Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 13.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 Für diese AVB 12.1 Auf das gesamte Rechts- und die Vertragsbeziehung Vertragsverhältnis zwischen uns dem Kunden und dem Käufer gilt das RV findet ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-KaufrechtsAnwendung.
13.2 Ist 12.2 Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen des RV gegen den Kunden ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d HandelsgesetzbuchsWohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Kaufleute, juristische Person Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder ein öffentlich-rechtliches SondervermögenPersonen sind, ist ausschließlicher – auch internationaler die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Entsprechendes giltder Sitz des RV vereinbart.
12.4 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und Gerichtsstand gelten nicht, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch und insoweit zwingende Bestimmungen in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede auf den Reisevertrag anwendbare Vorschriften in internationalen Bestimmungen oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührtEU-Bestimmungen für den Xxxx günstigere Regelungen enthalten.
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Samples: Vermittlungsvertrag, Vermittlungsvertrag
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 1. Für diese die AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenIllmensee. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand Gerichtstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 (1) Für diese AVB und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Einheitsrechtsund supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-KaufrechtsKauf- rechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. VI unter- liegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirk- sam ist.
13.2 (2) Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen xxxxxxxx- xxxx Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB istGers- feld. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 1. Für diese AVB Geschäftsbeziehungen und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns DINOL und dem Käufer Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt IV unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Besteller Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser der Geschäftssitz von DINOL in Herten00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxxx. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind DINOL ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 12.1 Für diese AVB ALB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere insbeson- dere des UN-Kaufrechts.
13.2 12.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches rechtli- ches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler internati- onaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenHückeswagen. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung Lie- ferverpflichtung gemäß diesen AVB ALB bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 11.1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-UN- Kaufrechts.
13.2 11.2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenEschborn. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 1. Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Entsprechendes gilt00000 Xxxxxx, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB istXxxxxxxxxxx. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 1. Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns dem Besteller und dem Käufer Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere unter Ausschluss des UN-KaufrechtsÜbereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („CISG“) und der deutschen Kollisionsregeln.
13.2 2. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
3. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Lieferant Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser der Geschäftssitz des Bestellers in HertenKrefeld. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind Der Besteller ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche VorschriftenDies gilt nicht, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührtsoweit ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 10.1. Für diese AVB AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 10.2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d HandelsgesetzbuchsKaufmann iSd. Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – - auch internationaler internati- onaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden er- gebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenLandsham/Pliening. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. iSv. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigtberech- tigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB AGB bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche ge- setzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 11.1 Für diese AVB BLB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen EinheitsrechtsEinheits- rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 11.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichöffent- lich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenWolfschlugen. Entsprechendes Ent- sprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB BLB bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Besondere Lieferbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 19.1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 19.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenGeschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Kunde Unternehmer i. S. v. i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß gem. diesen AVB Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 1. Für diese AVB Geschäftsbeziehungen und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns RECA und dem Käufer Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt IV unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 2. Ist der Käufer Xxxxxxxx Besteller Kaufmann i. S. d d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Xxxxxx eines öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser das für den Geschäftssitz der Fa. RECA in Herten00000 Xxxxxxxxxx örtlich zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind RECA ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 12.1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 12.2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenEverswinkel. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Kunde Unternehmer i. S. v. i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß gem. diesen AVB bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 (1) Für diese AVB Einkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns der WIS und dem Käufer Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht des Ortes, an dem sich die Waren befinden, falls nach den Bestimmungen des nationalen Rechts die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 (2) Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d HandelsgesetzbuchsLieferant Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenBad Mergentheim. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigtDie WIS ist nicht gehindert, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand Gerichtsstands des Käufers Lieferanten zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Für die Beziehungen zwischen dem Lieferanten und der WIS gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 1. Für diese AVB Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ihres Kollisionsrechts sowie aller internationalen Einheitsrechts(Vertrags-) Rechtsord- nungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt VIII dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroff- ene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d HandelsgesetzbuchsKaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler internatio- naler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar unmit- telbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser der Geschäftssitz des Verkäufers in HertenMünchen. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigtberech- tigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 Ist der Käufer Lieferant Xxxxxxxx i. S. d i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Rechts, ein öffentlich-rechtliches SondervermögenSon- dervermögen oder Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, ist ausschließlicher ausschließ- licher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Entsprechendes giltMünchen, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB istBundesrepublik Deutschland. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. AEB respektive einer vorran- gigen Individualabrede vorrangigen Individualabre- de oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Lieferanten zu erhebenerhe- ben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen aus- schließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 12.1. Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH und dem Käufer Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 12.2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Lieferant Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hertender Sitz der WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 Applicable law and place of jurisdiction
1. Für diese AVB AGBs und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-KaufrechtsKaufrechts (CISG).
13.2 2. Vertragssprache ist deutsch.
3. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d HandelsgesetzbuchsVerkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – Ge- richtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenNeuenrade. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Verkäufer Unternehmer i. S. v. im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB AGBs bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührtunbe- rührt.
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Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 12.1. Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 12.2. Ist der Käufer Xxxxxxxx Verkäufer Kaufmann i. S. d d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Staufen Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Verkäufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB AEB bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 12.1. Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH und dem Käufer Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 12.2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d HandelsgesetzbuchsLieferant Kaufmann x.X.x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz der Gerichtstand von XXXXX ABSPERRTECHNIK GMBH in Herten00000 Xxxxxxxx. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 11.1 Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns Col- son und dem Käufer Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 11.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Lieferant Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische juristi- sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches recht- liches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler internatio- naler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Colsons Geschäftssitz in HertenHückes- wagen. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Lieferant Unternehmer i. S. v. iSv § 14 BGB ist. Wir sind Xxxxxx ist jedoch in allen Fällen auch berechtigtberech- tigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB AEB bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Lieferanten zu erheben. Vorrangige Vor- rangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen ausschließ- lichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 11.1. Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-UN- Kaufrechts.
13.2 11.2. Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Verkäufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenTraunstein. Wir sind jedoch berechtigt, vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Verkäufer Unternehmer i. S. v. iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 1. Für diese AVB AGB und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns WTN und dem Käufer Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt VI. unterliegen dem Recht am jeweiligen Belegenheitsort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 2. Ist der Käufer Xxxxxxxx Besteller Kaufmann i. S. d d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser der Geschäftssitz von WTN in Herten00000 Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind WTN ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 14.1 Für diese AVB ABE und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2 14.2 Ist der Käufer Verkäufer Xxxxxxxx i. S. d iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichöffent- lich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar Ver- tragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in HertenWörleschwang. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Ver- käufer Unternehmer i. S. v. iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung Lie- ferverpflichtung gemäß diesen AVB ABE bzw. einer vorran- gigen vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Verkäufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 23.1 Für diese AVB AEB und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns dem Besteller und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Einheitsrechtsund supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnun- gen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deut- schen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 23.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Verkäufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichöffent- lich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten53639 Königswinter. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind Der Besteller ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 Für diese AVB AGB und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen EinheitsrechtsEin- heitsrechts, insbesondere des UN-UN- Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbe- halts gemäß Ziffer 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die ge- troffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler internatio- naler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar Vertrags- verhältnis un- mittelbar oder mittelbar ergebenden ergeben- den Streitigkeiten unser Geschäftssitz Ge- schäftssitz in Herten. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB istDüsseldorf. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Rechtswahl und Gerichtsstand. 13.1 15.1 Für diese AVB Einkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
13.2 15.2 Ist der Käufer Xxxxxxxx i. S. d Verkäufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Herten. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB istVerden/Aller. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorran- gigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen