Qualitätsmanagement. Die Hochschulen werden ihre Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätssiche- rung stetig überprüfen und fortentwickeln. Lehrenden wie Lernenden soll zudem ausreichend Möglichkeit gegeben werden, an der Weiterentwicklung des Lehr- angebots zu partizipieren. Bei der rechtlichen Neugestaltung der Programm- und Systemakkreditierung wird sich das Land für eine weitere Optimierung und Flexibilisierung des Akkreditierungssystems und eine Reduzierung von Auf- wand und Kosten auf Seiten der Hochschulen einsetzen.
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