Common use of Rechtseinräumung Clause in Contracts

Rechtseinräumung. 3.1 Für die Dauer des Leistungszeitraums, vorbehaltlich Ihrer Zahlungsverpflichtungen und sofern es in diesem Vertrag oder in Ihrem Auftrag nicht anders festgelegt ist, erhalten Sie ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke und im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der Leistungsbeschreibungen, das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, weltweit unbeschränkte Zugriffs- und Nutzungsrecht für die von Ihnen bestellten Services einschließlich aller Arbeitsergebnisse, die Oracle als Teil der Services entwickelt und Ihnen bereitstellt. Sie dürfen Ihren Nutzern die Nutzung der Services zu diesen Zwecken gestatten und Sie sind dafür verantwortlich, dass die Nutzer dabei die Bestimmungen dieses Vertrags und des jeweiligen Auftrags einhalten. 3.2 Sie erwerben im Rahmen dieses Vertrags kein Recht und keine Lizenz für die Nutzung der Services, einschließlich der Oracle-Programme und der Leistungsumgebung, über den Umfang und/oder die Dauer der in Ihrem jeweiligen Auftrag genannten Services hinaus. Bei Beendigung der bestellten Services enden Ihre Rechte auf Zugriff und Nutzung der Services. 3.3 Um es Oracle zu ermöglichen, Ihnen und Ihren Nutzern die Services zu überlassen, erteilen Sie Oracle das Recht auf Benutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Inhalte und Ihrer Anwendungen für die Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums zuzüglich eines weiteren Zeitraums im Anschluss an die Beendigung, in dem Oracle Ihnen den Zugriff auf Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen zwecks Abruf einer Exportdatei gestattet, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag. Falls Ihre Anwendungen Programme von Dritten enthalten, erkennen Sie an, dass Oracle den Drittanbietern dieser Programme Zugriff auf die Leistungsumgebung sowie Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen gewähren darf, soweit dies für die Interaktion derartiger Programme von Drittanbietern mit den Services erforderlich ist. Oracle übernimmt keine Haftung für jede Art von Nutzung, Offenlegung oder Löschung Ihrer Inhalte oder Ihrer Anwendungen, die aus einem solchen Zugriff durch Drittanbieter von Programmen oder aus der Interaktion solcher Drittanbieterprogramme mit den Services resultiert. 3.4 Vorbehaltlich etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Auftrag für bestimmte Cloud Services (z.B. eine an Ihrem Standort gehostete private Cloud) erkennen Sie an, dass Oracle keinen Lieferverpflichtungen für Oracle-Programme unterliegt und Kopien solcher Programme im Rahmen der Services nicht an Sie verschicken wird. 3.5 Die Services können gesondert lizenzierte Technologie von Dritten enthalten oder deren Nutzung erfordern. Sie haften für die Einhaltung der von Oracle angegebenen gesonderten Bedingungen, die Ihre Nutzung gesondert lizenzierter Technologie von Dritten regeln. Oracle kann für Sie in den Leistungsbeschreibungen, in der Programmdokumentation und in den Readme- oder Notice-Dateien bestimmte Hinweise im Zusammenhang mit einer solchen gesondert lizenzierten Technologie von Dritten bereitstellen. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter gesondert lizenzierter Technologie von Dritten behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese gesondert lizenzierte Technologie von Dritten. 3.6 Im Rahmen des Angebots bestimmter Cloud Services kann Oracle Ihnen Zugriff auf den Inhalt von Drittanbietern innerhalb der Leistungsumgebung gewähren. Art und Umfang jeglicher Inhalte von Drittanbietern sind in den für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen definiert. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter Inhalte von Drittanbietern behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese Inhalte, und Ihre Rechte auf Nutzung derartiger Inhalte von Drittanbietern unterliegen den für solche Inhalte geltenden Bestimmungen, die der jeweilige Eigentümer, Verfasser oder Anbieter der Inhalte festlegt.

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Samples: Auftragsdokument

Rechtseinräumung. 3.1 Für Oracle räumt Ihnen für die Dauer des LeistungszeitraumsLaufzeit der Services, vorbehaltlich der Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtungen und sofern es nicht anderweitig in diesem Vertrag oder in Ihrem Auftrag festgelegt, ein nicht anders festgelegt ist, erhalten Sie ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke und im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der Leistungsbeschreibungen, das nicht ausschließlicheausschließliches, nicht abtretbareübertragbares, gebührenfreiegebührenfreies, weltweit unbeschränkte Zugriffs- weltweites, beschränktes Recht zum Zugriff auf die und Nutzungsrecht für die zur Nutzung von den von Ihnen bestellten Services Services, einschließlich aller Arbeitsergebnisse, die Oracle jeglicher Ihnen als Teil der Services entwickelt bereitgestellten Entwicklungen von Oracle, ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit gemäß dem Vertrag und Ihnen bereitstelltIhrem Auftrag, einschließlich der Leistungsbeschreibungen der Services, ein. Sie dürfen Ihren Nutzern die Nutzung der Services zu diesen Zwecken gestatten und Sie sind dafür verantwortlich, dass die Nutzer dabei die Bestimmungen dieses des Vertrags und des jeweiligen Auftrags einhaltenvon Ihren Nutzern eingehalten werden. 3.2 Sie erwerben iIm Rahmen dieses Vertrags erwerben Sie kein Recht und keine Lizenz für Lizenzen, um die Nutzung der Services, einschließlich der Oracle-Oracle Programme und der LeistungsumgebungServiceumgebung, über den in Ihrem Auftrag vereinbarten Umfang und/oder über die Dauer der in Ihrem jeweiligen Auftrag genannten vereinbarte Laufzeit der Services hinaushinaus zu nutzen. Bei Beendigung der bestellten Services enden Ihre Rechte wird Ihr Recht, auf Zugriff die Services zuzugreifen und Nutzung der Servicesdiese zu nutzen, beendet. 3.3 Um es Oracle zu ermöglichen, Ihnen und Ihren Nutzern die Services zur Verfügung zu überlassenstellen, erteilen räumen Sie Oracle das Recht auf Benutzungein, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Ihre Inhalte und Ihrer Anwendungen Ihre Applikationen gemäß diesem Vertrag und Ihrem Auftrag für die Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums zuzüglich eines weiteren Zeitraums der Laufzeit der Services und für einen etwaigen zusätzlichen Zeitraum im Anschluss an die Beendigung, in dem für den Oracle Ihnen den Zugriff auf gewährt, um Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen zwecks Abruf Applikationen mittels einer Exportdatei gestattetherunterzuladen, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen, zu verarbeiten und Ihrem jeweiligen Auftragzu übermitteln. Falls Sofern Ihre Anwendungen Applikationen Programme von Dritten Drittherstellern enthalten, erkennen stimmen Sie anzu, dass Oracle den Drittanbietern Bereitstellern der Programme von Drittherstellern in dem für die Interaktion dieser Programme von Drittherstellern mit den Services notwendigen Ausmaß Zugriff auf die Leistungsumgebung sowie Ihre Serviceumgebung, einschließlich Ihrer Inhalte und Ihre Anwendungen gewähren darfIhrer Applikationen, soweit dies für die Interaktion derartiger Programme von Drittanbietern mit den Services erforderlich istgestattet. Oracle übernimmt keine Haftung Verantwortung für jede Art von jegliche Nutzung, Offenlegung Offenlegung, Änderung oder Löschung Ihrer Inhalte oder und Ihrer AnwendungenApplikationen, die aus einem solchen dem Zugriff durch Drittanbieter von Programmen Bereitstellern der Programme von Drittherstellern oder aus der Interaktion Interoperabilität solcher Drittanbieterprogramme Programme von Drittherstellern mit den Services resultiertresultieren. 3.4 Vorbehaltlich etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Auftrag Sofern für bestimmte bestellbare Cloud Services (z.B. eine private an Ihrem Standort gehostete private Cloud) erkennen nicht ausdrücklich anderweitig in Ihrem Auftrag angeführt, stimmen Sie anzu, dass Oracle keinen Lieferverpflichtungen keine Lieferverpflichtung für Oracle-die Oracle Programme unterliegt hat und daher keine Kopien solcher solche Programme im Rahmen der Services nicht an Sie verschicken liefern wird. 3.5 Die Services können gesondert Separat lizenzierte Technologie von Dritten enthalten Drittherstellern beinhalten oder deren Nutzung erfordern. Sie haften sind für die Einhaltung der von Oracle angegebenen gesonderten Bedingungenspezifizierten Separaten Bestimmungen, die Ihre Nutzung gesondert der Separat lizenzierten Technologie von Drittherstellern regeln, verantwortlich. Es kann sein, dass Oracle Ihnen hinsichtlich solcher Separat lizenzierten Technologie von Drittherstellern bestimmte Hinweise in den Leistungsbeschreibungen der Services, der Programmdokumentation, den Readme-Files oder Notice-Files zur Verfügung stellt. Sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an solcher Separat lizenzierter Technologie von Dritten regeln. Oracle kann für Sie in den Leistungsbeschreibungen, in der Programmdokumentation und in den Readme- oder Notice-Dateien bestimmte Hinweise im Zusammenhang mit einer solchen gesondert lizenzierten Technologie von Dritten bereitstellen. Der Dritthersteller verbleiben beim jeweiligen Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter gesondert lizenzierter Technologie von Dritten behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese gesondert lizenzierte Technologie von DrittenAutor bzw. Bereitsteller. 3.6 Im Rahmen des Angebots Als Teil bestimmter bestellbarer Cloud Services kann Oracle Ihnen innerhalb der Serviceumgebung Zugriff auf den Inhalt Inhalte von Drittanbietern innerhalb der Leistungsumgebung gewähren. Die Art und der Umfang jeglicher Inhalte von Drittanbietern sind ist in den für Ihren jeweiligen der zu Ihrem Auftrag geltenden gehörigen Leistungsbeschreibungen der Services definiert. Der Sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an solchen Inhalten von Drittanbietern verbleiben beim jeweiligen Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter Autor bzw. Bereitsteller. In Bezug auf diese Inhalte unterliegt Ihr Recht zur Nutzung solcher Inhalte von Drittanbietern behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese Inhalte, und Ihre Rechte auf Nutzung derartiger Inhalte von Drittanbietern unterliegen den für solche Inhalte geltenden Bestimmungen, die der jeweilige vom Eigentümer, Verfasser oder Anbieter der Inhalte festlegtAutor bzw. Bereitsteller festgelegt wurden.

