Common use of Reisekosten Clause in Contracts

Reisekosten. 8.1 Reise- und Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer erstat- tet, wenn nach vorheriger schriftlich oder per E-Mail erteilter Zustim- mung des Bestellers zur Übernahme der Kosten der Auftragnehmer o- der Mitarbeiter des Auftragnehmers Reisen unternehmen. Die Erstat- tung der (Netto-) Reise- und Übernachtungskosten erfolgt in diesen Fäl- len nur gegen Vorlage der entsprechenden Kostenbelege in Kopie, Ausweisung der darin enthaltenen Vorsteuerbeträge (mit Ausnahme von Pauschalen und km-Geld) und nach Abzug der möglichen Vorsteu- erbeträge wie folgt: hörden hörden oder in Abstimmung mit dem Projekt- leiter/dem Koordinator gegen Vorlage ent- sprechender Belegkopien auch höhere Über- nachtungskosten 8.2 Der Auftragnehmer wird jeweils vor Reiseantritt mit dem Besteller die Einzelheiten von Reisen (wie z. B. Einsatzort, Termine, Auswahl der Hotelkategorie sowie der Wagenklasse bei Benutzung eines Mietwa- gens oder des eigenen Pkws anstelle von Bahn oder Flugzeug) abstim- men, wobei unter Berücksichtigung der zeitlichen Notwendigkeiten das angemessenste und kostengünstigste Reisemittel gewählt wird. Reise- zeiten werden nicht vergütet.

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Samples: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Reisekosten. 8.1 3.1. Die Reisekosten des Montagepersonals (einschließlich der Kosten des Transportes und der Transportversicherung des persönlichen Gepäcks und der mitgeführten Werkzeuge) werden nach den Auslagen in Rechnung gestellt. Zu den Reisekosten gehören auch die Kosten für die in die Montagezeit fallenden tariflichen Familienheimfahrten sowie die Heimreisen an Ostern, Pfingsten und Weihnachten. 3.2. Die notwendigen Reise- und Übernachtungskosten Wartezeiten werden als Arbeitszeit ohne Zuschläge berechnet. 3.3. Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der Regel die angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. 3.4. Sofern der Besteller Flugtickets stellt, behält Digi-ci sich vor, gewisse Fluggesellschaften abzulehnen. 3.5. Erfolgt die Anreise der Digi-ci-Monteure mit Privat-PKW oder Montagefahrzeug, werden zur Berechnung der Reisekosten die gefahrenen Kilometer zugrunde gelegt. Kilometersätze: - siehe Anhang - 3.6. Kann der Monteur nicht in der Nähe der Montagestelle wohnen, so werden die Fahrtkosten zwischen dem Auftragnehmer erstat- tet, wenn nach vorheriger schriftlich oder per E-Mail erteilter Zustim- mung des Bestellers zur Übernahme Unterkunftsort und der Kosten der Auftragnehmer o- der Mitarbeiter des Auftragnehmers Reisen unternehmenMontagestelle und die Fahrzeiten (ohne Zuschläge) in Rechnung gestellt. Die Erstat- tung der (Netto-) Reise- und Übernachtungskosten erfolgt in diesen Fäl- len nur gegen Vorlage der entsprechenden Kostenbelege in Kopie, Ausweisung der darin enthaltenen Vorsteuerbeträge (mit Ausnahme von Pauschalen und km-Geld) und nach Abzug der möglichen Vorsteu- erbeträge wie folgt: hörden hörden oder in Abstimmung mit dem Projekt- leiter/dem Koordinator gegen Vorlage ent- sprechender Belegkopien auch höhere Über- nachtungskosten 8.2 Der Auftragnehmer wird jeweils vor Reiseantritt mit dem Besteller die Einzelheiten von Reisen (wie z. B. Einsatzort, Termine, Auswahl der Hotelkategorie sowie der Wagenklasse bei Benutzung eines Mietwa- gens oder des eigenen Pkws anstelle von Bahn oder Flugzeug) abstim- men, wobei unter Berücksichtigung der zeitlichen Notwendigkeiten das angemessenste und kostengünstigste Reisemittel gewählt wird. Reise- zeiten werden nicht vergütetFahrzeit gilt als Arbeitszeit.

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Samples: Montagebedingungen

Reisekosten. 8.1 Reise- Anreise, Rückreise und Übernachtungskosten tägliche Wegstrecken werden wie folgt berechnet: a) Fahrtkosten für Fahrten mit dem Auftragnehmer erstat- tetPkw/Kombi 1,00 €/km b) Fahrtkosten für Fahrten mit dem Pkw/Kombi und Anhänger 1,10 €/km c) Fahrtkosten für Fahrten mit dem Lkw/Transporter 1,20 €/km Erforderliche Fahrten am Montageort, wenn nach vorheriger schriftlich oder per E-Mail erteilter Zustim- mung des Bestellers u.a. auch Fahrten von und zur Übernahme Unterkunft sind Arbeitszeit und werden zum beschriebenen Satz berechnet. Reisezeit sowie angemessene auftragsbedingte Vorbereitungs- und Abwicklungszeit (Berichterstattung und Auswertung) gilt als Arbeitszeit. In der Regel werden für Flugreisen die Kosten der Economy-Class und für Bahnreisen die Kosten für die 2. Klasse abgerechnet. Notwendige Nebenkosten wie z.B. für Versicherungen, Fracht und Zoll von Gepäck, Visagebühren, Erteilung von Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, ärztliche Untersuchungen, Impfungen sowie Steuern, Abgaben, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge und dergleichen, die der Auftragnehmer o- der Mitarbeiter des Auftragnehmers Reisen unternehmen. Die Erstat- tung der (Netto-) Reise- und Übernachtungskosten erfolgt in diesen Fäl- len nur gegen Vorlage der entsprechenden Kostenbelege in Kopie, Ausweisung der darin enthaltenen Vorsteuerbeträge (mit Ausnahme von Pauschalen und km-Geld) und nach Abzug der möglichen Vorsteu- erbeträge wie folgt: hörden hörden oder in Abstimmung sein Personal im Zusammenhang mit dem Projekt- leiter/Vertrag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu entrichten hat, können dem Koordinator gegen Vorlage ent- sprechender Belegkopien auch höhere Über- nachtungskosten 8.2 Der Auftragnehmer wird jeweils vor Reiseantritt mit dem Besteller die Einzelheiten von Reisen (wie z. B. Einsatzort, Termine, Auswahl der Hotelkategorie sowie der Wagenklasse bei Benutzung eines Mietwa- gens oder des eigenen Pkws anstelle von Bahn oder Flugzeug) abstim- men, wobei unter Berücksichtigung der zeitlichen Notwendigkeiten das angemessenste und kostengünstigste Reisemittel gewählt wird. Reise- zeiten werden nicht vergütetAuftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Reisekosten. 8.1 Reise- und Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer erstat- tet, wenn nach vorheriger schriftlich oder per E-Mail erteilter Zustim- mung des Bestellers zur Übernahme der Kosten der Auftragnehmer o- der oder Mitarbeiter des Auftragnehmers Reisen unternehmen. Die Erstat- tung der (Netto-) Reise- und Übernachtungskosten erfolgt in diesen Fäl- len nur gegen Vorlage der entsprechenden Kostenbelege in Kopie, Ausweisung der darin enthaltenen Vorsteuerbeträge (mit Ausnahme von Pauschalen und km-Geld) und nach Abzug der möglichen Vorsteu- erbeträge wie folgt: hörden hörden oder in Abstimmung mit dem Projekt- leiter/dem Koordinator gegen Vorlage ent- sprechender Belegkopien auch höhere Über- nachtungskosten 8.2 Der Auftragnehmer wird jeweils vor Reiseantritt mit dem Besteller die Einzelheiten von Reisen (wie z. B. Einsatzort, Termine, Auswahl der Hotelkategorie sowie der Wagenklasse bei Benutzung eines Mietwa- gens oder des eigenen Pkws anstelle von Bahn oder Flugzeug) abstim- men, wobei unter Berücksichtigung der zeitlichen Notwendigkeiten das angemessenste und kostengünstigste Reisemittel gewählt wird. Reise- zeiten werden nicht vergütet.

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Samples: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen