Common use of Rechte bei Mängeln Clause in Contracts

Rechte bei Mängeln. V045.0/07.18 11.1 Der Lieferant schuldet mangelfreie Lieferungen und Leistungen. Diese müssen insbesondere die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweisen und dem geschuldeten Verwendungszweck, dem aktuellen Stand der Technik und den allgemein anerkannten technischen und arbeitsmedizinischen Sicherheitsbestimmungen von Behörden und Fachverbänden entsprechen. Ein Unternehmen der Firmengruppe Erhardt+Leimer Stadtsparkasse Augsburg BIC XXXXXX00XXX, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Internet xxx.xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx E-Mail xxxx@xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Xxx Xxxxxxxx Amtsgericht Augsburg HRB 20930 USt-IdNr. DE 240 432 093 11.2 Sind Gegenstand und Lieferung Maschinen, Geräte oder Anlagen, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Maschinen und Anlagen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. 11.3 Bei Mängeln und Nichteinhaltung von Garantien übernimmt der Lieferant die Verantwortung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zeigt sich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist ein Mangel, sind wir nach eigener Xxxx berechtigt, Nacherfüllung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung sowie Ersatz von Schäden zu verlangen. Der Lieferant hat außerdem die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 11.4 Ist die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, fehlgeschlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, können wir die gesetzlich geregelten Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Minderung verlangen. Stehen uns Garantieansprüche zu, die über die gesetzlichen Rechte bei Mängeln hinausgehen, bleiben diese hiervon unberührt. 11.5 Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen innerhalb einer von uns zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ohne das Recht zu haben, die Nacherfüllung zu verweigern, sind wir bei Gefahr hoher Schäden auch berechtigt, die Mängel auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Mängelbeseitigung besteht ungeachtet dessen fort.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Rechte bei Mängeln. V045.0/07.1810.1 Sollte die vertraglich vereinbarte Leistung des ANs mit Mängeln behaftet sein, so gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. 11.1 Der Lieferant schuldet mangelfreie Lieferungen und Leistungen10.2 Stellt der AG während der Ausführung Mängel fest, so zeigt er dem AN diese Mängel an. Diese müssen insbesondere Mit der Mängelanzeige setzt der AG dem AN eine Frist, binnen der der AN anzuzeigen hat, ob er die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweisen und dem geschuldeten VerwendungszweckMangelbeseitigung vornehmen wird, dem aktuellen Stand der Technik und den allgemein anerkannten technischen und arbeitsmedizinischen Sicherheitsbestimmungen von Behörden und Fachverbänden entsprechen. Ein Unternehmen der Firmengruppe Erhardt+Leimer Stadtsparkasse Augsburg BIC XXXXXX00XXX, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Internet xxx.xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx E-Mail xxxx@xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Xxx Xxxxxxxx Amtsgericht Augsburg HRB 20930 USt-IdNr. DE 240 432 093 11.2 Sind Gegenstand und Lieferung Maschinen, Geräte oder Anlagen, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Maschinen und Anlagen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzenzweite Frist, binnen der der AN die Mängel zu beseitigen hat. Der AN verpflichtet sich, die Mängel binnen der gesetzten Frist zu beseiti- gen. Die Mängelbeseitigung hat im Einvernehmen mit dem AG und unter Berücksichtigung seiner betrieblichen Belange zu erfolgen. 11.3 Bei Mängeln 10.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt • 4 Jahre für Bauwerke ab der Abnahme • 2 Jahre ab Übernahme gegen Empfangsbestätigung bei reinen Lieferaufträgen • 2 Jahre ab Abnahme bei allen anderen Aufträgen. Sie verlängert sich um die zwischen Mängelrüge und Nichteinhaltung von Garantien übernimmt Mängelbeseitigung liegende Zeit. 10.4 Der AG hat die Xxxx, ob der Lieferant AN die Verantwortung Mängel durch eine Neulieferung gegebenenfalls mit Ein- bau oder durch eine Reparatur zu beseitigen hat. Entscheidet der AG sich für eine Repara- tur, so hat der AN dem AG den merkantilen Minderwert zu ersetzen. Der merkantile Minder- wert beträgt 10% des nach der/den gesetzlichen VorschriftenLeistungsposition/en festgesetzten Bruttopreises. Den Parteien ist es unbenommen, einen höheren oder einen niedrigeren merkantilen Minderwert nachzuweisen. 10.5 Zeigt sich der AN nicht innerhalb der gesetzlichen gesetzten Frist an, dass er mit der Mängelbeseitigung be- ginnen werde oder beseitigt der AN die Mängel nicht binnen der gesetzten Frist, so ist der AG zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Für die Form der Kündigung gelten die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen zur Kündigung. 10.6 Wird der Liefer-/Leistungsgegenstand neu geliefert, ganz oder teilweise nachgebessert oder ersetzt, beginnt die Verjährungsfrist ein Mangelfür Mängelansprüche für den neu gelieferten, sind wir nach eigener Xxxx berechtigtersetzten oder ganz bzw. teilweise nachgebesserten Gegenstand bzw. die entsprechende Teilkompo- nente für den Zeitraum der Nachlieferung bzw. Ersetzung von Neuem. 10.7 Bei Vorliegen eines Serienfehlers (Fehlerhäufigkeit markant oberhalb der gewöhnlich erwar- teten bzw. angegebenen Werte) kann der AG den für ihn kostenlosen Austausch sämtlicher Liefer-/Leistungsgegenstände der betreffenden Serie verlangen, Nacherfüllung durch Nachbesserungungeachtet dessen, Ersatzlieferung ob der Fehler an den einzelnen Liefer-/Leistungsgegenständen bereits aufgetreten ist oder Neuherstellung sowie Ersatz von Schäden zu verlangennicht. Der Lieferant Außerdem hat außerdem der AN dem AG die zur Nacherfüllung erforderlichen diesem infolge des Serienmangels entstehenden zusätzli- chen Kosten und Aufwendungen zu tragen. 11.4 Ist die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, fehlgeschlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, können wir die gesetzlich geregelten ersetzen. Weitergehende Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Minderung verlangen. Stehen uns Garantieansprüche zu, die über die gesetzlichen Rechte bei Mängeln hinausgehen, des AGs bleiben diese hiervon unberührt. 11.5 Kommt 10.8 Werden Teile der Lieferant seinen Verpflichtungen innerhalb einer von uns zur Leistungen im Rahmen der Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist nicht nachgeändert oder durch andersar- tige Teile ersetzt, ohne das Recht zu haben, so sind die Nacherfüllung zu verweigern, sind wir bei Gefahr hoher Schäden auch berechtigt, die Mängel entsprechenden Ersatz- und Reserveteile auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst ANs zu beseitigen ändern oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Mängelbeseitigung besteht ungeachtet dessen fortauszuwechseln.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Rechte bei Mängeln. V045.0/07.18 11.1 Der Lieferant schuldet mangelfreie Lieferungen 9.1. Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den allgemeinen technischen Regelwerken und Leistungen- soweit solche bestehen - zusätzlichen technischen Regelwerken. Diese müssen insbesondere Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweisen Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt, soweit sie in den zusätzlichen technischen Regelwerken als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dem geschuldeten Verwendungszweckdienen immer als Maßstab zur Feststellung, dem aktuellen Stand ob der Technik und Vertragsgegenstand mangelfrei ist, wobei in jedem Fall der Grenzwert um in den allgemein anerkannten technischen und arbeitsmedizinischen Sicherheitsbestimmungen von Behörden und Fachverbänden entsprechen. Ein Unternehmen der Firmengruppe Erhardt+Leimer Stadtsparkasse Augsburg BIC XXXXXX00XXX, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Internet xxx.xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx E-Mail xxxx@xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Xxx Xxxxxxxx Amtsgericht Augsburg HRB 20930 USt-IdNr. DE 240 432 093 11.2 Sind Gegenstand und Lieferung Maschinen, Geräte oder Anlagen, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Maschinen und Anlagen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzenRegelwerken enthaltene Toleranzen über-/unterschritten werden darf. 11.3 Bei Mängeln und Nichteinhaltung von Garantien übernimmt 9.2. Soweit sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen haben, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr, im übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum. 9.3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt ei- ne Probeentnahme entsprechend den gültigen DIN-Normen (z. B. DIN 1996) voraus. Eine Probeentnah- me auf der Lieferant die Verantwortung nach Baustelle muss in Gegenwart unseres Beauftragten erfolgen. 9.4. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vor- teil für den gesetzlichen Vorschriften. Zeigt sich innerhalb Kunden, so ist der gesetzlichen Verjährungsfrist ein Mangel, sind wir nach eigener Xxxx Kunde nur berechtigt, Nacherfüllung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Neuherstellung sowie Ersatz von Schäden Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Der Lieferant hat außerdem Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausge- schlossen, wenn sich die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragenVertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen. 11.4 Ist 9.5. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgtRechte des Kunden bei Mängeln der Vertragsge- genstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus. Haben wir für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, fehlgeschlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, können wir die gesetzlich geregelten Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Minderung verlangen. Stehen uns Garantieansprüche zu, die über so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte bei Mängeln hinausgehen, bleiben diese hiervon unberührtzu. 11.5 Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen innerhalb einer von uns zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ohne das Recht zu haben, die Nacherfüllung zu verweigern, sind wir bei Gefahr hoher Schäden auch berechtigt, die Mängel auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Mängelbeseitigung besteht ungeachtet dessen fort.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferungsbedingungen

Rechte bei Mängeln. V045.0/07.18 11.1 20.1 Der Lieferant Auftragnehmer schuldet mangelfreie Lieferungen und die Mangelfreiheit der Leistungen. Diese müssen insbesondere die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweisen und dem geschuldeten VerwendungszweckDer Auftraggeber ist bei Mängeln berechtigt, dem aktuellen Stand der Technik und den allgemein anerkannten technischen und arbeitsmedizinischen Sicherheitsbestimmungen von Behörden und Fachverbänden entsprechen. Ein Unternehmen der Firmengruppe Erhardt+Leimer Stadtsparkasse Augsburg BIC XXXXXX00XXX, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Internet xxx.xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx E-Mail xxxx@xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Xxx Xxxxxxxx Amtsgericht Augsburg HRB 20930 USt-IdNr. DE 240 432 093 11.2 Sind Gegenstand und Lieferung Maschinen, Geräte oder Anlagen, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Maschinen und Anlagen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. 11.3 Bei Mängeln und Nichteinhaltung von Garantien übernimmt der Lieferant die Verantwortung Nach- erfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zeigt sich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist ein Mangel, sind wir nach eigener Xxxx berechtigt, Nacherfüllung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung sowie Ersatz von Schäden Bestimmungen zu verlangen. Die Xxxx der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftraggeber. Der Lieferant Auftragnehmer hat außerdem die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen Auf- wendungen zu tragen. Der Auftragnehmer hat sich bei der Ab- wicklung der Nacherfüllung nach den betrieblichen Belangen des Auftraggebers zu richten. Ist die Nacherfüllung nicht inner- halb angemessener Frist erfolgt, ist sie fehlgeschlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, kann der Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte bei Mängeln geltend machen. 11.4 20.2 Ist die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, ist sie fehlgeschlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, können wir die gesetzlich geregelten Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz statt ist der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Minderung verlangen. Stehen uns Garantieansprüche zu, die über die gesetzlichen Rechte bei Mängeln hinausgehen, bleiben diese hiervon unberührt. 11.5 Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen innerhalb einer von uns zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ohne das Recht Auftraggeber zusätzlich zu haben, die Nacherfüllung zu verweigern, sind wir bei Gefahr hoher Schäden auch den in Ziffer 20.1 genannten Rechten berechtigt, die Mängel den Mangel auf Kosten und Gefahr Ge- fahr des Lieferanten Auftragnehmers selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassenlassen und vom Auftragnehmer den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Eine Fristsetzung ist bei besonderen Umständen entbehrlich, die insbesondere dann vorliegen, wenn unverhältnismäßig hohe Schäden drohen und der Auftragnehmer nicht erreichbar ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Rechte des Auftrag- gebers aus gesetzlicher Mängelhaftung oder vom Auftragneh- mer übernommenen Garantien bleiben unberührt. 20.3 Kann der Auftraggeber die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach der Fälligkeit die Zahlung eines an- gemessenen Teils der Vergütung verweigern; angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten. 20.4 Die Verpflichtung Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verzicht auf Män- gelansprüche seitens des Lieferanten zur Auftraggebers ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich erklärt ist. 20.5 Bei Mängelrügen nach Abnahme sind Nachbesse- rungsarbeiten ebenfalls förmlich abzunehmen. Der Auftragneh- mer hat die Erledigung der Mängelbeseitigung besteht ungeachtet dessen fortschriftlich beim Auftraggeber anzuzeigen.

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Samples: Bau Und Montagebedingungen

Rechte bei Mängeln. V045.0/07.18Sofern es sich bei den Serviceleistungen um werkvertragliche Leistungen gemäß § 631 BGB handelt und diese Sach- oder Rechtsmängel aufweisen, gelten die gesetzlichen Regelungen mit den in den nachstehenden Punkten aufgeführten Abweichungen: 11.1 13.1. Verjährungsfrist bei werkvertraglichen Leistungen: Es gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Abnahme. 13.2. Nacherfüllung: XXXXXXXX TELEKOM steht das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung zu. XXXXXXXX TELEKOM stehen zwei Nachbesserungsversuche zu. 13.3. Selbstvornahme/ werkvertragliche Ersatzvornahme: Eine Selbstvornahme oder Ersatzvornahme nach § 637 BGB ist ausgeschlossen. 13.4. Rechtsmängel: Ergänzend gilt für Rechtsmängel Ziffer 11. 13.5. Gewährleistungsausschluss bei Einsatz der Produkte in besonders gefahrträchtiger Umgebung: Der Lieferant schuldet mangelfreie Lieferungen und LeistungenKunde verpflichtet sich, die Produkte nicht in einer besonders gefahrträchtigen Umgebung bspw. Diese müssen insbesondere die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweisen und dem geschuldeten Verwendungszweckin Flugzeugen oder Kernkraftwerken einzusetzen, in der ein Mangel der Produkte zu gravierenden Schäden führen kann, bspw. Todesfolge, Körperverletzung oder Umweltschäden. XXXXXXXX TELEKOM übernimmt bei solch vertragswidrigem Gebrauch keine Mängelhaftung. 13.6. Kosten ungerechtfertigter Inanspruchnahme: Sofern kein Mangel der Serviceleistungen oder Produkte vorlag, ist LIPINSKI TELEKOM berechtigt, dem aktuellen Stand der Technik Kunden eine Vergütung für die Identifizierung und Behebung des vermeintlichen Mangels zu den allgemein anerkannten technischen und arbeitsmedizinischen Sicherheitsbestimmungen jeweils gültigen Servicepreisen von Behörden und Fachverbänden entsprechen. Ein Unternehmen der Firmengruppe Erhardt+Leimer Stadtsparkasse Augsburg BIC XXXXXX00XXX, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 Internet xxx.xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx E-Mail xxxx@xx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Xxx Xxxxxxxx Amtsgericht Augsburg HRB 20930 USt-IdNr. DE 240 432 093 11.2 Sind Gegenstand und Lieferung Maschinen, Geräte oder Anlagen, müssen diese den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen für Maschinen und Anlagen entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzenLIPINSKI TELEKOM in Rechnung zu stellen. 11.3 Bei Mängeln und Nichteinhaltung von Garantien übernimmt der Lieferant die Verantwortung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zeigt sich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist ein Mangel, sind wir nach eigener Xxxx berechtigt, Nacherfüllung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung sowie Ersatz von Schäden zu verlangen. Der Lieferant hat außerdem die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 11.4 Ist die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, fehlgeschlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, können wir die gesetzlich geregelten Ansprüche auf Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Minderung verlangen. Stehen uns Garantieansprüche zu, die über die gesetzlichen Rechte bei Mängeln hinausgehen, bleiben diese hiervon unberührt. 11.5 Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen innerhalb einer von uns zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ohne das Recht zu haben, die Nacherfüllung zu verweigern, sind wir bei Gefahr hoher Schäden auch berechtigt, die Mängel auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Mängelbeseitigung besteht ungeachtet dessen fort.

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Samples: Service Agreement