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Samples: Service Agreement

Rechtseinräumung. 3.1 Für die Dauer des Leistungszeitraums, vorbehaltlich Ihrer Zahlungsverpflichtungen und sofern es in diesem Vertrag oder in Ihrem Auftrag nicht anders festgelegt ist, erhalten Sie ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke und im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der LeistungsbeschreibungenLeistungs- beschreibungen, das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, weltweit unbeschränkte weltweite beschränkte Zugriffs- und Nutzungsrecht für die von Ihnen bestellten Services einschließlich aller Arbeitsergebnisse, die Oracle als Teil der Services entwickelt und Ihnen bereitstelltServices. Sie dürfen Ihren Nutzern Benutzern die Nutzung der Services zu diesen Zwecken gestatten und Sie sind dafür verantwortlich, dass die Nutzer Benutzer dabei die Bestimmungen dieses Vertrags und des jeweiligen Auftrags einhalten. 3.2 Sie erwerben im Rahmen dieses Vertrags kein Recht und keine Lizenz für die Nutzung der Services, einschließlich der Oracle-Programme und der Leistungsumgebung, über den Umfang und/oder die Dauer der in Ihrem jeweiligen Auftrag genannten Services hinaus. Bei Beendigung der bestellten Services enden Ihre Rechte auf Zugriff und Nutzung der Services. 3.3 Um es Oracle zu ermöglichen, Ihnen und Ihren Nutzern Benutzern die Services zu überlassen, erteilen Sie Oracle das Recht auf Benutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Inhalte und Ihrer Anwendungen für die Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums zuzüglich eines weiteren Zeitraums im Anschluss an die Beendigung, in dem Oracle Ihnen den Zugriff auf Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen zwecks Abruf einer Exportdatei gestattet, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag. Falls Ihre Anwendungen Programme von Dritten enthalten, erkennen Sie an, dass Oracle den Drittanbietern dieser Programme Zugriff auf die Leistungsumgebung sowie Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen gewähren darf, soweit dies für die Interaktion derartiger Programme von Drittanbietern mit den Services erforderlich ist. Oracle übernimmt keine Haftung für jede Art von Nutzung, Offenlegung oder Löschung Ihrer Inhalte oder Ihrer Anwendungen, die aus einem solchen Zugriff durch Drittanbieter von Programmen oder aus der Interaktion solcher Drittanbieterprogramme mit den Services resultiert. 3.4 Vorbehaltlich etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Auftrag für bestimmte Cloud Services (z.B. eine an Ihrem Standort gehostete private Cloud) erkennen Sie an, dass Oracle keinen Lieferverpflichtungen für Oracle-Programme unterliegt und Kopien solcher Programme im Rahmen der Services nicht an Sie verschicken wird. 3.5 Die Services können gesondert lizenzierte Technologie von Dritten enthalten oder deren Nutzung erfordern. Sie haften für die Einhaltung der von Oracle angegebenen gesonderten Bedingungen, die Ihre Nutzung gesondert lizenzierter Technologie von Dritten regeln. Oracle kann für Sie in den Leistungsbeschreibungen, in der Programmdokumentation und in den Readme- oder Notice-Dateien bestimmte Hinweise im Zusammenhang mit einer solchen gesondert lizenzierten Technologie von Dritten bereitstellen. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter gesondert lizenzierter Technologie von Dritten behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese gesondert lizenzierte Technologie von Dritten. 3.6 Im Rahmen des Angebots bestimmter Cloud Services kann Oracle Ihnen Zugriff auf den Inhalt Inhalte von Drittanbietern innerhalb der Leistungsumgebung gewähren. Art und Umfang jeglicher Inhalte von Drittanbietern sind in Ihrem Auftrag oder in den für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen definiert. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter Inhalte von Drittanbietern behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese Inhalte, und Ihre Rechte auf Nutzung derartiger Inhalte von Drittanbietern unterliegen den für solche Inhalte geltenden Bestimmungen, die der jeweilige Eigentümer, Verfasser oder Anbieter der Inhalte festlegt, sofern nicht anderweitig in Ihrem Auftrag festgelegt.

