Common use of Rechtsstreitigkeiten Clause in Contracts

Rechtsstreitigkeiten. 17.1. Im Falle von Streitigkeiten kann der AG wahlweise anstelle der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte den Streitfall vor ein Schieds- gericht bringen, für welches die Regelungen der Schiedsordnung ONR 22110 anzuwenden sind. 17.2. Sollten sich in technischer Hinsicht Meinungsverschiedenheiten ergeben, so kann der AG oder der AN das Gutachten eines einvernehmlich zu bestellenden gerichtlich beeideten Sachverständigen einholen, das für beide Vertragsteile bindend ist. Die Kosten dieses Sachverständigen- gutachtens hat der unterliegende Teil zu tragen. 17.3. Abrechnungsdifferenzen bzw. Streitigkeiten berechtigen den AN nicht, die Arbeiten einzustellen, Informationen oder die nach dem Vertrag geforderten Leistungen zurückzubehalten. 17.4. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des AG aus- schließlich vereinbart. 17.5. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss der Sachnormen des UN-Kaufrechtsab- kommens (BGBL 1988/98).

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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag, Werkvertrag

Rechtsstreitigkeiten. 17.1. Im Falle von Streitigkeiten kann der AG wahlweise anstelle der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte den Streitfall vor ein Schieds- gericht bringen, für welches die Regelungen der Schiedsordnung ONR 22110 anzuwenden sind. 17.2. Sollten sich in technischer Hinsicht Meinungsverschiedenheiten ergeben, so kann der AG oder der AN das Gutachten eines einvernehmlich zu bestellenden gerichtlich beeideten Sachverständigen einholen, das für beide Vertragsteile bindend ist. Die Kosten dieses Sachverständigen- gutachtens hat der unterliegende Teil zu tragen. 17.3. Abrechnungsdifferenzen bzw. Streitigkeiten berechtigen den AN nicht, die Arbeiten einzustellen, Informationen oder die nach dem Vertrag geforderten Leistungen zurückzubehalten. 17.4. Der AN verzichtet auf sämtliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte. 17.5. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des AG aus- schließlich vereinbart. 17.517.6. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss der Sachnormen des UN-Kaufrechtsab- kommens (BGBL 1988/98).

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Samples: Werkvertrag