Rechte bei Mängeln. 4.1. waldbach medien gewährleistet, dass der vertragsgemässen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte von Dritten entgegenstehen ("Rechtsmängel"). Bei Rechtsmängeln leistet waldbach medien dadurch Gewähr, dass sie dem Endkunden nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft. 4.2. Der Kunde unterrichtet xxxxxxxx medien unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. X. Xxxxxxx- oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt waldbach medien hiermit, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange waldbach medien von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von waldbach medien anerkennen. waldbach medien wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme oder Verwendung/Publizierung von urheberrechtlich geschützten oder rechtswidrigen Inhalten) beruhen. 4.3. Die Software von waldbach medien weist die für Web-Systeme übliche Qualität auf. Sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar. 4.4. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an der Software von waldbach medien, wie sie ausgeliefert wurde. Die Gewährleistung von waldbach medien für Mängel ("Sachmängel") wird bei einem Vertragsabschluss über einen Vertriebspartner vollumfänglich ausgeschlossen. In diesem Fall können Sachmängel ausschliesslich gegenüber dem Vertriebspartner oder, sofern ein separater Wartungsvertrag mit waldbach medien besteht, im Rahmen dieses Vertrages gegenüber waldbach medien geltend gemacht werden. waldbach medien regelt in diesen Fällen die Gewährleistung als Softwarehersteller gegenüber dem Vertriebspartner selber. 4.5. Der Kunde hat dem Vertriebspartner oder waldbach medien die Sachmängel umgehend schriftlich mitzuteilen.
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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag (Eula)
Rechte bei Mängeln. 4.1. waldbach medien gewährleistet8.1 Für alle Sach- und Rechtsmängel, dass der vertragsgemässen Nutzung der Software durch die bei Gefahrübergang vorgelegen haben, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Rechte bei Mängeln mit den Kunden keine folgenden Abweichungen:
8.2 Die Verjährungsfrist für Rechte von Dritten entgegenstehen ("Rechtsmängel"). Bei Rechtsmängeln leistet waldbach medien dadurch Gewährbei Mängeln beträgt bei Kaufverträgen ein Jahr ab Ablieferung, dass sie dem Endkunden nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafftbei Werkverträgen ein Jahr ab Abnahme.
4.28.3 Bei gebrauchten Produkten ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PCS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
8.4 PCS steht das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung zu. PCS stehen zwei Nachbesserungsversuche zu.
8.5 Eine Selbstvornahme oder Ersatzvornahme nach § 637 BGB ist ausge- schlossen.
8.6 Ergänzend gilt für Rechtsmängel Ziffer 9 dieser AGB.
8.7 Der Kunde unterrichtet xxxxxxxx medien unverzüglich schriftlichverpflichtet sich, falls Dritte Schutzrechte (z. X. Xxxxxxx- die Produkte nicht in einer besonders ge- fahrträchtigen Umgebung wie in Flugzeugen oder Patentrechte) an Kernkraftwerken einzusetzen, in der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt waldbach medien hiermitein Mangel der Produkte zu gravierenden Schäden führen kann, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange waldbach medien von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von waldbach medien anerkennen. waldbach medien wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (wie z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme Todesfolge, Körperverletzung oder Verwendung/Publizierung von urheberrechtlich geschützten oder rechtswidrigen Inhalten) beruhenUmweltschäden. PCS übernimmt bei solch vertragswidrigem Gebrauch keine Mängelhaftung.
4.3. Die Software 8.8 Sofern kein Mangel der Produkte vorlag, ist PCS berechtigt, dem Kunden eine Vergütung für die Identifizierung, Behebung und/oder Reparatur des ver- meintlichen Mangels sowie für die Ersatzlieferung und Lieferkosten zu den jeweils gültigen Servicepreisen und Listenpreisen von waldbach medien weist die für Web-Systeme übliche Qualität auf. Sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen PCS oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel darder WBPL des jeweiligen Herstellers in Rechnung zu stellen.
