Common use of Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Clause in Contracts

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

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Samples: Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 +0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

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Samples: Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender folgen- der Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxSchriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltder seine Tätigkeit gemäß Art. Ein Wechsel 38 und 39 DSGVO aus übt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegtgleichsam den TOMs vorzu- legen. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVODSGVO. Der Auftragnehmer Auftrag- nehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen perso- nenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers Auftrag- gebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Der Auftragnehmer wahrt insofern in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheits- strafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften frem- de Geheimnisse im Sinne des StGB, die ihm zugänglich gemacht werden. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu ver schaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. • Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese ebenfalls in Textform unter Be- lehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatz- vereinbarung erlangen könnten. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit über während der Tätigkeit bekannt gewordene Geheimnisse be- steht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit der Auf- tragnehmer auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Auftraggebers verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kenntnis setzen. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen erforderlichen TOMs gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2DSGVO. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, auch soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- Ordnungswidrig- keits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen MaßnahmenTOMs, um zu gewährleistengewähr- leisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ge- währleistet wird. • Dokumentation Der Auftragnehmer unterstützt unter Berücksichtigung der getroffenen technischen Art der Verarbeitung und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sindder ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 genannten Pflichten.

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Samples: www.inexio.net, www.inexio.net, www.trost2.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxXxxxxxxxx Xxxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

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Samples: Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung, Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo Vereinbarung

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender folgen- der Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxSchriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltder seine Tätigkeit gemäß Art. Ein Wechsel 38 und 39 DSGVO ausübt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegtsindglechsam den TOMs vorzulegen. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVODSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen personenbe- zogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Der Auftragnehmer wahrt insofern in Kenntnis der straf- rechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse im Sinne des StGB, die ihm zugänglich gemacht werden. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu ver- schaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. • Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese ebenfalls in Textform unter Be- lehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zu- satzvereinbarung erlangen könnten. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit über während der Tätigkeit bekannt gewordene Geheimnisse be- steht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit der Auf- tragnehmer auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Auftraggebers verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kenntnis setzen. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen erforderlichen TOMs gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2DSGVO (Die Einzelheiten der TOMs können Sie im Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx einsehen. Auf Nachfrage senden wir Ihnen unsere TOM auch unverzüglich zu.). • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, auch soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- Ordnungswidrig- keits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen MaßnahmenTOMs, um zu gewährleistengewähr- leisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ge- währleistet wird. • Dokumentation Der Auftragnehmer unterstützt unter Berücksichtigung der getroffenen technischen Art der Verarbeitung und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sindder ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 genannten Pflichten.

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Samples: www.inexio.net, www.inexio.net, www.trost2.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: Als Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Datenschutz beim Auftragnehmer wird Xxxx Xxxxxx XxxxxxXxxxxxx, Head of Data Protection+00-0-0000000, +00 (0)0000 000-000xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xxx, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltbenannt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVODSGVO wird gewährleistet. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit Vertrau- lichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Der Auftragnehmer informiert in diesen Fällen den Auftraggeber, sofern er nicht gesetzlich verpflichtet ist, hierüber Verschwiegenheit gegen- über dem Auftraggeber zu wahren. ▪ Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen organisatori- schen Maßnahmen entsprechen Artgemäß Artt. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2DSGVO. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung Er- füllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen Kontroll- handlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen, wird vereinbart. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung Auftragsverar- beitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- Ordnungswidrig- keits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt aus- gesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen organi- satorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich Verantwortungsbe- reich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: invitario.com

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Schriftliche Bestellung, soweit nach DSGVO bzw. BDSG-Neu erforderlich, eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DSGVO ausübt. • Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers ist: Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx, Head of Data ProtectionDatenschutz Xxxxxx XXX, +00 (0)0000 000-000Xxxxxxxxxx 00, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. 00000 Xxxxxxx, xxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx • Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist wird ggf. dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilenmitgeteilt. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind ggf. auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVODSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit Vertraulichkeit, auf das Sozialgeheimnis gemäß § 35 SGB I und für die Fälle der Einbeziehung des § 203 StGB in das Vertragsverhältnis auf die Schweigepflicht nach § 203 StGB verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2DS-GVO. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts Datenschutz- rechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Gem.