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Samples: Auftragsdokument

Rechtseinräumung. 3.1 3.1. Für die Dauer der Services Laufzeit und gemäß den Bedingungen des Leistungszeitraumsvorliegenden Vertrags und Ihrer Bestellung, vorbehaltlich einschließlich der Service Spezifikationen und Ihrer Zahlungsverpflichtungen und sofern es in diesem sowie vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im vorliegenden Vertrag oder in Ihrem Auftrag nicht anders festgelegt istIhrer Bestellung, erhalten haben Sie ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke und im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der Leistungsbeschreibungen, das nicht ausschließliche, nicht abtretbareübertragbare, gebührenfreielizenzgebührenfreie, weltweit unbeschränkte Zugriffs- weltweite, eingeschränkte Recht auf Zugriff und Nutzungsrecht für die von Ihnen Nutzung der bestellten Services einschließlich aller Arbeitsergebnisse, die an Sie im Rahmen der Service bereitgestellten Entwicklungen von Oracle als Teil ausschließlich für Ihren internen Geschäftszweck der Services entwickelt Beurteilung des Oracle Cloud Service Angebots innerhalb einer Conference Room Pilot Umgebung und Ihnen bereitstelltnicht für etwaige Produktions- oder Geschäftszwecke. Sie dürfen Ihren Nutzern Benutzern die Nutzung der Services Dienstleistungen zu diesen Zwecken diesem Zweck gestatten und Sie sind dafür verantwortlich, dass die Nutzer Benutzer dabei die Bestimmungen dieses Vertrags und des jeweiligen Auftrags der Bestellung einhalten. 3.2 3.2. Sie erwerben im Rahmen dieses Vertrags kein Recht und keine Lizenz für die Nutzung der Services, einschließlich der Oracle-Programme und der Leistungsumgebung, über den Umfang und/oder die Dauer der in Ihrem jeweiligen Auftrag genannten Services hinaus. .Bei Beendigung der bestellten Services enden Ihre Rechte auf Zugriff und Nutzung der Services. 3.3 3.3. Um es Oracle zu ermöglichen, Ihnen und Ihren Nutzern die Services zu überlassen, erteilen Sie Oracle das Recht auf Benutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Inhalte und Ihrer Anwendungen für die Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums zuzüglich eines weiteren Zeitraums im Anschluss an die Beendigung, in dem Oracle Ihnen den Zugriff auf Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen zwecks Abruf einer Exportdatei gestattetLeistungszeitraums, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag. 3.4. Falls Ihre Anwendungen Programme von Dritten enthalten, Sie erkennen Sie an, dass Oracle den Drittanbietern dieser keine Lieferverpflichtung für Oracle Programme Zugriff auf die Leistungsumgebung sowie Ihre Inhalte hat und Ihre Anwendungen gewähren darf, soweit dies für die Interaktion derartiger Programme von Drittanbietern mit den Services erforderlich ist. Oracle übernimmt keine Haftung für jede Art von Nutzung, Offenlegung oder Löschung Ihrer Inhalte oder Ihrer Anwendungen, die aus einem solchen Zugriff durch Drittanbieter von Programmen oder aus der Interaktion solcher Drittanbieterprogramme mit den Services resultiert. 3.4 Vorbehaltlich etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Auftrag für bestimmte Cloud Services (z.B. eine an Ihrem Standort gehostete private Cloud) erkennen Sie an, dass Oracle keinen Lieferverpflichtungen für Oracle-Programme unterliegt und Kopien solcher Programme im Rahmen als Teil der Services nicht an Sie verschicken wirdsendet. 3.5 3.5. Die Services können gesondert lizenzierte Technologie von Dritten enthalten oder deren Nutzung erfordern. Sie haften für die Einhaltung der von Oracle angegebenen gesonderten Bedingungen, die Ihre Nutzung gesondert lizenzierter Technologie von Dritten regeln. Oracle kann für Sie in den Leistungsbeschreibungen, in der Programmdokumentation und in den Readme- oder Notice-Dateien bestimmte Hinweise im Zusammenhang mit einer solchen gesondert lizenzierten Technologie von Dritten bereitstellen. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter gesondert lizenzierter Technologie von Dritten behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese gesondert lizenzierte Technologie von Dritten. 3.6 3.6. Im Rahmen des Angebots bestimmter Pilot Cloud Services kann Oracle Ihnen Zugriff auf den Inhalt von Drittanbietern innerhalb der Leistungsumgebung gewähren. Art und Umfang jeglicher Inhalte von Drittanbietern sind in den für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen definiert. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter Inhalte von Drittanbietern behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese Inhalte, und Ihre Rechte auf Nutzung derartiger Inhalte von Drittanbietern unterliegen den für solche Inhalte geltenden Bestimmungen, die der jeweilige Eigentümer, Verfasser oder Anbieter der Inhalte festlegt. 3.7. Die Oracle Conference Room Pilot Cloud Services bieten gegenwärtigen und potentiellen Kunden von Oracle die Möglichkeit, die Services vor dem Erwerb der Oracle Cloud Services in der Praxis anzuwenden. Die Bereitstellung der durch diesen Auftrag geregelten Conference Room Pilot Cloud Services erfolgt gefälligkeitshalber und Sie erkennen an, dass Oracle nicht zur Bereitstellung technischer Unterstützung, telefonischer Hilfe oder von Updates für die Services oder für irgendein anderes Oracle Programm verpflichtet ist, auf das Sie im Rahmen der Services zugreifen oder das Sie benutzen. Als Benutzer des Conference Room Pilot verpflichten Sie sich, keine Oracle Service Requests zu eröffnen, keine Oracle Support Kanäle zu nutzen und Oracle nicht auf anderem Weg um Unterstützung bei Problemen oder Fragen zu bitten, die bei der Benutzung der Services aufgetreten sind. Oracle bietet keinerlei Gewährleistung hinsichtlich der Vollständigkeit oder Speicherung Ihres Inhalts. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie Ihren in die Services Umgebung geladenen oder dort erstellten Inhalt häufig sichern sollten. Oracle behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit und gleich aus welchem Grund all Ihre Inhalte zu löschen, und diese können bei einem solchen Löschvorgang unwiderruflich verloren gehen.