4.4. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an der Software von waldbach medien, wie sie ausgeliefert wurde. Die Gewährleistung von waldbach medien für Mängel ("Sachmängel") wird bei einem Vertragsabschluss über einen Vertriebspartner vollumfänglich ausgeschlossen. In diesem Fall können Sachmängel ausschliesslich gegenüber dem Vertriebspartner oder, sofern ein separater Wartungsvertrag mit waldbach medien besteht, im Rahmen dieses Vertrages gegenüber waldbach medien geltend gemacht werden. waldbach medien regelt in diesen Fällen die Gewährleistung als Softwarehersteller gegenüber dem Vertriebspartner selber.
4.5. Der Kunde hat dem Vertriebspartner oder waldbach medien die Sachmängel umgehend schriftlich mitzuteilen.
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Samples: Service Agreement
Rechte bei Mängeln. 4.18.1. waldbach medien gewährleistet, dass der vertragsgemässen Nutzung der Software Für unsere Rechte bei Sach- und Rechts- mängeln und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Kunden keine Rechte von Dritten entgegenstehen ("Rechtsmängel"). Bei Rechtsmängeln leistet waldbach medien dadurch Gewähr, dass sie dem Endkunden nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
4.2. Der Kunde unterrichtet xxxxxxxx medien unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. X. Xxxxxxx- oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt waldbach medien hiermit, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange waldbach medien von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus Verkäufer gelten die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von waldbach medien anerkennen. waldbach medien wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten freigesetzlichen Vorschriften, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme oder Verwendung/Publizierung von urheberrechtlich geschützten oder rechtswidrigen Inhalten) beruhenEinkaufsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen.
4.38.2. Der Verkäufer übernimmt die Haftung dafür, dass die Lieferungen und Leistungen dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fach- verbänden entsprechen und im Einklang mit den aktuellen Umweltbestimmungen stehen.
8.3. Sind Maschinen, Geräte oder Anlagen Gegen- stand der Lieferung, müssen diese den Anfor- derungen der zum Zeitpunkt der Vertrags- erfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbe- stimmungen für Maschinen und Anlagen ent- sprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.
8.4. Unsere Zustimmung zu Zeichnungen, Berech- nungen oder anderen technischen Unterlagen des Verkäufers berührt nicht seine Verant- wortung für Mängel und das Einstehenmüssen für von ihm übernommene Garantien.
8.5. Die Software Entgegennahme der Produkte sowie die Verarbeitung, Bezahlung und Nachbestellung von waldbach medien weist die für Web-Systeme übliche Qualität auf. Sie ist jedoch noch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise als mangelhaft erkannter und gerügter Produkte stellen keine Genehmigung der Lieferung und keinen Verzicht auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel Mängel- ansprüche dar.
4.48.6. Wir sind nach unserer Xxxx berechtigt, Nach- erfüllung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Verkäufer hat die uns entstehenden Schäden sowie die ge- samten Kosten und Aufwendungen der Nacher- füllung, die Kosten der Fehlersuche, die Nachrüstkosten, die Aus- und Einbaukosten, die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen. Ist die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlge- schlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, können wir vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Ver- käufer trägt Kosten und Gefahr der Rücksen- dung mangelhafter Lieferungen. Stehen uns Garantieansprüche zu, die über die gesetzlichen Rechte bei Mängeln hinausgehen, bleiben diese hiervon unberührt.
8.7. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ohne das Recht zu haben, die Nacherfüllung zu verweigern, sind wir außerdem berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf seine Kosten und Gefahr selbst vorzunehmen oder von einem Dritten vornehmen zu lassen. Ist es aufgrund besonderer Dringlich- keit (z.B. zur Vermeidung einer Fertigungsunter- brechung) und/oder des anderenfalls zu erwar- tenden unangemessen hohen Schadens im Verhältnis zur Gewährleistungspflicht nicht mehr möglich, den Verkäufer von dem Mangel und dem drohenden Schaden zu unterrichten und ihm eine, wenn auch kurze Frist zur Abhilfe zu setzen, sind wir berechtigt, diese Maßnahme sofort und ohne vorherige Abstimmung durch- zuführen.
8.8. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an der Software von waldbach medienallgemeine Verjährungsfrist für Mängel- ansprüche beträgt 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit § 438 BGB eine längere Verjährungsfrist vorsieht, wie sie ausgeliefert wurdebleibt § 438 BGB unberührt. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit Abnahme. Die Gewährleistung von waldbach medien 3-jährige Verjährungsfrist gilt ent- sprechend auch für Mängel ("Sachmängel") wird bei einem Vertragsabschluss über einen Vertriebspartner vollumfänglich ausgeschlossenAnsprüche aus Rechtsmän- geln. In diesem Fall können Sachmängel ausschliesslich gegenüber dem Vertriebspartner oderAnsprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, sofern ein separater Wartungsvertrag mit waldbach medien besteht, im Rahmen dieses Vertrages gegenüber waldbach medien solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen VDE geltend gemacht werden. waldbach medien regelt in diesen Fällen die Gewährleistung als Softwarehersteller gegenüber dem Vertriebspartner selbermachen kann.
4.58.9. Der Kunde hat dem Vertriebspartner Für die Dauer, in der Produkte während der Nach- besserung nicht in unserem Betrieb verbleiben, ist die Verjährung für unsere Mängelansprüche gehemmt.
8.10. Im Falle der Nachbesserung oder waldbach medien Nachlieferung beginnt die Sachmängel umgehend schriftlich mitzuteilenVerjährungsfrist neu. Im Falle der Nachbesserung gilt dies jedoch nur, soweit es sich um denselben Mangel oder die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt sowie wenn der Verkäufer nicht in Ausführung einer ihn (vermeintlich) treffenden Pflicht zur Nacherfül- lung, sondern rein aus Kulanz oder ähnlichen Gründen handelt, etwa wenn nur ein gering- fügiger Mangel vorliegt, der ohne nennenswerten Aufwand beseitigt wird.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechte bei Mängeln. 4.11. waldbach medien iT-config GmbH gewährleistet, dass die überlassenen iT-config GmbH eigenen Softwaremodulen die in der vertragsgemässen Nutzung Leistungsbeschreibung (das Handbuch oder das Pflichtenheft, soweit vorhanden) genannten Funktionen erfüllt. Softwaremängel sind Fehler, bei denen die Programmfunktionen reproduzierbar von den Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung abweichen und nachweislich nicht auf Fehler in der Software Hardware, Systemsoftware oder anderen nicht von iT-config GmbH gelieferten Systemteilen sowie Bedienungsfehler zurückzuführen sind. Für Funktionen, die im Rahmen der individuellen Anpassung zusätzlich beim Kunden eingerichtet werden, übernimmt iT-config GmbH nur die Gewährleistung, wenn diese zusätzlichen Funktionalitäten im Rahmen der Vertrags vorbereitenden Verhandlungen schriftlich fixiert wurden.
2. Festgestellte Mängel sind schriftlich mitzuteilen, hinreichend konkret zu benennen und zu beschreiben, so das eine Überprüfung des Mangels möglich ist. Im Übrigen gilt §377 HGB.
3. Mängel werden nach Xxxx von iT-config GmbH durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers beseitigt (Nacherfüllung). Der Auftraggeber stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen Unterlagen sowie die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage und Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung. iT- config GmbH ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist oder die Umgehung des Fehlers keine wesentlichen Nachteile für den Kunden keine Rechte von Dritten entgegenstehen ("Rechtsmängel"). Bei Rechtsmängeln leistet waldbach medien dadurch Gewähr, dass sie dem Endkunden nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
4.2. Der Kunde unterrichtet xxxxxxxx medien unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. X. Xxxxxxx- oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt waldbach medien hiermit, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange waldbach medien von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von waldbach medien anerkennen. waldbach medien wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme oder Verwendung/Publizierung von urheberrechtlich geschützten oder rechtswidrigen Inhalten) beruhen.
4.3. Die Software von waldbach medien weist die für Web-Systeme übliche Qualität auf. Sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
4.4. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an der Software von waldbach medien, wie sie ausgeliefert wurde. Die Gewährleistung von waldbach medien für Mängel ("Sachmängel") wird bei einem Vertragsabschluss über einen Vertriebspartner vollumfänglich ausgeschlossenbringt. In diesem Fall können Sachmängel ausschliesslich gegenüber ist iT-config GmbH berechtigt, eine Ersatzlösung vorzuschlagen. Nach Inbetriebnahme erfolgt die Mängelbehebung entsprechend den Regeln eines abzuschließenden Wartungsvertrages.
4. Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wieder auf, wenn dem Vertriebspartner oderKunden ein Weiterbetrieb der Software nicht zuzumuten ist.
5. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf Änderung der technischen Gegebenheiten, fehlerhafte Bedienung oder unzulässige Eingriffe zurückzuführen sind. Aufwendungen, die nicht auf Mängel der von iT-config GmbH gelieferten Produkte beruhen, wird der Kunde vergüten. Dies gilt auch, soweit sich die zur Fehlerbeseitigung erforderlichen Aufwendungen durch nach Lieferung erfolgte Verbringung der Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort erhöhen. Dies gilt auch für den Aufwand der Fehlerlokalisierung und Aufwand, der dadurch entsteht, dass keine tagesaktuelle Datensicherung vorhanden ist.
6. Ansprüche des Kunden bei Mängeln verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang, sofern ein separater Wartungsvertrag mit waldbach medien besteht, im Rahmen dieses Vertrages gegenüber waldbach medien geltend gemacht werden. waldbach medien regelt in diesen Fällen die Gewährleistung als Softwarehersteller gegenüber dem Vertriebspartner selbersie nicht durch Vorsatz oder Arglist verursacht wurden.
4.57. Der Kunde hat dem Vertriebspartner oder waldbach medien die Sachmängel umgehend schriftlich mitzuteilenDie Übernahme einer Garantie i.S.d. §443 BGB bedarf in jedem Falle einer gesonderten schriftlicher Vereinbarung.
8. Herstellergarantien für Fremdprodukte bestehen neben der Gewährleistung von iT-config GmbH.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte bei Mängeln. 4.11. waldbach medien gewährleistetDie Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass der vertragsgemässen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte von Dritten entgegenstehen ("Rechtsmängel"). Bei Rechtsmängeln leistet waldbach medien dadurch Gewähr, dass sie dem Endkunden dieser die Ware bei Lieferung untersucht und Mängel ordnungsgemäß nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafftHGB rügt.
4.22. Rügen haben unter spezifischer Angabe des Mangels schriftlich zu erfolgen.
3. Die Kosten der Untersuchung der Ware trägt der Kunde. Mangelhafte Ware ist der B-Team GmbH auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
4. Die B-Team GmbH wird für ordnungsgemäß gerügte mangelhafte Ware nach eigener Xxxx Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leisten. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung und Nachlieferung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu laufen.
5. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Waren an einen anderen als den vereinbarten Lieferort erhöhen; die B-Team GmbH ist berechtigt, derartige Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6. Der Kunde unterrichtet xxxxxxxx medien unverzüglich schriftlichträgt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung von Mängelrechten; das Gleiche gilt, falls Dritte Schutzrechte (z. X. Xxxxxxx- oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt waldbach medien hiermitwenn die B-Team GmbH fälschlich Mängelrechte gewährt, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine ohne dazu verpflichtet zu führen. Solange waldbach medien von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von waldbach medien anerkennen. waldbach medien wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme oder Verwendung/Publizierung von urheberrechtlich geschützten oder rechtswidrigen Inhalten) beruhensein.
4.37. Die Software von waldbach medien weist die Verjährungsfrist für Web-Systeme übliche Qualität auf. Sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel darMängelrechte beträgt zwölf Monate ab Lieferung.
4.48. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an Falls die B-Team GmbH gebrauchte Ware verkauft, erfolgt dies unter Ausschluss der Software von waldbach medien, wie sie ausgeliefert wurdeMängelrechte.
