Rechtsfolgen. Die Rechtsfolgen einer Verletzung der in 7.1 und 7.2 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung genannten Obliegenheiten ergeben sich aus 5. des Allgemeinen Teils (AT). Sofern sich die Obliegenheitsverletzung nicht auf die Auskunfts- und Aufklärungspflicht nach 7.2 a ff bis 7.2 a jj der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung bezieht, verzichtet der Versicherer bei Versicherungsfällen bis zu einer Schadenhöhe von insgesamt 20.000 EUR auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Appears in 2 contracts
Rechtsfolgen. Die Rechtsfolgen einer Verletzung der in 7.1 3.1 und 7.2 3.2 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung Besonderen Bedingungen zu Sach genannten Obliegenheiten ergeben sich aus 5. des Allgemeinen Teils (AT). Sofern sich die Obliegenheitsverletzung nicht auf die Auskunfts- und Aufklärungspflicht nach 7.2 3.2 a ff bis 7.2 a jj der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung Besonderen Bedingungen zu Sach bezieht, verzichtet der Versicherer bei Versicherungsfällen bis zu einer Schadenhöhe von insgesamt 20.000 EUR auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.Fahrlässigkeit.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Rechtsfolgen. Die Rechtsfolgen einer Verletzung der in 7.1 und 7.2 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung genannten Obliegenheiten ergeben sich aus 5. 5 des Allgemeinen Teils (AT). Sofern sich die Obliegenheitsverletzung nicht auf die Auskunfts- und Aufklärungspflicht nach 7.2 a ff a) ff) bis 7.2 a jj a) jj) der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung bezieht, verzichtet der Versicherer bei Versicherungsfällen bis zu einer Schadenhöhe von insgesamt 20.000 EUR auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Appears in 1 contract
Rechtsfolgen. Die Rechtsfolgen einer Verletzung der in 7.1 und 7.2 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung genannten Obliegenheiten ergeben sich aus 5. des Allgemeinen Teils (AT). Sofern sich die Obliegenheitsverletzung nicht auf die Auskunfts- und Aufklärungspflicht nach 7.2 a ff 7.2.a.ff bis 7.2 a jj 7.2.a.jj der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung bezieht, verzichtet der Versicherer bei Versicherungsfällen bis zu einer Schadenhöhe von insgesamt 20.000 100.000 EUR auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Appears in 1 contract
Samples: Betriebssachversicherung