Regelwerke Musterklauseln

Regelwerke. Neben den gesetzlichen Anforderungen und den spezifischen Anforderungen des Netzbetreibers sind insbesondere nachfolgende Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung sind zu beachten: VDEW-Lastenheft Elektronische Elektrizitätszähler VDEW-Technische Richtlinie "Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU", VDEW VDEW-Technische Richtlinie "Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Mittelspannungsnetz des EVU", VDEW VDEW-Technische Richtlinie "Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz" VDEW-Richtlinien für den Anschluss ortsfester Schalt- und Steuerschränke im Freien an das Niederspannungsnetz der EVU VDEW-Netzregeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen - Distribution Code Metering Code DIN EN 61 038 Schaltuhren für Tarif- und Laststeuerung Zeitgesetz vom 25.07.78 (geändert am 13.09.94) DIN EN 1359 Gaszähler; Balgengaszähler DIN EN 1776 Erdgasmessanlagen - Funktionale Anforderungen DIN EN 10204 Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen DIN EN 12261 Gaszähler; Turbinenradgaszähler DIN EN 12405 Gaszähler; Elektronische Zustandsmengenumwerter DIN EN 12480 Gaszähler; Drehkolbengaszähler DIN 30690-1 Bauteile in Anlagen der Gasversorgung PTB TR G 13 Einbau und Betrieb von Turbinenradgaszählern PTB-Prüfregel Bd. 30 Hochdruckprüfung von Gaszählern DVGW G 485 Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG) DVGW G 486 Realgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen von Erdgasen; Berechung und Anwendung Muster DVGW G 488 Anlagen für die Gasbeschaffenheitsmessung Planung, Errichtung, Betrieb DVGW G 491 Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb DVGW G 492 Gas-Messanlagen für einen Betriebsdruck bis einschließlich 100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung DVGW G 495 Gasanlagen – Instandhaltung DVGW G 600 Technische Regeln für Gas-Installationen, DVGW-TRGI 1986/1996 DVGW G 685 Gasabrechnung DVGW G 687 Technische Mindestanforderungen an die Gasmessung DVGW G 689 Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas DVGW G 1020 Qualitätssicherung für Ausführung und Betrieb von Gasinstallationen DVGW G 2000 Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze Messstellen- und Messrahmenvertrag Muster Bei der Freigabe und Inbetriebsetzung von elektrischen und gastechnischen Anlagen sind sämtliche g...
Regelwerke. Die nachfolgend aufgeführten Vorschriften, DIN - Normen, Arbeitsblätter oder Merkblätter stel- len nur einen Auszug aus den anzuwendenden Regelwerken dar. Weitere sind bei Bedarf her- anzuziehen. Die verwendete Gliederung soll das Auffinden erleichtern und gibt das wahr- scheinliche Einsatzgebiet wieder. Dies bedeutet aber nicht, dass die Regeln nicht auch in ei- nem anderen Einsatzgebiet Verwendung finden.
Regelwerke. Für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gelten folgende Regelwerke, diese sind Bestandteil der Nutzungsbedingungen: • Fahrdienstvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE), • Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Ei- senbahnen (BÜV-NE), • Vorschrift für Bremsen und Druckbehälter der nichtbundeseigenen Eisenbah- nen (VBD-NE), • Dienstanweisung für die Triebfahrzeugbediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (DAT), • VDV-Schrift 753 • Sammlung der betrieblichen Vorschriften der KVG (SbV).
Regelwerke. Grundsätzlich finden alle Dopingkontrollen nach international standardisierten und festgelegten Abläufen statt. Den Kontrol- leuren der NADA werden damit sehr enge Grenzen gesetzt und den Athleten klar definierte Rechte und Pflichten aufgezeigt. Der Ablauf der Wettkampfkontrollen wird durch folgende Regel- werke festgeschrieben: • World Anti-Doping Code (WADA-Code) der Welt Anti-Doping Agentur WADA • Nationaler Anti-Doping Code der NADA, der die Umsetzung des WADA-Codes für Deutschland darstellt und in diesem Rahmen den deutschsprachigen Standard für Doping- kontrollen und Ermittlungen beinhaltet • Anti-Doping-Regelwerke des zuständigen nationalen oder internationalen Sportverbands Das Auswahlverfahren wird von der NADA festgelegt und dem DCO mitgeteilt. Die Auswahl der Athleten kann sowohl nach Platzierung, nach Namen (Zielkontrolle) als auch per Los erfolgen.
Regelwerke. Gemäß § 21 (1) Satz 1 ERegG sind die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen des EIU neg, welche Fragen an der Schnittstelle unseres EIU mit EVU beschreibt, u.a. in diesen SNB BT bekannt zu geben. Das auf unserer Eisenbahninfrastruktur geltende betrieblich-technische Regelwerk findet sich unter
Regelwerke. Regelwerke haben innerhalb der rhenag-Gruppe zur Sicherstellung der Organisationssi- cherheit sowie für die Festlegung von Prozessabläufen einen hohen Stellenwert. Im Jahr 2021 standen einige Themen im Fokus des QMS.
Regelwerke. Neben den gesetzlichen Anforderungen und den spezifischen Anforderungen des Netzbe- treibers sind insbesondere nachfolgende Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung sind zu beachten: VDEW-Lastenheft Elektronische Elektrizitätszähler VDEW-Technische Richtlinie "Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU", VDEW VDEW-Technische Richtlinie "Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Mittelspannungsnetz des EVU", VDEW VDEW-Technische Richtlinie "Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungs- netz" VDEW-Richtlinien für den Anschluss ortsfester Schalt- und Steuerschränke im Freien an das Niederspannungsnetz der EVU VDEW-Netzregeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen - Distribution Code Metering Code DIN EN 61 038 Schaltuhren für Tarif- und Laststeuerung Zeitgesetz vom 25.07.78 (geändert am 13.09.94) Anlage 2 - Messstellen- und Messrahmenvertrag Seite 6 von 6 Stand: 15.10.2010 ANLAGE 3 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.