderung der Preise von Leistungsträgern für Beförderungskosten sowie bei der Änderung von Flughafen-, Einreisegebühren und Wechselkursen erforderlich werden. Für Preisanpassungen nach Vertragsabschluss gelten die nachfolgenden Absätze: Wir behalten uns vor, den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss eines die ausgeschriebenen und mit der folgenden Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger;
ii. Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Steuern und sonstigen Beförderungskosten oder der Abgaben für vereinbarte Reiseleistungenbestimmte Leistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
iii. Flughafengebühren und -steuern oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise Reise geltenden Wechselkurse. Wenn Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die Transportkosten aufgrund von Erhöhungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach bei Abschluss des Reisevertrages erhöhenbestehenden Beförderungskosten, kann der Reiseveranstalter insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis gemäß nach Maßgabe der folgenden nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes pro Beförderungsmittel verlangten geforderten, zusätzlichen Transportkosten Beförderungskosten durch die Anzahl Zahl der Sitz- oder Kabinenplätze Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiertgeteilt. Die Den sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Kunden Reisenden verlangen. Wenn Werden die Steuern und sonstigen bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhen, kann der Reisepreis in dem Maße Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sinduns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind. Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich Preiserhöhungen um mehr als 8 5 % erhöhtsind Sie berechtigt, haben Sie nach Ihrer Xxxx ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu zahlen;
ii. unser Angebot zur Änderung verlangen, wenn wir in eine andere Urlaubsreise anzunehmender Lage sind, soweit wir eine solche anbieten können (wenn diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen Reise ohne Mehrpreis für Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie die Preisdifferenz erstattet), oder
iii. vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen bitte unverzüglich nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausüben. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugeht, gilt unserer Erklärung über die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert. Sollte sich der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach Vertragsschluss, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzieren, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise niederschlagenuns gegenüber geltend machen.
Appears in 1 contract
Samples: Reisebedingungen
Preisänderungen. Hurtigruten behält sich vor, den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss eines der folgenden Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger;
ii. Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
iii. Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Wenn sich die Transportkosten aufgrund von Erhöhungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach Abschluss des Reisevertrages erhöhen, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis gemäß der folgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter den Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten durch die Anzahl der Sitz- oder Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert. Die sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Wenn die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhen, kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sind. Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind. Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich um mehr als 8 % erhöht, haben Sie nach Ihrer Xxxx die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag zu zahlen;
ii. unser Angebot zur Änderung in eine andere Urlaubsreise anzunehmen, soweit wir eine solche anbieten können (wenn diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie die Preisdifferenz erstattet), oder
iii. vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausüben. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugeht, gilt die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert. Sollte sich der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach Vertragsschluss, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzieren, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise niederschlagen. Innerhalb eines Zeitraums von 20 Tagen vor Ihrem Reiseantritt werden an dem Preis für Ihre bestätigte Urlaubsreise keine Änderungen mehr vorgenommen und keine Erstattungen mehr darauf vorgenommen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Preisänderungen. Hurtigruten behält sich vor, den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen, wenn Preisänderungen sind nach Vertragsschluss eines Abschluss des Reisevertrages im Falle der folgenden Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger;
ii. Erhöhung der Steuern und sonstigen Beförderungs- kosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, bestimmte Leistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
iii. Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise Reise geltenden WechselkurseWechselkurse möglich. Wenn sich die Transportkosten aufgrund von Erhöhungen Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet: bei der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages erhöhenbestehenden Beförderungskosten, kann insbesondere der Reiseveranstalter Treibstoffkosten, können wir den Reisepreis gemäß nach Massgabe der folgenden nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter können wir vom Reisenden den konkreten Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten Beförderungskosten durch die Anzahl Zahl der Sitz- oder Kabinenplätze Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiertgeteilt. Die Den sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Kunden Reisenden verlangen. Wenn Werden die Steuern und sonstigen bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Verändern sich nach die bei Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, kann der Reisepreis so sind wir berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen zu fordern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in dem Maße erhöht werdenKenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sindPreiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind. Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich um Preiserhöhung von mehr als 8 5 % erhöhtdes Reisepreises sind Sie berechtigt, haben Sie nach Ihrer Xxxx ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu zahlen;
ii. unser Angebot zur Änderung verlangen, wenn wir in eine andere Urlaubsreise anzunehmender Lage sind, soweit wir Ihnen eine solche anbieten können (wenn diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen anzubieten. Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie haben die Preisdifferenz erstattet), oder
iii. vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen Rechte unverzüglich nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausüben. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb Erhalt der genannten Frist zugeht, gilt Erklärung über die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert. Sollte sich der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach Vertragsschluss, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzieren, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt. Hierbei ist uns gegenüber geltend zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise niederschlagenmachen.
Appears in 1 contract
Preisänderungen. Hurtigruten RRH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss eines im Falle der folgenden Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger;
ii. Erhöhung der Steuern und sonstigen Beförderungskosten oder der Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, bestimmte Leistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
iii. Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise Reise geltenden Wechselkurse. Wenn Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1 Erhöhen sich die Transportkosten aufgrund von Erhöhungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach bei Abschluss des Reisevertrages erhöhenbestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter RRH den Reisepreis gemäß nach Maßgabe der folgenden nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter RRH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann RRH vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls werden 5.2 Werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten durch die Anzahl bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Sitz- oder Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert. Die sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren gegenüber RRH erhöht, so kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Wenn die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie TouristenabgabenReisepreis um den entsprechenden, Hafen- oder Flughafengebühren sich anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhen, Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Maße Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für RRH verteuert hat.
