Projektabwicklung Musterklauseln

Projektabwicklung. 1. Der Unternehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen der Art und dem Umfang des Bauvorhabens entsprechenden, ausreichend sachverständi- gen Projektleiter und eine Stellvertretung zu stellen, die dem Besteller bei Ausführungsbeginn namentlich benannt werden und bevollmächtigt sein müssen, alle die Erfüllung dieses Ver- trages betreffenden Entscheidungen, insbesondere in Projekt- besprechungen, mit Wirkung für den Unternehmer zu treffen und entsprechende Erklärungen mit Wirkung für den Unterneh- mer abzugeben und entgegenzunehmen. Die Projektleitung und die Stellvertretung müssen gegenüber den weiteren Mitar- beitern des Unternehmers weisungsbefugt sein. Die Projektlei- tung und die Stellvertretung müssen die deutsche Sprache flie- ßend in Wort und Schrift beherrschen. 2. Der Unternehmer wird ein Organigramm unter namentlicher Nennung des Projektleiters des Unternehmers, seines Stellver- treters sowie der weiteren Mitarbeiter mit Schlüsselfunktionen unter Nennung der jeweiligen Adresse, inkl. Telefon und Mobil- telefon, Fax und E-Mail, mit Vertragsunterzeichnung überge- ben. Dieses Organigramm wird bei Änderungen durch den Un- ternehmer unverzüglich aktualisiert und dem Besteller in Schriftform und elektronischer Form (.pdf) übersandt. 3. Der Unternehmer hat auf Verlangen durch ein anerkanntes Zer- tifikat, z. B. SCC, nachzuweisen, dass er seine Pflichten auf dem Gebiet des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes erfüllt. Diese Nachweispflicht gilt entsprechend für etwaig von dem Unternehmer eingesetzte Nachunternehmer. Der Unternehmer verpflichtet sich, eine nach den einschlägi- gen Vorschriften der Berufsgenossenschaft ausgebildete Si- cherheitsfachkraft zu benennen. 4. Der Unternehmer wird sicherstellen, dass die von ihm oder sei- nen Nachunternehmern eingesetzten Mitarbeiter ausschließ- lich dem Direktionsrecht des jeweiligen Arbeitgebers unterste- hen. Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Be- schäftigten einer faktischen Eingliederung in die Arbeitsorgani- sation des Bestellers jederzeit entgegenwirken (d.h. insbeson- dere kein arbeitsteiliges Zusammenwirken mit Mitarbeitern des Bestellers, keine Entgegennahme von arbeitgebertypischen Weisungen durch Mitarbeiter des Bestellers, keine unmittel- bare Abstimmung von Urlaub mit dem Besteller, keine Krank- meldung bei dem Besteller, etc.). Sollte eine Eingliederung ent- gegen den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrages gleichwohl vorliegen, so...
Projektabwicklung. 2.2.5.1 Projekte werden in deutscher Sprache abgewickelt. 2.2.5.2 Der Auftragnehmer wird sich ohne vorheriger schriftlich, per Fax oder elektronisch erteilter Zustimmung des Auftragge- bers keiner anderen als der im Angebot oder Vertrag genannten Subunternehmer zur Vertragserfüllung bedienen. 2.2.5.3 Der Auftragnehmer wird für die Dauer einer Wartungs- pflicht einen Störungsbericht führen, der jede Wartungs- handlung mit Datum, jede Änderung des Versionsstandes der IT-Komponente und jede Störungsbehebung mit Datum, ausge- fallener bzw gewarteter IT-Komponente, Fehlerklasse, Dauer des Ausfalls, Fehlermeldungen von Hardware oder Software, Ursache der Störung, Art der Behebung und Name des War- tungstechnikers beinhaltet. Auf Basis des Störungsberichts wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen monatlichen Kurz- bericht schriftlich, elektronisch oder per Fax übersenden.
Projektabwicklung. 1.2.5.1 Projekte werden in deutscher Sprache abgewickelt, so- fern in der Ausschreibung nicht anders vereinbart. 1.2.5.2 Der Auftragnehmer wird sich ohne vorheriger schriftlich, per Fax oder elektronisch erteilter Zustimmung des Auftragge- bers keiner anderen als der im Angebot oder Vertrag genannten Subunternehmer zur Vertragserfüllung bedienen.
Projektabwicklung. 26 Projektleiter und übrige Mitarbeiter 26.1 Ansprechpartnerin auf Aufraggeberseite für das Gesamtprojekt . Die- se ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers rechtsverbindliche Erklä- rungen abzugeben. 26.2 Der Auftragnehmer benennt Herrn / Frau … verbindlich als Projektleiter. Dieser ist Ansprechpartner für den Auftraggeber und zur Vertretung des Auftragnehmers bevollmächtigt. Der Auftragnehmer darf diesen Projekt- leiter nur aus wichtigem Grund austauschen. 26.3 Der Auftragnehmer und dessen Projektleiter sind nicht bevollmächtigt, im Namen des Auftraggebers Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben. 26.4 Ferner vereinbaren die Vertragspartner, dass folgende Personen bei dem Projekt verbindlich folgende Funktionen ausüben werden: 27.1 Die Leistungen des Auftragnehmers sollen förmlich durch Übernahme einer Abschlussdokumentation abgenommen werden. Unterbleibt dies, so gilt die vorbehaltlose Zahlung auf die Schlussrechnung des Auftrag- nehmers als frühester Abnahmezeitpunkt. 27.2 Teilabnahmen finden grundsätzlich nicht statt. Es kann lediglich nach Abschluss der Leistungsphase 8 eine Teilabnahme stattfinden. Die Teil- abnahme muss förmlich durchgeführt werden. Zahlungen auf eine Teilschlussrechnung stellen keine Teilabnahme dar. [Hinweis an die Bieter: Über die Bereitschaft zur Stellung einer Erfül- lungs- und Mängelsicherheit, siehe nachfolgende §§, soll mit Ihnen ver- handelt werden.] 28.1 Der Auftragnehmer leistet eine Erfüllungssicherheit. Diese beträgt 10% des bei Vertragsschluss angenommenen Brutto-Gesamthonorars. Sie dient dazu, alle Ansprüche des Auftraggebers abzusichern, die in den Leistungsphasen 2 bis 8 infolge nicht vertragsgerechter Leistungen des Auftragnehmers entstehen können. Für die Leistungsphase 9 ist keine Sicherheit zu leisten. 28.2 Die Sicherheitsleistung wird durch Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% der Brutto-Abschlagsrechnungen erbracht. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, den Sicherheitseinbehalt durch eine einheitliche Vertragser- füllungsbürgschaft gemäß Muster in zutreffender Höhe gemäß § 28.1 abzulösen. In diesem Fall finden keine Sicherheitseinbehalte mehr statt; bisherige Einbehalte sind auszuzahlen. 28.3 Die Erfüllungssicherheit ist nach der Teilabnahme im Anschluss an die LP 8 freizugeben. Ein Sicherheitseinbehalt wird ausgezahlt; eine ggf. übergebene Erfüllungsbürgschaft wird zurückgegeben, es sei denn, im Moment der Abnahme bestehen ungeklärte Ansprüche des Auftragge- bers. In diesem Fall ist die Sicherheit erst nac...
Projektabwicklung. 6.1 Der Kunde benennt unverzüglich nach Vertragabschluss schriftlich einen Ansprechpartner, sofern er nicht selber als solcher angenommen werden soll. Der Kunde ist für die Koordination der beauftragten Unternehmer ver- antwortlich. Mehraufwand der DÖRIG + DÖRIG AG durch Nichtbeachtung der Koordinationsbestimmungen wird zusätzlich verrechnet. 6.2 Der Kunde hat die Informationspflicht, die DÖRIG + DÖRIG AG rechtzei- tig auf allfällige spezielle gesetzliche, behördliche sowie andere Vorschriften und Bedingungen aufmerksam zu machen, welche die Ausführung, Lieferung, Montage oder den Betrieb des Vertragsgegenstandes betreffen. 6.3 Die DÖRIG + DÖRIG AG behält sich vor, Teilaufträge an geeignete Unterlieferanten zu vergeben.
Projektabwicklung. Spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe müssen gemeinsame Gespräche zwischen den Projektbeauftragten über die noch zu klärenden Punkte in der Leistungsbeschreibung geführt werden.
Projektabwicklung. 6.1 Der Kunde benennt unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner. Der Kunde ist für die Koordination der beauftragten Unter­ nehmer verantwortlich. Mehraufwand der SECUTRONIC AG durch Nichtbe­ achtung der Koordinationsbestimmungen wird zusätzlich verrechnet. 6.2 Der Kunde hat die Informationspflicht, die SECUTRONIC AG rechtzeitig auf allfällige spezielle gesetzliche, behördliche sowie andere Vorschriften und Be­ dingungen aufmerksam zu machen, welche die Ausführung, Lieferung, Mon­ tage und den Betrieb des Vertragsgegenstandes betreffen. 6.3 Die SECUTRONIC AG behält sich vor, Teilaufträge an geeignete Unterliefe­ ranten zu vergeben.
Projektabwicklung. Die Vertragsparteien legen in einem Kick-Off-Meeting einen Zeitplan für die Einzelmaßnahmen / Projektschritte fest und vereinbaren insbesondere, welche der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Leistungen / Einzelmaßnahmen in welchem Umfang und mit welcher Priorität durch die Agentur zu erbringen sind. Die Agentur wird zu diesem Kick-Off-Meeting auf der Grundlage der im Vergabeprozess mitgeteilten Informationen und Reaktionen des Auftraggebers ein verdichtetes Konzept für die Kommunikationskampagne erstellen und dem Auftraggeber rechtzeitig vor dem Termin des Kick-Off-Meetings zukommen lassen. Die Vertragsparteien erstellen gemeinsam ein Protokoll des Kick-Off-Meetings. Dieses wird in der finalen und abgestimmten Fassung als Anlage 5 Teil des vorliegenden Agenturvertrags. Die der Agentur übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Vertragsparteien verständigen sich daher in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Die Agentur wird dem Auftraggeber in regelmäßigen Briefing-Gesprächen („Jour fixe“) den Stand der Agenturarbeiten präsentieren und eventuelle Anpassungen oder Änderungen mit dem Auftraggeber diskutieren und abstimmen. Wird das Briefing mündlich erteilt, ist darüber ein Briefing-Protokoll von der Agentur zu fertigen und dem Auftraggeber unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen. In den Protokollen enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich, wenn und soweit der Auftraggeber nicht binnen fünf Werktagen in Textform widerspricht. Das Briefing-Protokoll wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage. Mindestens im zwei-monatlichem Turnus ist der Auftraggeber von der Agentur über den Projektstand in Textform zu unterrichten. § 5 Einzelmaßnahmen Für jede Einzelmaßnahme, die von der Agentur unter der Geltung dieses Vertrages zu realisieren ist, wird durch den Auftraggeber eine separate Freigabe per E-Mail erteilt. Nicht freigegebene Maßnahmen werden nicht bezahlt. Der Eingang der erteilten Freigabe ist in Textform zu bestätigen. Der Auftraggeber ist bei allen von der Agentur zu bearbeitenden Maßnahmen von An-fang an einzubeziehen, insbesondere in die vorbereitenden Überlegungen, die Aufbereitung und die Umsetzung. Briefing-Vorgaben des Auftraggebers sind bei der Erstellung zu beachten. Erfolgt das Briefing mündlich, ist durch die Agentur ein Besprechungsbericht zu erstellen, der verbindlich wird, wenn...
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