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Samples: Conference Room Pilot Agreement

Rechtseinräumung. 3.1 Für Oracle räumt Ihnen für die Dauer des LeistungszeitraumsLaufzeit der Services, vorbehaltlich der Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtungen und sofern es nicht anderweitig in diesem Vertrag oder in Ihrem Auftrag festgelegt, ein nicht anders festgelegt ist, erhalten Sie ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke und im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der Leistungsbeschreibungen, das nicht ausschließlicheausschließliches, nicht abtretbareübertragbares, gebührenfreieweltweites, weltweit unbeschränkte Zugriffs- beschränktes Recht zum Zugriff auf die und Nutzungsrecht für die zur Nutzung von den von Ihnen bestellten Services Services, einschließlich aller Arbeitsergebnisse, die Oracle jeglicher Ihnen als Teil der Services entwickelt bereitgestellten Entwicklungen von Oracle, ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit gemäß dem Vertrag und Ihnen bereitstelltIhrem Auftrag, einschließlich der Leistungsbeschreibungen der Services, ein. Sie dürfen Ihren Nutzern die Nutzung der Services zu diesen Zwecken gestatten und Sie sind dafür verantwortlich, dass die Nutzer dabei die Bestimmungen dieses des Vertrags und des jeweiligen Auftrags einhaltenvon Ihren Nutzern eingehalten werden. 3.2 Sie erwerben iIm Rahmen dieses Vertrags erwerben Sie kein Recht und keine Lizenz für Lizenzen, um die Nutzung der Services, einschließlich der Oracle-Oracle Programme und der LeistungsumgebungServiceumgebung, über den in Ihrem Auftrag vereinbarten Umfang und/oder über die Dauer der in Ihrem jeweiligen Auftrag genannten vereinbarte Laufzeit der Services hinaushinaus zu nutzen. Bei Beendigung der bestellten Services enden Ihre Rechte wird Ihr Recht, auf Zugriff die Services zuzugreifen und Nutzung der Servicesdiese zu nutzen, beendet. 3.3 Um es Oracle zu ermöglichen, Ihnen und Ihren Nutzern die Services zur Verfügung zu überlassenstellen, erteilen räumen Sie Oracle das Recht auf Benutzungein, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Ihre Inhalte und Ihrer Anwendungen Ihre Applikationen gemäß diesem Vertrag und Ihrem Auftrag für die Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums zuzüglich eines weiteren Zeitraums der Laufzeit der Services und für einen etwaigen zusätzlichen Zeitraum im Anschluss an die Beendigung, in dem für den Oracle Ihnen den Zugriff auf gewährt, um Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen zwecks Abruf Applikationen mittels einer Exportdatei gestattetherunterzuladen, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen, zu verarbeiten und Ihrem jeweiligen Auftragzu übermitteln. Falls Sofern Ihre Anwendungen Applikationen Programme von Dritten Drittherstellern enthalten, erkennen stimmen Sie anzu, dass Oracle den Drittanbietern Bereitstellern der Programme von Drittherstellern in dem für die Interaktion dieser Programme von Drittherstellern mit den Services notwendigen Ausmaß Zugriff auf die Leistungsumgebung sowie Ihre Serviceumgebung, einschließlich Ihrer Inhalte und Ihre Anwendungen gewähren darfIhrer Applikationen, soweit dies für die Interaktion derartiger Programme von Drittanbietern mit den Services erforderlich istgestattet. Oracle übernimmt keine Haftung Verantwortung für jede Art von jegliche Nutzung, Offenlegung Offenlegung, Änderung oder Löschung Ihrer Inhalte oder und Ihrer AnwendungenApplikationen, die aus einem solchen dem Zugriff durch Drittanbieter von Programmen Bereitstellern der Programme von Drittherstellern oder aus der Interaktion Interoperabilität solcher Drittanbieterprogramme Programme von Drittherstellern mit den Services resultiertresultieren. 3.4 Vorbehaltlich etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Auftrag Sofern für bestimmte bestellbare Cloud Services (z.B. eine private an Ihrem Standort gehostete private Cloud) erkennen nicht ausdrücklich anderweitig in Ihrem Auftrag angeführt, stimmen Sie anzu, dass Oracle keinen Lieferverpflichtungen keine Lieferverpflichtung für Oracle-die Oracle Programme unterliegt hat und daher keine Kopien solcher solche Programme im Rahmen der Services nicht an Sie verschicken liefern wird. 3.5 Die Services können gesondert lizenzierte Technologie von Dritten enthalten oder deren Nutzung erfordern. Sie haften für die Einhaltung der von Oracle angegebenen gesonderten Bedingungen, die Ihre Nutzung gesondert lizenzierter Technologie von Dritten regeln. Oracle kann für Sie in den Leistungsbeschreibungen, in der Programmdokumentation und in den Readme- oder Notice-Dateien bestimmte Hinweise im Zusammenhang mit einer solchen gesondert lizenzierten Technologie von Dritten bereitstellen. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter gesondert lizenzierter Technologie von Dritten behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese gesondert lizenzierte Technologie von Dritten. 3.6 Im Rahmen des Angebots Als Teil bestimmter bestellbarer Cloud Services kann Oracle Ihnen Zugriff auf den Inhalt Inhalte von Drittanbietern innerhalb der Leistungsumgebung gewähren. Die Art und der Umfang jeglicher Inhalte von Drittanbietern sind ist in Ihrem Auftrag oder in den für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden zugehörigen Leistungsbeschreibungen der Services definiert. Der Sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an solchen Inhalten von Drittanbietern verbleiben beim jeweiligen Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter Autor bzw. Bereitsteller. In Bezug auf diese Inhalte unterliegt Ihr Recht zur Nutzung solcher Inhalte von Drittanbietern behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese Inhalte, und Ihre Rechte auf Nutzung derartiger Inhalte von Drittanbietern unterliegen den für solche Inhalte geltenden Bestimmungen, die der jeweilige vom Eigentümer, Verfasser oder Anbieter der Inhalte festlegtAutor bzw. Bereitsteller festgelegt wurden, sofern nicht anderweitig in Ihrem Auftrag festgelegt.

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Samples: Vertrag

Rechtseinräumung. 3.1 Für Mit der Auftragsbestätigung räumt Oracle Ihnen das nicht ausschließliche, gebührenfreie und unbefristete (sofern im Auftragsdokument nicht anders festgelegt) beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und Inanspruchnahme jeglicher Services, die Dauer des LeistungszeitraumsSie bestellt haben, vorbehaltlich ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein. Maßgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich der Definitionen und Regeln gemäß Auftragsdokument sowie die Programmdokumentation. Der Einsatz von Programmen, die speziell darauf ausgerichtet sind, Ihren Kunden und Lieferanten zur Förderung Ihrer Zahlungsverpflichtungen und sofern es in internen Geschäftszwecke die Interaktion mit Ihnen zu ermöglichen, ist gemäß diesem Vertrag ebenfalls zulässig. Sie dürfen Ihren Beauftragten und Auftragnehmern (einschließlich, ohne Einschränkung, Ihrer Outsourcing-Partner) die Nutzung der Programme für diese Zwecke gestatten und sind dafür verantwortlich, dass bei dieser Nutzung die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages eingehalten werden. Bei Auftragsannahme durch Oracle erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, der ein Exemplar Ihres Vertrages beiliegt. Die Programmdokumentation wird mit den Programmen ausgeliefert, oder Sie können diese online unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufen. Services werden auf Grundlage der Oracle Policies (Richtlinien), die für die entsprechenden bestellten Services Anwendung finden, erbracht. Oracle behält sich Änderungen dieser Richtlinien vor, und die für Sie anwendbaren spezifischen Richtlinien sowie der Zugriff auf diese werden in Ihrem Auftrag nicht anders festgelegt ist, erhalten angegeben. (Davon ausgenommen sind Technische Unterstützungsleistungen gemäß Abschnitt H dieses Vertrages.) Mit der Zahlung für Services haben Sie ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke ein unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und gebührenfreies Nutzungsrecht für alles, was Oracle entwickelt und Ihnen auf der Grundlage dieses Vertrages überlässt. Für bestimmte, Ihnen überlassene Produkte und Leistungen gelten möglicherweise zusätzliche Lizenzbestimmungen, die im Auftragsdokument festgelegt sind. Die auf der Grundlage dieses Vertrages erbrachten Services stehen gegebenenfalls in Zusammenhang mit Ihrer Lizenz zur Nutzung der von Ihnen im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der Leistungsbeschreibungen, das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, weltweit unbeschränkte Zugriffs- und Nutzungsrecht für die von Ihnen bestellten Services einschließlich aller Arbeitsergebnisseeines gesonderten Auftrags erworbenen Programme. Der in dem jeweiligen Auftrag in Bezug genommene Vertrag regelt Ihre Nutzung dieser Programme. Jegliche Services, die Sie gegebenenfalls von Oracle als Teil der Services entwickelt und Ihnen bereitstellterwerben, werden unabhängig von diesen Programmlizenzen angeboten. Sie dürfen Ihren Nutzern die Nutzung der können Services zu diesen Zwecken gestatten oder Programmlizenzen gesondert und Sie sind dafür verantwortlich, dass die Nutzer dabei die Bestimmungen dieses Vertrags und des jeweiligen Auftrags einhaltenunabhängig voneinander erwerben. 3.2 Sie erwerben im Rahmen dieses Vertrags kein Recht und keine Lizenz für die Nutzung der Services, einschließlich der Oracle-Programme und der Leistungsumgebung, über den Umfang und/oder die Dauer der in Ihrem jeweiligen Auftrag genannten Services hinaus. Bei Beendigung der bestellten Services enden Ihre Rechte auf Zugriff und Nutzung der Services. 3.3 Um es Oracle zu ermöglichen, Ihnen und Ihren Nutzern die Services zu überlassen, erteilen Sie Oracle das Recht auf Benutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Inhalte und Ihrer Anwendungen für die Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums zuzüglich eines weiteren Zeitraums im Anschluss an die Beendigung, in dem Oracle Ihnen den Zugriff auf Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen zwecks Abruf einer Exportdatei gestattet, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag. Falls Ihre Anwendungen Programme von Dritten enthalten, erkennen Sie an, dass Oracle den Drittanbietern dieser Programme Zugriff auf die Leistungsumgebung sowie Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen gewähren darf, soweit dies für die Interaktion derartiger Programme von Drittanbietern mit den Services erforderlich ist. Oracle übernimmt keine Haftung für jede Art von Nutzung, Offenlegung oder Löschung Ihrer Inhalte oder Ihrer Anwendungen, die aus einem solchen Zugriff durch Drittanbieter von Programmen oder aus der Interaktion solcher Drittanbieterprogramme mit den Services resultiert. 3.4 Vorbehaltlich etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Auftrag für bestimmte Cloud Services (z.B. eine an Ihrem Standort gehostete private Cloud) erkennen Sie an, dass Oracle keinen Lieferverpflichtungen für Oracle-Programme unterliegt und Kopien solcher Programme im Rahmen der Services nicht an Sie verschicken wird. 3.5 Die Services können gesondert lizenzierte Technologie von Dritten enthalten oder deren Nutzung erfordern. Sie haften für die Einhaltung der von Oracle angegebenen gesonderten Bedingungen, die Ihre Nutzung gesondert lizenzierter Technologie von Dritten regeln. Oracle kann für Sie in den Leistungsbeschreibungen, in der Programmdokumentation und in den Readme- oder Notice-Dateien bestimmte Hinweise im Zusammenhang mit einer solchen gesondert lizenzierten Technologie von Dritten bereitstellen. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter gesondert lizenzierter Technologie von Dritten behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese gesondert lizenzierte Technologie von Dritten. 3.6 Im Rahmen des Angebots bestimmter Cloud Services kann Oracle Ihnen Zugriff auf den Inhalt von Drittanbietern innerhalb der Leistungsumgebung gewähren. Art und Umfang jeglicher Inhalte von Drittanbietern sind in den für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen definiert. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter Inhalte von Drittanbietern behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese Inhalte, und Ihre Rechte auf Nutzung derartiger Inhalte von Drittanbietern unterliegen den für solche Inhalte geltenden Bestimmungen, die der jeweilige Eigentümer, Verfasser oder Anbieter der Inhalte festlegt.

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Samples: Oracle License and Service Agreement

Rechtseinräumung. 3.1 Für Mit der Auftragsbestätigung räumt Oracle Ihnen das beschränkte Recht zur Nutzung der Programme und Inanspruchnahme jeglicher Services, die Dauer des LeistungszeitraumsSie bestellt haben, vorbehaltlich Ihrer Zahlungsverpflichtungen und sofern es in diesem Vertrag oder in Ihrem Auftrag nicht anders festgelegt ist, erhalten Sie ausschließlich ausschliesslich für Ihre internen Geschäftszwecke ein. Massgeblich für diese Nutzung sind die Bestimmungen dieses Vertrages, einschliesslich der Definitionen und im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der Leistungsbeschreibungen, das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, weltweit unbeschränkte Zugriffs- und Nutzungsrecht für Regeln gemäss Auftragsdokument sowie die von Ihnen bestellten Services einschließlich aller Arbeitsergebnisse, die Oracle als Teil der Services entwickelt und Ihnen bereitstelltProgrammdokumentation. Sie dürfen Ihren Nutzern Vertretern und Auftragnehmern die Nutzung der Services zu diesen Zwecken Programme für diese Zwecke gestatten und Sie sind dafür verantwortlichhaften dafür, dass die Nutzer dabei bei dieser Nutzung die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages eingehalten werden. Bei Auftragsannahme durch Oracle erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, der ein E<emplar Ihres Vertrages beiliegt. Die Programmdokumentation wird entweder mit den Programmen ausgeliefert, oder Sie können diese online unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufen. Services werden auf Grundlage der Oracle Policies (Richtlinien), die für die entsprechenden bestellten Services gemäss den Angaben im Auftragsdokument Anwendung finden, erbracht. Oracle behält sich Änderungen dieser Richtlinien vor. Im Auftragsdokument wird zudem festgehlten, wie Sie Zugang zu den entsprechenden Richtlinien erhalten. Mit der Zahlung für Services haben Sie ausschliesslich für Ihre internen Geschäftszwecke ein unbefristetes, nicht ausschliessliches, nicht abtretbares und gebührenfreies Nutzungsrecht für alles, was Oracle entwickelt und Ihnen auf der Grundlage dieses Vertrags Vertrages überlässt. Für bestimmte, Ihnen überlassene Produkte und des jeweiligen Auftrags einhalten. 3.2 Sie erwerben Leistungen gelten möglicherweise zusätzliche Lizenzbestimmungen, die im Auftragsdokument festgelegt sind. Die auf der Grundlage dieses Vertrages erbrachten Services stehen gegebenenfalls in Zusammenhang mit Ihrer Lizenz zur Nutzung der von Ihnen im Rahmen dieses Vertrags kein Recht und keine Lizenz für die eines gesonderten Auftrags erworbenen Programme. Der in dem jeweiligen Auftrag genannte Vertrag regelt Ihre Nutzung der dieser Programme. Jegliche Services, einschließlich der Oracle-Programme und der Leistungsumgebungdie Sie gegebenenfalls von Oracle erwerben, über den Umfang und/oder die Dauer der in Ihrem jeweiligen Auftrag genannten Services hinaus. Bei Beendigung der bestellten Services enden Ihre Rechte auf Zugriff und Nutzung der Services. 3.3 Um es Oracle zu ermöglichen, Ihnen und Ihren Nutzern die Services zu überlassen, erteilen Sie Oracle das Recht auf Benutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Inhalte und Ihrer Anwendungen für die Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums zuzüglich eines weiteren Zeitraums im Anschluss an die Beendigung, in dem Oracle Ihnen den Zugriff auf Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen zwecks Abruf einer Exportdatei gestattet, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag. Falls Ihre Anwendungen Programme werden unabhängig von Dritten enthalten, erkennen Sie an, dass Oracle den Drittanbietern dieser Programme Zugriff auf die Leistungsumgebung sowie Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen gewähren darf, soweit dies für die Interaktion derartiger Programme von Drittanbietern mit den Services erforderlich ist. Oracle übernimmt keine Haftung für jede Art von Nutzung, Offenlegung oder Löschung Ihrer Inhalte oder Ihrer Anwendungen, die aus einem solchen Zugriff durch Drittanbieter von Programmen oder aus der Interaktion solcher Drittanbieterprogramme mit den Services resultiert. 3.4 Vorbehaltlich etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Auftrag für bestimmte Cloud Services (z.B. eine an Ihrem Standort gehostete private Cloud) erkennen Sie an, dass Oracle keinen Lieferverpflichtungen für Oracle-Programme unterliegt und Kopien solcher Programme im Rahmen der Services nicht an Sie verschicken wird. 3.5 Die Services können gesondert lizenzierte Technologie von Dritten enthalten oder deren Nutzung erforderndiesen Programmlizenzen angeboten. Sie haften für die Einhaltung der von Oracle angegebenen gesonderten Bedingungen, die Ihre Nutzung können Services oder Programmlizenzen gesondert lizenzierter Technologie von Dritten regeln. Oracle kann für Sie in den Leistungsbeschreibungen, in der Programmdokumentation und in den Readme- oder Notice-Dateien bestimmte Hinweise im Zusammenhang mit einer solchen gesondert lizenzierten Technologie von Dritten bereitstellen. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter gesondert lizenzierter Technologie von Dritten behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese gesondert lizenzierte Technologie von Drittenunabhängig voneinander erwerben. 3.6 Im Rahmen des Angebots bestimmter Cloud Services kann Oracle Ihnen Zugriff auf den Inhalt von Drittanbietern innerhalb der Leistungsumgebung gewähren. Art und Umfang jeglicher Inhalte von Drittanbietern sind in den für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen definiert. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter Inhalte von Drittanbietern behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese Inhalte, und Ihre Rechte auf Nutzung derartiger Inhalte von Drittanbietern unterliegen den für solche Inhalte geltenden Bestimmungen, die der jeweilige Eigentümer, Verfasser oder Anbieter der Inhalte festlegt.

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Samples: Oracle License and Service Agreement