Common use of Rechtswahl und Gerichtsstand Clause in Contracts

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 11.1 Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Xxxx und dem Beherbergungsbetrieb, bzw. der Vermittlungsstelle findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Entsprechendes gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdfür das sonstige Rechtsverhältnis. 18.2 11.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb oder die Vermittlungsstelle im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.3 Der Xxxx kann den Beherbergungsbetrieb, bzw. die Vermittlungsstelle nur an deren Sitz verklagen. 11.4 Für Klagen des Reisende ist Beherbergungsbetriebs, bzw. der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden Vermittlungsstelle gegen den Xxxx ist der Wohnsitz des Reisenden Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeGäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz des Beherbergungsbetriebs vereinbart. 18.3 11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. Sehr geehrter Xxxx, wir freuen uns, dass Sie sich aus vertraglich für einen Aufenthalt im Lausitzer Seenland entschieden haben. Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen. Diese gelten ausschließlich für die Reisepauschalangebote für alle regionalen und örtlichen durch den Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. und die angeschlossenen Vermittlerstellen auf deren Websites sowie über angeschlossene Internetportale zur Buchung stehenden Pauschalangebote im Buchungsverbund der Urlaubsregion Lausitzer Seenland. Diese Bedingungen gelten in Ergänzung zu den §§ 651 a ff. BGB sowie den Informationsvorschriften für Reiseveranstalter, nachfolgend RV genannt, gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV und füllen diese aus. Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter der Reisepauschale geschlossenen Reisevertrages. Der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. und dessen angeschlossene Vermittlungsstellen haben ausschließlich die Stellung eines Vermittlers, soweit sie nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden selbst als verantwortlicher Reiseveranstalter der jeweiligen Pauschale angegeben sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilBitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

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Samples: Vermittlungsvertrag, Vermittlungsvertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 8.1. Auf diesen Vertrag das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Xxxx/Auftraggeber und visitBerlin findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg8.2. Der Xxxx/Auftraggeber kann visitBerlin nur an deren Sitz verklagen. 8.3. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden Xxxxxx von visitBerlin gegen den Xxxx/Auftraggeber ist der Wohnsitz des Reisenden Gastes/Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeGäste/Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz von visitBerlin vereinbart. 18.3 8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler internationaler Abkommen, von EU-Verordnungen oder Gesetzen, die auf dieses Vertragsverhältnis den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Xxxx/Auftraggeber und visitBerlin anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden Gastes/Auftraggebers ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Vermittlungsvertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 10.1 Der Xxxx kann das Apart Hotel nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen. 10.2 Auf das gesamte Rechts. Und Vertragsverhältnis zwischen dem Apart Hotel und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 10.3 soweit vereinbart ist, dass der Xxxx den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebs an diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet zu entrichten hat, entzogen wirdist Gerichtsstand für Klagen des Apart Hotels auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des Apart Hotels. 18.2 Für 10.4 Ansonsten ist für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist Apart Hotels gegen den Xxxx der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, es sei denn, die KaufleuteKlage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindPersonen, die ihren Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten . In diesen Fällen ist der Sitz des Reisenden ergibtApart Hotels maßgebend. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.12.01.2015

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Samples: Beherbergungsvertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet 1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme unter Ausschluss 3 gleicVhisaituesnwkealrctheenmLRoreycmhtsagrund – bei Vorsatz und grober FahrläSsstidg.- keit.EBrsetieelleinnfadcehreDr rFuachkrdläastesiiegnkefüitrhnaeftueenVwisiritevnokrbaertheanltulinchd eines milderen Anpassen des UN-Kaufrechts Endorsement Logos Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweitnur a) für Schäden aus der Verletzung des 4 LebWenes,bdseitseKwöwrpwer.sloordyemr ad.edreGesundheit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdb) für Schäden aus deSr td. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig Mit Unterzeichnung des Nutzungsvertrages erklärt der Nutzungsberechtigte folgende Regeln als verbindlich an: Die RULEBREAKER® Society respektiert und fördert die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland Deutschland. Sie ist überparteilich und überkonfessionell. Sie versteht sich als unabhängig von politischen Parteien und Strömungen sowie unabhängig von Religionen und Kirchen weltweit. Verfassungsfeindliche Ideologie ist ihr fremd, insbesondere rechts- und linksextremes Gedankengut. Die RULEBREAKER® Society lehnt die Ausübung und Verbreitung der scientologischen Weltanschauung sowie die Technologie von X. Xxx Xxxxxxx ausdrücklich ab. Die RULEBREAKER® Society versteht sich als „Gemeinschaft der Entscheider“. Sie setzt sich mit Ausnahme einem konkreten Dienstleistungsangebot für ihre Mitglieder ein. Die aktive Mitwirkung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) AnwendungMitglieds ist Voraussetzung für das erfolgreiche Erbringen dieser Dienstleistung durch die RULEBREAKER® Society. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweitDie RULEBREAKER® Society nimmt darüber hinaus eine aktive Sorgfaltspflicht für die Gemeinschaft der Mitglieder wahr. Dies geschieht auf Basis eines gemeinsamen Werteverständnisses, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg„Aims and Objects“. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeDie RULEBREAKER® Society verbindet jene Menschen, die Kaufleutemit ihren Visionen Neues in die Welt bringen wollen. RULEBREAKER® verstehen die schöpferische Zerstörung von überkommenen Regeln als geeignetes Instrument, juristische Personen des öffentlichen um Wirtschaft und Gesellschaft voranzubringen. Ihr Motto ist: Wir reden nicht nur über Innovation, wir verändern wirklich die Welt! RULEBREAKER®-Strategien sind kein Freibrief für unmenschliches, rassistisches oder privaten Rechts oder Personen sind, unehrenhaftes Verhalten. RULEBREAKER® fühlen sich die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt Grundrechten und Pflichten der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 humanistischen Weltanschauung verbunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.Mitglieder der RULEBREAKER® Society folgen den sieben Grundwerten:

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Samples: Nutzungsvertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung20.1. Gegenüber Ver- brauchern Es gilt diese österreichisches Recht. 20.19. Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdGerichtsstand 20.19.1. Es gilt österreichisches Recht. 18.2 Für 20.2. Der für Klagen des Reisende ist KI oder gegen ihn bei Vertragsabschluss mit der easybank gegebene allgemeine Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nichtin Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der KI nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommenösterreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. 20.19.2. Der für Klagen des KI oder gegen ihn bei Vertragsabschluss mit der Bank gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden wenn der KI nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Kreditkartenbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 10.1. Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Xxxx, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB bzw. dem Tourismusbüro Südliche Weinstrasse Edenkoben e.V. findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Entsprechendes gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdfür das sonstige Rechtsverhältnis. 18.2 10.2. Der Xxxx, bzw. der Auftraggeber, können den BHB, bzw. das Tourismusbüro Südliche Weinstrasse Edenkoben e.V. nur an dessen Sitz verklagen. 10.3. Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand HamburgBHB, bzw. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden des Tourismusbüros Südliche Weinstrasse Edenkoben e.V. gegen den Xxxx, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Reisenden Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeGäste, bzw. Aufraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben, oder deren Wohnsitz Wohn-/Geschäftssitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz des BHB vereinbart. 18.3 10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbaren abdingbare Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Gastaufnahme Und Vermittlungsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 11.1. Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Xxxx, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der LTM findet das aus- schließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Entsprechendes gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdfür das sonstige Rechtsverhältnis. 18.2 11.2. Der Xxxx, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber bzw. die LTM nur an deren Sitz verklagen. 11.3. Für Klagen des Reisende ist Gastgebers bzw. der Gerichtsstand HamburgLTM gegen den Xxxx, bzw. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Reisenden Xxxx maßgebend. 11.4. Für Klagen gegen ReisendeGäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen gewöhnli- chen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Ge- schäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung Kla- geerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz des Gastgebers vereinbart. 18.3 11.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbaren abdingbare Bestim- mungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Gastaufnahmevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 10.1. Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Xxxx, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB, bzw. der TPL findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Entsprechendes gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdfür das sonstige Rechtsverhältnis. 18.2 10.2. Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den BHB oder die TPL im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 10.3. Der Xxxx bzw. der Auftraggeber können den BHB bzw. die TPL nur an deren Sitz verklagen. 10.4. Für Klagen des Reisende ist BHB bzw. der Gerichtsstand HamburgTPL gegen den Xxxx, bzw. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Reisenden Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeGäste, bzw. Auftraggeber die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz Ihren Wohn- /Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz des BHB vereinbart. 18.3 10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbaren abdingbare Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Gastaufnahme Und Vermittlungsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 17.1 Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und alltours flugreisen gmbh findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweitSoweit bei Klagen des Reisenden gegen alltours flugreisen gmbh im Ausland für die Haftung von alltours flugreisen gmbh dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, als nicht findet bzgl. der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Rechts des StaatesReisenden, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdausschließlich deutsches Recht Anwendung. 18.2 Für Klagen des 17.2 Der Reisende ist der Gerichtsstand Hamburgkann alltours flugreisen gmbh nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber von alltours flugreisen gmbh gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, es sei denn, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder privaten Rechts oder Personen sindPersonen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Aufenthaltsort ins Ausland ha- ben verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. In diesen Fällen ist der Sitz von alltours flugreisen gmbh maßgebend. 18.3 17.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl gelten nicht, - wenn und so weit soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und alltours flugreisen gmbh anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt ergibt oder - wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilvorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 1. Auf diesen Vertrag findet das sämtliche Vertragsverhältnisse ist ausschließlich jenes Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staatesanwendbar, in dem die verkaufende Gesellschaft der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet HASSLACHER Gruppe ihren Sitz hat, entzogen wirddies unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf („UN-Kaufrecht“). Sollte österreichisches Recht nicht zur Anwendung gelangen, so treten an Stelle der in diesen AGB gesondert erwähnten ABGB oder PHG Bestimmungen, jene Bestimmungen des anwendbaren Rechts (sofern vorhanden), die inhaltlich den jeweiligen ABGB bzw. PHG Bestimmungen entsprechen. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft der HASSLACHER Gruppe. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg2. Für Klagen sämtliche Streitigkeiten die zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit den (auch künftig) geschlossenen Geschäften entstehen, unterwerfen sich die Parteien unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden Schiedsordnung und dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse. Verfahrenssprache ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebendDeutsch. Schiedsort ist Wien. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, Deutschen Unternehmen der HASSLACHER Gruppe gilt die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt Schiedsordnung der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbartDeutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit. Schiedsort ist für die Nordlam GmbH Magdeburg und für die HASSLACHER Holzbauteile GmbH Frankfurt am Main. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 18.1. Auf diesen Vertrag findet die Geschäftsbeziehung zwischen WA- CKER NEUSON und dem LIEFERANTEN ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des anwendbar. Das UN-Kaufrechts Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdist ausgeschlossen. 18.2 Für Klagen des Reisende 18.2. Ist der Sitz von WACKER NEUSON in Deutsch- land, ist der Gerichtsstand Hamburgbei allen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten München, in allen anderen Fällen das jeweils für WACKER NEUSON zuständige Gericht. 18.2.1. Für Klagen WACKER NEUSON ist allerdings berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichts- stand Klage zu erheben. 18.2.2. Anstelle der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeAnrufung eines ordentlichen Ge- richtes kann WACKER NEUSON als Kläger ei- ner Streitigkeit, die Kaufleutesich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergibt, juristische Personen diese Streitig- keit nach freiem Ermessen auch nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institu- tion für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindordentlichen Rechtsweges ent- scheiden lassen. Der Ort des schiedsrichterli- chen Verfahrens ist München, die ihren Wohnsitz Verfahrens- sprache bestimmt sich nach Xxxx von WA- CKER NEUSON (Deutsch oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt Englisch). Das Schiedsgericht besteht aus drei (3) Schieds- richtern, das in der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbartSache anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil. ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN ( AGBs 2025) Lieber Xxxx, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen. Im Fall Ihrer Buchung und der wirksamen Einbeziehung werden die nachfolgenden Bestimmungen Inhalt des zwischen Ihnen und der Riverside Collection GmbH & Co. KG geschlossenen Reisevertrages. Jene ergänzen die gesetz­ lichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB sowie der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus. Für von der Riverside Collection GmbH & Co. KG angebotene Landausflüge gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Landausflüge der River­ side Collection GmbH & Co. KG.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 15.1. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in Vertragsverhältnis zwischen dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt Kunden und auf den die Riverside Collection Edel GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdfindet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 18.2 Für 15.2. Soweit bei Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection Kunden gegen Edel GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden im Ausland für die Haftung von Edel GmbH & Co. KG dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 15.3. Der Kunde kann Edel GmbH & Co. KG nur an deren Sitz verklagen. 15.4. Für Klagen von Edel GmbH & Co. KG gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeKunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz von Edel GmbH & Co. KG vereinbart. 18.3 15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbaren abdingbare Bestimmungen in- ternationaler Abkommenim Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt nachfolgenden Bestimmungen oder die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilentsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Reisevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet 13.1. Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme unter Ausschluss internationalen Einheits- rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) AnwendungKaufrechts. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Voraussetzungen und Wirkungen des Eigen- tumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen zugunsten des deutschen Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdunzulässig oder unwirk- sam ist. 18.2 Für Klagen des Reisende ist 13.2. Ist der Gerichtsstand HamburgLieferant Kaufmann iSd. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die KaufleuteHandelsgesetzbuchs, juristische Personen Person des öffentlichen oder privaten öffentli- chen Rechts oder Personen sindein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Klageerhebung nicht bekannt istGeschäftssitz des Bestellers. Wir sind jedoch auch berechtigt, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbartKlage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung zu erheben. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht13.3. Diese AEB sind in Deutsch und Englisch erhältlich. Sollte zwischen beiden Fassungen eine Diskrepanz bestehen, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, ist die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teildeutsche Fassung maßgebend.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das 9.1 Der Mietvertrag untersteht materiellem Schweizer Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen Internationalen Privatrechts und des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdUN- Kaufrechts. 18.2 Für Klagen des Reisende 9.2 Gerichtsstand ist der Gerichtsstand HamburgSt. Margrethen. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden Der Vermieter ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebendauch berechtigt, den Mieter bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Für Klagen gegen ReisendeVorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. VERTRAG ÜBER DIE VERMIETUNG EINES SCHLIESSFACHES Niederglatt, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 0000 Xxxxxxxxxxx Schliessfach-Nr. Name Hauptmieter Vorname Ort, Datum Unterschrift Hauptmieter Der Mieter (nachfolgend "Hauptmieter") benennt folgende weitere Zutrittsberechtigte. Die Zutrittsberechtigten treten als Mit- Mieter dem Mietvertrag bei. Es gelten die Kaufleute.im Vertrag über die Vermietung eines Schliessfaches getroffenen Vereinbarungen. Name Vorname Strasse, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindHausnummer PLZ, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Ort Land Geburtsort und -datum ausgewiesen durch ID/PA RP Nr. Behörde gültig bis Zutrittsberechtigung einzeln nur zusammen mit Xxxxx-Xxxxxx Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter VERTRAG ÜBER DIE VERMIETUNG EINES SCHLIESSFACHES Hiermit bestätige ich den Erhalt von Schlüssel(n) für das Schliessfach Niederglatt, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 0000 Xxxxxxxxxxx Schliessfach-Nr. Kategorie Name Vorname Ort, Datum Unterschrift Schlüsselempfänger Filiale Mitarbeiter Die Geiger Edelmetalle AG ist ein Finanzintermediär im Ausland ha- ben Sinne von Art. 2 Abs. 3 des Geldwäschereigesetzes (GwG). Gestützt auf Art. 4 GwG ist die Geiger Edelmetalle AG verpflichtet, eine schriftliche Erklärung darüber einzuholen, wer die wirtschaftlich berechtigte Person an den gehandelten und/oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt aufzubewahrenden Vermögenswerten ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Vermietungsvertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet 13.1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung mit dem Käufer kommt spanisches Recht für Geschäfte zwischen spanischen Kaufleuten, deren Verpflichtungen auf spanischem Boden zu erfüllen sind, zur Anwendung. Für Geschäftsbeziehungen mit anderen Staaten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdKaufrechts. 18.2 Für Klagen des Reisende ist 13.2. Ist der Gerichtsstand HamburgKäufer Kaufmann i.S.d. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleutespanischen Handelsgesetzbuchs, juristische Personen Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihren Wohnsitz ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nichtmittelbar ergebenden Streitigkeiten Sant Cugat del Vallès. Entsprechendes gilt, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommender Käufer Unternehmer i.S.v. Artikel 1 des spanischen Handelsgesetzbuches ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sindKlage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilinsbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht 16.1. Diese ALB sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Evident und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Das Übereinkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [Kaufrecht, CISG] vom 11.04.1980) findet keine Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg16.2. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisendesämtliche Streitigkeiten wird bei Kaufleuten, die Kaufleute, juristische juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindöffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Das gilt auch für den Fall, die ihren dass der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbartim Ausland liegt oder dorthin verlegt wird. 18.3 16.3. Evident ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Hamburg, 21. September 2022 Die vorstehenden Bestimmungen nachfolgenden Allgemeinen Datenschutzinformationen gelten für alle Verträge, die den Einkauf, Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen oder die Erbringung von Serviceleistungen durch die Evident Europe GmbH und deren Niederlassungen sowie der EVIDENT Technology Center Europe GmbH (nachfolgend jeweils als "Evident" bezeichnet) an ihre Partner (nachfolgend "Partner") zum Gegenstand haben. 1. Evident speichert und nutzt erforderliche personenbezogene Daten des Partners, der Mitarbeiter und des Kundenkreises des Partners zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags. 2. Personenbezogene Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisse zwischen Evident und dem Partner. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis (s.u., Ziffer 5). Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, wenn außer sie ist zur Erfüllung des vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses oder zur Verfolgung der Ansprüche von Evident gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. In Einzelfällen kann es jedoch möglich sein, dass Daten Externen, z.B. Auftragsverarbeitern im Sinne des Art. 28 DSGVO, für diese Zwecke verfügbar gemacht werden. Wenn personenbezogene Daten des Partners oder der Mitarbeiter des Partners im Rahmen von Verarbeitungen weitergegeben werden, kann diese Weitergabe an folgende Empfängerkreise erfolgen: • Agenturen • Auskunfteien, Inkassodienstleister (Bonitätsprüfung, Mahnverfahren) • Behörden, sonstige staatliche Stellen • Druckdienstleister • Interne Stellen, Konzerngesellschaften • IT-Dienstleister • Kooperationspartner (Partnerangebote, etc.) • Kreditinstitute • Lieferanten • Logistikdienstleister, Post- & Kurierdienstleister • Markt- und so weit sich aus vertraglich