Common use of Rechtsfolgen Clause in Contracts

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: makler.keinesorgen.de, www.ammerlaender-versicherung.de, www.kvs-versicherungsmakler.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 10 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.xxv24.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer Ver- sicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem nach- dem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, privat.rh-insuranceservices.com, www.ostangler.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 6 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 6 contracts

Samples: www.nv-online.de, www.nv-online.de, www.nv-online.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich vorsätz- lich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich vorsätz- lich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit Oblie- genheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ver- letzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: www.wwk.de, www.sparkasse-leipzig.de, www.wwk.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag Ver- trag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 4 contracts

Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de, www.continentale.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein KündigungsrechtDas Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweistbeweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig grobfahrlässig verletzt hat. und mit Arbeiten, gleich welcher Art, auf dem Versicherungsgrundstück betraut sind.

Appears in 4 contracts

Samples: sv-makler.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer Versiche- rer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: www.vwfs.de, www.gothaer.de, www.gdv.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versi- cherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem nach- dem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: e-bikeschutz.de, www.xxv24.de, www.xxv24.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheitdieser Oblie- genheiten, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen er- füllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Verlet- zung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein KündigungsrechtKün- digungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder we- der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: www.oevb.de, www.oevb.de, www.oevb.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungs- falles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine ObliegenheitOb- liegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer Versi- cherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem nach- dem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 3 contracts

Samples: www.fvv.de, www.fvv.de, www.fvv.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Der Versicherungsnehmer verletzt vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungs- falls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so . Dann kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich vor- sätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: verbraucherforum-info.de, www.vergleichen-und-sparen.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Der Versicherungsnehmer verletzt vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber gegen- über dem Versicherer zu erfüllen hat, so . Dann kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, www.pferd-versichert.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versi- cherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder we- der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

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Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich vor- sätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: slp-vermittlerportal.de, sdv-online.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit Oblie- genheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungs- falls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.diebayerische.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag Ver- trag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles (siehe Nr. 1) gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er Kenntnis von der Verletzung Kenntnis Obliegenheitsverletzung erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistbeweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig grobfahrlässig verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: dema-makler.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Ver- sicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.bllv-wd.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber gegen- über dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine ObliegenheitOb- liegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer Ver- sicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.fvv.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig eine ObliegenheitOblie- genheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb in- nerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein KündigungsrechtKündigungs- recht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder we- der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ver- letzt hat.

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Samples: www.oevb.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein KündigungsrechtDas Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweistbeweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig grobfahrlässig verletzt hat. Diese Vereinbarung findet sinngemäß Anwendung auf Unternehmer, deren Angestellte oder Arbeiter, die in anderen Branchen tätig sind und mit Arbeiten, gleich welcher Art, auf dem Versicherungsgrundstück betraut sind.

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Samples: sv-makler.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber gegen- über dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt er- langt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.inpunkto-tier.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.ostangler.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig fahr- lässig verletzt hat.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine ObliegenheitOb- liegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer Versi- cherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.fvv.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungs- falls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Ver- letzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Ver- sicherungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

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Samples: www.mystorage.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber gegen- über dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

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Samples: www.universa.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer Ver- sicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: dema-makler.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig grobfahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.helvetia.com

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine ObliegenheitOblie- genheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber gegen­ über dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb inner­ halb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs­ nehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.wgv.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit Obliegen- heit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: cdn2.hubspot.net

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine ObliegenheitObliegen- heit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Ver- sicherungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

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Samples: www.brokerport.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber Versicherungsfalles ge- genüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

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Samples: www.ostangler.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine ObliegenheitOblie- genheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ver- letzt hat.

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Samples: www.gdv.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungs- falls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

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Samples: rechner.prokundo.de

Rechtsfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

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Samples: rechner.prokundo.de