5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat RRH den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten dadurch Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sindKenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Maße erhöht werden, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind. Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich Preiserhöhungen um mehr als 8 8% erhöhtist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, haben Sie nach Ihrer Xxxx die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag zu zahlen;
ii. unser Angebot zur Änderung in eine andere Urlaubsreise anzunehmen, soweit wir wenn RRH eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten können (wenn kann. Der Kunde hat diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch RRH geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.5 Soweit Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, müssen Sie nicht mehr bezahlenwird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts- Teilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. RRH wird auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung belegen.
5.6 RRH ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, wenn sie jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie die Preisdifferenz erstattet), oder
iiibei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet den Kunden zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausüben. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugeht, gilt die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert. Sollte sich der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach Vertragsschluss, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzieren, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise niederschlagenerstatten.
Appears in 1 contract
Preisänderungen. Hurtigruten behält sich vor, den Preis für eine Pauschalreise zu erhöhen9.1. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages durch einseitige Erklärung durch uns nur zulässig, wenn • die Preiserhöhung 8% des Reisepreises nicht übersteigt und • sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und • wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und • sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss eines der folgenden Ereignisse eintritt und die Preiserhöhung sich unmittelbar daraus ergibt:
i. erfolgten • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger;
ii. , • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
9.2. Wir können von Xxxxx nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer Preiserhöhung, oder
iii. Änderung welche 8% des Reisepreises übersteigt, oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn unser Angebot auf Preisänderung • nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und • wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und • sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten • Erhöhung des Preises für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Wenn sich die Transportkosten Beförderung von Personen aufgrund von Erhöhungen der höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger nach Abschluss des Reisevertrages erhöhenEnergieträger, kann • Erhöhung der Reiseveranstalter den Reisepreis gemäß der folgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitz- oder die Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter den Erhöhungsbetrag vom Kunden verlangen.
b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen für jedes Beförderungsmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten durch die Anzahl der Sitz- oder Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels dividiert. Die sich daraus ergebene Erhöhung pro einzelnen Platz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Wenn die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sich nach Abschluss des Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter erhöhenFlughafengebühren. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, kann gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Preiserhöhung als erteilt. Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Maße erhöht werdenVerhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem die für den Reiseveranstalter mit Wert der urprünglich gebuchten Reise verbundenen Kosten dadurch in Bezug auf den einzelnen Reisenden gestiegen sindgegenübersteht. Bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eintretenden Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse kann der Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis in dem Maße erhöht werdenunverzüglich, in dem die für den Reiseveranstalter mit der Reise verbundenen Kosten in Bezug auf den einzelnen Reisenden dadurch gestiegen sind. Eventuelle Erhöhungen gemäß dieser Ziffer werden an Sie weitergegeben und es wird eine neue Rechnung darüber ausgestellt. Wenn der Preis für die Pauschalreise (ohne Änderungsgebühren und/oder zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen) sich um mehr als 8 % erhöht, haben Sie nach Ihrer Xxxx die Möglichkeit,
i. unser Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen und den geforderten Betrag zu zahlen;
ii. unser Angebot zur Änderung in eine andere Urlaubsreise anzunehmen, soweit wir eine solche anbieten können (wenn diese von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, müssen Sie nicht mehr bezahlen, wenn sie längstens jedoch von minderwertiger Beschaffenheit ist, erhalten Sie die Preisdifferenz erstattet), oder
iii. vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche an uns geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet zu bekommen; hiervon ausgenommen sind jedoch eventuelle Änderungsgebühren und/oder in Ihrer Pauschalreise nicht enthaltene zusätzliche sonstige Leistungen oder Reiseleistungen. Sollten Sie sich aus diesem Grund dafür entscheiden, vom Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht innerhalb von binnen 14 Tagen nach Zugang unseres Angebots zur Preiserhöhung ausübendem Rücktritt, zurückerstatten. Wenn uns Ihre Rücktrittserklärung nicht innerhalb der genannten Frist zugehtEtwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
9.3. Sie haben das Recht, gilt eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, sofern sich unsere Kosten für die Preiserhöhung als von Ihnen akzeptiert. Sollte sich gebuchte Reise nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern aufgrund einer • Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund geänderter Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, • Änderung der Preis Ihrer Pauschalreise aufgrund eines der oben genannten Ereignisse nach VertragsschlussSteuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, jedoch noch vor Beginn der Pauschalreise reduzierenwie Touristenabgaben, wird der Mehrbetrag abzüglich der bei Hurtigruten angefallenen Bearbeitungskosten an Sie zurückgezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass Reiseleistungen nicht in jedem Fall in der Landeswährung erworben werden und sich bestimmte augenscheinliche Änderungen aufgrund bestehender vertraglicher Hafen- oder sonstiger Absicherungen nicht im Preis für Ihre Reise niederschlagenFlughafengebühren.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions