Common use of Rechnungen Clause in Contracts

Rechnungen. 11.1 Die Rechnungen des AN müssen zwingend folgende Angaben enthalten: Name und vollständige An- schrift des AN, Konto mit Bankleitzahl, auf das Zahlungen überwiesen werden sollen, Bezeichnung der Baumaßnahme und die im Auftragsschreiben für die Abrechnung genannten Buchungsdaten (Bestell- , LEB- bzw. WE-Nummer). Zustelladresse ist – GASAG - 00000 Xxxxxx. 11.2 Grundlage der Rechnung(en) bilden anhand des erstellten und anerkannten Aufmasses die durch den AG per EDV auf Leistungserfassungsblätter (LEB) aufgeführten Lieferungen und Leistungen mit den da- rauf ausgewiesenen Vertragspreisen. Bei Schlussrechnungen ist zusätzlich die Abnahmebescheinigung beizufügen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustel- len und müssen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß UStG zur Ausstellung von Rechnungen ent- sprechen. 11.3 Bei Abschlagszahlungen können die Mengen der ausgeführten Leistungen überschlägig ermittelt wer- den. Abschlagsrechnungen dürfen, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht in kürzeren Zeitabständen als 2 Wochen eingereicht werden. Der AG ist berechtigt, bei Abschlagszahlungen als Sicherheit bis zu 10 % von den festgestellten Beträgen der Abschlagsrechnung bis zur Schlusszahlung einzubehalten, sofern in anderen Vertragsunterlagen nicht Gegensätzliches vereinbart ist. 11.4 Wenn nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Rechnungen, Aufmassberechnungen und - zeichnungen sowie Stundenlohnzettel in einfacher Ausfertigung einzureichen. 11.5 Für AN, die die Berechtigung zur Abrechnung über das Dienstleistungsportal haben, gelten abweichende Bedingungen aus der jeweiligen Beauftragung.

