Rechnung, Zahlung Musterklauseln

Rechnung, Zahlung. 14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die erfolgten Leistungen sind Rechnungen auszustellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten entsprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung gestellten Leistungen unterliegen. Bei Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwendbaren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.
Rechnung, Zahlung. 1. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Die Fälligkeit tritt 14 Tage nach Eingang der Rechnung, jedoch nicht vor vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung ein. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Bei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung, sofern der Besteller kein höheres Skonto anbietet: ▪ bis zu 14 Tagen ab Fälligkeit abzüglich 3 % Skonto ▪ bis zu 30 Tagen ab Fälligkeit netto.
Rechnung, Zahlung. 13.1 Auf allen Rechnungen muss Xxxxxx komplette Bestellnummer sowie die Lieferscheinnummer des Verkäufers angegeben sein. Alle Rechnungen müssen mit den Angaben der Bestellung bezüglich der Warenbezeichnung, der Preise, der Anzahl, der Auftragspositionen und der Artikelnummern übereinstimmen. 13.2 Über die erfolgten Lieferungen oder sonstigen Leistungen sind Rechnungen auszustellen und an die Flint zu übermitteln, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht des Staates entsprechen, dessen Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellten Lieferungen oder sonstigen Leistungen unterliegen. Wenn Rechnungen diesen Anforderungen nicht in vollem Umfang entsprechen, ist Xxxxx berechtigt, diese Rechnungen zurückzuweisen. 13.3 Zahlungsfristen laufen erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, bei Flint, oder, im Falle eines Gutschriftverfahrens, wenn der Eingang der Ware gebucht ist. Zahlung erfolgt vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Lieferung oder Leistung. 13.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen und Preisen und hat auf die Rechte der Flint bei Mängeln keinen Einfluss. 13. Invoice, payment 13.1. Xxxxx’x full order number and the vendor’s delivery note number must be stated on the invoice. Invoices must be in accordance with the details in the order with regard to the designation of the goods, price, quantities, order of the items and item numbers. 13.2. Invoices for deliveries or other services to be issued and sent to Flint have to be in accordance with the provisions for invoices as set forth in the applicable value added tax / sales tax / turnover tax regulations of the state whose value added tax / sales tax / turnover tax is imposed on the deliveries or other services charged. In case that the invoices do not meet such requirements, Xxxxx shall have the right to reject such invoices. 13.3. Payment deadlines shall run from the date on which the invoice, in accordance with the above requirements, is received at Flint’s Accounts Department, or, if the credit note procedure is used, from the date on which the receipt of the goods is recorded. Payment shall be conditional upon the delivery or service being found to be correct. 13.4. Payment shall not mean any acknowledgement of terms and conditions and prices and shall not have any effect upon Xxxxx’x rights in the event of defects.
Rechnung, Zahlung. 1. Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Bei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung: - bis zu 14 Tagen abzüglich 3% Skonto - bis zu 30 Tagen netto.
Rechnung, Zahlung. 8.1 Rechnungen sind in doppelter Ausführung nach vollständiger mängelfreier Liefe - rung, Fertigstellung von Leistungen oder bei erfolgsbezogenen Leistungen nach deren Abnahme für jede Bestellung gesondert vorzulegen. Der Rechnung ist die vorgeschriebene Lieferantenerklärung nach der Verordnung EU 3351 / 83 über Ur- sprungszeugnisse beizulegen.
Rechnung, Zahlung. 5.1. Rechnungen sind mit allen erforderlichen Nachweisen und unter Bezugnahme auf die Bestelldaten in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Verzögerungen aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vorgaben gehen zu Lasten des Lieferanten. Zahlungsfristen beginnen in solchen Fällen nicht vor Vorlage prüfbarer und diesen Regelungen entsprechender Rechnungen zu laufen.
Rechnung, Zahlung. (1) Der Verkäufer gibt in den Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Versandpapieren, Rechnungen und in sämtlicher Korrespondenz die Bestellnummern von HARTING an. Der Verkäufer ist für alle Folgen verantwortlich, die sich aus der schuldhaften Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ergeben.
Rechnung, Zahlung. 6.1. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben unserer Bestellung – Bestellnummer und Bestelldatum angeben. Für alle wegen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, es sei denn, er weist nach, dass er diese nicht zu vertreten hat.
Rechnung, Zahlung. 10.1. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung nach vollständiger mangelfreier Lieferung, Fertig- stellung von Leistungen oder bei erfolgsbezogenen Leistungen nach deren Abnahme für jede Bestellung – unter Angabe der Bestelldaten - gesondert einzureichen. Rechnungen müssen prüfbar sein, die Bestellnummer aufweisen und den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderun- gen an Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht entsprechen.
Rechnung, Zahlung. 1. Unsere Zahlungen erfolgen innerhalb 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungseingang ohne Abzug netto.