Common use of Preisänderungen Clause in Contracts

Preisänderungen. a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

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Samples: www.reisebuero-schmid.de, sauerland-busreisen.de

Preisänderungen. a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte be- stimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Wechsel- kurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- Abgaben und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

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Samples: www.vrbankrheinsieg-veranstaltungen.de

Preisänderungen. a) a. Der Reiseveranstalter RV kann vier Monate nach Vertragsschluss Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 55 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- Hafen – oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- Beförderungs– und Wechselkursanteil Abgabenanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

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Samples: www.die-gartenlaube.de

Preisänderungen. a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises Reisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss Vertrags- abschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben Abga- ben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen getra- gen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- Abga- ben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

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Samples: www.lambuerger.de

Preisänderungen. a) 4.1. Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 55 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.geltenden

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Samples: www.gertour.eu

Preisänderungen. a) 4.1 Der Reiseveranstalter kann vier Monate behält es sich vor nach Vertragsschluss Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises Gesamtpreises zu verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, der die Abgaben für bestimmte LeistungenLeistungen wie Hafen-, wie Hafen- Flughafen,- oder Flughafengebühren, Einreisegebühren erhöht haben oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirktgeltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

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Samples: www.partyreisen24.de

Preisänderungen. a) Der Reiseveranstalter SET REISEN kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 55 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

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Samples: www.buch-volk.de