Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien. (2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden. (3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten. (4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung Geschäfts- verbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen übernom- menen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen über- nommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen auszu-gleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften Gutschrif- ten sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, Kunden die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste Zah- lungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB und die jeweils anwendbaren BGB gelten auch nach Beendigung Beendi- gung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus WertpapierenWert- papieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut Kredit- institut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung Geschäftsverbin- dung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Banking Documents, Berechtigung Mitinhaber / Zeichnungsberechtigter Zu Einem Easy Broker Wertpapierdepot
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon Geschäftsbeziehungen werden daraus geschuldete geschul- dete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen Verpflichtun- gen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs Ein- gangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum Zeit- raum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung Geschäftsverbin- dung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.bestimmten
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten. Regelmäßig erhobene Zahlungsdienstentgelte sind nur anteilmäßig bis zur Kündigung des Vertrags durch den Kunden zu entrichten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und ScheckSchecks, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen Teile davon wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig Zahlungsdienstleistungen anteilmäßig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut die Bank von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut die Bank berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut von der Bank bis zur Abdeckung eines etwa eventuell vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut die Bank dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, Wertpapieren können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.von
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs Eingangs, erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, Wertpapieren können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen al- len für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus WertpapierenWertpa- pieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut Kreditin- stitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder o- der einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstattenanteilmäßig erstat- ten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung Geschäftsverbin- dung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut Kredit institut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen Verpflichtun gen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere insbe sondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen Geschäfts beziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten bestimm ten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung Abwick lung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon Geschäftsbeziehungen werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste Zahlungsdienstleistungen anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut Kredit- institut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreienbe- freien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs Ein- gangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig an- teilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung Geschäftsverbin- dung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und ScheckWechsel, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen Teile davon wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig Zahlungsdienstleistungen anteilmäßig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters Des Weiteren ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen über- nommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel Wech- sel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ein- zelner Teile davon wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste Zah- lungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon Geschäftsbeziehungen werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und ScheckSchecks, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig Zahlungsdienstleistungen anteilmäßig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon Geschäftsbeziehungen werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien. Schließlich ist der Kunde dazu verpflichtet, Guthaben und Wertpapiere nach eigener Xxxx zu beheben oder zu übertragen (Abnahmepflicht).
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut Kreditinsti- tut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs Ein- gangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum Zeit- raum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung Geschäftsverbin- dung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, Kunden die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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Rechtsfolgen. (1) Mit Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Teile davon Geschäftsbeziehungen werden daraus geschuldete Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, das Kreditinstitut von allen für ihn übernommenen Verpflichtungen zu befreien.zu
(2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für den Kunden auszugleichen sowie unter Vorbehalt des Eingangs erfolgte Gutschriften sofort rückzubelasten. Ansprüche aus Wertpapieren, insbesondere Wechsel und Scheck, können vom Kreditinstitut bis zur Abdeckung eines etwa vorhandenen Schuldsaldos geltend gemacht werden.
(3) Im Falle der Beendigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen wird das Kreditinstitut dem Kunden, der Verbraucher ist, die für einen bestimmten Zeitraum im Voraus bezahlten Entgelte für Zahlungsdienste anteilig erstatten.
(4) Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung weiter.
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