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 8.1. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern . Insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: ▪ Der Auftragnehmer ist nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Als Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • benannt: siehe Anlage „Ansprechpartner“ ▪ Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Artgemäß Artt. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und (siehe Anlage 2„Technisch-Organisatorische Maßnahmen“). Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation ▪ Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: www.51nullacht.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DS-GVO ausübt. Als Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragte(r) ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Compliance ; Datenschutz E-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx Mail: Xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer Auftrag- nehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet ver- pflichtet sind. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und Anlage 2[Einzelheiten in Anlage]. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der AufsichtsbehördeAufsichts- behörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener personenbezoge- ner Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen ande- ren Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen organisatori- schen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang Ein- klang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen be- troffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftrag- geber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: www.gev-versicherung.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er gewährleistet, neben den durch diesen Vertrag und das Gesetz festgelegte Pflichten, insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim  Der Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxxhat schriftlich einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, Head of Data Protectionder seine Tä- tigkeit gemäß Art. 38 und 39 DSGVO ausübt, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltsofern die gesetzliche Verpflichtung besteht. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist wird dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilenmitgeteilt. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der  Zur Durchführung der Arbeiten werden nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor eingesetzt welche mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden und die auf die Ver- traulichkeit verpflichtet wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag Ver- trag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Der Auftragnehmer stellt die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29 und 32 Abs. 4 DSGVO sicher.  Der Auftragnehmer gewährleistet die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen er- forderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, c und Art. 32 DS- GVO und Anlage 2DSGVO. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammender Betroffe- nenrechte nach Art. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über 12-22 DSGVO nach seinen Möglichkeiten.  Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, wenn es durch eine Aufsichtsbehörde zu Kontrollhandlungen und oder anderen Maßnahmen der Aufsichtsbehördekommt, soweit sie welche sich auf diesen Auftrag Vertrag beziehen. Dies gilt auchgleichfalls, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf sofern Maßnahmen anderer Behörden die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers betreffen. Ferner unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Auftragsverarbeitung oben genannten Szenarien, welche beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehördeauftreten, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrensofern sie diesen Auftrag betreffen, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang Rahmen seiner Möglichkeiten. Auf Anfrage verpflichten sich Auftraggeber und Auftragnehmer zur Zusammenarbeit mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn Aufsichtsbe- hörde um der Auftragnehmer nach besten Kräften Erfüllung Ihrer Aufgaben gerecht zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sindwerden.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Gemäß Art. 28 Dsgvo Zwischen

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu Datenschutzverantwortlicher: Als interner Verantwortlicher für den Datenschutz ist seit 1.1.2022 der Einhaltung geschäftsführende Gesellschafter der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer hyperspace GmbH, Xxxx Xxxxxx XxxxxxXxxxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx  Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- DS-GVO. : Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und [Einzelheiten in Anlage 21]. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation  Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: www.hyperspace.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxSchriftliche Bestellung, Head of Data Protectionsoweit nach DSGVO bzw. BDSG erforderlich, +00 (0)0000 000-000eines Datenschutzbeauftragten, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltder seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DSGVO ausübt. • Dessen Kontaktdaten werden ggf. dem Auftraggeber zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme mitgeteilt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist wird ggf. dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilenmitgeteilt. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind ggf. auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVODSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2DSGVO. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Gem. Artt

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zusutzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags Auf- trags gesetzliche Pflichten gemäß gemuß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet gewuhrleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx, Head of Data ProtectionProtection Manager, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltbe- stellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich unver- zuglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage Home- page des Auftragnehmers leicht zugänglich zugunglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß gemuß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung Durchfuhrung der Arbeiten nur Beschäftigte Be- schuftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für fur sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang Zu- gang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen durfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten eingeruumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für fur diesen Auftrag notwendigen technischen techni- schen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde bei der Erfüllung Erfullung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche unverzugliche Information des Auftraggebers über uber Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehenbe- ziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige zustundige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- Ord- nungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener perso- nenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelter- mittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer ei- ner betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ausge- setzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften Kruften zu unterstützenunterstutzen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig regelmußig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleistengewuhrleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen An- forderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet gewuhrleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber Maßnah- men gegenuber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer gemuß Xxxxxx 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf xxxxx://xx- x.xxxxxxx.xxx/XX/XXX.xxx abrufbar sind.

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Samples: Auftrag Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Auftragsgesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxSchriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltder seine Tätigkeit gemäß Art. Ein Wechsel 38 und 39 DSGVO ausübt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegtsindgleichsam den TOMs vorzu- legen. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO4DSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Der Auftragnehmer wahrt insofern in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheits- strafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse im Sinne des StGB, die ihm zugänglich gemacht werden. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. • Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese ebenfalls in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung erlangenkönnten. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit über während der Tätigkeit bekannt gewordene Geheimnisse besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit der Auftragnehmer auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Auftraggebers verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kenntnis setzen. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen erforderlichen TOMs gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2DSGVO. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, auch soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen MaßnahmenTOMs, um zu gewährleistengewähr- leisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation Der Auftragnehmer unterstützt unter Berücksichtigung der getroffenen technischen Art der Verarbeitung und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sindder ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei derEinhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 genannten Pflichten.

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Samples: dtnetservice.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender fol- gender Vorgaben: ▪ Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Artt. 38 und 39 DS-GVO ausübt. Als Datenschutzbeauftragte (externer) Datenschutzbeauftragte(r) ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx Herr: Telefon 0000 0000000 Mail xxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx Web xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilenmit- zuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die ▪ Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der DS-GVO setzt der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit Ver- traulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz Daten- schutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen perso- nenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen or- ganisatorischen Maßnahmen entsprechen Artgemäß Artt. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und Anlage 2(Einzelheiten in An- lage 1). Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen Maßnah- men der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit so- weit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- Ord- nungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung Auftragsverar- beitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts Datenschutz- rechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation ▪ Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber gegen- über dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertra- ges.

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Samples: www.letterservice-hannover.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: (1)Der Auftragnehmer ist nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Als Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner beim Auftragnehmer wird Xxxx Xxxxxx XxxxxxXxxxx, Head of Data ProtectionXxxxx -Udet- Str.1,85764 Oberschleißheim, +00 xxxx@xxxxxxxx.xxx benannt. (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die 2)Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die (3)Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und [Einzelheiten in Anlage 21]. • Der (4)Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die (5)Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit (6)Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der (7)Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation (8)Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender fol- gender Vorgaben: ▪ Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Artt. 38 und 39 DS-GVO ausübt. Als Datenschutzbeauftragte (externer) Datenschutzbeauftragte(r) ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxHerr/Frau: Xxxxxxxxxx 00, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-00000 Xxxxxxxx Telefon 0000 0000 000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx Mail: XX@Xxxxxxxx.xx Web xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die ▪ Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der DS-GVO setzt der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit Ver- traulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen perso- nenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen organi- satorischen Maßnahmen entsprechen Artgemäß Artt. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und siehe Anlage 2. • I. ▪ Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer Auftrag- nehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- Ordnungs- widrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützenunterstüt- zen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich Ver- antwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt er- folgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation ▪ Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: www.unidruck.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender folgen- der Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxSchriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltder seine Tätigkeit gemäß Art. Ein Wechsel 38 und 39 DSGVO ausübt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegtsindglechsam den TOMs vorzulegen. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVODSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten verarbei- ten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Der Auftragnehmer wahrt insofern in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse im Sinne des StGB, die ihm zugänglich gemacht werden. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu ver- schaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. • Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese ebenfalls in Textform unter Be- lehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatz- vereinbarung erlangen könnten. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit über während der Tätigkeit bekannt gewordene Geheimnisse be- steht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit der Auf- tragnehmer auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von ver- traulichen Informationen des Auftraggebers verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kennt- nis setzen. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen erforderlichen TOMs gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2DSGVO (Die Einzelheiten der TOMs können Sie im Kundenportal unter xx.xxxxxx.xxx einsehen. Auf Nachfrage senden wir Ihnen unsere TOM auch unverzüglich zu.). • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, auch soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- Ordnungswidrig- keits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt aus- gesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen MaßnahmenTOMs, um zu gewährleistengewähr- leisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet gewähr- leistet wird. • Dokumentation Der Auftragnehmer unterstützt unter Berücksichtigung der getroffenen technischen Art der Verarbeitung und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sindder ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 genannten Pflichten.

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Samples: www.inexio.net

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender fol- gender Vorgaben: ▪ Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Artt. 38 und 39 DS-GVO ausübt. Als Datenschutzbeauftragte (externer) Datenschutzbeauftragte(r) ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxHerr/Frau: Telefon 0000 0000000, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx Mobil 00000 0000000 Mail xxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx Web xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilenmitzu- teilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die ▪ Zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der DS-GVO setzt der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit Ver- traulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen perso- nenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen organi- satorischen Maßnahmen entsprechen gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und Anlage 2(Einzelheiten in Anla- ge 1). Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer Auftrag- nehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- Ordnungs- widrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützenunterstüt- zen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich Ver- antwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt er- folgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation ▪ Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: www.lister-copy.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender folgen- der Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxSchriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltder seine Tätigkeit gemäß Art. Ein Wechsel 38 und 39 DSGVO aus übt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegtgleichsam den TOMs vorzulegen. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVODSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten verarbei- ten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Der Auftragnehmer wahrt insofern in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse im Sinne des StGB, die ihm zugänglich gemacht werden. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu ver- schaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. • Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese ebenfalls in Textform unter Be- lehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatz- vereinbarung erlangen könnten. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit über während der Tätigkeit bekannt gewordene Geheimnisse be- steht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit der Auf- tragnehmer auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von ver- traulichen Informationen des Auftraggebers verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kennt- nis setzen. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen erforderlichen TOMs gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2DSGVO. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, auch soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- Ordnungswidrigkeits-oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen an- deren Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen MaßnahmenTOMs, um zu gewährleistengewähr- leisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet gewähr- leistet wird. • Dokumentation Der Auftragnehmer unterstützt unter Berücksichtigung der getroffenen technischen Art der Verarbeitung und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sindder ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 genannten Pflichten.

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Samples: www.inexio.net

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: Die schriftliche Benennung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Artt. 38 und 39 DS-GVO ausübt. Als Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer benannt: Xxxx Xxxxxx XxxxxxXxxxxxx, Head of Data ProtectionHUBIT Datenschutz, +00 (0)0000 000Bergiusstr. 4, 28816 Stuhr, 0421-00036490577, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. xxxx@xxxxx.xx Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- DS-GVO, die über das Vertragsende hinaus gilt. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen im Rahmen des Auftrags erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Artgemäß Artt. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und (siehe Anlage 21). Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person Personen gewährleistet wird. • Dokumentation Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind8 dieses Vertrages.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Av Vertrag

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Auftragsgesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVODSGVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxSchriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltder seine Tätigkeit gemäß Art. Ein Wechsel 38 und 39 DSGVO ausübt. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegtsindgleichsam den TOMs vorzulegen. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVODSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Der Auftragnehmer wahrt insofern in Kenntnis der straf- rechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse im Sinne des StGB, die ihm zugänglich gemacht werden. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. • Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese ebenfalls in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung erlangenkönnten. • Die Umsetzung Pflicht zur Verschwiegenheit über während der Tätigkeit bekannt gewordene Geheimnisse besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort. • Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit der Auftragnehmer auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Auftraggebers verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. cmöglich ist, 32 DS- GVO und Anlage 2wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kenntnis setzen. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, auch soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen MaßnahmenTOMs, um zu gewährleistengewähr- leisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation Der Auftragnehmer unterstützt unter Berücksichtigung der getroffenen technischen Art der Verarbeitung und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sindder ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei derEinhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 genannten Pflichten.

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Samples: dtnetservice.de

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender der nachfolgenden Vorgaben: • . Als Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000E-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx Mail: xxxx@xxxx.xx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Der Auftragnehmer gewährleistet die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der DSGVO und im Zuge dessen, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und anderen für den Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte eintätigen Personen untersagt ist, die auf Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die Vertraulichkeit verpflichtet und zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnissezur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Gleiches gilt für die Wahrung von Geheimnissen der Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Die Umsetzung Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort. Bei der Durchführung entsprechender Arbeiten, die Gesundheitsdaten betreffen, setzt der Auftragnehmer nur Beschäftigte ein, die auf die ärztliche Schweigepflicht gemäß §203 StGB belehrt und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Artverpflichtet wurden. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts Datenschutz- rechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

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Samples: 321med.com

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß ArtArtt. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: Als Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragte(r) ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltXxxxxxxxxx XxXx@Xxx-xxxx.xx benannt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß ArtArtt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Artgemäß Artt. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- DS-GVO und [Einzelheiten in Anlage 21]. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind7 dieses Vertrages.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo

Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers. 5.1 Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß nach Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender VorgabenDSGVO folgende Pflichten: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx XxxxxxSchriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestelltder seine Tätigkeit gemäß Art. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist 38 und 39 DSGVO ausüben kann. Dessen Kontaktdaten werden dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf zum Zweck der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegtdirekten Kontaktaufnahme mitgeteilt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Artdes Datengeheimnisses entsprechend § 53 BDSG-neu. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte einAlle Personen, die auftragsgemäß auf die Vertraulichkeit personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen können, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurdenüber die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sindZweckbindung belehrt werden. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen entsprechend Art. 28 Abs. 3 Satz S. 2 lit. c, 32 DS- GVO DSGVO [Einzelheiten in Anlage ‚ Technische und Anlage 2Organi- satorische Maßnahmen in der GRÜN Digital Invest GmbH nach Art. • Der Auftraggeber und 32 DSGVO – Sicherheit der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Verarbeitung‘] • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der AufsichtsbehördeAufsichtsbe- hörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sindAuftragge- ber.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo