Common use of Rechnungen Clause in Contracts

Rechnungen. 10.1 Die Rechnungen haben die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung der Umsatzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung hin. 10.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen.

Appears in 2 contracts

Samples: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen, Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Rechnungen. 10.1 Die (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen haben übersichtlich aufzustellen und dabei die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) Reihenfolge der Posten einzuhalten und die gesetzliche Umsatzsteuerin den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die Rechnung muss außerdem den Anforderungen von § 14 UStG entsprechen. Entspricht die Rechnung nicht den genannten Voraussetzungen, soweit hat der Auftraggeber eine etwaige Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten. (2) Rechnungen können als Abschlags- oder Schlussrechnung eingereicht werden. Abschlags- oder Schlussrechnungen sind als solche zu bezeichnen. (3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen und werden nur vergütet, wenn hierüber vor Ausführung der Leistung eine schriftliche Nachtragsvereinbarung getroffen worden ist. (4) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommen gegebenenfalls Umsatzsteuern in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. (5) In der Schlussrechnung sind die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen bisher geleisteten Zahlungen einzeln aufzuführen und von der Rechnungsendsumme abzuziehen. (6) Im Falle von Dienstleistungen und von Werklieferungen, die in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen und die von ausländischen Auftragnehmern erbracht werden, jeweils gesondert auszuweisengeht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über (§ 13b Umsatzsteuergesetz). Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls Der Auftragnehmer darf in den Rechnungen über diese Leistungen keine deutschen Umsatzsteuern ausweisen. Verbringt der Auftragnehmer bei der Erbringung der vorgenannten Leistungen Gegenstände aus einem Drittland nach Deutschland und entstehen in diesem Zusammenhang Einfuhrumsatzsteuern, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers. (7) Sofern das Gutschriftverfahren vereinbart ist, erfolgt die Abführung Abrechnung der Umsatzsteuer obliegt Leistung auf der Grundlage des Rechnungsaufmaßes/Leistungsnachweises. Der Auftragnehmer erhält von dem Auftragnehmer. Sofern Auftraggeber als Nachweis für die vom Auftrag- nehmer erbrachten Auftraggeber datenverarbeitungsmäßig erfassten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind eine Gutschriftenanzeige. In der Gutschriftenanzeige werden je Rechnungsaufmaß/Leistungs-nachweis die Leistungen nach Art und vom Auf- tragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurdenMenge, ist sowie Nettopreise, der Be- steller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag sowie der Gesamtbetrag ausgewiesen. (8) Der Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand erklärt durch die Angabe Schlussrechnung beziehungsweise durch die Bestätigung Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-ChargeEnderfassungauf seiner Rechnung hinim Leistungserfassungsblatt (siehe Ziffer 9.1 Absatz 2) verbindlich, dass er damit sämtliche Forderungen aus dem Abruf-/Einzelvertrag geltend gemacht hat. 10.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Rechnungen. 10.1 11.1 Die Rechnungen haben die ggf. vereinbarten Nebenkosten Nebenkos- ten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz Umsatz- steuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisenauszu- weisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che ertragsteuerliche Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung der Umsatzsteuer Um- satzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer Auf- tragnehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller Besteller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung Vergü- tung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer Auf- tragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren Ver- fahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Leistungsempfängers/Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung Rech- nung hin. 10.2 11.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften Rech- nungszweitschriften sind als Dup- likate Duplikate zu kennzeichnen. Soweit So- weit eine Vergütung nach Stunden verein- bart vereinbart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung Rech- nung beizufügen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Rechnungen. 10.1 9.1 Die Rechnungen haben die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che ertragsteuerliche Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung der Umsatzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer Auftragnehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller Besteller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung hin. 10.2 9.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate Duplikate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart vereinbart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar.

Appears in 1 contract

Samples: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Rechnungen. 10.1 (§§ 14 und 16 VOB/B) 24.1 Alle Rechnungen einschließlich Massenberechnung sind, soweit nicht anders verlangt wird, dreifach vorzulegen. 24.2 Werden mehrere Rechnungen eingereicht, so sind sie nach ihrem Zweck als Abschlags-, Schluss- oder Teilschlussrechnung zu bezeichnen, die Abschlagsrechnungen sind laufend zu nummerieren. 24.3 Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeich- nungen der Teilleistungen die Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Be- zeichnungen dürfen abgekürzt wiedergegeben werden, wenn die Ausführung nicht von der Leis- tungsbeschreibung abweicht. 24.4 Die Rechnungen haben sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeit- punkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristab- lauf maßgebende Steuersatz. 24.5 In jeder Rechnung sind Umfang und Übernachtungskosten) Wert aller bisherigen Leistungen und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung bereits erhaltenen Zah- lungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung hindarin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 10.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen.

Appears in 1 contract

Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Bundesstadt Bonn Für Die Ausführung Von Bauleistungen (Vob)

Rechnungen. 10.1 (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar entsprechend den Leistungserfassungsbelegen oder auf Basis der freigegebe- nen Leistungserfassungsbelege abzurechnen. Er hat die Rechnun- gen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Pos- ten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen (z. B. die Abrechnungsnummer auf dem BAE, Be- stell- oder Abrufnummer) zu verwenden. Die Rechnung muss au- ßerdem den Anforderungen von § 14 UStG entsprechen. Ent- spricht die Rechnung nicht den genannten Voraussetzungen, hat der Auftraggeber eine etwaige Zahlungsverzögerung nicht zu ver- treten. (2) Die Rechnungen haben sind ausschließlich an die im Abruf ausgewiesene Rechnungsanschrift zu senden. (3) Rechnungen sind grundsätzlich als Schlussrechnungen einzu- reichen. In Einzelfällen können mit Zustimmung des Auftragge- bers Rechnungen auch als Abschlags- oder Schlussrechnungen eingereicht werden; sie sind als solche zu bezeichnen. Abschlags- rechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. (4) Sofern Abschlagsrechnungen vom Auftraggeber geneh- migt wurden, sind in der Schlussrechnung ggf. die durch voraus- gegangene Abschlagsrechnungen abgerechneten Gesamtmen- gen je Teilleistung unter Angabe der lfd. Nr. der Abschlagsrech- nung aufzuführen. Außerdem sind geleistete Abschlagszahlungen einzeln aufzuführen und von der Rechnungsendsumme abzuzie- hen. (5) Die vereinbarten Nebenkosten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommen ggf. Um- satzsteuern in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. (Reise- 6) Im Falle von Dienstleistungen und Übernachtungskosten) von Werklieferungen, die in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen von ausländi- schen Auftragnehmern erbracht werden, jeweils gesondert auszuweisengeht die Steuerschuld auf den Auftraggeber über (§ 13b Umsatzsteuergesetz). Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls Der Auf- tragnehmer darf in den Rechnungen über diese Leistungen keine deutschen Umsatzsteuern ausweisen. Verbringt der Auftragneh- mer bei der Erbringung der vorgenannten Leistungen Gegen- stände aus einem Drittland nach Deutschland und entstehen in diesem Zusammenhang Einfuhrumsatzsteuern, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers. (7) Sofern das Gutschriftverfahren vereinbart ist, erfolgt die Abführung Abrech- nung der Umsatzsteuer obliegt Leistung auf der Grundlage der vom Auftraggeber frei- gegebenen Rechnungsaufmaße/Leistungsnachweise. Der Auf- tragnehmer erhält von dem Auftragnehmer. Sofern Auftraggeber als Nachweis für die vom Auftrag- nehmer erbrachten Auftraggeber datenverarbeitungsmäßig erfassten Leistun- gen (Leistungserfassungsbelegen) eine Gutschriftenanzeige. In der Gutschriftenanzeige werden je Rechnungsaufmaß/Leistungs- nachweis die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind nach Art und vom Auf- tragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurdenMenge, ist sowie Nettopreise, der Be- steller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag sowie der Ge- samtbetrag ausgewiesen. (8) Der Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand erklärt durch die Angabe Schlussrechnung bzw. durch die Bestätigung Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-ChargeEnderfassungauf seiner Rechnung hinim Leistungserfassungsblatt ver- bindlich, dass er damit sämtliche Forderungen aus dem Abruf/der Bestellung geltend gemacht hat. 10.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Montage Und Serviceleistungen

Rechnungen. 10.1 Rechnungen und Rechnungsunterlagen des Verleihers sind der JEN in zweifacher Ausfertigung einzu- reichen. Auf den Rechnungen müssen die vereinbarten Vertragspreise ausschließlich Umsatzsteuer (Nettopreise) ausgewiesen sein. Die Rechnungen haben die ggfUmsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz, Sind als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche UmsatzsteuerBlatt 4 von 5 der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer galt, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung Bei Schlussrechnungen ist für den Umsatzsteuerbetrag der Umsatzsteuer obliegt dem AuftragnehmerZeitpunkt des Bewirkens der Leistung maßgeblich. Sofern die vom Auftrag- nehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung hin. 10.2 In den Rechnungen des Verleihers müssen die zur Beurteilung der Leistung und zur Prüfung der Rech- nungsbeträge erforderlichen Informationen nachvollziehbar dargestellt sein. Zur Abrechnung erfor- derliche Dokumente sind im Original beizufügen. Jede Rechnung muss zwingend folgende Informatio- nen und Unterlagen enthalten: - eine Übersicht mit den Namen der Leiharbeitnehmer, deren Leistungen abgerechnet werden, - die Bestellkennzeichen sowie nach 4.2. dieser ZVB ANÜ bestätigten und unterzeichneten Stundenweise der Leiharbeitnehmer, - das Datum des für den jeweiligen Einsatz abgeschlossenen Vertrags zur Arbeitnehmerüberlassung. Sollte eine Rechnung des Verleihers den vorgenannten Anforderungen nicht genügen, wird der von der JEN zu entrichtende Rechnungsbetrag nicht fällig. In diesem Fall weist die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlenJEN den Verleiher un- verzüglich darauf hin, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart ist, sind dass die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise gestellte Rechnung fehlerhaft ist und stellt ihm auf Verlangen die der Rechnung beizufügenbeigefügten Originalunterlagen zur erneuten Rechnungsstellung zur Verfügung.

Appears in 1 contract

Samples: Öffentliche Ausschreibung

Rechnungen. 10.1 (§15) 16.1 Rechnungen sind ausschließlich zu adressieren an: GEWOFAG Holding GmbH Postfach 80 06 29 00000 Xxxxxxx 16.2 Die Rechnungslegung hat gem. § 15 alle zur Prüfung des Leistungsgegenstandes und des Umfanges der erbrachten Leistungen erforderlichen Angaben zu enthalten. Die ab- gerechneten Leistungsmengen sind entsprechend der Struktur und den Bezeichnungen des vertraglichen Leistungsverzeichnisses darzustellen und mit entsprechenden Nach- weisen (quittierte Lieferscheine/Leistungsnachweise, bestätigte Stundenlohnnachwei- se) zu belegen. In Bezug auf abgerechnete Lieferleistungen sind entsprechende quit- tierte Lieferscheine vorzulegen. 16.3 Die Rechnungen haben sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzu- stellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz ein- zusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatz- steuerbetrag und Übernachtungskosten) dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 16.4 Weisungen der Auftraggeberin zu Form und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung Inhalt der Umsatzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig Rechnungslegung sind und vom Auf- tragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung hinbefolgen. 10.2 16.5 In den Fällen, in denen nach den Bedingungen des Vertrages die Stellung von Ab- schlags- oder Teilrechnungen vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer diese Rechnun- gen entsprechend als Abschlags-/Teilrechnungen oder Schlussrechnung auszuweisen. Diese Rechnungen sind ferner fortlaufend zu nummerieren und kumulativ aufzustellen. In jeder dieser Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatz- steuerbeträge anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen.

Appears in 1 contract

Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Rechnungen. 10.1 Die Rechnungen haben die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che ertragsteuerliche Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung der Umsatzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer Auftragnehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller Besteller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Reverse- Charge“ auf seiner Rechnung hin. 10.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate Duplikate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart vereinbart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen.

Appears in 1 contract

Samples: Order Confirmation Agreement

Rechnungen. 10.1 11.1 Die Rechnungen haben die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che ertragsteuerliche Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung der Umsatzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer Auftragnehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller Besteller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Reverse- Charge“ auf seiner Rechnung hin. 10.2 11.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate Duplikate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart vereinbart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Rechnungen. 10.1 28.1 Rechnungen sind ausschließlich an den jeweiligen Auftraggeber der Leistungen zu ad- ressieren. Nach Anweisung hat der Auftragnehmer Rechnungen jedoch an eine abwei- chende Versandadresse zu übersenden. 28.2 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss-, Schlussrechnung oder als Rechnung für Stundenlohnarbeiten zu bezeichnen. Die Rechnungen haben sind fort- laufend zu nummerieren. 28.3 Soweit die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche UmsatzsteuerBeauftragung auf Grundlage eines Einheitspreisvertrages erfolgt, soweit gilt: In allen Rechnungen sind die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen entsprechend der Gliederung des Leistungsverzeichnisses - unter Aufsummierung auf die jeweilige Bestellposition - auf- zuführen. Jede Leistung ist mit Name und laufender Nummer (Position) des Leistungs- verzeichnisses zu bezeichnen. Sie darf namentlich abgekürzt wiedergegeben werden, sofern Leistungsbeschreibung und Ausführung nicht voneinander abweichen. Auch Nachtragsleistungen sind unter Angabe der zugewiesenen Leistungsposition abzurech- nen. Stundenlohnarbeiten sind in den Rechnungen jeweils gesondert separat auszuweisen 28.4 Soweit die Beauftragung auf Grundlage eines Einheitspreisvertrages erfolgt, gilt: Zudem sind die Rechnungen nach Maßgabe des PSP-Strukturplan des GEWOFAG- Konzerns und gegliedert nach den Nutzungsbereichen entsprechend der Projektstruk- tur, soweit diese vom Auftraggeber vorgegeben ist, zu erstellen. 28.5 Soweit die Beauftragung auf Grundlage eines Pauschalpreisvertrages erfolgt, gilt: Die Zahlungen erfolgen gemäß leistungsabhängigem Zahlungsplan. Im Übrigen gilt § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B. 28.6 Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzu- stellen; der Umsatzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, Umsatzsteuerbetrag ist der Be- steller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf am Schluss der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung hinmit dem Steuersatz hin- zuzusetzen. 10.2 28.7 In den Rechnungen jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuer- beträge anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen. 28.8 Für Leistungen aus Rahmenverträgen werden keine Abschlagszahlungen gewährt.

Appears in 1 contract

Samples: Bauvertrag

Rechnungen. 10.1 9.1 Die Rechnungen haben die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che ertragsteuerliche Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung der Umsatzsteuer Umsatz- steuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer Auftragnehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller Besteller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung durch Beifügung des folgenden Hinweises auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Bestellers hin: „Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung hin: Die Umsatzsteuer wird gemäß Artikel 196 MWStSystRL bzw. § 13b UStG (DE) vom Leistungs- empfänger geschuldet“. 10.2 9.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate Duplikate zu kennzeichnenkenn- zeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart vereinbart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise Stunden- nachweise der Rechnung beizufügen.

Appears in 1 contract

Samples: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen