Preisänderungen. 3.1 Preisänderungen durch SWD erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch SWD sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für Preisermittlung nach Ziffer 2.1 maßgeblich sind. SWD ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist SWD verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
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Samples: www.klara-preiswertenergie.de, www.energie-mobil-erleben.de, www.energie-mobil-erleben.de
Preisänderungen. 3.1 Preisänderungen durch SWD erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung Leistungsbe- stimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung Leis- tungsbestimmung durch SWD sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für Preisermittlung nach Ziffer 2.1 maßgeblich sind. SWD ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtetverpflich- tet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist SWD verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Xxxxxx Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen Kosten- senkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
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Samples: www.ehdv.de, www.stadtwerke-dueren.de
Preisänderungen. 3.1 5.1 Preisänderungen durch SWD erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch SWD sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für Preisermittlung nach Ziffer 2.1 4.1 maßgeblich sind. SWD ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist SWD verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
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Samples: www.energie-mobil-erleben.de
Preisänderungen. 3.1 6.1 Preisänderungen durch die SWD erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die SWD sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.1 4 maßgeblich sind. Die SWD ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die SWD verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Xxxxxx Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
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Samples: www.sw-delitzsch.de