9. Die Gewährleistung von waldbach medien für Mängel ("Sachmängel") wird der B-Team GmbH sowie die Verjährung von Ansprüchen des Kunden beurteilt sich auch bei einem Vertragsabschluss Waren die vom Käufer als Bauwerke benutzt werden ausschließlich nach den Grundsätzen über einen Vertriebspartner vollumfänglich ausgeschlossen. In diesem Fall können Sachmängel ausschliesslich gegenüber dem Vertriebspartner oderdie Haftung bei beweglichen Sachen, sofern ein separater Wartungsvertrag mit waldbach medien besteht, im Rahmen dieses Vertrages gegenüber waldbach medien geltend gemacht die Waren von der B-Team GmbH als Raumgebilde vollständig hergestellt und als solche transportiert werden. waldbach medien regelt in diesen Fällen Das gilt auch für solche Waren, bei denen die Gewährleistung als Softwarehersteller gegenüber dem Vertriebspartner selberWände zur Erzielung eines größeren Raumes weggelassen wurden.
4.5. Der Kunde hat dem Vertriebspartner oder waldbach medien die Sachmängel umgehend schriftlich mitzuteilen.
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Samples: General Terms and Conditions
Rechte bei Mängeln. 4.1. waldbach medien gewährleistet8.1 Für alle Sach- und Rechtsmängel, dass der vertragsgemässen Nutzung der Software durch die bei Gefahrübergang vorgelegen haben, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Rechte bei Mängeln mit den Kunden keine folgenden Abweichungen:
8.2 Die Verjährungsfrist für Rechte von Dritten entgegenstehen ("Rechtsmängel"). Bei Rechtsmängeln leistet waldbach medien dadurch Gewährbei Mängeln beträgt bei Kaufverträgen ein Jahr ab Ablieferung, dass sie dem Endkunden nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafftbei Werkverträgen ein Jahr ab Abnahme.
4.28.3 Bei gebrauchten Produkten ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PCS, ihrer gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder soweit das Produkthaftungs- gesetz zur Anwendung kommt.
8.4 PCS steht das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung zu. PCS stehen zwei Nachbesserungsversuche zu.
8.5 Eine Selbstvornahme oder Ersatzvornahme nach § 637 BGB ist ausge- schlossen.
8.6 Ergänzend gilt für Rechtsmängel Ziffer 9 dieser AGB.
8.7 Der Kunde unterrichtet xxxxxxxx medien unverzüglich schriftlichverpflichtet sich, falls Dritte Schutzrechte (z. X. Xxxxxxx- die Produkte nicht in einer besonders ge- fahrträchtigen Umgebung wie in Flugzeugen oder Patentrechte) an Kernkraftwerken einzusetzen, in der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt waldbach medien hiermitein Mangel der Produkte zu gravierenden Schäden führen kann, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange waldbach medien von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von waldbach medien anerkennen. waldbach medien wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (wie z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme Todesfolge, Körperverletzung oder Verwendung/Publizierung von urheberrechtlich geschützten oder rechtswidrigen Inhalten) beruhenUmweltschäden. PCS übernimmt bei solch vertragswidrigem Gebrauch keine Mängelhaftung.
4.3. Die Software 8.8 Sofern kein Mangel der Produkte vorlag, ist PCS berechtigt, dem Kunden eine Vergütung für die Identifizierung, Behebung und/oder Reparatur des ver- meintlichen Mangels sowie für die Ersatzlieferung und Lieferkosten zu den jeweils gültigen Servicepreisen und Listenpreisen von waldbach medien weist die für Web-Systeme übliche Qualität auf. Sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen PCS oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel darder World Buyer Price List (WBPL) des jeweiligen Herstellers in Rechnung zu stellen.
4.4. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an der Software von waldbach medien, wie sie ausgeliefert wurde. Die Gewährleistung von waldbach medien für Mängel ("Sachmängel") wird bei einem Vertragsabschluss über einen Vertriebspartner vollumfänglich ausgeschlossen. In diesem Fall können Sachmängel ausschliesslich gegenüber dem Vertriebspartner oder, sofern ein separater Wartungsvertrag mit waldbach medien besteht, im Rahmen dieses Vertrages gegenüber waldbach medien geltend gemacht werden. waldbach medien regelt in diesen Fällen die Gewährleistung als Softwarehersteller gegenüber dem Vertriebspartner selber.
4.5. Der Kunde hat dem Vertriebspartner oder waldbach medien die Sachmängel umgehend schriftlich mitzuteilen.
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Samples: Service Agreement