Rechtseinräumung. 2.1 Mit der Annahme Ihres Auftrags durch Oracle wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete (sofern im Auftrag nicht anderweitig festgelegt), beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und zur Inanspruchnahme jeglicher mit den Programmen verbundener Bestellbarer Services, die Sie bestellt haben, ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit und gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags, einschließlich der im Auftrag sowie der Programmdokumentation festgelegten Definitionen und Regeln , eingeräumt. 2.2 Mit der Zahlung für mit den Programmen verbundene Bestellbare Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete und beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs P übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt. Jedoch können für bestimmtes Ihnen Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten. 2.3 Sie dürfen Ihren Vertretern und Auftragnehmern (insbesondere sind hiervon auch Outsourcing- Dienstleister umfasst) die Nutzung der Programme und des Übergebenen Materials für Ihre interne Geschäftstätigkeit gestatten und übernehmen die Verantwortung dafür, dass bei Nutzung durch diese die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Anhang P eingehalten werden. Für Programme, die speziell darauf ausgelegt sind, die Interaktion Ihrer Kunden und Lieferanten mit Ihnen im Rahmen Ihrer internen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen, ist eine solche Nutzung gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen und diesem Anhang P erlaubt. 2.4 Sie dürfen eine für Ihre von der Lizenz umfasste Nutzung ausreichende Anzahl an Vervielfältigungen von jedem Programm anfertigen sowie jeden Programm-Datenträger einmal kopieren.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, Auftragsdokument
Rechtseinräumung. 2.1 Mit der Annahme Ihres Auftrags durch Auftragsbestätigung räumt Oracle wird Ihnen das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, gebührenfreie und unbefristete (sofern im Auftrag Auftragsdokument nicht anderweitig anders festgelegt), ) beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und zur Inanspruchnahme jeglicher mit den Programmen verbundener Bestellbarer Services, die Sie bestellt haben, ausschließlich ausschliesslich für Ihre interne Geschäftstätigkeit und gemäß den internen Geschäftszwecke ein. Massgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen des RahmenvertragsRahmenvertrages, einschließlich einschliesslich der im Auftrag sowie der Programmdokumentation festgelegten Definitionen und Regeln , eingeräumtgemäss Auftragsdokument sowie die Programm Dokumentation.
2.2 Mit der Zahlung für mit den Programmen verbundene Bestellbare Services wird Ihnen programmbezogene Service Offerings erhalten Sie ausschliesslich für Ihre internen Geschäftszwecke das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete und unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für allesalle Komponenten, was von die Oracle entwickelt und/oder und Ihnen im Rahmen auf der Grundlage dieses Anhangs P übergeben wird („Übergebenes Material“)Leistung) überlässt. Für bestimmte, ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt. Jedoch können für bestimmtes Ihnen Übergebenes Material überlassene Produkte und Leistungen gelten möglicherweise zusätzliche Lizenzbestimmungen, die im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen geltenAuftragsdokument festgelegt sind.
2.3 Sie dürfen Ihren Vertretern Beauftragten und Auftragnehmern (insbesondere sind hiervon auch einschliesslich, ohne Einschränkung, Ihrer Outsourcing- Dienstleister umfasstPartner) die Nutzung der Programme und des Übergebenen Materials Leistung für Ihre interne Geschäftstätigkeit internen Zwecke gestatten und übernehmen die Verantwortung dafürsind dafür verantwortlich, dass bei dieser Nutzung durch diese die Allgemeinen Vertragsbestimmungen Allgemeingültigen Bedingungen und der dieser Anhang P eingehalten werden. Für ProgrammeDer Einsatz von Programmen, die speziell darauf ausgelegt ausgerichtet sind, die Interaktion Ihrer Ihren Kunden und Lieferanten zur Förderung Ihrer internen Geschäftszwecke die Interaktion mit Ihnen im Rahmen Ihrer internen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen, ist eine solche Nutzung gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gemäss des Rahmenvertrags und diesem Anhang P erlaubtebenfalls zulässig.
2.4 Sie dürfen eine für Ihre die von der Lizenz umfasste Nutzung umfassten Zwecke eine ausreichende Anzahl an Vervielfältigungen Kopien von jedem Programm anfertigen sowie und jeden Programm-Datenträger einmal kopieren.
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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument, Auftragsdokument
Rechtseinräumung. 2.1 Mit der Annahme Ihres Auftrags durch dem Auftrag räumt Oracle wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein unbefristetes (sofern im Auftrag Auftragsdokument nicht anderweitig festgelegtanders definiert), beschränkte nicht ausschließliches, nicht abtretbares, beschränktes und gebührenfreies Recht zur Nutzung der Programme und zur Inanspruchnahme jeglicher mit den Programmen verbundener Bestellbarer Servicesprogrammbezogener Serviceangebote ein, die Sie bestellt haben, ausschließlich haben . Maßgeblich für Ihre interne Geschäftstätigkeit und gemäß den diese Nutzung sind die Bestimmungen des RahmenvertragsRahmenvertrages, einschließlich der im Auftrag sowie der Programmdokumentation festgelegten Definitionen und Regeln , eingeräumtgemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation.
2.2 Mit der Zahlung für mit den Programmen verbundene Bestellbare Services wird der programmbezogenen Serviceangebote räumt Oracle Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete und beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs P übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumtinternen Geschäftszwecke ein unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht abtretbares, beschränktes und gebührenfreies Nutzungsrecht an allen Komponenten ein, die Oracle entwickelt und Ihnen auf der Grundlage dieser Anlage P überlässt („Leistungen“). Jedoch können für bestimmtes Für bestimmte Ihnen Übergebenes Material überlassene Produkte und Leistungen gelten möglicherweise zusätzliche Lizenzbestimmungen, die im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen geltenentsprechenden Auftragsdokument festgelegt sind.
2.3 Sie dürfen Ihren Vertretern Beauftragten und Auftragnehmern (insbesondere sind hiervon auch Outsourcing- Dienstleister umfasstOutsourcing-Partnern) die Nutzung der Programme und des Übergebenen Materials Leistungen für Ihre interne Geschäftstätigkeit internen Geschäftszwecke gestatten und übernehmen die Verantwortung dafürsind dafür verantwortlich, dass bei dieser Nutzung durch diese die Allgemeinen Vertragsbestimmungen Vertragsbedingungen und der Anhang die Bedingungen dieser Anlage P eingehalten werden. Für ProgrammeDer Einsatz von Programmen, die speziell darauf ausgelegt ausgerichtet sind, die Interaktion Ihrer Ihren Kunden und Lieferanten zur Förderung Ihrer internen Geschäftszwecke die Interaktion mit Ihnen im Rahmen Ihrer internen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen, ist eine solche Nutzung gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen Vertragsbedingungen und diesem Anhang dieser Anlage P erlaubtzulässig.
2.4 Sie dürfen eine für Ihre die von der Lizenz umfasste Nutzung umfassten Zwecke eine ausreichende Anzahl an Vervielfältigungen Kopien von jedem Programm anfertigen sowie und jeden Programm-Datenträger einmal kopieren.
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Samples: General Terms and Conditions Agreement, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Rechtseinräumung. 2.1 Mit der Annahme Ihres Auftrags durch Oracle wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete (sofern im Auftrag nicht anderweitig festgelegt), beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und zur Inanspruchnahme jeglicher mit den Programmen verbundener Bestellbarer Services, die Sie bestellt haben, ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit und gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags, einschließlich der im Auftrag sowie der Programmdokumentation festgelegten Definitionen und Regeln Regeln, eingeräumt.
2.2 Mit der Zahlung für mit den Programmen verbundene Bestellbare Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete und beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs P übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt. Jedoch können für bestimmtes Ihnen Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten.
2.3 Sie dürfen Ihren Vertretern und Auftragnehmern (insbesondere sind hiervon auch Outsourcing- Dienstleister umfasst) die Nutzung der Programme und des Übergebenen Materials für Ihre interne Geschäftstätigkeit gestatten und übernehmen die Verantwortung dafür, dass bei Nutzung durch diese die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Anhang P eingehalten werden. Für Programme, die speziell darauf ausgelegt sind, die Interaktion Ihrer Kunden und Lieferanten mit Ihnen im Rahmen Ihrer internen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen, ist eine solche Nutzung gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen und diesem Anhang P erlaubt.
2.4 Sie dürfen eine für Ihre von der Lizenz umfasste Nutzung ausreichende Anzahl an Vervielfältigungen von jedem Programm anfertigen sowie jeden Programm-Datenträger einmal kopieren.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Rechtseinräumung. 2.1 2.1. Mit der Annahme Ihres Auftrags durch Auftragsbestätigung räumt Oracle wird Ihnen das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, gebührenfreie und unbefristete (sofern im Auftrag Auftragsdokument nicht anderweitig anders festgelegt), ) beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und zur Inanspruchnahme jeglicher mit den Programmen verbundener Bestellbarer Services, die Sie bestellt haben, ausschließlich ausschliesslich für Ihre interne Geschäftstätigkeit und gemäß den internen Geschäftszwecke ein. Massgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen des RahmenvertragsRahmenvertrages, einschließlich einschliesslich der im Auftrag sowie der Programmdokumentation festgelegten Definitionen und Regeln , eingeräumtgemäss Auftragsdokument sowie die Programm Dokumentation.
2.2 2.2. Mit der Zahlung für mit den Programmen verbundene Bestellbare Services wird Ihnen programmbezogene Service Offerings erhalten Sie ausschliesslich für Ihre internen Geschäftszwecke das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete und unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für allesalle Komponenten, was von die Oracle entwickelt und/oder und Ihnen im Rahmen auf der Grundlage dieses Anhangs P übergeben wird („Übergebenes Material“)Leistung) überlässt. Für bestimmte, ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt. Jedoch können für bestimmtes Ihnen Übergebenes Material überlassene Produkte und Leistungen gelten möglicherweise zusätzliche Lizenzbestimmungen, die im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen geltenAuftragsdokument festgelegt sind.
2.3 2.3. Sie dürfen Ihren Vertretern Beauftragten und Auftragnehmern (insbesondere sind hiervon auch einschliesslich, ohne Einschränkung, Ihrer Outsourcing- Dienstleister umfasstPartner) die Nutzung der Programme und des Übergebenen Materials Leistung für Ihre interne Geschäftstätigkeit internen Zwecke gestatten und übernehmen die Verantwortung dafürsind dafür verantwortlich, dass bei dieser Nutzung durch diese die Allgemeinen Vertragsbestimmungen Allgemeingültigen Bedingungen und der dieser Anhang P eingehalten werden. Für ProgrammeDer Einsatz von Programmen, die speziell darauf ausgelegt ausgerichtet sind, die Interaktion Ihrer Ihren Kunden und Lieferanten zur Förderung Ihrer internen Geschäftszwecke die Interaktion mit Ihnen im Rahmen Ihrer internen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen, ist eine solche Nutzung gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gemäss des Rahmenvertrags und diesem Anhang P erlaubtebenfalls zulässig.
2.4 2.4. Sie dürfen eine für Ihre die von der Lizenz umfasste Nutzung umfassten Zwecke eine ausreichende Anzahl an Vervielfältigungen Kopien von jedem Programm anfertigen sowie und jeden Programm-Datenträger einmal kopieren.
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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument
Rechtseinräumung. 2.1 Mit der Annahme Ihres Auftrags durch Oracle wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete (sofern im Auftrag nicht anderweitig festgelegt), beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und zur Inanspruchnahme jeglicher mit den Programmen verbundener Bestellbarer Services, die Sie bestellt haben, ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit und gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrags, einschließlich der im Auftrag sowie der Programmdokumentation festgelegten Definitionen und Regeln , eingeräumt.
2.2 Mit der Zahlung für mit den Programmen verbundene Bestellbare Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete und beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs P übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt. Jedoch können für bestimmtes Ihnen Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten.wird
2.3 Sie dürfen Ihren Vertretern und Auftragnehmern (insbesondere sind hiervon auch Outsourcing- Dienstleister umfasst) die Nutzung der Programme und des Übergebenen Materials für Ihre interne Geschäftstätigkeit gestatten und übernehmen die Verantwortung dafür, dass bei Nutzung durch diese die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Anhang P eingehalten werden. Für Programme, die speziell darauf ausgelegt sind, die Interaktion Ihrer Kunden und Lieferanten mit Ihnen im Rahmen Ihrer internen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen, ist eine solche Nutzung gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen und diesem Anhang P erlaubt.
2.4 Sie dürfen eine für Ihre von der Lizenz umfasste Nutzung ausreichende Anzahl an Vervielfältigungen von jedem Programm anfertigen sowie jeden Programm-Datenträger einmal kopieren.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Rechtseinräumung. 2.1 Mit der Annahme Ihres Auftrags durch Auftragsbestätigung räumt Oracle wird Ihnen das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, gebührenfreie und unbefristete (sofern im Auftrag Auftragsdokument nicht anderweitig anders festgelegt), ) beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und zur Inanspruchnahme jeglicher mit den Programmen verbundener Bestellbarer Services, die Sie bestellt haben, ausschließlich ausschliesslich für Ihre interne Geschäftstätigkeit und gemäß den internen Geschäftszwecke ein. Massgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen des RahmenvertragsRahmenvertrages, einschließlich einschliesslich der im Auftrag sowie der Programmdokumentation festgelegten Definitionen und Regeln , eingeräumtgemäss Auftragsdokument sowie die Programm Dokumentation. Bei Annahme dieses Vertrages durch Oracle erhalten Sie ein Exemplar des Lizenz- und Servicevertrages.
2.2 Mit der Zahlung für mit den Programmen verbundene Bestellbare Services wird Ihnen programmbezogene Service Offerings erhalten Sie ausschliesslich für Ihre internen Geschäftszwecke das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete und unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für allesalle Komponenten, was von die Oracle entwickelt und/oder und Ihnen im Rahmen auf der Grundlage dieses Anhangs P übergeben wird („Übergebenes Material“)Leistung) überlässt. Für bestimmte, ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt. Jedoch können für bestimmtes Ihnen Übergebenes Material überlassene Produkte und Leistungen gelten möglicherweise zusätzliche Lizenzbestimmungen, die im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen geltenAuftragsdokument festgelegt sind.
2.3 Sie dürfen Ihren Vertretern Beauftragten und Auftragnehmern (insbesondere sind hiervon auch Outsourcing- Dienstleister umfassteinschliesslich, ohne Einschränkung, Ihrer Outsourcing-Partner) die Nutzung der Programme und des Übergebenen Materials Leistung für Ihre interne Geschäftstätigkeit internen Zwecke gestatten und übernehmen die Verantwortung dafürsind dafür verantwortlich, dass bei dieser Nutzung durch diese die Allgemeinen Vertragsbestimmungen Allgemeingültigen Bedingungen und der dieser Anhang P eingehalten werden. Für ProgrammeDer Einsatz von Programmen, die speziell darauf ausgelegt ausgerichtet sind, die Interaktion Ihrer Ihren Kunden und Lieferanten zur Förderung Ihrer internen Geschäftszwecke die Interaktion mit Ihnen im Rahmen Ihrer internen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen, ist eine solche Nutzung gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gemäss des Rahmenvertrags und diesem Anhang P erlaubtebenfalls zulässig.
2.4 Sie dürfen eine für Ihre die von der Lizenz umfasste Nutzung umfassten Zwecke eine ausreichende Anzahl an Vervielfältigungen Kopien von jedem Programm anfertigen sowie und jeden Programm-Datenträger einmal kopieren.
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Samples: Rahmenvertrag
Rechtseinräumung. 2.1 Mit der Annahme Ihres Auftrags durch Sobald Oracle wird Ihnen Ihren Auftrag annimmt, haben Sie das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht abtretbareübertragbare, gebührenfreie, unbefristete (sofern im nicht in Ihrem Auftrag nicht anderweitig festgelegtanders angegeben), beschränkte Recht zur Nutzung der eingeschränktes Nutzungsrecht, die von Ihnen bestellten Programme und zur Inanspruchnahme jeglicher mit den Programmen verbundener Bestellbarer Services, die Sie bestellt haben, ausschließlich programmbezogenen Serviceangebote rein für Ihre interne Geschäftstätigkeit Ihren internen Geschäftsbetrieb und gemäß den vorbehaltlich der Bestimmungen des Rahmenvertrags, einschließlich Rahmenvertrags einschliesslich der im Auftrag sowie der Programmdokumentation festgelegten Definitionen und Regeln zu nutzen, eingeräumtwelche in dem Auftrag und der Programmdefinition ausgeführt sind.
2.2 Mit der Zahlung für mit den Programmen verbundene Bestellbare Services wird Ihnen Bezahlung von programmbezogenen Serviceangeboten erhalten Sie das nicht ausschließlicheausschliessliche, nicht abtretbareübertragbare, gebührenfreie, unbefristete und unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für Recht, alles, was von Oracle entwickelt und/oder und Ihnen im Rahmen dieses Anhangs Anhang P übergeben wird ausgeliefert hat („Übergebenes MaterialArbeitsergebnisse“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt. Jedoch Ihren internen Geschäftsbetrieb zu nutzen; gleichwohl können für bestimmtes Ihnen Übergebenes Material zusätzliche bestimmte Arbeitsergebnisse zusätzlichen Lizenzbestimmungen unterliegen, die im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen geltenbereitgestellt werden.
2.3 Sie dürfen Ihren Vertretern Ihre Vertreter und Auftragnehmern Auftragnehmer (insbesondere sind hiervon auch Outsourcing- Dienstleister umfasstOutsourcingpartner) berechtigen, die Nutzung der Programme und des Übergebenen Materials Arbeitsergebnisse für Ihre interne Geschäftstätigkeit gestatten Ihren internen Geschäftsbetrieb zu nutzen und übernehmen die Verantwortung dafürSie sind dafür verantwortlich, dass bei Nutzung durch diese sie die Allgemeinen Vertragsbestimmungen allgemeinen Vertragsbedingungen und der diesen Anhang P eingehalten werdenbei dieser Nutzung einhalten. Für Programme, die speziell insbesondere darauf ausgelegt sind, die Interaktion Ihrer es Ihren Kunden und Lieferanten Anbietern zu ermöglichen, in der Umsetzung Ihres internen Geschäftsbetriebs mit Ihnen im Rahmen Ihrer internen Geschäftstätigkeit zu ermöglicheninteragieren, ist eine solche Nutzung gemäß den Allgemeinen Vertragsbestimmungen im Rahmen der allgemeinen Vertragsbedingungen und diesem des Anhang P erlaubtzulässig.
2.4 Sie dürfen eine ausreichende Anzahl von Kopien jedes Programms für Ihre von der Lizenz umfasste lizenzierte Nutzung ausreichende Anzahl an Vervielfältigungen von jedem Programm anfertigen sowie jeden Programm-Datenträger einmal kopierenund eine Kopie jedes Programmdatenträgers erstellen.
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Samples: General Terms and Conditions