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Samples: Bauleistungen

Rechnungen. 11.1 Rechnungen werden in Euro gestellt. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind ohne Abzüge per Banküberweisung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen. Die agiLOGO GmbH behält sich vor, Vorkasse nach den Regelungen des AN müssen zwingend folgende Angaben enthalten: Name § 321 BGB zu verlangen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Klientin in Zahlungsverzug, ohne dass es dazu einer weiteren Mahnung bedarf. VerbraucherInnen erhalten eine Mahnung per Mail und vollständige An- schrift des ANgeraten nach deren Zugang in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist die agiLOGO GmbH berechtigt, Konto mit Bankleitzahlweitere ausstehende Leistungen zurückzuhalten bzw. zu verweigern, auf das Zahlungen überwiesen bis alle ausstehenden Forderungen vollständig beglichen wurden. LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND -AUSFALL Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Bürgerkrieg oder Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahr; Natur- oder Umweltkatastrophen; Terror oder Terrorgefahr; Aufruhr; Streik o.ä.) nicht durchgeführt werden, werden sollen, Bezeichnung der Baumaßnahme wir und die Klientin von der jeweiligen Verpflichtung zur Leistung befreit. Als höhere Gewalt gilt auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sowie zwingend einzuhaltende Vorschriften, die sich im Auftragsschreiben Rahmen einer Epidemie/Pandemie ergeben. Kommt es aufgrund nicht planbarer Ereignisse, höhere Gewalt o.ä. in Ausnahmesituationen zu Verspätungen informieren wir unsere Klientin so schnell wie möglich. Durch eine von uns verschuldete Verspätung nicht erbrachte Leistung holen wir in Abstimmung mit der Klienten-Organisation zu einem späteren Zeitpunkt nach. Gleiches gilt für die Abrechnung genannten Buchungsdaten (Bestell- Ausfall durch Krankheit: Kann ein Entwicklungsformat wegen Krankheit der agiLOGO BeraterIn nicht stattfinden, LEB- holen wir dieses in Abstimmung mit der Klienten- Organisation zu einem späteren Zeitpunkt nach. Die Klientin haftet für das volle vereinbarte Honorar bzw. WE-Nummer). Zustelladresse ist – GASAG - 00000 Xxxxxx. 11.2 Grundlage der Rechnung(en) bilden anhand des erstellten Reisekosten und anerkannten Aufmasses die durch den AG per EDV auf Leistungserfassungsblätter (LEB) aufgeführten Lieferungen und Leistungen mit den da- rauf ausgewiesenen Vertragspreisen. Bei Schlussrechnungen ist zusätzlich die Abnahmebescheinigung beizufügen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustel- len und müssen den gesetzlichen Bestimmungen Stornogebühren gemäß UStG zur Ausstellung von Rechnungen ent- sprechen. 11.3 Bei Abschlagszahlungen können die Mengen der ausgeführten Leistungen überschlägig ermittelt wer- den. Abschlagsrechnungen dürfen§ 615 BGB, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht in kürzeren Zeitabständen als 2 Wochen eingereicht werden. Der AG ist berechtigt, bei Abschlagszahlungen als Sicherheit bis zu 10 % von den festgestellten Beträgen der Abschlagsrechnung bis zur Schlusszahlung einzubehalten, sofern in anderen Vertragsunterlagen nicht Gegensätzliches vereinbart ist. 11.4 Wenn nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Rechnungen, Aufmassberechnungen und - zeichnungen sowie Stundenlohnzettel in einfacher Ausfertigung einzureichen. 11.5 Für ANdie Leistung aufgrund Umstände, die die Berechtigung zur Abrechnung über das Dienstleistungsportal habenKunden-Organisation zu verantworten hat, gelten abweichende Bedingungen aus der jeweiligen Beauftragungsowie fehlender Mitwirkung nicht oder nicht vollständig erbracht werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechnungen. 11.1 (§§ 14 und 16 VOB/B) 18.1 Alle Rechnungen sind mit Angabe der verantwortlichen Organisationseinheit an den entsprechenden Auftraggeber zu richten. 18.2 Rechnungen sind für jede Einzelmaßnahme gesondert einzureichen und als Ab- schlags- oder Schlussrechnung unter Angabe der vollständigen Bestellnummer zu bezeichnen. Nicht prüffähige Rechnungen werden zurückgesandt. Teilschlussrech- nungen können nur gestellt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Schlussrechnungen und Teilschlussrechnungen müssen alle Forderungen des Auf- tragnehmers aus dem Auftrag bzw. den teilabgerechneten Leistungen einschließlich der Nachaufträge sowie etwaige Ansprüche aus Behinderungen enthalten. Die Aufgliederung der Rechnungen des AN müssen zwingend folgende Angaben enthalten: Name ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. 18.3 In der Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und vollständige An- schrift des AN, Konto mit Bankleitzahl, auf das Zahlungen überwiesen werden sollen, der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsver- zeichnis aufzuführen. 18.4 In der Baumaßnahme Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die im Auftragsschreiben für die Abrechnung genannten Buchungsdaten (Bestell- , LEB- bzw. WE-Nummer). Zustelladresse ist – GASAG - 00000 Xxxxxxbereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteu- erbeträge anzugeben. 11.2 Grundlage der Rechnung(en) bilden anhand des erstellten und anerkannten Aufmasses die durch den AG per EDV auf Leistungserfassungsblätter (LEB) aufgeführten Lieferungen und Leistungen mit den da- rauf ausgewiesenen Vertragspreisen. Bei Schlussrechnungen ist zusätzlich die Abnahmebescheinigung beizufügen. 18.5 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustel- auf- zustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfris- ten, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuel- len Umsatzsteuerbetrag und müssen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß UStG zur Ausstellung von Rechnungen ent- sprechendem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 11.3 18.6 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Mas- sen, Mengen und die Bezeichnung der Bauleistung, die zur Prüfung der Rechnungen nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Bei Abschlagszahlungen können Kanalbaumaßnahmen gilt der Revisionsplan als Abrechnungsgrundlage. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Mengen Durchschriften der ausgeführten Leistungen überschlägig ermittelt wer- den. Abschlagsrechnungen dürfen, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht in kürzeren Zeitabständen als 2 Wochen eingereicht werden. Der AG ist berechtigt, bei Abschlagszahlungen als Sicherheit bis zu 10 % von den festgestellten Beträgen der Abschlagsrechnung bis zur Schlusszahlung einzubehalten, sofern in anderen Vertragsunterlagen nicht Gegensätzliches vereinbart istAuftragnehmer. 11.4 Wenn nichts Abweichendes bestimmt ist18.7 Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu berech- nen. Geldbeträge sind alle Rechnungen, Aufmassberechnungen und - zeichnungen sowie Stundenlohnzettel in einfacher Ausfertigung einzureichenauf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. 11.5 Für AN, 18.8 Zu den für die die Berechtigung zur Abrechnung über das Dienstleistungsportal haben, gelten abweichende Bedingungen aus notwendigen Feststellungen auf der jeweiligen BeauftragungBaustelle siehe Ziffer 10 dieser BVB.

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Samples: Bauvertrag

Rechnungen. 11.1 Die Der Empfänger erhält die Rechnung bzw. Gutschrift als PDF-Dokument und gegebenenfalls auch als XML-Datei für die automatische Rechnungsverarbei- tung per E-Mail. Sie sind verpflichtet, den Empfänger der Rechnung bzw. Gut- schrift vorab zu informieren und sich seine Zustimmung für die elektronische Übermittlung von Rechnungen des AN müssen zwingend folgende Angaben enthalten: Name und vollständige An- schrift des ANGutschriften einzuholen. Wir weisen da- rauf hin, Konto mit Bankleitzahldass Gutschriften, auf das Zahlungen überwiesen werden sollendie vom Leistungsempfänger (nicht dem Leis- tungserbringer) ausgestellt werden, Bezeichnung der Baumaßnahme eine entsprechende Vereinbarung zwi- schen Leistungserbringer und die Leistungsempfänger voraussetzen. Das Vorlie- gen einer solchen Vereinbarung wird von XxxXxxxx.xxx nicht geprüft. Sie hal- ten daher XxxXxxxx.xxx im Auftragsschreiben für die Abrechnung genannten Buchungsdaten (Bestell- , LEB- bzw. WE-Nummer). Zustelladresse ist – GASAG - 00000 Xxxxxx. 11.2 Grundlage der Rechnung(en) bilden anhand des erstellten und anerkannten Aufmasses die durch den AG per EDV auf Leistungserfassungsblätter (LEB) aufgeführten Lieferungen und Leistungen mit den da- rauf ausgewiesenen Vertragspreisen. Bei Schlussrechnungen ist zusätzlich die Abnahmebescheinigung beizufügen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustel- len und müssen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß UStG zur Ausstellung Falle von Rechnungen ent- sprechen. 11.3 Bei Abschlagszahlungen können die Mengen der ausgeführten Leistungen überschlägig ermittelt wer- den. Abschlagsrechnungen dürfen, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht in kürzeren Zeitabständen als 2 Wochen eingereicht werden. Der AG ist berechtigt, bei Abschlagszahlungen als Sicherheit bis zu 10 % von den festgestellten Beträgen der Abschlagsrechnung bis zur Schlusszahlung einzubehalten, sofern in anderen Vertragsunterlagen nicht Gegensätzliches vereinbart ist. 11.4 Wenn nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Rechnungen, Aufmassberechnungen und - zeichnungen sowie Stundenlohnzettel in einfacher Ausfertigung einzureichen. 11.5 Für ANEinwänden, die die Berechtigung Gutschriftsabwicklung betreffen schad- und klaglos. Wir weisen darauf hin, dass XxxXxxxx.xxx nicht die Korrektheit der mitgeteil- ten E-Mail-Adresse des Empfängers prüft. XxxXxxxx.xxx schließt jede Haftung für Schäden aus, die aus einer nicht korrekt angegebenen E-Mail-Adresse re- sultieren können. Sie nehmen zur Abrechnung über das Dienstleistungsportal habenKenntnis, gelten abweichende Bedingungen dass Sie selbst als Aussteller der Rechnung oder Gut- schrift für die inhaltliche Korrektheit und die Übereinstimmung der Rechnung oder Gutschrift mit den geltenden Vorschriften verantwortlich sind. Rechnun- gen und Gutschriften werden automatisiert und ohne weitere inhaltliche Prü- fung an den angegebenen Empfänger übermittelt. Inhaltliche Einwände sind daher zwischen Ihnen und dem Empfänger des Dokuments zu klären. Sollte XxxXxxxx.xxx aus welchem Grund auch immer vom Empfänger der jeweiligen BeauftragungRechnung oder Gutschrift in Anspruch genommen werden, so werden Sie XxxXxxxx.xxx schad- und klaglos halten. Wir weisen darauf hin, dass der Empfänger der Rechnung oder Gutschrift selbst für die Prüfung der Echtheit und Unversehrtheit der Daten verantwort- lich ist. XxxXxxxx.xxx stellt dem Rechnungsempfänger hierfür keine geson- derte Funktion zur Verfügung. Sollte sich durch Gesetzeslage, Judikatur oder Verwaltungspraxis eine Ände- rung ergeben übernimmt XxxXxxxx.xxx keine Haftung. Gleichfalls übernimmt XxxXxxxx.xxx keine Gewähr dafür, dass Rechnungen oder Gutschriften, die Sie ins Ausland versenden oder sonst in irgendeiner Weise einen Auslandsbezug aufweisen, im steuerlich relevanten Land zum Vorsteuerabzug berechtigen bzw. einer papierhaften Rechnung gleichzusetzen sind.

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Samples: Service Agreement

Rechnungen. 11.1 (§§ 14 und 16 VOB/B) 18.1 Alle Rechnungen sind mit Angabe der verantwortlichen Organisationseinheit an den entsprechenden Auftraggeber zu richten. 18.2 Rechnungen sind für jede Einzelmaßnahme gesondert in zweifacher Ausfertigung einzureichen, als Abschlags- oder Schlussrechnung unter Angabe der Bestellnum- mer zu bezeichnen und durchlaufend zu nummerieren sowie unter Beifügung aller Abrechnungsbelege auf dem Postwege einzureichen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, sind die Rechnungen nicht prüffähig. Teilschlussrechnungen können nur gestellt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Schluss- rechnungen und Teilschlussrechnungen müssen alle Forderungen des Auftragneh- mers aus dem Auftrag bzw. den teilabgerechneten Leistungen einschließlich der Nachaufträge sowie etwaige Ansprüche aus Behinderungen enthalten. Die Aufgliederung der Rechnungen des AN müssen zwingend folgende Angaben enthalten: Name ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. 18.3 In der Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und vollständige An- schrift des AN, Konto mit Bankleitzahl, auf das Zahlungen überwiesen werden sollen, der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsver- zeichnis aufzuführen. 18.4 In der Baumaßnahme Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die im Auftragsschreiben für die Abrechnung genannten Buchungsdaten (Bestell- , LEB- bzw. WE-Nummer). Zustelladresse ist – GASAG - 00000 Xxxxxxbereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteu- erbeträge anzugeben. 11.2 Grundlage der Rechnung(en) bilden anhand des erstellten und anerkannten Aufmasses die durch den AG per EDV auf Leistungserfassungsblätter (LEB) aufgeführten Lieferungen und Leistungen mit den da- rauf ausgewiesenen Vertragspreisen. Bei Schlussrechnungen ist zusätzlich die Abnahmebescheinigung beizufügen. 18.5 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustel- auf- zustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfris- ten, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuel- len Umsatzsteuerbetrag und müssen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß UStG zur Ausstellung von Rechnungen ent- sprechendem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 11.3 18.6 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Massen und Mengen, die zur Prüfung der Rechnungen nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein, außerdem müssen alle Abrechnungszeichnungen und Aufmaßunterlagen ent- halten: • Auftragnehmer und Auftraggeber, • Nummer des Aufmaßblattes, • Bezeichnung der Bauleistung. Bei Abschlagszahlungen können Kanalbaumaßnahmen gilt der Revisionsplan als Abrechnungsgrundlage. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Mengen Durchschriften der ausgeführten Leistungen überschlägig ermittelt wer- den. Abschlagsrechnungen dürfen, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht in kürzeren Zeitabständen als 2 Wochen eingereicht werden. Der AG ist berechtigt, bei Abschlagszahlungen als Sicherheit bis zu 10 % von den festgestellten Beträgen der Abschlagsrechnung bis zur Schlusszahlung einzubehalten, sofern in anderen Vertragsunterlagen nicht Gegensätzliches vereinbart istAuftragnehmer. 11.4 Wenn nichts Abweichendes bestimmt ist18.7 Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu berech- nen. Geldbeträge sind alle Rechnungen, Aufmassberechnungen und - zeichnungen sowie Stundenlohnzettel in einfacher Ausfertigung einzureichenauf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. 11.5 Für AN, 18.8 Zu den für die die Berechtigung zur Abrechnung über das Dienstleistungsportal haben, gelten abweichende Bedingungen aus notwendigen Feststellungen auf der jeweiligen BeauftragungBaustelle siehe Ziffer 10 dieser BVB.

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Samples: Bauverträge

Rechnungen. 11.1 Die Rechnungen, die beim AN eingehen, hat dieser vor Rechnungsprüfung und Weiterlei- tung in 1-facher Ausfertigung an den AG mit dem Datum des Eingangs (Eingangs- stempel) zu versehen. Alle Rechnungen des einschl. Mengenberechnungen und Abrech- nungszeichnungen der Unternehmer über Bauleistungen und Lieferungen sind vom AN müssen zwingend folgende Angaben enthalten: Name unverzüglich und vollständige An- schrift des ANvollständig zu prüfen und mit dem Vermerk „Sachlich, Konto mit Bankleitzahl, auf das fachtechnisch und rechnerisch richtig“ an den AG zum Zwecke der Zahlungen überwiesen werden sollen, Bezeichnung der Baumaßnahme und die im Auftragsschreiben weiterzuleiten. Das gilt sowohl für die Abrechnung genannten Buchungsdaten Prüfung von Schlussrechnungen als auch für die Prüfung von Ab- schlagszahlungen (Bestell- , LEB- auf Vordruck des AG unter Angabe aller evtl. schon geleisteten Zahlungen). Skontorechnungen sind innerhalb von 2 Werktagen zu bearbeiten und zur Zahlung weiterzuleiten. Für die Folgen der Verzögerungen haftet der AN. Unter Skontorechnungen fallen auch alle Rechnungen für Lieferungen nach VOL bzw. WE-Nummer)VgV. Zum Zeichen der Prüfung hat der AN alle Ansätze und Beträge abzuhaken. Zustelladresse Dabei ist – GASAG die Farbe „Rot“ zu verwenden. Der Prüfungsvermerk „Sachlich, fachtechnisch und rechnerisch richtig“ erstreckt sich insbesondere auf die Versicherung, dass - 00000 Xxxxxx. 11.2 Grundlage der Rechnung(en) bilden anhand des erstellten und anerkannten Aufmasses die durch den AG per EDV auf Leistungserfassungsblätter (LEB) aufgeführten Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang tatsäch- lich erbracht sind; - diese Lieferungen und Leistungen fachgerecht und vertragsgemäß ausgeführt worden sind; - die angegebenen Zahlen, Vordersätze, Mengenberechnungen, Abrechnungs- zeichnungen usw. richtig sind; - die Rechnung rechnerisch richtig ist; - Übereinstimmung mit den da- rauf ausgewiesenen Vertragspreisen. Bei Schlussrechnungen ist zusätzlich dem erteilten Auftrag besteht; - die Abnahmebescheinigung beizufügen. Die Rechnungen Preise dem Auftrag entsprechen; - die Pläne, Vertragspreise und sonstigen Bauunterlagen eingehalten worden sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustel- len und müssen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß UStG zur Ausstellung von Rechnungen ent- sprechen. 11.3 Bei Abschlagszahlungen können die Mengen der ausgeführten Leistungen überschlägig ermittelt wer- den. Abschlagsrechnungen dürfen, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht in kürzeren Zeitabständen als 2 Wochen eingereicht werden. Der AG ist berechtigt, bei Abschlagszahlungen als Sicherheit bis zu 10 % von den festgestellten Beträgen der Abschlagsrechnung bis zur Schlusszahlung einzubehalten, sofern in anderen Vertragsunterlagen nicht Gegensätzliches vereinbart ist. 11.4 Wenn nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Rechnungen, Aufmassberechnungen und - zeichnungen sowie Stundenlohnzettel in einfacher Ausfertigung einzureichennach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren wurde. 11.5 Für AN, die die Berechtigung zur Abrechnung über das Dienstleistungsportal haben, gelten abweichende Bedingungen aus der jeweiligen Beauftragung.

