Rechtsweg. Aufgrund der Festlegungen unter Ziff. 1 und 2 ist der Rechtsweg bei Ablehnung von Anträgen auf Schulgelderlass oder Schulgeldermäßigungen ausgeschlossen.
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Samples: Schulvertrag, Schulvertrag, Schulvertrag
Rechtsweg. Aufgrund der Festlegungen unter Ziff. 1 und 2 ist der Rechtsweg bei Ablehnung von Anträgen auf Schulgelderlass oder Schulgeldermäßigungen ausgeschlossen.
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