Meinungsforschungsunternehmen • Newsletter-Versanddienstleister • Reisebüro- & Touristikdienstleister • Reparatur- & Servicedienstleister • Telekommunikationsanbieter • Unternehmensberater / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater • Versicherungen Sofern eine Weitergabe von Daten von Evident an Dritte für die Erfüllung der Datenverarbeitungszwecke erforderlich wird, achtet Evident darauf, dass personenbezogene Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes verbleiben. Sofern dies in Ausnahmefällen nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommenmöglich ist und eine Datenübermittlung in ein Drittland erforderlich wird (entweder an Evident Einheiten in Drittländern wie z.B. Japan, Russland oder USA, oder an andere Unternehmen in Drittländern, z.B. an Dienstleister oder Kooperationspartner von Evident), ergreift Evident alle erforderlichen Maßnahmen, die zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus nötig sind und wird hierbei insbesondere die Standard-Datenschutzklauseln im Sinne von Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abschließen. 3. Die Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen. Ungeachtet dessen ist Evident aufgrund regulatorischer, handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. 4. Der Partner sowie dessen Mitarbeiter haben im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte: das Recht auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden Auskunft über die ihn bzw. sie betreffenden Daten, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. 5. Zu den verarbeiteten Daten gehören Stammdaten (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet Evident nur, wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. 6. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten von Evident lauten: xxxxxx-xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 [1.] Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Tom‘s Vintage Trailers GmbH findet das ausschließlich österreichisches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Dies gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdauch für das gesamte Rechtsverhältnis. [2. 18.2 Für ] Soweit bei Klagen des Reisende ist Kunden gegen die Tom‘s Vintage Trailers GmbH im Ausland für die Haftung der Gerichtsstand HamburgTom‘s Vintage Trailers GmbH dem Grunde nach nicht österreichischen Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. [3.] Der Kunde kann die Tom‘s Vintage Trailers GmbH nur an dessen Sitz verklagen. [4.] Für Klagen der Riverside Collection Tom‘s Vintage Trailers GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeKunden bzw. Vertraspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder od. Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben, oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg Ried im Innkreis vereinbart. [5. 18.3 ] Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit insoweit sich aus als vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis dem Mietvertrag zwischen dem Kunden und der Tom‘s Vintage Trailers GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt Kunden ergibt oder wenn insoweit auf den Mietvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilnachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden österreichischen Vorschriften.

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Samples: Mietvertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 10.1 Der Xxxx kann den BHB nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen 10.2 Auf diesen Vertrag das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemei- nen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird. 18.2 Für 10.3 Ansonsten ist für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist BHB gegen den Xxxx der Wohnsitz des Reisenden Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, es sei denn, die KaufleuteKlage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindPersonen, die ihren Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben, oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend. 18.3 10.4 Die vorstehenden Bestimmungen Bedingungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Bestim- mungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden den Beherbergungsvertrag zwischen dem Xxxx und dem BHB anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilvorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen 17.1 Der Vertrag findet unterliegt in allen seinen Teilen, auch hinsichtlich aller Fragen, die das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweitZustandekommen, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staatesseine Wirksamkeit oder Auslegung betreffen, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirddeutschem Recht. 18.2 Für 17.2 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen des Reisende ist Versiche- rungsnehmers Klagen aus dem Versicherungsvertrag kann der Gerichtsstand HamburgVersi- cherungsnehmer bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder für die den Versi- cherungsnehmer betreuende Niederlassung des Versiche- rers örtlich zuständig ist. Für Klagen ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohn- sitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Regelung gilt nicht für juristische Personen. 17.3 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen des Reisenden maßgebendVersi- cherers Der Versicherer kann Klagen gegen den Versicherungs- nehmer ausschließlich bei dem Gericht erheben, in des- sen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klage- erhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen bestimmt sich das zuständige Gericht nach deren Geschäftssitz oder Niederlassung. Sofern nach dem Gesetz weitere Ge- richtsstände bestehen, kann der Versicherer Klagen auch dort erheben. 17.4 Unbekannter Wohn- oder Geschäftssitz des öffentlichen Versi- cherungsnehmers Ist der Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen sein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istbekannt, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nichtbestimmt sich die gerichtliche Zuständig- keit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag nach dem Geschäftssitz des Versicherers oder nach dem Sitz der den Versicherungsnehmer betreuenden Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person ist und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilsein Geschäftssitz unbe- kannt ist.

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Samples: Haftpflichtversicherungs Bedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht 10.1 Der Xxxx kann den BHB nur am Ort der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Beherbergung (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980Betriebssitz) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdverklagen. 18.2 Für 10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB, der GmbH und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 10.3 Ansonsten ist für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist BHB gegen den Xxxx der Wohnsitz des Reisenden Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, es sei denn, die KaufleuteKlage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindPersonen, die ihren Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben, oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend. 18.3 10.4 Die vorstehenden Bestimmungen Bedingungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden den Beherbergungsvertrag zwischen dem Xxxx und dem BHB anwendbar sind, etwas anderes zugunsten zu Gunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilvorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Gastaufnahme Und Vermittlungsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 a) Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fritzsche Personenverkehr GmbH findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Dies gilt diese Rechtswahl insoweitauch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen die Fritzsche Personenverkehr GmbH im Ausland für die Haftung der Fritzsche Personenverkehr GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, als nicht findet bezüglich der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdKunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 18.2 Für Klagen des b) Der Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. kann die Fritzsche Personenverkehr GmbH nur an dessen Sitz verklagen. c) Für Klagen der Riverside Collection Fritzsche Personenverkehr GmbH & Co. KG gegenüber gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebendmaßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Fritzsche Personenverkehr GmbH maßgeblich. d) Für Klagen der Fritzsche Personenverkehr GmbH gegen Reisende, die Kaufleute, Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt ist der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.ebenfalls der Sitz der Fritzsche Personenverkehr GmbH. 18.3 e) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbaren abdingbare Bestimmungen in- ternationaler Abkommenim Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt nachfolgenden Bestimmungen oder die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilentsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Reisevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag 15.1. ♙uf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ findet ausschließlich deutsches Recht ♙nwendung. Dies gilt auch für das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdgesamte Rechtsverhältnis. 18.2 Für 15.2. Soweit bei Klagen des Reisende ist Kunden gegen „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ im ♙usland für die Haftung von „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Gerichtsstand HamburgRechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich ♙rt, Umfang und Höhe von ♙nsprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht ♙nwendung. 15.3. Der Kunde kann „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ nur an deren Sitz verklagen. 15.4. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden von „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeKunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ♙ufenthaltsort im Ausland ha- ben ♙usland haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum ♙ufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz von „Xxx Xxxxxx Xxxxxxxx“ vereinbart. 18.3 15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbaren abdingbare Bestimmungen in- ternationaler Abkommenim Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt nachfolgenden Bestimmungen oder die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilentsprechenden deutschen Vorschriften.

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Samples: Reisevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 9.1 Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem TN und der Kirchengemeinde, bzw. dessen Rechtsträger, findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Dies gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdauch für das gesamte Rechtsverhältnis. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg9.2 Der TN kann die Kirchengemeinde, bzw. dessen Rechtsträger nur an dessen Sitz verklagen. 9.3 Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden Kirchengemeinde, bzw. dessen Rechtsträger, gegen den TN ist der Wohnsitz des Reisenden TN maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeTN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz der Kirchengemeinde in Filderstadt vereinbart. Katholische Junge Gemeinde Bonlanden Xxxxxxxxxxxxxx Xxx.00 00000 Xxxxxxxxxxx Tel. 18.3 : 0711/ 0000000 Fax: 0711/ 771915 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, nachfolgenden Informationen ergänzen die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilLeistungsbeschreibungen.

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Samples: Reisevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 9.1 Der Xxxx kann den BHB nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen. 9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 9.3 Soweit vereinbart ist, dass der Xxxx den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet zu entrichten hat, entzogen wirdist Gerichtsstand für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des BHB. 18.2 Für 9.4 Ansonsten ist für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist BHB gegen den Xxxx der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, es sei denn, die KaufleuteKlage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder und privaten Rechts oder Personen sindPersonen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben haben, oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Gastaufnahmevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf 7.1. Soweit die Akzeptanzstelle Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Coburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten mit der Einschränkung, dass der „Stadt“ das Recht vorbehalten sind, die Akzeptanzstelle auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. 7.2. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesen Vertrag findet Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Parteien und/oder ihre Rechtsnachfolger ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) AnwendungDeutschland. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit8. Salvatorische Xxxxxxx Xxxxxx eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, als so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht der ge- währte Schutz berührt. Die unwirksame Bestimmung ist – soweit rechtlich möglich – durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisendeeine solche zu ersetzen, die Kaufleutedem am nächsten kommt, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindwas dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen entspricht. Gültig ab: 01.10.2017, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbartgeändert am 03.06.2019 durch den Zusammenschluss zwischen Stadt und Landkreis Coburg. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Akzeptanzpartnervertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 12.1 Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Dies gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdauch für das gesamte Rechtsverhältnis. 18.2 12.2 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. Der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 12.3 Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz, Köln, verklagen. 12.4 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben, oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz des Veranstalters, Köln, vereinbart. 18.3 12.5 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, , a) wenn und so weit insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilRegelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

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Samples: Reisevertrag

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet das Recht 16.1. Diese ALB sowie die im Rahmen dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Das Übereinkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [Kaufrecht, CISG] vom 11.04.1980) findet keine Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg16.2. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisendesämtliche Streitigkeiten wird bei Kaufleuten, die Kaufleute, juristische juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindöffentlich rechtlichen Sondervermögen der Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Das gilt auch für den Fall, die ihren dass der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbartim Ausland liegt oder dorthin verlegt wird. 18.3 16.3. Olympus ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Hamburg, Oktober 2022 Die vorstehenden Bestimmungen nachfolgenden Allgemeinen Datenschutzbestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommenfür alle Verträge, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt den Verkauf und/oder die Riverside Collection GmbH Lieferung von beweglichen Sachen oder die Erbringung von Serviceleistungen durch die Olympus Europa SE & Co. KG derzeit und die Olympus Deutschland GmbH (nachfolgend "Olympus") an ihre Kunden (nachfolgend "Kunde") zum Gegenstand haben. Die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 1. Olympus speichert und nutzt erforderliche personenbezogene Daten des Kunden, der Mitarbeiter und des Kundenkreises des Kunden zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten als Auftragsverarbeitung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 DSGVO. 2. Personenbezogene Daten des Kunden sowie der Mitarbeiter des Kunden werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisse zwischen Olympus und dem Kunden. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Erfüllung des vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses oder zur Verfolgung der Ansprüche von Olympus gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. In Einzelfällen kann es jedoch möglich sein, dass Daten Externen, z.B. Auftragsverarbeitern im Sinne des Art. 28 DSGVO, verfügbar gemacht werden müssen. Wenn personenbezogene Daten des Kunden oder der Mitarbeiter des Kunden im Rahmen von Verarbeitungen weitergegeben werden müssen, kann diese Weitergabe an folgende Empfängerkreise erfolgen: • Agenturen • Auskunfteien, Inkassodienstleister (Bonitätsprüfung, Mahnverfahren) • Behörden, sonstige staatliche Stellen • Druckdienstleister • Interne Stellen, Konzerngesellschaften • IT-Dienstleister • Kooperationspartner (Partnerangebote, etc.) • Kreditinstitute • Lieferanten • Logistikdienstleister, Post- & Kurierdienstleister • Markt- und Meinungsforschungsunternehmen • Newsletter-Versanddienstleister • Reisebüro- & Touristikdienstleister • Reparatur- & Servicedienstleister • Telekommunikationsanbieter • Unternehmensberater / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater • Versicherungen Sofern eine Weitergabe von Daten von Olympus an Dritte für die Erfüllung der Datenverarbeitungszwecke erforderlich wird, achtet Olympus darauf, dass personenbezogene Daten des Kunden sowie der Mitarbeiter des Kunden innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes verbleiben. Sofern dies in Ausnahmefällen nicht teilmöglich ist und eine Datenübermittlung in ein Drittland erforderlich wird (entweder an Olympus Einheiten in Drittländern wie z.B. Japan, Russland oder USA, oder an andere Unternehmen in Drittländern, z.B. an Kooperationspartner von Olympus), ergreift Olympus alle erforderlichen Maßnahmen, die zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus nötig sind. 3. Die Daten des Kunden sowie der Mitarbeiter des Kunden werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen. Ungeachtet dessen ist Olympus aufgrund regulatorischer, handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. 4. Der Kunde sowie dessen Mitarbeiter haben im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte: das Recht auf Auskunft über die ihn bzw. sie betreffenden Daten, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. 5. Zu den verarbeiteten Daten gehören Stammdaten (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet Olympus nur, wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind. 6. Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten von Olympus lauten: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xxx.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet 10.1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwi- schen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland mit Ausnahme unter Ausschluss internati- onalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts Kauf- rechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wird). 18.2 Für Klagen des Reisende ist 10.2 Ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die KaufleuteKäufer Xxxxxxxx iSd Handelsgesetz- buchs, juristische Personen Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihren Wohnsitz ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichts- stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis un- mittelbar oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nichtmittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Stuttgart. Entsprechendes gilt, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommender Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sindKlage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß die- sen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilinsbe- sondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, blei- ben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 8.1. Auf diesen Vertrag das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Xxxx/ Auftraggeber und visitBerlin findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdAnwend- ung. 18.2 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg8.2. Der Xxxx/Auftraggeber kann visitBerlin nur an deren Sitz verklagen. 8.3. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden Xxxxxx von visitBerlin gegen den Xxxx/Auftraggeber ist der Wohnsitz des Reisenden Gastes/Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeGäste/Auftragge- ber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz von visitBerlin vereinbart. 18.3 8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommeninternationaler Abkom- men, von EU-Verordnungen oder Gesetzen, die auf dieses Vertragsverhältnis den Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Xxxx/Auftraggeber und vis- itBerlin anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden Gastes/Auftragge- bers ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Vermittlungs Und Vertragsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 16.1 Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Dies gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdauch für das gesamte Rechtsverhältnis. 18.2 16.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. im Ausland für die Haftung von Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 16.3 Der Kunde kann Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. nur an deren Sitz verklagen. 16.4 Für Klagen des Reisende ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden von Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeKunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz von Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.

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Samples: Reisebedingungen Für Pauschalangebote

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 21.1. Auf diesen Vertrag das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und die gewerblicher vermieter findet das ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern Dies gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdauch für das gesamte Rechtsverhältnis. 18.2 Für 21.2. Soweit bei Klagen des Reisende ist Kunden gegen die gewerblicher vermieter im Ausland für die Haftung von die gewerblicher vermieter dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Gerichtsstand HamburgRechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 21.3. Der Kunde kann die gewerblicher vermieter nur an deren Sitz verklagen. 21.4. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden von die gewerblicher vermieter gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ReisendeKunden, bzw. Vertragspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort im Ausland ha- ben haben, oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg der Sitz von die gewerblicher vermieter vereinbart. 18.3 21.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, , a) wenn und so weit insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis den Mietvertrag zwischen dem Kunden und die gewerblicher vermieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibtKunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Mietvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teil.Dezember 2018 (valid from 2019-01-01) Dear Customers, The following terms and conditions of business are, to the extent effectively agreed, the contents of the contract coming into force between the the rental company – hereinafter called “the rental company ” - and yourself in the event of a contract being concluded for the booking of a motorhome. Therefore, please read these terms and conditions carefully!

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Samples: General Rental Terms

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet 19.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Südkupfer und den Vertragspartnern von Südkupfer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme Deutsch- land unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, ins- besondere des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdKaufrechts. 18.2 Für Klagen des Reisende ist 19.2 Ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die KaufleuteVertragspartner Kaufmann iSd Handelsge- setzbuchs, juristische Personen Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihren Wohnsitz ist aus- schließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Südkupfer und ihrem Vertragspartner unmittelbar oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt mittelbar erge- benden Streitigkeiten der Klageerhebung nicht bekannt istGeschäftssitz von Südkupfer, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nichtderzeit Wolfschlugen, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommender Vertragspartner Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Südkupfer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sindKlage am Erfüllungsort der jeweiligen Vertragsverpflichtung ge- mäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualab- rede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Vertrags- partners zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschrif- ten, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibtinsbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilSubsection 16 shall indemnify and hold harmless the other Party from and against any such claims, losses or damages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtswahl und Gerichtsstand. 18.1 Auf diesen Vertrag findet 19.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Südkupfer und den Vertragspartnern von Südkupfer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme Deutsch- land unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, ins- besondere des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods [CISG] vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Ver- brauchern gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der ge- währte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Auf- enthalt und auf den die Riverside Collection GmbH & Co. KG ihre Tätigkeit ausgerichtet hat, entzogen wirdKaufrechts. 18.2 Für Klagen des Reisende ist 19.2 Ist der Gerichtsstand Hamburg. Für Klagen der Riverside Collection GmbH & Co. KG gegenüber Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die KaufleuteVertragspartner Kaufmann iSd Handelsge- setzbuchs, juristische Personen Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sindein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihren Wohnsitz ist aus- schließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Südkupfer und ihrem Vertragspartner unmittelbar oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha- ben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt mittelbar erge- benden Streitigkeiten der Klageerhebung nicht bekannt istGeschäftssitz von Südkupfer, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nichtderzeit Wolfschlugen, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn und so weit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen in- ternationaler Abkommender Vertragspartner Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Südkupfer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sindKlage am Erfüllungsort der jeweiligen Vertragsverpflichtung ge- mäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualab- rede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Vertrags- partners zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschrif- ten, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- schlichtungsstelle nimmt die Riverside Collection GmbH & Co. KG derzeit nicht teilinsbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen