Common use of Rahmenbedingungen Clause in Contracts

Rahmenbedingungen. Promovierende*r: Frau/Herr Fachbereich an der Fachhochschule Dortmund: Betreuer*in an der Fachhochschule Dortmund: Frau/Herr Name der kooperierenden Universität: Dortige Fakultät: Angestrebter Titel: Betreuer*in an der Universität: Frau/Herr Ggf. weitere Beteiligte (Co-Betreuende, Mentor*innen): Die geltende Promotionsordnung der kooperierenden Universität ist Anlage dieser Vereinbarung. Thema der Dissertation (ggf. Arbeitstitel): Die Dissertation wird in folgender Sprache oder folgenden Sprachen verfasst: Die Dissertation wird als Monographie/kumulative Dissertation angestrebt. Ein Exposé wurde den Betreuenden am/wird den Betreuenden bis zum vorgelegt. Zur Durchführung der Promotion ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die/der Promovierende erstellt einen Zeit- und Arbeitsplan, inklusive vordefinierter Zwischenziele. Der Zeit- und Arbeitsplan liegt dieser Vereinbarung bei. Mindestens halbjährlich/jährlich/ Die Gespräche werden folgendermaßen umgesetzt: ▢ Das Gespräch findet im Beisein beider Betreuer*innen statt. ▢ Es finden je separate Gespräche mit Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich/ Die Zulassung zur Promotion an der Universität erfolgte am . Im Rahmen der Zulassung wurden folgende Auflagen erlassen: Die/der Promovierende muss/soll im Rahmen ihres/seines Promotionsprojekts mindestens Die/Der Promovierende ist über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis informiert. Beide Betreuer*innen vermitteln vertiefte Kenntnisse zu den jeweiligen Ordnungen guter wissenschaftlicher Praxis beider beteiligten Institutionen und achten unterstützend auf deren Einhaltung. Der/Die Promovierende verpflichtet sich, die Regeln beider Ordnungen, sowie den DFG-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und nach ihnen zu handeln.1

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Samples: www.fh-dortmund.de

Rahmenbedingungen. Promovierende*r: FrauDer Anstellungsträger/Herr Fachbereich an Dienstherr kann Mitarbeitenden Fahrräder und E-Bikes, im Folgenden „Dienstrad/Diensträder“ genannt, zur Nutzung für dienstliche und private Zwecke überlassen. Die Überlassung erfolgt auf Wunsch und schriftlichen Antrag der Fachhochschule Dortmund: Betreuer*in an Mitarbeitenden. Die Abwägung, ob ein Leasingrad gegenüber dem Barkauf eines Fahrrades wirtschaftlich sinnvoll ist, trifft der*die Mitarbeitende in eigener Verantwortung. Die rechtliche Grundlage für das Dienstradleasing bildet diese Dienstvereinbarung und der Fachhochschule Dortmund: Frau/Herr Name von der kooperierenden Universität: Dortige Fakultät: Angestrebter Titel: Betreuer*in an Landeskirche abgeschlossene Rahmenvertrag mit der Universität: Frau/Herr GgfLeasinggesellschaft ALBIS und dem Dienstleister xxxx-xxxxxxxxx.xx, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx (baron service mobility GmbH). weitere Beteiligte (Co-Betreuende, Mentor*innen): Die geltende Promotionsordnung der kooperierenden Universität ist Anlage dieser VereinbarungJe Mitarbeitende*n können bis zu 2 Diensträder gleichzeitig zur Nutzung überlassen werden. Thema der Dissertation (ggf. Arbeitstitel): Die Dissertation wird in folgender Sprache oder folgenden Sprachen verfasst: Die Dissertation wird als Monographie/kumulative Dissertation angestrebt. Ein Exposé wurde den Betreuenden am/wird den Betreuenden bis zum vorgelegt. Zur Durchführung der Promotion Für jedes Dienstrad ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die/der Promovierende erstellt einen Zeit- und Arbeitsplan, inklusive vordefinierter Zwischenzieleseparater Überlassungsvertrag abzuschließen. Der Zeit- Anstellungsträger/Dienstherr schließt als Leasingnehmer einen Einzel-Leasingvertrag mit der ALBIS (Leasinggeber) und Arbeitsplan liegt stellt das von dem*der Mitarbeitenden ausgewählte Dienstrad zur privaten und dienstlichen Nutzung gegen Entgelt zur Verfügung. Der Einzel-Leasingvertrag zwischen dem Anstellungsträger und dem Leasinggeber wird für 36 Monate geschlossen. Die Dauer der Nutzungsüberlassung an den*die Mitarbeitende*n beträgt daher ebenfalls 36 Monate. Die Regelungen zur Nutzungsüberlassung, die Nutzungsbedingungen sowie die entgeltlichen Rahmenbedingungen sind in dem zwischen dem*der Mitarbeitenden und dem Anstellungsträger/Dienstherrn zu schließenden Überlassungsvertrag festgelegt. Die Muster der Überlassungsverträge sind nach öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Dienstverhältnissen getrennt und verbindlich vorgeschrieben und als Anlagen 1 und 2 Bestandteil dieser Vereinbarung beiDienstvereinbarung. Mindestens halbjährlich/jährlich/ Die Gespräche werden folgendermaßen umgesetzt: ▢ Das Gespräch findet Der Überlassungsvertrag ergänzt bei privatrechtlich Beschäftigten den Dienstvertrag. Es können alle auf dem Markt verfügbaren Fahrradmodelle über Rahmengröße 24 -sofern vom Fachhändler angeboten- im Beisein beider Betreuer*innen stattRahmen des Dienstradleasings ausgewählt werden. ▢ Es finden je separate Gespräche mit Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich/ Die Zulassung zur Promotion an der Universität erfolgte am . Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten: Im Rahmen der Zulassung wurden folgende Auflagen erlassen: Die/der Promovierende muss/soll Entgeltumwandlung kann ein Fahrrad ab einem Einzelwert von mindestens 600,- € in Anspruch genommen werden. Der Mindestbetrag bezieht sich auf den reinen Wert des Fahrrades, ohne Zubehör. Der Maximalbetrag für die Entgeltumwandlung pro Mitarbeitende*n liegt bei 7.500,00 € je Rad. Der vorgegebene Maximalpreis schließt die gesetzliche Umsatzsteuer, das Zubehör, welches mit dem Fahrzeug fest verbaut ist, und ein hochwertiges Schloss im Rahmen ihresWert von mindestens 49,- Euro mit ein. Sofern ein vorhandenes Schloss genutzt werden soll, muss der Kaufbeleg als Nachweis aufbewahrt werden. Der Anstellungsträger/seines Promotionsprojekts mindestens DieDienstherr prüft im Einzelfall, bis zu welchem Maximalpreis ein Fahrrad geleast werden kann. Elektrische Fahrräder (E-Räder, Pedelecs) bis zu einer Nenndauerleistung von über 0,25 kW oder einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/Der Promovierende h sind vom Leasing ausgeschlossen. Die Fahrradausstattung ist über mit der Einschränkung frei wählbar, dass die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis informiert. Beide Betreuer*innen vermitteln vertiefte Kenntnisse zu den jeweiligen Ordnungen guter wissenschaftlicher Praxis beider beteiligten Institutionen und achten unterstützend auf deren Einhaltung. Der/Die Promovierende verpflichtet sich, die Regeln beider Ordnungen, sowie den DFG-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und nach ihnen zu handeln.1Verkehrstauglichkeit gewährleistet sein muss.

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Samples: kirchenkreis-aurich.de

Rahmenbedingungen. Promovierende*r: Frau/Herr Fachbereich an Studierende suchen eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz und treffen mit der Fachhochschule Dortmund: Betreuer*in an der Fachhochschule Dortmund: Frau/Herr Name der kooperierenden Universität: Dortige Fakultät: Angestrebter Titel: Betreuer*in an der Universität: Frau/Herr Ggf/ dem Anbieter*in Vereinbarungen zum konkreten Praktikumsverlauf und den zu erbringenden Tätigkeiten. weitere Beteiligte (Co-Betreuende, Mentor*innen): Die geltende Promotionsordnung der kooperierenden Universität ist Anlage dieser Vereinbarung. Thema der Dissertation (ggf. Arbeitstitel): Die Dissertation wird Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in folgender Sprache oder folgenden Sprachen verfasst: Die Dissertation wird als Monographie/kumulative Dissertation angestrebt. Ein Exposé wurde den Betreuenden am/wird den Betreuenden bis zum vorgelegt. Zur Durchführung der Promotion ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die/der Promovierende erstellt einen Zeit- Fächern und Arbeitsplan, inklusive vordefinierter Zwischenziele. Der Zeit- Fakultäten beraten und Arbeitsplan liegt dieser Vereinbarung bei. Mindestens halbjährlich/jährlich/ Die Gespräche werden folgendermaßen umgesetzt: ▢ Das Gespräch findet im Beisein beider Betreuer*innen statt. ▢ Es finden je separate Gespräche mit Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich/ Die Zulassung zur Promotion an der Universität erfolgte am . Im Rahmen der Zulassung wurden folgende Auflagen erlassen: Die/der Promovierende muss/soll unterstützen Studierende im Rahmen ihres/seines Promotionsprojekts mindestens Die/Der Promovierende ist ihrer Möglichkeiten. - Das Praktikum muss im Vorfeld angemeldet werden. Die / der Praktikumsbeauftragte entscheidet über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis informiertAnrechenbarkeit des Praktikums und genehmigt die Durchführung. Beide Betreuer*innen vermitteln vertiefte Kenntnisse zu den jeweiligen Ordnungen guter wissenschaftlicher Praxis beider beteiligten Institutionen und achten unterstützend auf deren Einhaltung. Der/Die Promovierende verpflichtet sich- Als Praktikum kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die Regeln beider Ordnungenab dem Zeitpunkt der Einschreibung für den 2-Fächer-Bachelor Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum ausgeübt wird (s. auch 4. Das Berufsfeldpraktikum im Profil Lehramt). - Praktika an anderen Hochschulen werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Voraussetzung ist, sowie dass die Praktikantin bzw. der Praktikant in ein abgeschlossenes Projekt (z. B. Ausstellungs- oder Tagungsvorbereitung, Forschungsprojekt) eingebunden ist und das Praktikum während des Studiums durchgeführt wird. Hilfskrafttätigkeiten werden nicht als Praktikum anerkannt. - Da Doppelt-Kreditierungen nach ECTS ausgeschlossen sind, muss das Praktikum eine eigenständige Leistung sein und darf daher nicht zugleich in einem der Studienfächer angerechnet werden. - Sowohl bezahlte als auch unbezahlte Praktika sind möglich („Europäische Qualitätscharta für Praktika und Lehrlingsausbildungen“, Xxxx 2010). - Das Praktikum kann im In- oder Ausland durchgeführt werden. - Das Praktikum hat in der Regel einen Mindestumfang von 240 Stunden Vollzeit im Inland bzw. mindestens 160 Stunden Vollzeit im Ausland, die durchgehend zu absolvieren sind (30 Arbeitstage à 8 Stunden). - In Einzelfällen ist es nach Absprache mit der / dem Praktikumsbeauftragten möglich, das Praktikum (10 CP) als Teilzeitpraktikum im In- oder Ausland anzuerkennen. Die Wochenarbeitszeit muss dafür mindestens 8 Stunden betragen (maximal ein Jahr). Es sind Arbeitszeitenlisten über den DFGgesamten Zeitraum zu führen und von der das Praktikum betreuenden Person abzuzeichnen. - Es kann nur ein 10 CP-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten Praktikum kreditiert und nach ihnen zu handeln.1ausgewiesen werden. - Für das Praktikum kann auf Wunsch eine Pflichtpraktikumsbescheinigung für die / den potentielle*n Praktikumsanbieter*in ausgestellt werden. Alle Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich stellen dieses Schreiben in den Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch aus.

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Samples: optio.ruhr-uni-bochum.de

Rahmenbedingungen. Promovierende*r: FrauDie Speicherung von Daten in LOGINEO NRW erfolgt ausschließlich in vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten vertrauenswürdigen Bereichen des kommunalen IT-Dienstleisters Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Basis des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW), der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) und der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II). LOGINEO NRW erfüllt die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Die IT-Ausstattung der Schule muss die Nutzung der Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW ermöglichen. Dazu gehört auch eine Mindestausstattung an geeigneten Endgeräten für Lehrkräfte. Es darf von keiner und keinem Beschäftigten erwartet werden, die eigenen Endgeräte dienstlich zu nutzen. Die Schulleitung kann die dienstliche Nutzung und Mitführung eigener Endgeräte zulassen. Die Haftung des Dienstherrn für Sachschäden richtet sich nach § 82 LBG (s. Muster für eine Genehmigung der Nutzung privater Endgeräte). Für die Bereitstellung von LOGINEO NRW für Teile oder das gesamte in der Schule tätige Personal ist ein Beschluss der Lehrerkonferenz erforderlich. Für die Bereitstellung von LOGINEO NRW für Schülerinnen und Xxxxxxx sowie für Eltern, die Mitglieder von Mitwirkungsorganen sind, ist ein Beschluss der Schulkonferenz erforderlich. Die Nutzung von LOGINEO NRW ist freiwillig und setzt eine Einwilligungserklärung der jeweiligen Nutzerin/Herr Fachbereich an der Fachhochschule Dortmund: Betreuer*in an der Fachhochschule Dortmund: Fraudes jeweiligen Nutzers bzw. deren/Herr Name der kooperierenden Universität: Dortige Fakultät: Angestrebter Titel: Betreuer*in an der Universität: Frau/Herr Ggfdessen gesetzlicher Vertretung voraus. weitere Beteiligte Die Rahmenmediennutzungsordnung (Co-Betreuende, Mentor*innen): Die geltende Promotionsordnung der kooperierenden Universität ist Anlage dieser Vereinbarungs. Anlage) beschreibt einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung von LOGINEO NRW. Thema der Dissertation (Der für die Schule zuständige Schulträger - veranlasst die Aktivierung von LOGINEO NRW für das Schulpersonal und - beauftragt ggf. Arbeitstitel): Die Dissertation wird in folgender Sprache oder folgenden Sprachen verfasst: Die Dissertation wird als MonographieLOGINEO NRW für die Schülerinnen und Xxxxxxx beim Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN). Der/kumulative Dissertation angestrebtdem behördlichen Datenschutzbeauftragten der Schule (§ 1 Absatz 6 VODV II) ist ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 8 DSG NRW vorzulegen. Ein Exposé wurde Musterverfahrensverzeichnis für die Basis IT- Infrastruktur LOGINEO NRW wird unter xxx.xxxxxxx.xxx.xx zur Verfügung gestellt. Die Nutzung von LOGINEO NRW erfordert die Benennung einer oder mehrerer Personen, die folgende Aufgaben in der Schule übernimmt/übernehmen: - Anlegen und Aktualisieren der Nutzerinnen und Nutzer mittels Import der notwendigen Stammdaten aus dem Schulverwaltungsprogramm, - Koordination der Pflege der Ordnerstrukturen und Zugriffsrechte, - Meldung von Störungen in LOGINEO NRW an die Medienberatung NRW. Für diese Aufgabe erhält die Schule eine Anrechnungsstunde pro Woche. LOGINEO NRW kann von einer Nutzerin / einem Nutzer verwendet werden, sobald sie/er den Betreuenden am/wird den Betreuenden bis zum vorgelegtNutzungsbedingungen (s. Anlage) zugestimmt und die Datenschutzbestimmungen (s. Anlage) zur Kenntnis genommen hat. Zur Durchführung Die Nutzung der Promotion Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die/dem in der Promovierende erstellt einen Zeit- Schule tätigen Personal nur zu dienstlichen Zwecken und Arbeitsplan, inklusive vordefinierter Zwischenziele. Der Zeit- Schülerinnen und Arbeitsplan liegt dieser Vereinbarung bei. Mindestens halbjährlich/jährlich/ Die Gespräche werden folgendermaßen umgesetzt: ▢ Das Gespräch findet Schülern nur im Beisein beider Betreuer*innen stattschulischen Kontext erlaubt. ▢ Es finden je separate Gespräche mit FachhochschulDie einzelne Schule soll entsprechend der pädagogischen Bedürfnisse und ausgehend von bereits vorhandener Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält. Dem Schulträger kann dieses Konzept als Orientierungspunkt für seine Medienentwicklungsplanung dienen (BASS 16-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ 13 Nr. 4). Die Gespräche werden mit der/dem Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich/ Die Zulassung zur Promotion an der Universität erfolgte am . Im Rahmen der Zulassung wurden folgende Auflagen erlassen: Die/der Promovierende muss/soll im Rahmen ihres/seines Promotionsprojekts mindestens Die/Der Promovierende ist einzelne Schule muss über die Grundsätze der Nutzung von Medien beraten und eine Rahmenmediennutzungsordnung (s. Anlage) verabreden. Sofern LOGINEO NRW nicht vom gesamten Schulpersonal genutzt wird oder das System zeitweise nicht erreichbar ist, ist sicherzustellen, dass notwendige Informationen auch außerhalb von LOGINEO NRW bereitgestellt werden. Für die Nutzung von LOGINEO NRW steht den Schulen das Fortbildungsangebot „Lernmittel- und Medienberatung“ der Medienberaterinnen und Medienberater der Kompetenzteams NRW zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis informiertVerfügung. Beide Betreuer*innen vermitteln vertiefte Kenntnisse zu den jeweiligen Ordnungen guter wissenschaftlicher Praxis beider beteiligten Institutionen Darüber hinaus steht ein Servicepaket mit Informationen, Formularen und achten unterstützend auf deren EinhaltungHandreichungen unter xxx.xxxxxxx.xxx.xx zur Verfügung. Der/Die Promovierende verpflichtet sichUm die Beteiligung der Personalvertretungen im Änderungsprozess von LOGINEO NRW abzusichern, wird eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet, in der die oberste Schulaufsichtsbehörde, die Regeln beider OrdnungenHauptpersonalräte, sowie die Gleichstellungsbeauftragte und die Hauptschwerbehindertenvertretungen bei der obersten Schulaufsichtsbehörde vertreten sind. Ihre Hauptaufgaben sind die Begleitung des Change Management und der wechselseitige Informationsaustausch. Die Arbeitsgruppe tritt - sofern Besprechungsbedarf besteht - zweimal pro Jahr zusammen. Sowohl die oberste Schulaufsichtsbehörde als auch die Hauptpersonalräte und die Hauptschwerbehindertenvertretungen können die Einberufung beantragen und Tagesordnungspunkte anmelden. Bei wesentlichen Systemänderungen oder -erweiterungen, die nach dem LPVG der Mitbestimmung unterliegen, ist die Arbeitsgruppe so rechtzeitig vor Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens einzubeziehen, dass auch noch Alternativen eingeleitet werden können. In der Projektgruppe „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ des Ministeriums arbeiten zwei Personen aus den DFG-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und nach ihnen zu handeln.1Hauptpersonalräten mit.

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Samples: www.gew-nrw.de

Rahmenbedingungen. Promovierende*r: Frau/Herr Fachbereich an Mit Wirkung zum 15.09.2015 wurde zwischen dem ZRF Allgäu und der Fachhochschule Dortmund: Betreuer*in an Abel & Käufl Mobilfunkhandels GmbH der Fachhochschule Dortmund: Frau/Herr Name „Rahmenvertrag für die Lieferung und Instandhaltung von TETRA-BOS Digitalfunkgeräten inkl. Zubehör sowie die Lieferung und Pflege der kooperierenden Universität: Dortige Fakultät: Angestrebter Titel: Betreuer*in an der Universität: Frau/Herr Ggf. weitere Beteiligte erforderlichen Software für die nichtpolizeilichen Hilfs- organisationen im Verbandsgebiet des ZRF Allgäu (Co-Betreuende, Mentor*innen): Die geltende Promotionsordnung der kooperierenden Universität ist Anlage dieser Vereinbarung. Thema der Dissertation (ggf. Arbeitstitel): Die Dissertation wird in folgender Sprache oder folgenden Sprachen verfasst: Die Dissertation wird als Monographie/kumulative Dissertation angestrebtRahmenvertrag Digitalfunkgeräte)“ abgeschlossen. Ein Exposé wurde Bestandteil des Vertrages sind auch die Wartungs- und Supportleistungen durch den Betreuenden am/wird Auftragnehmer Xxxx & Käufl Mobilfunkhandels GmbH. In § 8 des Rahmenvertrags Digitalfunkgeräte ist geregelt, dass der Auftragnehmer die Wartungs- und Supportleistungen für die entsprechenden Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten für die Dauer von sieben Jahren ab dem Datum der Lieferung erbringt. Nicht eingeschlossen sind die Akkumulatoren, sowie durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte Gehäuse-, Display- oder Wasserschäden. Die Taktisch-Technische Betriebsstelle Allgäu (TTB Allgäu) hat gemäß den Betreuenden bis zum vorgelegt. Zur Durchführung der Promotion ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die/der Promovierende erstellt einen Zeit- Betriebskonzepten in Bayern u. a. die Aufgabe eine erste Beratung und ArbeitsplanUnterstützung, inklusive vordefinierter Zwischenziele. Der Zeit- und Arbeitsplan liegt dieser Vereinbarung bei. Mindestens halbjährlich/jährlich/ Die Gespräche werden folgendermaßen umgesetzt: ▢ Das Gespräch findet bei Bedarf auch vorab telefonisch, für die Digitalfunk- nutzer im Beisein beider Betreuer*innen statt. ▢ Es finden je separate Gespräche mit Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich/ Die Zulassung zur Promotion an der Universität erfolgte am Fehlerfall zu leisten. Im Rahmen weiteren Verlauf ist die TTB in den Prozess zur Reparaturabwicklung gemäß o. a. Rahmenvertrag eingebunden, da der Zulassung wurden folgende Auflagen erlassen: Die/Versand an das Reparaturzentrum von Motorola in Berlin nach Prüfung des Xxxxxx durch die TTB mit genauer Fehlerbeschreibung zentral erfolgen muss. Neben dem Aufspielen der Promovierende muss/soll in Bayern einheitlichen Updates ist es dann auch Aufgabe der TTB, für die von der Reparatur zurückerhaltenen Geräte die regional angepasste Neuprogrammierung der Digitalfunkgeräte durchzu- führen. Die genannten Leistungen der TTB Allgäu betreffen somit im Verbandsgebiet des ZRF Allgäu die aus dem Rahmenvertrag beschafften Digitalfunkgeräte der Landratsämter, der Kreisverwaltungsbehörden und der Kommunen, also hauptsächlich über 3500 Digitalfunkgeräte der Feuerwehren vom Hersteller Motorola. Die Hilfsorganisationen, die Berg- und die Wasserrettung betreiben eigene Landes-TTBen. Diese sind für den Service und die Updates ihrer Digitalfunkgeräte im ILS-Bereich Allgäu selbst zuständig. Die TTB Allgäu übernimmt hier die Rolle „TTB-ILS“ und ist für die Teilnehmerpflege im Einsatzleitsystem, sowie für die operative Nutzung im Netz (z. B. auch temporäre Netzsperre bei Verlust) zuständig. Grundsätzlich steht aber die TTB Allgäu allen Nutzern des Digitalfunk BOS im ILS-Bereich Allgäu für alle Fragen und zur Unterstützung im Rahmen ihres/seines Promotionsprojekts mindestens Die/Der Promovierende ist über die Grundsätze ihrer Kompetenzen und Möglichkeiten zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis informiert. Beide Betreuer*innen vermitteln vertiefte Kenntnisse zu den jeweiligen Ordnungen guter wissenschaftlicher Praxis beider beteiligten Institutionen und achten unterstützend auf deren Einhaltung. Der/Die Promovierende verpflichtet sich, die Regeln beider Ordnungen, sowie den DFG-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und nach ihnen zu handeln.1Verfügung.

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Samples: extranet.ils-allgaeu.de

Rahmenbedingungen. Promovierende*r: Frau/Herr Fachbereich an der Fachhochschule Dortmund: Betreuer*in an der Fachhochschule Dortmund: Frau/Herr Name der kooperierenden Universität: Dortige Fakultät: Angestrebter Titel: Betreuer*in an der Universität: Frau/Herr Ggf. weitere Beteiligte (Co-Betreuende, Mentor*innen): Die geltende Promotionsordnung der kooperierenden Universität ist Anlage dieser Vereinbarung. Thema der Dissertation (ggf. Arbeitstitel): Die Dissertation wird in folgender Sprache oder folgenden Sprachen verfasst: Die Dissertation wird als Monographie/kumulative Dissertation angestrebt. Ein Exposé wurde den Betreuenden am/wird den Betreuenden bis zum vorgelegt. Zur Durchführung der Promotion ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. Die/der Promovierende Promovie- rende erstellt einen Zeit- und Arbeitsplan, inklusive vordefinierter Zwischenziele. Der Zeit- und Arbeitsplan liegt dieser Vereinbarung bei. Mindestens halbjährlich/jährlich/ Die Gespräche werden folgendermaßen umgesetzt: ▢ Das Gespräch findet im Beisein beider Betreuer*innen statt. ▢ Es finden je separate Gespräche mit Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ halbjähr- lich/ ) und Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich) statt. ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ halbjähr- lich/ ) durchgeführt. ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich/ halbjähr- lich/ ) durchgeführt. Die Gespräche werden protokolliert. Die Zulassung zur Promotion an der Universität erfolgte am . Im Rahmen der Zulassung wurden folgende Auflagen erlassen: Die/der Promovierende muss/soll im Rahmen ihres/seines Promotionsprojekts mindestens Die/Der Promovierende ist über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis informiert. Beide Betreuer*innen vermitteln vertiefte Kenntnisse zu den jeweiligen Ordnungen guter wissenschaftlicher Praxis beider beteiligten Institutionen und achten unterstützend auf deren de- ren Einhaltung. Der/Die Promovierende verpflichtet sich, die Regeln beider Ordnungen, sowie den DFG-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und nach ihnen zu handeln.1

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Samples: www.fh-dortmund.de

Rahmenbedingungen. Promovierende*r: Frau/Herr Fachbereich an Im Jahr 1997 haben sich zunächst 14 Bundesländer (Baden-Württemberg und Bayern kamen später dazu) darauf geeinigt, zur Überwachung der Fachhochschule Dortmund: Betreuer*in an Sonderabfallströme das bereits bestehende Abfallüberwachungssystem fortzuschreiben. Sie vereinbarten, bei dem Aufbau und der Fachhochschule Dortmund: Frau/Herr Name Nutzung einer gemeinsamen Programmbasis für ein Abfallüberwachungssystem mit dem Projektnamen ASYS zusammenzuarbeiten, welches auf Arbeitsteilung und gegenseitigem Datenaustausch basiert. Mit dem Programm werden unter Berücksichtigung bestimmter Verfahrensregeln die für den Bereich (Son- der-)Abfall wichtigen Inhalte des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes1 und der kooperierenden Universität: Dortige Fakultät: Angestrebter Titel: Betreuer*in an übrigen relevanten Regelungen abgebildet. Hierzu gehören u. a. Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Abfallbilanzen und -wirtschafts- konzepte. Einzelheiten der Universität: Frau/Herr GgfÜbereinkunft und die organisatorische Ausgestaltung der Abwicklung werden in einer Verwaltungsvereinbarung der Länder und in einer Geschäftsordnung näher beschrieben. weitere Beteiligte (Co-Betreuende, Mentor*innen): Die geltende Promotionsordnung Handelndes Gremium der kooperierenden Universität Länder ist Anlage dieser Vereinbarung. Thema der Dissertation (ggf. Arbeitstitel): Die Dissertation wird in folgender Sprache oder folgenden Sprachen verfasst: Die Dissertation wird als Monographie/kumulative Dissertation angestrebt. Ein Exposé wurde den Betreuenden am/wird den Betreuenden bis zum vorgelegteine Länderarbeitsgruppe. Zur Abwicklung der anfallenden Auf- gaben wurde die InformationsKoordinierende Stelle Abfall DV-Systeme - IKA - als Geschäftsstelle der Länderarbeitsgruppe eingerichtet. Da die IKA weder über eigenes Personal noch über eigene Geschäftsräume ver- fügt, hat die Länderarbeitsgruppe im Jahr 1998 die GOES Gesellschaft zur Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES) in Neu- 1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27.09.1994, BGBl. I S. 2705, zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.09.2005, BGBl. I S. 2618. münster mit der Einrichtung der IKA und Durchführung der Promotion ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehenAufgaben be- auftragt. Die/Die Rechnungshöfe der Promovierende erstellt einen Zeit- Länder haben eine Prüfungsvereinbarung ge- schlossen. Danach prüft der Rechnungshof des Sitzlandes die Tätigkeiten der IKA und Arbeitsplan, inklusive vordefinierter Zwischenzieleunterrichtet die anderen Rechnungshöfe darüber. Die Prü- fungsrechte der anderen Rechnungshöfe bleiben davon unberührt. Der Zeit- LRH hat gem. § 2 LRH-G1, §§ 88 ff. LHO und Arbeitsplan liegt dieser Vereinbarung bei§ 16 der Verwaltungs- vereinbarung sowie § 11 des Vertrags zur Einrichtung der IKA (IKA- Vertrag) die Abwicklung des Vertrags durch die GOES geprüft. Mindestens halbjährlich/jährlich/ Die Gespräche werden folgendermaßen umgesetzt: ▢ Das Gespräch findet im Beisein beider Betreuer*innen stattLänder und deren Rechnungshöfe wurden über das Ergebnis der Prüfung unter- richtet. ▢ Es finden je separate Gespräche Für die Länderarbeitsgruppe hat sich das Landesumweltamt Nordrhein- Westfalen (Landesumweltamt NW) mit Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Fachhochschul-Betreuer*in (jährlich/halbjährlich/ ▢ Die Gespräche werden mit der/dem Universitätsbetreuer*in (jährlich/halbjährlich/ Die Zulassung zur Promotion an der Universität erfolgte am . Im Rahmen der Zulassung wurden folgende Auflagen erlassen: Die/der Promovierende muss/soll im Rahmen ihres/seines Promotionsprojekts mindestens Die/Der Promovierende ist über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis informiert. Beide Betreuer*innen vermitteln vertiefte Kenntnisse Schreiben vom 13.10.2005 zu den jeweiligen Ordnungen guter wissenschaftlicher Praxis beider beteiligten Institutionen und achten unterstützend auf deren EinhaltungPrüfungsfeststellungen geäußert. Der/Die Promovierende verpflichtet sich, die Regeln beider Ordnungen, sowie den DFG-Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und nach ihnen zu handeln.1GOES hat am 11.10.2005 Stellung genommen.

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Samples: landesrechnungshof-sh.de