Common use of Quellensteuer Clause in Contracts

Quellensteuer. Alle Zahlungen in Bezug auf die ETC-Wertpapiere erfolgen unter Einbehaltung oder Abzug von Steuern oder unter Berücksichtigung jeglicher Steuern. Werden auf Zahlungen im Zusammenhang mit ETC-Wertpapieren Steuern erhoben oder erfolgt diesbezüglich eine sonstige Einbehaltung bzw. ein sonstiger Abzug von Steuern, unterliegen die Inhaber von ETC-Wertpapieren dieser Steuer oder diesem Abzug und haben keinen Anspruch auf den Erhalt von Beträgen für einen entsprechenden Ausgleich dieser Steuern bzw. Abzüge. Es kommt infolge einer solchen Einbehaltung bzw. eines solchen Abzugs nicht zu einem Ausfallereignis. Anwendbares Recht ETC-Wertpapiere in Form von Inhaberpapieren unterliegen englischem Recht. Unverbriefte registrierte ETC- Wertpapiere unterliegen dem Recht von Jersey. Die Sicherungsurkunde in Bezug auf diese Serie von ETC- Wertpapieren unterliegt englischem Recht. C.1.4 Rangfolge der ETC-Wertpapiere in der Kapitalstruktur der Emittentin im Insolvenzfall Die ETC-Wertpapiere sind besichert, beschränkte Rückgriffsrecht-Verpflichtungen der Emittentin und die ETC- Wertpapiere einer Serie haben untereinander den gleichen Rang. Die diesbezüglichen Verpflichtungen der Emittentin sind über das zugrunde liegende Metall für die Serie und über die Rechte der Emittentin im Rahmen der Hauptvereinbarungen, die sie für diese Serie abgeschlossen hat, gesichert. Dieses Wertpapier wird durchsetzbar, falls die Zahlung des Tilgungsbetrags bei Fälligkeit nicht geleistet wird oder falls die Emittentin zahlungsunfähig wird.

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen