Quellensteuer. Der Lizenznehmer ist für die Zahlung der gesamten Gebühren ohne jegliche Aufrechnung oder Abzug verantwortlich. Sollte eine Partei nach geltendem Recht verpflichtet sein, Beträge („Quellensteuer“), welche anderenfalls an die jeweils andere Partei zu zahlen wären, vom zur Zahlung fälligen Betrag abzuziehen, einzubehalten und diese als Quellensteuer an die zuständige Regierungsstelle, -behörde oder -einrichtung („Regierungsbehörde“) abzuführen, so kann diese Partei entsprechend handeln und ist so zu betrachten, als habe sie für jeglichen in Verbindung mit dieser Vereinbarung stehenden Zweck alle Beträge, welche sie an die entsprechende Regierungsbehörde abgeführt hat, an die andere Partei geleistet. Jede Partei, welche in dieser Weise Quellensteuer abführt, ist verpflichtet, der jeweils anderen Partei einen angemessenen Nachweis für die Abführung der Quellensteuer vorzulegen. Sollte es OT aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich sein, die vollständige Quellensteuer zu erheben, wird der Partner seine an OT zu entrichtenden Zahlungen entsprechen erhöhen/anpassen, um sicherzustellen, dass der an OT gezahlte Betrag den im Rahmen dieses EULA zu zahlenden Gebühren entspricht, es sei denn, OT war nach schriftlicher Aufforderung durch den Partner nicht in der Lage, dem Partner eine Ansässigkeitsbescheinigung innerhalb angemessener Frist zu Verfügung zu stellen.
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Quellensteuer. Der Lizenznehmer ist für für die Zahlung der gesamten Gebühren Gebühren ohne jegliche Aufrechnung oder Abzug verantwortlich. Sollte eine Partei nach geltendem Recht verpflichtet sein, Beträge Beträge („Quellensteuer“), welche anderenfalls an die jeweils andere Partei zu zahlen wärenwären, vom zur Zahlung fälligen fälligen Betrag abzuziehen, einzubehalten und diese als Quellensteuer an die zuständige zuständige Regierungsstelle, -behörde -behörde oder -einrichtung („RegierungsbehördeRegierungsbehörde“) abzuführenabzuführen, so kann diese Partei entsprechend handeln und ist so zu betrachten, als habe sie für für jeglichen in Verbindung mit dieser Vereinbarung stehenden Zweck alle BeträgeBeträge, welche sie an die entsprechende Regierungsbehörde abgeführt Regierungsbehörde abgeführt hat, an die andere Partei geleistet. Jede Partei, welche in dieser Weise Quellensteuer abführtabführt, ist verpflichtet, der jeweils anderen Partei einen angemessenen Nachweis für für die Abführung Abführung der Quellensteuer vorzulegen. Sollte es OT Rocket Software aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich möglich sein, die vollständige vollständige Quellensteuer zu erheben, wird der Partner seine an OT Rocket Software zu entrichtenden Zahlungen entsprechen erhöhenerhöhen/anpassen, um sicherzustellen, dass der an OT Rocket Software gezahlte Betrag den im Rahmen dieses EULA zu zahlenden Gebühren Gebühren entspricht, es sei denn, OT Rocket Software war nach schriftlicher Aufforderung durch den Partner nicht in der Lage, dem Partner eine Ansässigkeitsbescheinigung Ansässigkeitsbescheinigung innerhalb angemessener Frist zu Verfügung Verfügung zu stellen.
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Quellensteuer. Der Lizenznehmer ist für für die Zahlung der gesamten Gebühren Gebühren ohne jegliche Aufrechnung oder Abzug verantwortlich. Sollte eine Partei nach geltendem Recht verpflichtet sein, Beträge Beträge („Quellensteuer“), welche anderenfalls an die jeweils andere Partei zu zahlen wärenwären, vom zur Zahlung fälligen fälligen Betrag abzuziehen, einzubehalten und diese als Quellensteuer an die zuständige zuständige Regierungsstelle, -behörde -behörde oder -einrichtung („RegierungsbehördeRegierungsbehörde“) abzuführenabzuführen, so kann diese Partei entsprechend handeln und ist so zu betrachten, als habe sie für für jeglichen in Verbindung mit dieser Vereinbarung stehenden Zweck alle BeträgeBeträge, welche sie an die entsprechende Regierungsbehörde abgeführt Regierungsbehörde abgeführt hat, an die andere Partei geleistet. Jede Partei, welche in dieser Weise Quellensteuer abführtabführt, ist verpflichtet, der jeweils anderen Partei einen angemessenen Nachweis für für die Abführung Abführung der Quellensteuer vorzulegen. Sollte es OT aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich möglich sein, die vollständige vollständige Quellensteuer zu erheben, wird der Partner seine an OT zu entrichtenden Zahlungen entsprechen erhöhenerhöhen/anpassen, um sicherzustellen, dass der an OT gezahlte Betrag den im Rahmen dieses EULA zu zahlenden Gebühren Gebühren entspricht, es sei denn, OT war nach schriftlicher Aufforderung durch den Partner nicht in der Lage, dem Partner eine Ansässigkeitsbescheinigung Ansässigkeitsbescheinigung innerhalb angemessener Frist zu Verfügung Verfügung zu stellen.
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