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Samples: Architektenvertrag

Rechnungen. 11.1 Die 6.1 Rechnungen des AN müssen zwingend folgende sind in einfacher Ausführung, getrennt von der Lieferung, zuzusenden. 6.2 Für die Abrechnung sind nur die von dem Käufer ermittelten Maße, Gewichte und Stückzahlen maßgebend. 6.3 Rechnungen können vom Käufer nur bearbeitet werden, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in der Bestellung – die dort ausgewiesene Bestellnummer und die erforderlichen steuerlichen Angaben enthalten: Name und vollständige An- schrift des AN; für alle wegen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Verkäufer verantwortlich, Konto mit Bankleitzahlsoweit er nicht nachweist, auf das Zahlungen überwiesen werden sollen, Bezeichnung der Baumaßnahme und die im Auftragsschreiben für die Abrechnung genannten Buchungsdaten (Bestell- , LEB- bzw. WE-Nummer). Zustelladresse ist – GASAG - 00000 Xxxxxxdass er diese nicht zu vertreten hat. 11.2 Grundlage der Rechnung(en) bilden anhand 7.1 Die Ware muss die vom Käufer vorgegebenen Eigenschaften oder Merkmale als vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale zwingend aufweisen. Bedenken des erstellten und anerkannten Aufmasses Verkäufers gegen die durch den AG per EDV auf Leistungserfassungsblätter (LEB) aufgeführten Lieferungen und Leistungen mit den da- rauf ausgewiesenen Vertragspreisen. Bei Schlussrechnungen ist zusätzlich die Abnahmebescheinigung beizufügen. vom Käufer vorgegebenen Eigenschaften oder Merkmale sind dem Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7.2 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustel- len und Waren müssen den jeweils in Betracht kommenden geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß UStG zur Ausstellung von Rechnungen ent- sprechenUnfallverhütungsvorschriften, VDE- Vorschriften, den anerkannten Regeln der Technik sowie sonstigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. 11.3 Bei Abschlagszahlungen können die Mengen 7.3 Im Falle von Sachmängeln steht dem Käufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zu. Der Ort der ausgeführten Leistungen überschlägig ermittelt wer- den. Abschlagsrechnungen dürfenNacherfüllungspflicht entspricht dem Erfüllungsort. 7.4 Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Minderung und zum Schadensersatz statt der Leistung steht dem Käufer zu, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Verkäufer nicht in kürzeren Zeitabständen als 2 Wochen eingereicht werdeninnerhalb einer einmal gesetzten angemessenen Frist die Nacherfüllung erfolgreich vorgenommen hat. Der AG Käufer ist berechtigt, auch bei Abschlagszahlungen als Sicherheit bis unerheblichen Sachmängeln Minderung und Schadensersatz statt der Leistung zu 10 % von den festgestellten Beträgen der Abschlagsrechnung bis zur Schlusszahlung einzubehalten, sofern in anderen Vertragsunterlagen nicht Gegensätzliches vereinbart istverlangen sowie vom Vertrag zurückzutreten. 11.4 Wenn nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Rechnungen, Aufmassberechnungen und - zeichnungen sowie Stundenlohnzettel in einfacher Ausfertigung einzureichen7.5 Die Ansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung verjähren innerhalb von drei Jahren ab Übergabe der Ware. 11.5 Für AN7.6 Im Übrigen stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer uneingeschränkt zu. 7.7 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Xxxx auf Identitäts-, Quantitäts- und offensichtliche äußerliche Transportschäden zu prüfen; weitergehende Eingangskontrollpflichten bestehen nicht. Die Rüge ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zehn Arbeitstagen gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung beim Verkäufer eingeht. Eine vom Käufer erklärte Xxxx bezieht sich stets auf die Berechtigung zur Abrechnung über das Dienstleistungsportal habengesamte Lieferung, gelten abweichende Bedingungen aus der jeweiligen Beauftragungsoweit nicht erkennbar lediglich Einzelteile betroffen sind.

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Samples: Einkaufsbedingungen