Protokollführung Musterklauseln

Protokollführung. Wichtige Beschlüsse sind zu protokollieren.
Protokollführung. 4 - Schriftverkehr mit den Verbänden, den Einrichtungsträgern, den Kostenträ- 5 gern und den Mitgliedern der Vertragskommission sowie Arbeitsgruppenmit- 6 gliedern
Protokollführung. 2. Auszug aus dem Protokoll zur Kenntnisnahme Personalbewirtschaftung und für die Personalakte
Protokollführung. 1Über sämtliche Sitzungen und Tagungen ist ein Proto- koll durch einen vom Vorsitzenden zu bestimmenden Schriftführer niederzulegen, aus welchem Datum, die Namen der Erschienenen, die Gegenstände der Be- schlussfassung in der Reihenfolge ihrer Abhandlung ersichtlich sein müssen. 2Das Protokoll ist vom Schrift- führer und vom Vorsitzenden zu unterschreiben. 3Sämtliche Niederschriften und Beschlüsse sind unter Beifügung des dazugehörigen Protokolls in einer Sam- melmappe fortlaufend geordnet zu verwahren und ebenfalls vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben.
Protokollführung. Über die Beschlüsse der Versammlungen oder Sitzungen der Organe des Vereins sind Niederschriften zu fertigen, die in der nächsten Versammlung zu verlesen und vom 1. Vorsitzenden oder Versammlungsleiter und dem Verantwortlichen Öffentlichkeitsarbeit zu unterzeichnen sind. Einwendungen gegen die Protokollformulierungen werden im nächsten Protokoll festgehalten. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Yachtclub Aufnahmegebühren, Jahresbeiträge, Umlagen, Liegeplatzgelder für Mitglieder und Gäste, Gebühren und Entgelte für nicht geleisteten Arbeitsdienst. Näheres regelt die Beitragsordnung. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung. Die Höhe der jeweiligen Jahresbeiträge, Umlagen, Liegeplatzgelder und Entgelte werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen. Die Zahlungen sind mit Zugang der Yachtclubrechnung fällig. In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag Stundung oder Erlass gewähren.
Protokollführung. Die Protokollanten von The Presence Group erstellen ausführliche Zusammenfassungen der besprochenen Inhalte. Die Protokollanten von The Presence Group arbeiten entweder bei der Sitzung vor Ort oder mithilfe von Audiodateien. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, The Presence Group vor Veranstaltungsbeginn eine Einweisung zu geben und alle relevanten Informationen zur Veranstaltung zukommen zu lassen. Erhält The Presence Group dies nicht mindestens eine Woche vor der Veranstaltung, dann kann die Qualität nicht gewährleistet werden. Audioübertragungen werden in Echtzeit angehört und das Protokoll wird an einem Laptop erstellt. The Presence Group ist nur dann haftbar, wenn die Qualität der ursprünglichen Audioübertragung/digitalen Aufzeichnung für eine Transkription geeignet ist. Der Kunde wird informiert, wenn die Qualität der Aufzeichnung mangelhaft ist, sodass zusätzliche Kosten anfallen, da die Protokollanten für die Aufgabe mehr Zeit benötigen. Wird die Aufzeichnung von The Presence Group bereitgestellt, ist letztere für die Qualität der Aufzeichnung verantwortlich. Damit eine Beanstandung Gültigkeit hat, muss der Kunde The Presence Group innerhalb von 48 Stunden über Fehler oder Auslassungen in Kenntnis setzen, und The Presence Group ist verantwortlich dafür, solche Fehler gebührenfrei zu beheben. The Presence Group ist in keinem Fall haftbar, wenn keine vollständigen und angemessenen Anweisungen (Einweisung, Erwartungen usw.) und Unterlagen (hochwertige Aufzeichnung usw.) bereitgestellt wurden. The Presence Group übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden an Audio- oder digitalen Aufzeichnungen, die möglicherweise im Zuge des physischen Versands oder der digitalen Übermittlung auftreten. The Presence Group verfügt über umfassende Virenscan- Vorrichtungen und prüft alle eingehenden Dokumente. The Presence Group öffnet keine nicht angeforderten Anhänge und E-Mails, die nicht selbsterklärend sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, E-Mails und Anhänge zu prüfen, die er von The Presence Group erhält. The Presence Group übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Schäden an Dateien aufgrund von Virenbefall.

Related to Protokollführung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen