Common use of Rechtswahl und Gerichtsstand Clause in Contracts

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und UO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 17.2 Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungen. 17.3 Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werden, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

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Samples: Tischreservierungsvereinbarung

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 14.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen visitBerlin und dem Kunden und UO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes Dies gilt auch für das sonstige gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen visitBerlin im Ausland für die Haftung von visitBerlin dem Grunde nach nicht deutsches Recht an- gewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 17.2 14.2. Der Kunde kann visitBerlin nur an ihrem Sitz verklagen. Für Xxxxxx von visitBerlin gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sindPersonen, die Ihren Wohn/Geschäftssitz ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO visitBerlin vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungen. 17.3 Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur GültigkeitDie vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn sie und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und visitBerlin anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werdenReisevertrag anwendbare, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch ab- dingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Abänderung dieser Vertragsbestimmunghier genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Reisebedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 11.1 Auf das Vertragsverhältnis gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und UO LENAREISEN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 17.2 11.2 Der Kunde kann LENAREISEN nur an dessen Sitz verklagen. 11.3 Für Klagen von LENAREISEN gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden Maß gebend. Für Klagen gegen KundenXxxxxx, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthalt im zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO LENAREISEN vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungen. 17.3 Erklärungen11.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, Änderungena) wenn und insoweit sich aus vertraglichen, Ergänzungen nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Zusätze zu LENAREISEN anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeitder Kunde angehört, wenn sie zwischen für den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werden, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch für Kunden günstiger sind als die Abänderung dieser Vertragsbestimmungvorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Vermittlungsvertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 14.1 Auf das Vertragsverhältnis Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und UO Bedu Expeditionen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis, insbesondere die Vorschriften des Reisevertrages des Bürgerlichen Gesetzbuches. 17.2 14.2 Der Kunde kann Bedu Expeditionen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Bedu Expeditionen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO des Reiseveranstalters vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungen. 17.3 Erklärungen14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingba- ren Bestimmungen internationaler Abkommen, Änderungendie auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und Bedu Expeditionen anzuwenden sind, Ergänzungen etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. b) wenn und Zusätze zu insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeitder Reisende angehört, wenn sie zwischen für den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werden, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch für Reisenden günstiger sind als die Abänderung dieser Vertragsbestimmungvorgenannten Bestimmungen oder die entspre- chenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 Auf 13.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. 13.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, im kaufmännischen Verkehr auch am für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. 13.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden und UO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendungeinschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinba-rungen eine Xxxxx enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 17.2 Für Klagen gegen KundenDie Parteien verpflich- ten sich in diesen Fällen, die Kaufleuteganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt wirtschaftlicher Erfolg dem der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungenunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 17.3 Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werden, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 Auf 20.1. Die Geschäftsbedingungen und das durch dieses geregelte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und UO findet ausschließlich deutsches unter- liegen materiellem österreichischem Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnisunter Ausschluss der Kollisionsnormen. 17.2 20.2. Für Klagen Rechtstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch diese Geschäfts- bedingungen geregelten Vertragsverhältnisses, wozu auch Streitigkeiten über des- sen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständi- gen Gerichtes am Sitz BITFACTORYs vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. 20.3. BITFACTORY ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen Kundenden Auftraggeber auch bei je- dem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Auf- traggeber seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber Auftraggebern, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Ihren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen BestimmungenGe- richtstandregelung des § 14 Konsumentenschutzgesetz. 17.3 Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werden, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 Auf 1. Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationa- len Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. 2. Ist der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermö- gen, ist ausschließlicher – auch internationaler – örtlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und UO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendungergebenden Streitigkeiten das Gericht am Sitz der kaufenden Gesellschaft. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 17.2 Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungen. 17.3 Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeitgilt, wenn sie zwischen den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werdender Käufer sonstiger Unternehmer ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurdeKlage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß Ziffer 4 Absatz 2 bzw. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmungeiner vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu erheben.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und UO PBR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes Dies gilt auch für das sonstige gesamte Rechtsverhältnis. 17.2 2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen PBR im Ausland für die Haftung von PBR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 3. Der Kunde kann PBR nur an deren Sitz verklagen. 4. Für Klagen von PBR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen KundenKunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO PBR vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungen. 17.3 Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeit5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn sie zwischen und insoweit auf den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werdenReisevertrag anwendbare, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Abänderung dieser Vertragsbestimmungnachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Reisevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 17.1 15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und UO dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 17.2 15.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. 15.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz Wohnsitz oder gewöhnli- cher gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von UO des Reisevermittlers vereinbart. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Bestimmungen. 17.3 Erklärungen15.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, Änderungendie auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, Ergänzungen etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und Zusätze zu insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen geschlos- senen Vertrags haben nur Gültigkeitder Kunde angehört, wenn sie zwischen für den Ver- tragsparteien schriftlich vereinbart werden, sofern nicht nachweis- lich anders vereinbart wurde. Dies gilt auch für Kunden günstiger sind als die Abänderung dieser Vertragsbestimmungvorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Reisevermittlungsvertrag